IDK-Sept.pdf - Innung des Kfz-Handwerks Hannover
IDK-Sept.pdf - Innung des Kfz-Handwerks Hannover
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8. Jahrgang · Ausgabe 4 ·<strong>Sept</strong>ember 2012<br />
<strong>Innung</strong>szeitung<br />
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Lichttest 2012- Sei helle, fahr sicher!<br />
Auch in diesem Jahr wird die für Autofahrer kostenlose<br />
eine Lichtanlagen-Überprüfung durchgeführt<br />
und das erfolgreich geprüfte Fahrzeug<br />
durch unsere Fachwerkstätten mit der Lichtplakette<br />
ausgezeichnet.<br />
Ziel der Aktion - die Erhöhung der Verkehrssicherheit<br />
durch ordnungsgemäß eingestellte Beleuchtungseinrichtungen<br />
- beschäftigt sich auch<br />
mit dem Tagfahrlicht. „Sehen und gesehen wer-<br />
in Kooperation<br />
mit den <strong>Innung</strong>en<br />
Meppen und Peine<br />
den“ ist das A und O in den trüben Jahreszeiten.<br />
Bun<strong>des</strong>weit lässt sich belegen, dass ca. 1/3 aller<br />
kontrollierten Fahrzeuge Mängel an den Beleuchtungseinrichtungen<br />
aufweisen und somit z.B. den<br />
Gegenverkehr blenden und dieser damit die Kontrolle<br />
über die Verkehrslage verlieren kann.<br />
Sie erhalten Ihre Lichtplaketten mit dieser <strong>IDK</strong><br />
–Zeitungsausgabe. Weiter Plaketten bekommen<br />
Sie über Ihre <strong>IDK</strong> - Geschäftsstellen.<br />
Bezirksversammlungen im November 2012<br />
Information, Diskussion und Gedankenaustausch mit Kollegen<br />
Auch in diesem Jahr möchten wir Sie herzlich<br />
zu unseren Bezirksversammlungen in den bekannten<br />
Bezirken einladen. Die Termine finden<br />
Sie in der Terminübersicht rechts. Folgende interessante<br />
Themen aus der täglichen Praxis werden<br />
wir dort vorstellen:<br />
Arbeitssicherheit<br />
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit, Günter<br />
Wille, wird über den Umgang mit Gefahrstoffen<br />
am Arbeitsplatz bzw. über die Chemieverbotsordnung<br />
informieren. Insbesondere wird er die<br />
Pflichten der Mitarbeiter und der Unternehmer<br />
ansprechen.<br />
Was tun, wenn der Azubi nicht so will, wie der Betrieb<br />
es wünscht?<br />
Rechtsanwältin Karen Buck berichtet über die<br />
Rechte und Pflichten <strong>des</strong> Ausbildungsbetriebes,<br />
wie z.B. die Kontrolle der Berichtsheftsführung,<br />
Anrechnung der Berufschulzeit, Kosten der Ausbildung,<br />
Abmahnung und Beendigung <strong>des</strong> Ausbildungsverhältnisses.<br />
Weitere Themen stehen in der Planung:<br />
• GEZ-Gebühren – Neuer Rundfunkbeitragsstaatsvertrag<br />
ab dem 01.01.2013<br />
• Vorstellung <strong>des</strong> Demographietarifvertrages<br />
• Aktuelles zum Datenschutz<br />
Bei Themenwünsche oder Anregungen, setzen<br />
Sie sich bitte mit Karen Buck oder<br />
Gerhard Michalak in Verbindung.<br />
Wir freuen uns auf Sie!<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Sonstiges<br />
Termine<br />
Bezirksversammlungen<br />
Niedersachsen-Mitte<br />
Osnabrück<br />
Technik<br />
Berufsausbildung<br />
Arbeitssicherheit<br />
Mitgliederservice<br />
Betriebswirtschaft<br />
Recht<br />
13. Nov. 2012 in Osnabrück<br />
14. Nov. 2012 in <strong>Hannover</strong><br />
15. Nov. 2012 in Neustadt<br />
20. Nov. 2012 in Nienburg<br />
21. Nov. 2012 in Hameln / Springe<br />
22. Nov. 2012 in Diepholz / Twistringen / Syke<br />
08 Okt. 2012 in Hanover<br />
"PoweReading@-doppelt so schnell<br />
lesen bei gleichem Verstädnnis" -<br />
Kreishandwerkerschaft <strong>Hannover</strong><br />
09. Okt. 2012 in Osnabrück<br />
Workshop "Autohaus der Zukunft"<br />
02. - 03. Nov. 2012 in Bad Lauterberg<br />
Tagung Gesellenprüfungsausschuss<br />
E-Mail: info@idk-hannover.de<br />
kfzinnung@osnanet.de<br />
www.idk-hannover.de<br />
www.idk-osnabrueck.de
Niedersachsen-Mitte<br />
Osnabrück<br />
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
2. Old-/ und Youngtimerausfahrt der <strong>IDK</strong>s Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Am 03. <strong>Sept</strong>ember 2012 haben sich die Old- und<br />
Youngtimerfreunde der <strong>IDK</strong>s im Schaumburger<br />
Land getroffen. Gerald Hoffmeister, Vorstandsmitglied<br />
der <strong>IDK</strong> Niedersachsen-Mitte, und Heiner<br />
Bran<strong>des</strong> haben in diesem Jahr die Strecke mit<br />
den jeweiligen Aktivitäten in mühevoller Kleinarbeit<br />
ausgearbeitet. Die Arbeit der Beiden hat sich<br />
gelohnt. Alle Teilnehmer waren der einhelligen<br />
Meinung: Das war ein rundum gelungener Tag!<br />
Der Tag fing mit einem gemütlichen Frühstück bei<br />
der „Süssen Mutter“ in Bad Eilsen an. Nachdem<br />
kleinere Pannen, z.B. durch das Überbrücken ei-<br />
Claudia Dziubek freut sich über die Auszeichnung für ihren Triumph Spitfire.<br />
Der glückliche Gewinner Gerhard Seidel vor seinem "Käfer".<br />
ner streikenden Batterie, beseitigt waren, ging<br />
die Fahrt über Bad Eilsen in Richtung Stadthagen<br />
nach Steinhude zum Steinhuder Meer. Leider<br />
mussten sich die Oldtimerfreunde unterwegs von<br />
dem einzigen mitfahrenden Motorrad verabschieden,<br />
welches aufgrund einer Reifenpanne verloren<br />
ging.<br />
Die Mitfahrer konnten auf der Insel Wilhelmstein<br />
die Inselfestung besichtigen und sich bei Kaffee<br />
und Kuchen stärken, bevor es mit den Auswanderbooten<br />
wieder zurück nach Steinhude<br />
ging. Schließlich fand im Golfclub <strong>Hannover</strong> in<br />
Garbsen das Abschlussgrillen der Oldtimerausfahrt<br />
statt. Zuvor hatten die Golfer <strong>des</strong> 8. <strong>IDK</strong> Golf-<br />
Cup und die Mitfahrer der Ausfahrt die Möglich-<br />
- 2 -<br />
keit, die drei schönsten Fahrzeuge zu prämieren.<br />
Die „Qual der Wahl“ war sehr schwierig, da alle<br />
mitfahrenden Fahrzeuge sehr schön anzusehen<br />
waren. So mancher hatte große Schwierigkeiten<br />
sich zu entscheiden.<br />
Nach langer und ausgiebiger Beurteilung standen<br />
die Sieger jedoch fest: Ulf Bertram von Bertram<br />
Automobile aus Neustadt-Helstorf wurde mit seinem<br />
Nissan Datsun Fairlady, EZ 07/1968 (90PS)<br />
prämiert. Weiter konnte Gerhard Seidel von Seidel<br />
Automobile aus Wunstorf für seinen VW Käfer aus<br />
dem Jahr 1961 (34PS) einen Preis entgegennehmen.<br />
Seine Bemerkung hierzu: „An diesem Fahrzeug<br />
habe ich als Lehrling geschraubt“. Schließlich<br />
freute sich Claudia Dziubek von der Firma<br />
Stefan Reiß & Bernd Dziubek aus Springe über einen<br />
Preis, den sie für das Fahrzeug Triumph Spitfire<br />
MK IV 1500 aus dem Jahr 1978 (69PS) erhielt.<br />
Für alle Teilnehmer stand fest, dass sie im nächsten<br />
Jahr in Osnabrück bei der 3. Oldtimerausfahrt<br />
wieder dabei sind.
