Sicherungskopie 07-Januar 2009 - Finanzministerium NRW
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A. Beteiligungen im Dienste der Landespolitik<br />
Die Landesregierung berichtet seit dem Jahr 1990 jährlich über die Geschäftsentwicklung<br />
und die Veränderungen in den Gesellschaften, an denen das Land beteiligt ist.<br />
Die Landesregierung will sich auf die Kernaufgaben des Landes konzentrieren und prüft daher,<br />
welche Aufgaben oder Leistungen von Dritten übernommen werden können. Darin sieht<br />
die Landesregierung ein wirksames Mittel zum Abbau von Bürokratie. Sie verfolgt deshalb<br />
auch im Bereich der Beteiligungsverwaltung das Ziel, sich aus all den unternehmerischen<br />
Beteiligungen zurück zu ziehen, die nicht zu diesen Kernaufgaben gehören und die landespolitisch<br />
keinen besonderen Stellenwert haben.<br />
Die Veräußerung von Landesbeteiligungen erfolgt im Einzelfall dann, wenn sie struktur- und<br />
ordnungspolitisch sinnvoll ist und mögliche Erlöse und rechtliche Fragen geprüft sind. Außerdem<br />
soll dem Land ein nachhaltiger Nutzen dadurch erwachsen, dass die gewonnenen<br />
finanziellen Freiräume überlegt und zukunftsorientiert neu investiert werden.<br />
Der vorliegende Bericht bildet den 20<strong>07</strong> erfolgten Verkauf des Großteils der Anteile des Landes<br />
an der Deutschen Lufthansa AG ab. So beträgt der Anteil an der Lufthansa nunmehr nur<br />
noch 0,24 v.H. nach 1,47 v.H. im Vorjahresbericht.<br />
Der Bericht stellt noch die Beteiligung des Landes an der Landesentwicklungsgesellschaft<br />
Nordrhein-Westfalen GmbH dar. Mittlerweile wurde der Beschluss der Landesregierung, ihre<br />
Anteile an der LEG <strong>NRW</strong> GmbH mit deren rund 100.000 Wohnungen zu verkaufen, am<br />
29. August 2008 unter Wahrung größtmöglicher Sozialstandards für Mieterinnen und Mieter<br />
sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgesetzt.<br />
Der vorliegende Jahresbericht für das Jahr 20<strong>07</strong> enthält<br />
1. die Darstellung aller Landesbeteiligungen, gegliedert nach den Ressorts der jetzigen<br />
Landesregierung, und<br />
2. die Nennung der weiteren Beteiligungen, die das jeweilige Unternehmen eingegangen<br />
ist, grundsätzlich dann, wenn diese mehr als 25 vom Hundert betragen.