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Ersti-Info 04-05.p65 - CommuniGate Pro u-asta.uni-freiburg.de ...

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14<br />

wohnen<br />

wohnen und mieten<br />

was man bei <strong>de</strong>r anmietung von wohnraum wissen sollte<br />

Viele Erstsemester wer<strong>de</strong>n zu Semesterbeginn<br />

erstmals einen Mietvertrag unterzeichnen.<br />

Ein einmal unterschriebener Mietvertrag<br />

hat verbindliche Wirkung, d.h. er<br />

kann nicht einseitig durch Rücktritt, Wi<strong>de</strong>rruf<br />

o.ä. aufgehoben wer<strong>de</strong>n. Das Mietrecht<br />

wur<strong>de</strong> zum 1. September 2001 in vielen<br />

Punkten reformiert. Der Gesetzestext wur<strong>de</strong><br />

vereinfacht, zusammengefasst und sprachlich<br />

verbessert, bleibt aber umfangreich und<br />

für Laien recht kompliziert. Schon bei Abschluss<br />

<strong>de</strong>s Mietvertrags wer<strong>de</strong>n die Weichen<br />

gestellt für das spätere Gelingen (o<strong>de</strong>r<br />

Misslingen!) <strong>de</strong>s Verhältnisses zwischen<br />

Vermieter und Mieter. Daher ist unbedingt<br />

anzuraten, <strong>de</strong>n Mietvertrag nicht blind zu unterschreiben,<br />

son<strong>de</strong>rn ihn genau zu studieren<br />

und ggf. Än<strong>de</strong>rungsvorschläge zu unterbreiten.<br />

Bei Fragen sollte man dringend pro-<br />

das u-<strong>asta</strong>-frauenreferat<br />

fessionellen Rat einholen. In Kürze folgen-<br />

zeitmietvertrag<br />

<strong>de</strong> Tipps dazu:<br />

makler<br />

Der Weg über <strong>de</strong>n Makler ist manchmal<br />

unumgänglich. In diesem Fall gilt: Die Maklerprovision<br />

darf maximal zwei Monatsmieten<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

umfassen. Sofern <strong>de</strong>r Makler zugleich<br />

Wohnungseigentümer o<strong>de</strong>r -verwalter ist,<br />

darf er keine Vermittlungsgebühr verlangen.<br />

Eine bereits bezahlte <strong>Pro</strong>vision kann in<br />

diesem Fall vier Jahre lang zurückgefor<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

selbstauskünfte<br />

vor vertragsabschluss<br />

Nicht ausfüllen heißt i.d.R. Ausschei<strong>de</strong>n aus<br />

<strong>de</strong>m Kreis <strong>de</strong>r Bewerber/Innen. Der Mieter<br />

muss aber nur insoweit zutreffen<strong>de</strong> Auskunft<br />

geben, wie <strong>de</strong>r Vermieter ein berechtigtes<br />

Interesse daran hat, z.B. bei Fragen nach<br />

<strong>de</strong>n Einkommensverhältnissen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />

Familienstand. Fragen z.B. nach Schwangerschaft,<br />

<strong>de</strong>r Mitgliedschaft in einem Mieterverein<br />

o<strong>de</strong>r ob <strong>de</strong>r Partner Auslän<strong>de</strong>r ist, dürfen<br />

falsch beantwortet wer<strong>de</strong>n.<br />

wohnberechtigungsschein<br />

Wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht<br />

überschreitet, kann einen Wohnberechtigungsschein<br />

beantragen, <strong>de</strong>r zum Bezug<br />

einer öffentlich geför<strong>de</strong>rten (und <strong>de</strong>shalb im<br />

Regelfall etwas preisgünstigeren) Wohnung<br />

berechtigt. Der Wohnberechtigungsschein<br />

kann nur für <strong>de</strong>n Wohnungssuchen<strong>de</strong>n<br />

selbst und seine Familienangehörigen<br />

u-<strong>asta</strong>-info extra<br />

beantragt wer<strong>de</strong>n. Wohngemeinschaften<br />

können daher grundsätzlich keine Sozialwohnung<br />

anmieten. Der Wohnberechtigungsschein<br />

muss bei <strong>de</strong>r Stadt- o<strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong>verwaltung (in Freiburg: Amt für<br />

Liegenschaften und Wohnungswesen,<br />

Fahnenbergplatz 4) beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />

Allerdings berechtigt <strong>de</strong>r Wohnberechtigungsschein<br />

nur zum Bezug einer Sozialwohnung,<br />

er gibt keinen Anspruch darauf!<br />

wohngeld<br />

Solange Anspruch auf Bafög besteht, kann<br />

Wohngeld beantragt wer<strong>de</strong>n. Nicht wohngeldberechtigt<br />

ist <strong>de</strong>sweiteren <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nt,<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>shalb kein Bafög erhält, weil die<br />

entsprechen<strong>de</strong> Einkommensgrenze <strong>de</strong>r<br />

Eltern überschritten wird. Erfolgreich Wohngeld<br />

beantragen kann <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nt, <strong>de</strong>m<br />

keine Bafögleistungen zustehen, weil<br />

- die För<strong>de</strong>rungshöchstdauer überschritten<br />

wur<strong>de</strong><br />

- die Fachrichtung gewechselt wur<strong>de</strong>, ohne<br />

dass ein wichtiger Grund vorliegt<br />

- das 30. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t ist.<br />

Wohngeld wird bei <strong>de</strong>r Stadt- o<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>verwaltung<br />

