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IDK-Sept.pdf - Innung des Kfz-Handwerks Hannover

IDK-Sept.pdf - Innung des Kfz-Handwerks Hannover

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8. Jahrgang · Ausgabe 4 ·<strong>Sept</strong>ember 2012<br />

<strong>Innung</strong>szeitung<br />

<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Lichttest 2012- Sei helle, fahr sicher!<br />

Auch in diesem Jahr wird die für Autofahrer kostenlose<br />

eine Lichtanlagen-Überprüfung durchgeführt<br />

und das erfolgreich geprüfte Fahrzeug<br />

durch unsere Fachwerkstätten mit der Lichtplakette<br />

ausgezeichnet.<br />

Ziel der Aktion - die Erhöhung der Verkehrssicherheit<br />

durch ordnungsgemäß eingestellte Beleuchtungseinrichtungen<br />

- beschäftigt sich auch<br />

mit dem Tagfahrlicht. „Sehen und gesehen wer-<br />

in Kooperation<br />

mit den <strong>Innung</strong>en<br />

Meppen und Peine<br />

den“ ist das A und O in den trüben Jahreszeiten.<br />

Bun<strong>des</strong>weit lässt sich belegen, dass ca. 1/3 aller<br />

kontrollierten Fahrzeuge Mängel an den Beleuchtungseinrichtungen<br />

aufweisen und somit z.B. den<br />

Gegenverkehr blenden und dieser damit die Kontrolle<br />

über die Verkehrslage verlieren kann.<br />

Sie erhalten Ihre Lichtplaketten mit dieser <strong>IDK</strong><br />

–Zeitungsausgabe. Weiter Plaketten bekommen<br />

Sie über Ihre <strong>IDK</strong> - Geschäftsstellen.<br />

Bezirksversammlungen im November 2012<br />

Information, Diskussion und Gedankenaustausch mit Kollegen<br />

Auch in diesem Jahr möchten wir Sie herzlich<br />

zu unseren Bezirksversammlungen in den bekannten<br />

Bezirken einladen. Die Termine finden<br />

Sie in der Terminübersicht rechts. Folgende interessante<br />

Themen aus der täglichen Praxis werden<br />

wir dort vorstellen:<br />

Arbeitssicherheit<br />

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit, Günter<br />

Wille, wird über den Umgang mit Gefahrstoffen<br />

am Arbeitsplatz bzw. über die Chemieverbotsordnung<br />

informieren. Insbesondere wird er die<br />

Pflichten der Mitarbeiter und der Unternehmer<br />

ansprechen.<br />

Was tun, wenn der Azubi nicht so will, wie der Betrieb<br />

es wünscht?<br />

Rechtsanwältin Karen Buck berichtet über die<br />

Rechte und Pflichten <strong>des</strong> Ausbildungsbetriebes,<br />

wie z.B. die Kontrolle der Berichtsheftsführung,<br />

Anrechnung der Berufschulzeit, Kosten der Ausbildung,<br />

Abmahnung und Beendigung <strong>des</strong> Ausbildungsverhältnisses.<br />

Weitere Themen stehen in der Planung:<br />

• GEZ-Gebühren – Neuer Rundfunkbeitragsstaatsvertrag<br />

ab dem 01.01.2013<br />

• Vorstellung <strong>des</strong> Demographietarifvertrages<br />

• Aktuelles zum Datenschutz<br />

Bei Themenwünsche oder Anregungen, setzen<br />

Sie sich bitte mit Karen Buck oder<br />

Gerhard Michalak in Verbindung.<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Sonstiges<br />

Termine<br />

Bezirksversammlungen<br />

Niedersachsen-Mitte<br />

Osnabrück<br />

Technik<br />

Berufsausbildung<br />

Arbeitssicherheit<br />

Mitgliederservice<br />

Betriebswirtschaft<br />

Recht<br />

13. Nov. 2012 in Osnabrück<br />

14. Nov. 2012 in <strong>Hannover</strong><br />

15. Nov. 2012 in Neustadt<br />

20. Nov. 2012 in Nienburg<br />

21. Nov. 2012 in Hameln / Springe<br />

22. Nov. 2012 in Diepholz / Twistringen / Syke<br />

08 Okt. 2012 in Hanover<br />

"PoweReading@-doppelt so schnell<br />

lesen bei gleichem Verstädnnis" -<br />

Kreishandwerkerschaft <strong>Hannover</strong><br />

09. Okt. 2012 in Osnabrück<br />

Workshop "Autohaus der Zukunft"<br />

02. - 03. Nov. 2012 in Bad Lauterberg<br />

Tagung Gesellenprüfungsausschuss<br />

E-Mail: info@idk-hannover.de<br />

kfzinnung@osnanet.de<br />

www.idk-hannover.de<br />

www.idk-osnabrueck.de


Niedersachsen-Mitte<br />

Osnabrück<br />

<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

2. Old-/ und Youngtimerausfahrt der <strong>IDK</strong>s Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Am 03. <strong>Sept</strong>ember 2012 haben sich die Old- und<br />

Youngtimerfreunde der <strong>IDK</strong>s im Schaumburger<br />

Land getroffen. Gerald Hoffmeister, Vorstandsmitglied<br />

der <strong>IDK</strong> Niedersachsen-Mitte, und Heiner<br />

Bran<strong>des</strong> haben in diesem Jahr die Strecke mit<br />

den jeweiligen Aktivitäten in mühevoller Kleinarbeit<br />

ausgearbeitet. Die Arbeit der Beiden hat sich<br />

gelohnt. Alle Teilnehmer waren der einhelligen<br />

Meinung: Das war ein rundum gelungener Tag!<br />

Der Tag fing mit einem gemütlichen Frühstück bei<br />

der „Süssen Mutter“ in Bad Eilsen an. Nachdem<br />

kleinere Pannen, z.B. durch das Überbrücken ei-<br />

Claudia Dziubek freut sich über die Auszeichnung für ihren Triumph Spitfire.<br />

Der glückliche Gewinner Gerhard Seidel vor seinem "Käfer".<br />

ner streikenden Batterie, beseitigt waren, ging<br />

die Fahrt über Bad Eilsen in Richtung Stadthagen<br />

nach Steinhude zum Steinhuder Meer. Leider<br />

mussten sich die Oldtimerfreunde unterwegs von<br />

dem einzigen mitfahrenden Motorrad verabschieden,<br />

welches aufgrund einer Reifenpanne verloren<br />

ging.<br />

Die Mitfahrer konnten auf der Insel Wilhelmstein<br />

die Inselfestung besichtigen und sich bei Kaffee<br />

und Kuchen stärken, bevor es mit den Auswanderbooten<br />

wieder zurück nach Steinhude<br />

ging. Schließlich fand im Golfclub <strong>Hannover</strong> in<br />

Garbsen das Abschlussgrillen der Oldtimerausfahrt<br />

statt. Zuvor hatten die Golfer <strong>des</strong> 8. <strong>IDK</strong> Golf-<br />

Cup und die Mitfahrer der Ausfahrt die Möglich-<br />

- 2 -<br />

keit, die drei schönsten Fahrzeuge zu prämieren.<br />

Die „Qual der Wahl“ war sehr schwierig, da alle<br />

mitfahrenden Fahrzeuge sehr schön anzusehen<br />

waren. So mancher hatte große Schwierigkeiten<br />

sich zu entscheiden.<br />

Nach langer und ausgiebiger Beurteilung standen<br />

die Sieger jedoch fest: Ulf Bertram von Bertram<br />

Automobile aus Neustadt-Helstorf wurde mit seinem<br />

Nissan Datsun Fairlady, EZ 07/1968 (90PS)<br />

prämiert. Weiter konnte Gerhard Seidel von Seidel<br />

Automobile aus Wunstorf für seinen VW Käfer aus<br />

dem Jahr 1961 (34PS) einen Preis entgegennehmen.<br />

Seine Bemerkung hierzu: „An diesem Fahrzeug<br />

habe ich als Lehrling geschraubt“. Schließlich<br />

freute sich Claudia Dziubek von der Firma<br />

Stefan Reiß & Bernd Dziubek aus Springe über einen<br />

Preis, den sie für das Fahrzeug Triumph Spitfire<br />

MK IV 1500 aus dem Jahr 1978 (69PS) erhielt.<br />

Für alle Teilnehmer stand fest, dass sie im nächsten<br />

Jahr in Osnabrück bei der 3. Oldtimerausfahrt<br />

wieder dabei sind.


