IDK.pdf - Innung des Kfz-Handwerks Hannover
IDK.pdf - Innung des Kfz-Handwerks Hannover
IDK.pdf - Innung des Kfz-Handwerks Hannover
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9. Jahrgang · Ausgabe 2 · April/Mai 2013<br />
<strong>Innung</strong>szeitung<br />
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
in Kooperation<br />
mit den <strong>Innung</strong>en<br />
Meppen und Peine<br />
Mitgliederversammlungen der <strong>IDK</strong>s in Osnabrück und <strong>Hannover</strong><br />
Die Obermeister Joachim Bartholomäus und Fritz<br />
Henze konnten auch in diesem Jahr ca. 300 Besucher<br />
auf den <strong>Innung</strong>sversammlungen der <strong>IDK</strong>s<br />
in Osnabrück und <strong>Hannover</strong> begrüßen.<br />
Nach den Formalien gingen die Obermeister in<br />
ihrem Geschäftsbericht auf aktuelle Themen ein,<br />
die 2012/Anfang 2013 unsere Mitgliedsbetriebe<br />
und die <strong>IDK</strong>s bewegten. So war 2012 wieder kein<br />
Jahr für Elektromobilität. Die Zeit scheine einfach<br />
noch nicht reif für die Stromer. Das sehen<br />
vor allem die Privatkunden so, die 2012 nur gut<br />
250 E-Autos orderten. Immerhin, es gibt inzwischen<br />
eine Reihe von Modellen zu kaufen. Die<br />
<strong>IDK</strong> Niedersachsen-Mitte sei ihrer Zeit voraus und<br />
habe mit Zustimmung der Mitgliederversammlung<br />
2012 ihre Solaranlage auf dem Dach der Geschäftsstelle<br />
in Garbsen installiert, so Fritz Henze.<br />
Diese speise mit dem gewonnenen Strom u.a. die<br />
E-Tankstelle vor dem Haus.<br />
Der Geschäftsführer, Herr Michalak, berichtete<br />
über die laufende Tarifrunde 2013. Die Tarifrunde<br />
2013 habe bereits begonnen. Die IG-Metall<br />
habe den Entgeltrahmentarifvertrag gekündigt.<br />
Erste Gespräche zur Überarbeitung <strong>des</strong> Entgeltrahmentarifvertrages<br />
seien bereits geführt<br />
worden. Die <strong>IDK</strong>s werden Sie – wie gewohnt –<br />
auf den Tarifstammtischen zeitnah über die aktuelle<br />
Tarifentwicklung informieren. Weiter wies<br />
Herr Michalak die Mitgliederversammlungen auf<br />
den Wechsel <strong>des</strong> Sprechers der Tarifkommission<br />
der TG hin. Herr Hötte trete aus Zeitgründen in die<br />
zweite Reihe zurück. Die Tarifkommission habe<br />
Herrn Michalak als Sprecher gewählt.<br />
Das Wichtigste für die <strong>IDK</strong>s sei jedoch die Förderung<br />
der Berufsausbildung, so die beiden Obermeister<br />
Joachim Bartholomäus und Fritz Henze.<br />
Hier sollen in Zukunft auch neue Wege beschritten<br />
werden. Die Lehrlingswarte der <strong>IDK</strong>s, Guido<br />
Patzelt und Kai Busch ständen in Schulen und auf<br />
Berufsausbildungsmessen für Fragen der Berufsanfänger<br />
zur Verfügung. Neu geplant sei in Osnabrück<br />
die Einrichtung einer Jugendgruppe, in der<br />
das Interesse für die <strong>Kfz</strong>-Branche durch gemeinsame<br />
Aktivitäten geweckt werden soll.<br />
„Leistung mit Leichtigkeit – Ein unauflösbarer<br />
Widerspruch“<br />
Der Referent Peter B o l t e r s d o r f, der gleichfalls<br />
Motivationsberater der Fußballprofis von<br />
<strong>Hannover</strong> 96 ist, stellte anschaulich die einzelnen<br />
Persönlichkeitsstrukturen anhand von Spieleranalysen<br />
vor.<br />
Im Anschluss luden beide Obermeister die Mitglieder<br />
und Gäste zum Erfahrungsaustausch und<br />
einem gemeinsamen Essen ein.<br />
Niedersachsen-Mitte<br />
Osnabrück<br />
Berufsausbildung<br />
Mitgliederservice<br />
Arbeitssicherheit<br />
Technik<br />
Recht<br />
Sonstiges<br />
Termine<br />
Ausbildung 49 - Osnabrück (Ausbildunsmesse)<br />
• 06. bis 07. Juni 2013<br />
Lange Nacht der Berufe - <strong>Hannover</strong><br />
• 06. September 2013<br />
Anmeldetermine der Gesellenprüfungen<br />
im Winter 2013 für die Bezirke<br />
der <strong>IDK</strong> Niedersachsen - Mitte<br />
• 10. September 2013<br />
Unternehmerseminar - Sternbeck Akademie GmbH<br />
• 21. bis 22.Mai 2013<br />
• 05. bis 06.Juli 2013<br />
E-Mail:<br />
info@idk-hannover.de<br />
kfzinnung@osnanet.de<br />
www.idk-hannover.de<br />
www.idk-osnabrueck.de
Niedersachsen-Mitte<br />
Osnabrück<br />
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Impressionen der Mitgliederversammlung in Osnabrück am 28. Februar 2013<br />
Impressionen der Mitgliederversammlung in <strong>Hannover</strong> am 12. März 2013<br />
- 2 -
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Niedersachsen-Mitte<br />
Osnabrück<br />
- 3 -
Niedersachsen-Mitte<br />
Osnabrück<br />
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Schlichtungsstelle für Lehrlingsstreitigkeiten<br />
Die <strong>IDK</strong>s unterhalten eine Schlichtungsstelle für Lehrlingsstreitigkeiten. Unter dem Vorsitz von Dr. Delia Hartmann tagte die Schlichtungsstelle in Garbsen mit<br />
dem Arbeitgeber-Beisitzer Georg Peters und dem Arbeitnehmer-Beisitzer Karsten Engelking.<br />
Automobiler Aschermittwoch 2013<br />
Ganz nach dem Motto „eigenständig – stark – zuversichtlich“<br />
traf sich die Branche am 13. Februar<br />
2013 in Abensberg zu dem in Deutschland einmaligen<br />
Branchenevent.<br />
- 4 -
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Niedersachsen-Mitte<br />
Osnabrück<br />
Versammlung der <strong>Innung</strong> <strong>des</strong> Kraftfahrzeughandwerks Peine am 05.03.2013<br />
Der stellvertretende Obermeister der <strong>Kfz</strong>-<strong>Innung</strong><br />
Peine Manfred Giesholt leitete die Versammlung<br />
für den wegen Erkrankung abwesenden Obermeister<br />
Albert Schridde. Der Vorstandskollegin Simone<br />
Wittenberg-Senkter überreichte er die Urkunde<br />
der Kreishandwerkerschaft Peine zum 25jährigen<br />
Meisterjubiläum. Die Jubilarin gestand,<br />
nicht bemerkt zu haben, dass seit ihrer Meisterprüfung<br />
im <strong>Kfz</strong>-Mechanikerhandwerk schon 25<br />
Jahre vergangen waren.<br />
stv. Obermeister Manfred Giesholt und <strong>Kfz</strong>-Meisterin Simone Wittenberg-Sentker<br />
Über E-Mobilität, ein Thema, das gerade für das<br />
<strong>Kfz</strong>-Handwerk von großem Interesse ist, informierte<br />
als anerkannter Experte Dr. Hans-Peter<br />
Ahlers, Berater in Diensten der <strong>Handwerks</strong>kammer<br />
<strong>Hannover</strong>. Das erste E-Mobil drehte schon<br />
1888 seine Runden in Deutschland. Das Fahrzeug<br />
hatte 1 PS, wog ungefähr eine halbe Tonne,<br />
wurde von einer 48 Volt Batterie gespeist und<br />
erreichte eine Spitzengeschwindigkeit von 15<br />
km/h. Die Bun<strong>des</strong>regierung hat sich als ehrgeiziges<br />
Ziel gesetzt bis 2020 10% aller Automobile<br />
mit elektrischem Antrieb auf Deutschlands Straßen<br />
unterwegs zu sehen. Derzeit sind ca. 7000<br />
E-Mobile zugelassen. Unterstützt wird dieses<br />
Ziel durch die EU-Verordnung zur Verminderung<br />
der CO² - Emissionen, die Herstellern ein Strafgeld<br />
auferlegt, wenn die von ihnen produzierten<br />
Fahrzeugflotten vorgeschriebene Grenzwerte im<br />
Durchschnitt nicht einhalten. Dabei wirken sich<br />
E-Mobile günstig auf die Grenzwertberechnung<br />
aus. Je mehr E-Mobile verkauft werden, je mehr<br />
großvolumige Motoren, die die Grenzwerte großzügig<br />
überschreiten, können abgesetzt werden.<br />
Auch von der E-Mobilität erwarten die Kunden Sicherheit,<br />
Unabhängigkeit, Status, Wirtschaftlichkeit<br />
und Ökologie. Die Kosten der Mobilität werden<br />
erheblich von Steuern und Abgaben beeinflusst<br />
und weil auch die Treibstoffkosten steigen<br />
werden, hat eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung<br />
ihre Tücken. Geringe Fahrgeräusche und überschaubare<br />
Betriebskosten, wenn man den Fahrstrom<br />
selbst erzeugt, sind Stärken <strong>des</strong> E-Mobils.<br />
