63,2 - Stadtwerke Döbeln GmbH
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Lokal<br />
Widerruf von<br />
Haustürgeschäften:<br />
Wer einmal einen Vertrag geschlossen hat,<br />
ist hieran normalerweise gebunden. Deswegen<br />
sollte man sich die Unterschrift sehr<br />
sorgfältig überlegen. Genau diese Überlegung<br />
wird aber oft unmöglich, wenn man<br />
an der Haustür überraschend angesprochen<br />
und dann zur Unterschrift gedrängt wird.<br />
Daher wird bei Haustürgeschäften allgemein<br />
zu großer Wachsamkeit geraten. Gerade<br />
älteren Menschen fällt es oft schwer, sich<br />
mit einem aggressiven Werber auseinanderzusetzen,<br />
der die Vorteile seines Angebotes<br />
in den schillerndsten Farben ausmalt. Oft ist<br />
es daher die sinnvollste Lösung, sich auf ein<br />
überraschendes Gespräch an der Haustür<br />
gar nicht einzulassen.<br />
Aber auch wenn man in einer solchen<br />
Situation einen Vertrag abgeschlossen<br />
hat, der sich im Nachhinein als ungünstig<br />
erweist, ist der Verbraucher nicht schutzlos.<br />
Gerade weil Haustürgeschäfte so gefährlich<br />
sind, steht dem Verbraucher per Gesetz ein<br />
Widerrufsrecht innerhalb von zwei Wochen<br />
zu. Dieses besteht vor allem dann, wenn ein<br />
Vertreter ohne vorherige Ankündigung an<br />
der Wohnungstür klingelt und dann an der<br />
Haustür oder in der Wohnung der Vertrag<br />
abgeschlossen wird. Der Widerruf ist in<br />
Textform zu erklären. Hierunter versteht das<br />
Gesetz vor allem Brief, Telefax oder E-Mail.<br />
Beim Brief die Unterschrift nicht vergessen!<br />
Ein telefonischer oder mündlicher Widerruf<br />
genügt hingegen nicht!<br />
Tipp: Auch wenn die Zwei-Wochen-Frist<br />
abgelaufen sein sollte, gewährt das Gesetz<br />
dem Verbraucher oftmals die Möglichkeit,<br />
den Widerruf auch noch später zu erklären.<br />
Dies kann der Fall sein, wenn die Widerrufsbelehrung<br />
nicht ordnungsgemäß war oder<br />
wenn der Verbraucher die versprochene<br />
Ware – hierunter kann auch die Stromlieferung<br />
fallen – noch nicht erhalten hat. Für<br />
den Widerruf reicht allein die Tatsache,<br />
dass Sie als Verbraucher in den oben<br />
beschriebenen Situationen überraschend<br />
angesprochen wurden.<br />
6<br />
Vorsicht Haustürgeschäfte<br />
Mit unlauteren Methoden versuchen Mitarbeiter von Vertriebsfi rmen<br />
<strong>Stadtwerke</strong>-Kunden zu täuschen und zu ködern.<br />
Hallo, ist jemand zu Hause? Die <strong>Döbeln</strong>erin<br />
Christine W. war zunächst<br />
verärgert, als vor einiger Zeit jemand<br />
hartnäckig an ihre Tür klopfte und<br />
mehrmals klingelte. Als sie öffnete,<br />
wollte ein Mann, der sich als <strong>Stadtwerke</strong>-Mitarbeiter<br />
ausgab, sie über billige<br />
Strompreise informieren. Die Rentnerin<br />
hatte kein Interesse. Die Stromkosten<br />
ihrer kleinen Zweizimmerwohnung<br />
waren in den letzten Jahren<br />
nicht wesentlich gestiegen – sie hatte<br />
versucht, sparsam zu sein. Doch der<br />
Herr an der Tür ließ nicht locker, rechnete<br />
ihr vor, wie sie bei gleichem Verbrauch<br />
eine ganze Menge Geld sparen<br />
könnte, ein angeblich unschlagbares<br />
Angebot. Die 65-Jährige, die nicht vorhatte,<br />
ihren Anbieter, die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Döbeln</strong> zu wechseln, unterschrieb den<br />
Vertrag. Erst später wurde ihr klar, dass<br />
sie keineswegs ein günstiges Angebot<br />
bekommen hatte, sondern eines mit<br />
Vorauskasse von einem Billiganbieter.<br />
Sie war auf eine Täuschung mit unlauteren<br />
Methoden herein gefallen.<br />
Unseriöse Haustürgeschäfte<br />
Ähnliches erlebten auch andere <strong>Stadtwerke</strong>-Kunden.<br />
Als diese bei ihrem<br />
Energieversorger nachfragten, ob das<br />
rechtens sei, fl og der ganze Schwindel<br />
auf. <strong>Stadtwerke</strong>-Mitarbeiter Stephan<br />
Krondorf warnt die <strong>Döbeln</strong>er deshalb<br />
vor dieser Art von Kundenfang: „Obwohl<br />
Gerichte mit Urteilen und Eilverfügungen<br />
die unseriösen, aggressiven<br />
Vertriebspraktiken untersagt haben,<br />
versuchen es diese Vertriebsmitarbeiter<br />
immer wieder.“ Sowohl telefonisch<br />
als auch persönlich wurde versucht,<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Döbeln</strong>-Kunden abzuwerben,<br />
indem sich die Verkäufer als<br />
<strong>Stadtwerke</strong>-Mitarbeiter ausgaben, aber<br />
für einen anderen Stromanbieter unterwegs<br />
waren.<br />
Stephan Krondorf rät Verbrauchern<br />
deshalb zur Vorsicht, sie sollten unerwünschte<br />
Werbung ignorieren oder<br />
vermeintlich günstige Angebote genau<br />
prüfen. „Billigstromanbieter fordern<br />
oft Vorauskasse, davor warnen selbst<br />
Verbraucherzentralen“, so Krondorf.<br />
Mitarbeiter von<br />
Vertriebsfi rmen<br />
werben an der<br />
Haustür mit<br />
vermeintlich<br />
billigen Angeboten