<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Auch der Nissan Datsun Fairlady von Ulf Bertram wurde prämiert.<br />

- 3 -<br />

Niedersachsen-Mitte<br />

Osnabrück


Niedersachsen-Mitte<br />

Osnabrück<br />

<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

- 4 -<br />

2. Old-/ und<br />

Youngtimerausfahrt


Die „Meister-HU“<br />

<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Technik<br />

Das Thema „Hauptuntersuchung im <strong>Kfz</strong>-Meister-<br />

Betrieb“ ist zur Zeit bun<strong>des</strong>weit in der Diskussion.<br />

Bei der „Meister-HU“ handelt es sich um eine<br />

Hauptuntersuchung (HU), die nicht wie bisher<br />

von einer Überwachungsorganisation (ÜO) an einer<br />

Prüfstelle oder einem Prüfstützpunkt durchgeführt<br />

wird, sondern in einem <strong>Kfz</strong>-Meisterbetrieb<br />

durch ihn selbst ohne weitere Zuhilfenahme<br />

von Dritten.<br />

In der Branchenpresse wird dieses Thema kontrovers<br />

beurteilt. Teilweise schadet diese Berichterstattung<br />

dem Ruf <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>Handwerks</strong>: Da<br />

wird an der Notwendigkeit von Reparaturempfehlungen<br />

der Servicemitarbeiter in Ihren <strong>Kfz</strong>-Betrieben<br />

gezweifelt oder die Angst geschürt, dass es<br />

für <strong>Kfz</strong>-Betriebe schwierig wäre, bei einer Fahrzeuguntersuchung<br />

im eigenen Betrieb dem Endkunden<br />

bestehende Mängel aufzuzeigen und ihn<br />

von der Notwendigkeit einer Reparatur zu überzeugen.<br />

Man solle sich doch lieber auf den neutralen<br />

Prüfingenieur der Überwachungsorganisa-<br />

Neue Altersgrenzen beim Führerschein C/CE und D<br />

Mit der sechsten Verordnung zur Änderung der<br />

Fahrerlaubnisverordnung wurden neue Regularien<br />

unter anderem zu den Altersvoraussetzungen<br />

für die Führerscheine der Klassen C/CE geschaffen.<br />

Diese Betreffen Sie oder Ihre Mitarbeiter,<br />

die beabsichtigen eine Führerscheinprüfung in<br />

obigen Klassen abzulegen (Lkw-Führerschein).<br />

Staat bezuschusst Nachrüstung auch 2013<br />

Der Fördertopf zur Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern<br />

hat sich rapide geleert: Zuletzt waren<br />

noch 2.700 von ursprünglich 87.000 Zuschüssen<br />

verfügbar (Stand 18. Juli).<br />

In der Zwischenzeit haben Umwelt- und Wirtschaftsministerium<br />

angekündigt, die Förderung<br />

fortzusetzen. Dies geht aus einer im Bun<strong>des</strong>anzeiger<br />

veröffentlichten Richtlinie hervor, die eine<br />

nahtlose Förderung bis 31. Dezember 2013<br />

ermöglicht. Die Ministerien unterscheiden dabei<br />

folgendermaßen:<br />

tionen verlassen. Es gibt sogar Äußerungen, nach<br />

denen ein Anstieg der Verkehrstoten zu befürchten<br />

sei, wenn <strong>Kfz</strong>-Werkstätten künftig die HU<br />

durchführen!<br />

Um zur Versachlichung der Diskussion beizutragen,<br />

allen <strong>Kfz</strong>-Betrieben einen prägnanten Überblick<br />

über das Thema zu geben und Ihre Fragen<br />

zu beantworten, haben wir eine Fragen- und Antwortenliste<br />

zur „Meister-HU“ erstellt, die wir in<br />

einem Flyer dieser Zeitung beilegen.<br />

Nutzen Sie diesen Flyer, um sich eine eigene Meinung<br />

zu bilden.<br />

Entscheiden Sie als selbständiger und eigenverantwortlicher<br />

Unternehmer, was Sie von der<br />

„Meister-HU“ halten.<br />

Wir sind fest davon überzeugt, dass das <strong>Kfz</strong>-Gewerbe<br />

über das nötige Fachwissen verfügt, Hauptuntersuchungen<br />

eigenverantwortlich durchführen<br />

zu können und bauen auf Ihre Unterstützung bei<br />

unserer Forderung.<br />

Sofern keine Berufskraftfahrerausbildung oder<br />

Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb angestrebt<br />

wird, wird das Min<strong>des</strong>talter <strong>des</strong> Führerschein-Bewerbers<br />

von 18 auf 21 Jahre angehoben.<br />

Stichtag hierfür ist der 19. Januar 2013. Mit<br />

einhergehend ist eine Anhebung <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>talters<br />

für die Klasse D von 21 auf 24 Jahre.<br />

Nachrüstungen, die bis Ende 2012 vorgenommen<br />

und bis 15. Februar 2013 beim Bun<strong>des</strong>amt für<br />

Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) angezeigt<br />

werden, werden mit 330 Euro bezuschusst.<br />

Nachrüstungen, die 2013 durchgeführt und bis<br />

zum Februar 2014 angezeigt werden, werden mit<br />

260 Euro bezuschusst.<br />

Trotzdem die diesjährigen Fördermittel erschöpft<br />

sind, will die Bafa entsprechende Anträge zeitnah<br />

bewilligen. „Die Auszahlung kann in diesen Fäl-<br />

- 5 -<br />

Wird der Antrag für einen Führerschein der Klasse<br />

C bis zum 18. Januar 2013 gestellt und erreicht<br />

der Bewerber das bisherige Min<strong>des</strong>talter von 18<br />

Jahren bis zu diesem Stichtag, so kann der Führerschein<br />

der Klasse C noch für Personen in der<br />

Altersklasse 18 - 20 Jahre erteilt werden.<br />

Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen bei<br />

Ihrer Personalplanung.<br />

len aber erst 2013 erfolgen, wenn mit dem Bun<strong>des</strong>haushaltsgesetz<br />

für 2013 Mittel für die Förderung<br />

festgesetzt werden“, betont das Amt auf seiner<br />

Webseite.<br />

Wie umfangreich der neue Förderungsetat sein<br />

wird, ist noch unklar.<br />

Die Förderung könnte dann im Jahr 2013 auch<br />

unterjährig beendet werden, wenn die zur Verfügung<br />

gestellten Haushaltsmittel aufgebraucht<br />

sind.


Technik <strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Hochvoltfahrzeuge – Information zum Umgang mit Lithium- Ionen-Batterien im Service<br />

Nach den bisherigen Vorgaben der Fahrzeughersteller<br />

und -importeure war es grundsätzlich nicht<br />

vorgesehen, dass in Servicewerkstätten Instandsetzungsarbeiten<br />

an Hochvolt-Batterien vorgenommen<br />

werden. Auch in den Informationen und<br />

dem Qualifizierungskonzept, die bisher im Rahmen<br />

der Kooperation zwischen der Berufsgenossenschaft<br />

Holz und Metall (BGHM) beziehungsweise<br />

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(DGUV) und dem ZDK erstellt wurden,<br />

ist eine Instandsetzung von Hochvolt-Batterien in<br />

Servicewerkstätten nicht vorgesehen. Von mehreren<br />

Fahrzeugherstellern und -importeuren werden<br />

zurzeit Überlegungen angestellt, dass unter<br />

bestimmten Voraussetzungen auch Hochvolt-Batterien<br />

von besonders qualifizierten <strong>Kfz</strong>-Betrieben<br />

Neue Freigabe <strong>des</strong> PKW-Diesel-OBD Verfahrens nach 2005/55/EG für DAF-Nutzfahrzeuge<br />

Bisher gab es die Vereinfachung der AU - das<br />

zweistufige OBD-Prüfverfahren für Diesel-Pkw<br />

- nur für einzelne Nutzfahrzeuge der Marken<br />

Merce<strong>des</strong> Benz und MAN.<br />

Heute wurde von der DAF Trucks Deutschland<br />

GmbH die offizielle Mitteilung veröffentlicht, dass<br />

DAF-Nutzfahrzeuge der Baureihen CF75, CF85<br />

und XF105 (typgenehmigt nach der Richtlinie<br />

2005/55/EG) ausschließlich nach dem zweistufigen<br />

OBD-Prüfverfahren für Diesel-Pkw geprüft<br />

werden müssen (Nr. 3.6 der AURichtlinie).<br />

Merkblatt „Wenn der Zahnriemen reißt“<br />

- Verkäuferhaftung nach einem Gebrauchtwagenkauf<br />

- Haftung der Werkstatt nach einem Werkstattaufenthalt <strong>des</strong> Kundenfahrzeugs<br />

In der Vergangenheit war der Zahnriemen immer<br />

wieder Gegenstand zahlreicher Urteile. Ob nun<br />

ein Gebrauchtwagen verkauft worden ist oder ob<br />

er gerade aus der Werkstatt kam, eins hatten die<br />

Fälle immer gemeinsam: Der Zahnriemen war gerissen<br />

und das Fahrzeug hatte einen kapitalen<br />

Motorschaden erlitten. Und immer steht in solchen<br />

Fällen die Frage im Mittelpunkt, wer für den<br />

eingetretenen Schaden haftet.<br />

Da es aufgrund der Vielzahl der zu diesem Thema<br />

bislang ergangenen Entscheidungen mitunter<br />

schwer fällt, hier noch den Überblick zu behalten,<br />

haben wir hierzu ein Merkblatt im Internet<br />

unter http://www.idk-hannover.de/kfz/index.php/recht/kaufvertrag-reparaturenvertrag/<br />

