27.01.2015 Aufrufe

Erdbebensicherheit - Rechts- und Haftungsfragen

Erdbebensicherheit - Rechts- und Haftungsfragen

Erdbebensicherheit - Rechts- und Haftungsfragen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1. Haftung des Planers<br />

Was gilt, wenn ein Bauherr auf der Nicht-Einhaltung der Erdbebennormen<br />

besteht<br />

• Abmahnung/Freizeichnung des Planers gilt nur im Verhältnis zum Bauherrn!<br />

• Die zivilrechtliche Vereinbarung schützt nicht vor allfälligen strafrechtlichen<br />

Sanktionen.<br />

• Meines Erachtens: Bei Umbau im Rahmen eines Erfüllungsfaktors 0,25 –<br />

1,00 tragbare Risiken (gem. Merkblatt 2018) wenn keine Erhöhung der<br />

Gefahr (<strong>und</strong> kein Beherrschen der Gefahr) gem. Art. 11 StGB; Gefahrerhöhung<br />

(oder unter 0,25 wohl strafbar (Schaffung einer Gefahr gem. Art. 11<br />

StGB).<br />

11<br />

1. Haftung des Planers<br />

Verjährung<br />

• Die Ansprüche des Beauftragten nach Auftragsrecht verjähren nach Art. 127<br />

OR nach Ablauf von zehn Jahren.<br />

• Die Ansprüche des Bestellers nach Werkvertragsrecht verjähren nach Art.<br />

371 Abs. 1 OR mit Ablauf eines Jahres nach der Ablieferung, selbst wenn sie<br />

erst später entdeckt werden. Bei unbeweglichen Bauwerkes verjähren sie<br />

nach Art. 371 Abs. 2 OR mit Ablauf von fünf Jahren seit der Abnahme.<br />

- Haftung für Werkmängel bzw. Planmängel: 5 Jahre<br />

- Strafrechtliche Verfolgungsverjährung: 7 Jahre<br />

- Haftung im Auftragsrecht: 10 Jahre<br />

- Ausservertragliche Haftung: 10 Jahre<br />

• Allerdings: Möglicherweise längere Fristen (bzw. faktische Unverjährbarkeit)<br />

über das Strafrecht (Unterlassungsdelikt als mitbestrafte Nachtat zu Art. 229<br />

StGB).<br />

12<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!