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Jugendordnung der Jugendfeuerwehren der Stadt Haiger

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<strong>Jugendordnung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Jugendfeuerwehren</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong><br />

gem. § 10 <strong>der</strong> Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Haiger</strong><br />

1. Namen, Wesen, Aufsicht<br />

1.1 Die <strong>Jugendfeuerwehren</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> sind die Jugendgruppen <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehren <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong>. Die <strong>Jugendfeuerwehren</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> sind Mitglied des Kreisjugendfeuerwehrverbandes<br />

Dill, <strong>der</strong> Hessischen Jugendfeuerwehr und <strong>der</strong> Deutschen Jugendfeuerwehr. Die<br />

Jugendabteilungen <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehren <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> führen die Namen:<br />

„Jugendfeuerwehr <strong>Haiger</strong>“<br />

„Jugendfeuerwehr <strong>Haiger</strong>-Sechshelden“<br />

„Jugendfeuerwehr <strong>Haiger</strong>-Langenaubach“<br />

„Jugendfeuerwehr <strong>Haiger</strong>-Allendorf“<br />

„Jugendfeuerwehr <strong>Haiger</strong>-Seelbach“<br />

„Jugendfeuerwehr <strong>Haiger</strong>-Steinbach“<br />

„Jugendfeuerwehr <strong>Haiger</strong>-Rodenbach“<br />

„Jugendfeuerwehr <strong>Haiger</strong>-Fellerdilln“<br />

„Jugendfeuerwehr <strong>Haiger</strong>-Dillbrecht“<br />

„Jugendfeuerwehr <strong>Haiger</strong>-Offdilln“<br />

„Jugendfeuerwehr <strong>Haiger</strong>-Weidelbach“<br />

„Jugendfeuerwehr <strong>Haiger</strong>-Roßbachtal“<br />

1.2 Die Jugendabteilungen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Jugendlichen. Die personelle<br />

Stärke <strong>der</strong> einzelnen <strong>Jugendfeuerwehren</strong> soll mindestens sechs Mitglie<strong>der</strong> betragen. Nach dieser<br />

<strong>Jugendordnung</strong> gestalten sie ihre Aktivitäten als Jugendabteilungen innerhalb <strong>der</strong> Feuerwehren <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong>.<br />

1.3 Als unmittelbares Glied <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> unterstehen die<br />

<strong>Jugendfeuerwehren</strong> <strong>der</strong> fachlichen Aufsicht und Betreuung durch den jeweiligen Wehrführer, <strong>der</strong><br />

sich dazu des Jugendfeuerwehrwartes (13.) und zusätzlicher Jugendgruppenleiter (14.) bedient.<br />

2. Aufgaben und Ziele<br />

Die Jugendfeuerwehr will Jugendliche an die Arbeit <strong>der</strong> Feuerwehr heranführen und zu sozialer<br />

Verantwortung erziehen. Sie will das Gemeinschaftsleben, den kameradschaftlichen Umgang unter<br />

den Jugendlichen und die demokratischen Lebensformen för<strong>der</strong>n. Die Ziele sollen durch Schulung,<br />

allgemeine Jugendarbeit und geeignete pädagogische Maßnahmen erreicht werden.<br />

3. Mitgliedschaft<br />

3.1 Der Jugendfeuerwehr können Jugendliche vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr<br />

angehören. Der Aufnahmeantrag muss schriftlich an die jeweilige Jugendfeuerwehr gerichtet<br />

werden. Die schriftliche Zustimmung <strong>der</strong> gesetzlichen Vertreter muss vorliegen. Die Aufnahme<br />

erfolgt durch die Jugendfeuerwehr im Einvernehmen mit dem Wehrführer <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong>.<br />

3.2 Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Jugendgruppen erhalten einen Mitgliedsausweis <strong>der</strong> Deutschen<br />

Jugendfeuerwehr sowie die Dienstkleidung (7.).


4. Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

4.1 Jedes Mitglied <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr hat das Recht<br />

- bei <strong>der</strong> Gestaltung und Umsetzung <strong>der</strong> Jugendarbeit aktiv mitzuwirken,<br />

- in eigener Sache gehört zu werden und<br />

- den Jugendfeuerwehrausschuss zu wählen.<br />

4.2 Jedes Mitglied übernimmt freiwillig die Verpflichtung,<br />

- an den angesetzten Übungen, Veranstaltungen und Maßnahmen regelmäßig und pünktlich<br />

teilzunehmen,<br />

- die im Rahmen dieser Ordnung aufgestellten Umgangsformen, Anordnungen und<br />

Verfahrensweisen zu befolgen und zu unterstützen und<br />

- die Kameradschaft und das Gemeinschaftsleben zu pflegen und zu för<strong>der</strong>n.<br />

5. Ordnungsmaßnahmen<br />

5.1 Bei Verstößen gegen die Ordnung, Disziplin und Kameradschaft können folgende<br />

Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden:<br />

- Verweis unter vier Augen<br />

- Schriftlicher Verweis<br />

- Ausschluss aus <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr<br />

5.2 Verweise werden nach Beratung im Jugendfeuerwehrausschuss von dem Jugendfeuerwehrwart<br />

erteilt.<br />

Der Ausschluss aus <strong>der</strong> Jugendabteilung wird vom Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> ausgesprochen. Der<br />

Ausschluss erfolgt nach einem Beschluss des Jugendfeuerwehrausschusses im Einvernehmen mit<br />

dem Wehrführer <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr.<br />

5.3 Gegen die Ordnungsmaßnahmen stehen dem Mitglied das Rechtsmittel <strong>der</strong> Beschwerde<br />

zu. Die Beschwerde muss spätestens sieben Tage nach Ausspruch bzw. Zustellung <strong>der</strong><br />

Ordnungsmaßnahme mündlich o<strong>der</strong> schriftlich beim Magistrat eingebracht werden.<br />

Der Magistrat entscheidet nach Anhörung des Wehrführers <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Haiger</strong>, des Jugendfeuerwehrwartes und des Mitgliedes über die Beschwerde.<br />

6. Verlust <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

Die Mitgliedschaft in <strong>der</strong> Jugendabteilung <strong>der</strong> Feuerwehren <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> erlischt durch<br />

Austrittserklärung des Mitgliedes und des gesetzlichen Vertreters sowie durch Ausschluss bei<br />

unkameradschaftlichem Verhalten und wie<strong>der</strong>holten Verstößen gegen diese Ordnung.<br />

7. Schutzkleidung, Ausrüstung<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr erhalten für die Ausbildung und den Übungsdienst die<br />

Bekleidung und Ausrüstung von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> kostenlos gestellt. Beim Ausscheiden aus <strong>der</strong><br />

Jugendfeuerwehr sind die erhaltenen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände an die Feuerwehr<br />

zurückzugeben.<br />

8. Soziale Sicherung<br />

8.1 Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr sind gegen Unfälle im Dienst <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr bei <strong>der</strong><br />

Unfallkasse Hessen versichert.<br />

8.2 Bei <strong>der</strong> praktischen Ausbildung an den Fahrzeugen und Geräten ist die körperliche Leistungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Jugendlichen zu berücksichtigen. Auf die Einhaltung <strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschriften<br />

ist ganz beson<strong>der</strong>s zu achten.


8.3 Entstehende Sachschäden im Dienst <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr werden nach den gleichen Grundsätzen<br />

gedeckt wie im aktiven Feuerwehrdienst <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr.<br />

9. Übernahme in die Einsatzabteilung <strong>der</strong> Feuerwehren <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong><br />

9.1 Mitglie<strong>der</strong>, die sich im Jugendfeuerwehrdienst bewährt haben und die Voraussetzungen für die<br />

Aufnahme in die Einsatzabteilung <strong>der</strong> Feuerwehren <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> erfüllen, werden nach<br />

Vollendung des 17. Lebensjahres in den aktiven Feuerwehrdienst übernommen. Die Mitgliedschaft<br />

in <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr ist auf die aktive Dienstzeit anzurechnen.<br />

9.2 Bei einem Wohnortwechsel erhält das Mitglied <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr auf Wunsch einen Nachweis<br />

über die Dienstzeit in den <strong>Jugendfeuerwehren</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong>, <strong>der</strong> von dem Wehrführer <strong>der</strong><br />

jeweiligen Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> ausgestellt wird.<br />

10. Organe<br />

Organe <strong>der</strong> <strong>Jugendfeuerwehren</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> sind:<br />

- die Mitglie<strong>der</strong>versammlung (11.),<br />

- <strong>der</strong> Jugendfeuerwehrausschuss (12.) und für alle <strong>Jugendfeuerwehren</strong> im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

- <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrausschuss (19.).<br />

11. Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

11.1 Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung einer Jugendabteilung muss mindestens einmal jährlich von dem<br />

Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen mit dem Wehrführer <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Haiger</strong> spätestens zwei Wochen vor <strong>der</strong> Versammlung unter Bekanntgabe <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

einberufen werden. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist öffentlich und wird von dem<br />

Jugendfeuerwehrwart geleitet.<br />

11.2 Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglie<strong>der</strong><br />

anwesend sind. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit<br />

gefasst, sofern diese Ordnung nicht etwas an<strong>der</strong>es bestimmt. Stimmengleichheit bedeutet<br />

Ablehnung. Der Jugendfeuerwehrwart hat eine beratende Funktion.<br />

11.3 Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung hat folgende Aufgaben:<br />

- Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Jugendfeuerwehrausschusses (mit Ausnahme des<br />

Jugendfeuerwehrwartes und <strong>der</strong> Jugendgruppenleiter) und <strong>der</strong> Kassenprüfer;<br />

- Genehmigung des Jahresberichtes und des Kassenberichtes;<br />

- Entlastung des Kassenwartes und des Jugendfeuerwehrausschusses;<br />

- Festsetzung etwaiger Mitgliedsbeiträge;<br />

- Verabschiedung des Dienstplanes;<br />

- Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge.<br />

12. Jugendfeuerwehrausschuss<br />

12.1 Der Jugendfeuerwehrausschuss (mit Ausnahme des Jugendfeuerwehrwartes und <strong>der</strong><br />

Jugendgruppenleiter) wird von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt.<br />

Er wird vom Jugendfeuerwehrwart nach Bedarf – mindestens jedoch einmal im Jahr – einberufen.<br />

12.2 Der Jugendfeuerwehrausschuss setzt sich zusammen aus:<br />

- dem Jugendfeuerwehrwart<br />

- dem stellvertretenden Jugendfeuerwehrwart<br />

- dem bzw. den Jugendgruppenleitern<br />

- dem Sprecher<br />

- dem Schriftwart<br />

- dem Kassenwart<br />

- dem bzw. den Beisitzern (maximal zwei Beisitzer).


12.3 Der Jugendfeuerwehrausschuss hat folgende Aufgaben:<br />

- Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

- Beratung über Aufnahme und den Ausschluss von Mitglie<strong>der</strong>n im Einvernehmen mit dem<br />

Wehrführer <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong><br />

- Vorschlagen von Ordnungsmaßnahmen<br />

- Aufstellung des Jahresberichtes und des Kassenberichtes<br />

- Planung und Gestaltung <strong>der</strong> Jugendarbeit<br />

13. Jugendfeuerwehrwart<br />

13.1 Der Jugendfeuerwehrwart muss mindestens 18 Jahre alt und aktiver Feuerwehrmann sein. Er sollte<br />

einen Gruppenführerlehrgang an einer Landesfeuerwehrschule absolviert haben und über die<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Lehrgänge zum Erwerb <strong>der</strong> Jugendgruppenleitercard des Lahn-Dill-Kreises o<strong>der</strong><br />

über an<strong>der</strong>e pädagogische Erfahrungen verfügen.<br />

13.2 Für den stellv. Jugendfeuerwehrwart findet Ziffer 13.1 entsprechende Anwendung.<br />

Sollte <strong>der</strong> Jugendfeuerwehrwart ausscheiden, so übernimmt zunächst bis zu einer Neuwahl <strong>der</strong><br />

Stellvertreter dessen Aufgaben mit allen Rechten und Pflichten; sollte auch dieser ausfallen, so<br />

bestimmt <strong>der</strong> jeweilige Wehrführer im Einvernehmen mit dem <strong>Stadt</strong>brandinspektor einen<br />

Übergangsvertreter.<br />

13.3 Der Jugendfeuerwehrwart, im Verhin<strong>der</strong>ungsfall sein Stellvertreter - o<strong>der</strong>, sofern bestellt, <strong>der</strong><br />

Übergangsvertreter –, leitet die Jugendfeuerwehr nach Maßgabe dieser <strong>Jugendordnung</strong> und <strong>der</strong><br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Organe.<br />

13.4 Der Jugendfeuerwehrwart ist stimmberechtigtes Mitglied im Feuerwehrausschuss <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong>.<br />

13.5 Der Jugendfeuerwehrwart und <strong>der</strong> Stellvertreter wird auf die Dauer von fünf Jahren in <strong>der</strong><br />

Jahreshauptversammlung <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> von den Angehörigen <strong>der</strong><br />