Merkblätter+Formulare eingestellt und hoffen,<br />

dass es dazu beiträgt, für mehr Klarheit zu sorgen.<br />

instand gesetzt werden. Auf Initiative der Volkswagen<br />

AG wurde eine Information zum Umgang<br />

mit Lithium-Ionen-Batterien im Service von der<br />

BGHM beziehungsweise der DGUV erstellt. Aufgrund<br />

der bisherigen Kooperation mit der Berufsgenossenschaft<br />

hat der ZDK sich an der Erarbeitung<br />

dieser Information beteiligt. Die in dieser Information<br />

dargestellten Sachverhalte beziehen<br />

sich ausschließlich auf Lithium-Ionen-Batterien,<br />

die serienmäßig in Fahrzeugen der Volkswagen<br />

AG oder der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG verwendet<br />

werden oder freigegeben sind.<br />

Da auch andere Fahrzeughersteller und -importeure<br />

planen, bestimmte Arbeiten an Hochvolt-<br />

Batterien freizugeben, hat der ZDK angeregt, ei-<br />

Diese Vorgabe ist verbindlich und gilt für die oben<br />

aufgeführten DAF-Nutzfahrzeuge, die nur über<br />

die EG-Typgenehmigungsnummer im Feld V.9 und<br />

anhand <strong>des</strong> Fel<strong>des</strong> D.2 der Zulassungsbescheinigung<br />

Teil I identifiziert werden können.<br />

Die technische Information der DAF Trucks<br />

Deutschland beschreibt die Details zur Vorgehensweise<br />

bei der Prüfung.<br />

Des weiteren ist nochmals festzuhalten, dass seit<br />

dem 1. Januar 2010 für Nutzfahrzeuge nur noch<br />

- 6 -<br />

ne entsprechende allgemein gültige Information<br />

im Rahmen der Kooperation mit der Berufsgenossenschaft<br />

zu erstellen und als Praxisratgeber<br />

zu veröffentlichen. Über die weiteren Entwicklungen<br />

werden wir Sie frühzeitig informieren. Der<br />

ZDK weist aber darauf hin, dass Arbeiten an der<br />

Hochvolt-Batterie grundsätzlich nicht zugelassen<br />

sind und nur im Ausnahmefall nach den Vorgaben<br />

<strong>des</strong> Fahrzeugherstellers und -importeurs mit<br />

einer speziellen Qualifikation durchgeführt werden<br />

dürfen.<br />

Die bisherige Schulung zum „Fachkundigen für<br />

Arbeiten an HV-eigensicheren Systemen in Kraftfahrzeugen“<br />

qualifiziert nicht für Arbeiten an der<br />

Hochvolt-Batterie.<br />

Abgasmessgeräte mit folgenden Software-Versionen<br />

eingesetzt werden dürfen:<br />

1. Nutzfahrzeuge ohne OBD-System<br />

=> Software-Versionen 3 oder 4<br />

2. Nutzfahrzeuge mit OBD-System<br />

(typgenehmigt nach 2005/55/EG) AU-Durchführung<br />

nach Herstellervorgabe<br />

=> Software-Version 4<br />

3. Nutzfahrzeuge mit OBD-System (typgenehmigt<br />

nach 2005/55/EG) AU-Durchführung<br />

ohne Herstellervorgabe<br />

=> Software-Versionen 3 oder 4


<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Berufsausbildung<br />

Präsentation der Projekte der Fachschule Fahrzeugtechnik: Techniker überzeugen mit Innovationen und Visionen<br />

Innovativ, visionär, professionell: Drei Projektarbeiten<br />

der Absolventen der in Niedersachsen einmaligen<br />

Fachschule Fahrzeugtechnik wurden vor<br />

zahlreichen Gästen in der BBS Burgdorf vorgestellt.<br />

Die Präzision der Ergebnisse und die hohe<br />

Präsentationskompetenz der angehenden Techniker<br />

und Meister faszinierten die Zuhörer. „Kreativität,<br />

Problemlösekompetenz, Durchhaltevermögen<br />

und vieles mehr: An diesen über Monate<br />

angelegten Projektarbeiten erleben die Techniker<br />

vielfältige Herausforderungen“, fasst Christoph<br />

Falkner, Leiter <strong>des</strong> Koordinationsbereichs Fahrzeugtechnik,<br />

den Erfolg der Veranstaltung zusammen.<br />

Großes Interesse zeigten die Zuhörer an den<br />

komplexen Präsentationen der Fachschüler: Drei<br />

Teams hatten sich gebildet, um Problemstellungen<br />

moderner Fahrzeugtechnik systematisch auf den<br />

Grund zu gehen. Dabei zeigten zwei Teams völlig<br />

neuartige Entwicklungen in der Fahrzeugtechnik,<br />

ein Team bemühte sich um die Modernisierung<br />

und Verbesserung der Ausbildung zukünftiger<br />

Kraftfahrzeugmechatroniker.<br />

Blechschäden vermeiden – KFZ-Türen öffnen ohne Risiko:<br />

So lautete das Teamziel von Jeffrey Braune, Nils Reineke,<br />

Kai Eilmes, Sascha Licari, Norman Reinhold und Bastian<br />

Pieper (v. l.)<br />

Die Demonstration war nach der Präsentation nicht beendet:<br />

Zahlreiche Gäste und Interessierte lassen sich die Technik<br />

der elektromechanischen Türbremse erklären<br />

Das Arbeitsteam um Studienrat Björn Sannwald<br />

entwickelte eine sensorgesteuerte elektromechanische<br />

Türbremse: „Ziel unserer Arbeit war es, eine<br />

selbstständig abbremsende Tür zu entwickeln,<br />

um Schäden durch unachtsames Öffnen der Tür<br />

z. B. auf Parkplätzen oder in Garagen zu verhindern“,<br />

beschreibt Norman Reinhold vom Team die<br />

Entwicklung. „Unsere ersten Ideen, eine pneumatische<br />

oder hydraulische Lösung zu finden, waren<br />

nicht realisierbar, da die Technik in der Tür verschwinden<br />

soll, aber wir haben dann doch eine<br />

machbare Lösung gefunden“, freut sich das Team<br />

über das Projektergebnis.<br />

„Während unserer Ausbildung stießen wir irgendwann<br />

auf ein völlig veraltetes und defektes Schulungsmodell<br />

zur Lenkung von Kraftfahrzeugen.<br />

Da haben wir dringend Handlungsbedarf gesehen“,<br />

beschreibt Florian Soltau die Projektidee<br />

<strong>des</strong> zweiten Teams. Die Gruppe um Oberstudienrat<br />

Uwe Ellebrecht entwickelte ein modernes<br />

Schulungsmodell einer C-EPS-Lenkung. In einer<br />

interaktiven Präsentation durfte Schulleiter Gerhard<br />

Klaus ausprobieren, wie sich die Lenkunterstützung<br />

in Abhängigkeit von der Geschwindig-<br />

Eine überzeugende Präsentation lieferte das dritte Team – mit Live-Bildern zur Dokumentation der Projektarbeit: Sven Boer,<br />

Nicola Wüstefeld, Christian Zahn, Markus Rühling, Daniel Gründer und Christoph Praus (v. l.)<br />

