Leitfaden Kontraktoren - BASF IT Services
Leitfaden Kontraktoren - BASF IT Services
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Dabei sorgt der Kontraktor-Beauftragte insbesondere ggf.:<br />
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für die Einhaltung der Meldepflicht im Betrieb<br />
für die Information über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />
für die Information über Betriebs- und Montageanweisungen<br />
für die Einweisung an der Arbeitsstelle<br />
dafür, dass Betriebseinrichtungen nicht ohne Erlaubnis des Betriebs benutzt<br />
oder betätigt werden<br />
für die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit.<br />
4.3 Unfall- und Schadensereignisse<br />
Bei Unfall- und Schadensereignissen, auch von beschäftigten Subunternehmern und<br />
Leasingkräften, hat der Kontraktor unverzüglich den örtlich betroffenen Betrieb (z.B.<br />
Meldestelle) und den <strong>BASF</strong> <strong>IT</strong> <strong>Services</strong> - Beauftragte zu informieren. Diese<br />
Information muss spätestens im Nachgang schriftlich erfolgen.<br />
Ist Gefahr im Verzug, der Betrieb nicht erreichbar, verständigt der Kontraktor die<br />
örtliche Werkfeuerwehr / Rettungswagen oder die für den Standort festgelegte<br />
Rettungskette. Alle Verletzten müssen ggf. der örtlichen werksspezifischen Ambulanz<br />
zur ärztlichen Erstversorgung vorgestellt werden.<br />
Der <strong>BASF</strong> <strong>IT</strong> <strong>Services</strong> - Beauftragte stellt sicher, dass alle örtlichen Abteilungen (z.B.<br />
Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr) und die Leitende Fachkraft für<br />
Arbeitssicherheit der <strong>BASF</strong> <strong>IT</strong> <strong>Services</strong> unverzüglich über jedes Unfall- und<br />
Schadensereignis informiert werden und somit die örtlichen Meldeverpflichtungen<br />
eingehalten sind. Der <strong>BASF</strong> <strong>IT</strong> <strong>Services</strong> - Beauftragte erstellt zusätzlich für jedes<br />
Ereignis eine Ereignisschnellmeldung und sendet diese über E-Mail an die Leitende<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Dokument Ereignisschnellmeldung siehe Abschnitt 5<br />
Referenz- und mitgeltende Unterlagen).<br />
Unfall- und Schadensereignisse sind vom Kontraktor-Beauftragten zeitnah zu<br />
untersuchen. Der <strong>BASF</strong> <strong>IT</strong> <strong>Services</strong> - Beauftragte und die Leitende Fachkraft für<br />
Arbeitssicherheit der <strong>BASF</strong> <strong>IT</strong> <strong>Services</strong> haben das Recht, an der Untersuchung<br />
teilzunehmen. Sofern örtliche Einrichtungen oder Produkte beteiligt sind, muss der<br />
zuständige Betreiber an der Untersuchung teilnehmen. Der <strong>BASF</strong> <strong>IT</strong> <strong>Services</strong> -<br />
Autor: AK A+G-Konzept © 2009 <strong>BASF</strong> <strong>IT</strong> <strong>Services</strong> Holding GmbH Seite 6 von 9<br />
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