12.01.2015 Aufrufe

NS 19 11 07 Richtlinie Verwendung sozialräumliche ... - Köln-Vernetzt

NS 19 11 07 Richtlinie Verwendung sozialräumliche ... - Köln-Vernetzt

NS 19 11 07 Richtlinie Verwendung sozialräumliche ... - Köln-Vernetzt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sozialraumorientierte Hilfsangebote in <strong>Köln</strong><br />

<strong>Richtlinie</strong> über die <strong>Verwendung</strong> der „Sozialräumlichen Mittel“, hier: Maßnahmenbezogene Mittel<br />

Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der <strong>Richtlinie</strong> bilden:<br />

a) die „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der<br />

Stadt <strong>Köln</strong> für die Gewährung von Zuwendungen / Zuschüssen aus dem Verwaltungshaushalt“<br />

b) das Rahmenkonzept „Sozialraumorientierte Hilfsangebote in <strong>Köln</strong>“<br />

in der jeweils vom Rat beschlossenen Fassung<br />

.<br />

Inhaltsübersicht<br />

1. Allgemeines und Vorgaben<br />

2. Zielsetzung und Ausrichtung der Maßnahmenbezogenen Mittel<br />

3. Zuwendungsvoraussetzungen<br />

4. Grundsätze der Mittelvergabe<br />

5. Bewilligungsverfahren / Feststellung der Mittelverteilung<br />

6. Mittelverwendung / Prüfung<br />

7. Umgang mit Anschaffungen aus <strong>sozialräumliche</strong>n Mitteln<br />

8. Bewertung der Maßnahmen<br />

9. Außendarstellung<br />

Anlagen: - Antrag auf <strong>Verwendung</strong> <strong>sozialräumliche</strong>r maßnahmebezogener Mittel<br />

- <strong>Verwendung</strong>snachweis der maßnahmebezogenen <strong>sozialräumliche</strong>n Mittel<br />

- „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen des Amtes für Kinder, Jugend und<br />

Familie der Stadt <strong>Köln</strong> für die Gewährung von Zuwendungen / Zuschüssen<br />

aus dem Verwaltungshaushalt“


1. Allgemeines und Vorgaben<br />

Mit Ratsbeschluss vom 15.03.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der LIGA<br />

der Wohlfahrtsverbände ein fachlich übergreifendes sozialraumorientiertes Handlungskonzept<br />

zu entwickeln.<br />

Die mit der Umsetzung des Rahmenkonzeptes „Sozialraumorientierte Hilfsangebote in <strong>Köln</strong>“<br />

beauftragten Träger erhalten sogenannte Sozialräumliche Mittel.<br />

Die <strong>Verwendung</strong> ist in Anlage 3 der Trägerbeauftragung wie folgt definiert:<br />

a) Sockelbetrag (Mittel für kleinere Veranstaltungen und Sozialraumaktivitäten) 10.000 Euro<br />

(<strong>Verwendung</strong>snachweise)<br />

b) Maßnahmenbezogene Mittel (durch Beschluss der Zentralen Lenkungsgruppe) 21.000 Euro<br />

(Spitzabrechung, <strong>Verwendung</strong>snachweise).<br />

Die maßnahmenbezogenen Mittel stehen für sozialraumbezogene Maßnahmen und Projekte<br />

zur Verfügung, um präventiv, frühzeitig und schnell auf die im Sozialraumgebiet definierten<br />

Bedarfslagen zu reagieren. Bei unterschiedlichen Bedarfslagen ist es möglich,<br />

maßnahmenbezogene Mittel aus einem Sozialraumgebiet auf ein anderes zu übertragen.<br />

Diese <strong>Richtlinie</strong> regelt die Kriterien für die Vergabe der maßnahmenbezogenen Mittel. Die<br />

Lenkungsgruppe delegiert die Entscheidung über die Vergabe auf die Koordinations- und<br />

Anlaufstellen und nimmt diese im Anschluss zur Kenntnis.<br />

2. Zielsetzung und Ausrichtung der maßnahmenbezogenen Mittel<br />

Als wesentliche Ziele wurden im sozialraumorientierten Handlungskonzept benannt:<br />