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Auch der Nissan Datsun Fairlady von Ulf Bertram wurde prämiert.<br />
- 3 -<br />
Niedersachsen-Mitte<br />
Osnabrück
Niedersachsen-Mitte<br />
Osnabrück<br />
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
- 4 -<br />
2. Old-/ und<br />
Youngtimerausfahrt
Die „Meister-HU“<br />
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Technik<br />
Das Thema „Hauptuntersuchung im <strong>Kfz</strong>-Meister-<br />
Betrieb“ ist zur Zeit bun<strong>des</strong>weit in der Diskussion.<br />
Bei der „Meister-HU“ handelt es sich um eine<br />
Hauptuntersuchung (HU), die nicht wie bisher<br />
von einer Überwachungsorganisation (ÜO) an einer<br />
Prüfstelle oder einem Prüfstützpunkt durchgeführt<br />
wird, sondern in einem <strong>Kfz</strong>-Meisterbetrieb<br />
durch ihn selbst ohne weitere Zuhilfenahme<br />
von Dritten.<br />
In der Branchenpresse wird dieses Thema kontrovers<br />
beurteilt. Teilweise schadet diese Berichterstattung<br />
dem Ruf <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Handwerks</strong>: Da<br />
wird an der Notwendigkeit von Reparaturempfehlungen<br />
der Servicemitarbeiter in Ihren <strong>Kfz</strong>-Betrieben<br />
gezweifelt oder die Angst geschürt, dass es<br />
für <strong>Kfz</strong>-Betriebe schwierig wäre, bei einer Fahrzeuguntersuchung<br />
im eigenen Betrieb dem Endkunden<br />
bestehende Mängel aufzuzeigen und ihn<br />
von der Notwendigkeit einer Reparatur zu überzeugen.<br />
Man solle sich doch lieber auf den neutralen<br />
Prüfingenieur der Überwachungsorganisa-<br />
Neue Altersgrenzen beim Führerschein C/CE und D<br />
Mit der sechsten Verordnung zur Änderung der<br />
Fahrerlaubnisverordnung wurden neue Regularien<br />
unter anderem zu den Altersvoraussetzungen<br />
für die Führerscheine der Klassen C/CE geschaffen.<br />
Diese Betreffen Sie oder Ihre Mitarbeiter,<br />
die beabsichtigen eine Führerscheinprüfung in<br />
obigen Klassen abzulegen (Lkw-Führerschein).<br />
Staat bezuschusst Nachrüstung auch 2013<br />
Der Fördertopf zur Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern<br />
hat sich rapide geleert: Zuletzt waren<br />
noch 2.700 von ursprünglich 87.000 Zuschüssen<br />
verfügbar (Stand 18. Juli).<br />
In der Zwischenzeit haben Umwelt- und Wirtschaftsministerium<br />
angekündigt, die Förderung<br />
fortzusetzen. Dies geht aus einer im Bun<strong>des</strong>anzeiger<br />
veröffentlichten Richtlinie hervor, die eine<br />
nahtlose Förderung bis 31. Dezember 2013<br />
ermöglicht. Die Ministerien unterscheiden dabei<br />
folgendermaßen:<br />
tionen verlassen. Es gibt sogar Äußerungen, nach<br />
denen ein Anstieg der Verkehrstoten zu befürchten<br />
sei, wenn <strong>Kfz</strong>-Werkstätten künftig die HU<br />
durchführen!<br />
Um zur Versachlichung der Diskussion beizutragen,<br />
allen <strong>Kfz</strong>-Betrieben einen prägnanten Überblick<br />
über das Thema zu geben und Ihre Fragen<br />
zu beantworten, haben wir eine Fragen- und Antwortenliste<br />
zur „Meister-HU“ erstellt, die wir in<br />
einem Flyer dieser Zeitung beilegen.<br />
Nutzen Sie diesen Flyer, um sich eine eigene Meinung<br />
zu bilden.<br />
Entscheiden Sie als selbständiger und eigenverantwortlicher<br />
Unternehmer, was Sie von der<br />
„Meister-HU“ halten.<br />
Wir sind fest davon überzeugt, dass das <strong>Kfz</strong>-Gewerbe<br />
über das nötige Fachwissen verfügt, Hauptuntersuchungen<br />
eigenverantwortlich durchführen<br />
zu können und bauen auf Ihre Unterstützung bei<br />
unserer Forderung.<br />
Sofern keine Berufskraftfahrerausbildung oder<br />
Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb angestrebt<br />
wird, wird das Min<strong>des</strong>talter <strong>des</strong> Führerschein-Bewerbers<br />
von 18 auf 21 Jahre angehoben.<br />
Stichtag hierfür ist der 19. Januar 2013. Mit<br />
einhergehend ist eine Anhebung <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>talters<br />
für die Klasse D von 21 auf 24 Jahre.<br />
Nachrüstungen, die bis Ende 2012 vorgenommen<br />
und bis 15. Februar 2013 beim Bun<strong>des</strong>amt für<br />
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) angezeigt<br />
werden, werden mit 330 Euro bezuschusst.<br />
Nachrüstungen, die 2013 durchgeführt und bis<br />
zum Februar 2014 angezeigt werden, werden mit<br />
260 Euro bezuschusst.<br />
Trotzdem die diesjährigen Fördermittel erschöpft<br />
sind, will die Bafa entsprechende Anträge zeitnah<br />
bewilligen. „Die Auszahlung kann in diesen Fäl-<br />
- 5 -<br />
Wird der Antrag für einen Führerschein der Klasse<br />
C bis zum 18. Januar 2013 gestellt und erreicht<br />
der Bewerber das bisherige Min<strong>des</strong>talter von 18<br />
Jahren bis zu diesem Stichtag, so kann der Führerschein<br />
der Klasse C noch für Personen in der<br />
Altersklasse 18 - 20 Jahre erteilt werden.<br />
Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen bei<br />
Ihrer Personalplanung.<br />
len aber erst 2013 erfolgen, wenn mit dem Bun<strong>des</strong>haushaltsgesetz<br />
für 2013 Mittel für die Förderung<br />
festgesetzt werden“, betont das Amt auf seiner<br />
Webseite.<br />
Wie umfangreich der neue Förderungsetat sein<br />
wird, ist noch unklar.<br />
Die Förderung könnte dann im Jahr 2013 auch<br />
unterjährig beendet werden, wenn die zur Verfügung<br />
gestellten Haushaltsmittel aufgebraucht<br />
sind.
Technik <strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Hochvoltfahrzeuge – Information zum Umgang mit Lithium- Ionen-Batterien im Service<br />
Nach den bisherigen Vorgaben der Fahrzeughersteller<br />
und -importeure war es grundsätzlich nicht<br />
vorgesehen, dass in Servicewerkstätten Instandsetzungsarbeiten<br />
an Hochvolt-Batterien vorgenommen<br />
werden. Auch in den Informationen und<br />
dem Qualifizierungskonzept, die bisher im Rahmen<br />
der Kooperation zwischen der Berufsgenossenschaft<br />
Holz und Metall (BGHM) beziehungsweise<br />
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />
(DGUV) und dem ZDK erstellt wurden,<br />
ist eine Instandsetzung von Hochvolt-Batterien in<br />
Servicewerkstätten nicht vorgesehen. Von mehreren<br />
Fahrzeugherstellern und -importeuren werden<br />
zurzeit Überlegungen angestellt, dass unter<br />
bestimmten Voraussetzungen auch Hochvolt-Batterien<br />
von besonders qualifizierten <strong>Kfz</strong>-Betrieben<br />
Neue Freigabe <strong>des</strong> PKW-Diesel-OBD Verfahrens nach 2005/55/EG für DAF-Nutzfahrzeuge<br />
Bisher gab es die Vereinfachung der AU - das<br />
zweistufige OBD-Prüfverfahren für Diesel-Pkw<br />
- nur für einzelne Nutzfahrzeuge der Marken<br />
Merce<strong>des</strong> Benz und MAN.<br />
Heute wurde von der DAF Trucks Deutschland<br />
GmbH die offizielle Mitteilung veröffentlicht, dass<br />
DAF-Nutzfahrzeuge der Baureihen CF75, CF85<br />
und XF105 (typgenehmigt nach der Richtlinie<br />
2005/55/EG) ausschließlich nach dem zweistufigen<br />
OBD-Prüfverfahren für Diesel-Pkw geprüft<br />
werden müssen (Nr. 3.6 der AURichtlinie).<br />
Merkblatt „Wenn der Zahnriemen reißt“<br />
- Verkäuferhaftung nach einem Gebrauchtwagenkauf<br />
- Haftung der Werkstatt nach einem Werkstattaufenthalt <strong>des</strong> Kundenfahrzeugs<br />
In der Vergangenheit war der Zahnriemen immer<br />
wieder Gegenstand zahlreicher Urteile. Ob nun<br />
ein Gebrauchtwagen verkauft worden ist oder ob<br />
er gerade aus der Werkstatt kam, eins hatten die<br />
Fälle immer gemeinsam: Der Zahnriemen war gerissen<br />
und das Fahrzeug hatte einen kapitalen<br />
Motorschaden erlitten. Und immer steht in solchen<br />
Fällen die Frage im Mittelpunkt, wer für den<br />
eingetretenen Schaden haftet.<br />
Da es aufgrund der Vielzahl der zu diesem Thema<br />
bislang ergangenen Entscheidungen mitunter<br />
schwer fällt, hier noch den Überblick zu behalten,<br />
haben wir hierzu ein Merkblatt im Internet<br />
unter http://www.idk-hannover.de/kfz/index.php/recht/kaufvertrag-reparaturenvertrag/<br />
