4-Protokoll vom 22.06.2010.pdf - Gemeinde Bad Gastein
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P R O T O K O L L Nr. 4/2010<br />
über die am Dienstag, dem 22. Juni 2010, im Sitzungszimmer der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong><br />
stattgefundene öffentliche Sitzung des<br />
FINANZ-AUSSCHUSSES<br />
Beginn: 18.00 Uhr<br />
Ende: 19.10 Uhr<br />
Anwesende:<br />
ÖVP: Herr Bürgermeister Gerhard Steinbauer als Vorsitzender<br />
Herr GR. Martin Kerschbaumer für Herrn GR. Paul Bayr<br />
Frau GR. Erika Ullreich<br />
Herr GV. Franz Weiss<br />
Frau GV. Anna Söllner-Egger<br />
SPÖ: Herr GR. Andreas Kandler für Herr Vizebürgermeister Gerhard Kendlbacher<br />
Herr GV. Karl Revoul<br />
Herr GV. Heinz Czak<br />
ULB: Herr GV. Dr. Roland Krenn (Mitglied mit beratender Stimme)<br />
FPÖ: Herr GV. Michael Sametreiter (Mitglied mit beratender Stimme)<br />
Schriftführerin: VB. Birgit Lerchster<br />
Zuhörer: kein Zuhörer
Tagesordnung:<br />
1. Eröffnung und Begrüßung<br />
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
3. Anträge zur Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil<br />
4. Überschreitung der HHST 1/2402/613 - Instandhaltung Zaunanlagen Kindergarten <strong>Bad</strong><br />
Bruck um € 734,93; Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
5. <strong>Gastein</strong>ertal Tourismus GmbH - Subvention Snowboard Weltcup 2010 - Überschreitung<br />
der HHST 1/269/7572; Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
6. Überschreitung der HHST 7330, defekter Umrichter Siemens-Pumpanlage im alten<br />
Krafthaus für Thermalwasserpumpe 2; Überschreitung der HHST 1/263/043 von<br />
€ 6.015,95; Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
7. Überschreitung der HHST 1/263/043 von € 1.748,--; Beratung und Antragstellung an<br />
die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
8. Obj. Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>, Böcksteiner Bundesstraße 38a - defektes<br />
Sicherheitsventil beim Heißwasserboiler; Beratung und Antragstellung an die<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
9. Obj. Haus Renate Zitka, In der Au 4, <strong>Bad</strong>bruck - Defektes Sicherheitsventil beim<br />
Heißwasserboiler; Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
10. Golfclub <strong>Gastein</strong> - Ansuchen um Subvention anlässlich des 50-jährigen Bestehens;<br />
Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
11. Jürgen Sendlhofer, Uferstraße 120, 5026 Salzburg - Anfrage auf Rückerstattung der<br />
Kurtaxe für die Zweitwohnung in <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>, Hirschaustraße 3/6; Beratung und<br />
Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
12. Neubau <strong>Gemeinde</strong>amt und Mehrzwecksaal <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>; Schlussrechnung; Beratung und<br />
Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
13. Steak &- Mehr OG, Durda u. Dusko Cvetkovic, Kaiser Franz Josef-Straße 15, 5640 <strong>Bad</strong><br />
<strong>Gastein</strong>, Grundinanspruchnahme für die Errichtung eines Gastgartens; Beratung und<br />
Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
14. Schulkindgruppe im Kindergarten <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> und Schüler der Alterserweiterten<br />
Gruppe im Kindergarten Böckstein: Änderung der monatlichen Gebühren und der<br />
Gebühren für die Ferienbetreuung ab Sept. 2010 - Beratung und Antragstellung<br />
an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />
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15. Allfälliges:<br />
a) Info über Besprechnung beim Reinhalteverband<br />
S I T Z U N G S B E R I C H T<br />
1. Eröffnung und Begrüßung<br />
Bürgermeister Gerhard Steinbauer, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.<br />
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.<br />
3. Anträge zur Tagesordnung<br />
Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Tagesordnungpunkt<br />
7.) Überschreitung der HHST 1/263/043 vo9n € 1.748,--; Beratung und Antragstellung an<br />
die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
abzusetzen; und die Tagesordnung um die Punkte<br />
14.) Schulkindgruppe im Kindergarten <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> und Schüler der Alterserweiterten<br />
Gruppe im Kindergarten Böckstein: Änderung der monatlichen Gebühren und der<br />
Gebühren für die Ferienbetreuung ab September 2010 und<br />
15.) Allfälliges<br />
zu ergänzen.<br />
Abstimmung: einstimmige Annahme<br />
Öffentlicher Teil<br />
4. Überschreitung der HHST 1/2402/613 - Instandhaltung Zaunanlagen Kindergarten <strong>Bad</strong><br />
Bruck um € 734,93; Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />
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Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 18.05.2010, Bauhof - VB. Josef Triegler<br />
Beim Kindergarten <strong>Bad</strong> Bruck ist der Zaun auf der Westseite in den Wintermonaten<br />
umgefallen.(Hanglage) Für eine dauerhafte Sanierung musste wegen der Hanglage ein<br />
Fundament und eine Mauer errichtet werden auf der der Zaun befestigt wurde.<br />
Nachstehende Rechnung für Gartenmauer:<br />
Rechnung Salzach Beton <strong>vom</strong> 29.04.2010<br />
734,93 Euro<br />
Die HHST. 1/2402/613 wurde bei der Budgeterstellung 2010 nicht berücksichtigt, da der<br />
Schaden 2009 nicht vorhersehbar war.<br />
Es kommt somit auf der HHST. 1/2402/613 zu einer Überschreitung von € 734,93<br />
Es ergeht daher der Antrag:<br />
Der Finanz-Ausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung die Überschreitung auf<br />
HHST. 1/2402/613 in der Höhe von € 734,93 beschließen.<br />
Abstimmung: Einstimmige Annahme<br />
Erledigung: VB. Josef Triegler<br />
5. <strong>Gastein</strong>ertal Tourismus GmbH - Subvention Snowboard Weltcup 2010 – Überschreitung<br />
der HHST 1/269/7572; Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 7.6.2010, Finanzabteilung - VB. Katharina Stingl,<br />
Am 31.01.2010 stellt die <strong>Gastein</strong>ertal Tourismus GmbH der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> die<br />
Subvention Snowboard Weltcup 2010 in der Höhe von € 14.534,00 in Rechnung.<br />
Auf Grund einer Rücksprache mit Herrn Franz Weiss am 10.11.2009 wurde der jährlich<br />
vorgesehene Betrag in der Höhe von € 14.500,00 für das Jahr 2010 auf € 10.000,00 gekürzt,<br />
mit der Begründung dass im Jahr 2010 statt wie bisher zwei Rennen nur mehr ein Rennen<br />
durchgeführt werden wird.<br />
Bei der Abrechnung des Snowboard Weltcup 2010 wurden zwar Weniger-Ausgaben<br />
verzeichnet, jedoch waren auch die Einnahmen der Sponsoren rückläufig, sodass wie bei allen<br />
anderen Subventionsgebern die ursprünglich vereinbarte jährliche Subvention (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong><br />
<strong>Gastein</strong> in der Höhe von € 14.534,00) verrechnet werden musste.<br />
Es ergibt sich daher eine Überschreitung in der Höhe von € 4.534,00.<br />
Vom Finanzausschuss wurde am 4.5.2010 kein Antrag an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung gestellt, da<br />
bei<br />
2 Positionen der Ausgaben mehr Informationen der GTG angefordert werden mussten.<br />
1) Preisgeld 2009 und 2010 gleich hoch obwohl nur ein Rennen durchgeführt wurde<br />
2) Detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben in der Höhe von € 135.000,00<br />
Mit E-Mail <strong>vom</strong> 5.5.2010 werden die angeforderten Informationen von der GTG<br />
nachgereicht.<br />
1) Stellungnahme GTG zu Preisgeld 2009 und 2010 lt. E-Mail <strong>vom</strong> 5.5.2010 (Anlage A)<br />
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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />
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2) Detaillierte Aufstellung der Ausgaben 2010 – Anhang zum E-Mail GTG <strong>vom</strong> 5.5.2010<br />
