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Benefizveranstaltung im Haus Sexten<br />

Kinder, Jugend und Familie<br />

Am 4. Adventssonntag fand im Haus Sexten eine Veranstaltung zugunsten der Krebshilfe Hochpustertal statt. Dazu<br />

eingeladen hatte die Theatergruppe aus dem Wahlbereich - sowie der Schulchor der Mittelschule Innichen.<br />

Die eigentliche Initiatorin der Weihnachtsfeier war Frau Rita<br />

Lampacher, die sich seit Jahren für die Krebshilfe einsetzt.<br />

Sie war es, die an die Lehrpersonen der Mittelschule herantrat<br />

mit der Bitte, ob man mit den SchülerInnen eine Benefizveranstaltung<br />

organisieren könnte. Nach kurzer Rücksprache<br />

mit den Theaterbegeisterten und den Mitgliedern<br />

des Schulchors war es klar, dass eine derartige Veranstaltung<br />

über die Bühne gehen konnte. Die Schüler und Schülerinnen<br />

waren begeistert und trotz unzähliger Proben bis zum<br />

Schluss motiviert.<br />

Als die Veranstaltung schließlich stattfand, war die Aufregung<br />

groß. Groß war auch die Freude, als sich der Saal<br />

füllte und ziemlich voll wurde. Viele waren vielfach aus Wertschätzung<br />

der Krebshilfe gegenüber gekommen, die vielen<br />

Kranken und deren Angehörigen zur Seite steht. Aber viele<br />

waren auch gekommen, die jungen „Künstler“ zu sehen und<br />

mit ihnen zu feiern. So konnte die Aufführung des Hirten-<br />

und des Weihnachtsspiels beginnen.<br />

Die Theatergruppe stand unter der Leitung der beiden Lehrerinnen<br />

für Literarische Fächer, Frau Lisbeth Holzer und<br />

Frau Lampacher Klara. Der Schulchor, unter der Leitung von<br />

Frau Roberta Webhofer, trug auch viel zum guten Gelingen<br />

der Veranstaltung bei.<br />

Sehr zu schätzen wussten die jungen Akteure die Anwesenheit<br />

der Präsidentin der Krebshilfe, Frau Ida Schacher, und<br />

des Ausschussmitgliedes Frau Annemarie Summerer. Auch<br />

das Kommen der Direktorin des SSPs Innichen, Frau Luise<br />

Obersteiner, bereicherte die Veranstaltung.<br />

Im Vorfeld hatten die SchülerInnen der Klasse 5B der Grundschule<br />

Sexten mit ihrer Klassenlehrerin Frau Regina Senfter<br />

besondere Weihnachtskarten gebastelt, die im Rahmen der<br />

Feier gegen eine freiwillige Spende verkauft wurden. Die<br />

Klasse 2A der Mittelschule Innichen hingegen hatte im Naturkundeunterricht<br />

mit Frau Barbara Fuchs Adventskränze<br />

gebastelt, die die Schüler und Schülerinnen beim Elternsprechtag<br />

gegen eine freiwillige Spende verkauften. Sämtliche<br />

Spenden kamen der Krebshilfe zugute und so kam bis<br />

zum Ende der Veranstaltung eine stattliche Summe zusammen.<br />

Alle waren glücklich und gingen nach einem köstlichen Buffet<br />

zufrieden nach Hause. Eine Frau meinte: „Heute fühle ich<br />

zum ersten Mal in diesem Jahr Weihnachtsfreude in mir.“<br />

Vielleicht ist diese Freude von mehreren empfunden worden,<br />

denn viele haben zum Gelingen dieses Nachmittages<br />

beigetragen.<br />

Nützliche Gedanken<br />

„Politische Bildung“ - Recht auf Information und Aktenzugang<br />

Wenn man des Öfteren mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommt, wird häufig die Frage gestellt, wie kann die<br />