Merkblätter+Formulare eingestellt und hoffen,<br />
dass es dazu beiträgt, für mehr Klarheit zu sorgen.<br />
instand gesetzt werden. Auf Initiative der Volkswagen<br />
AG wurde eine Information zum Umgang<br />
mit Lithium-Ionen-Batterien im Service von der<br />
BGHM beziehungsweise der DGUV erstellt. Aufgrund<br />
der bisherigen Kooperation mit der Berufsgenossenschaft<br />
hat der ZDK sich an der Erarbeitung<br />
dieser Information beteiligt. Die in dieser Information<br />
dargestellten Sachverhalte beziehen<br />
sich ausschließlich auf Lithium-Ionen-Batterien,<br />
die serienmäßig in Fahrzeugen der Volkswagen<br />
AG oder der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG verwendet<br />
werden oder freigegeben sind.<br />
Da auch andere Fahrzeughersteller und -importeure<br />
planen, bestimmte Arbeiten an Hochvolt-<br />
Batterien freizugeben, hat der ZDK angeregt, ei-<br />
Diese Vorgabe ist verbindlich und gilt für die oben<br />
aufgeführten DAF-Nutzfahrzeuge, die nur über<br />
die EG-Typgenehmigungsnummer im Feld V.9 und<br />
anhand <strong>des</strong> Fel<strong>des</strong> D.2 der Zulassungsbescheinigung<br />
Teil I identifiziert werden können.<br />
Die technische Information der DAF Trucks<br />
Deutschland beschreibt die Details zur Vorgehensweise<br />
bei der Prüfung.<br />
Des weiteren ist nochmals festzuhalten, dass seit<br />
dem 1. Januar 2010 für Nutzfahrzeuge nur noch<br />
- 6 -<br />
ne entsprechende allgemein gültige Information<br />
im Rahmen der Kooperation mit der Berufsgenossenschaft<br />
zu erstellen und als Praxisratgeber<br />
zu veröffentlichen. Über die weiteren Entwicklungen<br />
werden wir Sie frühzeitig informieren. Der<br />
ZDK weist aber darauf hin, dass Arbeiten an der<br />
Hochvolt-Batterie grundsätzlich nicht zugelassen<br />
sind und nur im Ausnahmefall nach den Vorgaben<br />
<strong>des</strong> Fahrzeugherstellers und -importeurs mit<br />
einer speziellen Qualifikation durchgeführt werden<br />
dürfen.<br />
Die bisherige Schulung zum „Fachkundigen für<br />
Arbeiten an HV-eigensicheren Systemen in Kraftfahrzeugen“<br />
qualifiziert nicht für Arbeiten an der<br />
Hochvolt-Batterie.<br />
Abgasmessgeräte mit folgenden Software-Versionen<br />
eingesetzt werden dürfen:<br />
1. Nutzfahrzeuge ohne OBD-System<br />
=> Software-Versionen 3 oder 4<br />
2. Nutzfahrzeuge mit OBD-System<br />
(typgenehmigt nach 2005/55/EG) AU-Durchführung<br />
nach Herstellervorgabe<br />
=> Software-Version 4<br />
3. Nutzfahrzeuge mit OBD-System (typgenehmigt<br />
nach 2005/55/EG) AU-Durchführung<br />
ohne Herstellervorgabe<br />
=> Software-Versionen 3 oder 4
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Berufsausbildung<br />
Präsentation der Projekte der Fachschule Fahrzeugtechnik: Techniker überzeugen mit Innovationen und Visionen<br />
Innovativ, visionär, professionell: Drei Projektarbeiten<br />
der Absolventen der in Niedersachsen einmaligen<br />
Fachschule Fahrzeugtechnik wurden vor<br />
zahlreichen Gästen in der BBS Burgdorf vorgestellt.<br />
Die Präzision der Ergebnisse und die hohe<br />
Präsentationskompetenz der angehenden Techniker<br />
und Meister faszinierten die Zuhörer. „Kreativität,<br />
Problemlösekompetenz, Durchhaltevermögen<br />
und vieles mehr: An diesen über Monate<br />
angelegten Projektarbeiten erleben die Techniker<br />
vielfältige Herausforderungen“, fasst Christoph<br />
Falkner, Leiter <strong>des</strong> Koordinationsbereichs Fahrzeugtechnik,<br />
den Erfolg der Veranstaltung zusammen.<br />
Großes Interesse zeigten die Zuhörer an den<br />
komplexen Präsentationen der Fachschüler: Drei<br />
Teams hatten sich gebildet, um Problemstellungen<br />
moderner Fahrzeugtechnik systematisch auf den<br />
Grund zu gehen. Dabei zeigten zwei Teams völlig<br />
neuartige Entwicklungen in der Fahrzeugtechnik,<br />
ein Team bemühte sich um die Modernisierung<br />
und Verbesserung der Ausbildung zukünftiger<br />
Kraftfahrzeugmechatroniker.<br />
Blechschäden vermeiden – KFZ-Türen öffnen ohne Risiko:<br />
So lautete das Teamziel von Jeffrey Braune, Nils Reineke,<br />
Kai Eilmes, Sascha Licari, Norman Reinhold und Bastian<br />
Pieper (v. l.)<br />
Die Demonstration war nach der Präsentation nicht beendet:<br />
Zahlreiche Gäste und Interessierte lassen sich die Technik<br />
der elektromechanischen Türbremse erklären<br />
Das Arbeitsteam um Studienrat Björn Sannwald<br />
entwickelte eine sensorgesteuerte elektromechanische<br />
Türbremse: „Ziel unserer Arbeit war es, eine<br />
selbstständig abbremsende Tür zu entwickeln,<br />
um Schäden durch unachtsames Öffnen der Tür<br />
z. B. auf Parkplätzen oder in Garagen zu verhindern“,<br />
beschreibt Norman Reinhold vom Team die<br />
Entwicklung. „Unsere ersten Ideen, eine pneumatische<br />
oder hydraulische Lösung zu finden, waren<br />
nicht realisierbar, da die Technik in der Tür verschwinden<br />
soll, aber wir haben dann doch eine<br />
machbare Lösung gefunden“, freut sich das Team<br />
über das Projektergebnis.<br />
„Während unserer Ausbildung stießen wir irgendwann<br />
auf ein völlig veraltetes und defektes Schulungsmodell<br />
zur Lenkung von Kraftfahrzeugen.<br />
Da haben wir dringend Handlungsbedarf gesehen“,<br />
beschreibt Florian Soltau die Projektidee<br />
<strong>des</strong> zweiten Teams. Die Gruppe um Oberstudienrat<br />
Uwe Ellebrecht entwickelte ein modernes<br />
Schulungsmodell einer C-EPS-Lenkung. In einer<br />
interaktiven Präsentation durfte Schulleiter Gerhard<br />
Klaus ausprobieren, wie sich die Lenkunterstützung<br />
in Abhängigkeit von der Geschwindig-<br />
Eine überzeugende Präsentation lieferte das dritte Team – mit Live-Bildern zur Dokumentation der Projektarbeit: Sven Boer,<br />
Nicola Wüstefeld, Christian Zahn, Markus Rühling, Daniel Gründer und Christoph Praus (v. l.)<br />
- 7 -<br />
keit <strong>des</strong> Fahrzeugs verändert. „VW hat uns kostenlos<br />
eine Lenkung zur Verfügung gestellt, die<br />
Firma Schleißheimer hat uns mit entsprechender<br />
Software unterstützt“, berichtet Lars Westergaard<br />
von der Planung und Realisierung dieser Idee,<br />
„vor allem entsprechende Software zu finden war<br />
schon sehr speziell“.<br />
Und noch eine Innovation konnte bestaunt werden:<br />
Das dritte Team demonstrierte die Ansteuerung<br />
eines eingebauten elektronischen Fahrzeugsitzes<br />
mittels einer mobilen Prüfstation, die sich<br />
problemlos erweitern lässt. „Wir hatten zunächst<br />
Schwierigkeiten, eine spannende Projektidee zu<br />
finden und haben uns dann auf Anraten unseres<br />
Projektbetreuers, Herrn Studiendirektor Dietrich<br />
von Einem bei Unternehmen aus unserem Umfeld<br />
umgehört“, erinnert sich Markus Rühling an<br />
den Beginn der Arbeit. „Die Ingenieurgesellschaft<br />
IAV aus Gifhorn hatte dann nicht nur einen zündenden<br />
Gedanken für das Team, sondern auch bei<br />
der Umsetzung unterstützt. Zwei Teammitglieder<br />
haben so den Einstieg in das Unternehmen gefunden:<br />
Sie arbeiten in der Zukunft für die IAV“, berichtet<br />
Teammitglied Daniel Gründer.<br />
Während einer Pause mit Imbiss und Getränken<br />
suchten zahlreiche Vertreter von Unternehmen<br />
der Branche das Gespräch mit den Absolventen.<br />
„Die Präsentationen funktionieren tatsächlich als<br />
Jobbörse. Und: Unsere Absolventen sind gefragte<br />
Fachleute, ihr Einsatzgebiet liegt an der Schnittstelle<br />
zwischen der Theorie und der Praxis“, freut<br />
sich Schulleiter Gerhard Klaus über den Erfolg<br />
und die Dynamik der Veranstaltung.<br />
Volle Ränge, kein Stuhl bleibt frei: Florian Soltau demonstriert<br />
das neue Schulungsmodell zur Lenkung, vorn das veraltete<br />
und defekte Modell<br />
Interaktive Präsentation mit Spaßfaktor: Schulleiter Gerd<br />
Klaus (2.v.l.) durfte am Simulator „testfahren“ und den Zuhörern<br />
das Schulungsmodell vorführen: Lars Westergaard,<br />
Schulleiter Gerd Klaus, Florian Soltau, Karsten Richter, Roman<br />
Polze und Toni Trettin (v.l.)
