NS 19 11 07 Richtlinie Verwendung sozialräumliche ... - Köln-Vernetzt
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Sozialraumorientierte Hilfsangebote in <strong>Köln</strong><br />
<strong>Richtlinie</strong> über die <strong>Verwendung</strong> der „Sozialräumlichen Mittel“, hier: Maßnahmenbezogene Mittel<br />
Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der <strong>Richtlinie</strong> bilden:<br />
a) die „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der<br />
Stadt <strong>Köln</strong> für die Gewährung von Zuwendungen / Zuschüssen aus dem Verwaltungshaushalt“<br />
b) das Rahmenkonzept „Sozialraumorientierte Hilfsangebote in <strong>Köln</strong>“<br />
in der jeweils vom Rat beschlossenen Fassung<br />
.<br />
Inhaltsübersicht<br />
1. Allgemeines und Vorgaben<br />
2. Zielsetzung und Ausrichtung der Maßnahmenbezogenen Mittel<br />
3. Zuwendungsvoraussetzungen<br />
4. Grundsätze der Mittelvergabe<br />
5. Bewilligungsverfahren / Feststellung der Mittelverteilung<br />
6. Mittelverwendung / Prüfung<br />
7. Umgang mit Anschaffungen aus <strong>sozialräumliche</strong>n Mitteln<br />
8. Bewertung der Maßnahmen<br />
9. Außendarstellung<br />
Anlagen: - Antrag auf <strong>Verwendung</strong> <strong>sozialräumliche</strong>r maßnahmebezogener Mittel<br />
- <strong>Verwendung</strong>snachweis der maßnahmebezogenen <strong>sozialräumliche</strong>n Mittel<br />
- „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen des Amtes für Kinder, Jugend und<br />
Familie der Stadt <strong>Köln</strong> für die Gewährung von Zuwendungen / Zuschüssen<br />
aus dem Verwaltungshaushalt“
1. Allgemeines und Vorgaben<br />
Mit Ratsbeschluss vom 15.03.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der LIGA<br />
der Wohlfahrtsverbände ein fachlich übergreifendes sozialraumorientiertes Handlungskonzept<br />
zu entwickeln.<br />
Die mit der Umsetzung des Rahmenkonzeptes „Sozialraumorientierte Hilfsangebote in <strong>Köln</strong>“<br />
beauftragten Träger erhalten sogenannte Sozialräumliche Mittel.<br />
Die <strong>Verwendung</strong> ist in Anlage 3 der Trägerbeauftragung wie folgt definiert:<br />
a) Sockelbetrag (Mittel für kleinere Veranstaltungen und Sozialraumaktivitäten) 10.000 Euro<br />
(<strong>Verwendung</strong>snachweise)<br />
b) Maßnahmenbezogene Mittel (durch Beschluss der Zentralen Lenkungsgruppe) 21.000 Euro<br />
(Spitzabrechung, <strong>Verwendung</strong>snachweise).<br />
Die maßnahmenbezogenen Mittel stehen für sozialraumbezogene Maßnahmen und Projekte<br />
zur Verfügung, um präventiv, frühzeitig und schnell auf die im Sozialraumgebiet definierten<br />
Bedarfslagen zu reagieren. Bei unterschiedlichen Bedarfslagen ist es möglich,<br />
maßnahmenbezogene Mittel aus einem Sozialraumgebiet auf ein anderes zu übertragen.<br />
Diese <strong>Richtlinie</strong> regelt die Kriterien für die Vergabe der maßnahmenbezogenen Mittel. Die<br />
Lenkungsgruppe delegiert die Entscheidung über die Vergabe auf die Koordinations- und<br />
Anlaufstellen und nimmt diese im Anschluss zur Kenntnis.<br />
2. Zielsetzung und Ausrichtung der maßnahmenbezogenen Mittel<br />
Als wesentliche Ziele wurden im sozialraumorientierten Handlungskonzept benannt:<br />
• Bereitstellung einer bedarfsgerechten, fachübergreifenden und damit integrierten<br />
Abstimmung der im Einzelfall erforderlichen Hilfen/Angebote<br />
• Bündelung von Trägern, Angeboten und Diensten zwecks Gestaltung effizienter und<br />
kostengünstiger Lösungen<br />
• Stärkung präventiver Angebote zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Segregation<br />
inklusive möglicher späterer Folgekosten<br />
• Gewährleistung verbindlicher und zugehender Hilfeleistungen.<br />
Die Entwicklung geeigneter Maßnahmen und Projekte zur Zielerreichung orientiert sich an den<br />
zentralen methodischen Prinzipien der Sozialraumorientierung:<br />
• Im Zentrum stehen die geäußerten Bedürfnisse der Wohnbevölkerung<br />
• Unterstützung von Selbsthilfekräften und Eigeninitiative<br />
• Nutzung der Ressourcen des sozialen Raumes<br />
• Zielgruppen- und bereichübergreifende Orientierung<br />
• Kooperation und Koordination der sozialen Dienste.
