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IDK.pdf - Innung des Kfz-Handwerks Hannover

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9. Jahrgang · Ausgabe 2 · April/Mai 2013<br />

<strong>Innung</strong>szeitung<br />

<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

in Kooperation<br />

mit den <strong>Innung</strong>en<br />

Meppen und Peine<br />

Mitgliederversammlungen der <strong>IDK</strong>s in Osnabrück und <strong>Hannover</strong><br />

Die Obermeister Joachim Bartholomäus und Fritz<br />

Henze konnten auch in diesem Jahr ca. 300 Besucher<br />

auf den <strong>Innung</strong>sversammlungen der <strong>IDK</strong>s<br />

in Osnabrück und <strong>Hannover</strong> begrüßen.<br />

Nach den Formalien gingen die Obermeister in<br />

ihrem Geschäftsbericht auf aktuelle Themen ein,<br />

die 2012/Anfang 2013 unsere Mitgliedsbetriebe<br />

und die <strong>IDK</strong>s bewegten. So war 2012 wieder kein<br />

Jahr für Elektromobilität. Die Zeit scheine einfach<br />

noch nicht reif für die Stromer. Das sehen<br />

vor allem die Privatkunden so, die 2012 nur gut<br />

250 E-Autos orderten. Immerhin, es gibt inzwischen<br />

eine Reihe von Modellen zu kaufen. Die<br />

<strong>IDK</strong> Niedersachsen-Mitte sei ihrer Zeit voraus und<br />

habe mit Zustimmung der Mitgliederversammlung<br />

2012 ihre Solaranlage auf dem Dach der Geschäftsstelle<br />

in Garbsen installiert, so Fritz Henze.<br />

Diese speise mit dem gewonnenen Strom u.a. die<br />

E-Tankstelle vor dem Haus.<br />

Der Geschäftsführer, Herr Michalak, berichtete<br />

über die laufende Tarifrunde 2013. Die Tarifrunde<br />

2013 habe bereits begonnen. Die IG-Metall<br />

habe den Entgeltrahmentarifvertrag gekündigt.<br />

Erste Gespräche zur Überarbeitung <strong>des</strong> Entgeltrahmentarifvertrages<br />

seien bereits geführt<br />

worden. Die <strong>IDK</strong>s werden Sie – wie gewohnt –<br />

auf den Tarifstammtischen zeitnah über die aktuelle<br />

Tarifentwicklung informieren. Weiter wies<br />

Herr Michalak die Mitgliederversammlungen auf<br />

den Wechsel <strong>des</strong> Sprechers der Tarifkommission<br />

der TG hin. Herr Hötte trete aus Zeitgründen in die<br />

zweite Reihe zurück. Die Tarifkommission habe<br />

Herrn Michalak als Sprecher gewählt.<br />

Das Wichtigste für die <strong>IDK</strong>s sei jedoch die Förderung<br />

der Berufsausbildung, so die beiden Obermeister<br />

Joachim Bartholomäus und Fritz Henze.<br />

Hier sollen in Zukunft auch neue Wege beschritten<br />

werden. Die Lehrlingswarte der <strong>IDK</strong>s, Guido<br />

Patzelt und Kai Busch ständen in Schulen und auf<br />

Berufsausbildungsmessen für Fragen der Berufsanfänger<br />

zur Verfügung. Neu geplant sei in Osnabrück<br />

die Einrichtung einer Jugendgruppe, in der<br />

das Interesse für die <strong>Kfz</strong>-Branche durch gemeinsame<br />

Aktivitäten geweckt werden soll.<br />

„Leistung mit Leichtigkeit – Ein unauflösbarer<br />

Widerspruch“<br />

Der Referent Peter B o l t e r s d o r f, der gleichfalls<br />

Motivationsberater der Fußballprofis von<br />

<strong>Hannover</strong> 96 ist, stellte anschaulich die einzelnen<br />

Persönlichkeitsstrukturen anhand von Spieleranalysen<br />

vor.<br />

Im Anschluss luden beide Obermeister die Mitglieder<br />

und Gäste zum Erfahrungsaustausch und<br />

einem gemeinsamen Essen ein.<br />

Niedersachsen-Mitte<br />

Osnabrück<br />

Berufsausbildung<br />

Mitgliederservice<br />

Arbeitssicherheit<br />

Technik<br />

Recht<br />

Sonstiges<br />

Termine<br />

Ausbildung 49 - Osnabrück (Ausbildunsmesse)<br />

• 06. bis 07. Juni 2013<br />

Lange Nacht der Berufe - <strong>Hannover</strong><br />

• 06. September 2013<br />

Anmeldetermine der Gesellenprüfungen<br />

im Winter 2013 für die Bezirke<br />

der <strong>IDK</strong> Niedersachsen - Mitte<br />

• 10. September 2013<br />

Unternehmerseminar - Sternbeck Akademie GmbH<br />

• 21. bis 22.Mai 2013<br />

• 05. bis 06.Juli 2013<br />

E-Mail:<br />

info@idk-hannover.de<br />

kfzinnung@osnanet.de<br />

www.idk-hannover.de<br />

www.idk-osnabrueck.de


Niedersachsen-Mitte<br />

Osnabrück<br />

<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Impressionen der Mitgliederversammlung in Osnabrück am 28. Februar 2013<br />

Impressionen der Mitgliederversammlung in <strong>Hannover</strong> am 12. März 2013<br />

- 2 -


<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Niedersachsen-Mitte<br />

Osnabrück<br />

- 3 -


Niedersachsen-Mitte<br />

Osnabrück<br />

<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Schlichtungsstelle für Lehrlingsstreitigkeiten<br />

Die <strong>IDK</strong>s unterhalten eine Schlichtungsstelle für Lehrlingsstreitigkeiten. Unter dem Vorsitz von Dr. Delia Hartmann tagte die Schlichtungsstelle in Garbsen mit<br />

dem Arbeitgeber-Beisitzer Georg Peters und dem Arbeitnehmer-Beisitzer Karsten Engelking.<br />

Automobiler Aschermittwoch 2013<br />

Ganz nach dem Motto „eigenständig – stark – zuversichtlich“<br />

traf sich die Branche am 13. Februar<br />

2013 in Abensberg zu dem in Deutschland einmaligen<br />

Branchenevent.<br />

- 4 -


<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Niedersachsen-Mitte<br />

Osnabrück<br />

Versammlung der <strong>Innung</strong> <strong>des</strong> Kraftfahrzeughandwerks Peine am 05.03.2013<br />

Der stellvertretende Obermeister der <strong>Kfz</strong>-<strong>Innung</strong><br />

Peine Manfred Giesholt leitete die Versammlung<br />

für den wegen Erkrankung abwesenden Obermeister<br />

Albert Schridde. Der Vorstandskollegin Simone<br />

Wittenberg-Senkter überreichte er die Urkunde<br />

der Kreishandwerkerschaft Peine zum 25jährigen<br />

Meisterjubiläum. Die Jubilarin gestand,<br />

nicht bemerkt zu haben, dass seit ihrer Meisterprüfung<br />

im <strong>Kfz</strong>-Mechanikerhandwerk schon 25<br />

Jahre vergangen waren.<br />

stv. Obermeister Manfred Giesholt und <strong>Kfz</strong>-Meisterin Simone Wittenberg-Sentker<br />

Über E-Mobilität, ein Thema, das gerade für das<br />

<strong>Kfz</strong>-Handwerk von großem Interesse ist, informierte<br />

als anerkannter Experte Dr. Hans-Peter<br />

Ahlers, Berater in Diensten der <strong>Handwerks</strong>kammer<br />

<strong>Hannover</strong>. Das erste E-Mobil drehte schon<br />

1888 seine Runden in Deutschland. Das Fahrzeug<br />

hatte 1 PS, wog ungefähr eine halbe Tonne,<br />

wurde von einer 48 Volt Batterie gespeist und<br />

erreichte eine Spitzengeschwindigkeit von 15<br />

km/h. Die Bun<strong>des</strong>regierung hat sich als ehrgeiziges<br />

Ziel gesetzt bis 2020 10% aller Automobile<br />

mit elektrischem Antrieb auf Deutschlands Straßen<br />

unterwegs zu sehen. Derzeit sind ca. 7000<br />

E-Mobile zugelassen. Unterstützt wird dieses<br />

Ziel durch die EU-Verordnung zur Verminderung<br />

der CO² - Emissionen, die Herstellern ein Strafgeld<br />

auferlegt, wenn die von ihnen produzierten<br />

Fahrzeugflotten vorgeschriebene Grenzwerte im<br />

Durchschnitt nicht einhalten. Dabei wirken sich<br />

E-Mobile günstig auf die Grenzwertberechnung<br />

aus. Je mehr E-Mobile verkauft werden, je mehr<br />

großvolumige Motoren, die die Grenzwerte großzügig<br />

überschreiten, können abgesetzt werden.<br />

Auch von der E-Mobilität erwarten die Kunden Sicherheit,<br />

Unabhängigkeit, Status, Wirtschaftlichkeit<br />

und Ökologie. Die Kosten der Mobilität werden<br />

erheblich von Steuern und Abgaben beeinflusst<br />

und weil auch die Treibstoffkosten steigen<br />

werden, hat eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung<br />

ihre Tücken. Geringe Fahrgeräusche und überschaubare<br />

Betriebskosten, wenn man den Fahrstrom<br />

selbst erzeugt, sind Stärken <strong>des</strong> E-Mobils.<br />

Dem stehen als Schwächen die noch geringe Modellpalette,<br />

der hohe Anschaffungspreis, das nicht<br />

als sportlich geltende Image und die beschränkte<br />

Reichweite gegenüber. An den im Internet unter<br />

LEM.net zu findenden La<strong>des</strong>tationen dauert das<br />

„Tanken“ Stunden. Gastwirte könnte hier eine<br />

Marktlücke auftun. Auch die demografische Entwicklung<br />

wird Einfluss auf die Nutzung von Automobilen<br />

nehmen. Berufstätige Ehepaare, werden<br />

nach Eintritt in den Ruhestand mit einem Fahrzeug<br />

auskommen. Die junge Generation, zahlenmäßig<br />

abnehmend, sieht in einem eigenen Fahrzeug<br />

nicht mehr das Statussymbol. In Ballungsgebieten<br />

wird Car-Sharing an Bedeutung gewinnen<br />

und auch Unternehmen werden die Lastspitzen<br />

auf diesem Wege aus Wirtschaftlichkeitsgründen<br />

abdecken, statt in eigene Fahrzeuge zu<br />

investieren und diese auf dem Hof herumstehen<br />

zu lassen. Das Problem der Aufladezeiten wurde<br />

schon erwähnt. Die Branche, insbesondere<br />

die <strong>Handwerks</strong>kammern <strong>Hannover</strong>, Hil<strong>des</strong>heim,<br />

