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Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Urmitz

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d) Kin<strong>der</strong>grab 25,00 €<br />

2. Betonsockel<br />

a) Wahlgrab – einstellig 50,00 €<br />

b) Wahlgrab – zweistellig 90,00 €<br />

c) Wahlgrab weitere Stelle 50,00 €<br />

c) Reihengrab 50,00 €<br />

d) Urnenwahlgrab 50,00 €<br />

e) Urnenreihengrab 40,00 €<br />

f) Kin<strong>der</strong>grab 30,00 €<br />

Sollten im Fall einer Beisetzung weitere Gebühren zu erheben sein, so richtet sich <strong>der</strong>en<br />

Höhe nach den tatsächlich entstandenen Kosten.<br />

Hierzu zählen ebenso die Kosten für Einebnung <strong>der</strong> Gräber nach Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeiten bei<br />

Reihengräbern und Nutzungszeiten bei Wahlgrabstätten.

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