Dem stehen als Schwächen die noch geringe Modellpalette,<br />
der hohe Anschaffungspreis, das nicht<br />
als sportlich geltende Image und die beschränkte<br />
Reichweite gegenüber. An den im Internet unter<br />
LEM.net zu findenden La<strong>des</strong>tationen dauert das<br />
„Tanken“ Stunden. Gastwirte könnte hier eine<br />
Marktlücke auftun. Auch die demografische Entwicklung<br />
wird Einfluss auf die Nutzung von Automobilen<br />
nehmen. Berufstätige Ehepaare, werden<br />
nach Eintritt in den Ruhestand mit einem Fahrzeug<br />
auskommen. Die junge Generation, zahlenmäßig<br />
abnehmend, sieht in einem eigenen Fahrzeug<br />
nicht mehr das Statussymbol. In Ballungsgebieten<br />
wird Car-Sharing an Bedeutung gewinnen<br />
und auch Unternehmen werden die Lastspitzen<br />
auf diesem Wege aus Wirtschaftlichkeitsgründen<br />
abdecken, statt in eigene Fahrzeuge zu<br />
investieren und diese auf dem Hof herumstehen<br />
zu lassen. Das Problem der Aufladezeiten wurde<br />
schon erwähnt. Die Branche, insbesondere<br />
die <strong>Handwerks</strong>kammern <strong>Hannover</strong>, Hil<strong>des</strong>heim,<br />
Braunschweig-Lüneburg-Stade, bereitet sich auf<br />
diese neuen Fahrzeuge vor und haben in den Ausbildungsordnungen<br />
und in der Fort- und Weiterbildung<br />
Kurse aufgenommen, die Wartung und<br />
Reparatur von E-Mobilen schulen.<br />
Unter Leitung <strong>des</strong> stellvertretenden Obermeisters<br />
Manfred Giesholt fanden Nachwahlen zum Vorstand<br />
statt. Albert Schridde, seit 18 Jahren Obermeister,<br />
hatte sein Amt aus gesundheitlichen<br />
Gründen zur Verfügung gestellt. Zu seinem Nachfolger<br />
wählte die Versammlung Joachim Schmidt,<br />
Solschen, zum Lehrlingswart, Hans-Dieter Lege,<br />
Adenstedt und zum weiteren Vorstandsmitglied<br />
Mathias Sieverling, Hohenhameln. Die <strong>Innung</strong> beschloss<br />
ferner eine neue Satzung mit diversen<br />
Änderungen zum bisherigen Statut.<br />
von links: Manfred Giesholt, Lehrlingswart Hans-Dieter Lege, Obermeister Joachim Schmidt und Mathias Sieverling.<br />
- 5 -
Niedersachsen-Mitte<br />
Osnabrück<br />
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
<strong>IDK</strong> verleiht Schild „Fachbetrieb für Old-/Youngtimer"<br />
Dälken Werkstatt<br />
Spezialbetrieb für Old-/Youngtimer<br />
in 49219 Glandorf<br />
Die Dälken Werkstatt ist seit 1972 in Glandorf ansässig.<br />
Sie war als Reparaturbetrieb für die Dälken<br />
Spedition errichtet worden. Von Anfang an<br />
wurden jedoch auch für andere Unternehmen Reparaturarbeiten<br />
durchgeführt. Der Schwerpunkt<br />
lag auf Lkws.<br />
Im Laufe der Jahre erfolgte der kontinuierliche<br />
Aufbau einer Pkw-Abteilung. 1991 wurde der<br />
Betrieb in die neu gegründete Dälken Werkstatt<br />
GmbH ausgegliedert. Seit 10 Jahren werden auch<br />
Old-/Youngtimer repariert und restauriert. Nach<br />
und nach wurde der Oldtimerbereich zu einem eigenen<br />
Standbein und Teilbetrieb ausgebaut und<br />
weiterentwickelt.<br />
Repariert und restauriert werden Oldies verschiedener<br />
Marken wie zum Beispiel Merce<strong>des</strong>, Porsche,<br />
Maserati, Lamborghini und Vorkriegsoldtimer.<br />
Ein Team der Dälken Werkstatt GmbH begleitet<br />
seit Jahren Kunden auf Oldtimerausfahrten und<br />
auf Oldtimerrennen, so auch auf der Mille Miglia<br />
in Italien.<br />
Auf die Reparatur und die Restaurierung von Oldtimerfahrzeugen<br />
haben sich mittlerweile drei Mitarbeiter<br />
der Dälken Werkstatt GmbH spezialisiert,<br />
die ausschließlich mit den Oldimerfahrzeugen beschäftigt<br />
sind.<br />
Geschäftsführer Gerhard Michalak übereicht Heinz Hermann Eiken das Fachbetrieb-Schild<br />
- 6 -
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Niedersachsen-Mitte<br />
Osnabrück<br />
Autohaus Pietsch GmbH jetzt Fachbetrieb für Old- und Youngtimer<br />
Pietsch GmbH Autohaus<br />
Herrenteich 89<br />
49324 Melle<br />
Das Autohaus Pietsch in Melle ist zum Fachbetrieb<br />
für Old- Youngtimer im Gebiet der <strong>IDK</strong> Osnabrück<br />
ernannt worden. Geschäftsführer Günter<br />
Pietsch – langjähriger Obermeister der <strong>Innung</strong> –<br />
beschäftigt sich schon seit über 30 Jahren mit<br />
diesem Metier. Angefangen hat es mit einem Hanomag<br />
Kurier von 1934, im Laufe der Jahre kamen<br />
einige Young- und Oldtimer der vertretenen<br />
Marken hinzu, dabei bildete die Mark NSU aus den<br />
Anfängen <strong>des</strong> eigenen Autohauses den Schwerpunkt<br />
<strong>des</strong> Interesses. Zur Jahrtausendwende war<br />
Günter Pietsch dann einer der Initiatoren <strong>des</strong> Automuseums<br />
„Geschichte auf Rädern“ in Melle.<br />
Das Automuseum ist heute ein bedeuten<strong>des</strong> Museum<br />
für die Entwicklung der Motorisierung der<br />
Gesellschaft in Deutschland.<br />
Günter Pietsch und Gerhard Michalak bei der Übergebe <strong>des</strong> Anerkennungszertifikates vor einem NSU Prinz der ersten Generation.<br />
Aus dieser Perspektive heraus wurde das Restaurieren<br />
von geschichtlich interessanten Fahrzeugen,<br />
insbesondere auch aus den 50er und 60er<br />
Jahren ein Bestandteil der Karosserie und Lackabteilung<br />
<strong>des</strong> Autohauses Pietsch. Die Nähe zu<br />
den Fachleuten <strong>des</strong> Museums und historisch vergleichbaren<br />
Fahrzeugen und deren Technik bieten<br />
dabei hervorragende Rahmenbedingungen.<br />
Das Automuseum ist heute auch ein beliebtes Ziel<br />
von Fachleuten aus der Automobilbranche.<br />
Zahlreiche Sonderausstellungen, Events und Firmenveranstaltungen<br />
zeichnen die Museumsarbeit<br />
aus. Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt<br />
auf Tel.: 05422/46838.<br />
- 7 -
Niedersachsen-Mitte<br />
Osnabrück<br />
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Autohaus W. Wessel<br />
Nienburger Straße 62<br />
28857 Syke<br />
Wilke Wessel geboren 1971 Inhaber <strong>des</strong> gleichnamigen<br />
Autohauses in Syke, wurde schon früh<br />
durch den elterlichen Betrieb mit dem Autovirus<br />
infiziert und wuchs von kleinauf mit Autos auf. Diese<br />
Leidenschaft, auch speziell zu älteren Autos<br />
wurde durch die Ausbildung zum <strong>Kfz</strong>-Mechaniker<br />
und im alter von 24 Jahren mit dem Meistertitel<br />
immer weiter gefestigt. Schon während der<br />
Ausbildung, so erinnert sich Wilke Wessel, habe<br />
er und ein Ausbildungskollege lieber ältere PKW<br />
wieder restauriert und gefahren, das war viel kultiger<br />
als ein aufgemotzter Golf oder Polo, so Wessel<br />
weiter. 1999 übernahm er den elterlichen Renault-Betrieb<br />
und diese Leidenschaft lebte immer<br />
weiter. Heute werden speziell Renault Fahrzeuge<br />
im Kundenauftrag restauriert, aber auch immer<br />
wieder alte Schätzchen ausgegraben, restauriert<br />
und veräußert, aber nicht alle, ein paar sind auch<br />
geblieben. Durch die Erfahrung, auch einiger Mitarbeiter,<br />
die zum Teil schon über vierzig Jahre im<br />
Betrieb sind ist dies überhaupt möglich. Nach und<br />
nach, so wie die Zeit es neben dem „normalen<br />
Autohausbetrieb“ zulässt, wurden aber auch interessante<br />
Fahrzeuge anderer Hersteller, wie z.B.<br />
Peugeot, Citroen, Jaguar, Mini, Dodge und VW<br />
wieder zum Leben erweckt und in der Folgezeit<br />
auch für die Kunden gewartet.<br />
Die <strong>IDK</strong>s gratulieren !!!<br />
- 8 -
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Technik<br />
Der <strong>Kfz</strong>-Betrieb als Altölannahmestelle gemäß § 8 der Altölverordnung (AltölV)<br />
Die Altölannahmestelle muss gemäß § 8 der<br />
Altölverordnung vom Endverbraucher (Kunde) gebrauchte<br />
Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle<br />
bis zu der im Einzelfall abgegebenen Menge<br />
