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Wissen buchen! Seminare - IG Metall Verwaltungsstelle Velbert

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T I P P S U N D W I S S E N W E R T E S A U S D E R A R B E I T S W E LT<br />

? Schon<br />

gewusst?<br />

Neu gewählte Betriebsratsmitglieder haben einen<br />

Schulungsanspruch . . .<br />

Betriebsratsmitglieder haben nach § 37 Abs. 6 BetrVG Anspruch<br />

auf Freistellung für Seminarbesuche. Voraussetzung ist, dass<br />

das Seminar für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich ist.<br />

Für erstmals gewählte Betriebsratsmitglieder sind Schulungen<br />

erforderlich, die Grundlagenkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht<br />

vermitteln. Die konkrete Erforderlichkeit von Grundlagenschulungen*<br />

braucht nicht begründet zu werden, weil das<br />

Betriebsratsmitglied ein Anrecht auf dieses <strong>Wissen</strong>** hat.<br />

Dieses Grundlagenwissen kann auf mehrere <strong>Seminare</strong> verteilt<br />

sein. Die in Frage kommenden <strong>Seminare</strong> sind in dieser Broschüre<br />

zu finden auf den Seiten 6 – 10.<br />

. . . wiedergewählte Betriebsratsmitglieder auch!<br />

Erfahrungswissen ersetzt nicht systematische Schulung. Wer in<br />

der ersten Wahlperiode noch nicht das vollständige Grundlagenwissen<br />

erworben hat, kann auch nach der Wiederwahl ohne konkrete<br />

Begründung der Erforderlichkeit an Grundlagenseminaren<br />

teilnehmen ***.<br />

Bei weiterführenden <strong>Seminare</strong>n: Erforderlichkeit begründen<br />

Bei weiterführenden <strong>Seminare</strong>n ist es notwendig, die Erforderlichkeit<br />

des <strong>Wissen</strong>serwerbs zu begründen. Dazu sollte sich der<br />

Betriebsrat fragen, für welche im Betrieb anstehenden Fragen er<br />

das <strong>Wissen</strong> benötigt, das er im Seminar erwerben will.<br />

Ausführliche Informationen zum Thema »Erforderlichkeit« gibt<br />

es auf unserer Internetseite www.DGB-Bildungswerk-NRW.de<br />

unter »Service« im »Ratgeber Freistellungen«.<br />

* Das Bundesarbeitsgericht hat auf eine nähere Darlegung der Erforderlichkeit<br />

für erstmals gewählte Betriebsratsmitglieder verzichtet<br />

(Beschluss vom 04.06.2003 - 7 ABR 42/02).<br />

** Um die Betriebsratsaufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können,<br />

benötigt das Betriebsratsmitglied das durch Grundschulungen vermittelte<br />

<strong>Wissen</strong> im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht und im<br />

Bereich der Arbeitssicherheit sowie der Unfallverhütung<br />

(Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.05.2008 - 7 AZR 90/07).<br />

*** LAG Hamburg, Beschluss vom 13.03.2008 – 8 TaBV 14/07 (rechtskräftig)<br />

N O C H M E H R W I S S E N B U C H E N !<br />

Wir wollen<br />

immer besser<br />

werden!<br />

Wir, das Bildungswerk-Team, haben ein Ziel:<br />

die stetige Verbesserung unserer Leistungen<br />

und Angebote. Wichtig ist uns dabei die Beantwortung<br />

der Frage: Sind die Wünsche und<br />

Erwartungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

im hohen Maße erfüllt worden?<br />

Regelmäßige Befragungen der Teilnehmenden<br />

geben darüber Aufschluss. Ihre Anregungen<br />

und ihre Kritik nutzen wir – wie auch die<br />

externe Begutachtung unserer Prozesse und<br />

Dienstleistungen – , um immer besser zu werden.<br />

Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist eine<br />

nach EFQM (European Foundation for Quality<br />

Management) zertifizierte Einrichtung mit dem<br />

Label »Committed to Excellence«. Das Zertifikat<br />

wurde zuletzt im Oktober 2008 von der Deutschen<br />

Gesellschaft für Qualität (DGQ) erteilt.<br />

DER GEWERKSCHAFTEN<br />

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