Wohngemeinschaft - Verein Selbstbestimmtes Wohnen im Alter
Wohngemeinschaft - Verein Selbstbestimmtes Wohnen im Alter
Wohngemeinschaft - Verein Selbstbestimmtes Wohnen im Alter
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ambulant betreute <strong>Wohngemeinschaft</strong>en<br />
- Verbraucherinformationen –<br />
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Berliner Wohnteilhabegesetz (WTG)<br />
Ambulant betreute <strong>Wohngemeinschaft</strong>en unterliegen mit ihrer Pflege<br />
<strong>im</strong> privaten Wohnraum nur bedingt der Kontrolle des Landesamtes für<br />
Gesundheit und Soziales (LaGeSo).<br />
Ab 01. Juli 2010 ist das Wohnteilhabegesetz (WTG) in Berlin in Kraft<br />
getreten und löst das ehemalige He<strong>im</strong>gesetz ab. Darin ist erstmals<br />
auch die ambulant betreute <strong>Wohngemeinschaft</strong> als neue Versorgungsform<br />
pflegebedürftiger Menschen erfasst.<br />
Das Gesetz geht dabei von einer selbstbest<strong>im</strong>mten <strong>Wohngemeinschaft</strong><br />
aus, in denen Pflegeanbieter (ggf. auch Vermieter) und Angehörige<br />
bzw. rechtliche Betreuer gemeinsam die Verantwortung für eine<br />
gute Qualität für die betroffenen Menschen tragen.<br />
Der Gesetzgeber geht weiterhin von aktiven Angehörigen und rechtlichen<br />
Betreuern aus, die gemeinsam mit den Betroffenen bzw. als deren<br />
Fürsprecher den Tagesablauf mitbest<strong>im</strong>men und eine gute Pflege-,<br />
Versorgungs- und Wohnqualität verhandeln und einfordern.<br />
Folgende Punkte sind <strong>im</strong> neuen Gesetz festgeschrieben:<br />
<strong>Wohngemeinschaft</strong>en sind von den dort pflegenden Pflegediensten<br />
be<strong>im</strong> Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) zu melden<br />
Größe der ambulant betreuten <strong>Wohngemeinschaft</strong>en: 3 -12 Menschen<br />
SWA empfiehlt als Idealgröße 6 - 8 Mieter.<br />
Trennung von Pflege- und Mietvertrag<br />
Keine Büro-/Betriebs-/ oder Geschäftsräume des Pflegeanbieters<br />
innerhalb einer <strong>Wohngemeinschaft</strong><br />
<strong>Wohngemeinschaft</strong> darf kein organisatorischer Bestandteil einer<br />
stationären Pflegeeinrichtung sein<br />
Das Zusammenleben und die Alltagsgestaltung sollen nicht vom<br />
Leistungserbringer der Pflege (Pflegedienst) best<strong>im</strong>mt werden<br />
10