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Sicherungskopie 07-Januar 2009 - Finanzministerium NRW

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29<br />

2.4. Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />

Palmengartenstraße 5 - 9<br />

60325 Frankfurt am Main<br />

Tel. 069/7431-0<br />

Fax 069/7431-2944<br />

Internet: www.kfw.de<br />

Gesellschafter<br />

Anteil T€ v.H.<br />

Land Nordrhein-Westfalen 156.273 4,17<br />

Bundesrepublik Deutschland 3.000.000 80,00<br />

Länder der Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

593.727 15,83<br />

gegründet am 05.11.1948<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

AUFGABEN UND GESCHÄFTE<br />

Die Anstalt hat die Aufgabe,<br />

1. im staatlichen Auftrag Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen, in folgenden<br />

Bereichen durchzuführen:<br />

a) Mittelstand, freie Berufe und Existenzgründungen,<br />

b) Risikokapital,<br />

c) Wohnungswirtschaft,<br />

d) Umweltschutz,<br />

e) Infrastruktur,<br />

f) technischer Fortschritt und Innovationen,<br />

g) international vereinbarte Förderprogramme,<br />

h) entwicklungspolitische Zusammenarbeit,<br />

i) in anderen in Gesetzen, Verordnungen oder veröffentlichten Richtlinien zur staatlichen<br />

Wirtschaftspolitik präzise benannten Förderbereichen, die der Anstalt vom Bund<br />

oder einem Land übertragen werden;<br />

die jeweilige Förderaufgabe muss in Regelwerken konkretisiert sein;<br />

2. Darlehen und andere Finanzierungsformen an Gebietskörperschaften und öffentlichrechtliche<br />

Zweckverbände zu gewähren;<br />

3. Maßnahmen mit rein sozialer Zielsetzung sowie Maßnahmen zur Bildungsförderung zu<br />

finanzieren;<br />

4. sonstige Finanzierungen im Interesse der deutschen und europäischen Wirtschaft zu<br />

gewähren. Dabei gehören zu den Aufgaben der Anstalt<br />

a) Projekte im Gemeinschaftsinteresse, die von der Europäischen Investitionsbank oder<br />

ähnlichen europäischen Finanzierungsinstitutionen mitfinanziert werden,<br />

b) Exportfinanzierungen außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen<br />

Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und<br />

der Staaten mit offiziellem Status als Beitrittskandidat zur Europäischen Union<br />

aa) auf konsortialer Basis oder<br />

bb) in Staaten, in denen kein ausreichendes Finanzierungsangebot besteht.

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