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen:<br />
• Die inhaltliche Ausrichtung der Projekte orientiert sich an den Bedarfen, Themen und<br />
Problemlagen der Bevölkerung.<br />
Projekte können Themen aus allen Bereichen des sozialen Lebens aufgreifen (z. B.<br />
Kinder, Jugend, Familie, Senioren, Gesundheit, Arbeit und Beschäftigung, Sport)<br />
• Die <strong>Verwendung</strong> der Mittel soll nachhaltig sein (Unterstützung eines erwünschten Zieles<br />
über den eigentlichen Projektzeitraum hinaus)<br />
• In der Regel sind die Projekte in Kooperation durchzuführen und <strong>sozialräumliche</strong><br />
Ressourcen einzubinden<br />
• Das „Zielpapier <strong>07</strong>“ ist zu beachten und einzubinden (Zielvorgaben und<br />
Kooperationspartner auf Ämterebene).<br />
3. Zuwendungsvoraussetzungen<br />
Ergänzend zu den „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen des Amtes für Kinder, Jugend und<br />
Familie der Stadt <strong>Köln</strong> für die Gewährung von Zuwendungen / Zuschüssen aus dem<br />
Verwaltungshaushalt“ ist folgendes zu beachten:<br />
Sofern kein Zeitraum bestimmt ist, wird der Zuschuss nur für das jeweilige Kalenderjahr<br />
bewilligt.<br />
Anträge sowie Nachweise über die <strong>Verwendung</strong> der Zuschüsse sind mit der rechtsverbindlichen<br />
Unterschrift des Trägers der Maßnahme oder eines von ihm Bevollmächtigten zu versehen.<br />
Wird der städtische Zuschuss zweckgebunden für bestimmte Kostenarten bewilligt, so wird den<br />
Trägern gestattet, innerhalb der geförderten Maßnahme Mehrausgaben einzelner<br />
Kostenpositionen / Kostenarten durch Minderausgaben bei anderen Kostenpositionen<br />
auszugleichen.<br />
4. Grundsätze der Mittelvergabe<br />
Folgende Bedingungen sind vor der Antragstellung zu berücksichtigen:<br />
• Die „<strong>sozialräumliche</strong>n Mittel“ sind keine zusätzliche Finanzierungssäule zu anderen<br />
Regelfinanzierungen.<br />
• Vor der Beantragung von <strong>sozialräumliche</strong>n Mittel haben andere Finanzierungs-möglichkeiten<br />
Vorrang.<br />
• Die Mittel können auch als Ko- oder Restfinanzierung eingesetzt werden, aber nicht für<br />
regelmäßig zu erbringende Eigenanteile.
