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Großheubacher Nachrichten Ausgabe 10-2013 - STOPTEG Print ...

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SICHERUNG VON GRENZZEICHEN DURCH DIE FELDGESCHWORENEN<br />

Im Rahmen von Baumaßnahmen ist es oftmals erforderlich, Grenzzeichen, die sich im<br />

Bereich der Baumaßnahme befinden für einige Zeit zu entfernen. Bisher war es die<br />

gängige Praxis, dass diese Grenzmarkierung von den örtlichen Feldgeschworenen<br />

gesichert und nach Beendigung der Maßnahme wieder hergestellt wurden. Nachdem<br />

sich die Rechtslage in letzter Zeit erheblich geändert und kompliziert hat werden die<br />

Großheubacher Feldgeschworenen diese Grenzsicherungen in Zukunft nicht mehr<br />

vornehmen.<br />

Wir bitten deshalb darum, dass sich alle Bauherren, die eine Grenzsicherung<br />

benötigen, rechtzeitig mit dem Vermessungsamt in Verbindung setzen.<br />

gez. D. Klotz<br />

- Liegenschaftsverwaltung -<br />

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