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TRAINER B SCHWIMMEN - Schwimmverband Württemberg eV

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DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN<br />

1. Datenspeicherung<br />

Für die Ausführung Ihrer Anmeldung müssen wir<br />

bestimmte Daten speichern. Dies sind zunächst<br />

Ihre Anmeldungsangaben (Adressangaben, Telefon,<br />

email). Für die Lastschriftbezahlung notwendige<br />

Daten speichern wir ebenfalls. Den in Ihrem<br />

Personenprofil gespeicherten Anmeldedaten werden<br />

Ihre Anmeldung geordnet und gespeichert.<br />

Ihre E-Mail-Adresse wird für die Übermittlung der<br />

Bestätigung und sonstiger Informationen, die ausschließlich<br />

Ihre Bestellung oder unsere Verbandstätigkeit<br />

betreffen, benutzt. Zudem verwenden<br />

wir Ihre E-Mail-Adresse für unsere eigenen Marketing-Maßnahmen,<br />

wie beispielsweise für die Versendung<br />

von Newsletter per E-Mail, wenn Sie uns<br />

dies gestattet haben. Sie können den Erhalt dieser<br />

Informationen jederzeit abbestellen – z.B. per E-<br />

Mail oder durch entsprechende Option in Ihrem<br />

Personenprofil auf www.svw-online.de<br />

2. Datenweitergabe<br />

Ihre Daten werden bei einzelnen Verarbeitungsschritten<br />

im Rahmen der Anmeldedatenverarbeitung<br />

nur an Unternehmen weitergegeben, die an<br />

der Abwicklung Ihrer Bezahlung mitwirken (z.B.<br />

Kreditinstitut).<br />

3. Widerspruchsrecht<br />

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ha -<br />

ben Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein<br />

Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung<br />

Ihrer in einer unserer Datenbanken gespeicherten<br />

Daten. Auf jeden Fall haben Sie ein Recht auf Auskunft.<br />

4. Zulässigkeit der Datenverarbeitung und<br />

-nutzung<br />

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist<br />

die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig,<br />

wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift<br />

sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt<br />

hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und<br />

-nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung<br />

eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen<br />

Vertrauensverhältnisses geschieht.<br />

Die Datenverarbeitung ist auch zulässig, soweit es<br />

zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden<br />

Stelle bzw. eines Dritten, beispielsweise<br />

eines Empfängers, erforderlich ist und kein Grund<br />

zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige<br />

Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der<br />

Verarbeitung oder Nutzung überwiegt bzw. er ein<br />

solches schutzwürdiges Interesse hat.<br />

28 <strong>Schwimmverband</strong> <strong>Württemberg</strong> e.V. 2011

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