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richtig gut schlafen - Volkswohl Bund Versicherungen

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Wenn es draußen glatt wird:<br />

Richtig versichert –<br />

<strong>richtig</strong> <strong>gut</strong> <strong>schlafen</strong><br />

Meist von 7 bis 20 Uhr Streupflicht<br />

V E R S I C H E R U N G E N<br />

Simone Szydlak<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Südwall 37 - 41<br />

44137 Dortmund<br />

Telefon: 0231 / 5433-451<br />

Telefax: 0231 / 5433-450<br />

presse@volkswohl-bund.de<br />

Wenn es jetzt wieder friert und schneit, ist – je nach<br />

Gemeinde – für viele die Nacht um 7 Uhr zu Ende. Denn<br />

bis dahin müssen die meisten Hauseigentümer die Wege<br />

und Bürgersteige vor der eigenen Haustür geräumt und<br />

gestreut haben. „Mit der <strong>richtig</strong>en Versicherung und<br />

einem <strong>gut</strong>en Wecker sind Sie aber auf der sicheren<br />

Seite“, erklärt Christina Bay, Produktmanagerin der<br />

VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG in Dortmund.<br />

„Sie können dann zwar auch nicht länger <strong>schlafen</strong>,<br />

dafür aber ruhiger.“<br />

Denn wer den Bürgersteig vor seinem Wohnhaus nicht<br />

von Schnee und Eis befreit, muss damit rechnen, dass er<br />

bei Unfällen Schadenersatz leisten muss. Gut beraten ist,<br />

wer für solche Fälle die <strong>richtig</strong>e Versicherung hat. Welche<br />

Versicherung dann einspringt, hängt von der Art des<br />

Hauses ab.<br />

„Bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern ist die Privathaftpflichtversicherung<br />

zuständig. Glatteisunfälle vor<br />

Miethäusern sind Sache der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung<br />

des Eigentümers“, zählt Christina Bay<br />

auf. Die Devise lautet jedoch: die Streupflicht ernst<br />

nehmen. Denn bei Vorsatz kann auch der beste Versicherungsschutz<br />

gefährdet sein. Im Einzelfall kann sogar<br />

fahrlässige Körperverletzung angenommen werden, die<br />

strafbar ist.<br />

Genau genommen sind erst einmal die Gemeinden für die<br />

Schnee- und Eisbeseitigung auf ihren Straßen zuständig.<br />

1<br />

Diese Presseinformation<br />

ist ein Service der<br />

VOLKSWOHL BUND<br />

<strong>Versicherungen</strong>.


Doch die übertragen ihre Pflicht per Ortssatzung regelmäßig<br />

auf die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke. Bei Mietshäusern<br />

übertragen die meisten Eigentümer jedoch ihre<br />

Streupflicht weiter an die Mieter. Das muss aber ausdrücklich<br />

im Mietvertrag geregelt sein – oder in der Hausordnung,<br />

wenn diese in den Mietvertrag einbezogen wird. Der<br />

Vermieter hat aber auch dann noch eine Überwachungspflicht.<br />

„Mieter sollten darum auf jeden Fall auch eine<br />

private Haftpflichtversicherung abschließen“, empfiehlt<br />

Christina Bay. „Die wird dann entweder den Schaden<br />

übernehmen oder unberechtigte Ansprüche im eigenen<br />

Interesse und stellvertretend für den Mieter abwehren.“<br />

V E R S I C H E R U N G E N<br />

Simone Szydlak<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Südwall 37 - 41<br />

44137 Dortmund<br />

Telefon: 0231 / 5433-451<br />

Telefax: 0231 / 5433-450<br />

presse@volkswohl-bund.de<br />

Streupflicht besteht meistens zwischen 7 und 20 Uhr. In<br />

dieser Zeit muss – je nach Wetterlage – das Streuen in<br />

angemessenen Abständen wiederholt werden, wenn das<br />

Streu<strong>gut</strong> seine Wirkung verloren hat. Dabei ist die Streupflicht<br />

an eine gewisse Zumutbarkeit gebunden. Bei starkem<br />

Schneefall oder Blitzeis zum Beispiel kann niemand verlangen,<br />

dass man umgehend streut. Sobald es aber aufhört<br />

zu schneien, muss wieder geräumt werden. Dabei muss<br />

der Weg nicht völlig blank gefegt werden – eine Breite von<br />

1 bis 1,5 Metern reicht. Auch der Hauseingang und der<br />

Zugang zu den Mülltonnen müssen geräumt sein.<br />

Vor dem Schneefegen schützt übrigens auch die beste<br />

Entschuldigung nicht: „Wer berufstätig ist, krank im Bett<br />

liegt oder in den Urlaub fährt, muss sich trotzdem um den<br />

Winterdienst kümmern“ erinnert Christina Bay. In solchen<br />

Fällen muss eine Vertretung organisiert werden.<br />

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Diese Presseinformation<br />

ist ein Service der<br />

VOLKSWOHL BUND<br />

<strong>Versicherungen</strong>.

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