an Frischölen kostenlos annehmen. Dies gilt auch<br />
für Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende<br />
ölhaltige Abfälle. Die Altölannahmestelle<br />
muss zudem über eine Einrichtung verfügen, die<br />
die fachgerechte Durchführung eines Ölwechsels<br />
ermöglicht. Weiterhin muss die Altölannahmestelle<br />
durch eine entsprechende Signalisation<br />
gekennzeichnet werden, damit entsprechend<br />
der obigen Vorschrift ein privater Endverbraucher<br />
(der Kunde) schon beim Verkauf von Frischölen<br />
auf die Eigenschaft als Annahmestelle hingewiesen<br />
wird. Hierzu wurde ein entsprechen<strong>des</strong> Hinweisschild<br />
erstellt, das die Mitgliedsbetriebe unter<br />
www.idk-hannover.de bzw, idk-osnabrueck.<br />
de kostenlos herunterladen können.<br />
Zusätzlich bitten wir zu beachten, dass die Vorschriften<br />
der Altölverordnung z.B. auch für <strong>Kfz</strong>-<br />
Betriebe gelten, die als Versandhändler in Online-Shops<br />
Frischöle über das Internet verkaufen.<br />
Nach dem Beschluss <strong>des</strong> OLG Bamberg vom<br />
21.07.2011 (Az.: 3 U 113/11) und dem Urteil <strong>des</strong><br />
LG München II vom 21.10.2011 (Az.: 3 O 2237) ist<br />
es erforderlich, dass im Online-Shop <strong>des</strong> jeweiligen<br />
Versandhändlers auf einer Seite der Hinweis<br />
auf die Altölannahmestelle erscheint, bevor<br />
der Kunde das entsprechende Frischöl in den virtuellen<br />
Warenkorb legen und damit den Bestellvorgang<br />
einleiten kann. Es reicht nicht aus, wenn<br />
der Hinweis auf die Altölannahmestelle nur in den<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder<br />
auf einer einfachen Unterseite <strong>des</strong> Online-Shops<br />
erscheint. Hält sich der <strong>Kfz</strong>-Betrieb nicht an diese<br />
gerichtlich bestätigten Vorgaben, besteht ein erhebliches<br />
Abmahnrisiko.<br />
Der Hinweis als Altölannahmestelle im Internet<br />
könnte z.B. folgendermaßen aussehen:<br />
"Gemäß den Vorschriften der Altölverordnung<br />
sind wir verpflichtet, Altöle (Motorenöle, Getriebeöle,<br />
Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende<br />
ölhaltige Abfälle) bis zur Menge der im<br />
Einzelfall abgegebenen Frischöle kostenlos zurückzunehmen.<br />
Wir weisen außerdem darauf hin,<br />
dass unsere Altölannahmestelle über eine Einrichtung<br />
verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel<br />
fachgerecht durchzuführen.<br />
Die Kontaktdaten unserer Altölannahmestelle lauten:<br />
[Firmenname]<br />
[Anschrift]<br />
[Öffnungszeiten]<br />
Sie können die Altöle dort während der Öffnungszeiten<br />
jederzeit abgeben. Alternativ können Sie<br />
die Altöle auch an unsere Altölannahmestelle<br />
senden, wobei die Versandkosten hierbei von Ihnen<br />
zu tragen sind.<br />
Bitte beachten Sie, dass für Altöle besondere<br />
Transportbedingungen gelten können. Falls Sie<br />
ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen<br />
wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur<br />
Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen<br />
können."<br />
Achtung:<br />
Bitte beachten Sie, dass Sie sich vom Kunden bescheinigen<br />
lassen, dass es sich bei dem angenommenen<br />
Öl um Öl bekannter Herkunft handelt<br />
(sortenrein). Oder Sie müssen das Öl entsorgen<br />
nach dem Standard für Altöl unbekannter Herkunft.<br />
Dieses ist für Sie kostenpflichtig. Unabhängig<br />
hiervon empfiehlt unser Umweltbeauftragter<br />
Matthias Klingenstein, das vom Kunden angelieferte<br />
Altöl aus Haftungsgründen immer als Öl mit<br />
unbekannter Herkunft zu entsorgen.<br />
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Berufsausbildung<br />
Das BTZ der <strong>Handwerks</strong>kammer Osnabrück - Emsland rüstet auf -<br />
WM Fahrzeugteile übergibt Achsmessanlage für Top-Ausbildung<br />
Betriebspraktika – was muss ich als<br />
Unternehmer beachten<br />
Gemeinsam für eine Ausbildung auf höchstem Niveau: WM<br />
Fahrzeugteile und Vertreter <strong>des</strong> BTZ.<br />
„Qualifizierte Mitarbeiter sind das Fundament<br />
und die Absicherung <strong>des</strong> Erfolges für einen Betrieb.“<br />
Mit diesen Worten hat der Gebietsleiter<br />
Werkstattausrüstung Berthold Wibben <strong>des</strong> Unternehmens<br />
WM Fahrzeugteile die neue Achsmessanlage<br />
in der KfZ-Werkstatt <strong>des</strong> Berufbildungs-<br />
und TechnologieZentrums (BTZ) in Osnabrück<br />
übergeben.<br />
Ab diesem Jahr stellt der Fahrzeugteile-Großhändler<br />
aus Osnabrück Geräte zu Lehrzwecken<br />
zur Verfügung. „Wir freuen uns über diese gelungene<br />
Kooperation“, bestätigen Reimund Beer,<br />
Geschäftsführer <strong>des</strong> BTZ in Osnabrück, und Guido<br />
Patzelt, stellv. Obermeister der KfZ-<strong>Innung</strong>. Das<br />
moderne 3D-Achsmessgerät ist mit neuester Kameratechnik<br />
ausgestattet und leistet durch seine<br />
spielerische Handhabung einen Beitrag zur Qualitätssicherung<br />
der Ausbildung junger Fachkräfte.<br />
Betriebspraktika haben nicht nur für die Schüler<br />
Vorteile. Wer Praktikanten aufnimmt, hat die<br />
Möglichkeit, potentielle Auszubildende frühzeitig<br />
und unverbindlich kennen zu lernen. Die Gefahr,<br />
dass der Jugendliche die Ausbildung vorzeitig abbricht,<br />
ist in der Regel erheblich geringer, wenn<br />
dieser sich bereits zuvor ein Bild vom <strong>Kfz</strong>-Betrieb<br />
und dem künftigen Beruf machen konnte.<br />
Was bei Durchführung eines Betriebspraktikums<br />
vom Unternehmer alles zu erledigen und in rechtlicher<br />
wie auch formaler Hinsicht zu beachten ist,<br />
kann einer Checkliste, herausgegeben von der<br />
Bun<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft SCHULWIRTSCHAFT,<br />
entnommen werden.<br />
- 9 -
Mitgliederservice<br />
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Mit der AOK-Sommeraktion für mehr Fitness in Betrieben<br />
„Mit dem Rad zur Arbeit“ – unter diesem Motto<br />
startet die AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen<br />
in der Zeit von Juni bis August ihre<br />
Sommeraktion 2013. An dieser Aktion kann jeder<br />
teilnehmen, auch wenn er oder sie nicht bei<br />
der AOK versichert ist. „Wenn es vielleicht auch<br />
nur wenige Kilometer täglich sind,“ so der <strong>Handwerks</strong>betreuer<br />
und Koordinator der Aktion Peter<br />
Guzek in der Regionaleinheit Osnabrücker-Land,<br />
„die Regelmäßigkeit macht die persönliche Fitness<br />
aus.“ Der Zeitaufwand dafür ist gering.<br />
„Wenn ich morgens in 25 Minuten mit dem Fahrrad<br />
zur Arbeit fahren kann oder den selben Weg<br />
Geschäftsführer <strong>des</strong> Osnabrücker Zoo's, Andreas Busemann mit seinem Porsche und der Vertriebsleiter der AOK, Christian<br />
Böwer mit seinem Fahrrad. Beide sind im Sommer letzten Jahres im Rahmen der Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit" ein Wettfahren<br />
gegeneinander durch den morgendlichen Berufsverkehr gefahren und der Radfahrer hat gegen den Porsche deutlich<br />
gewonnen.<br />
<strong>Handwerks</strong>beauftragter Peter Guzek<br />
in 20 Minuten mit dem Auto, dann entscheide<br />
ich mich doch lieber für das Fahrrad. Außerdem<br />
komme ich wesentlich entspannter an meinen Arbeitsplatz<br />
an, weil ich mich nicht über den Berufsverkehr<br />
ärgern musste“ so Peter Guzek, der fast<br />
täglich sein Fahrrad nutzt. „Und abends, wenn ich<br />
Gewinner der Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit 2012"<br />
dann wieder mit dem Fahrrad nach Hause fahre,<br />
kann ich von der Tagesarbeit sofort abschalten<br />
und komme entspannter, als wenn ich mit dem<br />
Auto fahren würde, an. Das freut dann auch die<br />
Familie!“<br />
