S - Tourismus Region Hannover eV
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T o u r i s m u s r e g i o n H a n n o v e r<br />
Allgemeine Reisebedingungen, Stand: 01.06.2009<br />
Die allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a ff. BGB. Der Reisende erkennt die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen als verbindlich<br />
an. Sie gelten für alle Reiseangebote dieses Kataloges. Reiseveranstalter ist jeweils das gebuchte Hotel.<br />
1. Vertragsschluss<br />
1.1. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss<br />
des Reisevertrages verbindlich an.<br />
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden, auch für alle in der<br />
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung<br />
der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er<br />
eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung<br />
übernommen hat.<br />
1.3. Ein Reisevertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn die<br />
Anmeldung vom Veranstalter oder einer Vermittlungsstelle im Namen des<br />
Veranstalters mit dem gleichen Inhalt, insbesondere bezüglich Buchung und<br />
Reisepreis, schriftlich bestätigt wird (Buchungsbestätigung).<br />
2. Vertragsinhalt<br />
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den<br />
Leistungsbeschreibungen im Katalog oder in den auf individuellen Wunsch<br />
erstellten Angeboten, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in<br />
der Reisebestätigung. Die in den Katalogen bzw. Angeboten enthaltenen<br />
Angaben sind für den Veranstalter mit dem Inhalt bindend, mit dem sie<br />
Grundlage des Vertrages geworden sind. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter<br />
jederzeit eine Änderung der Katalogangaben vornehmen, wenn<br />
hierüber vor Buchung informiert wird.<br />
3. Leistungs- und Preisänderungen<br />
3.1. Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder<br />
den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss zu ändern. Nach Vertragsschluss<br />
notwendig werdende Änderungen einzelner Reiseleistungen von<br />
dem vereinbarten Inhalt sind nur zulässig, soweit sie nicht erheblich sind,<br />
der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird und sie<br />
nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Ggf.<br />
setzt der Veranstalter Sie über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen<br />
unverzüglich in Kenntnis. Die danach geänderte Leistung tritt an<br />
die Stelle der ursprünglich geschuldeten Vertragsleistung. Tritt der Reisende<br />
eine Reise an, nachdem er vom Veranstalter über die notwendige Änderung<br />
des gesamten Zuschnitts dieser Reise in Kenntnis gesetzt worden ist,<br />
so ist eine auf die Änderung gestützte Kündigung des Vertrages nach Reiseantritt<br />
ausgeschlossen.<br />
3.2. Die jeweils gewährten Ermäßigungen sind den Buchungshinweisen<br />
und Preistabellen zu entnehmen. Maßgebend bei Kinderermäßigungen ist<br />
das Alter bei Reiseantritt (z. B. die Altersangabe von 4 bis einschließlich<br />
11 Jahre umfasst den Zeitraum ab dem 4. Geburtstag). Der Veranstalter ist<br />
berechtigt, das Alter der gebuchten Kinder anhand der Personaldokumente<br />
zu überprüfen. Bei nicht mit der Buchung übereinstimmenden Altersangaben<br />
ist der Veranstalter berechtigt, die Differenz zum korrekten Reisepreis<br />
zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 15,00 nach zu erheben.<br />
4. Bezahlung<br />
4.1. Die Bezahlung erfolgt direkt an den Veranstalter.<br />
4.2. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden, die auf<br />
den Reisepreis verrechnet wird. Die Höhe der Anzahlung ist abhängig von<br />
den gebuchten Leistungen. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen<br />
nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k<br />
BGB gefordert und angenommen werden. Der Sicherungsschein wird Ihnen<br />
mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung vom Veranstalter übersandt.<br />
5. Rücktritt durch den Kunden<br />
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich<br />
ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder der<br />
vermittelnden Stelle.<br />
5.2. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme<br />
von Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die vom Veranstalter<br />
nicht zu vertreten sind, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die<br />
getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.<br />
Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und<br />
die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen<br />
zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen,<br />
dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine<br />
oder geringere Kosten entstanden sind, als die vom Veranstalter ausgewiesenen<br />
Kosten. Eventuell durch den Veranstalter für den Reisenden bestellte<br />
und gekaufte Eintrittskarten für z. B. Oper, Theater, Varieté o. a. können<br />
nicht zurückgenommen werden.<br />
5.3. Der pauschalierte Anspruch vom Veranstalter auf Rücktrittsgebühren<br />
beträgt in der Regel pro Person mindestens € 15,00:<br />
Ab dem 60. Tag bis zum 30 Tag vor Reiseantritt 15 %,<br />
vom 29. bis 22. Tag 20 %,<br />
vom 21. bis 15. Tag 40 %,<br />
vom 14. bis 8. Tag 60 %,<br />
vom 7. bis 1. Tag 80 %,<br />
an dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % jeweils<br />
vom Reisepreis<br />
5.4. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.<br />
6. umbuchungen<br />
6.1. Änderungen des Reisetermins oder der reisenden Personen auf<br />
Wunsch des Reisenden gelten als Umbuchungen.<br />
6.2. Ändert sich bei der Umbuchung die Teilnehmerzahl, so wird der entsprechend<br />
geringere bzw. höhere Reisepreis berechnet.<br />
7. Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter<br />
Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,<br />
wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung<br />
vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Gleiches gilt, wenn sich der<br />
Reisende in starkem Maße vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält<br />
in diesem Falle den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. ersparte Aufwendungen<br />
oder sonstige Vorteile werden angerechnet. Eventuelle Mehrkosten<br />
für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.<br />
8. Beschränkung der Haftung<br />
8.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden<br />
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein<br />
Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter<br />
herbeigeführt worden ist oder soweit der Veranstalter für einen dem<br />
Kunden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines<br />
Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />
8.2. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im<br />
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt<br />
werden (z. B. Stadtrundfahrten, Ausstellungen, Sportveranstaltungen etc.)<br />
und die in der Reiseausschreibung oder dem Angebot oder in den Reiseunterlagen<br />
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.<br />
9. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung<br />
9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen<br />
sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der<br />
Reise/des Programms gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.<br />
Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf<br />
kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden<br />
gehindert war, die Frist einzuhalten.<br />
9.2. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren 6 Monate nach dem vertraglich<br />
vereinbarten Reiseende. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an<br />
dem der Veranstalter die vom Reisenden geltend gemachten Ansprüche schriftlich<br />
zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.<br />
10. Allgemeines<br />
10.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht<br />
die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für<br />
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />
10.2. Den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseunfall<br />
und Reisegepäckversicherung wird empfohlen, die auch die Kosten der<br />
Rückführung bei Unfall und Krankheit deckt.<br />
10.3. Gerichtsstand für Klagen gegen den Veranstalter, von Vollkaufleuten<br />
und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben,<br />
sowie von Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder<br />
gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz<br />
oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt<br />
ist, ist der Geschäftssitz des Veranstalters.<br />
10.4. Leistungsvereinbarungen über die Katalog- oder Angebotsbeschreibung<br />
und den Inhalt der Reisebestätigung hinaus bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />
der Schriftform.