richtig gut schlafen - Volkswohl Bund Versicherungen
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Wenn es draußen glatt wird:<br />
Richtig versichert –<br />
<strong>richtig</strong> <strong>gut</strong> <strong>schlafen</strong><br />
Meist von 7 bis 20 Uhr Streupflicht<br />
V E R S I C H E R U N G E N<br />
Simone Szydlak<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Südwall 37 - 41<br />
44137 Dortmund<br />
Telefon: 0231 / 5433-451<br />
Telefax: 0231 / 5433-450<br />
presse@volkswohl-bund.de<br />
Wenn es jetzt wieder friert und schneit, ist – je nach<br />
Gemeinde – für viele die Nacht um 7 Uhr zu Ende. Denn<br />
bis dahin müssen die meisten Hauseigentümer die Wege<br />
und Bürgersteige vor der eigenen Haustür geräumt und<br />
gestreut haben. „Mit der <strong>richtig</strong>en Versicherung und<br />
einem <strong>gut</strong>en Wecker sind Sie aber auf der sicheren<br />
Seite“, erklärt Christina Bay, Produktmanagerin der<br />
VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG in Dortmund.<br />
„Sie können dann zwar auch nicht länger <strong>schlafen</strong>,<br />
dafür aber ruhiger.“<br />
Denn wer den Bürgersteig vor seinem Wohnhaus nicht<br />
von Schnee und Eis befreit, muss damit rechnen, dass er<br />
bei Unfällen Schadenersatz leisten muss. Gut beraten ist,<br />
wer für solche Fälle die <strong>richtig</strong>e Versicherung hat. Welche<br />
Versicherung dann einspringt, hängt von der Art des<br />
Hauses ab.<br />
„Bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern ist die Privathaftpflichtversicherung<br />
zuständig. Glatteisunfälle vor<br />
Miethäusern sind Sache der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung<br />
des Eigentümers“, zählt Christina Bay<br />
auf. Die Devise lautet jedoch: die Streupflicht ernst<br />
nehmen. Denn bei Vorsatz kann auch der beste Versicherungsschutz<br />
gefährdet sein. Im Einzelfall kann sogar<br />
fahrlässige Körperverletzung angenommen werden, die<br />
strafbar ist.<br />
Genau genommen sind erst einmal die Gemeinden für die<br />
Schnee- und Eisbeseitigung auf ihren Straßen zuständig.<br />
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Diese Presseinformation<br />
ist ein Service der<br />
VOLKSWOHL BUND<br />
<strong>Versicherungen</strong>.
Doch die übertragen ihre Pflicht per Ortssatzung regelmäßig<br />
auf die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke. Bei Mietshäusern<br />
übertragen die meisten Eigentümer jedoch ihre<br />
Streupflicht weiter an die Mieter. Das muss aber ausdrücklich<br />
im Mietvertrag geregelt sein – oder in der Hausordnung,<br />
wenn diese in den Mietvertrag einbezogen wird. Der<br />
Vermieter hat aber auch dann noch eine Überwachungspflicht.<br />
„Mieter sollten darum auf jeden Fall auch eine<br />
private Haftpflichtversicherung abschließen“, empfiehlt<br />
Christina Bay. „Die wird dann entweder den Schaden<br />
übernehmen oder unberechtigte Ansprüche im eigenen<br />
Interesse und stellvertretend für den Mieter abwehren.“<br />
V E R S I C H E R U N G E N<br />
Simone Szydlak<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Südwall 37 - 41<br />
44137 Dortmund<br />
Telefon: 0231 / 5433-451<br />
Telefax: 0231 / 5433-450<br />
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Streupflicht besteht meistens zwischen 7 und 20 Uhr. In<br />
dieser Zeit muss – je nach Wetterlage – das Streuen in<br />
angemessenen Abständen wiederholt werden, wenn das<br />
Streu<strong>gut</strong> seine Wirkung verloren hat. Dabei ist die Streupflicht<br />
an eine gewisse Zumutbarkeit gebunden. Bei starkem<br />
Schneefall oder Blitzeis zum Beispiel kann niemand verlangen,<br />
dass man umgehend streut. Sobald es aber aufhört<br />
zu schneien, muss wieder geräumt werden. Dabei muss<br />
der Weg nicht völlig blank gefegt werden – eine Breite von<br />
1 bis 1,5 Metern reicht. Auch der Hauseingang und der<br />
Zugang zu den Mülltonnen müssen geräumt sein.<br />
Vor dem Schneefegen schützt übrigens auch die beste<br />
Entschuldigung nicht: „Wer berufstätig ist, krank im Bett<br />
liegt oder in den Urlaub fährt, muss sich trotzdem um den<br />
Winterdienst kümmern“ erinnert Christina Bay. In solchen<br />
Fällen muss eine Vertretung organisiert werden.<br />
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Diese Presseinformation<br />
ist ein Service der<br />
VOLKSWOHL BUND<br />
<strong>Versicherungen</strong>.