- 7 -<br />

keit <strong>des</strong> Fahrzeugs verändert. „VW hat uns kostenlos<br />

eine Lenkung zur Verfügung gestellt, die<br />

Firma Schleißheimer hat uns mit entsprechender<br />

Software unterstützt“, berichtet Lars Westergaard<br />

von der Planung und Realisierung dieser Idee,<br />

„vor allem entsprechende Software zu finden war<br />

schon sehr speziell“.<br />

Und noch eine Innovation konnte bestaunt werden:<br />

Das dritte Team demonstrierte die Ansteuerung<br />

eines eingebauten elektronischen Fahrzeugsitzes<br />

mittels einer mobilen Prüfstation, die sich<br />

problemlos erweitern lässt. „Wir hatten zunächst<br />

Schwierigkeiten, eine spannende Projektidee zu<br />

finden und haben uns dann auf Anraten unseres<br />

Projektbetreuers, Herrn Studiendirektor Dietrich<br />

von Einem bei Unternehmen aus unserem Umfeld<br />

umgehört“, erinnert sich Markus Rühling an<br />

den Beginn der Arbeit. „Die Ingenieurgesellschaft<br />

IAV aus Gifhorn hatte dann nicht nur einen zündenden<br />

Gedanken für das Team, sondern auch bei<br />

der Umsetzung unterstützt. Zwei Teammitglieder<br />

haben so den Einstieg in das Unternehmen gefunden:<br />

Sie arbeiten in der Zukunft für die IAV“, berichtet<br />

Teammitglied Daniel Gründer.<br />

Während einer Pause mit Imbiss und Getränken<br />

suchten zahlreiche Vertreter von Unternehmen<br />

der Branche das Gespräch mit den Absolventen.<br />

„Die Präsentationen funktionieren tatsächlich als<br />

Jobbörse. Und: Unsere Absolventen sind gefragte<br />

Fachleute, ihr Einsatzgebiet liegt an der Schnittstelle<br />

zwischen der Theorie und der Praxis“, freut<br />

sich Schulleiter Gerhard Klaus über den Erfolg<br />

und die Dynamik der Veranstaltung.<br />

Volle Ränge, kein Stuhl bleibt frei: Florian Soltau demonstriert<br />

das neue Schulungsmodell zur Lenkung, vorn das veraltete<br />

und defekte Modell<br />

Interaktive Präsentation mit Spaßfaktor: Schulleiter Gerd<br />

Klaus (2.v.l.) durfte am Simulator „testfahren“ und den Zuhörern<br />

das Schulungsmodell vorführen: Lars Westergaard,<br />

Schulleiter Gerd Klaus, Florian Soltau, Karsten Richter, Roman<br />

Polze und Toni Trettin (v.l.)


Berufsausbildung <strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Erste Nachuntersuchung im Rahmen <strong>des</strong> Ausbildungsverhältnisses<br />

Dass dem Ausbildungsvertrag bei minderjährigen<br />

Auszubildenden ein Attest der Erstuntersuchung<br />

beigefügt werden muss, ist Ihnen sicherlich bekannt.<br />

Dass aber auch nach einem Jahr Ausbildung<br />

wieder eine ärztliche Untersuchung durchgeführt<br />

werden muss, wenn der Auszubildende<br />

immer noch nicht volljährig ist, wissen viele Ausbildungsbetriebe<br />

nicht.<br />

Das Gesetz sagt Folgen<strong>des</strong>: „Ein Jahr nach Aufnahme<br />

der ersten Beschäftigung hat sich der Arbeitgeber<br />

die ärztliche Bescheinigung über die<br />

Nachuntersuchung vorlegen zu lassen. Die Nach-<br />

Von der Ausbildungsmesse auf das ADAC – Bergrennen<br />

Die 5. Ausbildungsmesse, die am 11. und 12. Juli<br />

2012 auf dem Gelände der <strong>Handwerks</strong>kammer<br />

Osnabrück stattfand, konnte als voller Erfolg<br />

bezeichnet werden. Auf der Messe konnten<br />

die Schüler der Abgangsklassen der Allgemeinbildenden<br />

Schulen das „Handwerk zum Anfassen“<br />

erleben.<br />

Reges Interesse zeigten die jungen Besucher an<br />

dem Drehmotor, den sie selbst per Hand antreiben<br />

konnten. Dadurch konnten Sie den Verlauf im<br />

inneren eines Motors ansehen.<br />

Aus den vielen richtigen Antworten unseres<br />

Handwerkerführerscheins, bei dem die Schüler<br />

ihr technisches Verständnis unter Beweis stellen<br />

konnten, wurden Tobias Detmer und Marcel<br />

Edeler als Gewinner gezogen. Sie freuten sich auf<br />

den „Besuch <strong>des</strong> ADAC Bergrennens“<br />

Bei der Aktion der Stadtwerke Osnabrück „Ich<br />

fahr Strom“, wer fährt mit, war das E-Mobil der<br />

<strong>IDK</strong> - E- Mobil bei der Ausfahrt auf dem ADAC - Bergrennen 2012<br />

untersuchung darf nicht länger als drei Monate<br />

zurückliegen. Der Arbeitgeber soll den Jugendlichen<br />

neun Monate nach Lehrzeitbeginn nachdrücklich<br />

darauf hinweisen, dass er das Attest der<br />

Nachuntersuchung nach Ablauf <strong>des</strong> ersten Ausbildungsjahres<br />

vorzulegen hat.<br />

Legt der Jugendliche die Bescheinigung nicht<br />

rechtzeitig vor, hat ihn der Arbeitgeber innerhalb<br />

eines Monats unter Hinweis auf das Beschäftigungsverbot<br />

nach § 33 Abs. 3 JArbSchG schriftlich<br />

aufzufordern, ihm die Bescheinigung vorzulegen.<br />

Je eine Durchschrift <strong>des</strong> Aufforderungs-<br />

Die jungen Besucher am Messestand der <strong>IDK</strong><br />

<strong>IDK</strong>s mit von der Partie. Alles in allem eine runde<br />

Veranstaltung für jedermann.<br />

- 8 -<br />

schreibens hat der Arbeitgeber dem Personensorgeberechtigten<br />

und dem Betriebs- oder Personalrat<br />

zuzusenden. Der Jugendliche darf nach<br />

Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der ersten<br />

Beschäftigung nicht weiterbeschäftigt werden,<br />

solange er die Bescheinigung nicht vorgelegt<br />

hat.“<br />

Die Missachtung dieser Vorschrift kann hohe<br />

Bußgelder für den Ausbildungsbetrieb nach sich<br />

ziehen.<br />

Wir bitten <strong>des</strong>halb um Beachtung.<br />

Interessierte Blicke in der Lehrwerkstatt<br />

Besonderheiten <strong>des</strong> ADAC -Bergrennen


<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Mitgliederservice<br />

Großer Tag für die Gesundheit in der Firma Restemeier GmbH<br />

In Gesundheit zu arbeiten, ist heute für viele Beschäftigte<br />

keine Selbstverständlichkeit mehr: Oft<br />

ohne Frühstück und Getränk zur Arbeit, zu wenig<br />

Bewegung, zu viel Medienkonsum – solche Faktoren<br />

schaffen, wenn sie gehäuft und über einen<br />

längeren Zeitraum auftreten, nicht die besten Voraussetzungen<br />

für ein gesun<strong>des</strong> Leben.<br />

„Wie gesund sind eigentlich unsere Mitarbeiter“<br />

fragten sich die Personalverantwortlichen der<br />

Firma Restemeier in Osnabrück, der Firma unseres<br />

Osnabrücker Obermeisters Jochen Bartolomäus.<br />

„Und was können wir den Mitarbeitern<br />

für ein Gesundheitsangebot machen?“ Ein Anruf<br />

bei Peter Guzek, dem <strong>Handwerks</strong>betreuer der<br />

AOK-Niedersachen, genügte und schon wurde ex-<br />

Durchführung <strong>des</strong> Sehtest<br />

Die Hörgeräteakustikerin bei ihrer Arbeit<br />

Mitarbeiter/innen und Geschäftsführung der Firma Restemeier sowie die Verantwortlichen der AOK<br />

vor dem AOK - Gesundheitsbus<br />

klusiv für Restemeier ein Gesundheitstag organisiert!<br />

28 Mitarbeiter konnten dann im Juli die Angebote<br />

<strong>des</strong> AOK-Gesundheitsbus kostenlos wahrnehmen.<br />

Unterstützt wurde dieser außerdem von<br />

der Firma Mondorf durch einen Seh- und einem<br />

Hörtest. Der Blutdruck, die Pulsfrequenz und der<br />

Blutzucker wurden von einer Fachkraft <strong>des</strong> Arbeiter-Samariter-Bun<strong>des</strong><br />

(ASB) kontrolliert. Die Auswertungen<br />

wurden selbstverständlich nur den<br />

Mitarbeitern mitgeteilt.<br />

Trotz eines Gewitters mit Starkregen und Hagel<br />

war die Stimmung bei allen Beteiligten super und<br />

wurde von allen (!) Beschäftigen gerne angenommen.<br />

Dank einer guten Organisation dauerte dann<br />

die Veranstaltung nur 3 1/2 Stunden, so dass auch<br />

die Arbeitsprozesse nicht wesentlich gestört wurden.<br />

Und der ein oder andere Mitarbeiter ist über<br />

seine Gesundheitswerte nachdenklich bis überrascht<br />

gewesen und wird weiter gehende Unter-<br />

- 9 -<br />

suchungen – Brille nicht ausgeschlossen – durchführen<br />

lassen!<br />

„Bei einer guten Organisation könnten so an<br />

einem Tag bis zu 80 Mitarbeiter ihren Gesundheitszustand<br />

testen lassen“ erläutert der AOK-<br />

<strong>Handwerks</strong>betreuer Peter Guzek.<br />

Für weitere Angebote im Gesundheitswesen stehen<br />

nach wie vor die AOK-Präventionsfachkräfte<br />

als ausgewiesene Experten für Bewegung, Ernährung<br />

und Stressabbau zur Verfügung.<br />

Kontakte vermittelt Ihnen gerne der <strong>Handwerks</strong>betreuer<br />

der AOK Regionaldirektion Osnabrücker<br />

Land Peter Guzek, Tel. 0541/348-65519 oder per<br />

Mail: peter.guzek@nds.aok.de<br />

Frau Schröder hat den Durchblick<br />

Blutdruck und Pulsfrequenz okay?