Die Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ startet dieses<br />
Jahr wieder am 01. Juni und endet am 31. August.<br />
Wer in dieser Zeit an min<strong>des</strong>tens 20 Tagen<br />
mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, trägt das in einen<br />
Teilnahmekalender ein. Den Kalender und die<br />
weiteren Teilnahmeunterlagen kann jeder Arbeitgeber<br />
für seine Arbeitnehmer kostenlos anfordern.<br />
Rufen oder mailen Sie Ihren Firmenkundenberater<br />
an, wir schicken Ihnen die Unterlagen<br />
dann gerne in ausreichender Anzahl zu. Oder be-<br />
suchen Sie uns in einer unserer 93 Geschäftsstellen.<br />
Die Teilnahmeunterlagen erhalten Sie selbstverständlich<br />
kostenlos. Ab Mitte Mai können Sie<br />
sich die Unterlagen auch im Internet unter www.<br />
aok-niedersachsen.de herunter laden.<br />
In erster Linie profitiert jeder natürlich durch eine<br />
verbesserte Fitness und Gesundheit.<br />
Die AOK leistet aber noch viel mehr: Unter allen<br />
Teilnehmern werden am Ende <strong>des</strong> Veranstaltungszeitraums<br />
in den Regionaleinheiten hochwertige<br />
Preise ausgelost, im letzten Jahr mit einem Gesamtwert<br />
von über 22.000 Euro! Darunter sind<br />
Reisen, Fahrräder, Navigationssysteme, Einkaufsgutscheine<br />
und vieles mehr. Alle Preise werden<br />
von unseren Partnern gestiftet, wozu auch die <strong>Innung</strong>en<br />
<strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerkes gehören.<br />
Auch Teampreise gibt es zu gewinnen, beispielsweise<br />
eine Fahrt im Heißluftballon. Wenn sich innerhalb<br />
der Belegschaft Teams mit bis zu vier<br />
Radfahrern bilden, melden die sich ebenfalls mit<br />
dem Aktionskalender an. Und als drittes können<br />
auch die Arbeitgeber gewinnen, indem sie sich<br />
als fahrradaktiver Betrieb anmelden. Auch diese<br />
Teilnahme und die Bedingungen können dem Aktionskalender<br />
entnommen werden. Als Preis winken<br />
niedersachsenweit dreimal 1.500 Euro! Und<br />
last but not least: Alle bei der AOK versicherten<br />
Teilnehmer erhalten 10 Punkte = 10 Euro in ihrem<br />
Bonusheft gutgeschrieben, die am Ende <strong>des</strong><br />
Bonusjahres ausgezahlt werden. Bonushefte gibt<br />
es ebenfalls kostenlos in den Servicezentren der<br />
AOK. Es lohnt sich also, nicht nur an der Aktion<br />
teilzunehmen, sondern auch bei der AOK versichert<br />
zu sein!<br />
- 10 -
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Mitgliederservice<br />
Pimp-my-car - Neue Technologien in der Fahrzeugfolierung<br />
Ein Fahrzeug veredeln lassen, den Lack gegen<br />
Steinschläge schützen und Zusatzgeschäfte für<br />
Ihr Unternehmen generieren. Wie lässt sich das<br />
vereinbaren Seit mehr als 20 Jahren ist das<br />
Team Neubert Werbung aus Neustadt auf Folienverklebungen<br />
spezialisiert und bietet nun auch<br />
spezielle Partnerkonzepte für KFZ-Unternehmen.<br />
Neueste Technik<br />
Die Entwicklungen in diesem Bereich sind in den<br />
letzten 5 Jahren rasant vorangegangen. Früher<br />
schlicht Aufkleber genannt spricht man heute in<br />
der Folienverklebung von Airchannel-Technologie,<br />
also Luftkanäle mit denen moderne Hochleistungsfolien<br />
heute ausgerüstet sind, Car-Wrapping,<br />
das Einpacken von ganzen Fahrzeugen oder<br />
Folieren von Teilbereichen, Remodelling die Möglichkeit<br />
farblichen Umgestaltens von Innenbereichen<br />
der Fahrzeuge. Die Angebote an Folien,<br />
Farben und Strukturen sind unerschöpflich und<br />
für den Laien teilweise verwirrend. Neubert Werbung<br />
sieht sich <strong>des</strong>wegen nicht nur als Dienstleister<br />
für die Verklebearbeiten, sondern auch als<br />
Ideengeber. Beratung <strong>des</strong> Verkaufspersonals, gemeinsame<br />
Gespräche mit dem Kunden, Überlassung<br />
von Musterbüchern und Folien. In den Vorgesprächen<br />
werden Detailfragen geklärt und gerne<br />
auch Referenzfotos angeschaut. Es wird unterschieden<br />
zwischen reinen Lackschutzfolien,<br />
Funktionsfolien als Hitze- oder Sonnenschutz,<br />
Werbefolien mit individuellem Design, Folien zur<br />
Innenraum-Umgestaltung, oder Teil- und Vollverklebungen.<br />
Die transparente Lackschutzfolie wird<br />
verklebt zur Vermeidung von Beschädigungen<br />
<strong>des</strong> Lackes durch Steinschläge, Kratzer und Parkrempler.<br />
Griffmulden, Ladekanten oder Motorhauben<br />
werden so wirkungsvoll geschützt. Bei<br />
den digital bedruckten Werbefolien mit Bildern<br />
und Firmenlogos für Fahrzeugflotten, sind der Gestaltung<br />
keine Grenzen gesetzt: Fast alle Designs<br />
lassen sich heute auf Folie drucken und verkleben.<br />
Zur Innenraumgestaltung gehören die Strukturfolien<br />
zur farblichen Umgestaltung von Mittelkonsolen<br />
und Türinnenseiten, sowie Sonnenschutz-<br />
oder Hitzeschutzfolien zur nachträglichen<br />
Scheibentönung.<br />
Sonnenschutz Design und Funktion<br />
Auch hier hat der Kunde die große Wahl unter<br />
den verschiedensten Farben und Ausführungen.<br />
Durch eine Folienbeschichtung der Heck- und<br />
hinteren Seitenscheiben mit einer professionellen<br />
Autoglasfolie werden 99 % der gefährlichen UV-<br />
Bestrahlung abgehalten. Die Folie kann auch<br />
auf bereits werksseitig getönte Scheiben verlegt<br />
werden um eine noch höhere Effizienz an Hitzeschutz<br />
zu erreichen.<br />
Komplettfolierung<br />
Bei den Teil- oder Komplettfolierungen werden<br />
hochflexible Spezialfolien verarbeitet, die sich<br />
hervorragend zur kompletten Umgestaltung <strong>des</strong><br />
Fahrzeuges eignen. Die Bandbreite der neuesten<br />
Wrap-Folien reicht von unifarben in matt<br />
oder glänzend, über Metallicfarben, gebürstetes<br />
Metall, bis zur Strukturfolie mit Carbon-, Leder-,<br />
Schlangenhaut- oder Holzmaserung. So wird das<br />
Fahrzeug zum Hingucker und Unikat! Zur optischen<br />
Aufwertung kommt hier auch noch der<br />
Aspekt <strong>des</strong> dauerhaften Lackschutzes ins Spiel.<br />
Die Folien können beim Verkauf <strong>des</strong> Fahrzeuges,<br />
oder bei Rückgabe an die Leasinggesellschaft<br />
rückstandsfrei entfernt werden. Sie sind waschstraßenfest<br />
und UV-beständig. Auf die Haltbarkeit<br />
der Folien gibt der Hersteller bei fachgerechter<br />
Verklebung eine Garantie von 3-5 Jahren,<br />
Erfahrungswerte zeigen, dass Folien aber durchaus<br />
länger haltbar sind. Die Vollverklebung findet<br />
in den modernen Räumen von Neubert Werbung<br />
statt, denn zur qualitativ hochwertigen Verklebung<br />
werden eine möglichst staubfrei gehaltene<br />
Montagehalle und gleichmäßige Temperaturen<br />
benötigt. Die Folierung benötigt gute Vorarbeit<br />
und ausreichend Montage- und Trockenzeit,<br />
so dass das Fahrzeug min<strong>des</strong>tens 3-7 Tage zur<br />
Verfügung stehen sollte.<br />
Partnerkonzept<br />
Für KFZ Unternehmen hält Neubert Werbung ein<br />
attraktives Partnerkonzept bereit, das Provisionen<br />
bei Vermittlung von Neukunden und Rabatte<br />
für Flottenbeschriftungen umfasst.<br />
Kontaktdaten:<br />
Neubert Werbung Ltd & Co. KG<br />
Frau Cessy Meyer, Neustadt<br />
Telefon: 05032-61071<br />
Mail: info@neubertwerbung.de<br />
Weitere Referenzbilder und Kontaktdaten finden<br />
Sie auf Facebook Neubert Werbung.<br />
- 11 -
Mitgliederservice<br />
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Unternehmensbeschreibung der Sternbeck Akademie GmbH<br />
Sternbeck Akademie GmbH<br />
Im Rehwinkel 6<br />
30827 Garbsen<br />
Geschäftsführer: Jens Sternbeck<br />
Unternehmensbeschreibung:<br />
Die Sternbeck Akademie GmbH ist in den Bereichen<br />
KFZ-Technik und Elektronik, Industrielektronik<br />
sowie EDV-Technik tätig. Angebote im Bereich<br />
Kommunikation/Präsentation/Bewerbungstraining<br />
