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WhitePaper_PrudentValuation_2 5 - d-fine GmbH

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nungslegung berücksichtigte vorsichtige Bewertungsabschläge<br />

für alle zum Fair Value bilanzierten<br />

Vermögensgegenstände (Assets), also insbesondere<br />

auch für entsprechende Bankbuchpositionen.<br />

Eine Bagatellgrenze für vorsichtige Bewertungsanpassungen<br />

ist nicht mehr vorgesehen.<br />

In den ebenfalls neu geregelten Anforderungen<br />

an das Solvenz-Meldewesen CoRep wird die Offenlegung<br />

der aus diesen Anpassungen resultierenden<br />

Kernkapitalabzüge gefordert.<br />

Konkretisierung durch die EBA<br />

Artikel 105 (14) der CRR beauftragt die EBA, bis<br />

Februar 2015 einen Entwurf für einen technischen<br />

Standard zur vorsichtigen Bewertung (Prudent<br />

Valuation) vorzulegen. Ein erstes Diskussionspapier<br />

der EBA zu Additional Valuation<br />

Adustments (AVAs) aus dem Jahr 2012 wurde<br />

überwiegend kritisch kommentiert [7]. Am 10.<br />

Juli 2013 wurde ein deutlich überarbeitetes Konsultationspapier<br />

veröffentlicht, das viele der geäußerten<br />

Bedenken aufgreift. Die EBA interpretiert<br />

dort die CRR dahingehend, dass die vorsichtige<br />

Bewertung und die damit einhergehenden<br />

Korrekturen am Kernkapital künftig auf alle Fair<br />

Value Positionen – also auch auf Verbindlichkeiten<br />

– ausgedehnt werden. Die fehlende Bagatellgrenze<br />

ersetzt die EBA durch einen Vorschlag für<br />

einen vereinfachten Berechnungsansatz für kleinere<br />

Fair Value-Positionen.<br />

3. Zu berücksichtigende<br />

Bewertungsanpassungen<br />

Im Rundschreiben 13/2011 und der CRR sind<br />

zahlreiche Faktoren genannt, für welche die Vornahme<br />

von AVAs gegenüber den Fair Value-<br />

Wertansätzen überprüft werden muss. Diese<br />

gehen über die bislang am Markt als wertbestimmend<br />

erachteten Einflussfaktoren hinaus,<br />

auch wenn die Forderung nach ihrer Berücksichtigung<br />

nicht grundsätzlich neu ist [8].<br />

Die konkretisierten Anforderungen lassen sich<br />

wie Abbildung 1 in dargestellt in stichtagsbezogene<br />

Unsicherheiten, zukünftige Kosten und weitere<br />

Wertanpassungen einteilen. Während die<br />

meisten Kategorien bereits Gegenstand des<br />

Rundschreibens 13/2011 waren, wurden Bewertungskorrekturen<br />

zur Berücksichtigung von<br />

Marktpreisunsicherheiten und insbesondere von<br />

Unsicherheiten, die der Verwendung nicht hinreichend<br />

genau bestimmbarer Bewertungsparameter<br />

zuzuschreiben sind erst durch die CRR ergänzt.<br />

Der Bilanzabgleich, der im ersten Diskussionsentwurf<br />

der EBA Gegenstand einer separaten<br />

Erörterung war [7], wird im aktuellen Konsultationspapier<br />

[5] dem Themenkomplex der operationellen<br />

Risiken zugeordnet.<br />

4. Wahrnehmung durch die Marktteilnehmer<br />

Konkrete Überlegungen bezüglich der neben bilanziellen<br />

Fair Value Adjustments zusätzlich notwendigen<br />

Additional Valuation Adjustments werden<br />

nach unserer Wahrnehmung im deutschen<br />

Bankenmarkt seit Mitte 2012 angestellt.<br />

Seitdem haben wir mehrere konkrete Umsetzungsprojekte<br />

in diesem Kontext am Markt begleitet<br />

und Marktstudien zur Umsetzungspraxis<br />

durchgeführt. Dabei erfuhren insbesondere Close-out<br />

Adjustments, die Berücksichtigung von<br />

Liquiditätsaspekten, Modellrisiken sowie operationelle<br />

Risiken und Verwaltungskosten erhöhte<br />

Aufmerksamkeit durch unsere Kunden.<br />

Zudem haben wir in den vergangenen Jahren<br />

zahlreiche Projekte zu Fair Value-Anpassungen im<br />

Kontext der Rechnungslegung begleitet, die durch<br />

das Rundschreiben bzw. die CRR ebenfalls adressiert<br />

werden. Hierzu zählen insbesondere die<br />

Anpassung von Bewertungsmodellen an geänderte<br />

Marktusancen (z.B. OIS-Discounting) und die<br />

Bestimmung nachgelagerter Korrekturen an der<br />

modellbasierten Fair Value-Bewertung (z.B. Credit-<br />

und Debit-Valuation Adjustments).<br />

© d-<strong>fine</strong> 2013 25. Juli 2013 2

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