Antrag Brandschutzehrenzeichen - Freiwillige Feuerwehr Haiger
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<strong>Antrag</strong><br />
auf Verleihung des<br />
Silbernen <strong>Brandschutzehrenzeichen</strong>s am Bande für 25 Jahre (Art. 2 Abs. 2 Nr. 1a des<br />
Stiftungserlasses)<br />
Goldenen <strong>Brandschutzehrenzeichen</strong>s am Bande für 40 Jahre (Art. 2 Abs. 2 Nr. 2a des<br />
Stiftungserlasses)<br />
Goldenen (Sonderstufe) <strong>Brandschutzehrenzeichen</strong>s am Bande für 50 Jahre (Art. 2 Abs. 2<br />
Nr. 2c des Stiftungserlasses)<br />
Beantragende Stelle:<br />
(Ort)<br />
(Datum)<br />
An Herrn<br />
Landrat<br />
des Lahn-Dill-Kreises<br />
in Wetzlar<br />
Für<br />
(Name) (Vorname) (Straße)<br />
(PLZ)<br />
(Wohnort)<br />
, geb. am in<br />
Staatsangehörigkeit<br />
Angehörige/r der<br />
in<br />
(<strong>Freiwillige</strong> <strong>Feuerwehr</strong> / Werkfeuerwehr)<br />
(Gemeinde/Ortsteil bzw. Stadt/Stadtteil)<br />
wird hiermit die Verleihung des
eantragt.<br />
Silbernen <strong>Brandschutzehrenzeichen</strong>s am Bande für mindestens 25-jährige aktive<br />
Dienstzeit<br />
Goldenen <strong>Brandschutzehrenzeichen</strong>s am Bande für mindestens 40-jährige aktive<br />
Dienstzeit<br />
Goldenen (Sonderstufe) <strong>Brandschutzehrenzeichen</strong>s am Bande für mindestens 50-jährige<br />
aktive Dienstzeit<br />
1. Aufgliederung der Dienstzeit:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
2. Die zu beleihende Person ist einer Auszeichnung würdig.<br />
Sie ist nicht vorbestraft.<br />
Sie hat keine Vorstrafen, die sie einer Auszeichnung unwürdig erscheinen lassen.<br />
Sie hat folgende Vorstrafen:<br />
3. Die zu beleihende Person hat nach den mir vorgelegten Unterlagen regelmäßig am Übungs- und<br />
Einsatzdienst teilgenommen. Bedenken gegen die Verleihung des <strong>Brandschutzehrenzeichen</strong>s am<br />
Bande in dienstlicher Hinsicht bestehen nicht.<br />
(Ort)<br />
(Datum)<br />
_______________________________________<br />
Stadtbrandinspektor <strong>Haiger</strong><br />
_____________________________<br />
Der Magistrat der Stadt <strong>Haiger</strong><br />
Bürgermeister Dr. Zoubek