runden das Angebot ab. Die Sternbeck<br />
Akademie GmbH wird als familiengeführtes Unternehmen<br />
durch Jens Sternbeck als Geschäftsführer<br />
vertreten. Derzeit sorgen fünf Trainer für<br />
die Umsetzung Ihrer und unserer Ziele.<br />
Mit umfangreicher Trainingsexpertise ausgestattet,<br />
vermitteln alle eingesetzten Trainer seit vielen<br />
Jahren Wissen und Know How auf höchstem<br />
Niveau. Mit zusammen schon über 800 durchgeführten<br />
Trainingsveranstaltungen haben wir umfassende<br />
Erfahrungen in den Bereichen gesammelt.<br />
Alle Mitarbeiter haben teils jahrzehntelange<br />
Erfahrungen als freiberufliche Trainer in den oben<br />
aufgeführten Bereichen und führen durch unsere<br />
Kurse mit sehr viel Engagement.<br />
Erst wenn die Kunden zufrieden sind, sind wir es<br />
auch. Klares Feedback zwischen Trainern und<br />
Teilnehmern wie auch zwischen Akademie und<br />
Unternehmen spielen <strong>des</strong>halb eine wichtige Rolle.<br />
Nur durch Feedback können alle Beteiligten<br />
zueinander finden, was für die Durchführung der<br />
einzelnen Trainings und die strategische Zusammenarbeit<br />
von höchstem Nutzen ist.<br />
Aufgrund der Unternehmensgröße sind wir mit<br />
unseren derzeit 8 Mitarbeitern ständig im Kontakt<br />
mit unseren Kunden und potentiellen Auftraggebern<br />
und können auf Entwicklungen in der KFZ-<br />
Branche sowie dem Industriellen Sektor sehr<br />
schnell reagieren. Gerade in den schnelllebigen<br />
Bereichen der Informationsverarbeitung (z.B. Datenbus-Kommunikation)<br />
und Bauteilentwicklung<br />
ist Anpassungsfähigkeit von hohem Nutzen.<br />
Unser Seminarkonzept<br />
Verstehen:<br />
Oberstes Ziel ist für jeden unserer Trainer, dass<br />
die Teilnehmer verstehen, was wir vermitteln<br />
wollen. Durch unkompliziertes Erklären und praktische<br />
Übungen stehen die Teilnehmer im Mittelpunkt<br />
der Schulung, nicht die Trainer oder die Veranstalter.<br />
Aus der Praxis für die Praxis …<br />
Alle unsere Trainer haben weitreichende Erfahrungen<br />
im Berufsalltag im Handwerk und der Industrie<br />
gesammelt.<br />
Jens Sternbeck führt neben seiner Trainertätigkeit<br />
einen modernen angeschlossenen <strong>Kfz</strong>-Werkstattbetrieb<br />
mit 7 Mitarbeitern.<br />
Dadurch kennen wir den oftmals großen Unterschied<br />
zwischen Theorie und Praxis sehr gut.<br />
Unsere Schulungen<br />
Wir bieten Schulungen und Trainingskonzepte für<br />
die Bereiche KFZ-Technik und Industrieelektronik<br />
an. Unser Angebot passt sich dabei ständig den<br />
Entwicklungen der schnelllebigen Technik an.<br />
Derzeit bieten wir Schulungen in folgenden Bereichen<br />
an:<br />
Spezialschulungen<br />
Vielleicht benötigen Sie eine Produktschulung<br />
oder ein Spezialtraining für Ihre Mitarbeiter, für<br />
uns kein Problem. Wir reagieren auf Ihre Wünsche<br />
sehr flexibel und schnell. In kürzester Zeit erstellen<br />
wir ein Schulungs-Konzept nach Ihren Wünschen.<br />
Durch einen befahrbaren Schulungsraum<br />
(auch Schwerlast) mit Anschlüssen zu Druckluft<br />
und Dreiphasen-Wechselstrom werden wir fast<br />
allen Anforderungen gerecht.<br />
Outsourcing<br />
Als Anbieter von Weiterbildungen und Weiterbildungskonzepten<br />
arbeiten wir auch für unsere<br />
Kunden im Bereich der Hausinternen Weiterbildung.<br />
Auf Wunsch übernehmen wir von Ihrer Firma<br />
angefangen mit der Bedarfsanalyse bis zur<br />
ausführlichen Beratung bzw. von der bloßen Trainingsorganisation<br />
bis hin zur vollständigen Veranstaltung<br />
inklusive der Organisation von der Anreise<br />
bis zur Abreise der Teilnehmer.<br />
Kurzportrait von Jens Sternbeck<br />
Jens Sternbeck<br />
Kommunikationselektroniker, Elektrotechniker,<br />
KFZ-Meister, KFZ-Servicetechniker, Technischer<br />
Redakteur, Technischer Fachwirt (Marketing),<br />
Mitglied im Prüfungsausschuss Industrie-Mechatronik<br />
Jens Sternbeck erhielt zunächst eine Ausbildung<br />
als Kommunikationselektroniker der Fachrichtung<br />
Informationstechnik (Mikrocontroller-Technik)<br />
.<br />
Anschließend folgte ein 8-Semestriges Fernstudium<br />
zum Elektrotechniker. In der weiteren Tätigkeit<br />
folgte eine Weiterbildung zum technischen<br />
Redakteur als interne Maßnahme in Verbindung<br />
mit einer Tätigkeit im Bereich „Technische Service-Dokumentation“.<br />
Bereits vor und parallel zu der Laufbahn in der<br />
Industrieelektronik und Dokumentation sammelte<br />
Jens Sternbeck Erfahrungen im <strong>Kfz</strong>- Bereich.<br />
Anfangs als Hobby im Rennsport später durch<br />
eine Ausbildung zum KFZ-Mechaniker und zunächst<br />
nebenberuflicher und später hauptberuflicher<br />
Tätigkeit als KFZ-Diagnosetechniker kommen<br />
insgesamt über 25 Jahre Erfahrungen im<br />
<strong>Kfz</strong>-Bereich zusammen. Später legte Jens Sternbeck<br />
die KFZ-Meisterprüfung in Verbindung mit<br />
der Prüfung zum KFZ-Servicetechniker ab. Seit<br />
dem ist er seit 10 Jahren als selbständiger Trainer<br />
deutschlandweit in der Schulung von KFZ-<br />
Fachkräften im Einsatz und betreibt seit 8 Jahren<br />
eine moderne KFZ-Werkstatt mit den Spezialisierungen<br />
Elektronik/Diagnose und Fahrwerktechnik.<br />
Im Lauf früherer Selbständigkeit in den Bereichen<br />
„Elektronik-Entwicklung“ und „technischer Dokumentation“<br />
folgte dann die Weiterbildung zum<br />
technischen Fachwirt (IHK) Fachrichtung Marketing.<br />
Zehn Jahre Leitungserfahrung als Abteilungsleiter<br />
und als Leiter der gewerblichen Ausbildung<br />
eines mittelständigen Spezialanlagenbauers runden<br />
sein Profil ab.<br />
Darüber hinaus ist Herr Sternbeck Mitglied in<br />
einem Prüfungsausschuss „Mechatronik“ der IHK<br />
<strong>Hannover</strong>. Schon vor der Gründung im Jahr 2011<br />
begleitete Herr Sternbeck erfolgreich Fach- und<br />
Führungskräfte bei der beruflichen und persönlichen<br />
Entwicklung.<br />
Räumlichkeiten<br />
Unser Seminarraum 1 eignet sich zunächst für alle<br />
gängigen Schulungen. Darüber hinaus ist der<br />
Raum speziell auf besondere Bedürfnisse der<br />
KFZ- und Industrietechnik abgestimmt. Er ist direkt<br />
befahrbar mit rollbaren Schulungsmodellen,<br />
Maschinen bis hin zu PKW. Darüber hinaus verfügt<br />
der Seminarraum über Druckluftversorgung<br />
bis 10 Bar und Starkstromversorgung(380V).<br />
- 12 -
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Recht<br />
Für weitere Praxis-Schulungen steht die sehr<br />
sauber geführte Werkstatt mit kompletter Ausstattung<br />
auch für den Schulungsbetrieb zur Verfügung.<br />
Seminarraumvermietung<br />
Unseren Seminarraum können Sie auch für eigene<br />
Veranstaltungen mieten. Die Miete beträgt<br />
ausschließlich für den Seminarraum 169,00 €<br />
netto pro Tag. Verbrauchsmaterial wie Stifte, Flipchart-Block<br />
u.a. werden separat abgerechnet.<br />
Schulungstermine:<br />
21. und 22. Mai 2013<br />
05. und 06. Juli 2013<br />
Schulungensthema:<br />
Professionelle Fehlersuche an modernen Fahrzeugsystemen<br />
Möchten Sie Zeit sparen und durch effiziente<br />
Messmethoden auch bei komplexen Diagnosen<br />
schnell zum Ziel kommen<br />
Hier lernen Sie komplexe Bauteile der Fahrzeugelektronik<br />
kennen. Dazu lernen bzw. üben Sie<br />
den sicheren Umgang mit modernem Messequipment.<br />
Wissen über Systeme moderner Fahrzeuge<br />
wie Bordnetztechnik, neuartige Fahrzeug-Sensoren<br />
wird in diesem Training vermittelt.<br />
Weitere elektronische Einzelbauteile, wie z.B.<br />
Transistoren, Lambdasonden oder Dreh- bzw.<br />
Gierraten-Sensoren werden erläutert und in die<br />
Praxisübungen einbezogen.<br />
Ein großer Praxisteil findet unter ständiger Betreuung<br />
von einem Trainer statt. Bei Problemen<br />
