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46<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Gebrauchshinweise Türschlösser<br />

Das Türblatt darf im Schließbereich<br />

nicht bei eingebautem Schloss durchbohrt<br />

werden.<br />

Die Betätigung des Panikdrückers darf nur im besonderen Gefahrenfall<br />

(nicht im Dauerbetrieb) erfolgen.<br />

Der Abstand zwischen Schlossstulpe und<br />

Schließblech soll zwischen 2 mm und<br />

5 mm betragen.<br />

Bei Anti-Panik-Schlössern darf kein<br />

Schlüssel im Schloss stecken bleiben.<br />

Der Drückerstift darf nicht mit Gewalt<br />

durch die Schlossnuss geschlagen<br />

werden.<br />

In Anti-Panik-Einsteckschlösser dürfen<br />

keine Schließzylinder mit Freilauffunktion<br />

des Mitnehmers eingebaut werden.<br />

Dies sind beispielsweise Zylinder, bei<br />

denen sich der Mitnehmer bei abgezogenem<br />

Schlüssel frei drehen lässt, oder so<br />

genannte Knaufzylinder.

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