Auswahl und Pflichten der Verwahrstelle
Auswahl und Pflichten der Verwahrstelle
Auswahl und Pflichten der Verwahrstelle
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<strong>Auswahl</strong> <strong>und</strong> <strong>Pflichten</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Verwahrstelle</strong>
Agenda<br />
2<br />
Zulässige <strong>Verwahrstelle</strong>n<br />
Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong><br />
Aufgabenübertragung<br />
Der <strong>Verwahrstelle</strong>n-Vertrag<br />
Haftung<br />
Weitere Informationen
Need to know<br />
3<br />
Öffnung <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong>nfunktion<br />
Kein EU-Pass für <strong>Verwahrstelle</strong>n<br />
Aber Unterscheidung bei EU-AIF <strong>und</strong> AIF im Drittstaat<br />
Verschärfung <strong>der</strong> Haftungsbestimmungen<br />
Einschränkung bei Aufgabenübertragung
Zulässige <strong>Verwahrstelle</strong>n
Neue Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />
5<br />
Depotbank steht neu in Konkurrenz zu an<strong>der</strong>en Anbietern<br />
Funktion bei AIF muss nicht gleich sein wie bei UCITS
Zulässige <strong>Verwahrstelle</strong>n<br />
6<br />
Nach dem BankG zugelassene Bank o<strong>der</strong> Wertpapierfirma<br />
Nach dem BankG errichtete <strong>und</strong> für die Verwahrung<br />
zugelassene Zweigstelle einer Bank o<strong>der</strong> Wertpapierfirma<br />
mit Sitz innerhalb des EWR<br />
Zugelassener Treuhän<strong>der</strong> nach dem Treuhän<strong>der</strong>gesetz,<br />
wenn,<br />
binnen 5 Jahren keine Anteile zurückgenommen werden, <strong>und</strong><br />
AIF in nicht liquide Assets investiert<br />
Nicht zulässig sind<br />
AIFM des AIF<br />
Primebroker, <strong>der</strong> als Geschäftspartner eines AIF auftritt
Sitz <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong><br />
7<br />
EU-AIF<br />
Sitzstaat des AIF<br />
Nicht-EWR-AIF<br />
Sitzstaat des AIF, o<strong>der</strong><br />
Sitzstaat des AIFM<br />
Voraussetzungen bei <strong>Verwahrstelle</strong> im Drittstaat<br />
Kooperationsabkommen<br />
Wirksame Aufsicht <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong> (einschliesslich<br />
Mindestkapitalanfor<strong>der</strong>ungen)<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an den Drittstaat
Nicht-EWR-AIF<br />
8<br />
Sitzstaat <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong><br />
Sitz des AIF<br />
Herkunftsmitgliedstaat des AIFM, o<strong>der</strong><br />
EWR-Referenzstaat des AIFM<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an den Drittstaat<br />
Vereinbarungen über Zusammenarbeit <strong>und</strong><br />
Informationsaustausch<br />
Regulierung <strong>und</strong> Beaufsichtigung <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong><br />
Nicht auf Liste <strong>der</strong> nicht kooperativen Staaten<br />
Art. 26 OECD-Abkommen
Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong>
Wesentliche Aufgaben<br />
10<br />
Verwahrung <strong>der</strong> Finanzinstrumente<br />
Überwachung <strong>der</strong> Zahlungsströme des AIF<br />
Prüfung <strong>der</strong> Rechtsinhaberschaft, wenn es sich bei den<br />
Vermögensgegenständen nicht um Finanzinstrumente<br />
handelt<br />
Einhaltung des geltenden Rechts im Zusammenhang mit<br />
dem Kauf, <strong>der</strong> Ausgabe <strong>und</strong> <strong>der</strong> Rücknahme von Anteilen<br />
sicherstellen<br />