Braunschweig-Lüneburg-Stade, bereitet sich auf<br />

diese neuen Fahrzeuge vor und haben in den Ausbildungsordnungen<br />

und in der Fort- und Weiterbildung<br />

Kurse aufgenommen, die Wartung und<br />

Reparatur von E-Mobilen schulen.<br />

Unter Leitung <strong>des</strong> stellvertretenden Obermeisters<br />

Manfred Giesholt fanden Nachwahlen zum Vorstand<br />

statt. Albert Schridde, seit 18 Jahren Obermeister,<br />

hatte sein Amt aus gesundheitlichen<br />

Gründen zur Verfügung gestellt. Zu seinem Nachfolger<br />

wählte die Versammlung Joachim Schmidt,<br />

Solschen, zum Lehrlingswart, Hans-Dieter Lege,<br />

Adenstedt und zum weiteren Vorstandsmitglied<br />

Mathias Sieverling, Hohenhameln. Die <strong>Innung</strong> beschloss<br />

ferner eine neue Satzung mit diversen<br />

Änderungen zum bisherigen Statut.<br />

von links: Manfred Giesholt, Lehrlingswart Hans-Dieter Lege, Obermeister Joachim Schmidt und Mathias Sieverling.<br />

- 5 -


Niedersachsen-Mitte<br />

Osnabrück<br />

<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

<strong>IDK</strong> verleiht Schild „Fachbetrieb für Old-/Youngtimer"<br />

Dälken Werkstatt<br />

Spezialbetrieb für Old-/Youngtimer<br />

in 49219 Glandorf<br />

Die Dälken Werkstatt ist seit 1972 in Glandorf ansässig.<br />

Sie war als Reparaturbetrieb für die Dälken<br />

Spedition errichtet worden. Von Anfang an<br />

wurden jedoch auch für andere Unternehmen Reparaturarbeiten<br />

durchgeführt. Der Schwerpunkt<br />

lag auf Lkws.<br />

Im Laufe der Jahre erfolgte der kontinuierliche<br />

Aufbau einer Pkw-Abteilung. 1991 wurde der<br />

Betrieb in die neu gegründete Dälken Werkstatt<br />

GmbH ausgegliedert. Seit 10 Jahren werden auch<br />

Old-/Youngtimer repariert und restauriert. Nach<br />

und nach wurde der Oldtimerbereich zu einem eigenen<br />

Standbein und Teilbetrieb ausgebaut und<br />

weiterentwickelt.<br />

Repariert und restauriert werden Oldies verschiedener<br />

Marken wie zum Beispiel Merce<strong>des</strong>, Porsche,<br />

Maserati, Lamborghini und Vorkriegsoldtimer.<br />

Ein Team der Dälken Werkstatt GmbH begleitet<br />

seit Jahren Kunden auf Oldtimerausfahrten und<br />

auf Oldtimerrennen, so auch auf der Mille Miglia<br />

in Italien.<br />

Auf die Reparatur und die Restaurierung von Oldtimerfahrzeugen<br />

haben sich mittlerweile drei Mitarbeiter<br />

der Dälken Werkstatt GmbH spezialisiert,<br />

die ausschließlich mit den Oldimerfahrzeugen beschäftigt<br />

sind.<br />

Geschäftsführer Gerhard Michalak übereicht Heinz Hermann Eiken das Fachbetrieb-Schild<br />

- 6 -


<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Niedersachsen-Mitte<br />

Osnabrück<br />

Autohaus Pietsch GmbH jetzt Fachbetrieb für Old- und Youngtimer<br />

Pietsch GmbH Autohaus<br />

Herrenteich 89<br />

49324 Melle<br />

Das Autohaus Pietsch in Melle ist zum Fachbetrieb<br />

für Old- Youngtimer im Gebiet der <strong>IDK</strong> Osnabrück<br />

ernannt worden. Geschäftsführer Günter<br />

Pietsch – langjähriger Obermeister der <strong>Innung</strong> –<br />

beschäftigt sich schon seit über 30 Jahren mit<br />

diesem Metier. Angefangen hat es mit einem Hanomag<br />

Kurier von 1934, im Laufe der Jahre kamen<br />

einige Young- und Oldtimer der vertretenen<br />

Marken hinzu, dabei bildete die Mark NSU aus den<br />

Anfängen <strong>des</strong> eigenen Autohauses den Schwerpunkt<br />

<strong>des</strong> Interesses. Zur Jahrtausendwende war<br />

Günter Pietsch dann einer der Initiatoren <strong>des</strong> Automuseums<br />

„Geschichte auf Rädern“ in Melle.<br />

Das Automuseum ist heute ein bedeuten<strong>des</strong> Museum<br />

für die Entwicklung der Motorisierung der<br />

Gesellschaft in Deutschland.<br />

Günter Pietsch und Gerhard Michalak bei der Übergebe <strong>des</strong> Anerkennungszertifikates vor einem NSU Prinz der ersten Generation.<br />

Aus dieser Perspektive heraus wurde das Restaurieren<br />

von geschichtlich interessanten Fahrzeugen,<br />

insbesondere auch aus den 50er und 60er<br />

Jahren ein Bestandteil der Karosserie und Lackabteilung<br />

<strong>des</strong> Autohauses Pietsch. Die Nähe zu<br />

den Fachleuten <strong>des</strong> Museums und historisch vergleichbaren<br />

Fahrzeugen und deren Technik bieten<br />

dabei hervorragende Rahmenbedingungen.<br />

Das Automuseum ist heute auch ein beliebtes Ziel<br />

von Fachleuten aus der Automobilbranche.<br />

Zahlreiche Sonderausstellungen, Events und Firmenveranstaltungen<br />

zeichnen die Museumsarbeit<br />

aus. Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt<br />

auf Tel.: 05422/46838.<br />

- 7 -


Niedersachsen-Mitte<br />

Osnabrück<br />

<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Autohaus W. Wessel<br />

Nienburger Straße 62<br />

28857 Syke<br />

Wilke Wessel geboren 1971 Inhaber <strong>des</strong> gleichnamigen<br />

Autohauses in Syke, wurde schon früh<br />

durch den elterlichen Betrieb mit dem Autovirus<br />

infiziert und wuchs von kleinauf mit Autos auf. Diese<br />

Leidenschaft, auch speziell zu älteren Autos<br />

wurde durch die Ausbildung zum <strong>Kfz</strong>-Mechaniker<br />

und im alter von 24 Jahren mit dem Meistertitel<br />

immer weiter gefestigt. Schon während der<br />

Ausbildung, so erinnert sich Wilke Wessel, habe<br />

er und ein Ausbildungskollege lieber ältere PKW<br />

wieder restauriert und gefahren, das war viel kultiger<br />

als ein aufgemotzter Golf oder Polo, so Wessel<br />

weiter. 1999 übernahm er den elterlichen Renault-Betrieb<br />

und diese Leidenschaft lebte immer<br />

weiter. Heute werden speziell Renault Fahrzeuge<br />

im Kundenauftrag restauriert, aber auch immer<br />

wieder alte Schätzchen ausgegraben, restauriert<br />

und veräußert, aber nicht alle, ein paar sind auch<br />

geblieben. Durch die Erfahrung, auch einiger Mitarbeiter,<br />

die zum Teil schon über vierzig Jahre im<br />

Betrieb sind ist dies überhaupt möglich. Nach und<br />

nach, so wie die Zeit es neben dem „normalen<br />

Autohausbetrieb“ zulässt, wurden aber auch interessante<br />

Fahrzeuge anderer Hersteller, wie z.B.<br />

Peugeot, Citroen, Jaguar, Mini, Dodge und VW<br />

wieder zum Leben erweckt und in der Folgezeit<br />

auch für die Kunden gewartet.<br />

Die <strong>IDK</strong>s gratulieren !!!<br />

- 8 -


<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Technik<br />

Der <strong>Kfz</strong>-Betrieb als Altölannahmestelle gemäß § 8 der Altölverordnung (AltölV)<br />