(Anlage B)<br />
Von Amtswegen wird vorgeschlagen, die Überschreitung auf der HHST 1/269/7572 in der<br />
Höhe von € 4.534,00 zu genehmigen.<br />
Es ergeht der Amtsantrag:<br />
Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung möge beschließen, die<br />
Überschreitung auf der HHST 1/269/7572 in der Höhe von € 4.534,00 für Subvention<br />
Snowboard Weltcup 2010, zu genehmigen.<br />
Abstimmung: Einstimmige Annahme<br />
Erledigung: VB. Katharina Stingl<br />
6. Überschreitung der HHST 7330, defekter Umrichter Siemens-Pumpanlage im alten<br />
Krafthaus für Thermalwasserpumpe 2; Überschreitung der HHST 7330 von<br />
€ 6.015,95 (Netto); Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 01.06.2010 – Bauhof (WW) - VB Viktor Bauer<br />
Im alten Krafthaus sind die Thermalwasser-Pumpanlagen, die das Thermalwasser zu den<br />
Hochbehältern THW 1 (Bärenhof), THW 3 (Helenenburg) gepumpt wird.<br />
Um die Thermalwasser Versorgung zu sichern sind jeweils 2 Pumpanlagen vorgesehen,<br />
Pumpe 1 und 2 (THW-Hochbehälter 1), 3 und 4 (THW-Hochbehälter 3), die sich wöchentlich<br />
automatisch umreihen. Im November 2009 ist der Umrichter (Pumpensteuerung) der Pumpe 2<br />
defekt. Nach Absprache mit den Technikern von der Firma Siemens ist ein neuer Umrichter<br />
die beste Variante, da die Pumpanlage auf den neuen Stand der Technik gebracht wird.<br />
Im Budget 2010 wurde von mir Bauer Viktor € 10.000 vorgesehen, wurde auf € 1.000<br />
gekürzt.<br />
Die Kosten des neuen Umrichters sind € 6.015,95 Netto.<br />
Finanzierung:<br />
Auf Grund der oben angeführten Darstellung des Sachverhaltes bitte ich den Finanzausschuss<br />
für die HHST 7330 eine Überschreitung von € 6.015,95 (Netto) zu gewähren.<br />
Es ergeht der Amtsantrag:<br />
Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließen, die<br />
Überschreitung<br />
der HHST 7330 in Höhe von € 6.015,95 (Netto) zu genehmigen.<br />
Abstimmung: Einstimmige Annahme<br />
Erledigung: VB Viktor Bauer<br />
7. Überschreitung der HHST 1/263/043 von € 1.748,--; Beratung und Antragstellung an<br />
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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />
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die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Der Tagesordnungspunkt wurde auf einstimmigen Antrag von der Tagesordnung abgesetzt.<br />
8. Obj. Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>, Böcksteiner Bundesstraße 38a - defektes<br />
Sicherheitsventil beim Heißwasserboiler; Beratung und Antragstellung an die<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 17.05.2010, Bauhof (WW) - VB. Viktor Bauer<br />
Im Oktober 2009 ist dem Feuerwehr Kommandant Andi Katstaller aufgefallen dass, das<br />
Sicherheitsventil <strong>vom</strong> Heißwasserboiler defekt ist. Katstaller Andi hat die Firma Bauer Anton<br />
beauftragt das Sicherheitsventil auszutauschen. Das Sicherheitsventil wurde gleich von der<br />
Firma Bauer ausgetauscht. Laut Wasserzähler Ablesung muss der defekt 2008 entstanden<br />
sein.<br />
Die Trinkwasser Ablesungen 2005 66m³<br />
2006 70m³<br />
2007 68m³<br />
2008 198m³<br />
2009 404m³<br />
Von 2005 bis 2007 ist ein durchschnittlicher Verbrauch von 68m³. Das Wasser das durch<br />
dieses defekte Sicherheitsventil durchgeflossen ist, macht keine Geräusche, so sind für das<br />
Jahr 2008 130 m³ und für das Jahr 2009 336 m³ unbemerkt verloren gegangen. Die<br />
Ableitung für dieses Sicherheitsventil geht in den Kanal. Ein defektes Sicherheitsventil ist<br />
einem Rohrbruch gleich zu stellen.<br />
Die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> ersucht um eine Absetzung von 130 m³<br />
Kanalgebühr für das Jahr 2008, und eine Absetzung von 336 m³ Kanalgebühr für das Jahr<br />
2009.<br />
Im Grundsatzbeschluss <strong>vom</strong> Jahr 2005 ist der Wasserverlust durch defekte Sicherheitsventile<br />
nicht vorgesehen.<br />
A n t r a g:<br />
