WhitePaper_PrudentValuation_2 5 - d-fine GmbH
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nungslegung berücksichtigte vorsichtige Bewertungsabschläge<br />
für alle zum Fair Value bilanzierten<br />
Vermögensgegenstände (Assets), also insbesondere<br />
auch für entsprechende Bankbuchpositionen.<br />
Eine Bagatellgrenze für vorsichtige Bewertungsanpassungen<br />
ist nicht mehr vorgesehen.<br />
In den ebenfalls neu geregelten Anforderungen<br />
an das Solvenz-Meldewesen CoRep wird die Offenlegung<br />
der aus diesen Anpassungen resultierenden<br />
Kernkapitalabzüge gefordert.<br />
Konkretisierung durch die EBA<br />
Artikel 105 (14) der CRR beauftragt die EBA, bis<br />
Februar 2015 einen Entwurf für einen technischen<br />
Standard zur vorsichtigen Bewertung (Prudent<br />
Valuation) vorzulegen. Ein erstes Diskussionspapier<br />
der EBA zu Additional Valuation<br />
Adustments (AVAs) aus dem Jahr 2012 wurde<br />
überwiegend kritisch kommentiert [7]. Am 10.<br />
Juli 2013 wurde ein deutlich überarbeitetes Konsultationspapier<br />
veröffentlicht, das viele der geäußerten<br />
Bedenken aufgreift. Die EBA interpretiert<br />
dort die CRR dahingehend, dass die vorsichtige<br />
Bewertung und die damit einhergehenden<br />
Korrekturen am Kernkapital künftig auf alle Fair<br />
Value Positionen – also auch auf Verbindlichkeiten<br />
– ausgedehnt werden. Die fehlende Bagatellgrenze<br />
ersetzt die EBA durch einen Vorschlag für<br />
einen vereinfachten Berechnungsansatz für kleinere<br />
Fair Value-Positionen.<br />
3. Zu berücksichtigende<br />
Bewertungsanpassungen<br />
Im Rundschreiben 13/2011 und der CRR sind<br />
zahlreiche Faktoren genannt, für welche die Vornahme<br />
von AVAs gegenüber den Fair Value-<br />
Wertansätzen überprüft werden muss. Diese<br />
gehen über die bislang am Markt als wertbestimmend<br />
erachteten Einflussfaktoren hinaus,<br />
auch wenn die Forderung nach ihrer Berücksichtigung<br />
nicht grundsätzlich neu ist [8].<br />
Die konkretisierten Anforderungen lassen sich<br />
wie Abbildung 1 in dargestellt in stichtagsbezogene<br />
Unsicherheiten, zukünftige Kosten und weitere<br />
Wertanpassungen einteilen. Während die<br />
meisten Kategorien bereits Gegenstand des<br />
Rundschreibens 13/2011 waren, wurden Bewertungskorrekturen<br />
zur Berücksichtigung von<br />
Marktpreisunsicherheiten und insbesondere von<br />
Unsicherheiten, die der Verwendung nicht hinreichend<br />
genau bestimmbarer Bewertungsparameter<br />
zuzuschreiben sind erst durch die CRR ergänzt.<br />
Der Bilanzabgleich, der im ersten Diskussionsentwurf<br />
der EBA Gegenstand einer separaten<br />
Erörterung war [7], wird im aktuellen Konsultationspapier<br />
[5] dem Themenkomplex der operationellen<br />
Risiken zugeordnet.<br />
4. Wahrnehmung durch die Marktteilnehmer<br />
Konkrete Überlegungen bezüglich der neben bilanziellen<br />
Fair Value Adjustments zusätzlich notwendigen<br />
Additional Valuation Adjustments werden<br />
nach unserer Wahrnehmung im deutschen<br />
Bankenmarkt seit Mitte 2012 angestellt.<br />
Seitdem haben wir mehrere konkrete Umsetzungsprojekte<br />
in diesem Kontext am Markt begleitet<br />
und Marktstudien zur Umsetzungspraxis<br />
durchgeführt. Dabei erfuhren insbesondere Close-out<br />
Adjustments, die Berücksichtigung von<br />
Liquiditätsaspekten, Modellrisiken sowie operationelle<br />
Risiken und Verwaltungskosten erhöhte<br />
Aufmerksamkeit durch unsere Kunden.<br />
Zudem haben wir in den vergangenen Jahren<br />
zahlreiche Projekte zu Fair Value-Anpassungen im<br />
Kontext der Rechnungslegung begleitet, die durch<br />
das Rundschreiben bzw. die CRR ebenfalls adressiert<br />
werden. Hierzu zählen insbesondere die<br />
Anpassung von Bewertungsmodellen an geänderte<br />
Marktusancen (z.B. OIS-Discounting) und die<br />
Bestimmung nachgelagerter Korrekturen an der<br />
modellbasierten Fair Value-Bewertung (z.B. Credit-<br />
und Debit-Valuation Adjustments).<br />
© d-<strong>fine</strong> 2013 25. Juli 2013 2