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Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Urmitz

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4. Bei Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wird ein<br />

Zuschlag berechnet von 100 v. H.<br />

V. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen<br />

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen<br />

vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als<br />

Auslagen zu ersetzen.<br />

VI. Benutzung <strong>der</strong> Leichenhalle<br />

1. Für die Aufbewahrung<br />

a) einer Leiche bis zu 4 Tagen 55,00 €<br />

für jeden weiteren Tag 15,00 €<br />

b) einer Urne bis zu 10 Tagen 30,00 €<br />

für jeden weiteren Tag 15,00 €<br />

2. Für die<br />

a) Benutzung des Sezierraumes einschl. Reinigung 90,00 €<br />

b) Gestellung von Hilfskräften je Hilfskraft und Stunde 25,00 €<br />

VII. Sonstige Gebühren<br />

1. Gehwegplatten<br />

a) Wahlgrab 35,00 €<br />

b) Reihengrab 35,00 €<br />

c) Urnengrab 25,00 €

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