Die Altölannahmestelle muss gemäß § 8 der<br />

Altölverordnung vom Endverbraucher (Kunde) gebrauchte<br />

Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle<br />

bis zu der im Einzelfall abgegebenen Menge<br />

an Frischölen kostenlos annehmen. Dies gilt auch<br />

für Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende<br />

ölhaltige Abfälle. Die Altölannahmestelle<br />

muss zudem über eine Einrichtung verfügen, die<br />

die fachgerechte Durchführung eines Ölwechsels<br />

ermöglicht. Weiterhin muss die Altölannahmestelle<br />

durch eine entsprechende Signalisation<br />

gekennzeichnet werden, damit entsprechend<br />

der obigen Vorschrift ein privater Endverbraucher<br />

(der Kunde) schon beim Verkauf von Frischölen<br />

auf die Eigenschaft als Annahmestelle hingewiesen<br />

wird. Hierzu wurde ein entsprechen<strong>des</strong> Hinweisschild<br />

erstellt, das die Mitgliedsbetriebe unter<br />

www.idk-hannover.de bzw, idk-osnabrueck.<br />

de kostenlos herunterladen können.<br />

Zusätzlich bitten wir zu beachten, dass die Vorschriften<br />

der Altölverordnung z.B. auch für <strong>Kfz</strong>-<br />

Betriebe gelten, die als Versandhändler in Online-Shops<br />

Frischöle über das Internet verkaufen.<br />

Nach dem Beschluss <strong>des</strong> OLG Bamberg vom<br />

21.07.2011 (Az.: 3 U 113/11) und dem Urteil <strong>des</strong><br />

LG München II vom 21.10.2011 (Az.: 3 O 2237) ist<br />

es erforderlich, dass im Online-Shop <strong>des</strong> jeweiligen<br />

Versandhändlers auf einer Seite der Hinweis<br />

auf die Altölannahmestelle erscheint, bevor<br />

der Kunde das entsprechende Frischöl in den virtuellen<br />

Warenkorb legen und damit den Bestellvorgang<br />

einleiten kann. Es reicht nicht aus, wenn<br />

der Hinweis auf die Altölannahmestelle nur in den<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder<br />

auf einer einfachen Unterseite <strong>des</strong> Online-Shops<br />

erscheint. Hält sich der <strong>Kfz</strong>-Betrieb nicht an diese<br />

gerichtlich bestätigten Vorgaben, besteht ein erhebliches<br />

Abmahnrisiko.<br />

Der Hinweis als Altölannahmestelle im Internet<br />

könnte z.B. folgendermaßen aussehen:<br />

"Gemäß den Vorschriften der Altölverordnung<br />

sind wir verpflichtet, Altöle (Motorenöle, Getriebeöle,<br />

Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende<br />

ölhaltige Abfälle) bis zur Menge der im<br />

Einzelfall abgegebenen Frischöle kostenlos zurückzunehmen.<br />

Wir weisen außerdem darauf hin,<br />

dass unsere Altölannahmestelle über eine Einrichtung<br />

verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel<br />

fachgerecht durchzuführen.<br />

Die Kontaktdaten unserer Altölannahmestelle lauten:<br />

[Firmenname]<br />

[Anschrift]<br />

[Öffnungszeiten]<br />

Sie können die Altöle dort während der Öffnungszeiten<br />

jederzeit abgeben. Alternativ können Sie<br />

die Altöle auch an unsere Altölannahmestelle<br />

senden, wobei die Versandkosten hierbei von Ihnen<br />

zu tragen sind.<br />

Bitte beachten Sie, dass für Altöle besondere<br />

Transportbedingungen gelten können. Falls Sie<br />

ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen<br />

wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur<br />

Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen<br />

können."<br />

Achtung:<br />

Bitte beachten Sie, dass Sie sich vom Kunden bescheinigen<br />

lassen, dass es sich bei dem angenommenen<br />

Öl um Öl bekannter Herkunft handelt<br />

(sortenrein). Oder Sie müssen das Öl entsorgen<br />

nach dem Standard für Altöl unbekannter Herkunft.<br />

Dieses ist für Sie kostenpflichtig. Unabhängig<br />

hiervon empfiehlt unser Umweltbeauftragter<br />

Matthias Klingenstein, das vom Kunden angelieferte<br />

Altöl aus Haftungsgründen immer als Öl mit<br />

unbekannter Herkunft zu entsorgen.<br />

<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Berufsausbildung<br />

Das BTZ der <strong>Handwerks</strong>kammer Osnabrück - Emsland rüstet auf -<br />

WM Fahrzeugteile übergibt Achsmessanlage für Top-Ausbildung<br />

Betriebspraktika – was muss ich als<br />

Unternehmer beachten<br />

Gemeinsam für eine Ausbildung auf höchstem Niveau: WM<br />

Fahrzeugteile und Vertreter <strong>des</strong> BTZ.<br />

„Qualifizierte Mitarbeiter sind das Fundament<br />

und die Absicherung <strong>des</strong> Erfolges für einen Betrieb.“<br />

Mit diesen Worten hat der Gebietsleiter<br />

Werkstattausrüstung Berthold Wibben <strong>des</strong> Unternehmens<br />

WM Fahrzeugteile die neue Achsmessanlage<br />

in der KfZ-Werkstatt <strong>des</strong> Berufbildungs-<br />

und TechnologieZentrums (BTZ) in Osnabrück<br />

übergeben.<br />

Ab diesem Jahr stellt der Fahrzeugteile-Großhändler<br />

aus Osnabrück Geräte zu Lehrzwecken<br />

zur Verfügung. „Wir freuen uns über diese gelungene<br />

Kooperation“, bestätigen Reimund Beer,<br />

Geschäftsführer <strong>des</strong> BTZ in Osnabrück, und Guido<br />

Patzelt, stellv. Obermeister der KfZ-<strong>Innung</strong>. Das<br />

moderne 3D-Achsmessgerät ist mit neuester Kameratechnik<br />

ausgestattet und leistet durch seine<br />

spielerische Handhabung einen Beitrag zur Qualitätssicherung<br />

der Ausbildung junger Fachkräfte.<br />

Betriebspraktika haben nicht nur für die Schüler<br />

Vorteile. Wer Praktikanten aufnimmt, hat die<br />

Möglichkeit, potentielle Auszubildende frühzeitig<br />

und unverbindlich kennen zu lernen. Die Gefahr,<br />

dass der Jugendliche die Ausbildung vorzeitig abbricht,<br />

ist in der Regel erheblich geringer, wenn<br />

dieser sich bereits zuvor ein Bild vom <strong>Kfz</strong>-Betrieb<br />

und dem künftigen Beruf machen konnte.<br />

Was bei Durchführung eines Betriebspraktikums<br />

vom Unternehmer alles zu erledigen und in rechtlicher<br />

wie auch formaler Hinsicht zu beachten ist,<br />

kann einer Checkliste, herausgegeben von der<br />

Bun<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft SCHULWIRTSCHAFT,<br />

entnommen werden.<br />

- 9 -


Mitgliederservice<br />

<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Mit der AOK-Sommeraktion für mehr Fitness in Betrieben<br />

„Mit dem Rad zur Arbeit“ – unter diesem Motto<br />

startet die AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen<br />

in der Zeit von Juni bis August ihre<br />

Sommeraktion 2013. An dieser Aktion kann jeder<br />

teilnehmen, auch wenn er oder sie nicht bei<br />

der AOK versichert ist. „Wenn es vielleicht auch<br />

nur wenige Kilometer täglich sind,“ so der <strong>Handwerks</strong>betreuer<br />

und Koordinator der Aktion Peter<br />

Guzek in der Regionaleinheit Osnabrücker-Land,<br />

„die Regelmäßigkeit macht die persönliche Fitness<br />

aus.“ Der Zeitaufwand dafür ist gering.<br />

„Wenn ich morgens in 25 Minuten mit dem Fahrrad<br />

zur Arbeit fahren kann oder den selben Weg<br />

Geschäftsführer <strong>des</strong> Osnabrücker Zoo's, Andreas Busemann mit seinem Porsche und der Vertriebsleiter der AOK, Christian<br />

Böwer mit seinem Fahrrad. Beide sind im Sommer letzten Jahres im Rahmen der Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit" ein Wettfahren<br />

gegeneinander durch den morgendlichen Berufsverkehr gefahren und der Radfahrer hat gegen den Porsche deutlich<br />