Einsatzabteilung nach Stimmenmehrheit gewählt. Wahlvorschläge können von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

<strong>der</strong> Jugendfeuerwehr und von Angehörigen <strong>der</strong> Einsatzabteilung bis zum Wahltag<br />

beim jeweiligen Wehrführer eingereicht werden.<br />

13.6 Der Jugendfeuerwehrwart leitet den vom Schriftwart erstellten Jahresbericht an den jeweiligen<br />

Wehrführer und an den <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrwart weiter.<br />

14. Jugendgruppenleiter<br />

14.1 Jugendgruppenleiter sind Betreuer <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr und unterstützen den<br />

Jugendfeuerwehrwart bei <strong>der</strong> Durchführung seiner Aufgaben. Sie müssen das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben und aktives Mitglied einer Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> sein.<br />

14.2 Jugendgruppenleiter werden vom Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen mit dem jeweiligen<br />

Wehrführer bestimmt.<br />

15. Sprecher<br />

Der Sprecher <strong>der</strong> jeweiligen Jugendfeuerwehr vertritt die Interessen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr<br />

und bringt <strong>der</strong>en Bedürfnisse und Wünsche in den Jugendfeuerwehrausschuss ein.<br />

16. Schriftführung<br />

16.1 Der Schriftwart im Jugendfeuerwehrausschuss führt ein Mitglie<strong>der</strong>verzeichnis und ein Dienstbuch,<br />

protokolliert die Sitzungen, erstellt einen Jahresbericht und erledigt den sonstigen Schriftverkehr.<br />

Das Mitglie<strong>der</strong>verzeichnis muss außer den Personalangaben <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> (Aufnahmegesuch) das<br />

Eintrittsdatum in die Jugendfeuerwehr, das Datum <strong>der</strong> Übernahme in die Feuerwehr bzw. das<br />

Ausscheiden aus <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr enthalten und ist fortlaufend zu führen.


Im Dienstbuch sind kurze Berichte über alle Veranstaltungen <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr,<br />

Unfallmeldungen sowie Nie<strong>der</strong>schriften über die Mitglie<strong>der</strong>versammlung und die Sitzungen des<br />

Jugendfeuerwehrausschusses aufzunehmen.<br />

16.2 Der Schriftwart im <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrausschuss hat die Aufgabe, Nie<strong>der</strong>schriften von allen<br />

Sitzungen des <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrausschusses zu fertigen, einen Gesamtjahresbericht zu<br />

erstellen und sonstigen anfallenden Schriftverkehr zu erledigen.<br />

17. Kassenwesen<br />

17.1 Zur Umsetzung <strong>der</strong> Jugendarbeit wird eine Kameradschaftskasse eingerichtet, die ihre Einnahmen<br />

aus Mitgliedsbeiträgen, Zuwendungen vom Feuerwehrverein, <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> o<strong>der</strong> Schenkungen<br />

Dritter erhält. Die Verwaltung <strong>der</strong> Kassengeschäfte obliegt dem Kassenwart. Zahlungen bedürfen<br />

<strong>der</strong> Anweisung des Jugendfeuerwehrwartes.<br />

17.2 Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung beschließt die Höhe <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge (s. 11.3).<br />

17.3 Anschaffungen für die <strong>Jugendfeuerwehren</strong> werden vom Jugendfeuerwehrwart über die jeweiligen<br />

Wehrführer beim Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> angemeldet.<br />

17.4 Die Kameradschaftskasse ist in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, durch die<br />

gewählten Kassenprüfer zu prüfen. Über das Ergebnis erstatten die Kassenprüfer <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung Bericht.<br />

18. Ausbildung, Einsatz, Jugendarbeit<br />

18.1 Die feuerwehrtechnische Ausbildung <strong>der</strong> <strong>Jugendfeuerwehren</strong> erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong><br />

Ausbildungsvorschriften für die Freiwilligen Feuerwehren und <strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschriften<br />

unter Anpassung an die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Jugendlichen.<br />

18.2 Die Beteiligung von Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr an Einsatzstellen <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr<br />

ist nicht zulässig.<br />

18.3 Für die Ausbildung und Jugendarbeit wird vom Jugendfeuerwehrausschuss in Zusammenarbeit mit<br />

dem Jugendfeuerwehrwart ein Dienstplan erstellt, in dem sich feuerwehrtechnische Ausbildung<br />