Berufsausbildung <strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Erste Nachuntersuchung im Rahmen <strong>des</strong> Ausbildungsverhältnisses<br />
Dass dem Ausbildungsvertrag bei minderjährigen<br />
Auszubildenden ein Attest der Erstuntersuchung<br />
beigefügt werden muss, ist Ihnen sicherlich bekannt.<br />
Dass aber auch nach einem Jahr Ausbildung<br />
wieder eine ärztliche Untersuchung durchgeführt<br />
werden muss, wenn der Auszubildende<br />
immer noch nicht volljährig ist, wissen viele Ausbildungsbetriebe<br />
nicht.<br />
Das Gesetz sagt Folgen<strong>des</strong>: „Ein Jahr nach Aufnahme<br />
der ersten Beschäftigung hat sich der Arbeitgeber<br />
die ärztliche Bescheinigung über die<br />
Nachuntersuchung vorlegen zu lassen. Die Nach-<br />
Von der Ausbildungsmesse auf das ADAC – Bergrennen<br />
Die 5. Ausbildungsmesse, die am 11. und 12. Juli<br />
2012 auf dem Gelände der <strong>Handwerks</strong>kammer<br />
Osnabrück stattfand, konnte als voller Erfolg<br />
bezeichnet werden. Auf der Messe konnten<br />
die Schüler der Abgangsklassen der Allgemeinbildenden<br />
Schulen das „Handwerk zum Anfassen“<br />
erleben.<br />
Reges Interesse zeigten die jungen Besucher an<br />
dem Drehmotor, den sie selbst per Hand antreiben<br />
konnten. Dadurch konnten Sie den Verlauf im<br />
inneren eines Motors ansehen.<br />
Aus den vielen richtigen Antworten unseres<br />
Handwerkerführerscheins, bei dem die Schüler<br />
ihr technisches Verständnis unter Beweis stellen<br />
konnten, wurden Tobias Detmer und Marcel<br />
Edeler als Gewinner gezogen. Sie freuten sich auf<br />
den „Besuch <strong>des</strong> ADAC Bergrennens“<br />
Bei der Aktion der Stadtwerke Osnabrück „Ich<br />
fahr Strom“, wer fährt mit, war das E-Mobil der<br />
<strong>IDK</strong> - E- Mobil bei der Ausfahrt auf dem ADAC - Bergrennen 2012<br />
untersuchung darf nicht länger als drei Monate<br />
zurückliegen. Der Arbeitgeber soll den Jugendlichen<br />
neun Monate nach Lehrzeitbeginn nachdrücklich<br />
darauf hinweisen, dass er das Attest der<br />
Nachuntersuchung nach Ablauf <strong>des</strong> ersten Ausbildungsjahres<br />
vorzulegen hat.<br />
Legt der Jugendliche die Bescheinigung nicht<br />
rechtzeitig vor, hat ihn der Arbeitgeber innerhalb<br />
eines Monats unter Hinweis auf das Beschäftigungsverbot<br />
nach § 33 Abs. 3 JArbSchG schriftlich<br />
aufzufordern, ihm die Bescheinigung vorzulegen.<br />
Je eine Durchschrift <strong>des</strong> Aufforderungs-<br />
Die jungen Besucher am Messestand der <strong>IDK</strong><br />
<strong>IDK</strong>s mit von der Partie. Alles in allem eine runde<br />
Veranstaltung für jedermann.<br />
- 8 -<br />
schreibens hat der Arbeitgeber dem Personensorgeberechtigten<br />
und dem Betriebs- oder Personalrat<br />
zuzusenden. Der Jugendliche darf nach<br />
Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der ersten<br />
Beschäftigung nicht weiterbeschäftigt werden,<br />
solange er die Bescheinigung nicht vorgelegt<br />
hat.“<br />
Die Missachtung dieser Vorschrift kann hohe<br />
Bußgelder für den Ausbildungsbetrieb nach sich<br />
ziehen.<br />
Wir bitten <strong>des</strong>halb um Beachtung.<br />
Interessierte Blicke in der Lehrwerkstatt<br />
Besonderheiten <strong>des</strong> ADAC -Bergrennen
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Mitgliederservice<br />
Großer Tag für die Gesundheit in der Firma Restemeier GmbH<br />
In Gesundheit zu arbeiten, ist heute für viele Beschäftigte<br />
keine Selbstverständlichkeit mehr: Oft<br />
ohne Frühstück und Getränk zur Arbeit, zu wenig<br />
Bewegung, zu viel Medienkonsum – solche Faktoren<br />
schaffen, wenn sie gehäuft und über einen<br />
längeren Zeitraum auftreten, nicht die besten Voraussetzungen<br />
für ein gesun<strong>des</strong> Leben.<br />
„Wie gesund sind eigentlich unsere Mitarbeiter“<br />
fragten sich die Personalverantwortlichen der<br />
Firma Restemeier in Osnabrück, der Firma unseres<br />
Osnabrücker Obermeisters Jochen Bartolomäus.<br />
„Und was können wir den Mitarbeitern<br />
für ein Gesundheitsangebot machen?“ Ein Anruf<br />
bei Peter Guzek, dem <strong>Handwerks</strong>betreuer der<br />
AOK-Niedersachen, genügte und schon wurde ex-<br />
Durchführung <strong>des</strong> Sehtest<br />
Die Hörgeräteakustikerin bei ihrer Arbeit<br />
Mitarbeiter/innen und Geschäftsführung der Firma Restemeier sowie die Verantwortlichen der AOK<br />
vor dem AOK - Gesundheitsbus<br />
klusiv für Restemeier ein Gesundheitstag organisiert!<br />
28 Mitarbeiter konnten dann im Juli die Angebote<br />
<strong>des</strong> AOK-Gesundheitsbus kostenlos wahrnehmen.<br />
Unterstützt wurde dieser außerdem von<br />
der Firma Mondorf durch einen Seh- und einem<br />
Hörtest. Der Blutdruck, die Pulsfrequenz und der<br />
Blutzucker wurden von einer Fachkraft <strong>des</strong> Arbeiter-Samariter-Bun<strong>des</strong><br />
(ASB) kontrolliert. Die Auswertungen<br />
wurden selbstverständlich nur den<br />
Mitarbeitern mitgeteilt.<br />
Trotz eines Gewitters mit Starkregen und Hagel<br />
war die Stimmung bei allen Beteiligten super und<br />
wurde von allen (!) Beschäftigen gerne angenommen.<br />
Dank einer guten Organisation dauerte dann<br />
die Veranstaltung nur 3 1/2 Stunden, so dass auch<br />
die Arbeitsprozesse nicht wesentlich gestört wurden.<br />
Und der ein oder andere Mitarbeiter ist über<br />
seine Gesundheitswerte nachdenklich bis überrascht<br />
gewesen und wird weiter gehende Unter-<br />
- 9 -<br />
suchungen – Brille nicht ausgeschlossen – durchführen<br />
lassen!<br />
„Bei einer guten Organisation könnten so an<br />
einem Tag bis zu 80 Mitarbeiter ihren Gesundheitszustand<br />
testen lassen“ erläutert der AOK-<br />
<strong>Handwerks</strong>betreuer Peter Guzek.<br />
Für weitere Angebote im Gesundheitswesen stehen<br />
nach wie vor die AOK-Präventionsfachkräfte<br />
als ausgewiesene Experten für Bewegung, Ernährung<br />
und Stressabbau zur Verfügung.<br />
Kontakte vermittelt Ihnen gerne der <strong>Handwerks</strong>betreuer<br />
der AOK Regionaldirektion Osnabrücker<br />
Land Peter Guzek, Tel. 0541/348-65519 oder per<br />
Mail: peter.guzek@nds.aok.de<br />
Frau Schröder hat den Durchblick<br />
Blutdruck und Pulsfrequenz okay?
