BEWERBUNG REALSCHULABSCHLUSS IN VOLLZEIT - Andernach
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Name, Vorname Kursteilnehmer/in: ___________________________________________<br />
Hinweise/Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der VHS<br />
zum Realschulabschluss<br />
1. Bei über 25 schriftlichen Bewerbungen entscheidet ein Auswahlverfahren über die<br />
Bewerbung. Es werden ausschließlich vollständige Bewerbungsunterlagen berücksichtigt.<br />
2. Der/Die Teilnehmer/in eines Lehrgangs zum qualifizierten Sekundarabschluss I<br />
(Realschulabschluss) bei der VHS <strong>Andernach</strong> verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig zu<br />
besuchen und gemäß § 6 (3) 4 der Landesverordnung über die Prüfung für Nichtschüler zum<br />
Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I vom 01.08.2005 mindestens an 2/3 des<br />
Unterrichts aller Fächer teilzunehmen, um zur Prüfung zugelassen zu werden.<br />
3. Die Mindestteilnehmerzahl zu Kursbeginn beträgt - 25 - .<br />
Die VHS <strong>Andernach</strong> ist gehalten, einen laufenden Lehrgang abzubrechen, wenn zu Beginn<br />
eines jeden weiteren Kurshalbjahres die Mindestteilnehmerzahl - 6 - unterschritten wird.<br />
(Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 20.12.1982, 947 B/Tgb Nr. 109)<br />
Ein Kursabbruch durch die VHS begründet keine Rückerstattung der bis dahin geleisteten<br />
Teilnehmergebühren.<br />
4. Eine Eignungsphase bei Lehrgangsbeginn entscheidet über einen endgültigen Verbleib im<br />
Kurs (Probezeit).<br />
5. Bei mangelhaften Leistungen (drei oder mehr Fächer unter ausreichend) kann eine vorzeitige<br />
Ausschulung aus dem Kurs bzw. eine Nichtzulassung zur (Zwischen-) Prüfung durch die<br />
Klassenkonferenz ausgesprochen werden. Gleiches gilt bei erheblichen Fehlzeiten oder<br />
Zahlungsrückständen, als auch bei einer verschuldeten, erheblichen Störung der Ordnung des<br />
Unterrichts bzw. der gültigen Hausordnung.<br />
6. Die Zahlung der Teilnehmergebühren in den Schulkursbereichen erfolgt auf Rechnung<br />
(Banküberweisung oder Barzahlung in der VHS-Geschäftsstelle, Am Stadtgraben 29,<br />
56626 <strong>Andernach</strong>). Die Zahlungsfristen sind einzuhalten. Die Rechnungsstellung erfolgt<br />
semesterbezogen, also halbjährlich.<br />
Die Teilnehmergebühr ist jeweils für ein ganzes Semester zu begleichen, auch dann, wenn<br />
- der/die Teilnehmer/in sich in einem laufenden Semester abmelden sollte,<br />
- oder durch Konferenzbeschluss vorzeitig ausgeschult wird,<br />
- oder am Unterricht nicht mehr (oder nur noch unregelmäßig) teilnimmt.<br />
7. Die VHS <strong>Andernach</strong> behält sich vor, den/die Teilnehmer/in nicht zur Abschlussprüfung<br />
anzumelden, sollten sich Außenstände in Bezug auf die Teilnehmergebühren ergeben.<br />
In schwerwiegenden Fällen kann eine vorzeitige Ausschulung durch die VHS erfolgen.<br />
8. Die Teilnahme ist nur zum Ende eines jeden VHS-Semesters schriftlich kündbar.<br />
9. Die VHS <strong>Andernach</strong> haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die während der<br />
Lehrgangszeit oder auf dem Weg vom und zum Lehrgangsort entstehen.<br />
10. Mit Kursbeginn, Berücksichtigung der Bewerbung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin durch die<br />
VHS sowie dessen/deren Kursteilnahme wird gemäß o. a. Geschäftsbedingungen somit<br />
zwischen dem/der Anmeldenden und der VHS <strong>Andernach</strong> ein Lehrgangs-Vertragsverhältnis<br />
begründet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VHS <strong>Andernach</strong> (AGB) sind ebenso<br />
Bestandteil dieses Vertrages und werden auf Wunsch ausgehändigt. Bei minderjährigen<br />
Teilnehmern/Innen ist Vertragspartner der/die Erziehungsberechtigte/n. Nach Vollendung des<br />
18. Lebensjahres (bei Geschäftsfähigkeit) geht dieses Vertragsverhältnis auf den/die<br />
Teilnehmer/in über, ohne das es eines neuen Lehrgangsvertrags/einer neuen Anmeldung<br />
bedarf und der/die Erziehungsberechtigte/n dieser Regelung nicht ausdrücklich schriftlich<br />
widersprechen.<br />
11. InteressentInnen aus <strong>Andernach</strong>/Umgebung werden bei der Vergabe der Plätze bevorzugt.