• Bereitstellung einer bedarfsgerechten, fachübergreifenden und damit integrierten<br />

Abstimmung der im Einzelfall erforderlichen Hilfen/Angebote<br />

• Bündelung von Trägern, Angeboten und Diensten zwecks Gestaltung effizienter und<br />

kostengünstiger Lösungen<br />

• Stärkung präventiver Angebote zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Segregation<br />

inklusive möglicher späterer Folgekosten<br />

• Gewährleistung verbindlicher und zugehender Hilfeleistungen.<br />

Die Entwicklung geeigneter Maßnahmen und Projekte zur Zielerreichung orientiert sich an den<br />

zentralen methodischen Prinzipien der Sozialraumorientierung:<br />

• Im Zentrum stehen die geäußerten Bedürfnisse der Wohnbevölkerung<br />

• Unterstützung von Selbsthilfekräften und Eigeninitiative<br />

• Nutzung der Ressourcen des sozialen Raumes<br />

• Zielgruppen- und bereichübergreifende Orientierung<br />

• Kooperation und Koordination der sozialen Dienste.


Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen:<br />

• Die inhaltliche Ausrichtung der Projekte orientiert sich an den Bedarfen, Themen und<br />

Problemlagen der Bevölkerung.<br />

Projekte können Themen aus allen Bereichen des sozialen Lebens aufgreifen (z. B.<br />

Kinder, Jugend, Familie, Senioren, Gesundheit, Arbeit und Beschäftigung, Sport)<br />

• Die <strong>Verwendung</strong> der Mittel soll nachhaltig sein (Unterstützung eines erwünschten Zieles<br />

über den eigentlichen Projektzeitraum hinaus)<br />

• In der Regel sind die Projekte in Kooperation durchzuführen und <strong>sozialräumliche</strong><br />

Ressourcen einzubinden<br />

• Das „Zielpapier <strong>07</strong>“ ist zu beachten und einzubinden (Zielvorgaben und<br />

Kooperationspartner auf Ämterebene).<br />

3. Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Ergänzend zu den „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen des Amtes für Kinder, Jugend und<br />

Familie der Stadt <strong>Köln</strong> für die Gewährung von Zuwendungen / Zuschüssen aus dem<br />

Verwaltungshaushalt“ ist folgendes zu beachten:<br />

Sofern kein Zeitraum bestimmt ist, wird der Zuschuss nur für das jeweilige Kalenderjahr<br />

bewilligt.<br />

Anträge sowie Nachweise über die <strong>Verwendung</strong> der Zuschüsse sind mit der rechtsverbindlichen<br />

Unterschrift des Trägers der Maßnahme oder eines von ihm Bevollmächtigten zu versehen.<br />

Wird der städtische Zuschuss zweckgebunden für bestimmte Kostenarten bewilligt, so wird den<br />

Trägern gestattet, innerhalb der geförderten Maßnahme Mehrausgaben einzelner<br />

Kostenpositionen / Kostenarten durch Minderausgaben bei anderen Kostenpositionen<br />

auszugleichen.<br />

4. Grundsätze der Mittelvergabe<br />

Folgende Bedingungen sind vor der Antragstellung zu berücksichtigen:<br />

• Die „<strong>sozialräumliche</strong>n Mittel“ sind keine zusätzliche Finanzierungssäule zu anderen<br />

Regelfinanzierungen.<br />

• Vor der Beantragung von <strong>sozialräumliche</strong>n Mittel haben andere Finanzierungs-möglichkeiten<br />

Vorrang.<br />

• Die Mittel können auch als Ko- oder Restfinanzierung eingesetzt werden, aber nicht für<br />

regelmäßig zu erbringende Eigenanteile.


