Unterbrechbare Lieferung - Netz Burgenland
Unterbrechbare Lieferung - Netz Burgenland
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Berechnungen<br />
• Variante 1:<br />
nicht unterbrechbare <strong>Lieferung</strong> (nur ein Zähler für die gesamte Energielieferung)<br />
Arbeitspreis für die zusätzliche Strommenge:<br />
(2000 + 900) kWh x 4,14 Cent/kWh € 120,06 / Jahr<br />
• Variante 2<br />
unterbrechbare <strong>Lieferung</strong> (zusätzlicher 2-Tarif-Drehstromzähler)<br />
Arbeitspreis für unterbrechbare <strong>Lieferung</strong>:<br />
Hochtarif: 2000 kWh x 2,39 Cent/kWh € 47,80<br />
Niedertarif: 900 kWh x 2,39 Cent/kWh € 21,51<br />
Summe Arbeit:<br />
€ 69,31 / Jahr<br />
Dazu kommen diese Leistungen:<br />
Entgelt für Messleistung für 2. Zähler:<br />
€ 2,20 /Monat € 26,40 / Jahr<br />
Entgelt für Messleistung für Tarifsteuergerät:<br />
€ 1,00 /Monat € 12,00 / Jahr<br />
Zählpunktpauschale für zusätzlichen Zähler<br />
€ 15,00 / Jahr<br />
Summe Leistungen und Pauschale:<br />
€ 53,40 / Jahr<br />
Summe Arbeit<br />
€ 69,31 / Jahr<br />
Gesamtbetrag<br />
€ 122,71 / Jahr<br />
In diesem Beispiel sieht man, dass beim angenommenen Abnahmeverhalten, der zusätzliche Aufwand für die<br />
Unterbrechbarkeit den Vorteil beim Arbeitspreis kompensiert.<br />
Diesem Vergleich wurde der derzeit gültige <strong>Netz</strong>tarif (SNE-VO 2012) ohne <strong>Netz</strong>verlustentgelt und Steuern, aber<br />
unter Berücksichtigung der Ökostromabgabe ab 1.1.2007 zu Grunde gelegt. Energietarife variieren je<br />
Stromlieferant und können daher vom <strong>Netz</strong>betreiber nicht berücksichtigt werden.<br />
Im Sinne der gesetzlich geforderten Gleichbehandlung aller Kunden, wurden wir von der Energie Control GmbH<br />
(Regulator) aufgefordert, künftig nur mehr jenen Kunden die <strong>Netz</strong>tarife für unterbrechbare <strong>Lieferung</strong> zu gewähren,<br />
bei denen die Unterbrechbarkeit der <strong>Netz</strong>nutzung auch tatsächlich technisch möglich ist.<br />
Dies bedeutet, dass Kundenanlagen, die diese Forderung nicht erfüllen, entweder technisch umgerüstet<br />
werden müssen oder der <strong>Netz</strong>tarif für unterbrechbare Energie künftig nicht mehr gewährt werden kann.<br />
Mit der Energie-Control GmbH wurde für die weitere Vorgangsweise folgendes vereinbart:<br />
Alle Kunden, für die ein zweiter Zähler aufgrund des geringen Verbrauches nicht zweckmäßig ist, werden ab<br />
1.1.2007 zum für den Kunden günstigeren nicht unterbrechbaren <strong>Netz</strong>tarif verrechnet und das Entgelt für<br />
Messleistungen für den zweiten Zähler sowie die Ökostrom-Zählpunktspauschale ab dem selben Zeitpunkt nicht<br />
eingehoben. Der zweite Zähler (somit technisch nicht mehr nötig) wird in den folgenden Monaten durch die <strong>Netz</strong><br />
<strong>Burgenland</strong> Strom GmbH ausgebaut und die Anlage entsprechend umgerüstet. Ein diesbezügliches Schreiben<br />
erhielten die betroffenen Kunden im Dezember 2006.<br />
In allen anderen Kundenanlagen müssen, um den Preisvorteil für unterbrechbare <strong>Lieferung</strong>en weiter in Anspruch<br />
nehmen zu können, die entsprechenden Sperreinrichtungen (Tarifsteuergerät, Schütze etc.) eingebaut werden.<br />
Im Sinne der Gleichbehandlung aller <strong>Netz</strong>kunden werden die erforderlichen Anlagenumbauten je Gemeinde in<br />
alphabetischer Reihenfolge je Bezirk ab Anfang 2007 durchgeführt. Der Zeitraum für diese Arbeiten erstreckt sich<br />
auf ca. 3 Jahre. Die betroffenen Kunden erhalten vor Beginn der Umstellungsarbeiten in Ihren Anlagen ein<br />
Ankündigungsschreiben über den Besuch eines Mitarbeiters der <strong>Netz</strong> <strong>Burgenland</strong> Strom GmbH und werden von<br />
diesem persönlich über die für den Kunden wirtschaftlichste Lösung informiert.<br />
Eisenstadt, 2012 01 12