Mitgliederservice <strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

GEZ - Rundfunkbeitragsstaatsvertrag<br />

Der ZDK hat seine Verhandlungen mit dem SWR abgeschlossen. Die Erfassungsbögen der GEZ können somit zurückgesandt<br />

werden.<br />

Die wichtigsten Informationen sind nachfolgend<br />

zusammengefasst:<br />

1. Beitragspflichtige Sachverhalte<br />

a) Betriebsstättenbeiträge<br />

•<br />

•<br />

Betreibt ein <strong>Kfz</strong>-Unternehmen mehrere Firmen<br />

bzw. Gesellschaften auf ein und demselben<br />

Grundstück (z.B. <strong>Kfz</strong>-Werkstatt und<br />

Lackiererei) innerhalb einer Gebäudeeinheit,<br />

so liegt eine einheitliche Betriebsstätte vor<br />

und es fällt nur ein Rundfunkbeitrag an.<br />

Bei der Angabe der Anzahl der beschäftigten<br />

Mitarbeiter in der Betriebsstätte ist in<br />

den Erfassungsbogen zunächst die aktuelle<br />

Mitarbeiterzahl anzugeben. Weicht im Jahr<br />

2013 hiervon die durchschnittliche Mitarbeiterzahl<br />

ab, ist dies der GEZ zu melden.<br />

b) Drittelbeitrag für gewerblich genutzte Fahrzeuge<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Pro Betriebsstätte ist ein <strong>Kfz</strong> beitragsfrei.<br />

Darüber hinaus unterliegen in <strong>Kfz</strong>-Betrieben<br />

folgende zugelassenen Fahrzeuge einer Beitragspflicht:<br />

-Dienstwagen von Unternehmern und<br />

Führungsmitarbeitern<br />

-Abschlepp- und Pannendienstwagen<br />

der Klassen M, N und G<br />

-Werkstattersatzwagen<br />

-Mietwagen<br />

-Vorführwagen<br />

Dagegen unterliegen folgende zugelassenen<br />

Fahrzeuge keiner Beitragspflicht:<br />

-Tageszulassungen mit einer Gesamt<br />

kilometerleistung von weniger als 200<br />

km<br />

-Händlereigene Zulassungen (HEZ) mit<br />

einer Gesamtkilometerleistung von<br />

weniger als 200 km<br />

2. Durchschnitt <strong>des</strong> Fahrzeugsbestan<strong>des</strong><br />

Zu klären war zwischen SWR und dem <strong>Kfz</strong>-Gewerbe<br />

ebenfalls, auf welche Weise die Anzahl der<br />

vorgehaltenen Vorführwagen, Mietwagen, Dienstwagen<br />

und Werkstattersatzwagen in die Erfassungsbögen<br />

einzutragen ist. Hier ist der im Zeitpunkt<br />

der Beantwortung vorhandene durchschnittliche<br />

Fahrzeugbestand (= Anzahl der Vorführwagen,<br />

Mietwagen, Werkstattersatzwagen<br />

und Dienstwagen) in den Erfassungsbogen einzutragen.<br />

Ergeben sich in den nachfolgenden Jahren – insbesondere<br />

im Jahr 2013 – Änderungen bei diesem<br />

Fahrzeugbestand (gemeint ist die durchschnittliche<br />

Anzahl der Fahrzeuge), so ist dies der<br />

GEZ mitzuteilen.<br />

3. Rücksendung der Erfassungsbögen<br />

Da die wichtigsten, das <strong>Kfz</strong>-Gewerbe betreffenden<br />

Rechtsunsicherheiten zur Auslegung <strong>des</strong><br />

Rundfunkbeitragsstaatsvertrages nunmehr geklärt<br />

sind, können die von der GEZ oder den Lan<strong>des</strong>rundfunkanstalten<br />

versandten Frage- bzw. Erfassungsbögen<br />

nunmehr ausgefüllt und zügig an<br />

die GEZ zurückgesendet werden. Hierzu können<br />

entweder die schon von der GEZ verschickten Erfassungsbögen<br />

verwendet werden oder aber der<br />

<strong>Kfz</strong>-Betrieb lädt sich auf der Internetseite www.<br />

rundfunkbeitrag.de ein entsprechen<strong>des</strong> Formular<br />

herunter. Änderungen gegenüber bereits abgegebenen<br />

Meldungen werden ebenfalls berücksichtigt.<br />

4. Beim Ausfüllen der Erfassungsbögen kein<br />

Rückgriff in die Vergangenheit<br />

Die jetzigen Angaben in den Erfassungsbögen ha-<br />

Versteckte Kostenklausel für Eintrag in Branchenverzeichnis unwirksam<br />

Mit einem aktuellen Urteil hat der BGH unseriöse<br />

Branchenbuchanbieter in die Schranken verwiesen<br />

und versteckte Kostenklauseln für den Eintrag<br />

in einem Internet-Branchenbuchverzeichnis<br />

für ungültig erklärt.<br />

Im vorliegenden Fall wurde einem Unternehmer<br />

unaufgefordert ein Formular „Eintragungsantrag<br />

Gewerbedatenbank“ zugesandt. Der Gewerbetreibende<br />

füllte dieses aus und faxte es zurück.<br />

Dabei übersah er offensichtlich den entsprechenden<br />

Kostenhinweis. Neben einer druck-<br />

technisch hervorgehobenen Spalte für den Eintrag<br />

von Unternehmerdaten enthielt das Formular<br />

in einer unauffälligen rechten Längsspalte den<br />

in einem Fließtext versteckten Satz „… Vertragslaufzeit<br />

zwei Jahre, die Kosten betragen 650 Euro<br />

netto pro Jahr…“. Als der Unternehmer eine<br />

Brutto-Rechnung in Höhe von 773,50 erhielt, weigerte<br />

er sich diese Rechnung zu bezahlen.<br />

Im Hinblick darauf, dass Grundeinträge in Branchenverzeichnisse<br />

im Internet vielfach unentgeltlich<br />

angeboten werden, sieht der BGH eine Ent-<br />

- 10 -<br />

ben keine Auswirkungen auf die bislang zu zahlenden<br />

Rundfunkgebühren. Es erfolgt keine Nachberechnung<br />

der Rundfunkgebühren für die vergangenen<br />

Jahre.<br />

Vermehrte Kontrollen durch GEMA<br />

In letzter Zeit häufen sich Hinweise, dass die GE-<br />

MA derzeit wieder verstärkt ihre Kontrolleure in<br />

die Autohäuser schickt. Bitte beachten Sie, dass<br />

das Abspielen von Musik in der Öffentlichkeit -<br />

gleichgültig, ob über Radio, Fernseher, CD oder<br />

Internet - gebührenpflichtig ist und bei der GEMA<br />

angemeldet werden muss. Dies gilt sowohl für die<br />

Hintergrundmusik in den Ausstellungs- bzw. Verkaufsräumen<br />

wie auch die Musik in der Telefonwarteschleife,<br />

im Internet auf der Homepage oder<br />

auch für Live- und Tonträgermusik bei Veranstaltungen.<br />

Wir haben mit der GEMA einen Rahmenvertrag<br />

abgeschlossen, der <strong>Innung</strong>smitgliedern<br />

einen Nachlass von 20% auf die anfallenden GE-<br />

MA-Gebühren einräumt.<br />

Einen Fragen- und Antwortenkatalog (Stand 2008)<br />

zu diesem Thema mit näheren Informationen erhalten<br />

Sie über unsere Homepage.<br />

geltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung<br />

<strong>des</strong> Antragsformulars so unauffällig in<br />

das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem<br />

Vertragspartner nicht vermutet wird, als überraschend<br />

und damit gemäß § 305 c Abs. 1 BGB als<br />

nicht wirksam an. (Urteil <strong>des</strong> BGH vom 26.07.2012,<br />

Az.: VII ZR 262/11).<br />

Mit diesem Urteil dürften Geschädigte ein weiteres<br />

Argument haben, um sich erfolgreich gegen<br />

unseriöse Branchenbuchanbieter zu wehren.


