Datei herunterladen - .PDF - St. Marienkirchen bei Schärding
Datei herunterladen - .PDF - St. Marienkirchen bei Schärding
Datei herunterladen - .PDF - St. Marienkirchen bei Schärding
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
POLIZEIINSPEKTION SUBEN<br />
4975 Suben 1, Tel 059133 4277, Fax DW 109<br />
E-Mail: PI-O-Suben@polizei.gv.at<br />
Kindersicherung in KFZ<br />
Der Lenker hat dafür zu sorgen, dass Kinder bis zur Vollendung des 14. Lj, die<br />
-150 cm u größer sind, auf einem Sitzplatz, der mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet ist, nur<br />
befördert werden, wenn sie den Gurt auch bestimmungsgemäß gebrauchen (Ausnahme: bereits ab<br />
135 cm, wenn Gurt oder Sitz höhenverstellbar ist)<br />
- kleiner als 150 cm sind, in KFZ nur befördert werden, wenn da<strong>bei</strong> geeignete, der Größe und dem<br />
Gewicht der Kinder entsprechende Rückhalteeinrichtungen (Sitzunterlage in Verbindung mit<br />
Dreipunktgurt od Schalensitz) verwendet werden (ob die Kinder vorne oder hinten sitzen, ist da<strong>bei</strong><br />
egal).<br />
Ab 14. Lebensjahr sind Kinder selbst verantwortlich (strafmündig).<br />
Kinder dürfen auf einem mit Front-Airbag geschützten Sitz nicht in einem nach hinten gerichteten<br />
Rückhaltesystem (zB Babyschalen verkehrt auf Beifahrersitz) befördert werden, es sei denn, der<br />
Airbag schaltet sich automatisch ab oder wurde außer Betrieb gesetzt.<br />
Mit Zugmaschinen dürfen Kinder unter 5 Jahren überhaupt nicht transportiert werden und von 5 – 12<br />
Jahren nur auf Sitzen für Mitfahrer innerhalb einer geschlossenen Fahrerkabine (ab 12 Jahren auch<br />
auf Sitzplätzen außerhalb der Fahrerkabine).<br />
Mit Motorfahrrädern (Mofas) dürfen Kinder bis zum 8. Lebensjahr nur auf Kindersitzen befördert<br />
werden, die der Größe des Kindes entsprechen (eine Untergrenze für das Alter des Kindes wurde<br />
nicht festgelegt; seine Sicherheit muss aber gewährleistet sein und das Kind muss sitzen).<br />
Ab dem 8. Lebensjahr Transport auf dem Beifahrersitz.<br />
Mit Motorrädern dürfen Kinder erst ab dem 12. Lebensjahr und nur dann auf dem Beifahrersitz<br />
befördert werden, wenn sie die vorgesehenen Fußrasten erreichen können.<br />
Ist das Fahrzeug nicht mit Sicherheitsgurt od Rückhalteeinrichtung ausgestattet, dürfen Kinder<br />
bis zum vollendeten 3. Lebensjahr überhaupt nicht und Kinder ab dem vollendeten 3.<br />
Lebensjahr nur auf den Rücksitzen befördert werden.<br />
Beispiele:<br />
LKW – die Fahrerkabine ist nicht mit Rückhalteeinrichtung od Gurt ausgestattet – es dürfen Kinder bis<br />
zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht transportiert werden.<br />
PKW – vorne u hinten keine Rückhalteeinrichtung vorhanden – Kinder bis zum 3. Lj dürfen überhaupt<br />
nicht transportiert werden und Kinder ab 3. Lj bis 14. Lj nur hinten.<br />
PKW – hinten keine Rückhalteeinrichtung vorhanden (vorne schon) – Kinder bis 3. Lj dürfen nur<br />
vorne transportiert werden. Kinder ab 3 – 14 Jahren können vorne oder hinten transportiert werden.<br />
Verwendung des Beckengurtes:<br />
Bei Kindern bis zum 3. Lebensjahr darf der Beckengurt nur in Verbindung mit einer<br />
Rückhalteeinrichtung verwendet werden.<br />
Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr ist der Beckengurt alleine (ohne Sitzunterlage) ausreichend. Dies<br />
aber auch nur dann, wenn auf den <strong>bei</strong>den äußeren Plätzen bereits Rückhalteeinrichtungen befestigt<br />
sind und auf dem mittleren Sitzplatz nicht mehr genügend Platz für eine weitere Rückhalteeinrichtung<br />
vorhanden ist.<br />
- 30 -