Mitgliederservice <strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
GEZ - Rundfunkbeitragsstaatsvertrag<br />
Der ZDK hat seine Verhandlungen mit dem SWR abgeschlossen. Die Erfassungsbögen der GEZ können somit zurückgesandt<br />
werden.<br />
Die wichtigsten Informationen sind nachfolgend<br />
zusammengefasst:<br />
1. Beitragspflichtige Sachverhalte<br />
a) Betriebsstättenbeiträge<br />
•<br />
•<br />
Betreibt ein <strong>Kfz</strong>-Unternehmen mehrere Firmen<br />
bzw. Gesellschaften auf ein und demselben<br />
Grundstück (z.B. <strong>Kfz</strong>-Werkstatt und<br />
Lackiererei) innerhalb einer Gebäudeeinheit,<br />
so liegt eine einheitliche Betriebsstätte vor<br />
und es fällt nur ein Rundfunkbeitrag an.<br />
Bei der Angabe der Anzahl der beschäftigten<br />
Mitarbeiter in der Betriebsstätte ist in<br />
den Erfassungsbogen zunächst die aktuelle<br />
Mitarbeiterzahl anzugeben. Weicht im Jahr<br />
2013 hiervon die durchschnittliche Mitarbeiterzahl<br />
ab, ist dies der GEZ zu melden.<br />
b) Drittelbeitrag für gewerblich genutzte Fahrzeuge<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Pro Betriebsstätte ist ein <strong>Kfz</strong> beitragsfrei.<br />
Darüber hinaus unterliegen in <strong>Kfz</strong>-Betrieben<br />
folgende zugelassenen Fahrzeuge einer Beitragspflicht:<br />
-Dienstwagen von Unternehmern und<br />
Führungsmitarbeitern<br />
-Abschlepp- und Pannendienstwagen<br />
der Klassen M, N und G<br />
-Werkstattersatzwagen<br />
-Mietwagen<br />
-Vorführwagen<br />
Dagegen unterliegen folgende zugelassenen<br />
Fahrzeuge keiner Beitragspflicht:<br />
-Tageszulassungen mit einer Gesamt<br />
kilometerleistung von weniger als 200<br />
km<br />
-Händlereigene Zulassungen (HEZ) mit<br />
einer Gesamtkilometerleistung von<br />
weniger als 200 km<br />
2. Durchschnitt <strong>des</strong> Fahrzeugsbestan<strong>des</strong><br />
Zu klären war zwischen SWR und dem <strong>Kfz</strong>-Gewerbe<br />
ebenfalls, auf welche Weise die Anzahl der<br />
vorgehaltenen Vorführwagen, Mietwagen, Dienstwagen<br />
und Werkstattersatzwagen in die Erfassungsbögen<br />
einzutragen ist. Hier ist der im Zeitpunkt<br />
der Beantwortung vorhandene durchschnittliche<br />
Fahrzeugbestand (= Anzahl der Vorführwagen,<br />
Mietwagen, Werkstattersatzwagen<br />
und Dienstwagen) in den Erfassungsbogen einzutragen.<br />
Ergeben sich in den nachfolgenden Jahren – insbesondere<br />
im Jahr 2013 – Änderungen bei diesem<br />
Fahrzeugbestand (gemeint ist die durchschnittliche<br />
Anzahl der Fahrzeuge), so ist dies der<br />
GEZ mitzuteilen.<br />
3. Rücksendung der Erfassungsbögen<br />
Da die wichtigsten, das <strong>Kfz</strong>-Gewerbe betreffenden<br />
Rechtsunsicherheiten zur Auslegung <strong>des</strong><br />
Rundfunkbeitragsstaatsvertrages nunmehr geklärt<br />
sind, können die von der GEZ oder den Lan<strong>des</strong>rundfunkanstalten<br />
versandten Frage- bzw. Erfassungsbögen<br />
nunmehr ausgefüllt und zügig an<br />
die GEZ zurückgesendet werden. Hierzu können<br />
entweder die schon von der GEZ verschickten Erfassungsbögen<br />
verwendet werden oder aber der<br />
<strong>Kfz</strong>-Betrieb lädt sich auf der Internetseite www.<br />
rundfunkbeitrag.de ein entsprechen<strong>des</strong> Formular<br />
herunter. Änderungen gegenüber bereits abgegebenen<br />
Meldungen werden ebenfalls berücksichtigt.<br />
4. Beim Ausfüllen der Erfassungsbögen kein<br />
Rückgriff in die Vergangenheit<br />
Die jetzigen Angaben in den Erfassungsbögen ha-<br />
Versteckte Kostenklausel für Eintrag in Branchenverzeichnis unwirksam<br />
Mit einem aktuellen Urteil hat der BGH unseriöse<br />
Branchenbuchanbieter in die Schranken verwiesen<br />
und versteckte Kostenklauseln für den Eintrag<br />
in einem Internet-Branchenbuchverzeichnis<br />
für ungültig erklärt.<br />
Im vorliegenden Fall wurde einem Unternehmer<br />
unaufgefordert ein Formular „Eintragungsantrag<br />
Gewerbedatenbank“ zugesandt. Der Gewerbetreibende<br />
füllte dieses aus und faxte es zurück.<br />
Dabei übersah er offensichtlich den entsprechenden<br />
Kostenhinweis. Neben einer druck-<br />
technisch hervorgehobenen Spalte für den Eintrag<br />
von Unternehmerdaten enthielt das Formular<br />
in einer unauffälligen rechten Längsspalte den<br />
in einem Fließtext versteckten Satz „… Vertragslaufzeit<br />
zwei Jahre, die Kosten betragen 650 Euro<br />
netto pro Jahr…“. Als der Unternehmer eine<br />
Brutto-Rechnung in Höhe von 773,50 erhielt, weigerte<br />
er sich diese Rechnung zu bezahlen.<br />
Im Hinblick darauf, dass Grundeinträge in Branchenverzeichnisse<br />
im Internet vielfach unentgeltlich<br />
angeboten werden, sieht der BGH eine Ent-<br />
- 10 -<br />
ben keine Auswirkungen auf die bislang zu zahlenden<br />
Rundfunkgebühren. Es erfolgt keine Nachberechnung<br />
der Rundfunkgebühren für die vergangenen<br />
Jahre.<br />
Vermehrte Kontrollen durch GEMA<br />
In letzter Zeit häufen sich Hinweise, dass die GE-<br />
MA derzeit wieder verstärkt ihre Kontrolleure in<br />
die Autohäuser schickt. Bitte beachten Sie, dass<br />
das Abspielen von Musik in der Öffentlichkeit -<br />
gleichgültig, ob über Radio, Fernseher, CD oder<br />
Internet - gebührenpflichtig ist und bei der GEMA<br />
angemeldet werden muss. Dies gilt sowohl für die<br />
Hintergrundmusik in den Ausstellungs- bzw. Verkaufsräumen<br />
wie auch die Musik in der Telefonwarteschleife,<br />
im Internet auf der Homepage oder<br />
auch für Live- und Tonträgermusik bei Veranstaltungen.<br />
Wir haben mit der GEMA einen Rahmenvertrag<br />
abgeschlossen, der <strong>Innung</strong>smitgliedern<br />
einen Nachlass von 20% auf die anfallenden GE-<br />
MA-Gebühren einräumt.<br />
Einen Fragen- und Antwortenkatalog (Stand 2008)<br />
zu diesem Thema mit näheren Informationen erhalten<br />
Sie über unsere Homepage.<br />
geltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung<br />
<strong>des</strong> Antragsformulars so unauffällig in<br />
das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem<br />
Vertragspartner nicht vermutet wird, als überraschend<br />
und damit gemäß § 305 c Abs. 1 BGB als<br />
nicht wirksam an. (Urteil <strong>des</strong> BGH vom 26.07.2012,<br />
Az.: VII ZR 262/11).<br />
Mit diesem Urteil dürften Geschädigte ein weiteres<br />
Argument haben, um sich erfolgreich gegen<br />
unseriöse Branchenbuchanbieter zu wehren.