5. Bewilligungsverfahren / Feststellung der Mittelverteilung<br />
• Mittel stehen grundsätzlich nur für Schwerpunktmaßnahmen / Projekte zur Verfügung, die in<br />
den definierten Gremien (wie Stadtteilkonferenz, Arbeitsgruppe, Projektbeirat) des<br />
Sozialraumgebietes unter Leitung des Sozialraumkoordinators / der Sozialraumkoordinatorin<br />
mehrheitlich als prioritär eingestuft werden und nicht anderweitig erbracht<br />
werden können.<br />
• Die Koordinations- und Anlaufstelle klärt mit den an den definierten Projekten / Maßnahmen<br />
Beteiligten, wer als Träger / Antragsteller (nur rechtsfähige Organisationen) für das jeweilige<br />
Projekt / die jeweilige Maßnahme in Frage kommt.<br />
• Antragsteller kann auch die Koordinations- und Anlaufstelle sein.<br />
• Der Antrag ist bei der Koordinations- und Anlaufstelle zu stellen.<br />
• Der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begründen (Vordruck: “Geplante <strong>Verwendung</strong> der<br />
Sozialräumlichen Mittel).<br />
• Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen.<br />
• Der Antrag ist durch den Sozialraumkoordinator / die Sozialraumkoordinatorin zu prüfen,<br />
bewerten und zu bewilligen.<br />
Ist die Sozialraumkoordination selbst Antragsteller, erfolgt die Bewilligung durch die<br />
Geschäftsstelle (IV/2).<br />
• Die bewilligten Anträge sind der Geschäftsstelle jährlich gebündelt zum Stichtag 31.03.<br />
vorzulegen.<br />
• Die Geschäftsstelle informiert die Zentrale Lenkungsgruppe jährlich über die erfolgte<br />
Mittelverwendung.<br />
6. Mittelverwendung / Prüfung<br />
Die maßnahmenbezogenen Mittel werden der Koordinations- und Anlaufstelle halbjährlich zu<br />
den Stichtagen 01.02. und 01.<strong>07</strong>. in hälftigen Beträgen ausgezahlt.<br />
Zum Stichtag 31.03. des Folgejahres werden alle verausgabten Mittel des Vorjahres gebündelt<br />
abgerechnet und durch <strong>Verwendung</strong>snachweise belegt (Vordruck: „<strong>Verwendung</strong>snachweis der<br />
maßnahmenbezogenen <strong>sozialräumliche</strong>n Mittel“).<br />
Maßnahmen, die über ein Kalenderjahr hinausgehen, sind anteilig für die jeweiligen<br />
Kalenderjahre zu veranschlagen und abzurechnen.<br />
Die <strong>Verwendung</strong>snachweise sind dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt <strong>Köln</strong><br />
(510-3) zur Prüfung vorzulegen.<br />
7. Umgang mit Anschaffungen aus <strong>sozialräumliche</strong>n Mitteln<br />
Gem. den allgemeinen Bewilligungsbedingungen über die Gewährung von Zuschüssen gehen<br />
die mit städtischen Mitteln erworbenen beweglichen Gegenstände in das Eigentum des Trägers<br />
der geförderten Maßnahme über.<br />
Dabei wird festgelegt, dass die Anschaffungen aus <strong>sozialräumliche</strong>n Mitteln wie Produkte (z. B.<br />
Filme, Dokumentationen) und Güter (z. B. Videokamera, Stellwände) jedoch als materielle<br />
Ressourcen im Sozialraumgebiet verbleiben.<br />
Sie sind den Einrichtungen und Institutionen des Sozialraumgebietes auf Anfrage kostenneutral<br />
zur Verfügung zu stellen.
8. Bewertung der Maßnahme<br />
Nach Abschluss der Maßnahmen sind diese mittels Vordruck „<strong>Verwendung</strong> der<br />
Sozialräumlichen Mittel – Auswertung“ (Aussagen zu Zielerreichung, Teilnehmer,<br />
Anmerkungen) zu dokumentieren und zu bewerten.<br />
Die Auswertungen werden der Geschäftsstelle (IV/2) gemeinsam mit den bewilligten Anträgen<br />
jährlich gebündelt zum Stichtag 31.03. vorgelegt.<br />
9. Außendarstellung<br />
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der geförderten Maßnahmen (wie z. b. Publikationen,<br />
Präsentationen) haben die Maßnahmeträger die Kooperation mit der Koordinations- und<br />
Anlaufstelle und der Stadt <strong>Köln</strong> kenntlich zu machen.