(in Freiburg: Amt für<br />

Liegenschaften und Wohnungswesen,<br />

Fahnenbergplatz 4) beantragt.<br />

stu<strong>de</strong>ntenbu<strong>de</strong><br />

Wer ein Einzelzimmer angemietet hat, egal<br />

ob als Mieter o<strong>de</strong>r als Untermieter, kann sich<br />

je<strong>de</strong>rzeit auf alle Mieterschutzbestimmungen<br />

berufen. Ob Kündigung o<strong>de</strong>r Mieterhöhung,<br />

<strong>de</strong>r gesetzlich vorgeschriebene<br />

Mieterschutz kann durch <strong>de</strong>n Mietvertrag<br />

nicht umgangen wer<strong>de</strong>n.Eine Ausnahme gilt<br />

nur für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Mieter ein möbliertes<br />

Zimmer innerhalb <strong>de</strong>r Wohnung <strong>de</strong>s<br />

Vermieters angemietet hat. Hier fin<strong>de</strong>n die<br />

gesetzlichen Schutzvorschriften bezüglich<br />

Mieterhöhung und Kündigung keine Anwendung.<br />

In diesem Fall kann das Mietverhältnis<br />

ohne Grund mit zweiwöchiger Frist zum<br />

Monatsen<strong>de</strong> gekündigt wer<strong>de</strong>n. Wur<strong>de</strong> das<br />

innerhalb <strong>de</strong>r Wohnung <strong>de</strong>s Vermieters<br />

liegen<strong>de</strong> Zimmer hingegen vom Mieter<br />

überwiegend selbst möbliert, gelten die<br />

gesetzlichen Schutzvorschriften in vollem<br />

Umfang.<br />

wohngemeinschaft<br />

Bei Abschluss eines Mietvertrags stellt sich<br />

für eine WG zunächst die Frage, wer <strong>de</strong>n<br />

Mietvertrag unterschreiben soll – einer o<strong>de</strong>r<br />

alle? Wenn alle unterschreiben, hat je<strong>de</strong>s<br />

WG-Mitglied gegenüber <strong>de</strong>m Vermieter<br />

gleiche Rechte und Pflichten. Unterschreibt<br />

nur ein Hauptmieter <strong>de</strong>n Mietvertrag, muss<br />

er mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren WG-Bewohnern Untermietverhältnisse<br />

abschließen. Bei<strong>de</strong> Varianten<br />

haben Vor- und Nachteile. Welche<br />

Alternative im Einzelfall die bessere ist, kann<br />

nur individuell anhand <strong>de</strong>r Interessenlage<br />

<strong>de</strong>r WG-Mitglie<strong>de</strong>r beantwortet wer<strong>de</strong>n.Wer<br />

aus <strong>de</strong>r WG auszieht, muss sein Mietverhältnis<br />

formal ordnungsgemäß been<strong>de</strong>n.<br />

Zu empfeh-len sind klare schriftliche Vereinbarungen<br />

über die Lastenanteile und Nutzungsrechte,<br />

über Stimmverhältnisse, Ausschei<strong>de</strong>n<br />

einzelner Mitglie<strong>de</strong>r und Auflösen<br />

<strong>de</strong>r WG. Regelungen vermei<strong>de</strong>n erfahrungsgemäß<br />

Ärger bei Auszug.<br />

Seit <strong>de</strong>m 01.09.2001 ist es nicht mehr<br />

zulässig, einen „normalen“ Zeitmietvertrag<br />

abzuschließen, welcher die Kündigung<br />

bei<strong>de</strong>r Vertragspartner für gewisse Dauer<br />

ausschließt. I.d.R. han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>n<br />

neuen Mietverträgen um Mietverhältnisse<br />

auf unbestimmte Zeit. Diese kann <strong>de</strong>r Mieter<br />

je<strong>de</strong>rzeit mit dreimonatiger Frist kündigen.<br />

Zulässig sind nach wie vor sog. „qualifizierte“<br />

Zeitmietverträge, in welchen <strong>de</strong>r Vermieter<br />

bereits in <strong>de</strong>n Vertrag seine Verwendungsabsicht<br />

nach Beendigung (Eigenbedarf o<strong>de</strong>r<br />

bauliche Än<strong>de</strong>rung) aufnimmt.<br />

nebenkosten<br />

Der Mieter muss neben <strong>de</strong>r Miete nur die<br />

Nebenkosten tragen, die ausdrücklich im<br />

Mietvertrag vereinbart wor<strong>de</strong>n sind. D.h., es<br />

ist umso besser, je weniger Nebenkosten<br />

im Vertrag aufgelistet wer<strong>de</strong>n. Der Vermieter<br />

muss über die Nebenkosten in 12monatigem<br />

Turnus abrechnen. Eine eventuelle<br />

Nachzahlung wird frühestens 30 Tage nach<br />

Erhalt <strong>de</strong>r Nebenkostenabrechnung fällig.<br />

Seit 2001 gilt darüber hinaus die Regelung,<br />

dass <strong>de</strong>r Vermieter die jährlich zu erstellen<strong>de</strong><br />

Nebenkostenabrechnung spätestens ein<br />

Jahr nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />

erstellen muss. An<strong>de</strong>renfalls kann er keine<br />

Nachzahlung mehr verlangen.<br />

kaution<br />

Die Kaution darf maximal drei Monatsmieten<br />

betragen. Sie stellt eine Sicherheitsleistung<br />

für <strong>de</strong>n Vermieter dar. Dieser kann bei<br />

Auszug ggf. berechtigte Ansprüche mit <strong>de</strong>r

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