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Der Familien-, Veranstaltungs- und ... - Gemeinde Velen

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mit der Wohnung, dem Gebäude oder dem Gr<strong>und</strong>stück verb<strong>und</strong>en sind <strong>und</strong><br />

wegen ihrer Größe oder Ihres Umfangs (nicht aufgr<strong>und</strong> ihrer Menge) nicht<br />

über die Abfallgefäße entsorgt werden können.<br />

Nicht zum Sperrmüll gehören z.B. Türen, Fenster, Holz- <strong>und</strong> Vertäfelungsbretter,<br />

Fußbodenleisten, Waschbecken, Fliesen, Bauschutt, Gartenzäune<br />

etc. Diese Abfälle gehören zum Bauabfall, der gleichwohl aber bis zu einer<br />

Menge von 3 m³, allerdings kostenpflichtig, am Wertstoffhof abgeben werden<br />

kann.<br />

k 14<br />

Wertstoffhof<br />

Ramsdorf<br />

<strong>Der</strong> Wertstoffhof dient zugleich auch als Sammelstelle für die Abgabe der<br />

elektrogeräte nach dem elektro- <strong>und</strong> elektronikgerätegesetz (elektroG).<br />

Das ElektroG verpflichtet die Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger zur getrennten Erfassung<br />

von Elektrogeräten. Parallel dazu gibt es die Rücknahme- <strong>und</strong> Verwertungsverpflichtung<br />

der Hersteller für Elektrogeräte. Elektro(klein)geräte<br />

dürfen nicht über das Restmüllgefäß entsorgt werden. Die ausgedienten<br />

Geräte sind zum Wertstoffhof der <strong>Gemeinde</strong> zu bringen <strong>und</strong> werden hier den<br />

Herstellern zur Verwertung überlassen.<br />

elektrokleingeräte (max. 5 kg je Gerät), wie z. B. Rasierapparat, Eierkocher,<br />

elektrische Zahnbürste etc., können natürlich weiterhin wie bisher auch am<br />

Schadstoffmobil abgegeben werden.<br />

Kaum ein Markt in Europa wächst so schnell wie der für Elektro- <strong>und</strong> Elektronikgeräte.<br />

Dabei enthalten gerade diese Geräte eine Menge schädlicher Substanzen<br />

wie z. B. Quecksilber, Blei, Cadmium, FCKW. Andererseits enthalten<br />

sie aber auch viele wertvolle Rohstoffe wie Edelmetalle. Ohne eine getrennte<br />

Erfassung <strong>und</strong> Wiederverwertung würden somit wertvolle Ressourcen verschwendet<br />

<strong>und</strong> die Umwelt mit schädlichen Substanzen belastet werden.<br />

Das ElektroG soll auch dazu führen, dass Geräte in Zukunft umweltgerechter<br />

produziert werden, d.h. langlebiger, gut verwertungsfähig <strong>und</strong> frei von besonders<br />

ges<strong>und</strong>heitsgefährlichen Substanzen sind.<br />

Aber nicht nur die privaten Haushalte, auch der Handel, der Elektrogeräte<br />

aus privaten Haushalten zurückgenommen hat, <strong>und</strong> der kleingewerbliche<br />

Nutzer, der Elektrogeräte gleicher Art <strong>und</strong> Menge besitzt, wie sie in privaten<br />

Haushalten anfallen, sind berechtigt, die kommunale Sammelstelle oder das<br />

Shadstoffmobil für Kleingeräte zu nutzen.<br />

Auf dem Wertstoffhof werden die Abfälle im Hinblick auf ihre getrennte<br />

Verwertung oder Entsorgung getrennt gesammelt. Im Bereich des Elektroschrotts<br />

wird nach den Vorgaben des ElektroG separiert. Insgesamt sind fünf<br />

Container zur getrennten Sammlung <strong>und</strong> Entsorgung der Elektroaltgeräte<br />

aufgestellt. Es handelt sich dabei um Container für<br />

• Haushaltsgroßgeräte, wie z. B. Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektrische<br />

Heizgeräte etc.<br />

• Kühlgeräte (Kühlschrank, Gefriertruhe etc.)<br />

• Informations- <strong>und</strong> Telekommunikationsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik<br />

(Computer, Fernseher, Drucker etc.)<br />

• Gasentladungslampen (Leuchtstofflampen)<br />

• Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische <strong>und</strong> elektronische<br />

Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- <strong>und</strong> Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs-<br />

