GroÃheubacher Nachrichten Ausgabe 10-2013 - STOPTEG Print ...
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ÖFFNUNGSZEITEN DES JUGENDTREFFS<br />
In den Pfingstferien vom 21.05.<strong>2013</strong> bis 31.05.<strong>2013</strong> ist der Jugendtreff<br />
jeweils Dienstags und Donnerstags von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet.<br />
- Jugendtreff Großheubach –<br />
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PRAXISURLAUB – DRS. SCHNEIDER/HABERKORN, HAUPTSTRAßE 11<br />
Ab dem 21.05.<strong>2013</strong> bis zum 24.05.<strong>2013</strong> ist die Praxis<br />
Drs. Schneider/Haberkorn, Hauptstraße 11 in Großheubach (über der Apotheke<br />
– vormals Praxis Dr. Pecheim) geschlossen.<br />
Die Vertretung übernimmt in dieser Zeit die Praxis Drs. Haberkorn, Klingenweg 17 in<br />
Großheubach, Tel. 09371 2301.<br />
gez. Sabrina Klossek<br />
- Vorzimmer Bürgermeister -<br />
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PRAXISURLAUB – DRS. HABERKORN, KLINGENWEG 17<br />
Ab dem 27.05.<strong>2013</strong> bis zum 31.05.<strong>2013</strong> ist die Praxis<br />
Drs. Haberkorn, Klingenweg 17 in Großheubach geschlossen.<br />
Die Vertretung übernimmt in dieser Zeit die Praxis Drs. Schneider/Haberkorn,<br />
Hauptstraße 11 in Großheubach, Tel. 09371 2048.<br />
gez. Sabrina Klossek<br />
- Vorzimmer Bürgermeister –<br />
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FREIHALTEN DES LICHTRAUMPROFILS ENTLANG DER ÖFFENTLICHEN<br />
GRUNDSTÜCKSGRENZE<br />
Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass entlang der<br />
Grundstückgrenze das sogenannte „Lichtraumprofil“ über den öffentlichen<br />
Verkehrsflächen freizuhalten ist. Dieses Lichtraumprofil ist die gedachte Senkrechte<br />
über der Grundstücksgrenze. Sie beträgt über Geh- und Radwegen 2,50 Meter und<br />
über Straßen 4,5 Metern. Somit sind Bäume und Sträucher, die in dieses<br />
Lichtraumprofil hineinwachsen zurück zu schneiden. Bei der Neuanlage von<br />
Außenanlagen sollte diese bereits berücksichtigt werden. Diese Vorschriften sind<br />
keineswegs willkürliche Bürokratie, sondern dienen der Sicherheit der Fußgänger;<br />
Radfahrer sowie des Kraftfahrzeugverkehrs. Wir appellieren daher eindringlich an alle<br />
Grundstückseigentümer, die Bepflanzungen entlang der Straßen und Gehwege<br />
regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zurück zu schneiden.<br />
gez. D. Klotz<br />
- Liegenschaftsverwaltung -<br />
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