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Ausgabe Dezember 2008

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Unternehmen tragen künftig mindestens die Hälfte der Kosten<br />

für vorgezogenen Ruhestand<br />

Quote sind 2,5 Prozent für Beschäftigte reserviert,<br />

die besonders belastete Tätigkeiten<br />

haben. Dies bedeutet Arbeit in Schichten<br />

oder unter besonders starken Umgebungseinflüssen.<br />

Für diese Beschäftigten gilt künftig<br />

ein Anspruch auf eine bis zu sechsjährige<br />

verblockte Altersteilzeit ab 57 Jahren.<br />

Alle anderen Beschäftigten können künftig<br />

Altersteilzeit bis zu vier Jahren in Anspruch<br />

nehmen, die mit dem abschlagfreien Rentenzugang<br />

endet.<br />

Dass die IG Metall jetzt notgedrungen eine<br />

eigene tarifliche Lösung gefunden hat, heißt<br />

aber nicht, dass sie die Regierungsparteien<br />

aus der Verantwortung entlässt.<br />

Wir erwarten nach wie vor eine staatliche<br />

Förderung.<br />

Die Altersteilzeit ist ein Instrument zum flexiblen<br />

Ausstieg aus dem Arbeitsleben. Sie<br />

ersetzt nicht die staatliche Rentenpolitik.<br />

Unser Protest gegen die Rente mit 67 bleibt<br />

bestehen.<br />

Der neue Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2010<br />

in Kraft. Bis dahin werden wir als IG Metall<br />

die Zeit nutzen, diesen TV mit der bestehenden/<br />

gekündigten Betriebsvereinbarung zu<br />

kombinieren.<br />

Unser Dank gilt allen KollegInnnen, welche<br />

an den Warnstreiks teilgenommen haben.<br />

Nur durch ihre Teilnahme wurde dieses Ergebnis<br />

möglich. Gleichzeitig aber auch der<br />

Wunsch an alle anderen KollegInnen:<br />

Machen Sie sich einmal Gedanken, ob Sie<br />

nicht das nächste Mal auch für solch einen<br />

Erfolg verantwortlich zeichnen wollen. Werden<br />

Sie Mitglied in der IG Metall und beteiligen<br />

Sie sich an den Aktionen der IG Metall.<br />

Nach einem harten Berufsleben haben<br />

nun alle besonders belasteten Berufsgruppen<br />

eine verbindlichen Anspruch<br />

auf einen geregelten Ausstieg. Schon mit<br />

57 Jahren kannst Du in die Altersteilzeit<br />

wechseln. Nach 36 Monaten Arbeitsphase<br />

und weiteren 36 Monaten Freistellungsphase<br />

kannst du dann mit 63 Jahren in<br />

die verdiente Rente gehen. Bei einer Rente<br />

mit Abschlägen erfolgt der Ausgleich<br />

über eine Abfindung.<br />

Ergebnis von der Aufsichtsratswahl <strong>2008</strong> bei Wischer<br />

Am Donnerstag den 30.10.08 fand die gemeinsame<br />

Wahl in Neuses und Bietigheim<br />

statt.<br />

Alle Kolleginnen und Kollegen über 18 Jahre,<br />

waren an den beiden Standorten, aufgerufen<br />

an dieser Wahl teilzunehmen und Ihre<br />

Stimme abzugeben. Die Wahllokale waren<br />

ab 9.00 Uhr entsprechend des Dreischichtbetriebes,<br />

sowie der Gleitzeit bis um 00.00<br />

Uhr in den beiden Werken (Bietigheim Werk<br />

2 und 3) geöffnet.<br />

Der Ablauf der Wahl war reibungslos und<br />

ohne besondere Zwischenfälle und sonstigen<br />

Ereignissen.<br />

Am nächsten Tag, Freitag den 31.10.08 um<br />

10.00 Uhr fand im Besprechungszimmer<br />

des Betriebsrates die gemeinsame Stimmenauszählung<br />

durch den Wahlvorstand<br />

statt.<br />

Das Ergebnis der Wahl wurde durch einen<br />

Aushang an den „schwarzen Brettern“ bekanntgegeben.<br />

Es wurden 495 Stimmzettel insgesamt abgegeben,<br />

das bedeutet eine Wahlbeteiligung<br />

von 29,8%. Davon waren 450 gültige<br />

Stimmzettel. 2003 hatten wir eine Wahlbeteiligung<br />

von 26%.<br />

Damit ist die Kollegin Ursula Genswürger<br />

als unsere Vertreterin in den Aufsichtsrat<br />

gewählt. Als Ersatzmitglied ist der Kollege<br />

Walter Geck aus Neuses gewählt.<br />

Der Wahlvorstand wünscht<br />

beiden Aufsichtsratsmitgliedern<br />

viel Erfolg für<br />

ihre zukünftige Aufgabe.<br />

Und dass Sie für uns alle<br />

gute Arbeit leisten.<br />

Im Namen des Wahlvorstandes<br />

möchte ich mich<br />

bei allen bedanken die<br />

durch ihr Mitwirken und<br />

ihre Unterstützung bei der<br />

Durchführung dieser Wahl<br />

geholfen haben.<br />

Pflegeversicherung:<br />

Zuschlag auch für unfreiwillig Kinderlose<br />

Der Beitragszuschlag für Kinderlose zur Pflegeversicherung ist nicht verfassungswidrig.<br />

Das gilt auch dann, wenn Versicherte nicht freiwillig auf Kinder verzichtet<br />

haben, weil sie oder ihr Ehepartner beispielsweise aus medizinischen Gründen<br />

kein Kind bekommen konnten. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass bei allen<br />

kinder losen Mitgliedern der Pflegeversicherung ein Zuschlag erhoben wird. Nach<br />

Auffassung des Bundessozialgerichts besteht daher kein Grund, einzelne davon<br />

auszunehmen, wenn sie aus welchen Gründen auch immer kinderlos sind.<br />

BSG vom 27. Februar <strong>2008</strong> - B 12 P 2/07 R

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