gewonnen.<br />

<strong>Handwerks</strong>beauftragter Peter Guzek<br />

in 20 Minuten mit dem Auto, dann entscheide<br />

ich mich doch lieber für das Fahrrad. Außerdem<br />

komme ich wesentlich entspannter an meinen Arbeitsplatz<br />

an, weil ich mich nicht über den Berufsverkehr<br />

ärgern musste“ so Peter Guzek, der fast<br />

täglich sein Fahrrad nutzt. „Und abends, wenn ich<br />

Gewinner der Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit 2012"<br />

dann wieder mit dem Fahrrad nach Hause fahre,<br />

kann ich von der Tagesarbeit sofort abschalten<br />

und komme entspannter, als wenn ich mit dem<br />

Auto fahren würde, an. Das freut dann auch die<br />

Familie!“<br />

Die Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ startet dieses<br />

Jahr wieder am 01. Juni und endet am 31. August.<br />

Wer in dieser Zeit an min<strong>des</strong>tens 20 Tagen<br />

mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, trägt das in einen<br />

Teilnahmekalender ein. Den Kalender und die<br />

weiteren Teilnahmeunterlagen kann jeder Arbeitgeber<br />

für seine Arbeitnehmer kostenlos anfordern.<br />

Rufen oder mailen Sie Ihren Firmenkundenberater<br />

an, wir schicken Ihnen die Unterlagen<br />

dann gerne in ausreichender Anzahl zu. Oder be-<br />

suchen Sie uns in einer unserer 93 Geschäftsstellen.<br />

Die Teilnahmeunterlagen erhalten Sie selbstverständlich<br />

kostenlos. Ab Mitte Mai können Sie<br />

sich die Unterlagen auch im Internet unter www.<br />

aok-niedersachsen.de herunter laden.<br />

In erster Linie profitiert jeder natürlich durch eine<br />

verbesserte Fitness und Gesundheit.<br />

Die AOK leistet aber noch viel mehr: Unter allen<br />

Teilnehmern werden am Ende <strong>des</strong> Veranstaltungszeitraums<br />

in den Regionaleinheiten hochwertige<br />

Preise ausgelost, im letzten Jahr mit einem Gesamtwert<br />

von über 22.000 Euro! Darunter sind<br />

Reisen, Fahrräder, Navigationssysteme, Einkaufsgutscheine<br />

und vieles mehr. Alle Preise werden<br />

von unseren Partnern gestiftet, wozu auch die <strong>Innung</strong>en<br />

<strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerkes gehören.<br />

Auch Teampreise gibt es zu gewinnen, beispielsweise<br />

eine Fahrt im Heißluftballon. Wenn sich innerhalb<br />

der Belegschaft Teams mit bis zu vier<br />

Radfahrern bilden, melden die sich ebenfalls mit<br />

dem Aktionskalender an. Und als drittes können<br />

auch die Arbeitgeber gewinnen, indem sie sich<br />

als fahrradaktiver Betrieb anmelden. Auch diese<br />

Teilnahme und die Bedingungen können dem Aktionskalender<br />

entnommen werden. Als Preis winken<br />

niedersachsenweit dreimal 1.500 Euro! Und<br />

last but not least: Alle bei der AOK versicherten<br />

Teilnehmer erhalten 10 Punkte = 10 Euro in ihrem<br />

Bonusheft gutgeschrieben, die am Ende <strong>des</strong><br />

Bonusjahres ausgezahlt werden. Bonushefte gibt<br />

es ebenfalls kostenlos in den Servicezentren der<br />

AOK. Es lohnt sich also, nicht nur an der Aktion<br />

teilzunehmen, sondern auch bei der AOK versichert<br />

zu sein!<br />

- 10 -


<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Mitgliederservice<br />

Pimp-my-car - Neue Technologien in der Fahrzeugfolierung<br />

Ein Fahrzeug veredeln lassen, den Lack gegen<br />

Steinschläge schützen und Zusatzgeschäfte für<br />

Ihr Unternehmen generieren. Wie lässt sich das<br />

vereinbaren Seit mehr als 20 Jahren ist das<br />

Team Neubert Werbung aus Neustadt auf Folienverklebungen<br />

spezialisiert und bietet nun auch<br />

spezielle Partnerkonzepte für KFZ-Unternehmen.<br />

Neueste Technik<br />

Die Entwicklungen in diesem Bereich sind in den<br />

letzten 5 Jahren rasant vorangegangen. Früher<br />

schlicht Aufkleber genannt spricht man heute in<br />

der Folienverklebung von Airchannel-Technologie,<br />

also Luftkanäle mit denen moderne Hochleistungsfolien<br />

heute ausgerüstet sind, Car-Wrapping,<br />

das Einpacken von ganzen Fahrzeugen oder<br />

Folieren von Teilbereichen, Remodelling die Möglichkeit<br />

farblichen Umgestaltens von Innenbereichen<br />

der Fahrzeuge. Die Angebote an Folien,<br />

Farben und Strukturen sind unerschöpflich und<br />

für den Laien teilweise verwirrend. Neubert Werbung<br />

sieht sich <strong>des</strong>wegen nicht nur als Dienstleister<br />

für die Verklebearbeiten, sondern auch als<br />

Ideengeber. Beratung <strong>des</strong> Verkaufspersonals, gemeinsame<br />

Gespräche mit dem Kunden, Überlassung<br />

von Musterbüchern und Folien. In den Vorgesprächen<br />

werden Detailfragen geklärt und gerne<br />

auch Referenzfotos angeschaut. Es wird unterschieden<br />

zwischen reinen Lackschutzfolien,<br />

Funktionsfolien als Hitze- oder Sonnenschutz,<br />

Werbefolien mit individuellem Design, Folien zur<br />

Innenraum-Umgestaltung, oder Teil- und Vollverklebungen.<br />

Die transparente Lackschutzfolie wird<br />

verklebt zur Vermeidung von Beschädigungen<br />

<strong>des</strong> Lackes durch Steinschläge, Kratzer und Parkrempler.<br />

Griffmulden, Ladekanten oder Motorhauben<br />

werden so wirkungsvoll geschützt. Bei<br />

den digital bedruckten Werbefolien mit Bildern<br />

und Firmenlogos für Fahrzeugflotten, sind der Gestaltung<br />

keine Grenzen gesetzt: Fast alle Designs<br />

lassen sich heute auf Folie drucken und verkleben.<br />

Zur Innenraumgestaltung gehören die Strukturfolien<br />

zur farblichen Umgestaltung von Mittelkonsolen<br />

und Türinnenseiten, sowie Sonnenschutz-<br />

oder Hitzeschutzfolien zur nachträglichen<br />

Scheibentönung.<br />

Sonnenschutz Design und Funktion<br />

Auch hier hat der Kunde die große Wahl unter<br />

den verschiedensten Farben und Ausführungen.<br />

Durch eine Folienbeschichtung der Heck- und<br />

hinteren Seitenscheiben mit einer professionellen<br />

Autoglasfolie werden 99 % der gefährlichen UV-<br />

Bestrahlung abgehalten. Die Folie kann auch<br />

auf bereits werksseitig getönte Scheiben verlegt<br />

werden um eine noch höhere Effizienz an Hitzeschutz<br />

zu erreichen.<br />

Komplettfolierung<br />

Bei den Teil- oder Komplettfolierungen werden<br />

hochflexible Spezialfolien verarbeitet, die sich<br />

hervorragend zur kompletten Umgestaltung <strong>des</strong><br />

Fahrzeuges eignen. Die Bandbreite der neuesten<br />

Wrap-Folien reicht von unifarben in matt<br />

oder glänzend, über Metallicfarben, gebürstetes<br />

Metall, bis zur Strukturfolie mit Carbon-, Leder-,<br />

Schlangenhaut- oder Holzmaserung. So wird das<br />

Fahrzeug zum Hingucker und Unikat! Zur optischen<br />

Aufwertung kommt hier auch noch der<br />

Aspekt <strong>des</strong> dauerhaften Lackschutzes ins Spiel.<br />

Die Folien können beim Verkauf <strong>des</strong> Fahrzeuges,<br />

oder bei Rückgabe an die Leasinggesellschaft<br />

rückstandsfrei entfernt werden. Sie sind waschstraßenfest<br />

und UV-beständig. Auf die Haltbarkeit<br />

der Folien gibt der Hersteller bei fachgerechter<br />

Verklebung eine Garantie von 3-5 Jahren,<br />

Erfahrungswerte zeigen, dass Folien aber durchaus<br />

länger haltbar sind. Die Vollverklebung findet<br />

in den modernen Räumen von Neubert Werbung<br />

statt, denn zur qualitativ hochwertigen Verklebung<br />

werden eine möglichst staubfrei gehaltene<br />

Montagehalle und gleichmäßige Temperaturen<br />

benötigt. Die Folierung benötigt gute Vorarbeit<br />

und ausreichend Montage- und Trockenzeit,<br />

so dass das Fahrzeug min<strong>des</strong>tens 3-7 Tage zur<br />

Verfügung stehen sollte.<br />

Partnerkonzept<br />

Für KFZ Unternehmen hält Neubert Werbung ein<br />

attraktives Partnerkonzept bereit, das Provisionen<br />

bei Vermittlung von Neukunden und Rabatte<br />

für Flottenbeschriftungen umfasst.<br />

Kontaktdaten:<br />

Neubert Werbung Ltd & Co. KG<br />

Frau Cessy Meyer, Neustadt<br />

Telefon: 05032-61071<br />

Mail: info@neubertwerbung.de<br />

Weitere Referenzbilder und Kontaktdaten finden<br />

Sie auf Facebook Neubert Werbung.<br />

- 11 -


Mitgliederservice<br />

<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Unternehmensbeschreibung der Sternbeck Akademie GmbH<br />

