21.01.2015 Aufrufe

Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences

Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences

Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Technische</strong> <strong>Fachhochschule</strong> <strong>Berlin</strong><br />

<strong>University</strong> <strong>of</strong> <strong>Applied</strong> <strong>Sciences</strong><br />

TFH <strong>Berlin</strong> · FB VII · Luxemburger Str. 10 · 13353 <strong>Berlin</strong><br />

Fachbereich Elektrotechnik und Feinwerktechnik<br />

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für<br />

den Studiengang Communication Systems<br />

Telefon: (030) 45 04 – 23 08<br />

Telefax: (030) 45 04 - 20 10<br />

E-Mail: detlef.heineman@tfh-berlin.de<br />

GeschZ: Hei/Ma/Kl<br />

Haus Gauß, Zimmer 134<br />

Luxemburger Str. 20<br />

<strong>Berlin</strong>, 00.00.2005<br />

Info an die Studierenden im Abschlußsemester und die Betreuer/innen der<br />

Abschlussarbeit<br />

Allgemeines zur Abschlussprüfung des Bachelor-Studiengangs Communication Systems<br />

Die Abschlussprüfung im Bachelor-Studiengang besteht aus einer schriftlichen Prüfungsarbeit und<br />

einer mündlichen Prüfung. Laut Prüfungsordnung zum Bachelor-Studiengang orientieren sich die<br />

Anforderungen an diese Prüfungen an der gültigen Rahmenprüfungsordnung der TFH <strong>Berlin</strong>.<br />

Nachfolgend werden einige Anforderungen aufgeführt, die in Verbindung mit dem schriftlichen Teil<br />

der Abschlussprüfung (Bachelorarbeit) zu beachten sind. Hiernach ergibt sich aus den für den<br />

Studierenden gültigen Ordnungen:<br />

1. Mit der Bachelorarbeit soll die Kandidatin / der Kandidat nachweisen, dass sie / er befähigt ist,<br />

in der Bearbeitungszeit von drei Monaten eine berufsbezogene, praxisorientierte<br />

Problemstellung selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.<br />

2. Bis zu drei thematisch zusammenhängende Bachelorarbeiten können als Projektarbeit<br />

bearbeitet werden. In diesem Fall müssen die Beiträge der einzelnen Kanditat/inn/en<br />

abgrenzbar und individuell bewertbar sein.<br />

Was nun die praktische Durchführung der Bachelorarbeit anbelangt so gilt:<br />

1. Die Arbeit ist im 7. Studiensemester bei der kooperierenden Firma durchzuführen.<br />

2. Für die Bearbeitung steht ein Zeitraum von drei Monaten zur Verfügung.<br />

3. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn hierfür Gründe nachgewiesen werden, die der<br />

Kandidat nicht zu verantworten hat. Der Zeitraum der Verlängerung darf drei Monate nicht<br />

übersteigen.<br />

4. Der Arbeit liegt eine Aufgabenstellung zugrunde, die von dem Betreuer in der kooperierenden<br />

Firma und einem Pr<strong>of</strong>essor der TFH formuliert wird. Die Betreuung vor Ort obliegt dabei dem<br />

Betreuer in der Firma.<br />

5. Die eingereichten Aufgabenstellungen werden vom Prüfungsausschuss genehmigt und die<br />

Prüfungskommission (PrK) wird festgelegt. Anschließend beginnt die Bearbeitungszeit.<br />

Luxemburger Str. 10 · 13353 <strong>Berlin</strong> · http://www.tfh-berlin.de


Die Beurteilung der Arbeit wird von einer Prüfungskommission vorgenommen. Diese wird vom<br />

zuständigen Prüfungsausschuß bestellt und setzt sich zusammen aus:<br />

• dem Betreuer in der Firma, der gleichzeitig Lehrbeauftragter der TFH ist,<br />

• einem Pr<strong>of</strong>essor der TFH als 2. Gutachter,<br />

• einem weiteren Pr<strong>of</strong>essor der TFH als Vorsitzender der PrK.<br />

Die PrK führt dann auch die anschließende mündliche Abschlussprüfung durch. Deren<br />

ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung wird von dem Vorsitzenden der jeweiligen PrK<br />

verantwortlich organisiert und überwacht.<br />

Wichtige Grundsätze für die Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung:<br />

1. Die mündliche Abschlussprüfung orientiert sich schwerpunktmäßig an den Fachgebieten der<br />

Bachelorarbeit. Durch sie soll festgestellt werden, ob der/die Kandidat/in gesichertes Wissen<br />

in den Fachgebieten, denen die Bachelorarbeit thematisch zugeordnet ist, besitzt und ob<br />

er/sie fähig ist, die Ergebnisse der Bachelorarbeit selbständig zu begründen.<br />

2. Ein Bestandteil der mündlichen Prüfung ist ein ca. fünfzehn-minütiger Vortrag des Kandidaten<br />

oder der Kandidatin, in dem er/sie über die Ergebnisse der Bachelorarbeit zusammenfassend<br />

referiert.<br />

3. Die Dauer der mündlichen Abschlussprüfung soll unter Einschluss des Vortrages 45 Minuten<br />

nicht unter- und 60 Minuten nicht überschreiten.<br />

4. Die mündliche Abschlussprüfung findet hochschulöffentlich statt.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr.-Ing. Heinemann<br />

Luxemburger Str. 10 · 13353 <strong>Berlin</strong> · http://www.tfh-berlin.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!