Im Grundsatzbeschluss der <strong>Gemeinde</strong> ist diese Situation nicht erfasst. Es ergeht der<br />
Amtsantrag, folgende Kanalgebühr auf Kulanzwege abzusetzen:<br />
Kanalgebühr für 2008 130 m³ € 2,70 351,00<br />
MwSt 10% € 35,10<br />
Summe € 386,10<br />
Kanalgebühr für 2009 336 m³ € 2,90 907,20<br />
MwSt 10% € 90,72<br />
Summe € 997,92<br />
€ Netto<br />
€ Netto<br />
Gesamt für 2008 und 2009 1.258,20<br />
MwSt 10% € 125,82<br />
Summe € 1.384,02<br />
€ Netto<br />
Der Vorsitzende bemerkt, dass in letzter Zeit defekte Sicherheitsventile gehäuft auftreten und<br />
diese bisher aufgrund eines Amtsberichts des Wassermeisters Viktor Bauer einem Rohrbruch<br />
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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />
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gleichgesetzt wurden. Da bei einem Rohrbruch das Wasser nicht in den Kanal fließt sehr wohl<br />
aber bei einem defekten Sicherheitsventil, und die Grundsatzvereinbarung keine Regelung für<br />
ein defektes Sicherheitsventil vorsieht, sollte vor Antragstellung an das Plenum eine<br />
grundsätzliche Klärung herbeigeführt werden. Da die Anträge der Tagsesordnungspunkte 8.)<br />
und 9.) defekte Sicherheitsventile betreffen, beantragt der Vorsitzende für die beiden<br />
Tagesordnungspunkte keinen Antrag an das Plenum zu stellen.<br />
Abstimmung: Kein Antrag<br />
9. Obj. Haus Renate Zitka, In der Au 4, <strong>Bad</strong>bruck - Defektes Sicherheitsventil beim<br />
Heißwasserboiler; Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 07.06.2010, Bauhof (WW) - VB. Viktor Bauer<br />
Bei der jährlichen Wasserablesung im Dezember 2009 ist Frau Renate Zitka aufgefallen, dass<br />
der Wasserverbrauch gegenüber dem Vorjahr zu viel ist. Am 19.05.2010 gab Fr. Zitka der<br />
Firma Gross (<strong>Bad</strong> Hofgastein) den Auftrag, die Wasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen. Die<br />
Firma Gross hat ein defektes Sicherheitsventil festgestellt. Bis zur Wasserablesung im<br />
Dezember 2008 Zählerstand 732 m³ bis Mai 2010 war ein Wasserverbrauch von 519 m³, um<br />
239 m³ über dem Durchschnittlichen Verbrauch. Das Sicherheitsventil wurde ausgetauscht<br />
und der Schaden war behoben.<br />
Der Jahresdurchschnitts-Verbrauch der letzten 3 Jahre betrug 198 m³ im Jahr, der von<br />
Dezember 2008 bis Mai 2010 wäre demnach 280 m³, ergibt eine Verlustmenge von 239 m³<br />
Das Wasser das durch dieses defekte Sicherheitsventil durchgeflossen ist, macht keine<br />
Geräusche, und deshalb sind 239 m³ unbemerkt verloren gegangen.<br />
Frau Renate Zitka ersucht um eine Absetzung von 196 m³ Kanalgebühr für das Jahr 2009, und<br />
gleich um eine Absetzung von 43 m³ Kanalgebühr für das Jahr 2010 zu berücksichtigen.<br />
A n t r a g:<br />
Im Grundsatzbeschluss der <strong>Gemeinde</strong> ist diese Situation nicht erfasst. Es ergeht der<br />
Amtsantrag, folgende Kanalgebühr auf Kulanzwege abzusetzen:<br />
Kanalgebühr für 2009 196 m³ € 2,90 529,20<br />
MwSt 10% € 52,92<br />
Summe € 582,12<br />
Kanalgebühr für 2010 43 m³ € 2,98 116,10<br />
MwSt 10% € 11,61<br />
Summe € 127,71<br />
€ Netto<br />
€ Netto<br />
Gesamt für 2009 und 2010 645,30<br />
MwSt 10% € 64,53<br />
Summe € 709,83<br />
€ Netto<br />
Abstimmung: Kein Antrag<br />
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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />
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10. Golfclub <strong>Gastein</strong> - Ansuchen um Subvention anlässlich des 50-jährigen Bestehens;<br />
Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 07.06.2010, Finanzabteilung – VB. Katharina Stingl<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 26.5.2010 ersucht der Golfclub um eine Subvention anlässlich seines<br />
50-jährigen Bestehens.<br />
Laut telefonischer Rückfrage beim Golfclub am 2.6.2010 soll der Betrag € 500,00 betragen.<br />