Sternbeck Akademie GmbH<br />

Im Rehwinkel 6<br />

30827 Garbsen<br />

Geschäftsführer: Jens Sternbeck<br />

Unternehmensbeschreibung:<br />

Die Sternbeck Akademie GmbH ist in den Bereichen<br />

KFZ-Technik und Elektronik, Industrielektronik<br />

sowie EDV-Technik tätig. Angebote im Bereich<br />

Kommunikation/Präsentation/Bewerbungstraining<br />

runden das Angebot ab. Die Sternbeck<br />

Akademie GmbH wird als familiengeführtes Unternehmen<br />

durch Jens Sternbeck als Geschäftsführer<br />

vertreten. Derzeit sorgen fünf Trainer für<br />

die Umsetzung Ihrer und unserer Ziele.<br />

Mit umfangreicher Trainingsexpertise ausgestattet,<br />

vermitteln alle eingesetzten Trainer seit vielen<br />

Jahren Wissen und Know How auf höchstem<br />

Niveau. Mit zusammen schon über 800 durchgeführten<br />

Trainingsveranstaltungen haben wir umfassende<br />

Erfahrungen in den Bereichen gesammelt.<br />

Alle Mitarbeiter haben teils jahrzehntelange<br />

Erfahrungen als freiberufliche Trainer in den oben<br />

aufgeführten Bereichen und führen durch unsere<br />

Kurse mit sehr viel Engagement.<br />

Erst wenn die Kunden zufrieden sind, sind wir es<br />

auch. Klares Feedback zwischen Trainern und<br />

Teilnehmern wie auch zwischen Akademie und<br />

Unternehmen spielen <strong>des</strong>halb eine wichtige Rolle.<br />

Nur durch Feedback können alle Beteiligten<br />

zueinander finden, was für die Durchführung der<br />

einzelnen Trainings und die strategische Zusammenarbeit<br />

von höchstem Nutzen ist.<br />

Aufgrund der Unternehmensgröße sind wir mit<br />

unseren derzeit 8 Mitarbeitern ständig im Kontakt<br />

mit unseren Kunden und potentiellen Auftraggebern<br />

und können auf Entwicklungen in der KFZ-<br />

Branche sowie dem Industriellen Sektor sehr<br />

schnell reagieren. Gerade in den schnelllebigen<br />

Bereichen der Informationsverarbeitung (z.B. Datenbus-Kommunikation)<br />

und Bauteilentwicklung<br />

ist Anpassungsfähigkeit von hohem Nutzen.<br />

Unser Seminarkonzept<br />

Verstehen:<br />

Oberstes Ziel ist für jeden unserer Trainer, dass<br />

die Teilnehmer verstehen, was wir vermitteln<br />

wollen. Durch unkompliziertes Erklären und praktische<br />

Übungen stehen die Teilnehmer im Mittelpunkt<br />

der Schulung, nicht die Trainer oder die Veranstalter.<br />

Aus der Praxis für die Praxis …<br />

Alle unsere Trainer haben weitreichende Erfahrungen<br />

im Berufsalltag im Handwerk und der Industrie<br />

gesammelt.<br />

Jens Sternbeck führt neben seiner Trainertätigkeit<br />

einen modernen angeschlossenen <strong>Kfz</strong>-Werkstattbetrieb<br />

mit 7 Mitarbeitern.<br />

Dadurch kennen wir den oftmals großen Unterschied<br />

zwischen Theorie und Praxis sehr gut.<br />

Unsere Schulungen<br />

Wir bieten Schulungen und Trainingskonzepte für<br />

die Bereiche KFZ-Technik und Industrieelektronik<br />

an. Unser Angebot passt sich dabei ständig den<br />

Entwicklungen der schnelllebigen Technik an.<br />

Derzeit bieten wir Schulungen in folgenden Bereichen<br />

an:<br />

Spezialschulungen<br />

Vielleicht benötigen Sie eine Produktschulung<br />

oder ein Spezialtraining für Ihre Mitarbeiter, für<br />

uns kein Problem. Wir reagieren auf Ihre Wünsche<br />

sehr flexibel und schnell. In kürzester Zeit erstellen<br />

wir ein Schulungs-Konzept nach Ihren Wünschen.<br />

Durch einen befahrbaren Schulungsraum<br />

(auch Schwerlast) mit Anschlüssen zu Druckluft<br />

und Dreiphasen-Wechselstrom werden wir fast<br />

allen Anforderungen gerecht.<br />

Outsourcing<br />

Als Anbieter von Weiterbildungen und Weiterbildungskonzepten<br />

arbeiten wir auch für unsere<br />

Kunden im Bereich der Hausinternen Weiterbildung.<br />

Auf Wunsch übernehmen wir von Ihrer Firma<br />

angefangen mit der Bedarfsanalyse bis zur<br />

ausführlichen Beratung bzw. von der bloßen Trainingsorganisation<br />

bis hin zur vollständigen Veranstaltung<br />

inklusive der Organisation von der Anreise<br />

bis zur Abreise der Teilnehmer.<br />

Kurzportrait von Jens Sternbeck<br />

Jens Sternbeck<br />

Kommunikationselektroniker, Elektrotechniker,<br />

KFZ-Meister, KFZ-Servicetechniker, Technischer<br />

Redakteur, Technischer Fachwirt (Marketing),<br />

Mitglied im Prüfungsausschuss Industrie-Mechatronik<br />

Jens Sternbeck erhielt zunächst eine Ausbildung<br />

als Kommunikationselektroniker der Fachrichtung<br />

Informationstechnik (Mikrocontroller-Technik)<br />

.<br />

Anschließend folgte ein 8-Semestriges Fernstudium<br />

zum Elektrotechniker. In der weiteren Tätigkeit<br />

folgte eine Weiterbildung zum technischen<br />

Redakteur als interne Maßnahme in Verbindung<br />

mit einer Tätigkeit im Bereich „Technische Service-Dokumentation“.<br />

Bereits vor und parallel zu der Laufbahn in der<br />

Industrieelektronik und Dokumentation sammelte<br />

Jens Sternbeck Erfahrungen im <strong>Kfz</strong>- Bereich.<br />

Anfangs als Hobby im Rennsport später durch<br />

eine Ausbildung zum KFZ-Mechaniker und zunächst<br />

nebenberuflicher und später hauptberuflicher<br />

Tätigkeit als KFZ-Diagnosetechniker kommen<br />

insgesamt über 25 Jahre Erfahrungen im<br />

<strong>Kfz</strong>-Bereich zusammen. Später legte Jens Sternbeck<br />

die KFZ-Meisterprüfung in Verbindung mit<br />

der Prüfung zum KFZ-Servicetechniker ab. Seit<br />

dem ist er seit 10 Jahren als selbständiger Trainer<br />

deutschlandweit in der Schulung von KFZ-<br />

Fachkräften im Einsatz und betreibt seit 8 Jahren<br />

eine moderne KFZ-Werkstatt mit den Spezialisierungen<br />

Elektronik/Diagnose und Fahrwerktechnik.<br />

Im Lauf früherer Selbständigkeit in den Bereichen<br />

„Elektronik-Entwicklung“ und „technischer Dokumentation“<br />

folgte dann die Weiterbildung zum<br />

technischen Fachwirt (IHK) Fachrichtung Marketing.<br />

Zehn Jahre Leitungserfahrung als Abteilungsleiter<br />

und als Leiter der gewerblichen Ausbildung<br />

eines mittelständigen Spezialanlagenbauers runden<br />

sein Profil ab.<br />

Darüber hinaus ist Herr Sternbeck Mitglied in<br />

einem Prüfungsausschuss „Mechatronik“ der IHK<br />

<strong>Hannover</strong>. Schon vor der Gründung im Jahr 2011<br />

begleitete Herr Sternbeck erfolgreich Fach- und<br />

Führungskräfte bei der beruflichen und persönlichen<br />

Entwicklung.<br />

Räumlichkeiten<br />

Unser Seminarraum 1 eignet sich zunächst für alle<br />

gängigen Schulungen. Darüber hinaus ist der<br />

Raum speziell auf besondere Bedürfnisse der<br />

KFZ- und Industrietechnik abgestimmt. Er ist direkt<br />

befahrbar mit rollbaren Schulungsmodellen,<br />

Maschinen bis hin zu PKW. Darüber hinaus verfügt<br />

der Seminarraum über Druckluftversorgung<br />

bis 10 Bar und Starkstromversorgung(380V).<br />

- 12 -


<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Recht<br />

Für weitere Praxis-Schulungen steht die sehr<br />

sauber geführte Werkstatt mit kompletter Ausstattung<br />

auch für den Schulungsbetrieb zur Verfügung.<br />

Seminarraumvermietung<br />

Unseren Seminarraum können Sie auch für eigene<br />

Veranstaltungen mieten. Die Miete beträgt<br />

ausschließlich für den Seminarraum 169,00 €<br />

netto pro Tag. Verbrauchsmaterial wie Stifte, Flipchart-Block<br />

u.a. werden separat abgerechnet.<br />

Schulungstermine:<br />

21. und 22. Mai 2013<br />

05. und 06. Juli 2013<br />

Schulungensthema:<br />

Professionelle Fehlersuche an modernen Fahrzeugsystemen<br />

Möchten Sie Zeit sparen und durch effiziente<br />

Messmethoden auch bei komplexen Diagnosen<br />

schnell zum Ziel kommen<br />

Hier lernen Sie komplexe Bauteile der Fahrzeugelektronik<br />

kennen. Dazu lernen bzw. üben Sie<br />

den sicheren Umgang mit modernem Messequipment.<br />

Wissen über Systeme moderner Fahrzeuge<br />

wie Bordnetztechnik, neuartige Fahrzeug-Sensoren<br />

wird in diesem Training vermittelt.<br />

Weitere elektronische Einzelbauteile, wie z.B.<br />

Transistoren, Lambdasonden oder Dreh- bzw.<br />

Gierraten-Sensoren werden erläutert und in die<br />

Praxisübungen einbezogen.<br />

Ein großer Praxisteil findet unter ständiger Betreuung<br />

