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63,2 - Stadtwerke Döbeln GmbH

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Lokal<br />

Widerruf von<br />

Haustürgeschäften:<br />

Wer einmal einen Vertrag geschlossen hat,<br />

ist hieran normalerweise gebunden. Deswegen<br />

sollte man sich die Unterschrift sehr<br />

sorgfältig überlegen. Genau diese Überlegung<br />

wird aber oft unmöglich, wenn man<br />

an der Haustür überraschend angesprochen<br />

und dann zur Unterschrift gedrängt wird.<br />

Daher wird bei Haustürgeschäften allgemein<br />

zu großer Wachsamkeit geraten. Gerade<br />

älteren Menschen fällt es oft schwer, sich<br />

mit einem aggressiven Werber auseinanderzusetzen,<br />

der die Vorteile seines Angebotes<br />

in den schillerndsten Farben ausmalt. Oft ist<br />

es daher die sinnvollste Lösung, sich auf ein<br />

überraschendes Gespräch an der Haustür<br />

gar nicht einzulassen.<br />

Aber auch wenn man in einer solchen<br />

Situation einen Vertrag abgeschlossen<br />

hat, der sich im Nachhinein als ungünstig<br />

erweist, ist der Verbraucher nicht schutzlos.<br />

Gerade weil Haustürgeschäfte so gefährlich<br />

sind, steht dem Verbraucher per Gesetz ein<br />

Widerrufsrecht innerhalb von zwei Wochen<br />

zu. Dieses besteht vor allem dann, wenn ein<br />

Vertreter ohne vorherige Ankündigung an<br />

der Wohnungstür klingelt und dann an der<br />

Haustür oder in der Wohnung der Vertrag<br />

abgeschlossen wird. Der Widerruf ist in<br />

Textform zu erklären. Hierunter versteht das<br />

Gesetz vor allem Brief, Telefax oder E-Mail.<br />

Beim Brief die Unterschrift nicht vergessen!<br />

Ein telefonischer oder mündlicher Widerruf<br />

genügt hingegen nicht!<br />

Tipp: Auch wenn die Zwei-Wochen-Frist<br />

abgelaufen sein sollte, gewährt das Gesetz<br />

dem Verbraucher oftmals die Möglichkeit,<br />

den Widerruf auch noch später zu erklären.<br />

Dies kann der Fall sein, wenn die Widerrufsbelehrung<br />

nicht ordnungsgemäß war oder<br />

wenn der Verbraucher die versprochene<br />

Ware – hierunter kann auch die Stromlieferung<br />

fallen – noch nicht erhalten hat. Für<br />

den Widerruf reicht allein die Tatsache,<br />

dass Sie als Verbraucher in den oben<br />

beschriebenen Situationen überraschend<br />

angesprochen wurden.<br />

6<br />

Vorsicht Haustürgeschäfte<br />

Mit unlauteren Methoden versuchen Mitarbeiter von Vertriebsfi rmen<br />

<strong>Stadtwerke</strong>-Kunden zu täuschen und zu ködern.<br />

Hallo, ist jemand zu Hause? Die <strong>Döbeln</strong>erin<br />

Christine W. war zunächst<br />

verärgert, als vor einiger Zeit jemand<br />

hartnäckig an ihre Tür klopfte und<br />

mehrmals klingelte. Als sie öffnete,<br />

wollte ein Mann, der sich als <strong>Stadtwerke</strong>-Mitarbeiter<br />

ausgab, sie über billige<br />

Strompreise informieren. Die Rentnerin<br />

hatte kein Interesse. Die Stromkosten<br />

ihrer kleinen Zweizimmerwohnung<br />

waren in den letzten Jahren<br />

nicht wesentlich gestiegen – sie hatte<br />

versucht, sparsam zu sein. Doch der<br />

Herr an der Tür ließ nicht locker, rechnete<br />

ihr vor, wie sie bei gleichem Verbrauch<br />

eine ganze Menge Geld sparen<br />

könnte, ein angeblich unschlagbares<br />

Angebot. Die 65-Jährige, die nicht vorhatte,<br />

ihren Anbieter, die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Döbeln</strong> zu wechseln, unterschrieb den<br />

Vertrag. Erst später wurde ihr klar, dass<br />

sie keineswegs ein günstiges Angebot<br />

bekommen hatte, sondern eines mit<br />

Vorauskasse von einem Billiganbieter.<br />

Sie war auf eine Täuschung mit unlauteren<br />

Methoden herein gefallen.<br />

Unseriöse Haustürgeschäfte<br />

Ähnliches erlebten auch andere <strong>Stadtwerke</strong>-Kunden.<br />

Als diese bei ihrem<br />

Energieversorger nachfragten, ob das<br />

rechtens sei, fl og der ganze Schwindel<br />

auf. <strong>Stadtwerke</strong>-Mitarbeiter Stephan<br />

Krondorf warnt die <strong>Döbeln</strong>er deshalb<br />

vor dieser Art von Kundenfang: „Obwohl<br />

Gerichte mit Urteilen und Eilverfügungen<br />

die unseriösen, aggressiven<br />

Vertriebspraktiken untersagt haben,<br />

versuchen es diese Vertriebsmitarbeiter<br />

immer wieder.“ Sowohl telefonisch<br />

als auch persönlich wurde versucht,<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Döbeln</strong>-Kunden abzuwerben,<br />

indem sich die Verkäufer als<br />

<strong>Stadtwerke</strong>-Mitarbeiter ausgaben, aber<br />

für einen anderen Stromanbieter unterwegs<br />

waren.<br />

Stephan Krondorf rät Verbrauchern<br />

deshalb zur Vorsicht, sie sollten unerwünschte<br />

Werbung ignorieren oder<br />

vermeintlich günstige Angebote genau<br />

prüfen. „Billigstromanbieter fordern<br />

oft Vorauskasse, davor warnen selbst<br />

Verbraucherzentralen“, so Krondorf.<br />

Mitarbeiter von<br />

Vertriebsfi rmen<br />

werben an der<br />

Haustür mit<br />

vermeintlich<br />

billigen Angeboten

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