Ordnungsgemässe Verwendung <strong>der</strong> Erträge des AIF
Aufgabenübertragung
Auslagerungsfähige Bereiche<br />
12<br />
Verwahrung <strong>der</strong> Finanzinstrumente<br />
Eigentumsprüfung bei sonstigen Vermögensgegenständen<br />
Alle an<strong>der</strong>en Aufgaben dürfen nicht übertragen werden
Voraussetzungen<br />
13<br />
Keine Umgehung<br />
Objektiver Gr<strong>und</strong> für Übertragung<br />
Einhaltung <strong>der</strong> Sorgfaltspflicht bei <strong>Auswahl</strong> des Dritten<br />
Ordnungsgemässe Kontrolle des Dritten<br />
Dritter verfügt über angemessene Organisation <strong>und</strong><br />
unterliegt einer wirksamen Aufsicht
Unter-Verwahrung<br />
14<br />
Weitere Übertragung durch Dritten ausdrücklich zulässig<br />
Der Beauftragte des Dritten muss die gleichen Bedingungen<br />
einhalten<br />
Unterauftragnehmer ist zur Einhaltung <strong>der</strong> gleichen<br />
Bedingungen verpflichtet
Der <strong>Verwahrstelle</strong>n-Vertrag
Vertragliche Gr<strong>und</strong>lage<br />
16<br />
Vertrag zwischen AIFM <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> AIF <strong>und</strong> <strong>Verwahrstelle</strong> zwingend<br />
Wesentlicher Inhalt<br />
Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong><br />
Prozessbeschreibung betreffend Verwahrung <strong>und</strong> Überwachung mit<br />
Bezug zu Finanzinstrumenten <strong>und</strong> Län<strong>der</strong>, in die <strong>der</strong> AIF investiert<br />
Kein Haftungsausschluss durch Delegation<br />
Vertraulichkeitsbestimmungen<br />
Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien<br />
AML-Bestimmungen<br />
Geltungsbereich<br />
Vertragsdauer, Beendigung <strong>und</strong> Än<strong>der</strong>ung des Vertrages<br />
Anwendbares Recht
Haftung
Verlust <strong>der</strong> verwahrten Finanzinstrumente<br />
18<br />
Uneingeschränkte Haftung <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong>, ausser<br />
Verlust ist Ergebnis eines externen Ereignisses<br />
ausserhalb des Einflussbereiches,<br />
<strong>der</strong>en Konsequenzen trotz aller angemessenen<br />
Gegenmassnahmen unabwendbar waren<br />
Beweislast liegt bei <strong>Verwahrstelle</strong>
Alle an<strong>der</strong>en Verluste<br />
19<br />
Haftung für schuldhafte o<strong>der</strong> fahrlässige Nichterfüllung <strong>der</strong><br />
Verpflichtungen<br />
Haftung bleibt von <strong>der</strong> Übertragung an Dritte unberührt<br />
Vertragliche Haftungsfreistellung unter bestimmten<br />
Bedingungen zulässig
Bedingungen für Haftungsfreistellung<br />
20<br />
Vertragliche Gr<strong>und</strong>lage<br />
<strong>Verwahrstelle</strong> ist allen Verpflichtungen nachgekommen<br />
Vertrag mit Drittem regelt Übertragung <strong>der</strong> Haftung
Weitere Informationen
Wechsel <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong><br />
22<br />
Ist von FMA zu genehmigen, wenn AIF zulassungspflichtig<br />
ist<br />
Bei an<strong>der</strong>en als hebelfinanzierten AIF genügt Anzeige an FMA
Konkurs<br />
23<br />
Konkurs <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong><br />
Verwaltetes Vermögen jedes AIF ist mit Zustimmung <strong>der</strong> FMA auf<br />
eine an<strong>der</strong>e <strong>Verwahrstelle</strong> zu übertragen o<strong>der</strong> im Wege <strong>der</strong><br />
abgeson<strong>der</strong>ten Befriedigung zugunsten <strong>der</strong> Anleger des jeweiligen<br />
AIF zu liquidieren<br />
Regelung analog UCITSG