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Auswahl und Pflichten der Verwahrstelle

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<strong>Auswahl</strong> <strong>und</strong> <strong>Pflichten</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Verwahrstelle</strong>


Agenda<br />

2<br />

Zulässige <strong>Verwahrstelle</strong>n<br />

Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong><br />

Aufgabenübertragung<br />

Der <strong>Verwahrstelle</strong>n-Vertrag<br />

Haftung<br />

Weitere Informationen


Need to know<br />

3<br />

Öffnung <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong>nfunktion<br />

Kein EU-Pass für <strong>Verwahrstelle</strong>n<br />

Aber Unterscheidung bei EU-AIF <strong>und</strong> AIF im Drittstaat<br />

Verschärfung <strong>der</strong> Haftungsbestimmungen<br />

Einschränkung bei Aufgabenübertragung


Zulässige <strong>Verwahrstelle</strong>n


Neue Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

5<br />

Depotbank steht neu in Konkurrenz zu an<strong>der</strong>en Anbietern<br />

Funktion bei AIF muss nicht gleich sein wie bei UCITS


Zulässige <strong>Verwahrstelle</strong>n<br />

6<br />

Nach dem BankG zugelassene Bank o<strong>der</strong> Wertpapierfirma<br />

Nach dem BankG errichtete <strong>und</strong> für die Verwahrung<br />

zugelassene Zweigstelle einer Bank o<strong>der</strong> Wertpapierfirma<br />

mit Sitz innerhalb des EWR<br />

Zugelassener Treuhän<strong>der</strong> nach dem Treuhän<strong>der</strong>gesetz,<br />

wenn,<br />

binnen 5 Jahren keine Anteile zurückgenommen werden, <strong>und</strong><br />

AIF in nicht liquide Assets investiert<br />

Nicht zulässig sind<br />

AIFM des AIF<br />

Primebroker, <strong>der</strong> als Geschäftspartner eines AIF auftritt


Sitz <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong><br />

7<br />

EU-AIF<br />

Sitzstaat des AIF<br />

Nicht-EWR-AIF<br />

Sitzstaat des AIF, o<strong>der</strong><br />

Sitzstaat des AIFM<br />

Voraussetzungen bei <strong>Verwahrstelle</strong> im Drittstaat<br />

Kooperationsabkommen<br />

Wirksame Aufsicht <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong> (einschliesslich<br />

Mindestkapitalanfor<strong>der</strong>ungen)<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an den Drittstaat


Nicht-EWR-AIF<br />

8<br />

Sitzstaat <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong><br />

Sitz des AIF<br />

Herkunftsmitgliedstaat des AIFM, o<strong>der</strong><br />

EWR-Referenzstaat des AIFM<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an den Drittstaat<br />

Vereinbarungen über Zusammenarbeit <strong>und</strong><br />

Informationsaustausch<br />

Regulierung <strong>und</strong> Beaufsichtigung <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong><br />

Nicht auf Liste <strong>der</strong> nicht kooperativen Staaten<br />

Art. 26 OECD-Abkommen


Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong>


Wesentliche Aufgaben<br />

10<br />

Verwahrung <strong>der</strong> Finanzinstrumente<br />

Überwachung <strong>der</strong> Zahlungsströme des AIF<br />

Prüfung <strong>der</strong> Rechtsinhaberschaft, wenn es sich bei den<br />

Vermögensgegenständen nicht um Finanzinstrumente<br />

handelt<br />

Einhaltung des geltenden Rechts im Zusammenhang mit<br />

dem Kauf, <strong>der</strong> Ausgabe <strong>und</strong> <strong>der</strong> Rücknahme von Anteilen<br />

sicherstellen<br />

Ordnungsgemässe Verwendung <strong>der</strong> Erträge des AIF


Aufgabenübertragung


Auslagerungsfähige Bereiche<br />

12<br />

Verwahrung <strong>der</strong> Finanzinstrumente<br />

Eigentumsprüfung bei sonstigen Vermögensgegenständen<br />

Alle an<strong>der</strong>en Aufgaben dürfen nicht übertragen werden


Voraussetzungen<br />

13<br />

Keine Umgehung<br />

Objektiver Gr<strong>und</strong> für Übertragung<br />

Einhaltung <strong>der</strong> Sorgfaltspflicht bei <strong>Auswahl</strong> des Dritten<br />