(theoretischer Unterricht, praktische Ausbildung) und allgemeine Jugendarbeit (Spiel, Sport,<br />

Wan<strong>der</strong>ungen, Fahrten, Zeltlager, Jugendtreffen) abwechseln sollten. Der Dienstplan ist von dem<br />

Wehrführer <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> zu genehmigen.<br />

19. <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrausschuss<br />

19.1 Dem <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrausschuss gehören an:<br />

- <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrwart<br />

- <strong>der</strong> stellvertretende <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrwart<br />

- die Jugendfeuerwehrwarte<br />

19.2 Der <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrausschuss hat folgende Aufgaben:<br />

- gemeinsame Planung <strong>der</strong> Ausbildung in den <strong>Jugendfeuerwehren</strong><br />

- Planung und Durchführung von gemeinsamen Maßnahmen<br />

- Koordination <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Aufgabenzuweisungen zwischen <strong>Stadt</strong>- und<br />

Kreisjugendfeuerwehr und die Umsetzung <strong>der</strong> Aufgaben<br />

- Erarbeiten von Vorschlägen für die Wahl des <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrwartes und seines<br />

Stellvertreters und Weiterleitung an den <strong>Stadt</strong>brandinspektor<br />

- Wahl eines Schriftwartes aus den Reihen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des<br />

<strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrausschusses (Aufgaben s. 16.2)


20. <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrwart<br />

20.1 Der <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter müssen mindestens 18 Jahre alt und aktives<br />

Mitglied einer Einsatzabteilung <strong>der</strong> Feuerwehren <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> sein. Sie sollten mindestens<br />

einen Gruppenführerlehrgang an einer Landesfeuerwehrschule absolviert haben und über die<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Lehrgänge zum Erwerb <strong>der</strong> Jugendgruppenleitercard des Lahn-Dill-Kreises o<strong>der</strong><br />

über an<strong>der</strong>e pädagogische Erfahrungen verfügen.<br />

20.2 Der <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter werden für die Dauer von fünf Jahren auf<br />

Vorschlag des <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrausschusses in <strong>der</strong> gemeinsamen Hauptversammlung aller<br />

Feuerwehren <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> von den Angehörigen <strong>der</strong> Einsatzabteilungen nach Stimmenmehrheit<br />

gewählt.<br />

20.2 Der <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrwart, im Verhin<strong>der</strong>ungsfall sein Stellvertreter, betreut und beaufsichtigt<br />

die <strong>Jugendfeuerwehren</strong> auf <strong>Stadt</strong>ebene. Er vertritt die <strong>Jugendfeuerwehren</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong><br />

gegenüber kommunalen, privaten und sonstigen Gremien. Er ist Mitglied im Wehrführerausschuss<br />

<strong>der</strong> Feuerwehren <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong>.<br />

Sollten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter gleichzeitig verhin<strong>der</strong>t sein,<br />

übernimmt <strong>der</strong> Schriftwart für den notwendigen Zeitraum die Stellvertretung.<br />

20.3 Der <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrwart leitet den vom Schriftwart erstellten Gesamtjahresberichts an den<br />

Kreisjugendfeuerwehrwart und an den <strong>Stadt</strong>brandinspektor weiter.<br />

21. Schlussbestimmungen<br />

21.1 Die <strong>Jugendordnung</strong> ist Bestandteil <strong>der</strong> Satzung für die freiwilligen Feuerwehren <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong>.<br />

21.2 Die <strong>Jugendordnung</strong> tritt am Tage nach <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

Anmerkung: Soweit möglich wurden geschlechtsneutrale Bezeichnungen in <strong>der</strong> <strong>Jugendordnung</strong><br />

gewählt. Sofern dies nicht möglich war, wurden Ämter- und Funktionsbezeichnungen aus Gründen<br />

<strong>der</strong> besseren Lesbarkeit in männlicher Form verwendet.<br />

<strong>Haiger</strong>, den ...............<br />

DER MAGISTRAT<br />

DER STADT HAIGER<br />

(Dr. Zoubek)<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Jugendordnung</strong> einstimmig beschlossen auf <strong>der</strong> Sitzung des <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrausschusses <strong>der</strong><br />

Feuerwehren <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> am 30.08.2004.<br />

<strong>Jugendordnung</strong> zur Beschlussfassung an den Wehrführerausschuss <strong>der</strong> Feuerwehren <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong><br />

<strong>Jugendordnung</strong> zur Bestätigung an den Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong>

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