TRAINER B SCHWIMMEN - Schwimmverband Württemberg eV
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DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN<br />
1. Datenspeicherung<br />
Für die Ausführung Ihrer Anmeldung müssen wir<br />
bestimmte Daten speichern. Dies sind zunächst<br />
Ihre Anmeldungsangaben (Adressangaben, Telefon,<br />
email). Für die Lastschriftbezahlung notwendige<br />
Daten speichern wir ebenfalls. Den in Ihrem<br />
Personenprofil gespeicherten Anmeldedaten werden<br />
Ihre Anmeldung geordnet und gespeichert.<br />
Ihre E-Mail-Adresse wird für die Übermittlung der<br />
Bestätigung und sonstiger Informationen, die ausschließlich<br />
Ihre Bestellung oder unsere Verbandstätigkeit<br />
betreffen, benutzt. Zudem verwenden<br />
wir Ihre E-Mail-Adresse für unsere eigenen Marketing-Maßnahmen,<br />
wie beispielsweise für die Versendung<br />
von Newsletter per E-Mail, wenn Sie uns<br />
dies gestattet haben. Sie können den Erhalt dieser<br />
Informationen jederzeit abbestellen – z.B. per E-<br />
Mail oder durch entsprechende Option in Ihrem<br />
Personenprofil auf www.svw-online.de<br />
2. Datenweitergabe<br />
Ihre Daten werden bei einzelnen Verarbeitungsschritten<br />
im Rahmen der Anmeldedatenverarbeitung<br />
nur an Unternehmen weitergegeben, die an<br />
der Abwicklung Ihrer Bezahlung mitwirken (z.B.<br />
Kreditinstitut).<br />
3. Widerspruchsrecht<br />
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ha -<br />
ben Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein<br />
Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung<br />
Ihrer in einer unserer Datenbanken gespeicherten<br />
Daten. Auf jeden Fall haben Sie ein Recht auf Auskunft.<br />
4. Zulässigkeit der Datenverarbeitung und<br />
-nutzung<br />
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist<br />
die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig,<br />
wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift<br />
sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt<br />
hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und<br />
-nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung<br />
eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen<br />
Vertrauensverhältnisses geschieht.<br />
Die Datenverarbeitung ist auch zulässig, soweit es<br />
zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden<br />
Stelle bzw. eines Dritten, beispielsweise<br />
eines Empfängers, erforderlich ist und kein Grund<br />
zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige<br />
Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der<br />
Verarbeitung oder Nutzung überwiegt bzw. er ein<br />
solches schutzwürdiges Interesse hat.<br />
28 <strong>Schwimmverband</strong> <strong>Württemberg</strong> e.V. 2011