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Unterbrechbare Lieferung - Netz Burgenland

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Berechnungen<br />

• Variante 1:<br />

nicht unterbrechbare <strong>Lieferung</strong> (nur ein Zähler für die gesamte Energielieferung)<br />

Arbeitspreis für die zusätzliche Strommenge:<br />

(2000 + 900) kWh x 4,14 Cent/kWh € 120,06 / Jahr<br />

• Variante 2<br />

unterbrechbare <strong>Lieferung</strong> (zusätzlicher 2-Tarif-Drehstromzähler)<br />

Arbeitspreis für unterbrechbare <strong>Lieferung</strong>:<br />

Hochtarif: 2000 kWh x 2,39 Cent/kWh € 47,80<br />

Niedertarif: 900 kWh x 2,39 Cent/kWh € 21,51<br />

Summe Arbeit:<br />

€ 69,31 / Jahr<br />

Dazu kommen diese Leistungen:<br />

Entgelt für Messleistung für 2. Zähler:<br />

€ 2,20 /Monat € 26,40 / Jahr<br />

Entgelt für Messleistung für Tarifsteuergerät:<br />

€ 1,00 /Monat € 12,00 / Jahr<br />

Zählpunktpauschale für zusätzlichen Zähler<br />

€ 15,00 / Jahr<br />

Summe Leistungen und Pauschale:<br />

€ 53,40 / Jahr<br />

Summe Arbeit<br />

€ 69,31 / Jahr<br />

Gesamtbetrag<br />

€ 122,71 / Jahr<br />

In diesem Beispiel sieht man, dass beim angenommenen Abnahmeverhalten, der zusätzliche Aufwand für die<br />

Unterbrechbarkeit den Vorteil beim Arbeitspreis kompensiert.<br />

Diesem Vergleich wurde der derzeit gültige <strong>Netz</strong>tarif (SNE-VO 2012) ohne <strong>Netz</strong>verlustentgelt und Steuern, aber<br />

unter Berücksichtigung der Ökostromabgabe ab 1.1.2007 zu Grunde gelegt. Energietarife variieren je<br />

Stromlieferant und können daher vom <strong>Netz</strong>betreiber nicht berücksichtigt werden.<br />

Im Sinne der gesetzlich geforderten Gleichbehandlung aller Kunden, wurden wir von der Energie Control GmbH<br />

(Regulator) aufgefordert, künftig nur mehr jenen Kunden die <strong>Netz</strong>tarife für unterbrechbare <strong>Lieferung</strong> zu gewähren,<br />

bei denen die Unterbrechbarkeit der <strong>Netz</strong>nutzung auch tatsächlich technisch möglich ist.<br />

Dies bedeutet, dass Kundenanlagen, die diese Forderung nicht erfüllen, entweder technisch umgerüstet<br />

werden müssen oder der <strong>Netz</strong>tarif für unterbrechbare Energie künftig nicht mehr gewährt werden kann.<br />

Mit der Energie-Control GmbH wurde für die weitere Vorgangsweise folgendes vereinbart:<br />

Alle Kunden, für die ein zweiter Zähler aufgrund des geringen Verbrauches nicht zweckmäßig ist, werden ab<br />

1.1.2007 zum für den Kunden günstigeren nicht unterbrechbaren <strong>Netz</strong>tarif verrechnet und das Entgelt für<br />

Messleistungen für den zweiten Zähler sowie die Ökostrom-Zählpunktspauschale ab dem selben Zeitpunkt nicht<br />

eingehoben. Der zweite Zähler (somit technisch nicht mehr nötig) wird in den folgenden Monaten durch die <strong>Netz</strong><br />

<strong>Burgenland</strong> Strom GmbH ausgebaut und die Anlage entsprechend umgerüstet. Ein diesbezügliches Schreiben<br />

erhielten die betroffenen Kunden im Dezember 2006.<br />

In allen anderen Kundenanlagen müssen, um den Preisvorteil für unterbrechbare <strong>Lieferung</strong>en weiter in Anspruch<br />

nehmen zu können, die entsprechenden Sperreinrichtungen (Tarifsteuergerät, Schütze etc.) eingebaut werden.<br />

Im Sinne der Gleichbehandlung aller <strong>Netz</strong>kunden werden die erforderlichen Anlagenumbauten je Gemeinde in<br />

alphabetischer Reihenfolge je Bezirk ab Anfang 2007 durchgeführt. Der Zeitraum für diese Arbeiten erstreckt sich<br />

auf ca. 3 Jahre. Die betroffenen Kunden erhalten vor Beginn der Umstellungsarbeiten in Ihren Anlagen ein<br />

Ankündigungsschreiben über den Besuch eines Mitarbeiters der <strong>Netz</strong> <strong>Burgenland</strong> Strom GmbH und werden von<br />

diesem persönlich über die für den Kunden wirtschaftlichste Lösung informiert.<br />

Eisenstadt, 2012 01 12

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