von einem Trainer statt. Bei Problemen<br />

wird sofort geholfen. Weiterhin werden wichtige<br />

Tipps gegeben, wie der Diagnoseverlauf effektiver<br />

und schneller gestaltet werden kann. So<br />

ist gewährleistet, dass Sie intensiv das gelernte<br />

festigen und weitere wichtige praktische Erfahrungen<br />

sammeln können.<br />

Bank 11<br />

Günstig. Persönlich. Händlernah.<br />

Bank11 ist ein auf die Absatzfinanzierung spezialisiertes<br />

Kreditinstitut und unterstützt den mittelständischen<br />

<strong>Kfz</strong>-Handel durch wettbewerbsfähige<br />

Mobilitäts- und Versicherungsangebote. Seit<br />

einem Jahr ist Bank11 Finanzdienstleistungspartners<br />

der <strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks<br />

Niedersachsen-Mitte und Osnabrück. Viele Mitglieder<br />

haben bereits eine Partnervereinbarung<br />

mit Bank11 geschlossen und profitieren von den<br />

günstigen Zinsen und dem händlernahen Service.<br />

Die Autobank bietet ihren Handelspartnern dauerhaft<br />

günstige und äußerst konkurrenzfähige Konditionen<br />

an. Im Bereich der Absatzfinanzierung<br />

bedeutet das Zinsen ab 2,99% zur Finanzierung<br />

von Neuwagen und Zinssätze ab 3,49% im Bereich<br />

der Gebrauchtwagenfinanzierung – jeweils<br />

ohne Händlerbeteiligung! Zusätzlich laufen immer<br />

wieder Schwerpunktaktionen mit Zinsen für<br />

Neuwagen ab 1,11 % und attraktive Gebrauchtwagenprogramme<br />

mit interessanten Erlöschancen<br />

für den Autohausunternehmer.<br />

Zur Steigerung <strong>des</strong> finanziellen Spielraums der<br />

<strong>Kfz</strong>-Handelspartner und zur Erweiterung ihrer<br />

Unabhängigkeit von ihrer Hausbank bietet<br />

Bank11 im Bereich der Einkaufsfinanzierung eine<br />

zinsfreie Zeit von bis zu 60 Tagen, volumen- und<br />

bonitätsabhängig, an. Die Händler, die das Programm<br />

‘Probefahrt‘ der Bank11 genutzt haben,<br />

sind in aller Regel vollständig überzeugt und nutzen<br />

dann auch ein höhere Refinanzierungslinie.<br />

Das neueste - so auf dem deutschen Markt bislang<br />

nicht dagewesene - <strong>Kfz</strong>-Finanzierungsprodukt<br />

von Bank11 nennt sich ‘EvoSupersmart‘.<br />

Dieses Produkt hat zwei Phasen, erstens einen<br />

24-monatigen Aktionszeitraum mit sehr günstigen<br />

Zinsen, ab 1,11% p.a., und einer geringen<br />

Rate ab 25 € und zweitens einen in der Laufzeit<br />

unbegrenzten Folgezeitraum mit einem ebenso<br />

attraktiven Zinssatz von 6,99% p.a. (variabel) und<br />

derselben Rate wie im Aktionszeitraum (mind.<br />

1,5% der Schlussrate/Zwischensaldo). Eine Kreditabsicherung<br />

durch eine Restkredit- und/oder<br />

Kaufpreisversicherung ist auf Kundenwunsch<br />

möglich. Für den <strong>Kfz</strong>-Finanzierungskunden bietet<br />

dieses Produkt viele Vorteile, wie z.B. die geringe<br />

monatliche Belastung, top Zinskonditionen<br />

und die flexible Laufzeit - eine Sondertilgung oder<br />

Ablösung ist jederzeit kostenlos möglich. „EvoSupersmart“<br />

bietet aber auch Vorteile für den <strong>Kfz</strong>-<br />

Händler in Form der erhöhten Kundenbindung,<br />

gesteigerten Wiederverkaufsmöglichkeit nach<br />

dem Aktionszeitraum und nicht zuletzt attraktive<br />

Ertragsmöglichkeiten beim Abschluss.<br />

Wenn Sie Ihre Erträge aus Finanzdienstleistungen<br />

steigern möchten und einen zuverlässigen Partner<br />

suchen, stehen Ihnen die Autofinanzierungsprofis<br />

der Bank11 sehr gerne persönlich unter der<br />

Telefonnummer 02131 6098 334 oder vertrieb@<br />

bank11.de zur Verfügung.<br />

- 13 -


Recht<br />

<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Kaufrecht<br />

Rücktritt nach der Nachbesserung ist rechtens<br />

BGH-Entscheidung zu beschädigtem Neuwagen<br />

Ein Autokäufer kann laut einem Urteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofs<br />

(BGH) auch dann noch vom Kaufvertrag<br />

zurücktreten, wenn er zunächst eine Nachbesserung<br />

verlangt hat, die schließlich scheiterte.<br />

Anders als die Vorinstanz entschieden hatte, verwirkt<br />

er nach Auffassung <strong>des</strong> VIII. Zivilsenats mit<br />

dem Nachbesserungsbegehren sein Rücktrittsrecht<br />

nicht, soweit es sich auf die ursprüngliche<br />

Fabrikneuheit <strong>des</strong> erworbenen Fahrzeugs bezieht.<br />

„Der Käufer eines Neuwagens kann grundsätzlich<br />

erwarten, dass die von ihm verlangte Nachbesserung<br />

technisch den Zustand herbeiführt, der dem<br />

werksseitigen Auslieferungsstandard entspricht“,<br />

heißt es in einer Mitteilung <strong>des</strong> BGH zu diesem<br />

Urteil vom 6. Februar (Az: VIII ZR 374/11).<br />

Im verhandelten Fall hatte der Kläger im November<br />

2009 bei einem BMW-Vertragshändler einen<br />

39.000 Euro teuren BMW 320d als Neuwagen bestellt.<br />

Im Dezember 2009 verweigerte er zunächst<br />

die Annahme <strong>des</strong> Fahrzeugs wegen Schäden an<br />

der Lackierung und der Karosserie und verlangte<br />

unter Fristsetzung die Nachbesserung. Gestützt<br />

auf ein Sachverständigengutachten, das die erfolgten<br />

Nachbesserungsarbeiten für nicht ordnungsgemäß<br />

erachtet hatte, lehnte er Mitte Januar<br />

2010 eine Übernahme <strong>des</strong> Fahrzeugs erneut<br />

ab. In der Folge trat der Käufer vom Vertrag zurück,<br />

nachdem sich das Autohaus auf den Standpunkt<br />

stellte, das Fahrzeug sei nunmehr mängelfrei.<br />

Instanzen entscheiden unterschiedlich<br />

Im daraus resultierenden Prozess forderte der<br />

Kläger vom Händler die Rückzahlung der geleisteten<br />

Anzahlung in Höhe von 10.000 Euro, die<br />

Freistellung von den zur Fahrzeugfinanzierung<br />

eingegangenen Darlehensverbindlichkeiten sowie<br />

den Ersatz der entstandenen Sachverständigenkosten.<br />

Das Landgericht Bochum hatte der<br />

Klage zunächst stattgegeben (Urteil vom 23. Februar<br />

2011; Az: 6 O 151/10). Dagegen stellte sich<br />

das Oberlan<strong>des</strong>gericht Hamm als Berufungsgericht<br />

auf die Seite <strong>des</strong> Händlers: Der Kläger könne<br />

sich angesichts seines Nachbesserungsverlangens<br />

nicht mehr auf die fehlende Fabrikneuheit<br />

<strong>des</strong> Fahrzeugs berufen. Zudem seien die verbliebenen<br />

Mängel, auch wenn zu deren Beseitigung<br />

Kosten von bis zu sieben Prozent <strong>des</strong> Kaufpreises<br />

anfallen könnten, lediglich optischer Natur<br />

und kaum wahrnehmbar (Urteil vom 10. November<br />

2011; Az: I-2 U 68/11).<br />

Dieser Auffassung konnten sich die obersten<br />

Richter nicht anschließen. „Verlangt der Käufer<br />

eines Neuwagens die Beseitigung von Mängeln,<br />

verzichtet er damit nicht auf die mit der Neuwagenbestellung<br />

vereinbarte Beschaffenheit einer<br />

Fabrikneuheit <strong>des</strong> Fahrzeugs“, heißt es dazu in<br />

der Mitteilung <strong>des</strong> Gerichtshofs. Der vom Käufer<br />

erwartete Fahrzeugzustand und „der als Beschaffenheit<br />

vereinbarte fabrikneue Zustand <strong>des</strong><br />

Fahrzeugs“ seien maßgebliche Gesichtspunkt für<br />

die Kaufentscheidung gewesen. Da die verlangte<br />

Beseitigung der Schäden nur unzureichend gelungen<br />

sei, könne der Käufer vom Vertrag zurücktreten,<br />

so die Richter.<br />

Der Händler könne sich auch nicht darauf berufen,<br />

dass nach der versuchten Nachbesserung<br />

nur noch eine unerhebliche Verletzung der vereinbarten<br />

Leistungspflicht vorliege, die einen Rücktritt<br />

<strong>des</strong> Käufers unwirksam werden ließe. Die<br />

fehlende Fabrikneuheit spiele auch wirtschaftlich<br />

eine Rolle, „da Fahrzeuge, die nicht mehr als<br />

fabrikneu gelten, mit deutlichen Preisabschlägen<br />

gehandelt werden.“<br />

Der Bun<strong>des</strong>gerichtshof hat das Urteil <strong>des</strong> OLG<br />

Hamm aufgehoben. Allerdings wurde das Verfahren<br />

zur Klärung neu aufgetretener Umstände, die<br />

aus prozessualen Gründen im Revisionsverfahren<br />

nicht berücksichtigt werden konnten, an das Berufungsgericht<br />

zurückverwiesen.<br />

Haftung <strong>des</strong> privaten und geschäftlichen Verkäufers für Unfallfreiheit im Ankaufschein<br />

