Ersti-Info 04-05.p65 - CommuniGate Pro u-asta.uni-freiburg.de ...
Ersti-Info 04-05.p65 - CommuniGate Pro u-asta.uni-freiburg.de ...
Ersti-Info 04-05.p65 - CommuniGate Pro u-asta.uni-freiburg.de ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
14<br />
wohnen<br />
wohnen und mieten<br />
was man bei <strong>de</strong>r anmietung von wohnraum wissen sollte<br />
Viele Erstsemester wer<strong>de</strong>n zu Semesterbeginn<br />
erstmals einen Mietvertrag unterzeichnen.<br />
Ein einmal unterschriebener Mietvertrag<br />
hat verbindliche Wirkung, d.h. er<br />
kann nicht einseitig durch Rücktritt, Wi<strong>de</strong>rruf<br />
o.ä. aufgehoben wer<strong>de</strong>n. Das Mietrecht<br />
wur<strong>de</strong> zum 1. September 2001 in vielen<br />
Punkten reformiert. Der Gesetzestext wur<strong>de</strong><br />
vereinfacht, zusammengefasst und sprachlich<br />
verbessert, bleibt aber umfangreich und<br />
für Laien recht kompliziert. Schon bei Abschluss<br />
<strong>de</strong>s Mietvertrags wer<strong>de</strong>n die Weichen<br />
gestellt für das spätere Gelingen (o<strong>de</strong>r<br />
Misslingen!) <strong>de</strong>s Verhältnisses zwischen<br />
Vermieter und Mieter. Daher ist unbedingt<br />
anzuraten, <strong>de</strong>n Mietvertrag nicht blind zu unterschreiben,<br />
son<strong>de</strong>rn ihn genau zu studieren<br />
und ggf. Än<strong>de</strong>rungsvorschläge zu unterbreiten.<br />
Bei Fragen sollte man dringend pro-<br />
das u-<strong>asta</strong>-frauenreferat<br />
fessionellen Rat einholen. In Kürze folgen-<br />
zeitmietvertrag<br />
<strong>de</strong> Tipps dazu:<br />
makler<br />
Der Weg über <strong>de</strong>n Makler ist manchmal<br />
unumgänglich. In diesem Fall gilt: Die Maklerprovision<br />
darf maximal zwei Monatsmieten<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
umfassen. Sofern <strong>de</strong>r Makler zugleich<br />
Wohnungseigentümer o<strong>de</strong>r -verwalter ist,<br />
darf er keine Vermittlungsgebühr verlangen.<br />
Eine bereits bezahlte <strong>Pro</strong>vision kann in<br />
diesem Fall vier Jahre lang zurückgefor<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
selbstauskünfte<br />
vor vertragsabschluss<br />
Nicht ausfüllen heißt i.d.R. Ausschei<strong>de</strong>n aus<br />
<strong>de</strong>m Kreis <strong>de</strong>r Bewerber/Innen. Der Mieter<br />
muss aber nur insoweit zutreffen<strong>de</strong> Auskunft<br />
geben, wie <strong>de</strong>r Vermieter ein berechtigtes<br />
Interesse daran hat, z.B. bei Fragen nach<br />
<strong>de</strong>n Einkommensverhältnissen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />
Familienstand. Fragen z.B. nach Schwangerschaft,<br />
<strong>de</strong>r Mitgliedschaft in einem Mieterverein<br />
o<strong>de</strong>r ob <strong>de</strong>r Partner Auslän<strong>de</strong>r ist, dürfen<br />
falsch beantwortet wer<strong>de</strong>n.<br />
wohnberechtigungsschein<br />
Wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht<br />
überschreitet, kann einen Wohnberechtigungsschein<br />
beantragen, <strong>de</strong>r zum Bezug<br />
einer öffentlich geför<strong>de</strong>rten (und <strong>de</strong>shalb im<br />
Regelfall etwas preisgünstigeren) Wohnung<br />
berechtigt. Der Wohnberechtigungsschein<br />
kann nur für <strong>de</strong>n Wohnungssuchen<strong>de</strong>n<br />
selbst und seine Familienangehörigen<br />
u-<strong>asta</strong>-info extra<br />
beantragt wer<strong>de</strong>n. Wohngemeinschaften<br />
können daher grundsätzlich keine Sozialwohnung<br />
anmieten. Der Wohnberechtigungsschein<br />
muss bei <strong>de</strong>r Stadt- o<strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong>verwaltung (in Freiburg: Amt für<br />
Liegenschaften und Wohnungswesen,<br />
Fahnenbergplatz 4) beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />
Allerdings berechtigt <strong>de</strong>r Wohnberechtigungsschein<br />
nur zum Bezug einer Sozialwohnung,<br />
er gibt keinen Anspruch darauf!<br />
wohngeld<br />
Solange Anspruch auf Bafög besteht, kann<br />
Wohngeld beantragt wer<strong>de</strong>n. Nicht wohngeldberechtigt<br />
ist <strong>de</strong>sweiteren <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nt,<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>shalb kein Bafög erhält, weil die<br />
entsprechen<strong>de</strong> Einkommensgrenze <strong>de</strong>r<br />
Eltern überschritten wird. Erfolgreich Wohngeld<br />
beantragen kann <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>nt, <strong>de</strong>m<br />
keine Bafögleistungen zustehen, weil<br />
- die För<strong>de</strong>rungshöchstdauer überschritten<br />
wur<strong>de</strong><br />
- die Fachrichtung gewechselt wur<strong>de</strong>, ohne<br />