<strong>und</strong> Kontrollinstrumente.<br />

Die Anlieferung von mehr als 20 Großgeräten ist aus organisatorischen<br />

Gründen vorab mit dem Wertstoffhof abzustimmen (Tel. 0 25 42 / 929 - 116).<br />

Die Abgabe der Elektroaltgeräte auf dem Wertstoffhof ist mit Ausnahme der<br />

Nachtspeicheröfen kostenlos. Natürlich können Sie Ihre Elektroaltgeräte<br />

auch von Mitarbeitern der EGW abholen lassen. Dann allerdings entstehen<br />

für Sie Kosten von 34,00 € inkl. MwSt. für eine Menge bis zu 3 m³.<br />

Hinweis: Gut erhaltene <strong>und</strong> noch funktionsfähige Elektrogeräte können natürlich<br />

weiterhin beim KARO Kaufhaus Rotes Kreuz abgegeben werden (siehe<br />

Seite 18).<br />

Über die kostenlose Annahme von Sperrmüll hinaus werden auf dem Wertstoffhof<br />

zusätzliche Serviceleistungen angeboten, die allerdings kostenpflichtig<br />

sind. Hierzu gehört z. B. die Annahme von Tapetenresten, von nicht<br />

sperrigem Grünabfall, von Baumischabfall (u. a. Isoliermaterial, Rigips etc.)<br />

<strong>und</strong> Bauholz (u. a. Leisten, Latten, Bretter, Paneele, etc.).<br />

Während der klassische Sperrmüll aus privaten Haushaltungen, wie z. B. die<br />

Altmöbel oder der sperrige Grünabfall <strong>und</strong> die Elektrogeräte, kostenlos am<br />

Wertstoffhof entsorgt werden können, weil die Entsorgungskosten hierfür<br />

bereits in den Müllabfuhrgebühren bzw. im Kaufpreis des Produktes (Elektrogeräte)<br />

enthalten sind, sind die darüber hinausgehenden Service-Leistungen<br />

entgeltpflichtig. Natürlich wäre es wünschenswert, auch diese Leistungen<br />

ohne Berechnung zusätzlicher Kosten anbieten zu können <strong>und</strong> eine Kostendeckung<br />

über eine Erhöhung der Müllabfuhrgebühren herbeizuführen. Dann<br />

allerdings müssten alle Bürger/innen der <strong>Gemeinde</strong> für diesen zusätzlichen<br />

Service zahlen <strong>und</strong> zwar auch diejenigen, die diese Leistungen nicht in Anspruch<br />

nehmen. Das aber widerspräche dem Gebot der Gebührengerechtigkeit<br />

<strong>und</strong> dem Gebot möglichst verursachergerechter Kostenzuordnung.<br />

Auf dem Wertstoffhof stehen Sammelbehälter bereit für<br />

• Altglas (kein Flachglas <strong>und</strong> keine Leuchtkörper)<br />

• Altholz (z. B. Möbel; nicht zum Altholz gehören imprägnierte Hölzer, z. B.<br />

Bahnschwellen, sowie Gegenstände aus Bau- <strong>und</strong> Umbaumaßnahmen, mit<br />

Ausnahme einzelner Türblätter oder Holzfenster ohne Glas)<br />

• sperrige kartonagen (keine Zeitungen usw.)<br />

• Eisenschrott (Geräte ohne Benzin <strong>und</strong> Öl!)<br />

k 15<br />

<strong>Velen</strong><br />

B 525<br />

- 19 -<br />

INFOS<br />

• Elektroschrott (separate Container für 5 Gerätegruppen)<br />

• sperrige Garten- <strong>und</strong> Grünabfälle bis max. 3 m 3 (Baumstämme bis max. 10<br />

cm ø <strong>und</strong> einer Kantenlänge von max. 40 cm, Wurzeln bis max. 50 cm ø)<br />

• Sperrmüll (nicht zum Sperrmüll gehören z.B. Gegenstände aus Bau- <strong>und</strong><br />

Umbaumaßnahmen)<br />

• Flaschenkorken (Naturkorken ohne Metallteile)<br />

• textilien<br />

• CDs / DVDs<br />

• Druckerpatronen <strong>und</strong> tonerkartuschen<br />

Die Annahme der vorbezeichneten Abfälle ist bis 3 m³ kostenlos.<br />

kostenpflichtige Sonderleistungen<br />

kostenpflichtig ist die Annahme von<br />

• nicht sperrigem Grünabfall, wie z. B. Rasenschnitt, Heckenschnitt, Laub<br />

etc. (6,00 € je Kubikmeter)<br />

• kleinmengen (bis max. 3 m³) an Bauschutt <strong>und</strong> Bauholz,<br />

(15,00 € je Kubikmeter, mindestens jedoch 10,00 €)<br />

• kleinmengen (bis max. 3 m³) an Baumischabfall, Flachglas, Folie, Styropor<br />

sowie von tapetenresten <strong>und</strong> einwegwindeln (20,00 € je Kubikmeter, mindestens<br />

jedoch 10,00 €)<br />

• Nachtspeicheröfen, pro Gerät 70,00 € (müssen wegen asbesthaltiger Bestandteile<br />

in Folie verpackt am Wertstoffhof angeliefert werden)<br />

• Pkw-Altreifen ohne Felge (2,00 €/Stück)<br />

Ausgeschlossen sind folgende Abfälle <strong>und</strong> Wertstoffe:<br />

• schadstoffhaltige Abfälle (Schadstoffmobil)<br />

• Wertstoffe/Abfälle aus dem gewerblichen Bereich (Sonderregelung für<br />

Elektroaltgeräte siehe auch Seite 18)<br />

• Wertstoffe/Abfälle, die nicht in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Velen</strong> angefallen sind<br />