wird sofort geholfen. Weiterhin werden wichtige<br />
Tipps gegeben, wie der Diagnoseverlauf effektiver<br />
und schneller gestaltet werden kann. So<br />
ist gewährleistet, dass Sie intensiv das gelernte<br />
festigen und weitere wichtige praktische Erfahrungen<br />
sammeln können.<br />
Bank 11<br />
Günstig. Persönlich. Händlernah.<br />
Bank11 ist ein auf die Absatzfinanzierung spezialisiertes<br />
Kreditinstitut und unterstützt den mittelständischen<br />
<strong>Kfz</strong>-Handel durch wettbewerbsfähige<br />
Mobilitäts- und Versicherungsangebote. Seit<br />
einem Jahr ist Bank11 Finanzdienstleistungspartners<br />
der <strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks<br />
Niedersachsen-Mitte und Osnabrück. Viele Mitglieder<br />
haben bereits eine Partnervereinbarung<br />
mit Bank11 geschlossen und profitieren von den<br />
günstigen Zinsen und dem händlernahen Service.<br />
Die Autobank bietet ihren Handelspartnern dauerhaft<br />
günstige und äußerst konkurrenzfähige Konditionen<br />
an. Im Bereich der Absatzfinanzierung<br />
bedeutet das Zinsen ab 2,99% zur Finanzierung<br />
von Neuwagen und Zinssätze ab 3,49% im Bereich<br />
der Gebrauchtwagenfinanzierung – jeweils<br />
ohne Händlerbeteiligung! Zusätzlich laufen immer<br />
wieder Schwerpunktaktionen mit Zinsen für<br />
Neuwagen ab 1,11 % und attraktive Gebrauchtwagenprogramme<br />
mit interessanten Erlöschancen<br />
für den Autohausunternehmer.<br />
Zur Steigerung <strong>des</strong> finanziellen Spielraums der<br />
<strong>Kfz</strong>-Handelspartner und zur Erweiterung ihrer<br />
Unabhängigkeit von ihrer Hausbank bietet<br />
Bank11 im Bereich der Einkaufsfinanzierung eine<br />
zinsfreie Zeit von bis zu 60 Tagen, volumen- und<br />
bonitätsabhängig, an. Die Händler, die das Programm<br />
‘Probefahrt‘ der Bank11 genutzt haben,<br />
sind in aller Regel vollständig überzeugt und nutzen<br />
dann auch ein höhere Refinanzierungslinie.<br />
Das neueste - so auf dem deutschen Markt bislang<br />
nicht dagewesene - <strong>Kfz</strong>-Finanzierungsprodukt<br />
von Bank11 nennt sich ‘EvoSupersmart‘.<br />
Dieses Produkt hat zwei Phasen, erstens einen<br />
24-monatigen Aktionszeitraum mit sehr günstigen<br />
Zinsen, ab 1,11% p.a., und einer geringen<br />
Rate ab 25 € und zweitens einen in der Laufzeit<br />
unbegrenzten Folgezeitraum mit einem ebenso<br />
attraktiven Zinssatz von 6,99% p.a. (variabel) und<br />
derselben Rate wie im Aktionszeitraum (mind.<br />
1,5% der Schlussrate/Zwischensaldo). Eine Kreditabsicherung<br />
durch eine Restkredit- und/oder<br />
Kaufpreisversicherung ist auf Kundenwunsch<br />
möglich. Für den <strong>Kfz</strong>-Finanzierungskunden bietet<br />
dieses Produkt viele Vorteile, wie z.B. die geringe<br />
monatliche Belastung, top Zinskonditionen<br />
und die flexible Laufzeit - eine Sondertilgung oder<br />
Ablösung ist jederzeit kostenlos möglich. „EvoSupersmart“<br />
bietet aber auch Vorteile für den <strong>Kfz</strong>-<br />
Händler in Form der erhöhten Kundenbindung,<br />
gesteigerten Wiederverkaufsmöglichkeit nach<br />
dem Aktionszeitraum und nicht zuletzt attraktive<br />
Ertragsmöglichkeiten beim Abschluss.<br />
Wenn Sie Ihre Erträge aus Finanzdienstleistungen<br />
steigern möchten und einen zuverlässigen Partner<br />
suchen, stehen Ihnen die Autofinanzierungsprofis<br />
der Bank11 sehr gerne persönlich unter der<br />
Telefonnummer 02131 6098 334 oder vertrieb@<br />
bank11.de zur Verfügung.<br />
- 13 -
Recht<br />
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Kaufrecht<br />
Rücktritt nach der Nachbesserung ist rechtens<br />
BGH-Entscheidung zu beschädigtem Neuwagen<br />
Ein Autokäufer kann laut einem Urteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofs<br />
(BGH) auch dann noch vom Kaufvertrag<br />
zurücktreten, wenn er zunächst eine Nachbesserung<br />
verlangt hat, die schließlich scheiterte.<br />
Anders als die Vorinstanz entschieden hatte, verwirkt<br />
er nach Auffassung <strong>des</strong> VIII. Zivilsenats mit<br />
dem Nachbesserungsbegehren sein Rücktrittsrecht<br />
nicht, soweit es sich auf die ursprüngliche<br />
Fabrikneuheit <strong>des</strong> erworbenen Fahrzeugs bezieht.<br />
„Der Käufer eines Neuwagens kann grundsätzlich<br />
erwarten, dass die von ihm verlangte Nachbesserung<br />
technisch den Zustand herbeiführt, der dem<br />
werksseitigen Auslieferungsstandard entspricht“,<br />
heißt es in einer Mitteilung <strong>des</strong> BGH zu diesem<br />
Urteil vom 6. Februar (Az: VIII ZR 374/11).<br />
Im verhandelten Fall hatte der Kläger im November<br />
2009 bei einem BMW-Vertragshändler einen<br />
39.000 Euro teuren BMW 320d als Neuwagen bestellt.<br />
Im Dezember 2009 verweigerte er zunächst<br />
die Annahme <strong>des</strong> Fahrzeugs wegen Schäden an<br />
der Lackierung und der Karosserie und verlangte<br />
unter Fristsetzung die Nachbesserung. Gestützt<br />
auf ein Sachverständigengutachten, das die erfolgten<br />
Nachbesserungsarbeiten für nicht ordnungsgemäß<br />
erachtet hatte, lehnte er Mitte Januar<br />
2010 eine Übernahme <strong>des</strong> Fahrzeugs erneut<br />
ab. In der Folge trat der Käufer vom Vertrag zurück,<br />
nachdem sich das Autohaus auf den Standpunkt<br />
stellte, das Fahrzeug sei nunmehr mängelfrei.<br />
Instanzen entscheiden unterschiedlich<br />
Im daraus resultierenden Prozess forderte der<br />
Kläger vom Händler die Rückzahlung der geleisteten<br />
Anzahlung in Höhe von 10.000 Euro, die<br />
Freistellung von den zur Fahrzeugfinanzierung<br />
eingegangenen Darlehensverbindlichkeiten sowie<br />
den Ersatz der entstandenen Sachverständigenkosten.<br />
Das Landgericht Bochum hatte der<br />
Klage zunächst stattgegeben (Urteil vom 23. Februar<br />
2011; Az: 6 O 151/10). Dagegen stellte sich<br />
das Oberlan<strong>des</strong>gericht Hamm als Berufungsgericht<br />
auf die Seite <strong>des</strong> Händlers: Der Kläger könne<br />
sich angesichts seines Nachbesserungsverlangens<br />
nicht mehr auf die fehlende Fabrikneuheit<br />
<strong>des</strong> Fahrzeugs berufen. Zudem seien die verbliebenen<br />
Mängel, auch wenn zu deren Beseitigung<br />
Kosten von bis zu sieben Prozent <strong>des</strong> Kaufpreises<br />
anfallen könnten, lediglich optischer Natur<br />
und kaum wahrnehmbar (Urteil vom 10. November<br />
2011; Az: I-2 U 68/11).<br />
Dieser Auffassung konnten sich die obersten<br />
Richter nicht anschließen. „Verlangt der Käufer<br />
eines Neuwagens die Beseitigung von Mängeln,<br />
verzichtet er damit nicht auf die mit der Neuwagenbestellung<br />
vereinbarte Beschaffenheit einer<br />
Fabrikneuheit <strong>des</strong> Fahrzeugs“, heißt es dazu in<br />
der Mitteilung <strong>des</strong> Gerichtshofs. Der vom Käufer<br />
erwartete Fahrzeugzustand und „der als Beschaffenheit<br />
vereinbarte fabrikneue Zustand <strong>des</strong><br />
Fahrzeugs“ seien maßgebliche Gesichtspunkt für<br />
die Kaufentscheidung gewesen. Da die verlangte<br />
Beseitigung der Schäden nur unzureichend gelungen<br />
sei, könne der Käufer vom Vertrag zurücktreten,<br />
so die Richter.<br />
Der Händler könne sich auch nicht darauf berufen,<br />
dass nach der versuchten Nachbesserung<br />
nur noch eine unerhebliche Verletzung der vereinbarten<br />
Leistungspflicht vorliege, die einen Rücktritt<br />
<strong>des</strong> Käufers unwirksam werden ließe. Die<br />
fehlende Fabrikneuheit spiele auch wirtschaftlich<br />
eine Rolle, „da Fahrzeuge, die nicht mehr als<br />
fabrikneu gelten, mit deutlichen Preisabschlägen<br />
gehandelt werden.“<br />
Der Bun<strong>des</strong>gerichtshof hat das Urteil <strong>des</strong> OLG<br />
Hamm aufgehoben. Allerdings wurde das Verfahren<br />
zur Klärung neu aufgetretener Umstände, die<br />