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Recht<br />
Der Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens bei der Freistellung erfordert regelmäßig eine Auslauffrist<br />
BAG-Urteil vom 21.03.2012 Az: 5 AZR 651/10<br />
Das Bun<strong>des</strong>arbeitsgericht (BAG) hat zur Frage, ob<br />
ein Arbeitgeber einen Dienstwagen bei Freistellung<br />
<strong>des</strong> Arbeitnehmers unverzüglich herausverlangen<br />
kann, sinngemäß folgen<strong>des</strong> entschieden:<br />
1.<br />
2.<br />
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung i.S.d. §<br />
305 Abs. 1 S. 1 BGB, welche dem Arbeitgeber<br />
vorbehält, die Überlassung <strong>des</strong> Dienstwagens<br />
zu widerrufen, wenn der Pkw für<br />
dienstliche Zwecke vom Arbeitnehmer nicht<br />
mehr benötigt wird und dieser von der Arbeitsleistung<br />
freigestellt wird, ist wirksam.<br />
Dabei muss der Widerruf im Einzelfall dem<br />
billigen Ermessen nach § 315 BGB entsprechen.<br />
Die Gesamtbewertung beiderseitiger Interessen<br />
kann dazu führen, dass der Arbeitgeber<br />
einen Dienstwagen nur unter Einräumung<br />
einer Auslauffrist zurückfordern darf.<br />
Im Einzelfall kann das Interesse <strong>des</strong> Arbeitnehmers,<br />
den von ihm zu versteuernden<br />
Vorteil (i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) auch real<br />
3.<br />
Arbeitsrecht<br />
Urlaubsabgeltungsanspruch bei Beendigung <strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses verfällt nicht mehr am Ende <strong>des</strong> Urlaubsjahres<br />
Nach dem Bun<strong>des</strong>urlaubsgesetz muss der Erholungsurlaub<br />
grundsätzlich bis zum 31. Dezember<br />
<strong>des</strong> jeweiligen Jahres bzw. in Ausnahmefällen bis<br />
zum 31. März <strong>des</strong> Folgejahres genommen werden.<br />
Wird der Urlaub bis dahin nicht genommen, verfällt<br />
er. Nach der bislang geltenden Rechtsprechung<br />
<strong>des</strong> BAG galt diese Fristenregelung auch<br />
für den finanziellen Urlaubsabgeltungsanspruch,<br />
der dem Arbeitnehmer zusteht, wenn er wegen<br />
Beendigung <strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses den Resturlaub<br />
nicht mehr realisieren konnte.<br />
Diese Rechtsprechung hat das BAG jetzt aufgegeben.<br />
Begründet hat das BAG dies damit, dass der<br />
Urlaubsabgeltungsanspruch entgegen bisheriger<br />
Auffassung kein Ersatz (Surrogat) <strong>des</strong> eigentlichen<br />
Urlaubsanspruchs ist. Vielmehr handelt es<br />
sich lediglich um einen gewöhnlichen Geldanspruch,<br />
weshalb er auch nicht entsprechend der<br />
Fristenregelung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>urlaubsgesetzes ver-<br />
Fanpages von Mitgliedsbetrieben auf Facebook<br />
Einwilligungserklärung <strong>des</strong> Kunden zur Verwendung von Fotografien auf Facebook<br />
Viele <strong>Kfz</strong>-Unternehmen haben in den letzten Jahren<br />
den Weg zu Facebook gefunden und ihren Internetauftritt<br />
um eine Präsenz im größten sozialen<br />
Netzwerk erweitert. Neben traditionellen Marketingmaßnahmen<br />
lernen sie, die Chancen <strong>des</strong> Online-Empfehlungsmarketings<br />
(Word of mouth) zu<br />
nutzen.<br />
Ein zunehmend beliebtes Instrument hierzu ist<br />
es, Fotos von zufriedenen Kunden etwa bei der<br />
Fahrzeugübergabe einzustellen. Über die Interaktionen<br />
der Fans mit der Fanpage erscheinen diese<br />
Fotografien nicht nur im Newsfeed der Seite, sondern<br />
auch im Ticker der Freunde und machen diese<br />
dadurch auf das <strong>Kfz</strong>-Unternehmen aufmerksam.<br />
Da zum Schutz der Persönlichkeitsrechte auch<br />
das Recht am eigenen Bild gehört, werden Fotos<br />
bekanntlich nur mit Einwilligung der abgebildeten<br />
Personen auf Facebook hochgeladen. <strong>Kfz</strong>-Unternehmen,<br />
die bereits Fotos in der vorgenannten<br />
Form verwenden, holen die Einwilligungen ggf. in<br />
unterschiedlicher Art und Weise vom Kunden ein.<br />
nutzen zu können, das abstrakte Interesse<br />
<strong>des</strong> Arbeitgebers am sofortigen Entzug <strong>des</strong><br />
Dienstwagens überwiegen.<br />
Kommt der Arbeitnehmer dem Herausgabeverlangen<br />
<strong>des</strong> Arbeitgebers nach und kann<br />
er den Dienstwagen nicht mehr zu Privatzwecken<br />
nutzen, hat der Arbeitnehmer einen<br />
Anspruch auf Ersatz <strong>des</strong> hierdurch verursachten<br />
Schadens, der der Höhe nach<br />
der steuerlich anzusetzenden privaten Nutzungsversteuerung<br />
i.H.v. 1 % <strong>des</strong> Listenneupreises<br />
entsprechen kann.<br />
Fazit<br />
Die obige Entscheidung <strong>des</strong> BAG schränkt die<br />
schon in früheren BAG-Verfahren festgestellte<br />
Zulässigkeit von Widerrufsklauseln bei Dienstwagenvereinbarungen<br />
wieder ein. Zwar erwähnt<br />
das BAG nach wie vor, dass eine Widerrufsklausel<br />
bei Dienstwagenvereinbarungen wirksam ist. Allerdings<br />
werden unseres Erachtens an die prak-<br />
- 11 -<br />
fallen kann (Urteil <strong>des</strong> BAG vom 19.06.2012, Az.:<br />
9 AZR 652/10).<br />
Anders als bisher kann der Arbeitnehmer nach<br />
einem beendeten Arbeitsverhältnis nun selbst<br />
nach Ablauf <strong>des</strong> Urlaubsjahres noch die Auszahlung<br />
von Urlaubsabgeltungsansprüchen fordern.<br />
Dies jedoch nur, solange die Forderung innerhalb<br />
der gesetzlichen dreijährigen Verjährungsfrist<br />
oder entsprechender arbeits- oder tarifvertraglicher<br />
Ausschlussfristen erfolgt.<br />
Aus Gründen der Vereinheitlichung übersenden<br />
wir Ihnen eine Muster-Einwilligungserklärung<br />
zur Verwendung von Fotos auf Facebook. Wenn<br />
mehrere Personen auf dem Foto abgebildet sind,<br />
müssen diese jeweils eine Einwilligung unterschreiben.<br />
Bitte beachten Sie, dass sich Facebook und seine<br />
Funktionalitäten schnell verändern. Insoweit<br />
kann eine Anpassung <strong>des</strong> Musters notwendig<br />
werden. Ebenso muss das Muster natürlich auf<br />
die betrieblichen Belange und Verfahrensweisen<br />
angepasst werden.<br />
tische Umsetzung dieses Widerrufs zu hohe Anforderungen<br />
gestellt.<br />
Die Entscheidungsgründe lassen sich darüber hinaus<br />
unseres Erachtens dahingehend verallgemeinern,<br />
dass ein Widerruf innerhalb eines laufenden<br />
Kalendermonats – mit Blick auf die Besteuerung<br />
der Privatnutzung – grundsätzlich<br />
nicht ohne Zahlung eines Schadensersatzes in<br />
Höhe <strong>des</strong> vom Arbeitnehmer zu zahlenden geldwerten<br />
Vorteils möglich ist.<br />
Außerdem muss der Arbeitgeber konkrete Gründe<br />
benennen, warum er ausgerechnet zum Zeitpunkt<br />
<strong>des</strong> Widerrufs auf das Fahrzeug angewiesen<br />
ist. Zwar hat sich das BAG nicht dazu geäußert,<br />
was einen solchen Grund darstellen könnte.<br />
Allerdings spricht hier wohl einiges dafür, dass dies<br />
regelmäßig nur die (sofortige) Einstellung einer<br />
Ersatzkraft sein könnte, für die das Fahrzeug benötigt<br />
wird.