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes:<br />

Montags bis freitags 8.00-16.30 Uhr, samstags 8.00-13.00 Uhr.<br />

(Am Rosenmontag, Karsamstag <strong>und</strong> Silvester bleibt der Wertstoffhof geschlossen.)<br />

Den Anordnungen des Aufsichtspersonals auf dem Wertstoffhof ist Folge zu<br />

leisten. Die Mitarbeiter sind verantwortlich dafür, dass auf dem Wertstoffhof<br />

nur zugelassene Abfälle entsorgt <strong>und</strong> die Abfälle so getrennt werden, dass<br />

sie weitestgehend wiederverwertet werden können. Wer sich nicht mit einem<br />

Personalausweis ausweisen kann, wird zurückgewiesen. Durch diese<br />

kon trollen soll sichergestellt werden, dass sich nicht Auswärtige auf kosten<br />

der <strong>Velen</strong>er Gebührenzahler/innen ihrer Abfälle/Wertstoffe entledigen.<br />

Bitte haben Sie Verständnis für diese Vorgehensweise; sie ist in Ihrem eigenen<br />

Interesse. Bedenken Sie bitte auch: Die Abfälle, die über „Fre<strong>und</strong>schaftsdienste“<br />

für Verwandte oder Bekannte in anderen <strong>Gemeinde</strong>n zum Wertstoffhof<br />

gelangen, belasten ebenfalls alle <strong>Velen</strong>er Gebührenzahler/innen.<br />

Wenn Sie Ihren Sperrmüll nicht selber zum Wertstoffhof bringen können <strong>und</strong><br />

auch niemanden haben, der diesen Transport für Sie erledigen könnte, bietet<br />

Ihnen die EGW einen Abholservice an. Auf Wunsch wird Ihr Abfall dann direkt<br />

vor Ihrer Haustür abgeholt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 34,00 €<br />

inklusive Mehrwertsteuer für eine Menge bis zu 3 m³.<br />

Weitere Informationen zum Wertstoffhof finden Sie auf der Internetseite der<br />

EGW unter der Internet-Adresse www.egw.de.<br />

Tipps für die Entsorgung von Sonderabfällen,<br />

Bioabfällen <strong>und</strong> Bauabfällen<br />

Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland (EGW) hat interessante Informationen<br />

<strong>und</strong> nützliche Tipps zum Umgang mit den vorgenannten Abfällen<br />

in Form eines Faltblattes (Flyer) zusammengestellt. Die Flyer sind sowohl bei<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Velen</strong> als auch bei der EGW kostenlos erhältlich.<br />

Was gibt es sonst noch Wissenswertes?<br />

Dichtheitsnachweis<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Velen</strong> auf ihrer Internetseite www.velen.de zu diesem komplexen<br />

Thema nicht nur umfangreiche, sondern in Form einer Computeranimation<br />

auch anschauliche Informationen zusammengestellt.<br />

Straßenreinigung<br />

Die maschinelle Straßenreinigung erfolgt in der Zeit vom 16.01. – 30.08. eines<br />

jeden Jahres 14-tägig <strong>und</strong> in der Zeit vom 01.09. – 15.01. eines jeden Jahres<br />

einmal wöchentlich. Die Straßen, die durch den Einsatz der Kehrmaschine<br />

gekehrt werden, sind im Einzelnen der Straßenreinigungssatzung zu entnehmen<br />

(siehe auch Internetseite der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Velen</strong> unter Rathaus <strong>und</strong> Ortrecht,<br />

Ziffer 6.6). Die Kehrmaschine kehrt im Ortsteil Ramsdorf in der Regel<br />

mittwochs <strong>und</strong> im Ortsteil <strong>Velen</strong> in der Regel freitags.<br />

Telefonnummer der Firma Brokamp<br />

Die Mitarbeiter der Firma Brokamp, die für die Restmüll-, Biomüll <strong>und</strong> Altpapierabfuhr<br />

verantwortlich sind, sind unter der tel. 02862-2122 erreichbar. Bitte<br />

melden Sie sich dort unverzüglich, falls es bei der Entsorgung Ihrer Abfälle

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