Wissen buchen! Seminare - IG Metall Verwaltungsstelle Velbert
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T I P P S U N D W I S S E N W E R T E S A U S D E R A R B E I T S W E LT<br />
? Schon<br />
gewusst?<br />
Neu gewählte Betriebsratsmitglieder haben einen<br />
Schulungsanspruch . . .<br />
Betriebsratsmitglieder haben nach § 37 Abs. 6 BetrVG Anspruch<br />
auf Freistellung für Seminarbesuche. Voraussetzung ist, dass<br />
das Seminar für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich ist.<br />
Für erstmals gewählte Betriebsratsmitglieder sind Schulungen<br />
erforderlich, die Grundlagenkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht<br />
vermitteln. Die konkrete Erforderlichkeit von Grundlagenschulungen*<br />
braucht nicht begründet zu werden, weil das<br />
Betriebsratsmitglied ein Anrecht auf dieses <strong>Wissen</strong>** hat.<br />
Dieses Grundlagenwissen kann auf mehrere <strong>Seminare</strong> verteilt<br />
sein. Die in Frage kommenden <strong>Seminare</strong> sind in dieser Broschüre<br />
zu finden auf den Seiten 6 – 10.<br />
. . . wiedergewählte Betriebsratsmitglieder auch!<br />
Erfahrungswissen ersetzt nicht systematische Schulung. Wer in<br />
der ersten Wahlperiode noch nicht das vollständige Grundlagenwissen<br />
erworben hat, kann auch nach der Wiederwahl ohne konkrete<br />
Begründung der Erforderlichkeit an Grundlagenseminaren<br />
teilnehmen ***.<br />
Bei weiterführenden <strong>Seminare</strong>n: Erforderlichkeit begründen<br />
Bei weiterführenden <strong>Seminare</strong>n ist es notwendig, die Erforderlichkeit<br />
des <strong>Wissen</strong>serwerbs zu begründen. Dazu sollte sich der<br />
Betriebsrat fragen, für welche im Betrieb anstehenden Fragen er<br />
das <strong>Wissen</strong> benötigt, das er im Seminar erwerben will.<br />
Ausführliche Informationen zum Thema »Erforderlichkeit« gibt<br />
es auf unserer Internetseite www.DGB-Bildungswerk-NRW.de<br />
unter »Service« im »Ratgeber Freistellungen«.<br />
* Das Bundesarbeitsgericht hat auf eine nähere Darlegung der Erforderlichkeit<br />
für erstmals gewählte Betriebsratsmitglieder verzichtet<br />
(Beschluss vom 04.06.2003 - 7 ABR 42/02).<br />
** Um die Betriebsratsaufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können,<br />
benötigt das Betriebsratsmitglied das durch Grundschulungen vermittelte<br />
<strong>Wissen</strong> im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht und im<br />
Bereich der Arbeitssicherheit sowie der Unfallverhütung<br />
(Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.05.2008 - 7 AZR 90/07).<br />
*** LAG Hamburg, Beschluss vom 13.03.2008 – 8 TaBV 14/07 (rechtskräftig)<br />
N O C H M E H R W I S S E N B U C H E N !<br />
Wir wollen<br />
immer besser<br />
werden!<br />
Wir, das Bildungswerk-Team, haben ein Ziel:<br />
die stetige Verbesserung unserer Leistungen<br />
und Angebote. Wichtig ist uns dabei die Beantwortung<br />
der Frage: Sind die Wünsche und<br />
Erwartungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />
im hohen Maße erfüllt worden?<br />
Regelmäßige Befragungen der Teilnehmenden<br />
geben darüber Aufschluss. Ihre Anregungen<br />
und ihre Kritik nutzen wir – wie auch die<br />
externe Begutachtung unserer Prozesse und<br />
Dienstleistungen – , um immer besser zu werden.<br />
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist eine<br />
nach EFQM (European Foundation for Quality<br />
Management) zertifizierte Einrichtung mit dem<br />
Label »Committed to Excellence«. Das Zertifikat<br />
wurde zuletzt im Oktober 2008 von der Deutschen<br />
Gesellschaft für Qualität (DGQ) erteilt.<br />
DER GEWERKSCHAFTEN<br />
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