aus prozessualen Gründen im Revisionsverfahren<br />
nicht berücksichtigt werden konnten, an das Berufungsgericht<br />
zurückverwiesen.<br />
Haftung <strong>des</strong> privaten und geschäftlichen Verkäufers für Unfallfreiheit im Ankaufschein<br />
BGH entscheidet, dass der sein Fahrzeug in Zahlung<br />
gebende Käufer für <strong>des</strong>sen Unfallfreiheit jedenfalls<br />
dann haftet, wenn die Unfallfreiheit im<br />
Ankaufsschein ausdrücklich bestätigt wurde<br />
Gibt ein Kunde seinen Gebrauchtwagen in Zahlung,<br />
stellt sich immer wieder die Frage, ob er<br />
auch für Mängel an seinem bisherigen Fahrzeug<br />
haftet. Die Problematik ergibt sich daraus, dass<br />
die Ankaufsscheine der <strong>Kfz</strong>-Händler regelmäßig<br />
keinen Sachmängelhaftungsausschluss vorsehen,<br />
die Gerichte andererseits aber überwiegend<br />
zu Gunsten <strong>des</strong> verkaufenden Kunden von einem<br />
stillschweigend vereinbarten Sachmängelhaftungsausschluss<br />
ausgehen. (Anders sahen das in<br />
jüngster Zeit aber z.B. das LG Dresden in seinem<br />
Urteil vom 14.06.2010, Az. 9 O 2425/09 und das<br />
OLG Dresden in seinem Urteil vom 27.01.2011,<br />
Az. 10 U 1048/10, das die Rechtsprechung <strong>des</strong> LG<br />
Dresden indirekt bestätigt hatte.)<br />
Mit Urteil vom 19.12.2012 (Az. VIII ZR 117/12) hat<br />
der BGH nunmehr entschieden, dass eine Haftung<br />
<strong>des</strong> verkaufenden Kunden jedenfalls dann gegeben<br />
ist, wenn im Ankaufsschein eine Beschaffenheitsvereinbarung<br />
enthalten ist. Mit der Frage,<br />
ob im Übrigen generell von einem stillschweigenden<br />
Haftungsausschluss zu Gunsten <strong>des</strong> verkaufenden<br />
Kunden auszugehen ist, hat er sich<br />
hingegen nicht eingehend beschäftigt.<br />
Gegenstand <strong>des</strong> Rechtsstreits war ein 4 Jahre alter<br />
Audi A 6 mit einer Laufleistung von 160.000<br />
km, den der Kunde dem Händler im Rahmen <strong>des</strong><br />
Erwerbs eines VW Passat in Zahlung gegeben<br />
hatte. Beim Rückwärtsfahren aus einer Parklücke<br />
hatte das Fahrzeug ein halbes Jahr zuvor an der<br />
hinteren rechten Tür und an der Seitenwand einen<br />
nicht unerheblichen Streifschaden erlitten, den<br />
der Kunde – nicht fachgerecht – hatte reparieren<br />
lassen. Im Ankaufsschein wurde unter der Rubrik<br />
„Das Fahrzeug hat keine/folgende Unfallschäden<br />
erlitten“ das Wort „keine“ eingekreist und unterstrichen.<br />
Fraglich war somit u.a. die Frage, ob<br />
dem Verkäufer insofern ein Schadensersatzanspruch<br />
statt der Leistung aus § 437 Nr. 3, § 311<br />
a Abs. 2 BGB bezogen auf den vereinbarten Kaufpreis<br />
einschließlich Zinsen und die darauf angefallenen<br />
vorgerichtlichen Kosten Zug-um-Zug gegen<br />
Rückgewähr <strong>des</strong> Fahrzeugs zustand.<br />
Diesem Begehren gab der BGH statt, weil das<br />
Fahrzeug im Hinblick auf den in der Besitzzeit <strong>des</strong><br />
Kunden erlittenen Unfallschaden mit einem anfänglichen<br />
unbehebbaren Sachmangel behaftet<br />
war und die Vertragsparteien die Sachmängelhaftung<br />
hierfür nicht durch einen (stillschweigenden)<br />
Haftungsausschluss ausgeschlossen hatten.<br />
Rundfunkbeitrag auch bei Fahrzeugen<br />
ohne Empfangsgerät<br />
Bis 2012 kam es bei der Ermittlung der Rundfunkbeitragspflicht<br />
nur auf die Anzahl der Empfangsgeräte<br />
an. Dies ist seit Januar 2013 anders.<br />
Im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist der<br />
Rundfunkbeitrag grundsätzlich geräteunabhängig<br />
gestaltet. Das heißt, auch Fahrzeuge, die über<br />
kein Empfangsgerät verfügen, müssen seither bei<br />
der Ermittlung <strong>des</strong> Rundfunkbeitrags mitberücksichtigt<br />
werden.<br />
- 14 -
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Recht<br />
Gewährleistungsausschluss auch bei falscher Umweltplakette<br />
Erfüllt ein verkauftes Gebrauchtfahrzeug nicht<br />
die emissionstechnischen Eigenschaften entsprechend<br />
der aufgebrachten Umweltplakette,<br />
so wird dies von den Gerichten in der Regel als<br />
Sachmangel bewertet. Ob der Verkäufer hierfür<br />
jedoch trotz vereinbartem Gewährleistungsausschluss<br />
haften muss, hängt maßgeblich davon<br />
ab, ob in der kaufvertraglichen Vereinbarung die<br />
Eigenschaft der Umweltplakette als Beschaffenheitsvereinbarung<br />
oder lediglich als Wissensvermittlung<br />
erfolgte.<br />
Während das Oberlan<strong>des</strong>gericht Düsseldorf in<br />
seinem Urteil vom 22.12.2011 (Az.: I-22 U 103/11)<br />
grundsätzlich bereits in der aufgeklebten Umweltplakette<br />
analog einer TÜV-Plakette eine Beschaffenheitsvereinbarung<br />
sah, äußerte sich<br />
nun der Bun<strong>des</strong>gerichtshof in einem Fall, bei<br />
dem es um einen Verkauf unter Privatpersonen<br />
ging, differenzierter. Nach aktuellem Urteil vom<br />
13.03.2013 ist von keiner Beschaffenheitsvereinbarung<br />
auszugehen, wenn sich der Verkäufer im<br />
Rahmen von Verkaufsverhandlungen beispielsweise<br />
durch den Zusatz „laut Vorbesitzer“ oder<br />
„laut <strong>Kfz</strong>-Brief“ ausdrücklich auf eine bestimmte<br />
Quelle bezieht und so hinreichend zum Ausdruck<br />
bringt, dass es sich nicht um eigenes Wissen handelt.<br />
Eine reine Wissensvermittlung reicht nicht<br />
aus, um einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss<br />
aufzuheben (Az.: VIII ZR 186/12).<br />
Steuerrecht<br />
Fazit: Wer dieses Urteil auch auf den gewerblichen<br />
Verkäufer übertragen möchte, sollte berücksichtigen,<br />
dass eine solche Bewertung grundsätzlich<br />
einzelfallabhängig ist. Ob sich ein gewerblicher<br />
Verkäufer aufgrund seiner Fachkenntnis bei einer<br />
derartigen Eigenschaft alleine auf Wissensvermittlung<br />
berufen kann, ist fraglich.<br />
Keine Pauschalsteuer mehr für „Aufmerksamkeiten“ an Kunden<br />
Ein Blumenstrauß zum Geburtstag oder eine Flasche<br />
Sekt zum Jubiläum – für solche Aufmerksamkeiten<br />
an Kunden oder Geschäftspartner<br />
musste der Unternehmer eine Pauschalsteuer<br />
von 30 % an das Finanzamt abführen, wenn er<br />
verhindern wollte, dass der Beschenkte diese Zuwendungen<br />
zu versteuern hatte. Diese Regelung<br />
galt für alle betrieblich veranlassten Geschenke<br />
an Dritte ab einem Wert von mehr als € 10,00 pro<br />
Empfänger.<br />
Erfreulicherweise hat die Oberfinanzdirektion<br />
Frankfurt am Main nun Praxisnähe bewiesen.<br />
Nach einer Rundverfügung vom 10.10.2012 (Az.:<br />
S-2297b A-1-St 222) unterliegen solche Sachzuwendungen<br />
bis zu einem Betrag von € 40,00 inklusive<br />
Mehrwertsteuer ab sofort nicht mehr der<br />
Pauschalbesteuerung.<br />
Nach Auskunft <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>finanzministeriums<br />
ist diese Vereinfachungsregelung zwischen Bund<br />
und Länder abgestimmt und soll auch bun<strong>des</strong>weit<br />
gelten.<br />
Arbeitsrecht<br />
Zusammenfassend ergeben sich damit folgende<br />
Regelungen:<br />
• Sachzuwendungen an Dritte bis zu einem<br />
Wert von € 40,- brutto sind nicht mehr mit<br />
30 % pauschal zu versteuern und bleiben<br />
beim Empfänger steuerfrei.<br />
• Für Aufmerksamkeiten, die über diesen Betrag<br />
hinausgehen, besteht weiterhin das<br />
Wahlrecht, ob der Unternehmer die Zuwendung<br />
pauschal versteuert oder der Beschenkte<br />
diese als Einkünfte versteuert.<br />
1 %-Regelung auf Basis <strong>des</strong> Bruttolistenneupreises verfassungsrechtlich unbedenklich<br />
Wird dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen zur Verfügung<br />
gestellt und darf dieser ihn privat nutzen,<br />
hat er diesen geldwerten Vorteil zu versteuern:<br />
Entweder auf Grundlage der tatsächlich verursachten<br />