BGH entscheidet, dass der sein Fahrzeug in Zahlung<br />

gebende Käufer für <strong>des</strong>sen Unfallfreiheit jedenfalls<br />

dann haftet, wenn die Unfallfreiheit im<br />

Ankaufsschein ausdrücklich bestätigt wurde<br />

Gibt ein Kunde seinen Gebrauchtwagen in Zahlung,<br />

stellt sich immer wieder die Frage, ob er<br />

auch für Mängel an seinem bisherigen Fahrzeug<br />

haftet. Die Problematik ergibt sich daraus, dass<br />

die Ankaufsscheine der <strong>Kfz</strong>-Händler regelmäßig<br />

keinen Sachmängelhaftungsausschluss vorsehen,<br />

die Gerichte andererseits aber überwiegend<br />

zu Gunsten <strong>des</strong> verkaufenden Kunden von einem<br />

stillschweigend vereinbarten Sachmängelhaftungsausschluss<br />

ausgehen. (Anders sahen das in<br />

jüngster Zeit aber z.B. das LG Dresden in seinem<br />

Urteil vom 14.06.2010, Az. 9 O 2425/09 und das<br />

OLG Dresden in seinem Urteil vom 27.01.2011,<br />

Az. 10 U 1048/10, das die Rechtsprechung <strong>des</strong> LG<br />

Dresden indirekt bestätigt hatte.)<br />

Mit Urteil vom 19.12.2012 (Az. VIII ZR 117/12) hat<br />

der BGH nunmehr entschieden, dass eine Haftung<br />

<strong>des</strong> verkaufenden Kunden jedenfalls dann gegeben<br />

ist, wenn im Ankaufsschein eine Beschaffenheitsvereinbarung<br />

enthalten ist. Mit der Frage,<br />

ob im Übrigen generell von einem stillschweigenden<br />

Haftungsausschluss zu Gunsten <strong>des</strong> verkaufenden<br />

Kunden auszugehen ist, hat er sich<br />

hingegen nicht eingehend beschäftigt.<br />

Gegenstand <strong>des</strong> Rechtsstreits war ein 4 Jahre alter<br />

Audi A 6 mit einer Laufleistung von 160.000<br />

km, den der Kunde dem Händler im Rahmen <strong>des</strong><br />

Erwerbs eines VW Passat in Zahlung gegeben<br />

hatte. Beim Rückwärtsfahren aus einer Parklücke<br />

hatte das Fahrzeug ein halbes Jahr zuvor an der<br />

hinteren rechten Tür und an der Seitenwand einen<br />

nicht unerheblichen Streifschaden erlitten, den<br />

der Kunde – nicht fachgerecht – hatte reparieren<br />

lassen. Im Ankaufsschein wurde unter der Rubrik<br />

„Das Fahrzeug hat keine/folgende Unfallschäden<br />

erlitten“ das Wort „keine“ eingekreist und unterstrichen.<br />

Fraglich war somit u.a. die Frage, ob<br />

dem Verkäufer insofern ein Schadensersatzanspruch<br />

statt der Leistung aus § 437 Nr. 3, § 311<br />

a Abs. 2 BGB bezogen auf den vereinbarten Kaufpreis<br />

einschließlich Zinsen und die darauf angefallenen<br />

vorgerichtlichen Kosten Zug-um-Zug gegen<br />

Rückgewähr <strong>des</strong> Fahrzeugs zustand.<br />

Diesem Begehren gab der BGH statt, weil das<br />

Fahrzeug im Hinblick auf den in der Besitzzeit <strong>des</strong><br />

Kunden erlittenen Unfallschaden mit einem anfänglichen<br />

unbehebbaren Sachmangel behaftet<br />

war und die Vertragsparteien die Sachmängelhaftung<br />

hierfür nicht durch einen (stillschweigenden)<br />

Haftungsausschluss ausgeschlossen hatten.<br />

Rundfunkbeitrag auch bei Fahrzeugen<br />

ohne Empfangsgerät<br />

Bis 2012 kam es bei der Ermittlung der Rundfunkbeitragspflicht<br />

nur auf die Anzahl der Empfangsgeräte<br />

an. Dies ist seit Januar 2013 anders.<br />

Im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist der<br />

Rundfunkbeitrag grundsätzlich geräteunabhängig<br />

gestaltet. Das heißt, auch Fahrzeuge, die über<br />

kein Empfangsgerät verfügen, müssen seither bei<br />

der Ermittlung <strong>des</strong> Rundfunkbeitrags mitberücksichtigt<br />

werden.<br />

- 14 -


<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Recht<br />

Gewährleistungsausschluss auch bei falscher Umweltplakette<br />

Erfüllt ein verkauftes Gebrauchtfahrzeug nicht<br />

die emissionstechnischen Eigenschaften entsprechend<br />

der aufgebrachten Umweltplakette,<br />

so wird dies von den Gerichten in der Regel als<br />

Sachmangel bewertet. Ob der Verkäufer hierfür<br />

jedoch trotz vereinbartem Gewährleistungsausschluss<br />

haften muss, hängt maßgeblich davon<br />

ab, ob in der kaufvertraglichen Vereinbarung die<br />

Eigenschaft der Umweltplakette als Beschaffenheitsvereinbarung<br />

oder lediglich als Wissensvermittlung<br />

erfolgte.<br />

Während das Oberlan<strong>des</strong>gericht Düsseldorf in<br />

seinem Urteil vom 22.12.2011 (Az.: I-22 U 103/11)<br />

grundsätzlich bereits in der aufgeklebten Umweltplakette<br />

analog einer TÜV-Plakette eine Beschaffenheitsvereinbarung<br />

sah, äußerte sich<br />

nun der Bun<strong>des</strong>gerichtshof in einem Fall, bei<br />

dem es um einen Verkauf unter Privatpersonen<br />

ging, differenzierter. Nach aktuellem Urteil vom<br />

13.03.2013 ist von keiner Beschaffenheitsvereinbarung<br />

auszugehen, wenn sich der Verkäufer im<br />

Rahmen von Verkaufsverhandlungen beispielsweise<br />

durch den Zusatz „laut Vorbesitzer“ oder<br />

„laut <strong>Kfz</strong>-Brief“ ausdrücklich auf eine bestimmte<br />

Quelle bezieht und so hinreichend zum Ausdruck<br />

bringt, dass es sich nicht um eigenes Wissen handelt.<br />

Eine reine Wissensvermittlung reicht nicht<br />

aus, um einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss<br />

aufzuheben (Az.: VIII ZR 186/12).<br />

Steuerrecht<br />

Fazit: Wer dieses Urteil auch auf den gewerblichen<br />

Verkäufer übertragen möchte, sollte berücksichtigen,<br />

dass eine solche Bewertung grundsätzlich<br />

einzelfallabhängig ist. Ob sich ein gewerblicher<br />

Verkäufer aufgrund seiner Fachkenntnis bei einer<br />

derartigen Eigenschaft alleine auf Wissensvermittlung<br />

berufen kann, ist fraglich.<br />

Keine Pauschalsteuer mehr für „Aufmerksamkeiten“ an Kunden<br />

Ein Blumenstrauß zum Geburtstag oder eine Flasche<br />

Sekt zum Jubiläum – für solche Aufmerksamkeiten<br />

an Kunden oder Geschäftspartner<br />

musste der Unternehmer eine Pauschalsteuer<br />

von 30 % an das Finanzamt abführen, wenn er<br />

verhindern wollte, dass der Beschenkte diese Zuwendungen<br />

zu versteuern hatte. Diese Regelung<br />

galt für alle betrieblich veranlassten Geschenke<br />

an Dritte ab einem Wert von mehr als € 10,00 pro<br />

Empfänger.<br />

Erfreulicherweise hat die Oberfinanzdirektion<br />

Frankfurt am Main nun Praxisnähe bewiesen.<br />

Nach einer Rundverfügung vom 10.10.2012 (Az.:<br />

S-2297b A-1-St 222) unterliegen solche Sachzuwendungen<br />

bis zu einem Betrag von € 40,00 inklusive<br />

Mehrwertsteuer ab sofort nicht mehr der<br />

Pauschalbesteuerung.<br />

Nach Auskunft <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>finanzministeriums<br />

ist diese Vereinfachungsregelung zwischen Bund<br />

und Länder abgestimmt und soll auch bun<strong>des</strong>weit<br />

gelten.<br />

Arbeitsrecht<br />

Zusammenfassend ergeben sich damit folgende<br />

Regelungen:<br />

• Sachzuwendungen an Dritte bis zu einem<br />

Wert von € 40,- brutto sind nicht mehr mit<br />

30 % pauschal zu versteuern und bleiben<br />

beim Empfänger steuerfrei.<br />

• Für Aufmerksamkeiten, die über diesen Betrag<br />

hinausgehen, besteht weiterhin das<br />

Wahlrecht, ob der Unternehmer die Zuwendung<br />

pauschal versteuert oder der Beschenkte<br />

diese als Einkünfte versteuert.<br />

1 %-Regelung auf Basis <strong>des</strong> Bruttolistenneupreises verfassungsrechtlich unbedenklich<br />

