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POLIZEIINSPEKTION SUBEN<br />

4975 Suben 1, Tel 059133 4277, Fax DW 109<br />

E-Mail: PI-O-Suben@polizei.gv.at<br />

Kindersicherung in KFZ<br />

Der Lenker hat dafür zu sorgen, dass Kinder bis zur Vollendung des 14. Lj, die<br />

-150 cm u größer sind, auf einem Sitzplatz, der mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet ist, nur<br />

befördert werden, wenn sie den Gurt auch bestimmungsgemäß gebrauchen (Ausnahme: bereits ab<br />

135 cm, wenn Gurt oder Sitz höhenverstellbar ist)<br />

- kleiner als 150 cm sind, in KFZ nur befördert werden, wenn da<strong>bei</strong> geeignete, der Größe und dem<br />

Gewicht der Kinder entsprechende Rückhalteeinrichtungen (Sitzunterlage in Verbindung mit<br />

Dreipunktgurt od Schalensitz) verwendet werden (ob die Kinder vorne oder hinten sitzen, ist da<strong>bei</strong><br />

egal).<br />

Ab 14. Lebensjahr sind Kinder selbst verantwortlich (strafmündig).<br />

Kinder dürfen auf einem mit Front-Airbag geschützten Sitz nicht in einem nach hinten gerichteten<br />

Rückhaltesystem (zB Babyschalen verkehrt auf Beifahrersitz) befördert werden, es sei denn, der<br />

Airbag schaltet sich automatisch ab oder wurde außer Betrieb gesetzt.<br />

Mit Zugmaschinen dürfen Kinder unter 5 Jahren überhaupt nicht transportiert werden und von 5 – 12<br />

Jahren nur auf Sitzen für Mitfahrer innerhalb einer geschlossenen Fahrerkabine (ab 12 Jahren auch<br />

auf Sitzplätzen außerhalb der Fahrerkabine).<br />

Mit Motorfahrrädern (Mofas) dürfen Kinder bis zum 8. Lebensjahr nur auf Kindersitzen befördert<br />

werden, die der Größe des Kindes entsprechen (eine Untergrenze für das Alter des Kindes wurde<br />

nicht festgelegt; seine Sicherheit muss aber gewährleistet sein und das Kind muss sitzen).<br />

Ab dem 8. Lebensjahr Transport auf dem Beifahrersitz.<br />

Mit Motorrädern dürfen Kinder erst ab dem 12. Lebensjahr und nur dann auf dem Beifahrersitz<br />

befördert werden, wenn sie die vorgesehenen Fußrasten erreichen können.<br />

Ist das Fahrzeug nicht mit Sicherheitsgurt od Rückhalteeinrichtung ausgestattet, dürfen Kinder<br />

bis zum vollendeten 3. Lebensjahr überhaupt nicht und Kinder ab dem vollendeten 3.<br />

Lebensjahr nur auf den Rücksitzen befördert werden.<br />

Beispiele:<br />

LKW – die Fahrerkabine ist nicht mit Rückhalteeinrichtung od Gurt ausgestattet – es dürfen Kinder bis<br />

zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht transportiert werden.<br />

PKW – vorne u hinten keine Rückhalteeinrichtung vorhanden – Kinder bis zum 3. Lj dürfen überhaupt<br />

nicht transportiert werden und Kinder ab 3. Lj bis 14. Lj nur hinten.<br />

PKW – hinten keine Rückhalteeinrichtung vorhanden (vorne schon) – Kinder bis 3. Lj dürfen nur<br />

vorne transportiert werden. Kinder ab 3 – 14 Jahren können vorne oder hinten transportiert werden.<br />

Verwendung des Beckengurtes:<br />

Bei Kindern bis zum 3. Lebensjahr darf der Beckengurt nur in Verbindung mit einer<br />

Rückhalteeinrichtung verwendet werden.<br />

Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr ist der Beckengurt alleine (ohne Sitzunterlage) ausreichend. Dies<br />

aber auch nur dann, wenn auf den <strong>bei</strong>den äußeren Plätzen bereits Rückhalteeinrichtungen befestigt<br />

sind und auf dem mittleren Sitzplatz nicht mehr genügend Platz für eine weitere Rückhalteeinrichtung<br />

vorhanden ist.<br />

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