Gebührenreglement - Wimmis
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B10. Parkplätze, Holzunterstände etc.<br />
Miet- od. Pachtzinse<br />
Art. 58 1 Die Miet- und Pachtzinse werden vertraglich geregelt. Der Vertrag wird<br />
jeweils vom zuständigen Organ aufgesetzt und unterschrieben.<br />
2 Die Höhe der Miet- und Pachtzinse wird vom Gemeinderat festgelegt.<br />
B11. Verschiedenes<br />
Nachschlagen Art. 58 Nachschlagen im Gemeindearchiv/ Aufwandgebühr I<br />
Plänen/Registern/Erstellen von Abschriften<br />
Verwaltung Art. 59 Abfassen von Gesuchen und Aufwandgebühr<br />
Eingaben, sowie ausfüllen von<br />
Formularen aller Art für Private I<br />
Steuererklärung Art. 60 Ausfüllen Steuererklärung Aufwandgebühr II<br />
Mind. Fr. 30.--<br />
Werkhof<br />
Art. 61 1 Die Leistungen des Werkhofes werden im Gebührentarif geregelt.<br />
Gebühreninkasso Art. 62 1 Mahnung Fr. 20.--<br />
2<br />
Verfügung Fr. 30.--<br />
C. UEBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
Gebührentarif<br />
Art. 63 1 Nach Massgabe dieses Reglements beschliesst der Gemeinderat in<br />
einem Gebührentarif (Verordnung) die Aufwandgebühr I und die Aufwandgebühr<br />
II pro Stunde.<br />
2<br />
Der Gemeinderat setzt in diesem Reglement nicht festgelegte Gebühren<br />
(Fotokopien, Fahrspesen, Gebühren Gemeindeliegenschaften, Gebühren<br />
Ölfeuerungskontrolle usw.) im Gebührentarif fest.<br />
3<br />
Der Gemeinderat setzt in diesem Reglement nicht festgelegte Gebühren und<br />
gemeindeeigene Spesenentschädigungen im Gebührentarif fest.<br />
4<br />
Der Gemeinderat veröffentlicht den Gebührentarif.<br />
Übergangsbestimmung<br />
Art. 64 Wer vor dem Inkrafttreten dieses Reglements eine Dienstleistung<br />
veranlasst oder verursacht hat, schuldet Gebühren nach bisherigem<br />
Recht.<br />
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