20090624 Vortrag Normen - Sind sie noch Stand ... - IGF Zimmermann
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<strong>Normen</strong>, sind <strong>sie</strong> <strong>noch</strong> <strong>Stand</strong> der Technik ?<br />
Dipl.-Ing. Hans-H. <strong>Zimmermann</strong><br />
Wer allgemein anerkannte Regeln der Technik einhält, hat die - im Einzelfall widerlegbare - Vermutung für<br />
sich, dass er das technisch Notwendige in seinem Handeln - oder Unterlassen erfüllt hat. Dies kann im<br />
Streitfall durch das Gericht geprüft und als Irrtum klassifiziert werden. Der allgemein anerkannte Regeln der<br />
Technik Einhaltende jedoch kann für sich den Schutz der Vermutung der Gesetzeserfüllung reklamieren,<br />
wie dies die Begründung zum Produkthaftungsgesetz ausdrücklich ausweist.<br />
Hat der Produzent das konkrete Produkt so hergestellt, wie dies nach solchen <strong>Normen</strong> branchenüblich und<br />
anerkannt ist und war diese Produktionsweise von der Allgemeinheit und den staatlichen Stellen akzeptiert<br />
worden, so spricht ein Anschein dafür, dass das Produkt den berechtigten Sicherheitserwartungen der<br />
Allgemeinheit entspricht. Letztlich muss dies aber eine Entscheidung des Einzelfalles bleiben.<br />
Prod~HaftG Begründung BT 11/2447 S. 19<br />
Was allgemein anerkannte Regeln der Technik sind, und ob solche Regeln von den Fachleuten des<br />
jeweiligen Bereiches allgemein anerkannt sind, unterliegt der Prüfung durch das Gericht unter Hinzuziehen<br />
von Sachverständigen, vornehmlich von öffentlich bestellten und vereidigten, als Gehilfen der<br />
Rechtsprechung.<br />
<strong>IGF</strong> <strong>Zimmermann</strong> INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR FASSADENTECHNIK UND BAUPHYSIK Kassel, 24. Juni 2009