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Leitfaden Kontraktoren - BASF IT Services

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Dabei sorgt der Kontraktor-Beauftragte insbesondere ggf.:<br />

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für die Einhaltung der Meldepflicht im Betrieb<br />

für die Information über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen<br />

für die Information über Betriebs- und Montageanweisungen<br />

für die Einweisung an der Arbeitsstelle<br />

dafür, dass Betriebseinrichtungen nicht ohne Erlaubnis des Betriebs benutzt<br />

oder betätigt werden<br />

für die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit.<br />

4.3 Unfall- und Schadensereignisse<br />

Bei Unfall- und Schadensereignissen, auch von beschäftigten Subunternehmern und<br />

Leasingkräften, hat der Kontraktor unverzüglich den örtlich betroffenen Betrieb (z.B.<br />

Meldestelle) und den <strong>BASF</strong> <strong>IT</strong> <strong>Services</strong> - Beauftragte zu informieren. Diese<br />

Information muss spätestens im Nachgang schriftlich erfolgen.<br />

Ist Gefahr im Verzug, der Betrieb nicht erreichbar, verständigt der Kontraktor die<br />

örtliche Werkfeuerwehr / Rettungswagen oder die für den Standort festgelegte<br />

Rettungskette. Alle Verletzten müssen ggf. der örtlichen werksspezifischen Ambulanz<br />

zur ärztlichen Erstversorgung vorgestellt werden.<br />

Der <strong>BASF</strong> <strong>IT</strong> <strong>Services</strong> - Beauftragte stellt sicher, dass alle örtlichen Abteilungen (z.B.<br />

Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr) und die Leitende Fachkraft für<br />

Arbeitssicherheit der <strong>BASF</strong> <strong>IT</strong> <strong>Services</strong> unverzüglich über jedes Unfall- und<br />

Schadensereignis informiert werden und somit die örtlichen Meldeverpflichtungen<br />

eingehalten sind. Der <strong>BASF</strong> <strong>IT</strong> <strong>Services</strong> - Beauftragte erstellt zusätzlich für jedes<br />

Ereignis eine Ereignisschnellmeldung und sendet diese über E-Mail an die Leitende<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Dokument Ereignisschnellmeldung siehe Abschnitt 5<br />

Referenz- und mitgeltende Unterlagen).<br />

Unfall- und Schadensereignisse sind vom Kontraktor-Beauftragten zeitnah zu<br />

untersuchen. Der <strong>BASF</strong> <strong>IT</strong> <strong>Services</strong> - Beauftragte und die Leitende Fachkraft für<br />

Arbeitssicherheit der <strong>BASF</strong> <strong>IT</strong> <strong>Services</strong> haben das Recht, an der Untersuchung<br />

teilzunehmen. Sofern örtliche Einrichtungen oder Produkte beteiligt sind, muss der<br />

zuständige Betreiber an der Untersuchung teilnehmen. Der <strong>BASF</strong> <strong>IT</strong> <strong>Services</strong> -<br />

Autor: AK A+G-Konzept © 2009 <strong>BASF</strong> <strong>IT</strong> <strong>Services</strong> Holding GmbH Seite 6 von 9<br />

<strong>Kontraktoren</strong>

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