Recht<br />
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Arbeitsrecht<br />
Elternzeit - Eine Verlängerung bereits gewährter Elternzeit hängt von der Zustimmung <strong>des</strong> Arbeitgebers ab / BAG-Urteil<br />
vom 18.10.2011 (Az: 9 AZR 315/10)<br />
In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das Bun<strong>des</strong>arbeitsgericht<br />
(BAG) folgen<strong>des</strong> entschieden:<br />
Der Arbeitgeber hat entsprechend § 315 Abs. 1<br />
BGB nach billigem Ermessen zu entscheiden, ob<br />
er die zur Verlängerung der Elternzeit nach § 16<br />
Abs. 3 S. 1 BEEG erforderliche Zustimmung erteilt.<br />
Es stellte sich hier die Frage, wie das Zustimmungserfordernis<br />
in § 16 Abs. 3 S. 1 BEEG ausgelegt<br />
werden müsse. Danach könne die Elternzeit<br />
nur verlängert werden, wenn der Arbeitgeber<br />
zustimme. Das Gesetz selber schweige sich aber<br />
darüber aus, unter welchen Voraussetzungen der<br />
Arbeitgeber die Zustimmung verweigern dürfe<br />
oder erteilen müsse. Daraus könne man zumin<strong>des</strong>t<br />
nicht schließen, dass der Arbeitgeber bis<br />
zur Grenze <strong>des</strong> Rechtsmissbrauchs in seiner Entscheidung<br />
frei sei.<br />
Vielmehr folge aus der Gesetzesbegründung,<br />
dass der Gesetzgeber mit dem Zustimmungserfordernis<br />
lediglich deutlich machen wollte, dass<br />
der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die<br />
Verlängerung habe. Die berechtigten Interessen<br />
<strong>des</strong> Arbeitgebers, seine für die in Anspruch genommene<br />
Elternzeit getroffenen Dispositionen<br />
weiterhin umsetzen zu können, sollten <strong>des</strong>halb<br />
einem vorbehaltslosen Rechtsanspruch entgegenstehen.<br />
Damit werde deutlich, dass es dem Gesetzgeber<br />
darauf ankomme, mit dem Zustimmungserfordernis<br />
einen Interessensausgleich entsprechend<br />
§ 315 Abs. 1 BGB zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />
zu gewährleisten.<br />
Unter Anwendung der Auslegungsregel <strong>des</strong> § 315<br />
BGB sei damit festzustellen, dass der Arbeitgeber<br />
durch die Ausübung der ihm vorbehaltenen Zustimmung<br />
nach billigem Ermessen darüber entscheiden<br />
könne, ob er dem Begehren zur Verlän-<br />
BAG stellt klar: Bei Langzeiterkrankung Verfall <strong>des</strong> Urlaubsanspruchs nach 15 Monaten<br />
Nach § 7 BUrlG verfällt der gesetzliche Urlaub in<br />
der Regel ersatzlos, wenn er nicht bis zum Jahresende<br />
bzw. in den ersten drei Monaten <strong>des</strong> folgenden<br />
Kalenderjahres genommen wird. Seit<br />
2009 gilt diese Regelung jedoch aufgrund der Eu-<br />
GH- und BAG-Rechtsprechung nicht mehr, wenn<br />
der Arbeitnehmer wegen langandauernder Erkrankung<br />
den Urlaub nicht nehmen konnte. Langzeiterkrankte<br />
Arbeitnehmer konnten seither Urlaubsansprüche<br />
beinahe unbegrenzt ansammeln,<br />
was zu weitreichenden Folgen bei den Arbeitgebern<br />
führte.<br />
Mit Urteil vom 21.11.2011 ruderte der EuGH <strong>des</strong>halb<br />
wieder zurück. Das „Ansparen“ darf zumin<strong>des</strong>t<br />
zeitlich begrenzt werden. Der EuGH erklärte<br />
eine tarifvertragliche Regelung, nach der eine<br />
Verfallfrist von 15 Monaten ab Ende <strong>des</strong> Anspruchsjahres<br />
vorgesehen ist, für unionsrecht-<br />
lich zulässig. Ob diese Begrenzung auch anwendbar<br />
ist, wenn keine entsprechende tarif- oder arbeitsvertragliche<br />
Regelung vorliegt, hierüber<br />
herrschte bei den Arbeitsgerichten seitdem große<br />
Uneinigkeit. Während das LAG Baden-Württemberg<br />
generell von einer 15-monatigen und das<br />
LAG Hamm von einer 18-monatigen Verfallfrist<br />
ausging, lehnte das LAG Düsseldorf eine Begrenzung<br />
ohne entsprechende tarifvertragliche Regelung<br />
ab.<br />
Nun hat das BAG Klarheit geschaffen und in<br />
einem Grundsatzurteil entschieden, dass der in<br />
Krankheitsfällen "angesparte" Urlaub auch ohne<br />
tarif- oder arbeitsvertragliche Regelung 15 Monate<br />
nach dem Ende <strong>des</strong> Urlaubsjahres, also zum<br />
31. März <strong>des</strong> übernächsten Jahres verfällt (Urteil<br />
vom 07.08.2012, Az.: 9 AZR 353/10).<br />
- 12 -<br />
gerung der Elternzeit zustimmt oder nicht.<br />
Fazit<br />
Vor dem hier besprochenen BAG-Urteil war unklar,<br />
ob überhaupt, und wenn ja, unter welchen<br />
Voraussetzungen der Arbeitgeber die Zustimmung<br />
zur Verlängerung der Elternzeit <strong>des</strong> Arbeitnehmers<br />
verweigern darf. Nach dem durchaus zu<br />
begrüßenden BAG-Urteil steht nunmehr fest, dass<br />
der Arbeitgeber zwar nicht völlig frei in seiner<br />
Entscheidung ist, ob er der Verlängerung der Elternzeit<br />
zustimmt. Allerdings ist die Verweigerung<br />
der Zustimmung zur Verlängerung der Elternzeit<br />
durch den Arbeitgeber durchaus opportun, wenn<br />
er zu diesem Entschluss nach billigem Ermessen<br />
im Rahmen einer Interessensabwägung kommt.<br />
Ein berücksichtigenswertes Interesse <strong>des</strong> Arbeitgebers<br />
wird sicherlich immer gegeben sein, wenn<br />
er darlegt, dass er im Rahmen der Personalplanung<br />
schon anders disponiert und die Arbeitnehmerin<br />
eingeplant hat. Eine Interessensabwägung<br />
ist aber sicherlich dann als offen zu bewerten,<br />
wenn die Verlängerung der Elternzeit z.B. wegen<br />
einer Erkrankung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> beantragt wird.<br />
Rechtsanwältin der <strong>IDK</strong>s - Karen Buck
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Recht<br />
Wettbewerbsrecht<br />
Neue Entscheidung <strong>des</strong> Landgerichts München I zum Thema Werbung mit „TÜV“<br />
Das Landgericht München I hat in einem Rechtsstreit<br />
entschieden, dass die Werbung eines <strong>Kfz</strong>-<br />
Betriebes mit dem Begriff „TÜV“ nicht irreführend<br />
ist und <strong>des</strong>halb kein Verstoß gegen § 3 UWG<br />
vorliegt. Das Gericht geht - entgegen der bisherigen<br />
Auffassung anderer Gerichte – davon aus,<br />
dass die Kunden normalerweise mit „TÜV“ nicht<br />
das entsprechende Unternehmen, sondern lediglich<br />
die Vornahme der Hauptuntersuchung an ihren<br />
Autos verbinden (LG München I, Az.: 4 HK O<br />
25511/11).<br />
Durch diesen Zeitungsbericht entsteht bei den<br />
<strong>Kfz</strong>-Betrieben womöglich der Eindruck, sie<br />
könnten aufgrund dieser neuen Rechtsprechung<br />
mit dem Begriff „TÜV“ in Zukunft bedenkenlos<br />
werben. Hiervor möchten wir ausdrücklich warnen!<br />
Abgesehen davon, dass andere Gerichte diesen<br />
Sachverhalt bisher ganz anders beurteilt und<br />
Werbung mit dem Begriff „TÜV“ als wettbewerbswidrig<br />
eingestuft haben, liegt hier grundsätzlich<br />
eine Markenrechtsverletzung vor. Im Hinblick<br />
Vorsicht bei Werbung mit Preisgegenüberstellung<br />
Beim Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges darf<br />
der Händler nicht mit dem „ehemaligen Neuwagenpreis“<br />
werben, wenn er nicht erläutert, um<br />
welchen Preis es sich dabei handelt. Das Landgericht<br />
Osnabrück sah hierin wegen irreführender<br />
Preisgegenüberstellung einen wettbewerbsrechtlichen<br />
Verstoß.<br />
Der in Bezug genommene ehemalige Neuwagenpreis<br />
sei mehrdeutig. Schließlich könne es sich<br />
dabei genauso um die unverbindliche Preisempfehlung<br />
<strong>des</strong> Herstellers wie auch um den eigenen<br />
Neuwagenpreis oder sogar den Neuwagenpreis<br />
eines anderen Händlers handeln (Urteil <strong>des</strong><br />
Schadensrecht<br />
In der Werkstatt unterschriebene Anwaltsvollmacht ist wirksam<br />
Unterschreibt ein Unfallgeschädigter eine vom<br />
Rechtsanwalt in der Werkstatt hinterlegte Vollmacht,<br />
so ist diese auch wirksam. Dies haben<br />
zwischenzeitlich mehrere Gerichte klargestellt,<br />
zuletzt das Amtsgericht Hamburg mit Urteil vom<br />
28.06.2012 (Az.: 910 C 440/11).<br />
Der Umstand, dass ein Rechtsanwalt von einer<br />
Reparaturwerkstatt empfohlen wird und eine<br />
vom Anwalt zuvor zur Verfügung gestellte Vollmacht<br />
dort unterschrieben wird, begründet keine<br />
Unwirksamkeit <strong>des</strong> Anwaltsvertrages. Die gegnerische<br />
Versicherung muss also die Anwaltskosten<br />
der Unfallregulierung übernehmen.<br />
Die immer wiederkehrenden Einwände der Versicherungen<br />
mit Hinweis auf ein sogenanntes Verbot<br />
von Stapelvollmachten dürften bei einer derart<br />
eindeutigen Rechtsprechung ins Leere gehen.<br />
- 13 -<br />
auf die eingetragene Marke „TÜV“ dürfen ausschließlich<br />
die TÜV-Gesellschaft oder ein berechtigter<br />
Lizenznehmer die Bezeichnung „TÜV“ benutzen.<br />
Bei unberechtigter Verwendung der Marke<br />
„TÜV“ besteht also weiterhin zumin<strong>des</strong>t die<br />
Gefahr, vom Markeninhaber selbst abgemahnt zu<br />
werden. Eine teure Angelegenheit, da bei Markenrechtsverletzungen<br />
Anwaltskosten in doppelter<br />
Höhe anfallen und meist mehr als 3.500,-<br />
Euro ausmachen.<br />
Fazit: Auch wenn manche Medienberichterstattungen<br />
einen anderen Eindruck vermitteln: Solange<br />
nicht Prüfingenieure selbst in der Werkstatt die<br />
Hauptuntersuchung durchführen, ist in der Werbung<br />
grundsätzlich nur der Begriff „Hauptuntersuchung“<br />
zu verwenden. Im Falle einer Abmahnung<br />
aufgrund einer Wettbewerbsverletzung wegen<br />
Verwendung <strong>des</strong> TÜV-Begriffes sollte aufgrund<br />
der differenten Rechtsprechung rechtliche<br />
Beratung eingeholt werden.<br />
LG Osnabrück vom 09.07.2012, Az.: 16 O 37/12).<br />
Fazit: Bereits kleine Formulierungsfehler können<br />
zu Abmahnungen führen. Umso wichtiger ist es,<br />
jede Anzeige vor Schaltung genauestens zu überprüfen.<br />
Musteranzeigen mit Tipps zum abmahnsicheren<br />
Werben erhalten Sie über Ihre <strong>IDK</strong>.