5. Bewilligungsverfahren / Feststellung der Mittelverteilung<br />

• Mittel stehen grundsätzlich nur für Schwerpunktmaßnahmen / Projekte zur Verfügung, die in<br />

den definierten Gremien (wie Stadtteilkonferenz, Arbeitsgruppe, Projektbeirat) des<br />

Sozialraumgebietes unter Leitung des Sozialraumkoordinators / der Sozialraumkoordinatorin<br />

mehrheitlich als prioritär eingestuft werden und nicht anderweitig erbracht<br />

werden können.<br />

• Die Koordinations- und Anlaufstelle klärt mit den an den definierten Projekten / Maßnahmen<br />

Beteiligten, wer als Träger / Antragsteller (nur rechtsfähige Organisationen) für das jeweilige<br />

Projekt / die jeweilige Maßnahme in Frage kommt.<br />

• Antragsteller kann auch die Koordinations- und Anlaufstelle sein.<br />

• Der Antrag ist bei der Koordinations- und Anlaufstelle zu stellen.<br />

• Der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begründen (Vordruck: “Geplante <strong>Verwendung</strong> der<br />

Sozialräumlichen Mittel).<br />

• Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen.<br />

• Der Antrag ist durch den Sozialraumkoordinator / die Sozialraumkoordinatorin zu prüfen,<br />

bewerten und zu bewilligen.<br />

Ist die Sozialraumkoordination selbst Antragsteller, erfolgt die Bewilligung durch die<br />

Geschäftsstelle (IV/2).<br />

• Die bewilligten Anträge sind der Geschäftsstelle jährlich gebündelt zum Stichtag 31.03.<br />

vorzulegen.<br />

• Die Geschäftsstelle informiert die Zentrale Lenkungsgruppe jährlich über die erfolgte<br />

Mittelverwendung.<br />

6. Mittelverwendung / Prüfung<br />

Die maßnahmenbezogenen Mittel werden der Koordinations- und Anlaufstelle halbjährlich zu<br />

den Stichtagen 01.02. und 01.<strong>07</strong>. in hälftigen Beträgen ausgezahlt.<br />

Zum Stichtag 31.03. des Folgejahres werden alle verausgabten Mittel des Vorjahres gebündelt<br />

abgerechnet und durch <strong>Verwendung</strong>snachweise belegt (Vordruck: „<strong>Verwendung</strong>snachweis der<br />

maßnahmenbezogenen <strong>sozialräumliche</strong>n Mittel“).<br />

Maßnahmen, die über ein Kalenderjahr hinausgehen, sind anteilig für die jeweiligen<br />

Kalenderjahre zu veranschlagen und abzurechnen.<br />

Die <strong>Verwendung</strong>snachweise sind dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt <strong>Köln</strong><br />

(510-3) zur Prüfung vorzulegen.<br />

7. Umgang mit Anschaffungen aus <strong>sozialräumliche</strong>n Mitteln<br />

Gem. den allgemeinen Bewilligungsbedingungen über die Gewährung von Zuschüssen gehen<br />

die mit städtischen Mitteln erworbenen beweglichen Gegenstände in das Eigentum des Trägers<br />

der geförderten Maßnahme über.<br />

Dabei wird festgelegt, dass die Anschaffungen aus <strong>sozialräumliche</strong>n Mitteln wie Produkte (z. B.<br />

Filme, Dokumentationen) und Güter (z. B. Videokamera, Stellwände) jedoch als materielle<br />

Ressourcen im Sozialraumgebiet verbleiben.<br />

Sie sind den Einrichtungen und Institutionen des Sozialraumgebietes auf Anfrage kostenneutral<br />

zur Verfügung zu stellen.


8. Bewertung der Maßnahme<br />

Nach Abschluss der Maßnahmen sind diese mittels Vordruck „<strong>Verwendung</strong> der<br />

Sozialräumlichen Mittel – Auswertung“ (Aussagen zu Zielerreichung, Teilnehmer,<br />

Anmerkungen) zu dokumentieren und zu bewerten.<br />

Die Auswertungen werden der Geschäftsstelle (IV/2) gemeinsam mit den bewilligten Anträgen<br />

jährlich gebündelt zum Stichtag 31.03. vorgelegt.<br />

9. Außendarstellung<br />

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der geförderten Maßnahmen (wie z. b. Publikationen,<br />

Präsentationen) haben die Maßnahmeträger die Kooperation mit der Koordinations- und<br />

Anlaufstelle und der Stadt <strong>Köln</strong> kenntlich zu machen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!