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Erdbebensicherheit - Rechts- und Haftungsfragen

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2. Haftung des Bauunternehmers<br />

Allerdings:<br />

Der Unternehmer plant nicht (Ausnahme: Totalunternehmer).<br />

<br />

<br />

erteilter Weisung ausgeführt.<br />

Ausser:<br />

1. Fehler erkannt oder<br />

2. Fehler offensichtlich oder<br />

3. Überprüfung vereinbart<br />

Abmahnung<br />

(Art. 369 OR)<br />

15<br />

2. Haftung des Bauunternehmers<br />

Spezialfall:<br />

Beharren des Bauherrn auf nicht erdbebensicherer Ausführung<br />

Keine Haftung aus Werkvertrag<br />

Aber:<br />

<br />

Haftung gegenüber Dritten bei Schaden; evtl. auch<br />

strafbar (Art. 229 StGB); Köperverletzung durch Unterlassung<br />

gem. Art. 11 StGB<br />

16<br />

8

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