Nachdem Subventionsansuchen das Jahr 2010 betreffend im September 2009 gestellt werden<br />
müssen um im Budget 2010 berücksichtigt werden zu können, sind für das Jahr 2010 keine<br />
Mittel vorgesehen.<br />
Von Amtswegen wird vorgeschlagen, dem Ansuchen nicht näherzutreten und keine<br />
Subvention an den Golfclub anlässlich seines 50-jährigen Bestehens zu leisten.<br />
Es ergeht der Amtsantrag:<br />
Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließen, dem<br />
Ansuchen des Golfclubs <strong>Gastein</strong> um eine Subvention anlässlich des 50-jährigen Bestehens in<br />
der Höhe von € 500,00 nicht stattzugeben und keinen Beitrag zu gewähren.<br />
Der Vorsitzende berichtet von der erfolgreichen Jugendarbeit des Golfclubs und beantragt<br />
die Abänderung des Antrages in:<br />
Es ergeht der Amtsantrag:<br />
Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließen, dem<br />
Ansuchen des Golfclubs <strong>Gastein</strong> um eine Subvention anlässlich des 50-jährigen Bestehens in<br />
der Höhe von € 500,00 stattzugeben und den Beitrag zu gewähren.<br />
Abstimmung: Einstimmige Annahme<br />
Erledigung: VB Katharina Stingl<br />
11. Jürgen Sendlhofer, Uferstraße 120, 5026 Salzburg - Anfrage auf Rückerstattung der<br />
Kurtaxe für die Zweitwohnung in <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>, Hirschaustraße 3/6; Beratung und<br />
Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 22.06.2010 – Gästemeldeamt - VB Brigitte Bley<br />
Herr Sendlhofer Jürgen hat mit Schenkungsvertrag <strong>vom</strong> 17.06.2002 die Wohnung in <strong>Bad</strong><br />
<strong>Gastein</strong>, Hirschaustraße 3/6 von der Familie Gremes Karl und Maria übernommen.<br />
Seit diesen Zeitpunkt wurde an Herrn Sendlhofer die bes. Kurtaxe für Ferienwohnung<br />
vorgeschrieben und von diesem auch immer pünktlich bezahlt (Hauptwohnsitz von Herrn<br />
Sendlhofer war zu diesem Zeitpunkt schon in Salzburg).<br />
Am 7. Mai 2004 hat sich in dieser Wohnung die Familie Gagajew (2 Erwachsene und 3<br />
Kinder vorher Anlauftalstr. 10) mit Hauptwohnsitz angemeldet.<br />
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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />
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Da weder von Herrn Sendlhofer Einspruch gegen die Vorschreibung erhoben wurde noch<br />
seitens des Einwohnermeldeamtes an das Gästemeldeamt (vorschreibende Stelle) eine<br />
Mitteilung erfolgte, dass in dieser Wohnung ab diesem Zeitpunkt ein Hauptwohnsitz<br />
gemeldet ist wurde die bes. Kurtaxe weiter vorgeschrieben.<br />
Herr Sendlhofer hat per E-Mail am 17.02.2010 sowie mit Schreiben <strong>vom</strong> 30.03.2010 die<br />
tatsächliche Sachlage mitgeteilt und ersucht gleichzeitig um Prüfung, ob eine Rückerstattung<br />
der bezahlten Kurtaxe seitens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> möglich ist.<br />
Da seitens Herrn Sendlhofer gegen die Vorschreibung der bes. Kurtaxe bis zum heutigen Tag<br />
keinerlei Einspruch erhoben wurde ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> auch nicht verpflichtet, die<br />
bezahlte Kurtaxe rückzuerstatten.<br />
Da es sich andererseits auch um einen Fehler des Amtes handelt und die Kurtaxe ab 2004<br />
(Meldung HWS in der Wohnung) nicht zur Vorschreibung hätte gelangen dürfen, wäre es auf<br />
dem Kulanzwege möglich, die letzten fünf Jahre an Herrn Sendholfer zurück zu erstatten.<br />
Dies wäre eine Summe von<br />
für 2005 € 400,80<br />
für 2006 € 400,80<br />
für 2007 € 400,80<br />
für 2008 € 400,80<br />
für 2009 € 465,60<br />
Gesamt € 2.068,80<br />
Es ergeht der Amtsantrag:<br />
Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließen:<br />
Im Kulanzwege die letzten fünf Jahre der bezahlten bes. Kurtaxe (gesamt € 2.068,80) an<br />
Herrn Sendlhofer Jürgen zurück zu zahlen.<br />
Abstimmung: Einstimmige Annahme<br />
Erledigung: VB Brigitte Bley<br />
12. Neubau <strong>Gemeinde</strong>amt und Mehrzwecksaal <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>; Schlussrechnung;<br />
Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 15.06.2010 – Amtsleiter, Mag. Hinterstoisser<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 26.04.2010 hat die Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft<br />
m.b.H (GSWB), Ignaz-Harrer-Straße 84, 5020 Salzburg, die Schlussrechnung für den Neubau<br />
des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> (samt Mehrzwecksaal) gelegt (Beilage ./A).<br />
Nach der beiliegenden Schlussrechnung der GSWB betragen die an die GSWB beauftragten<br />
Gesamtherstellungskosten für das <strong>Gemeinde</strong>amt netto € 2.030.490,57.<br />
Die Kosten für von der GSWB ausgeführten Sonderausstattungen im <strong>Gemeinde</strong>saal betragen<br />
netto € 187.893,76, die Gesamtherstellungskosten betragen somit netto € 2.218.384,33.<br />
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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />
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Die GSWB stellt mit der Schlussrechnung eine 2%-ige Rücklage gemäß<br />
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz in Höhe von netto € 44.367,99 in Rechnung.<br />
Die Gesamtherstellungskosten inklusive 2%-iger Rücklage gemäß WGG betragen demnach<br />
netto € 2.262.752,02, inklusive 20% Ust. € 2.715.302,42.<br />
Gesamtkosten - Gesamtfinanzierung:<br />
Die Gesamtkosten für die Errichtung und Einrichtung des <strong>Gemeinde</strong>amtes und<br />
Mehrzwecksaales (inklusive Cateringküche) sowie der Gestaltung der Außenanlage inklusive<br />
Vorplatz Seniorenheim und Parkplatz „Comini-Villa“ betragen nach Schlussrechnung netto €<br />
2.714.549,73.<br />
Gegenüber der im Finanzausschuss <strong>vom</strong> 23.09.2008, TOP 4. (<strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>vom</strong><br />
08.10.2008, TOP 8)4.) beschlossenen Kostenübersicht nach Ausschreibung (vorläufiger<br />
Kaufpreis GSWB, Zusatzausstattung Mehrzwecksaal GSWB, Zusatzausstattung lt.<br />
Aufstellung 01.07.2008, Außenanlage inkl. Vorplatz Seniorenheim und Parkplatz „Comini-<br />
Villa“) bzw. Schätzung (Umrüstung EDV und Einrichtung) bedeutet dies eine<br />
Unterschreitung von netto € 207.242,91.<br />
Für die Wirtschaftlichen Unternehmungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>, für die Bereiche<br />
Kanal, Wasser und Abfallbeseitigung wurde anteilige Vorsteuer in Höhe von € 182.803,45<br />
geltend gemacht. Die Gesamtkosten inklusive Mehrwertsteuer betragen damit nach<br />
Schlussrechnung € 3.074.656,23.<br />
Die endabgerechneten Bruttogesamtkosten liegen damit um € 431.494,94 unter der<br />
Kostenübersicht <strong>vom</strong> Finanzausschuss <strong>vom</strong> 23.09.2008, TOP 4.<br />
FA 23.09.2008 Schlussrechnung Differenz:<br />
Gesamt <strong>Gemeinde</strong>amt und Mehrzwecksaal inkl. Einrichtung € 2.921.792,64 € 2.714.549,73 -€ 207.242,91<br />
20% MWSt. € 584.358,53 € 542.909,95 -€ 41.448,58<br />
anteilige Vorsteuer WU, Kanal, Wasser, Müll -€ 182.803,45 -€ 182.803,45<br />
Gesamt <strong>Gemeinde</strong>amt und Mehrzwecksaal brutto € 3.506.151,17 € 3.074.656,23 -€ 431.494,94<br />
Für den Neubau des <strong>Gemeinde</strong>amtes wurden Fördermittel aus dem <strong>Gemeinde</strong>ausgleichsfonds<br />
(GAF) in Höhe von € 509.500,00 ausbezahlt.<br />
Die Gesamteigenmittel für den Neubau des <strong>Gemeinde</strong>amtes und Mehrzwecksaales<br />
(Errichtung + Einrichtung), betragen somit € 2.565.156,23 (Bruttogesamtkosten €<br />
3.074.656,23 abzüglich GAF € 509.500,00).<br />
Bisher wurden von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> in den Rechnungsjahren 2008 und 2009<br />
Zahlungen in Höhe von € 2.536.653,81 geleistet. Zur Ausfinanzierung verbleibt somit der<br />
Restbetrag aus der Schlussrechnung der GSWB in Höhe von € 28.502,42 inklusive Ust.<br />
Finanzierung:<br />
Rechnungsergebnis 2010 € 28.502,42<br />
Es ergeht der Amtsantrag:<br />