<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Recht<br />

Der Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens bei der Freistellung erfordert regelmäßig eine Auslauffrist<br />

BAG-Urteil vom 21.03.2012 Az: 5 AZR 651/10<br />

Das Bun<strong>des</strong>arbeitsgericht (BAG) hat zur Frage, ob<br />

ein Arbeitgeber einen Dienstwagen bei Freistellung<br />

<strong>des</strong> Arbeitnehmers unverzüglich herausverlangen<br />

kann, sinngemäß folgen<strong>des</strong> entschieden:<br />

1.<br />

2.<br />

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung i.S.d. §<br />

305 Abs. 1 S. 1 BGB, welche dem Arbeitgeber<br />

vorbehält, die Überlassung <strong>des</strong> Dienstwagens<br />

zu widerrufen, wenn der Pkw für<br />

dienstliche Zwecke vom Arbeitnehmer nicht<br />

mehr benötigt wird und dieser von der Arbeitsleistung<br />

freigestellt wird, ist wirksam.<br />

Dabei muss der Widerruf im Einzelfall dem<br />

billigen Ermessen nach § 315 BGB entsprechen.<br />

Die Gesamtbewertung beiderseitiger Interessen<br />

kann dazu führen, dass der Arbeitgeber<br />

einen Dienstwagen nur unter Einräumung<br />

einer Auslauffrist zurückfordern darf.<br />

Im Einzelfall kann das Interesse <strong>des</strong> Arbeitnehmers,<br />

den von ihm zu versteuernden<br />

Vorteil (i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) auch real<br />

3.<br />

Arbeitsrecht<br />

Urlaubsabgeltungsanspruch bei Beendigung <strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses verfällt nicht mehr am Ende <strong>des</strong> Urlaubsjahres<br />

Nach dem Bun<strong>des</strong>urlaubsgesetz muss der Erholungsurlaub<br />

grundsätzlich bis zum 31. Dezember<br />

<strong>des</strong> jeweiligen Jahres bzw. in Ausnahmefällen bis<br />

zum 31. März <strong>des</strong> Folgejahres genommen werden.<br />

Wird der Urlaub bis dahin nicht genommen, verfällt<br />

er. Nach der bislang geltenden Rechtsprechung<br />

<strong>des</strong> BAG galt diese Fristenregelung auch<br />

für den finanziellen Urlaubsabgeltungsanspruch,<br />

der dem Arbeitnehmer zusteht, wenn er wegen<br />

Beendigung <strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses den Resturlaub<br />

nicht mehr realisieren konnte.<br />

Diese Rechtsprechung hat das BAG jetzt aufgegeben.<br />

Begründet hat das BAG dies damit, dass der<br />

Urlaubsabgeltungsanspruch entgegen bisheriger<br />

Auffassung kein Ersatz (Surrogat) <strong>des</strong> eigentlichen<br />

Urlaubsanspruchs ist. Vielmehr handelt es<br />

sich lediglich um einen gewöhnlichen Geldanspruch,<br />

weshalb er auch nicht entsprechend der<br />

Fristenregelung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>urlaubsgesetzes ver-<br />

Fanpages von Mitgliedsbetrieben auf Facebook<br />

Einwilligungserklärung <strong>des</strong> Kunden zur Verwendung von Fotografien auf Facebook<br />

Viele <strong>Kfz</strong>-Unternehmen haben in den letzten Jahren<br />

den Weg zu Facebook gefunden und ihren Internetauftritt<br />

um eine Präsenz im größten sozialen<br />

Netzwerk erweitert. Neben traditionellen Marketingmaßnahmen<br />

lernen sie, die Chancen <strong>des</strong> Online-Empfehlungsmarketings<br />

(Word of mouth) zu<br />

nutzen.<br />

Ein zunehmend beliebtes Instrument hierzu ist<br />

es, Fotos von zufriedenen Kunden etwa bei der<br />

Fahrzeugübergabe einzustellen. Über die Interaktionen<br />

der Fans mit der Fanpage erscheinen diese<br />

Fotografien nicht nur im Newsfeed der Seite, sondern<br />

auch im Ticker der Freunde und machen diese<br />

dadurch auf das <strong>Kfz</strong>-Unternehmen aufmerksam.<br />

Da zum Schutz der Persönlichkeitsrechte auch<br />

das Recht am eigenen Bild gehört, werden Fotos<br />

bekanntlich nur mit Einwilligung der abgebildeten<br />

Personen auf Facebook hochgeladen. <strong>Kfz</strong>-Unternehmen,<br />

die bereits Fotos in der vorgenannten<br />

Form verwenden, holen die Einwilligungen ggf. in<br />

unterschiedlicher Art und Weise vom Kunden ein.<br />

nutzen zu können, das abstrakte Interesse<br />

<strong>des</strong> Arbeitgebers am sofortigen Entzug <strong>des</strong><br />

Dienstwagens überwiegen.<br />

Kommt der Arbeitnehmer dem Herausgabeverlangen<br />

<strong>des</strong> Arbeitgebers nach und kann<br />

er den Dienstwagen nicht mehr zu Privatzwecken<br />

nutzen, hat der Arbeitnehmer einen<br />

Anspruch auf Ersatz <strong>des</strong> hierdurch verursachten<br />

Schadens, der der Höhe nach<br />

der steuerlich anzusetzenden privaten Nutzungsversteuerung<br />

i.H.v. 1 % <strong>des</strong> Listenneupreises<br />

entsprechen kann.<br />

Fazit<br />

Die obige Entscheidung <strong>des</strong> BAG schränkt die<br />

schon in früheren BAG-Verfahren festgestellte<br />

Zulässigkeit von Widerrufsklauseln bei Dienstwagenvereinbarungen<br />

wieder ein. Zwar erwähnt<br />

das BAG nach wie vor, dass eine Widerrufsklausel<br />

bei Dienstwagenvereinbarungen wirksam ist. Allerdings<br />

werden unseres Erachtens an die prak-<br />

- 11 -<br />

fallen kann (Urteil <strong>des</strong> BAG vom 19.06.2012, Az.:<br />

9 AZR 652/10).<br />

Anders als bisher kann der Arbeitnehmer nach<br />

einem beendeten Arbeitsverhältnis nun selbst<br />

nach Ablauf <strong>des</strong> Urlaubsjahres noch die Auszahlung<br />

von Urlaubsabgeltungsansprüchen fordern.<br />

Dies jedoch nur, solange die Forderung innerhalb<br />

der gesetzlichen dreijährigen Verjährungsfrist<br />

oder entsprechender arbeits- oder tarifvertraglicher<br />

Ausschlussfristen erfolgt.<br />

Aus Gründen der Vereinheitlichung übersenden<br />

wir Ihnen eine Muster-Einwilligungserklärung<br />

zur Verwendung von Fotos auf Facebook. Wenn<br />

mehrere Personen auf dem Foto abgebildet sind,<br />

müssen diese jeweils eine Einwilligung unterschreiben.<br />

Bitte beachten Sie, dass sich Facebook und seine<br />

Funktionalitäten schnell verändern. Insoweit<br />

kann eine Anpassung <strong>des</strong> Musters notwendig<br />

werden. Ebenso muss das Muster natürlich auf<br />

die betrieblichen Belange und Verfahrensweisen<br />

angepasst werden.<br />

tische Umsetzung dieses Widerrufs zu hohe Anforderungen<br />

gestellt.<br />

Die Entscheidungsgründe lassen sich darüber hinaus<br />

unseres Erachtens dahingehend verallgemeinern,<br />

dass ein Widerruf innerhalb eines laufenden<br />

Kalendermonats – mit Blick auf die Besteuerung<br />

der Privatnutzung – grundsätzlich<br />

nicht ohne Zahlung eines Schadensersatzes in<br />

Höhe <strong>des</strong> vom Arbeitnehmer zu zahlenden geldwerten<br />

Vorteils möglich ist.<br />

Außerdem muss der Arbeitgeber konkrete Gründe<br />

benennen, warum er ausgerechnet zum Zeitpunkt<br />

<strong>des</strong> Widerrufs auf das Fahrzeug angewiesen<br />

ist. Zwar hat sich das BAG nicht dazu geäußert,<br />

was einen solchen Grund darstellen könnte.<br />

Allerdings spricht hier wohl einiges dafür, dass dies<br />

regelmäßig nur die (sofortige) Einstellung einer<br />

Ersatzkraft sein könnte, für die das Fahrzeug benötigt<br />

wird.