Wird dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen zur Verfügung<br />

gestellt und darf dieser ihn privat nutzen,<br />

hat er diesen geldwerten Vorteil zu versteuern:<br />

Entweder auf Grundlage der tatsächlich verursachten<br />

Kosten mit Hilfe der Fahrtenbuchmethode<br />

oder pauschal mit 1 % <strong>des</strong> Bruttolistenneupreises.<br />

Nicht selten erweist sich die pauschalierende und<br />

grob typisierende 1 %-Regelung als unrealistisch,<br />

denn individuelle Besonderheiten wie Rabatte<br />

oder ein höheres Fahrzeugalter bei Anschaffung<br />

bleiben dabei grundsätzlich unberücksichtigt.<br />

Der Bun<strong>des</strong>finanzhof hat nun in seinem Urteil<br />

vom 13.12.2012 (Az.: VI R 51/11) bekräftigt, dass<br />

er keine verfassungsrechtlichen Bedenken darin<br />

sehe, zur Ermittlung <strong>des</strong> geldwerten Vorteils bei<br />

Nutzung eines Dienstwagens 1 % <strong>des</strong> Bruttolistenneupreises<br />

anzusetzen. Schließlich sei zu berücksichtigen,<br />

dass der Vorteil nicht nur die Zurverfügungstellung<br />

<strong>des</strong> Fahrzeugs umfasse, sondern<br />

auch die Übernahme sämtlicher Kosten wie<br />

Schadensrecht<br />

Steuern, Versicherungsprämien, Reparatur und<br />

Wartung sowie insbesondere der Treibstoffkosten.<br />

Alle diese Aufwendungen seien weder im Bruttolistenneupreis<br />

noch in den tatsächlichen, möglicherweise<br />

geringeren Anschaffungskosten abgebildet.<br />

Außerdem sei diese Regelung für den<br />

Steuerzahler nicht zwingend.<br />

Er könne im Einzelfall alternativ auch die an den<br />

tatsächlichen Kosten ausgerichtete Fahrtenbuchmethode<br />

wählen.<br />

Reparaturkosten auf Basis der Bruttowerte<br />

Bei der Berechnung erforderlicher Reparaturkosten<br />

sind laut einem aktuellen Urteil <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />

(AG) Neu-Ulm vom 4. Januar 2013 stets<br />

die Brutto-Reparaturkosten mit dem Brutto-Wiederbeschaffungswert<br />

zu vergleichen (AZ: 1 C<br />

896/12). Im vorliegenden Fall machte ein geschädigter<br />

Autofahrer (Kläger) nach einem Verkehrsunfall<br />

Ansprüche gegen die gegnerische <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtvericherung<br />

(Beklagte) in Höhe <strong>des</strong> Wiederbeschaffungsaufwan<strong>des</strong><br />

von 1.950 Euro (Wiederbeschaffungswert<br />

2.200 Euro abzüglich Restwert<br />

von 250 Euro) geltend. Mit diesem Betrag beabsichtigte<br />

der Geschädigte, ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen.<br />

Die Reparaturkosten beliefen sich<br />

laut Sachverständigengutachten auf rund 2.150<br />

Euro brutto. Die beklagte Haftpflichtversicherung<br />

war der Ansicht, es liege ein Fall der fiktiven Abrechnung<br />

von Reparaturkosten vor, da die Netto-<br />

Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungsaufwand<br />

liegen. Maßgeblich sei <strong>des</strong>halb der Netto-Betrag.<br />

Darüber hinaus kürzte die Versicherung<br />

noch UPE-Aufschläge und Verbringungskosten<br />

und erstattete.<br />

Das Amtsgericht (AG) Neu-Ulm gab der Klage <strong>des</strong><br />

Geschädigten statt und verurteilte die beklagte<br />

Versicherung zur Zahlung der Differenz zum Wiederbeschaffungsaufwand<br />

in Höhe von 1.950 Euro.<br />

Maßgeblich für die Grenzziehung war nach Ansicht<br />

<strong>des</strong> Gerichts ein Brutto-Brutto-Vergleich, sodass<br />

hier die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand<br />

lagen.<br />

Anmerkung: Der Bun<strong>des</strong>gerichtshof (BGH) hat<br />

bereits mit Urteil vom 3. März 2009 (AZ: VI<br />

ZR 100/08) für den Fall der Berechnung der<br />

130-Prozent-Grenze festgestellt, dass immer<br />

die Brutto-Reparaturkosten mit dem Brutto-<br />

Wiederbeschaffungswert zu vergleichen sind.<br />

- 15 -


Sonstiges<br />

<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Zulässigkeit einer Anwaltsvollmacht im Autohaus<br />

Aufgrund <strong>des</strong> zunehmenden Schadensmanagement<br />

der Versicherungswirtschaft sollten auch<br />

Autohäuser und Werkstätten dazu übergehen,<br />

einem Kunden bei einem Haftpflicht-schaden<br />

die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zu empfehlen.<br />

In Gesprächen mit Werk-stattleitern wird<br />

dem Autor dieses Artikels immer wieder vorgehalten,<br />

die Empfehlung eines Rechtsanwaltes<br />

sei für Werkstätten nicht zulässig bzw. die Kunden<br />

scheuten den Weg zum Rechtsanwalt, insbesondere<br />

aufgrund der Befürchtung von hohen Kosten,<br />

die nicht die gegnerische Haftpflichtversicherung<br />

zahle.<br />

In diesem Zusammenhang ist auf einen Beschluss<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofes vom 20.06.2006 (VI ZB<br />

75/05) hinzuweisen, bei dem es um die Anwendung<br />

<strong>des</strong> Rechtsberatungsgesetzes bei Beeinflussung<br />

der Schadensregulierung durch Mietwagenunternehmen<br />

ging. Das Gericht hat dazu ausgeführt,<br />

dass es weder gegen die §§ 1, 2 BRAO<br />

verstößt noch sittenwidrig ist, wenn ein Rechtsanwalt<br />

das Mandat eines Unfallgeschädigten<br />

über-nimmt, dem er von einer Autovermietung<br />

empfohlen wurde. Eine abweichende Beurteilung<br />

bedarf der Feststellung weiterer Anhaltspunkte,<br />

aus denen sich ergibt, dass der Rechtsanwalt in<br />

gewolltem Zusammenwirken mit der Autovermietung<br />

tatsächlich auf deren Veranlassung und in<br />

deren Interesse, nicht auf Veranlassung und im<br />

Interesse <strong>des</strong> Mandanten tätig werden sollte. Hieraus<br />

kann eindeutig der Schluss gezogen werden,<br />

dass eine Werkstatt natürlich einen ihr bekannten<br />

und fachlich versierten Rechtsanwalt empfehlen<br />

darf, den der Geschädigte dann aufsucht und dort<br />

ein Mandat zur Unfallregulierung erteilt.<br />

Ein anderer und rechtlich zulässiger Weg besteht<br />

darin, dass in der Werkstatt vom Kunden eine Anwaltsvollmacht<br />

unterschrieben und diese dann<br />

von der Werkstatt an den Rechtsanwalt als Bote<br />

weitergeleitet wird. Dies hat das Landgericht Oldenburg<br />

am 21.06.2011 im Rahmen eines Berufungsverfahrens<br />

entschieden (16 S 72/11). In der<br />

Begründung führt das Landgericht Oldenburg aus,<br />

dass ein Anwalt die Unterzeichnung einer Vollmacht<br />

auch zur Regulierung von Unfallschäden<br />

als Antrag auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

verstehen muss, selbst wenn zuvor<br />

Gespräche mit dem Auftraggeber nicht stattgefunden<br />

haben. Wenn sich die Kundin <strong>des</strong> Autohauses<br />

nicht an ihrer Erklärung in Form der Vollmacht<br />

festhalten lassen wollte, hätte sie ihre Erklärung<br />

wegen Irrtums oder Täuschung anfechten<br />

müssen, was sie aber nicht getan hatte. Zur Annahme<br />

eines solchen Antrages auf Abschluss <strong>des</strong><br />

Geschäftsbesorgungsvertrages genügt es, wenn<br />

der Rechtsanwalt dann seine Tätigkeit im Rahmen<br />

der Unfallregulierung aufnimmt. Im Ergebnis<br />

musste die gegnerische Haftpflichtversicherung<br />

also auch die außergerichtlichen Anwaltsgebühren<br />

der Kundin <strong>des</strong> Autohauses zahlen.<br />

Über diesen Weg erspart sich der Kunde <strong>des</strong> Autohauses<br />

den Weg in die Rechtsanwalts-kanzlei,<br />

seine Rechte gegenüber der Versicherung<br />

<strong>des</strong> Unfallgegners werden aber trotzdem umfassend<br />

gewahrt. Die Anwaltsgebühren hat die Haftpflichtversicherung<br />

<strong>des</strong> Unfallverursachers ebenso<br />

zu zahlen, so dass dem Kunden hier keine Kosten<br />

entstehen.<br />

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />

Ralf Wöstmann, Osnabrück<br />

(Partner der <strong>IDK</strong>s)<br />

<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Arbeitssicherheit<br />

Für das II. Quartal 2013<br />

sind folgende neue Schulungen<br />

der STD GmbH<br />

• Sicherheitsbeauftragter<br />

• Sachkundenachweis für<br />

Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

Anmelden zu den Seminaren finden<br />

Sie auf unserer Internet-Seite unter<br />

Veranstaltungen & Seminare<br />

Niedersachsen-Mitte<br />

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30827 Garbsen 49080 Osnabrück<br />

Redaktion:<br />

Gerhard Michalak, Anja Gross, Karen Buck<br />

Gestaltung:<br />

Gerhard Michalak<br />

Layout:<br />

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