Richtlinie über die Verteilung von Protokollen - Turnverband Berner ...
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Vorstand u. Geschäftsstelle<br />
Ressortchef/-mitarbeiter<br />
TBO INFORM (Vereine)<br />
Wettkampfleiter Anlass<br />
Präsident Kontrollstelle<br />
Webmaster Internet<br />
TBO-RICHTLINIE<br />
RICHTLINIE ÜBER DIE VERTEILUNG DER PROTOKOLLE<br />
Soweit in <strong>die</strong>ser <strong>Richtlinie</strong> Begriffe verwendet werden, welche geschlechtsspezifisch formuliert sind, beziehen <strong>die</strong>se sich<br />
stets auf Personen beiderlei Geschlechts.<br />
1. Regelungsgegenstand<br />
Die vorliegende <strong>Richtlinie</strong> legt <strong>die</strong> <strong>Verteilung</strong> der Sitzungseinladungen und der Protokolle der verschiedenen<br />
Gremien des TBO fest.<br />
2. Verteilschlüssel Protokolle<br />
Die Protokolle sind den folgenden Gremien respektive Personen des TBO zuzustellen:<br />
Nr. Protokoll<br />
1 Delegiertenversammlung (DV) x x x x<br />
2 Präsidentenkonferenz (PK) x x x x<br />
3 Abteilungskonferenz (AK) x x x x x<br />
4 Gesamtvorstandssitzung (GVS) x x x<br />
5 Administrativvorstandssitzung (AVS) x x x<br />
6 Technische Vorstandssitzungen x x x x<br />
7 Abteilungssitzung (AS) x x<br />
8 Ressortsitzung (RS) x x<br />
9 Oberländisches Turnfest (OTF) x x x<br />
10 Verbandsmeisterschaft (VMS) x x x<br />
11 Jugendturntage (JTT) x x x x<br />
12 Skitage (ST) x x x x<br />
13 Gerätemeisterschaft (GetuMS) x x x x<br />
14 Gymnastiktesttage (TT) x x x x<br />
15 Vereinigung Bernischer Turnverbände (VBT) x x x<br />
16 Kantonalturnfest (KTF) x<br />
17 Verbandsleiterkonferenz (VLK) STV x<br />
18 Abgeordnetenversammlung (AV) STV x x x<br />
19 TK Koordinationssitzungen Chef Sport x x x x<br />
2. Verteilschlüssel Sitzungseinladungen<br />
Die Einladungen zu Sitzungen der Ressorts, Abteilungen und Arbeitsgruppen sind durch <strong>die</strong> Sitzungsleiter<br />
zur Kenntnisnahme an den jeweiligen Abteilungschef, den Chef Sport, das Präsidium<br />
und <strong>die</strong> Geschäftsstelle zu leiten.<br />
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TBO-RICHTLINIE<br />
3. Fristen und Zuständigkeiten<br />
Jeder Protokollverfasser hat <strong>die</strong> Protokolle innerhalb <strong>von</strong> sieben Tagen seit Durchführung der Sitzung<br />
der Geschäftsstelle des TBO in elektronischer Form zuzuleiten. Die Geschäftsstellenleiterin<br />
hat <strong>die</strong> Protokolle innerhalb <strong>von</strong> drei Tagen seit Zuleitung durch den Verfasser an <strong>die</strong> Empfänger<br />
gemäss Ziffer 2 hiervor in elektronischer Form zu verbreiten.<br />
4. Neufassungen <strong>von</strong> Reglementen und <strong>Richtlinie</strong>n<br />
Jeder neu gefasste Erlass des TBO ist durch <strong>die</strong> Geschäftsstelle an alle Mitarbeitende des TBO<br />
zu leiten.<br />
Thun, 16. April 2012<br />
Für den Vorstand TBO<br />
Daniel Iseli<br />
Präsident<br />
Madeleine Amstutz<br />
Vizepräsidentin<br />
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