Recht<br />
Fahrtenbuch für Dienstwagen muss genau geführt werden<br />
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, muss<br />
den geldwerten Vorteil versteuern. Grundsätzlich<br />
wird der geldwerte Vorteil für Privatfahrten nach<br />
der sog. 1 %-Methode berechnet. Alternativ kann<br />
ein Fahrtenbuch geführt werden, was insbesondere<br />
dann erheblich günstiger sein kann, wenn<br />
private Fahrten nur in geringem Umfang anfallen.<br />
Ein Fahrtenbuch muss jedoch äußerst präzise<br />
geführt werden, um steuerlich anerkannt zu<br />
werden.<br />
In einem aktuellen Urteil vom 23.05.2012 (Az.: VI<br />
R 33/10) hat der Bun<strong>des</strong>finanzhof nun entspre-<br />
<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />
Anteilige Mehrwertsteuer im Totalschadenfall bei Leasingfahrzeug als Nachfolgefahrzeug<br />
OLG Celle: Urteil vom 30.11.2011- 14 U 92/11<br />
Grundsätzlich erhält ein Geschädigter nach einem<br />
Verkehrsunfall mit einem Pkw gemäß § 249 Abs.<br />
2 S. 2 BGB die Mehrwertsteuer nur insoweit, als<br />
diese tatsächlich angefallen ist. Dies kann gegenüber<br />
der gegnerischen Haftpflichtversicherung im<br />
Reparaturfall durch Vorlage einer Reparaturrechnung<br />
oder im Totalschadenfall durch eine Kopie<br />
der Zulassungsbescheinigung <strong>des</strong> neu erworbenen<br />
Fahrzeuges nachgewiesen werden. Doch<br />
was gilt, wenn der Geschädigte sich das neue<br />
Fahrzeug nicht kauft, sondern es least?<br />
Über eine solche Fallkonstellation hatte vor<br />
kurzem das Oberlan<strong>des</strong>gericht Celle zu entscheiden.<br />
Der Versicherer hatte zunächst auf fiktiver<br />
Grundlage netto abgerechnet, wollte also gar kei-<br />
Sonstiges<br />
Vermietung oder Verkauf<br />
<strong>Kfz</strong>-Werkstatt mit Wohnhaus und Büro zu verkaufen.<br />
<strong>Kfz</strong>-Werkstatt mit Wohnhaus und Büro Standort<br />
zwischen Bassum und Sulingen an der B 6 zu<br />
verkaufen.<br />
Das Unternehmen besteht seit 30 Jahren und verfügt<br />
über einen festen Kundenstamm.<br />
Es ist ideal für Existenzgründer, aber auch für andere<br />
Berufssparten geeignet.<br />
Steuerrecht<br />
chende streng gefasste Min<strong>des</strong>tanforderungen<br />
formuliert. Hiernach muss ein Fahrtenbuch „zeitnah<br />
und in geschlossener Form“ geführt werden.<br />
Es reicht nicht aus, wenn beispielsweise nur Straßennamen<br />
als Ziel angegeben werden. Neben Datum<br />
und Fahrtziel sind grundsätzlich auch der jeweils<br />
aufgesuchte Kunde, Geschäftspartner oder<br />
der sonstige Zweck der Fahrt sowie die jeweiligen<br />
Gesamtkilometerstände aufzuführen.<br />
Im Hinblick auf Vollständigkeit und Richtigkeit genügt<br />
es zudem nicht - wie im vorliegenden Fall<br />
geschehen -, diese Daten nur nachträglich durch<br />
ne Mehrwertsteuer erstatten. Der Geschädige<br />
verlangte nun die anteilige Erstattung der in den<br />
bisher geleisteten Leasingraten enthaltenen Umsatzsteuer.<br />
Das OLG Celle bejahte nun nach dem<br />
Wiederherstellungsgrundsatz <strong>des</strong> § 249 BGB einen<br />
entsprechenden Anspruch auf Erstattung der<br />
Umsatzsteuer, soweit sie schon angefallen ist.<br />
Auch für die Zeit bis zur Beendigung <strong>des</strong> Leasingvertrages<br />
von insgesamt 48 Monaten hat das Gericht<br />
einen Feststellungsanspruch <strong>des</strong> Geschädigten<br />
bejaht, d.h. dem Kläger steht für jede einzelne<br />
Leasingrate die anteilige Umsatzsteuer zu.<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> OLG Celle stellt auch die<br />
Anschaffung eines Pkw durch Leasing eine Maßnahme<br />
der Ersatzbeschaffung im Sinne der Re-<br />
Gesamtareal 1100 m2 - Gesamtpreis 180.000 €<br />
Verkauf aus Altersgründen jetzt oder in den nächsten<br />
5 Jahren.<br />
Ansprechpartner: Gerhard Michalak<br />
Tel. 05131 / 466616<br />
E- Mail: gmichalak@idk-hannover.de<br />
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eine Auflistung auf Grundlage <strong>des</strong> persönlichen<br />
Tageskalenders zu ergänzen.<br />
Fazit:<br />
Wer Probleme mit dem Finanzamt vermeiden will,<br />
sollte stets jede Fahrt sofort und vollumfänglich<br />
im Fahrtenbuch dokumentieren - egal wie zeitaufwändig<br />
und lästig dies auch sein mag.<br />
Steuerberater Fischer & Deeken; Syke<br />
und <strong>Hannover</strong><br />
stitution nach einem Unfallschaden dar. Der Geschädigte<br />
ist schadensrechtlich nicht gehalten,<br />
in derselben Rechtform wie vor dem Unfallereignis<br />
bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine<br />
Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser<br />
Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit <strong>des</strong> Geschädigten.<br />
Es wäre eine von Rechts wegen nicht<br />
begründbare Einschränkung, dem Geschädigten<br />
vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform<br />
er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen<br />
hat.<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />
Ralf Wöstmann (Partner der <strong>IDK</strong>s)<br />
Niedersachsen-Mitte Osnabrück<br />
30827 Garbsen 49080 Osnabrück<br />
Redaktion:<br />
Gerhard Michalak, Anja Gross, Karen Buck<br />
Gestaltung:<br />
Gerhard Michalak<br />
Layout:<br />
Anja Gross<br />
Verlag+Druck:<br />
Vogel Business Media GmbH & Co.KG<br />
97064 Würzburg<br />
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