Amtlicher Teil
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Der Wasserzweckverband informiert:<br />
Bei einem <strong>Teil</strong> der eingebauten Wasserzähler steht der turnusmäßige<br />
Zählerwechsel an. Die Wasserzähler müssen entsprechend<br />
den Vorgaben des Eichamtes nach sechs Jahren<br />
ausgewechselt werden. Die Tauschaktion geht zu Lasten des<br />
Zweckverbandes, für die Abnehmer entstehen keine Kosten.<br />
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den genauen Termin<br />
für das Wechseln der Wasserzähler nicht vorher bekannt<br />
geben können. Diese Arbeiten werden während des normalen<br />
Betriebsablaufs durchgeführt, wobei alle anderen Arbeiten<br />
Vorrang haben. Es könnten hier also bei einer vorherigen<br />
Terminierung größere Abweichungen auftreten, die wir Ihnen<br />
nicht zumuten können.<br />
In diesem Zusammenhang möchten wir daran erinnern, dass<br />
der Wasserzähler frei zugänglich sein muss. Die freie Zugänglichkeit<br />
ist erforderlich<br />
- bei der jährlichen Ablesung der Wasserzähler,<br />
- beim turnusmäßigen Wechsel des Zählers,<br />
- um im Schadensfall den Wasserzufl uss schnell zu unterbrechen<br />
und<br />
- um die empfohlene regelmäßige Kontrolle des Wasserverbrauchs<br />
umsetzen zu können.<br />
Sollten Fragen zum Thema „Wasserversorgung“ bestehen,<br />
wenden Sie sich an unsere Wasserwarte (Tel. 08465-905033)<br />
oder an die Geschäftsstelle (Tel. 08421-97530).<br />
Veranstaltungskalender<br />
Markt Kipfenberg<br />
Der Veranstaltungskalender des Marktes Kipfenberg wird<br />
zentral über das Büro der Tourist-Information verwaltet. Bitte<br />
geben Sie alle ihre Termine dort per E-mail bekannt (Email:<br />
tourist-info@kipfenberg.de).<br />
Hinweis zu Veranstaltungen<br />
im Gemeindebereich<br />
Die Verwaltung weist hiermit noch einmal darauf hin, dass<br />
Veranstaltungen und vorübergehende Gaststättenerlaubnisse<br />
unbedingt vier Wochen vor dem Termin (bei größeren<br />
Veranstaltungen früher!) zu beantragen sind, da jetzt von<br />
der Gemeinde vor der Genehmigung Stellungnahmen von<br />
verschiedenen Stellen wie Polizei, Jugendamt usw. einzuholen<br />
sind. Der zeitliche Rahmen ist deshalb sehr eng gesteckt.<br />
Veranstalter bitten wir, dies in Zukunft zu beachten. Ansonsten<br />
müssen die entsprechenden Genehmigungen abgelehnt<br />
werden.<br />
Bericht aus dem Marktgemeinderat<br />
Marktgemeinderatssitzung vom 11.08.2010:<br />
Zur Restaurierung und Umgestaltung des Grünen Topfes<br />
wurde eine Konzeptplanung in Auftrag gegeben.<br />
Für die Maßnahmen sollen maximal 50.000.- � in den nächsten<br />
Jahren ausgegeben werden.<br />
Die Wegebaumaßnahmen der Jagdgenossenschaft Attenzell<br />
(7.000.- �) werden im gewohnten Umfang bezuschusst.<br />
Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg<br />
Bekanntmachungen<br />
anderer Ämter u. Behörden<br />
Sprechtage<br />
der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd<br />
und der Deutschen Rentenversicherung Bund<br />
Monatlich 1. Mittwoch und 3. Donnerstag jeden Monats im<br />
Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 1, von 9:00 Uhr bis<br />
12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr.<br />
Melden Sie sich bitte spätestens eine Woche vor dem jeweiligen<br />
Termin unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer im<br />
Landratsamt unter Tel. (0 84 21) 70 333 an. Bitte bringen Sie<br />
zur Beratung Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis<br />
mit. Sämtliche Beratungen sind kostenfrei!<br />
Landratsamt Eichstätt<br />
Wasserrecht, Technische Gewässeraufsicht<br />
Gewässer und Uferverunreinigungen<br />
Bei stichpunktartigen Kontrollen im Landkreis Eichstätt wurden<br />
in letzter Zeit vermehrt Missstände an Gewässern und<br />
deren Uferstreifen festgestellt. Das Landratsamt weist deshalb<br />
ausdrücklich darauf hin, dass das Einbringen von<br />
Stoffen in Gewässer und Gräben sowie Ablagerungen jeglicher<br />
Art (z.B. Gras- , Strauch- und Baumschnitt, Steine, Ziegel,<br />
Schotter oder Bauschutt) im Uferbereich von Gewässern<br />
und Gräben nicht gestattet ist. Vorhandene Ablagerungen,<br />
auch älteren Datums, sind umgehend zu entfernen. Dies gilt<br />
auch für Fremdablagerungen auf Grundstücken Dritter (z.B.<br />
beim Wassertretbecken im Birktal). In den nächsten Monaten<br />
werden behördliche Kontrollen an Gewässern und Gräben<br />
durchgeführt. Festgestellte Verstöße werden der Wasserschutzpolizei<br />
Beilngries zur weiteren Verfolgung<br />
angezeigt. Ordnungswidrigkeiten bleiben vorbehalten.<br />
Tag des Dorfes<br />
Mit der Aktion „Tag des Dorfes“ will die Region Altmühl-<br />
Jura zeigen, dass unsere Dörfer viel zu bieten haben und zu<br />
recht als Lebensräume mit Zukunft gelten. Zeigen Sie es allen-<br />
was das Besondere an Ihrem Dorf ist und beschreiben<br />
Sie uns, wie Sie es am Tag des Dorfes, der erstmals am<br />
29.05.2011 stattfi nden soll, präsentieren wollen. Für die Präsentation<br />
der Besonderheiten IHRES Dorfes sind bei der Wahl<br />
von Themen, Slogans und Schwerpunkten der Kreativität<br />
kein Grenzen gesetzt!<br />
Ihre Bewerbung können Sie bis zum 31.Oktober in ihrer Gemeinde<br />
abgeben. Darin sollten stichpunktartig die Besonderheiten<br />
Ihres Dorfes enthalten sein, sowie eine kurze Darstellung,<br />
wie Sie sich am „Tag des Dorfes“ präsentieren wollen.<br />
Für die Durchführung der Aktion 2011 wird aus jeder Altmühl-Jura-Kommune<br />
1 Dorf ausgewählt, dessen Ideen in der<br />
Umsetzung mit bis zu 5.000 Euro unterstützt werden. In den<br />
Folgejahren soll es den „Tag des Dorfes“ ebenfalls geben.<br />
Für Fragen oder Beratung zum Vorgehen steht Ihnen das Team<br />
von Altmühl-Jura gerne zur Verfügung. Sprechen Sie Ihre Ideen<br />
auch frühzeitig mit Ihrem Bürgermeister/Ihrer Bürgermeisterin<br />
ab. Weitere Informationen unter: www.altmuehl-jura.de