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Amtlicher Teil

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Der Wasserzweckverband informiert:<br />

Bei einem <strong>Teil</strong> der eingebauten Wasserzähler steht der turnusmäßige<br />

Zählerwechsel an. Die Wasserzähler müssen entsprechend<br />

den Vorgaben des Eichamtes nach sechs Jahren<br />

ausgewechselt werden. Die Tauschaktion geht zu Lasten des<br />

Zweckverbandes, für die Abnehmer entstehen keine Kosten.<br />

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den genauen Termin<br />

für das Wechseln der Wasserzähler nicht vorher bekannt<br />

geben können. Diese Arbeiten werden während des normalen<br />

Betriebsablaufs durchgeführt, wobei alle anderen Arbeiten<br />

Vorrang haben. Es könnten hier also bei einer vorherigen<br />

Terminierung größere Abweichungen auftreten, die wir Ihnen<br />

nicht zumuten können.<br />

In diesem Zusammenhang möchten wir daran erinnern, dass<br />

der Wasserzähler frei zugänglich sein muss. Die freie Zugänglichkeit<br />

ist erforderlich<br />

- bei der jährlichen Ablesung der Wasserzähler,<br />

- beim turnusmäßigen Wechsel des Zählers,<br />

- um im Schadensfall den Wasserzufl uss schnell zu unterbrechen<br />

und<br />

- um die empfohlene regelmäßige Kontrolle des Wasserverbrauchs<br />

umsetzen zu können.<br />

Sollten Fragen zum Thema „Wasserversorgung“ bestehen,<br />

wenden Sie sich an unsere Wasserwarte (Tel. 08465-905033)<br />

oder an die Geschäftsstelle (Tel. 08421-97530).<br />

Veranstaltungskalender<br />

Markt Kipfenberg<br />

Der Veranstaltungskalender des Marktes Kipfenberg wird<br />

zentral über das Büro der Tourist-Information verwaltet. Bitte<br />

geben Sie alle ihre Termine dort per E-mail bekannt (Email:<br />

tourist-info@kipfenberg.de).<br />

Hinweis zu Veranstaltungen<br />

im Gemeindebereich<br />

Die Verwaltung weist hiermit noch einmal darauf hin, dass<br />

Veranstaltungen und vorübergehende Gaststättenerlaubnisse<br />

unbedingt vier Wochen vor dem Termin (bei größeren<br />

Veranstaltungen früher!) zu beantragen sind, da jetzt von<br />

der Gemeinde vor der Genehmigung Stellungnahmen von<br />

verschiedenen Stellen wie Polizei, Jugendamt usw. einzuholen<br />

sind. Der zeitliche Rahmen ist deshalb sehr eng gesteckt.<br />

Veranstalter bitten wir, dies in Zukunft zu beachten. Ansonsten<br />

müssen die entsprechenden Genehmigungen abgelehnt<br />

werden.<br />

Bericht aus dem Marktgemeinderat<br />

Marktgemeinderatssitzung vom 11.08.2010:<br />

Zur Restaurierung und Umgestaltung des Grünen Topfes<br />

wurde eine Konzeptplanung in Auftrag gegeben.<br />

Für die Maßnahmen sollen maximal 50.000.- � in den nächsten<br />

Jahren ausgegeben werden.<br />

Die Wegebaumaßnahmen der Jagdgenossenschaft Attenzell<br />

(7.000.- �) werden im gewohnten Umfang bezuschusst.<br />

Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg<br />

Bekanntmachungen<br />

anderer Ämter u. Behörden<br />

Sprechtage<br />

der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd<br />

und der Deutschen Rentenversicherung Bund<br />

Monatlich 1. Mittwoch und 3. Donnerstag jeden Monats im<br />

Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 1, von 9:00 Uhr bis<br />

12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr.<br />

Melden Sie sich bitte spätestens eine Woche vor dem jeweiligen<br />

Termin unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer im<br />

Landratsamt unter Tel. (0 84 21) 70 333 an. Bitte bringen Sie<br />

zur Beratung Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis<br />

mit. Sämtliche Beratungen sind kostenfrei!<br />

Landratsamt Eichstätt<br />

Wasserrecht, Technische Gewässeraufsicht<br />

Gewässer und Uferverunreinigungen<br />

Bei stichpunktartigen Kontrollen im Landkreis Eichstätt wurden<br />

in letzter Zeit vermehrt Missstände an Gewässern und<br />

deren Uferstreifen festgestellt. Das Landratsamt weist deshalb<br />

ausdrücklich darauf hin, dass das Einbringen von<br />

Stoffen in Gewässer und Gräben sowie Ablagerungen jeglicher<br />

Art (z.B. Gras- , Strauch- und Baumschnitt, Steine, Ziegel,<br />

Schotter oder Bauschutt) im Uferbereich von Gewässern<br />

und Gräben nicht gestattet ist. Vorhandene Ablagerungen,<br />

auch älteren Datums, sind umgehend zu entfernen. Dies gilt<br />

auch für Fremdablagerungen auf Grundstücken Dritter (z.B.<br />

beim Wassertretbecken im Birktal). In den nächsten Monaten<br />

werden behördliche Kontrollen an Gewässern und Gräben<br />

durchgeführt. Festgestellte Verstöße werden der Wasserschutzpolizei<br />

Beilngries zur weiteren Verfolgung<br />

angezeigt. Ordnungswidrigkeiten bleiben vorbehalten.<br />

Tag des Dorfes<br />

Mit der Aktion „Tag des Dorfes“ will die Region Altmühl-<br />

Jura zeigen, dass unsere Dörfer viel zu bieten haben und zu<br />

recht als Lebensräume mit Zukunft gelten. Zeigen Sie es allen-<br />

was das Besondere an Ihrem Dorf ist und beschreiben<br />

Sie uns, wie Sie es am Tag des Dorfes, der erstmals am<br />

29.05.2011 stattfi nden soll, präsentieren wollen. Für die Präsentation<br />

der Besonderheiten IHRES Dorfes sind bei der Wahl<br />

von Themen, Slogans und Schwerpunkten der Kreativität<br />

kein Grenzen gesetzt!<br />

Ihre Bewerbung können Sie bis zum 31.Oktober in ihrer Gemeinde<br />

abgeben. Darin sollten stichpunktartig die Besonderheiten<br />

Ihres Dorfes enthalten sein, sowie eine kurze Darstellung,<br />

wie Sie sich am „Tag des Dorfes“ präsentieren wollen.<br />

Für die Durchführung der Aktion 2011 wird aus jeder Altmühl-Jura-Kommune<br />

1 Dorf ausgewählt, dessen Ideen in der<br />

Umsetzung mit bis zu 5.000 Euro unterstützt werden. In den<br />

Folgejahren soll es den „Tag des Dorfes“ ebenfalls geben.<br />

Für Fragen oder Beratung zum Vorgehen steht Ihnen das Team<br />

von Altmühl-Jura gerne zur Verfügung. Sprechen Sie Ihre Ideen<br />

auch frühzeitig mit Ihrem Bürgermeister/Ihrer Bürgermeisterin<br />

ab. Weitere Informationen unter: www.altmuehl-jura.de

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