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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />
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Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließen:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung erteilt der Endabrechnung für die Errichtung und Einrichtung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtes samt Mehrzwecksaal (inklusive Cateringküche) sowie der Gestaltung der<br />
Außenanlage inklusive Vorplatz Seniorenheim und Parkplatz „Comini-Villa“ wie im<br />
Amtsbericht ausgeführt, die Zustimmung.<br />
Abstimmung: Einstimmige Annahme<br />
Erledigung: Mag. Peter Hinterstoisser, Amtsleiter<br />
13. Steak &- Mehr OG, Durda u. Dusko Cvetkovic, Kaiser Franz Josef-Straße 15, 5640<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>, Grundinanspruchnahme für die Errichtung eines Gastgartens; Beratung<br />
und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 14.06.2010 – Amtsleiter Mag. Hintersoisser<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 451, GB 55001 <strong>Bad</strong>gastein,<br />
mit dem dort unter anderem vorgetragenen Grundstück 770/3 (Kaiser-Franz-Josef-Straße,<br />
Lageplan Beilage ./A).<br />
Die Steak & Mehr OG, Durda & Dusko Cvetkovic, Kaiser-Franz-Josef-Straße 15, 5640 <strong>Bad</strong><br />
<strong>Gastein</strong>, beabsichtigt in den Sommermonaten auf den bestehenden Parkplätzen vor ihrem<br />
Lokal „Steakhouse“ einen Gastgarten zu errichten. Der Gastgarten soll in Form einer mobilen<br />
Terrasse mit einer Länge von ca. 17 m beginnend an der südöstlichen Hausseite in der Zeit<br />
<strong>vom</strong> 1. Mai bis 30. September eines jeden Jahres betrieben werden. Mit Eingabe <strong>vom</strong> 3. Mai<br />
2010 (Beilage ./B) hat die Steak & Mehr OG ein diesbezügliches Ansuchen an die <strong>Gemeinde</strong><br />
gestellt.<br />
Die beabsichtigte Errichtung einer mobilen Terrasse und die Nutzung der bestehenden<br />
Parkplätze als Gastgarten ist grundsätzlich möglich.<br />
Die Parkplätze vor dem Lokal „Steakhouse“ befinden sich in der parkraumbewirtschafteten<br />
Kurzparkzone der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> (Verordnungen der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> <strong>vom</strong> 11.06.2003).<br />
Der Ausschuss für Bau-, Raumplanungs- und Umweltangelegenheiten wird in seiner Sitzung<br />
am 21.06.2010 mit den erforderlichen Änderungen der Verordnungen <strong>vom</strong> 11.06.2003<br />
hinsichtlich der Ausnahme von der Einhebung einer Parkgebühr und der Festlegung des<br />
örtlichen Geltungsbereiches der Kurzparkzone im Umfang des Ansuchens <strong>vom</strong> 03.05.2010<br />
befasst.<br />
Für die Benutzung der Parkplätze als Gastgarten ist weiters die Zustimmung des<br />
Bürgermeisters als Straßenrechtsbehörde gemäß § 8 Salzburger Landesstraßengesetz 1972 –<br />
LStG. 1972 notwendig.<br />
Die Zustimmung gemäß § 8 Landesstraßengesetz könnte in Form einer Nutzungsvereinbarung<br />
(Grundbenützungsbewilligung) gegeben werden.<br />
In der Grundbenützungsbewilligung sollte zunächst klargestellt werden, dass die Zustimmung<br />
ein freiwilliges Zugeständnis darstellt und für den Zeitraum 1. Mai bis 30. September eines<br />
jeden Jahres erteilt wird.<br />
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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />
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Die Straßenrechtsbehörde kann jederzeit eine entsprechende Abänderung oder Entfernung der<br />
hergestellten Einrichtungen verlangen, falls dies wegen baulicher Umgestaltung der Straße<br />
oder aus Verkehrsrücksichten notwendig wird. Die Kosten einer allfälligen Abänderung oder<br />
Entfernung gehen zu Lasten der Antragsteller.<br />
Bauliche Maßnahmen dürfen nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der<br />
Straßenrechtsbehörde durchgeführt werden.<br />