Ordnungsgemässe Kontrolle des Dritten<br />

Dritter verfügt über angemessene Organisation <strong>und</strong><br />

unterliegt einer wirksamen Aufsicht


Unter-Verwahrung<br />

14<br />

Weitere Übertragung durch Dritten ausdrücklich zulässig<br />

Der Beauftragte des Dritten muss die gleichen Bedingungen<br />

einhalten<br />

Unterauftragnehmer ist zur Einhaltung <strong>der</strong> gleichen<br />

Bedingungen verpflichtet


Der <strong>Verwahrstelle</strong>n-Vertrag


Vertragliche Gr<strong>und</strong>lage<br />

16<br />

Vertrag zwischen AIFM <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> AIF <strong>und</strong> <strong>Verwahrstelle</strong> zwingend<br />

Wesentlicher Inhalt<br />

Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong><br />

Prozessbeschreibung betreffend Verwahrung <strong>und</strong> Überwachung mit<br />

Bezug zu Finanzinstrumenten <strong>und</strong> Län<strong>der</strong>, in die <strong>der</strong> AIF investiert<br />

Kein Haftungsausschluss durch Delegation<br />

Vertraulichkeitsbestimmungen<br />

Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien<br />

AML-Bestimmungen<br />

Geltungsbereich<br />

Vertragsdauer, Beendigung <strong>und</strong> Än<strong>der</strong>ung des Vertrages<br />

Anwendbares Recht


Haftung


Verlust <strong>der</strong> verwahrten Finanzinstrumente<br />

18<br />

Uneingeschränkte Haftung <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong>, ausser<br />

Verlust ist Ergebnis eines externen Ereignisses<br />

ausserhalb des Einflussbereiches,<br />

<strong>der</strong>en Konsequenzen trotz aller angemessenen<br />

Gegenmassnahmen unabwendbar waren<br />

Beweislast liegt bei <strong>Verwahrstelle</strong>


Alle an<strong>der</strong>en Verluste<br />

19<br />

Haftung für schuldhafte o<strong>der</strong> fahrlässige Nichterfüllung <strong>der</strong><br />

Verpflichtungen<br />

Haftung bleibt von <strong>der</strong> Übertragung an Dritte unberührt<br />

Vertragliche Haftungsfreistellung unter bestimmten<br />

Bedingungen zulässig


Bedingungen für Haftungsfreistellung<br />

20<br />

Vertragliche Gr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>Verwahrstelle</strong> ist allen Verpflichtungen nachgekommen<br />

Vertrag mit Drittem regelt Übertragung <strong>der</strong> Haftung


Weitere Informationen


Wechsel <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong><br />

22<br />

Ist von FMA zu genehmigen, wenn AIF zulassungspflichtig<br />

ist<br />

Bei an<strong>der</strong>en als hebelfinanzierten AIF genügt Anzeige an FMA


Konkurs<br />

23<br />

Konkurs <strong>der</strong> <strong>Verwahrstelle</strong><br />

Verwaltetes Vermögen jedes AIF ist mit Zustimmung <strong>der</strong> FMA auf<br />

eine an<strong>der</strong>e <strong>Verwahrstelle</strong> zu übertragen o<strong>der</strong> im Wege <strong>der</strong><br />

abgeson<strong>der</strong>ten Befriedigung zugunsten <strong>der</strong> Anleger des jeweiligen<br />

AIF zu liquidieren<br />

Regelung analog UCITSG

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