Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Urmitz
Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Urmitz
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d) Kin<strong>der</strong>grab 25,00 €<br />
2. Betonsockel<br />
a) Wahlgrab – einstellig 50,00 €<br />
b) Wahlgrab – zweistellig 90,00 €<br />
c) Wahlgrab weitere Stelle 50,00 €<br />
c) Reihengrab 50,00 €<br />
d) Urnenwahlgrab 50,00 €<br />
e) Urnenreihengrab 40,00 €<br />
f) Kin<strong>der</strong>grab 30,00 €<br />
Sollten im Fall einer Beisetzung weitere Gebühren zu erheben sein, so richtet sich <strong>der</strong>en<br />
Höhe nach den tatsächlich entstandenen Kosten.<br />
Hierzu zählen ebenso die Kosten für Einebnung <strong>der</strong> Gräber nach Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeiten bei<br />
Reihengräbern und Nutzungszeiten bei Wahlgrabstätten.