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NS 19 11 07 Richtlinie Verwendung sozialräumliche ... - Köln-Vernetzt

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5. Bewilligungsverfahren / Feststellung der Mittelverteilung<br />

• Mittel stehen grundsätzlich nur für Schwerpunktmaßnahmen / Projekte zur Verfügung, die in<br />

den definierten Gremien (wie Stadtteilkonferenz, Arbeitsgruppe, Projektbeirat) des<br />

Sozialraumgebietes unter Leitung des Sozialraumkoordinators / der Sozialraumkoordinatorin<br />

mehrheitlich als prioritär eingestuft werden und nicht anderweitig erbracht<br />

werden können.<br />

• Die Koordinations- und Anlaufstelle klärt mit den an den definierten Projekten / Maßnahmen<br />

Beteiligten, wer als Träger / Antragsteller (nur rechtsfähige Organisationen) für das jeweilige<br />

Projekt / die jeweilige Maßnahme in Frage kommt.<br />

• Antragsteller kann auch die Koordinations- und Anlaufstelle sein.<br />

• Der Antrag ist bei der Koordinations- und Anlaufstelle zu stellen.<br />

• Der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begründen (Vordruck: “Geplante <strong>Verwendung</strong> der<br />

Sozialräumlichen Mittel).<br />

• Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen.<br />

• Der Antrag ist durch den Sozialraumkoordinator / die Sozialraumkoordinatorin zu prüfen,<br />

bewerten und zu bewilligen.<br />

Ist die Sozialraumkoordination selbst Antragsteller, erfolgt die Bewilligung durch die<br />

Geschäftsstelle (IV/2).<br />

• Die bewilligten Anträge sind der Geschäftsstelle jährlich gebündelt zum Stichtag 31.03.<br />

vorzulegen.<br />

• Die Geschäftsstelle informiert die Zentrale Lenkungsgruppe jährlich über die erfolgte<br />

Mittelverwendung.<br />

6. Mittelverwendung / Prüfung<br />

Die maßnahmenbezogenen Mittel werden der Koordinations- und Anlaufstelle halbjährlich zu<br />

den Stichtagen 01.02. und 01.<strong>07</strong>. in hälftigen Beträgen ausgezahlt.<br />

Zum Stichtag 31.03. des Folgejahres werden alle verausgabten Mittel des Vorjahres gebündelt<br />

abgerechnet und durch <strong>Verwendung</strong>snachweise belegt (Vordruck: „<strong>Verwendung</strong>snachweis der<br />

maßnahmenbezogenen <strong>sozialräumliche</strong>n Mittel“).<br />

Maßnahmen, die über ein Kalenderjahr hinausgehen, sind anteilig für die jeweiligen<br />

Kalenderjahre zu veranschlagen und abzurechnen.<br />

Die <strong>Verwendung</strong>snachweise sind dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt <strong>Köln</strong><br />

(510-3) zur Prüfung vorzulegen.<br />

7. Umgang mit Anschaffungen aus <strong>sozialräumliche</strong>n Mitteln<br />

Gem. den allgemeinen Bewilligungsbedingungen über die Gewährung von Zuschüssen gehen<br />

die mit städtischen Mitteln erworbenen beweglichen Gegenstände in das Eigentum des Trägers<br />

der geförderten Maßnahme über.<br />

Dabei wird festgelegt, dass die Anschaffungen aus <strong>sozialräumliche</strong>n Mitteln wie Produkte (z. B.<br />

Filme, Dokumentationen) und Güter (z. B. Videokamera, Stellwände) jedoch als materielle<br />

Ressourcen im Sozialraumgebiet verbleiben.<br />

Sie sind den Einrichtungen und Institutionen des Sozialraumgebietes auf Anfrage kostenneutral<br />

zur Verfügung zu stellen.

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