Recht<br />

<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Arbeitsrecht<br />

Elternzeit - Eine Verlängerung bereits gewährter Elternzeit hängt von der Zustimmung <strong>des</strong> Arbeitgebers ab / BAG-Urteil<br />

vom 18.10.2011 (Az: 9 AZR 315/10)<br />

In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das Bun<strong>des</strong>arbeitsgericht<br />

(BAG) folgen<strong>des</strong> entschieden:<br />

Der Arbeitgeber hat entsprechend § 315 Abs. 1<br />

BGB nach billigem Ermessen zu entscheiden, ob<br />

er die zur Verlängerung der Elternzeit nach § 16<br />

Abs. 3 S. 1 BEEG erforderliche Zustimmung erteilt.<br />

Es stellte sich hier die Frage, wie das Zustimmungserfordernis<br />

in § 16 Abs. 3 S. 1 BEEG ausgelegt<br />

werden müsse. Danach könne die Elternzeit<br />

nur verlängert werden, wenn der Arbeitgeber<br />

zustimme. Das Gesetz selber schweige sich aber<br />

darüber aus, unter welchen Voraussetzungen der<br />

Arbeitgeber die Zustimmung verweigern dürfe<br />

oder erteilen müsse. Daraus könne man zumin<strong>des</strong>t<br />

nicht schließen, dass der Arbeitgeber bis<br />

zur Grenze <strong>des</strong> Rechtsmissbrauchs in seiner Entscheidung<br />

frei sei.<br />

Vielmehr folge aus der Gesetzesbegründung,<br />

dass der Gesetzgeber mit dem Zustimmungserfordernis<br />

lediglich deutlich machen wollte, dass<br />

der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die<br />

Verlängerung habe. Die berechtigten Interessen<br />

<strong>des</strong> Arbeitgebers, seine für die in Anspruch genommene<br />

Elternzeit getroffenen Dispositionen<br />

weiterhin umsetzen zu können, sollten <strong>des</strong>halb<br />

einem vorbehaltslosen Rechtsanspruch entgegenstehen.<br />

Damit werde deutlich, dass es dem Gesetzgeber<br />

darauf ankomme, mit dem Zustimmungserfordernis<br />

einen Interessensausgleich entsprechend<br />

§ 315 Abs. 1 BGB zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />

zu gewährleisten.<br />

Unter Anwendung der Auslegungsregel <strong>des</strong> § 315<br />

BGB sei damit festzustellen, dass der Arbeitgeber<br />

durch die Ausübung der ihm vorbehaltenen Zustimmung<br />

nach billigem Ermessen darüber entscheiden<br />

könne, ob er dem Begehren zur Verlän-<br />

BAG stellt klar: Bei Langzeiterkrankung Verfall <strong>des</strong> Urlaubsanspruchs nach 15 Monaten<br />

Nach § 7 BUrlG verfällt der gesetzliche Urlaub in<br />

der Regel ersatzlos, wenn er nicht bis zum Jahresende<br />

bzw. in den ersten drei Monaten <strong>des</strong> folgenden<br />

Kalenderjahres genommen wird. Seit<br />

2009 gilt diese Regelung jedoch aufgrund der Eu-<br />

GH- und BAG-Rechtsprechung nicht mehr, wenn<br />

der Arbeitnehmer wegen langandauernder Erkrankung<br />

den Urlaub nicht nehmen konnte. Langzeiterkrankte<br />

Arbeitnehmer konnten seither Urlaubsansprüche<br />

beinahe unbegrenzt ansammeln,<br />

was zu weitreichenden Folgen bei den Arbeitgebern<br />

führte.<br />

Mit Urteil vom 21.11.2011 ruderte der EuGH <strong>des</strong>halb<br />

wieder zurück. Das „Ansparen“ darf zumin<strong>des</strong>t<br />

zeitlich begrenzt werden. Der EuGH erklärte<br />

eine tarifvertragliche Regelung, nach der eine<br />

Verfallfrist von 15 Monaten ab Ende <strong>des</strong> Anspruchsjahres<br />

vorgesehen ist, für unionsrecht-<br />

lich zulässig. Ob diese Begrenzung auch anwendbar<br />

ist, wenn keine entsprechende tarif- oder arbeitsvertragliche<br />

Regelung vorliegt, hierüber<br />

herrschte bei den Arbeitsgerichten seitdem große<br />

Uneinigkeit. Während das LAG Baden-Württemberg<br />

generell von einer 15-monatigen und das<br />

LAG Hamm von einer 18-monatigen Verfallfrist<br />

ausging, lehnte das LAG Düsseldorf eine Begrenzung<br />

ohne entsprechende tarifvertragliche Regelung<br />

ab.<br />

Nun hat das BAG Klarheit geschaffen und in<br />

einem Grundsatzurteil entschieden, dass der in<br />

Krankheitsfällen "angesparte" Urlaub auch ohne<br />

tarif- oder arbeitsvertragliche Regelung 15 Monate<br />

nach dem Ende <strong>des</strong> Urlaubsjahres, also zum<br />

31. März <strong>des</strong> übernächsten Jahres verfällt (Urteil<br />

vom 07.08.2012, Az.: 9 AZR 353/10).<br />

- 12 -<br />

gerung der Elternzeit zustimmt oder nicht.<br />

Fazit<br />

Vor dem hier besprochenen BAG-Urteil war unklar,<br />

ob überhaupt, und wenn ja, unter welchen<br />

Voraussetzungen der Arbeitgeber die Zustimmung<br />

zur Verlängerung der Elternzeit <strong>des</strong> Arbeitnehmers<br />

verweigern darf. Nach dem durchaus zu<br />

begrüßenden BAG-Urteil steht nunmehr fest, dass<br />

der Arbeitgeber zwar nicht völlig frei in seiner<br />

Entscheidung ist, ob er der Verlängerung der Elternzeit<br />

zustimmt. Allerdings ist die Verweigerung<br />

der Zustimmung zur Verlängerung der Elternzeit<br />

durch den Arbeitgeber durchaus opportun, wenn<br />

er zu diesem Entschluss nach billigem Ermessen<br />

im Rahmen einer Interessensabwägung kommt.<br />

Ein berücksichtigenswertes Interesse <strong>des</strong> Arbeitgebers<br />

wird sicherlich immer gegeben sein, wenn<br />

er darlegt, dass er im Rahmen der Personalplanung<br />

schon anders disponiert und die Arbeitnehmerin<br />

eingeplant hat. Eine Interessensabwägung<br />

ist aber sicherlich dann als offen zu bewerten,<br />

wenn die Verlängerung der Elternzeit z.B. wegen<br />

einer Erkrankung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> beantragt wird.<br />

Rechtsanwältin der <strong>IDK</strong>s - Karen Buck


<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück Recht<br />

Wettbewerbsrecht<br />

Neue Entscheidung <strong>des</strong> Landgerichts München I zum Thema Werbung mit „TÜV“<br />

