Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Urmitz
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4. Bei Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wird ein<br />
Zuschlag berechnet von 100 v. H.<br />
V. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen<br />
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen<br />
vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als<br />
Auslagen zu ersetzen.<br />
VI. Benutzung <strong>der</strong> Leichenhalle<br />
1. Für die Aufbewahrung<br />
a) einer Leiche bis zu 4 Tagen 55,00 €<br />
für jeden weiteren Tag 15,00 €<br />
b) einer Urne bis zu 10 Tagen 30,00 €<br />
für jeden weiteren Tag 15,00 €<br />
2. Für die<br />
a) Benutzung des Sezierraumes einschl. Reinigung 90,00 €<br />
b) Gestellung von Hilfskräften je Hilfskraft und Stunde 25,00 €<br />
VII. Sonstige Gebühren<br />
1. Gehwegplatten<br />
a) Wahlgrab 35,00 €<br />
b) Reihengrab 35,00 €<br />
c) Urnengrab 25,00 €