Gemeindeverwaltung so etwas beschließen oder zulassen? Oder, wenn ich das oder jenes gewusst hätte, hätte ich<br />

meine Zustimmung nicht gegeben! Solche Fragen oder Bemerkungen zeugen davon, dass die Entscheidungen für die<br />

Menschen nicht immer nachvollziehbar sind. Dafür gibt es meist mehrere Gründe, einer davon ist, dass das Recht auf<br />

Akteneinsicht und Kopie zwar gesetzlich garantiert ist, aber den Wenigsten bekannt ist.<br />

Deshalb kurz zusammengefasst die wichtigsten Bestimmungen:<br />

• Vorraussetzung des Aktenzugangsrechts ist, dass sich die entsprechenden Datenträger (Text, Bild, Ton, Pläne) in Obhut<br />

einer öffentlichen Verwaltung oder Körperschaft (Gemeinde, Bezirk, Landesamt) befinden.<br />

• Prinzipiell steht es jedem Bürger zu, in öffentliche Dokumente Einsicht zu nehmen (EU-Richtlinie 90` 313´ EWG). Vorraussetzung<br />

dafür ist die Nachvollziehbarkeit eines direkten und sachlichen Interesses. Reine Neugier wäre unzureichend.<br />

• Für Akten, die Umweltaspekte betreffen, gilt zudem ein verstärktes Zugangsrecht, sodass es in diesem Fall keiner<br />

Begründung des Antrages bedarf (öffentliches Interesse)<br />

• Der Antrag auf Aktenzugang kann mündlich oder schriftlich innerhalb der üblichen Amtsöffnungszeiten erfolgen in unserer<br />

Gemeinde in den meisten Fällen im Bauamt, wo auch entsprechende Formulare bereit liegen.<br />

• Der Antragssteller ist berechtigt, sich Datenträger jeglicher Art anzusehen und sich teilweise oder vollständig schriftliche<br />

Notizen zu erstellen. Zudem ist es die Aufgabe des Amtes, auf Anfrage Kopien anzufertigen, welche der Antragssteller<br />

zum üblichen Tarif zu bezahlen hat.<br />

• Eine Verzögerung der Aktenherausgabe darf keinesfalls 30 Tage überschreiten und muss dem Antragssteller schriftlich<br />

begründet werden. Dieser hat das Rekursrecht gemäß Staatsgesetz Nr. 15 vom 11.02.2005 sowohl beim Verwaltungsgericht<br />

als auch bei der Kommission für Aktenzugang oder bei der Volksanwaltschaft.<br />

Es liegt somit vor allem an den Bürgerinnen und Bürgern, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, damit die öffentlichen<br />

Verwaltungen wieder mehr ihr Ohr am Bürger haben.<br />

Ausführlicheres zum Thema Aktenzugang nachzulesen in:<br />

Anton von Walter, „Verfahrensrecht und Verwaltungsrecht in Südtirol“, Athesia-Verlag 2005, oder unter www.umwelt.bz.it<br />

Bezüglich Akteneinsicht wird auch auf die Verordnung auf dem Sachgebiet des<br />

Verwaltungsverfahrens und des Rechtes auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen,<br />

genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 27 vom 15.04.1996 und auf<br />

den entsprechenden Ergänzungsbeschluss Nr. 20 vom 11.5.1998, hingewiesen.<br />

Die Sekretariatsgebühren und die Gebühren für die Ausstellung von Bestätigungen<br />

und Bescheinigungen sind mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 244<br />

vom 20.12.2007 festgelegt worden. In genannte Beschlüsse kann eventuell im<br />

Gemeindesekretariat Einsicht genommen werden.<br />

Das Redaktionskomitee<br />

Gemeinderat der Bürgerliste Sexten<br />

Georg Fuchs<br />

44 DER SEXTNER MÄRZ 2012 NR. 85<br />

DER SEXTNER MÄRZ 2012 NR. 85<br />

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