Das Landgericht München I hat in einem Rechtsstreit<br />

entschieden, dass die Werbung eines <strong>Kfz</strong>-<br />

Betriebes mit dem Begriff „TÜV“ nicht irreführend<br />

ist und <strong>des</strong>halb kein Verstoß gegen § 3 UWG<br />

vorliegt. Das Gericht geht - entgegen der bisherigen<br />

Auffassung anderer Gerichte – davon aus,<br />

dass die Kunden normalerweise mit „TÜV“ nicht<br />

das entsprechende Unternehmen, sondern lediglich<br />

die Vornahme der Hauptuntersuchung an ihren<br />

Autos verbinden (LG München I, Az.: 4 HK O<br />

25511/11).<br />

Durch diesen Zeitungsbericht entsteht bei den<br />

<strong>Kfz</strong>-Betrieben womöglich der Eindruck, sie<br />

könnten aufgrund dieser neuen Rechtsprechung<br />

mit dem Begriff „TÜV“ in Zukunft bedenkenlos<br />

werben. Hiervor möchten wir ausdrücklich warnen!<br />

Abgesehen davon, dass andere Gerichte diesen<br />

Sachverhalt bisher ganz anders beurteilt und<br />

Werbung mit dem Begriff „TÜV“ als wettbewerbswidrig<br />

eingestuft haben, liegt hier grundsätzlich<br />

eine Markenrechtsverletzung vor. Im Hinblick<br />

Vorsicht bei Werbung mit Preisgegenüberstellung<br />

Beim Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges darf<br />

der Händler nicht mit dem „ehemaligen Neuwagenpreis“<br />

werben, wenn er nicht erläutert, um<br />

welchen Preis es sich dabei handelt. Das Landgericht<br />

Osnabrück sah hierin wegen irreführender<br />

Preisgegenüberstellung einen wettbewerbsrechtlichen<br />

Verstoß.<br />

Der in Bezug genommene ehemalige Neuwagenpreis<br />

sei mehrdeutig. Schließlich könne es sich<br />

dabei genauso um die unverbindliche Preisempfehlung<br />

<strong>des</strong> Herstellers wie auch um den eigenen<br />

Neuwagenpreis oder sogar den Neuwagenpreis<br />

eines anderen Händlers handeln (Urteil <strong>des</strong><br />

Schadensrecht<br />

In der Werkstatt unterschriebene Anwaltsvollmacht ist wirksam<br />

Unterschreibt ein Unfallgeschädigter eine vom<br />

Rechtsanwalt in der Werkstatt hinterlegte Vollmacht,<br />

so ist diese auch wirksam. Dies haben<br />

zwischenzeitlich mehrere Gerichte klargestellt,<br />

zuletzt das Amtsgericht Hamburg mit Urteil vom<br />

28.06.2012 (Az.: 910 C 440/11).<br />

Der Umstand, dass ein Rechtsanwalt von einer<br />

Reparaturwerkstatt empfohlen wird und eine<br />

vom Anwalt zuvor zur Verfügung gestellte Vollmacht<br />

dort unterschrieben wird, begründet keine<br />

Unwirksamkeit <strong>des</strong> Anwaltsvertrages. Die gegnerische<br />

Versicherung muss also die Anwaltskosten<br />

der Unfallregulierung übernehmen.<br />

Die immer wiederkehrenden Einwände der Versicherungen<br />

mit Hinweis auf ein sogenanntes Verbot<br />

von Stapelvollmachten dürften bei einer derart<br />

eindeutigen Rechtsprechung ins Leere gehen.<br />

- 13 -<br />

auf die eingetragene Marke „TÜV“ dürfen ausschließlich<br />

die TÜV-Gesellschaft oder ein berechtigter<br />

Lizenznehmer die Bezeichnung „TÜV“ benutzen.<br />

Bei unberechtigter Verwendung der Marke<br />

„TÜV“ besteht also weiterhin zumin<strong>des</strong>t die<br />

Gefahr, vom Markeninhaber selbst abgemahnt zu<br />

werden. Eine teure Angelegenheit, da bei Markenrechtsverletzungen<br />

Anwaltskosten in doppelter<br />

Höhe anfallen und meist mehr als 3.500,-<br />

Euro ausmachen.<br />

Fazit: Auch wenn manche Medienberichterstattungen<br />

einen anderen Eindruck vermitteln: Solange<br />

nicht Prüfingenieure selbst in der Werkstatt die<br />

Hauptuntersuchung durchführen, ist in der Werbung<br />

grundsätzlich nur der Begriff „Hauptuntersuchung“<br />

zu verwenden. Im Falle einer Abmahnung<br />

aufgrund einer Wettbewerbsverletzung wegen<br />

Verwendung <strong>des</strong> TÜV-Begriffes sollte aufgrund<br />

der differenten Rechtsprechung rechtliche<br />

Beratung eingeholt werden.<br />

LG Osnabrück vom 09.07.2012, Az.: 16 O 37/12).<br />

Fazit: Bereits kleine Formulierungsfehler können<br />

zu Abmahnungen führen. Umso wichtiger ist es,<br />

jede Anzeige vor Schaltung genauestens zu überprüfen.<br />

Musteranzeigen mit Tipps zum abmahnsicheren<br />

Werben erhalten Sie über Ihre <strong>IDK</strong>.


Recht<br />

Fahrtenbuch für Dienstwagen muss genau geführt werden<br />

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, muss<br />

den geldwerten Vorteil versteuern. Grundsätzlich<br />

wird der geldwerte Vorteil für Privatfahrten nach<br />

der sog. 1 %-Methode berechnet. Alternativ kann<br />

ein Fahrtenbuch geführt werden, was insbesondere<br />

dann erheblich günstiger sein kann, wenn<br />

private Fahrten nur in geringem Umfang anfallen.<br />

Ein Fahrtenbuch muss jedoch äußerst präzise<br />

geführt werden, um steuerlich anerkannt zu<br />

werden.<br />

In einem aktuellen Urteil vom 23.05.2012 (Az.: VI<br />

R 33/10) hat der Bun<strong>des</strong>finanzhof nun entspre-<br />

<strong>Innung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Kfz</strong>-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück<br />

Anteilige Mehrwertsteuer im Totalschadenfall bei Leasingfahrzeug als Nachfolgefahrzeug<br />

OLG Celle: Urteil vom 30.11.2011- 14 U 92/11<br />

Grundsätzlich erhält ein Geschädigter nach einem<br />

Verkehrsunfall mit einem Pkw gemäß § 249 Abs.<br />

2 S. 2 BGB die Mehrwertsteuer nur insoweit, als<br />

diese tatsächlich angefallen ist. Dies kann gegenüber<br />

der gegnerischen Haftpflichtversicherung im<br />

Reparaturfall durch Vorlage einer Reparaturrechnung<br />

oder im Totalschadenfall durch eine Kopie<br />

der Zulassungsbescheinigung <strong>des</strong> neu erworbenen<br />

Fahrzeuges nachgewiesen werden. Doch<br />

was gilt, wenn der Geschädigte sich das neue<br />

Fahrzeug nicht kauft, sondern es least?<br />

Über eine solche Fallkonstellation hatte vor<br />

kurzem das Oberlan<strong>des</strong>gericht Celle zu entscheiden.<br />

Der Versicherer hatte zunächst auf fiktiver<br />

Grundlage netto abgerechnet, wollte also gar kei-<br />

Sonstiges<br />

Vermietung oder Verkauf<br />

<strong>Kfz</strong>-Werkstatt mit Wohnhaus und Büro zu verkaufen.<br />

<strong>Kfz</strong>-Werkstatt mit Wohnhaus und Büro Standort<br />

zwischen Bassum und Sulingen an der B 6 zu<br />

verkaufen.<br />

Das Unternehmen besteht seit 30 Jahren und verfügt<br />

über einen festen Kundenstamm.<br />

Es ist ideal für Existenzgründer, aber auch für andere<br />

Berufssparten geeignet.<br />

Steuerrecht<br />

chende streng gefasste Min<strong>des</strong>tanforderungen<br />

formuliert. Hiernach muss ein Fahrtenbuch „zeitnah<br />

und in geschlossener Form“ geführt werden.<br />

Es reicht nicht aus, wenn beispielsweise nur Straßennamen<br />

als Ziel angegeben werden. Neben Datum<br />

und Fahrtziel sind grundsätzlich auch der jeweils<br />

aufgesuchte Kunde, Geschäftspartner oder<br />

der sonstige Zweck der Fahrt sowie die jeweiligen<br />

Gesamtkilometerstände aufzuführen.<br />

Im Hinblick auf Vollständigkeit und Richtigkeit genügt<br />

es zudem nicht - wie im vorliegenden Fall<br />

geschehen -, diese Daten nur nachträglich durch<br />

ne Mehrwertsteuer erstatten. Der Geschädige<br />

verlangte nun die anteilige Erstattung der in den<br />

bisher geleisteten Leasingraten enthaltenen Umsatzsteuer.<br />

Das OLG Celle bejahte nun nach dem<br />

Wiederherstellungsgrundsatz <strong>des</strong> § 249 BGB einen<br />

entsprechenden Anspruch auf Erstattung der<br />

Umsatzsteuer, soweit sie schon angefallen ist.<br />

Auch für die Zeit bis zur Beendigung <strong>des</strong> Leasingvertrages<br />

von insgesamt 48 Monaten hat das Gericht<br />

einen Feststellungsanspruch <strong>des</strong> Geschädigten<br />

bejaht, d.h. dem Kläger steht für jede einzelne<br />

Leasingrate die anteilige Umsatzsteuer zu.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> OLG Celle stellt auch die<br />

Anschaffung eines Pkw durch Leasing eine Maßnahme<br />

der Ersatzbeschaffung im Sinne der Re-<br />

Gesamtareal 1100 m2 - Gesamtpreis 180.000 €<br />

Verkauf aus Altersgründen jetzt oder in den nächsten<br />

5 Jahren.<br />

Ansprechpartner: Gerhard Michalak<br />

Tel. 05131 / 466616<br />

E- Mail: gmichalak@idk-hannover.de<br />

- 14 -<br />

eine Auflistung auf Grundlage <strong>des</strong> persönlichen<br />

Tageskalenders zu ergänzen.<br />

Fazit:<br />

Wer Probleme mit dem Finanzamt vermeiden will,<br />

sollte stets jede Fahrt sofort und vollumfänglich<br />

im Fahrtenbuch dokumentieren - egal wie zeitaufwändig<br />

und lästig dies auch sein mag.<br />

Steuerberater Fischer & Deeken; Syke<br />

und <strong>Hannover</strong><br />

stitution nach einem Unfallschaden dar. Der Geschädigte<br />

ist schadensrechtlich nicht gehalten,<br />

in derselben Rechtform wie vor dem Unfallereignis<br />

bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine<br />

Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser<br />

Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit <strong>des</strong> Geschädigten.<br />

Es wäre eine von Rechts wegen nicht<br />

begründbare Einschränkung, dem Geschädigten<br />

vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform<br />

er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen<br />

hat.<br />

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />

Ralf Wöstmann (Partner der <strong>IDK</strong>s)<br />

Niedersachsen-Mitte Osnabrück<br />

30827 Garbsen 49080 Osnabrück<br />

Redaktion:<br />

Gerhard Michalak, Anja Gross, Karen Buck<br />

Gestaltung:<br />

Gerhard Michalak<br />

Layout:<br />

Anja Gross<br />

Verlag+Druck:<br />

Vogel Business Media GmbH & Co.KG<br />

97064 Würzburg<br />

info@idk-hannover.de kfzinnung@osnanet.de<br />

www.idk-hannover.de www.idk-osnabrueck.de

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