dass ein wichtiger Grund vorliegt<br />
- das 30. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t ist.<br />
Wohngeld wird bei <strong>de</strong>r Stadt- o<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>verwaltung<br />
(in Freiburg: Amt für<br />
Liegenschaften und Wohnungswesen,<br />
Fahnenbergplatz 4) beantragt.<br />
stu<strong>de</strong>ntenbu<strong>de</strong><br />
Wer ein Einzelzimmer angemietet hat, egal<br />
ob als Mieter o<strong>de</strong>r als Untermieter, kann sich<br />
je<strong>de</strong>rzeit auf alle Mieterschutzbestimmungen<br />
berufen. Ob Kündigung o<strong>de</strong>r Mieterhöhung,<br />
<strong>de</strong>r gesetzlich vorgeschriebene<br />
Mieterschutz kann durch <strong>de</strong>n Mietvertrag<br />
nicht umgangen wer<strong>de</strong>n.Eine Ausnahme gilt<br />
nur für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Mieter ein möbliertes<br />
Zimmer innerhalb <strong>de</strong>r Wohnung <strong>de</strong>s<br />
Vermieters angemietet hat. Hier fin<strong>de</strong>n die<br />
gesetzlichen Schutzvorschriften bezüglich<br />
Mieterhöhung und Kündigung keine Anwendung.<br />
In diesem Fall kann das Mietverhältnis<br />
ohne Grund mit zweiwöchiger Frist zum<br />
Monatsen<strong>de</strong> gekündigt wer<strong>de</strong>n. Wur<strong>de</strong> das<br />
innerhalb <strong>de</strong>r Wohnung <strong>de</strong>s Vermieters<br />
liegen<strong>de</strong> Zimmer hingegen vom Mieter<br />
überwiegend selbst möbliert, gelten die<br />
gesetzlichen Schutzvorschriften in vollem<br />
Umfang.<br />
wohngemeinschaft<br />
Bei Abschluss eines Mietvertrags stellt sich<br />
für eine WG zunächst die Frage, wer <strong>de</strong>n<br />
Mietvertrag unterschreiben soll – einer o<strong>de</strong>r<br />
alle? Wenn alle unterschreiben, hat je<strong>de</strong>s<br />
WG-Mitglied gegenüber <strong>de</strong>m Vermieter<br />
gleiche Rechte und Pflichten. Unterschreibt<br />
nur ein Hauptmieter <strong>de</strong>n Mietvertrag, muss<br />
er mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren WG-Bewohnern Untermietverhältnisse<br />
abschließen. Bei<strong>de</strong> Varianten<br />
haben Vor- und Nachteile. Welche<br />
Alternative im Einzelfall die bessere ist, kann<br />
nur individuell anhand <strong>de</strong>r Interessenlage<br />
<strong>de</strong>r WG-Mitglie<strong>de</strong>r beantwortet wer<strong>de</strong>n.Wer<br />
aus <strong>de</strong>r WG auszieht, muss sein Mietverhältnis<br />
formal ordnungsgemäß been<strong>de</strong>n.<br />
Zu empfeh-len sind klare schriftliche Vereinbarungen<br />
über die Lastenanteile und Nutzungsrechte,<br />
über Stimmverhältnisse, Ausschei<strong>de</strong>n<br />
einzelner Mitglie<strong>de</strong>r und Auflösen<br />
<strong>de</strong>r WG. Regelungen vermei<strong>de</strong>n erfahrungsgemäß<br />
Ärger bei Auszug.<br />
Seit <strong>de</strong>m 01.09.2001 ist es nicht mehr<br />
zulässig, einen „normalen“ Zeitmietvertrag<br />
abzuschließen, welcher die Kündigung<br />
bei<strong>de</strong>r Vertragspartner für gewisse Dauer<br />
ausschließt. I.d.R. han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>n<br />
neuen Mietverträgen um Mietverhältnisse<br />
auf unbestimmte Zeit. Diese kann <strong>de</strong>r Mieter<br />
je<strong>de</strong>rzeit mit dreimonatiger Frist kündigen.<br />
Zulässig sind nach wie vor sog. „qualifizierte“<br />
Zeitmietverträge, in welchen <strong>de</strong>r Vermieter<br />
bereits in <strong>de</strong>n Vertrag seine Verwendungsabsicht<br />
nach Beendigung (Eigenbedarf o<strong>de</strong>r<br />
bauliche Än<strong>de</strong>rung) aufnimmt.<br />
nebenkosten<br />
Der Mieter muss neben <strong>de</strong>r Miete nur die<br />
Nebenkosten tragen, die ausdrücklich im<br />
Mietvertrag vereinbart wor<strong>de</strong>n sind. D.h., es<br />
ist umso besser, je weniger Nebenkosten<br />
im Vertrag aufgelistet wer<strong>de</strong>n. Der Vermieter<br />
muss über die Nebenkosten in 12monatigem<br />
Turnus abrechnen. Eine eventuelle<br />
Nachzahlung wird frühestens 30 Tage nach<br />
Erhalt <strong>de</strong>r Nebenkostenabrechnung fällig.<br />
Seit 2001 gilt darüber hinaus die Regelung,<br />
dass <strong>de</strong>r Vermieter die jährlich zu erstellen<strong>de</strong><br />
Nebenkostenabrechnung spätestens ein<br />
Jahr nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
erstellen muss. An<strong>de</strong>renfalls kann er keine<br />
Nachzahlung mehr verlangen.<br />
kaution<br />
Die Kaution darf maximal drei Monatsmieten<br />
betragen. Sie stellt eine Sicherheitsleistung<br />
für <strong>de</strong>n Vermieter dar. Dieser kann bei<br />
Auszug ggf. berechtigte Ansprüche mit <strong>de</strong>r