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S - Tourismus Region Hannover eV

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T o u r i s m u s r e g i o n H a n n o v e r<br />

Allgemeine Reisebedingungen, Stand: 01.06.2009<br />

Die allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a ff. BGB. Der Reisende erkennt die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen als verbindlich<br />

an. Sie gelten für alle Reiseangebote dieses Kataloges. Reiseveranstalter ist jeweils das gebuchte Hotel.<br />

1. Vertragsschluss<br />

1.1. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss<br />

des Reisevertrages verbindlich an.<br />

1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden, auch für alle in der<br />

Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung<br />

der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er<br />

eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung<br />

übernommen hat.<br />

1.3. Ein Reisevertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn die<br />

Anmeldung vom Veranstalter oder einer Vermittlungsstelle im Namen des<br />

Veranstalters mit dem gleichen Inhalt, insbesondere bezüglich Buchung und<br />

Reisepreis, schriftlich bestätigt wird (Buchungsbestätigung).<br />

2. Vertragsinhalt<br />

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den<br />

Leistungsbeschreibungen im Katalog oder in den auf individuellen Wunsch<br />

erstellten Angeboten, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in<br />

der Reisebestätigung. Die in den Katalogen bzw. Angeboten enthaltenen<br />

Angaben sind für den Veranstalter mit dem Inhalt bindend, mit dem sie<br />

Grundlage des Vertrages geworden sind. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter<br />

jederzeit eine Änderung der Katalogangaben vornehmen, wenn<br />

hierüber vor Buchung informiert wird.<br />

3. Leistungs- und Preisänderungen<br />

3.1. Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder<br />

den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss zu ändern. Nach Vertragsschluss<br />

notwendig werdende Änderungen einzelner Reiseleistungen von<br />

dem vereinbarten Inhalt sind nur zulässig, soweit sie nicht erheblich sind,<br />

der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird und sie<br />

nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Ggf.<br />

setzt der Veranstalter Sie über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen<br />

unverzüglich in Kenntnis. Die danach geänderte Leistung tritt an<br />

die Stelle der ursprünglich geschuldeten Vertragsleistung. Tritt der Reisende<br />

eine Reise an, nachdem er vom Veranstalter über die notwendige Änderung<br />

des gesamten Zuschnitts dieser Reise in Kenntnis gesetzt worden ist,<br />

so ist eine auf die Änderung gestützte Kündigung des Vertrages nach Reiseantritt<br />

ausgeschlossen.<br />

3.2. Die jeweils gewährten Ermäßigungen sind den Buchungshinweisen<br />

und Preistabellen zu entnehmen. Maßgebend bei Kinderermäßigungen ist<br />

das Alter bei Reiseantritt (z. B. die Altersangabe von 4 bis einschließlich<br />

11 Jahre umfasst den Zeitraum ab dem 4. Geburtstag). Der Veranstalter ist<br />

berechtigt, das Alter der gebuchten Kinder anhand der Personaldokumente<br />

zu überprüfen. Bei nicht mit der Buchung übereinstimmenden Altersangaben<br />

ist der Veranstalter berechtigt, die Differenz zum korrekten Reisepreis<br />

zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 15,00 nach zu erheben.<br />

4. Bezahlung<br />

4.1. Die Bezahlung erfolgt direkt an den Veranstalter.<br />

4.2. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden, die auf<br />

den Reisepreis verrechnet wird. Die Höhe der Anzahlung ist abhängig von<br />

den gebuchten Leistungen. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen<br />

nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k<br />

BGB gefordert und angenommen werden. Der Sicherungsschein wird Ihnen<br />

mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung vom Veranstalter übersandt.<br />

5. Rücktritt durch den Kunden<br />

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich<br />

ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder der<br />

vermittelnden Stelle.<br />

5.2. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme<br />

von Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die vom Veranstalter<br />

nicht zu vertreten sind, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die<br />

getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.<br />

Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und<br />

die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen<br />

zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen,<br />

dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine<br />

oder geringere Kosten entstanden sind, als die vom Veranstalter ausgewiesenen<br />

Kosten. Eventuell durch den Veranstalter für den Reisenden bestellte<br />

und gekaufte Eintrittskarten für z. B. Oper, Theater, Varieté o. a. können<br />

nicht zurückgenommen werden.<br />

5.3. Der pauschalierte Anspruch vom Veranstalter auf Rücktrittsgebühren<br />

beträgt in der Regel pro Person mindestens € 15,00:<br />

Ab dem 60. Tag bis zum 30 Tag vor Reiseantritt 15 %,<br />

vom 29. bis 22. Tag 20 %,<br />

vom 21. bis 15. Tag 40 %,<br />

vom 14. bis 8. Tag 60 %,<br />

vom 7. bis 1. Tag 80 %,<br />

an dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % jeweils<br />

vom Reisepreis<br />

5.4. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.<br />

6. umbuchungen<br />

6.1. Änderungen des Reisetermins oder der reisenden Personen auf<br />

Wunsch des Reisenden gelten als Umbuchungen.<br />

6.2. Ändert sich bei der Umbuchung die Teilnehmerzahl, so wird der entsprechend<br />

geringere bzw. höhere Reisepreis berechnet.<br />

7. Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter<br />

Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,<br />

wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung<br />

vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Gleiches gilt, wenn sich der<br />

Reisende in starkem Maße vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält<br />

in diesem Falle den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. ersparte Aufwendungen<br />

oder sonstige Vorteile werden angerechnet. Eventuelle Mehrkosten<br />

für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.<br />

8. Beschränkung der Haftung<br />

8.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden<br />

sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein<br />

Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter<br />

herbeigeführt worden ist oder soweit der Veranstalter für einen dem<br />

Kunden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines<br />

Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

8.2. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im<br />

Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt<br />

werden (z. B. Stadtrundfahrten, Ausstellungen, Sportveranstaltungen etc.)<br />

und die in der Reiseausschreibung oder dem Angebot oder in den Reiseunterlagen<br />

ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.<br />

9. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung<br />

9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen<br />

sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der<br />

Reise/des Programms gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.<br />

Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf<br />

kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden<br />

gehindert war, die Frist einzuhalten.<br />

9.2. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren 6 Monate nach dem vertraglich<br />

vereinbarten Reiseende. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an<br />

dem der Veranstalter die vom Reisenden geltend gemachten Ansprüche schriftlich<br />

zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.<br />

10. Allgemeines<br />

10.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht<br />

die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für<br />

diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />

10.2. Den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseunfall<br />

und Reisegepäckversicherung wird empfohlen, die auch die Kosten der<br />

Rückführung bei Unfall und Krankheit deckt.<br />

10.3. Gerichtsstand für Klagen gegen den Veranstalter, von Vollkaufleuten<br />

und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben,<br />

sowie von Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder<br />

gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz<br />

oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt<br />

ist, ist der Geschäftssitz des Veranstalters.<br />

10.4. Leistungsvereinbarungen über die Katalog- oder Angebotsbeschreibung<br />

und den Inhalt der Reisebestätigung hinaus bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

der Schriftform.

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