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NS 19 11 07 Richtlinie Verwendung sozialräumliche ... - Köln-Vernetzt

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Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen:<br />

• Die inhaltliche Ausrichtung der Projekte orientiert sich an den Bedarfen, Themen und<br />

Problemlagen der Bevölkerung.<br />

Projekte können Themen aus allen Bereichen des sozialen Lebens aufgreifen (z. B.<br />

Kinder, Jugend, Familie, Senioren, Gesundheit, Arbeit und Beschäftigung, Sport)<br />

• Die <strong>Verwendung</strong> der Mittel soll nachhaltig sein (Unterstützung eines erwünschten Zieles<br />

über den eigentlichen Projektzeitraum hinaus)<br />

• In der Regel sind die Projekte in Kooperation durchzuführen und <strong>sozialräumliche</strong><br />

Ressourcen einzubinden<br />

• Das „Zielpapier <strong>07</strong>“ ist zu beachten und einzubinden (Zielvorgaben und<br />

Kooperationspartner auf Ämterebene).<br />

3. Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Ergänzend zu den „Allgemeinen Bewilligungsbedingungen des Amtes für Kinder, Jugend und<br />

Familie der Stadt <strong>Köln</strong> für die Gewährung von Zuwendungen / Zuschüssen aus dem<br />

Verwaltungshaushalt“ ist folgendes zu beachten:<br />

Sofern kein Zeitraum bestimmt ist, wird der Zuschuss nur für das jeweilige Kalenderjahr<br />

bewilligt.<br />

Anträge sowie Nachweise über die <strong>Verwendung</strong> der Zuschüsse sind mit der rechtsverbindlichen<br />

Unterschrift des Trägers der Maßnahme oder eines von ihm Bevollmächtigten zu versehen.<br />

Wird der städtische Zuschuss zweckgebunden für bestimmte Kostenarten bewilligt, so wird den<br />

Trägern gestattet, innerhalb der geförderten Maßnahme Mehrausgaben einzelner<br />

Kostenpositionen / Kostenarten durch Minderausgaben bei anderen Kostenpositionen<br />

auszugleichen.<br />

4. Grundsätze der Mittelvergabe<br />

Folgende Bedingungen sind vor der Antragstellung zu berücksichtigen:<br />

• Die „<strong>sozialräumliche</strong>n Mittel“ sind keine zusätzliche Finanzierungssäule zu anderen<br />

Regelfinanzierungen.<br />

• Vor der Beantragung von <strong>sozialräumliche</strong>n Mittel haben andere Finanzierungs-möglichkeiten<br />

Vorrang.<br />

• Die Mittel können auch als Ko- oder Restfinanzierung eingesetzt werden, aber nicht für<br />

regelmäßig zu erbringende Eigenanteile.

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