Kosten mit Hilfe der Fahrtenbuchmethode<br />
oder pauschal mit 1 % <strong>des</strong> Bruttolistenneupreises.<br />
Nicht selten erweist sich die pauschalierende und<br />
grob typisierende 1 %-Regelung als unrealistisch,<br />
denn individuelle Besonderheiten wie Rabatte<br />
oder ein höheres Fahrzeugalter bei Anschaffung<br />
bleiben dabei grundsätzlich unberücksichtigt.<br />
Der Bun<strong>des</strong>finanzhof hat nun in seinem Urteil<br />
vom 13.12.2012 (Az.: VI R 51/11) bekräftigt, dass<br />
er keine verfassungsrechtlichen Bedenken darin<br />
sehe, zur Ermittlung <strong>des</strong> geldwerten Vorteils bei<br />
Nutzung eines Dienstwagens 1 % <strong>des</strong> Bruttolistenneupreises<br />
anzusetzen. Schließlich sei zu berücksichtigen,<br />
dass der Vorteil nicht nur die Zurverfügungstellung<br />
<strong>des</strong> Fahrzeugs umfasse, sondern<br />
auch die Übernahme sämtlicher Kosten wie<br />
Schadensrecht<br />
Steuern, Versicherungsprämien, Reparatur und<br />
Wartung sowie insbesondere der Treibstoffkosten.<br />
Alle diese Aufwendungen seien weder im Bruttolistenneupreis<br />
noch in den tatsächlichen, möglicherweise<br />
geringeren Anschaffungskosten abgebildet.<br />
Außerdem sei diese Regelung für den<br />
Steuerzahler nicht zwingend.<br />
Er könne im Einzelfall alternativ auch die an den<br />
tatsächlichen Kosten ausgerichtete Fahrtenbuchmethode<br />
wählen.<br />
Reparaturkosten auf Basis der Bruttowerte<br />
Bei der Berechnung erforderlicher Reparaturkosten<br />
sind laut einem aktuellen Urteil <strong>des</strong> Amtsgerichts<br />
(AG) Neu-Ulm vom 4. Januar 2013 stets<br />
die Brutto-Reparaturkosten mit dem Brutto-Wiederbeschaffungswert<br />
zu vergleichen (AZ: 1 C<br />
896/12). Im vorliegenden Fall machte ein geschädigter<br />
Autofahrer (Kläger) nach einem Verkehrsunfall<br />
Ansprüche gegen die gegnerische <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtvericherung<br />
(Beklagte) in Höhe <strong>des</strong> Wiederbeschaffungsaufwan<strong>des</strong><br />
von 1.950 Euro (Wiederbeschaffungswert<br />
2.200 Euro abzüglich Restwert<br />
von 250 Euro) geltend. Mit diesem Betrag beabsichtigte<br />
der Geschädigte, ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen.<br />
Die Reparaturkosten beliefen sich<br />
laut Sachverständigengutachten auf rund 2.150<br />
Euro brutto. Die beklagte Haftpflichtversicherung<br />
war der Ansicht, es liege ein Fall der fiktiven Abrechnung<br />
von Reparaturkosten vor, da die Netto-<br />
Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungsaufwand<br />
liegen. Maßgeblich sei <strong>des</strong>halb der Netto-Betrag.<br />
Darüber hinaus kürzte die Versicherung<br />
noch UPE-Aufschläge und Verbringungskosten<br />
und erstattete.<br />
Das Amtsgericht (AG) Neu-Ulm gab der Klage <strong>des</strong><br />
Geschädigten statt und verurteilte die beklagte<br />
Versicherung zur Zahlung der Differenz zum Wiederbeschaffungsaufwand<br />
in Höhe von 1.950 Euro.<br />
Maßgeblich für die Grenzziehung war nach Ansicht<br />
<strong>des</strong> Gerichts ein Brutto-Brutto-Vergleich, sodass<br />
hier die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand<br />
lagen.<br />
Anmerkung: Der Bun<strong>des</strong>gerichtshof (BGH) hat<br />
bereits mit Urteil vom 3. März 2009 (AZ: VI<br />
ZR 100/08) für den Fall der Berechnung der<br />
130-Prozent-Grenze festgestellt, dass immer<br />
die Brutto-Reparaturkosten mit dem Brutto-<br />
Wiederbeschaffungswert zu vergleichen sind.<br />
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Sonstiges<br />
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Zulässigkeit einer Anwaltsvollmacht im Autohaus<br />
Aufgrund <strong>des</strong> zunehmenden Schadensmanagement<br />
der Versicherungswirtschaft sollten auch<br />
Autohäuser und Werkstätten dazu übergehen,<br />
einem Kunden bei einem Haftpflicht-schaden<br />
die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zu empfehlen.<br />
In Gesprächen mit Werk-stattleitern wird<br />
dem Autor dieses Artikels immer wieder vorgehalten,<br />
die Empfehlung eines Rechtsanwaltes<br />
sei für Werkstätten nicht zulässig bzw. die Kunden<br />
scheuten den Weg zum Rechtsanwalt, insbesondere<br />
aufgrund der Befürchtung von hohen Kosten,<br />
die nicht die gegnerische Haftpflichtversicherung<br />
zahle.<br />
In diesem Zusammenhang ist auf einen Beschluss<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofes vom 20.06.2006 (VI ZB<br />
75/05) hinzuweisen, bei dem es um die Anwendung<br />
<strong>des</strong> Rechtsberatungsgesetzes bei Beeinflussung<br />
der Schadensregulierung durch Mietwagenunternehmen<br />
ging. Das Gericht hat dazu ausgeführt,<br />
dass es weder gegen die §§ 1, 2 BRAO<br />
verstößt noch sittenwidrig ist, wenn ein Rechtsanwalt<br />
das Mandat eines Unfallgeschädigten<br />
über-nimmt, dem er von einer Autovermietung<br />
empfohlen wurde. Eine abweichende Beurteilung<br />
bedarf der Feststellung weiterer Anhaltspunkte,<br />
aus denen sich ergibt, dass der Rechtsanwalt in<br />
gewolltem Zusammenwirken mit der Autovermietung<br />
tatsächlich auf deren Veranlassung und in<br />
deren Interesse, nicht auf Veranlassung und im<br />
Interesse <strong>des</strong> Mandanten tätig werden sollte. Hieraus<br />
kann eindeutig der Schluss gezogen werden,<br />
dass eine Werkstatt natürlich einen ihr bekannten<br />
und fachlich versierten Rechtsanwalt empfehlen<br />
darf, den der Geschädigte dann aufsucht und dort<br />
ein Mandat zur Unfallregulierung erteilt.<br />
Ein anderer und rechtlich zulässiger Weg besteht<br />
darin, dass in der Werkstatt vom Kunden eine Anwaltsvollmacht<br />
unterschrieben und diese dann<br />
von der Werkstatt an den Rechtsanwalt als Bote<br />
weitergeleitet wird. Dies hat das Landgericht Oldenburg<br />
am 21.06.2011 im Rahmen eines Berufungsverfahrens<br />
entschieden (16 S 72/11). In der<br />
Begründung führt das Landgericht Oldenburg aus,<br />
dass ein Anwalt die Unterzeichnung einer Vollmacht<br />
auch zur Regulierung von Unfallschäden<br />
als Antrag auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages<br />
verstehen muss, selbst wenn zuvor<br />
Gespräche mit dem Auftraggeber nicht stattgefunden<br />
haben. Wenn sich die Kundin <strong>des</strong> Autohauses<br />
nicht an ihrer Erklärung in Form der Vollmacht<br />
festhalten lassen wollte, hätte sie ihre Erklärung<br />
wegen Irrtums oder Täuschung anfechten<br />
müssen, was sie aber nicht getan hatte. Zur Annahme<br />
eines solchen Antrages auf Abschluss <strong>des</strong><br />
Geschäftsbesorgungsvertrages genügt es, wenn<br />
der Rechtsanwalt dann seine Tätigkeit im Rahmen<br />
der Unfallregulierung aufnimmt. Im Ergebnis<br />
musste die gegnerische Haftpflichtversicherung<br />
also auch die außergerichtlichen Anwaltsgebühren<br />
der Kundin <strong>des</strong> Autohauses zahlen.<br />
Über diesen Weg erspart sich der Kunde <strong>des</strong> Autohauses<br />
den Weg in die Rechtsanwalts-kanzlei,<br />
seine Rechte gegenüber der Versicherung<br />
<strong>des</strong> Unfallgegners werden aber trotzdem umfassend<br />
gewahrt. Die Anwaltsgebühren hat die Haftpflichtversicherung<br />
<strong>des</strong> Unfallverursachers ebenso<br />
zu zahlen, so dass dem Kunden hier keine Kosten<br />
entstehen.<br />
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />
Ralf Wöstmann, Osnabrück<br />
(Partner der <strong>IDK</strong>s)<br />
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Arbeitssicherheit<br />
Für das II. Quartal 2013<br />
sind folgende neue Schulungen<br />
der STD GmbH<br />
• Sicherheitsbeauftragter<br />
• Sachkundenachweis für<br />
Leichtflüssigkeitsabscheider<br />
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