Ausgabe Dezember 2008
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Unternehmen tragen künftig mindestens die Hälfte der Kosten<br />
für vorgezogenen Ruhestand<br />
Quote sind 2,5 Prozent für Beschäftigte reserviert,<br />
die besonders belastete Tätigkeiten<br />
haben. Dies bedeutet Arbeit in Schichten<br />
oder unter besonders starken Umgebungseinflüssen.<br />
Für diese Beschäftigten gilt künftig<br />
ein Anspruch auf eine bis zu sechsjährige<br />
verblockte Altersteilzeit ab 57 Jahren.<br />
Alle anderen Beschäftigten können künftig<br />
Altersteilzeit bis zu vier Jahren in Anspruch<br />
nehmen, die mit dem abschlagfreien Rentenzugang<br />
endet.<br />
Dass die IG Metall jetzt notgedrungen eine<br />
eigene tarifliche Lösung gefunden hat, heißt<br />
aber nicht, dass sie die Regierungsparteien<br />
aus der Verantwortung entlässt.<br />
Wir erwarten nach wie vor eine staatliche<br />
Förderung.<br />
Die Altersteilzeit ist ein Instrument zum flexiblen<br />
Ausstieg aus dem Arbeitsleben. Sie<br />
ersetzt nicht die staatliche Rentenpolitik.<br />
Unser Protest gegen die Rente mit 67 bleibt<br />
bestehen.<br />
Der neue Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2010<br />
in Kraft. Bis dahin werden wir als IG Metall<br />
die Zeit nutzen, diesen TV mit der bestehenden/<br />
gekündigten Betriebsvereinbarung zu<br />
kombinieren.<br />
Unser Dank gilt allen KollegInnnen, welche<br />
an den Warnstreiks teilgenommen haben.<br />
Nur durch ihre Teilnahme wurde dieses Ergebnis<br />
möglich. Gleichzeitig aber auch der<br />
Wunsch an alle anderen KollegInnen:<br />
Machen Sie sich einmal Gedanken, ob Sie<br />
nicht das nächste Mal auch für solch einen<br />
Erfolg verantwortlich zeichnen wollen. Werden<br />
Sie Mitglied in der IG Metall und beteiligen<br />
Sie sich an den Aktionen der IG Metall.<br />
Nach einem harten Berufsleben haben<br />
nun alle besonders belasteten Berufsgruppen<br />
eine verbindlichen Anspruch<br />
auf einen geregelten Ausstieg. Schon mit<br />
57 Jahren kannst Du in die Altersteilzeit<br />
wechseln. Nach 36 Monaten Arbeitsphase<br />
und weiteren 36 Monaten Freistellungsphase<br />
kannst du dann mit 63 Jahren in<br />
die verdiente Rente gehen. Bei einer Rente<br />
mit Abschlägen erfolgt der Ausgleich<br />
über eine Abfindung.<br />
Ergebnis von der Aufsichtsratswahl <strong>2008</strong> bei Wischer<br />
Am Donnerstag den 30.10.08 fand die gemeinsame<br />
Wahl in Neuses und Bietigheim<br />
statt.<br />
Alle Kolleginnen und Kollegen über 18 Jahre,<br />
waren an den beiden Standorten, aufgerufen<br />
an dieser Wahl teilzunehmen und Ihre<br />
Stimme abzugeben. Die Wahllokale waren<br />
ab 9.00 Uhr entsprechend des Dreischichtbetriebes,<br />
sowie der Gleitzeit bis um 00.00<br />
Uhr in den beiden Werken (Bietigheim Werk<br />
2 und 3) geöffnet.<br />
Der Ablauf der Wahl war reibungslos und<br />
ohne besondere Zwischenfälle und sonstigen<br />
Ereignissen.<br />
Am nächsten Tag, Freitag den 31.10.08 um<br />
10.00 Uhr fand im Besprechungszimmer<br />
des Betriebsrates die gemeinsame Stimmenauszählung<br />
durch den Wahlvorstand<br />
statt.<br />
Das Ergebnis der Wahl wurde durch einen<br />
Aushang an den „schwarzen Brettern“ bekanntgegeben.<br />
Es wurden 495 Stimmzettel insgesamt abgegeben,<br />
das bedeutet eine Wahlbeteiligung<br />
von 29,8%. Davon waren 450 gültige<br />
Stimmzettel. 2003 hatten wir eine Wahlbeteiligung<br />
von 26%.<br />
Damit ist die Kollegin Ursula Genswürger<br />
als unsere Vertreterin in den Aufsichtsrat<br />
gewählt. Als Ersatzmitglied ist der Kollege<br />
Walter Geck aus Neuses gewählt.<br />
Der Wahlvorstand wünscht<br />
beiden Aufsichtsratsmitgliedern<br />
viel Erfolg für<br />
ihre zukünftige Aufgabe.<br />
Und dass Sie für uns alle<br />
gute Arbeit leisten.<br />
Im Namen des Wahlvorstandes<br />
möchte ich mich<br />
bei allen bedanken die<br />
durch ihr Mitwirken und<br />
ihre Unterstützung bei der<br />
Durchführung dieser Wahl<br />
geholfen haben.<br />
Pflegeversicherung:<br />
Zuschlag auch für unfreiwillig Kinderlose<br />
Der Beitragszuschlag für Kinderlose zur Pflegeversicherung ist nicht verfassungswidrig.<br />
Das gilt auch dann, wenn Versicherte nicht freiwillig auf Kinder verzichtet<br />
haben, weil sie oder ihr Ehepartner beispielsweise aus medizinischen Gründen<br />
kein Kind bekommen konnten. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass bei allen<br />
kinder losen Mitgliedern der Pflegeversicherung ein Zuschlag erhoben wird. Nach<br />
Auffassung des Bundessozialgerichts besteht daher kein Grund, einzelne davon<br />
auszunehmen, wenn sie aus welchen Gründen auch immer kinderlos sind.<br />
BSG vom 27. Februar <strong>2008</strong> - B 12 P 2/07 R