Sämtliche für die beabsichtigte Nutzung als Gastgarten allenfalls erforderlichen behördlichen<br />
oder sonstigen Bewilligungen und Genehmigungen haben die Antragsteller auf eigene Kosten<br />
zu erwirken.<br />
Die Antragsteller halten die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> hinsichtlich sämtlicher aus der<br />
Verwendung der überlassenen Grundstücksflächen sowie dem Betrieb des Gastgartens<br />
allenfalls entstehender oder geltend gemachter Ansprüche, Forderungen oder Klagen Dritter<br />
vollkommen- und schad- und klaglos.<br />
Die Antragsteller haben keinerlei Anspruch auf Schadenersatz bei Beschädigung oder<br />
Störung des Betriebes ihrer Anlage (Gastgarten), die durch den Betrieb und die Erhaltung der<br />
Kaiser-Franz-Josef-Straße verursacht werden.<br />
Die Antragsteller verpflichten sich zur Zahlung eines jährlichen Anerkennungsbetrages in<br />
Höhe von € 73,00 zuzüglich einer allfällig anfallenden MwSt. Der Anerkennungsbetrag ist<br />
jährlich im Vorhinein bis längstens 15.04. des jeweiligen Jahres auf ein von der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> bekannt zu gebendes Konto zu überweisen. Der Anerkennungsbetrag wird nach<br />
dem Verbraucherpreisindex 2005, Basis April 2010, wertgesichert.<br />
Unter der Voraussetzung des Abschlusses einer Nutzungsvereinbarung<br />
(Grundbenützungsbewilligung) mit den im Amtsbericht angeführten Inhalten erteilt die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> als Grundeigentümerin des Grundstückes Nr. 770/3, GB 55001<br />
<strong>Bad</strong>gastein, ihre Zustimmung zur Nutzung von Teilflächen als Gastgarten zu dem im<br />
Amtsbericht angeführten Zeitraum und Umfang.<br />
Es ergeht der Amtsantrag:<br />
Der Finanzausschuss möge zu Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließen:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> erteilt als Grundeigentümerin des Grundstückes Nr. 770/3, GB<br />
55001 <strong>Bad</strong>gastein, ihre Zustimmung zur Nutzung von Teilflächen durch die Steak & Mehr<br />
OG, Durda & Dusko Cvetkovic, Kaiser-Franz-Josef-Straße 15, 5640 <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>, als<br />
Gastgarten in der Zeit <strong>vom</strong> 1. Mai bis 30. September eines jeden Jahres in dem im<br />
Amtsbericht angeführten Umfang.<br />
Die Zustimmung wird unter der Voraussetzung des rechtswirksamen Abschlusses einer<br />
Nutzungsvereinbarung (Grundbenützungsbewilligung) zwischen der Straßenrechtsbehörde<br />
(Bürgermeister) und der Steak & Mehr OG, Inh. Durda & Dusko Cvetkovic, Kaiser-Franz-<br />
Josef-Straße 15, 5640 <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>, mit den im Amtsbericht angeführten Inhalten, erteilt.<br />
Herr GV. Dr. Krenn erkundigt sich in Hinblick auf die Gleichbehandlung warum die<br />
Benützungsgebühr der Mozart Ges.mbH höher ist als die der Steak & Mehr OG.<br />
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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />
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Der Vorsitzende klärt auf, dass die Mozart Ges.mbH genau dieselbe Benützungsgebühr<br />
bezahlte, wie die Steak & Mehr OG, diese Gebühr seit 1996 unverändert ist und somit der<br />
Gleichbehandlung entspricht.<br />
Abstimmung: Einstimmige Annahme<br />
Erledigung: Mag. Peter Hinterstoisser<br />
14. Schulkindgruppe im Kindergarten <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> und Schüler der Alterserweiterten<br />
Gruppe im Kindergarten Böckstein: Änderung der monatlichen Gebühren und der<br />
Gebühren für die Ferienbetreuung ab Sept. 2010<br />
Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 17.06.2010 – Amtsleitung - VB. Cilly Wallinger<br />
Seit September 2007 gibt es die Schulkindgruppe im Kindergarten <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>.<br />
Da die Schulkinder nach dem Unterricht in die Schulkindgruppe gehen, hat sich folgende<br />
Staffelung der Gebühren bzw. des Betreuungsangebotes ergeben:<br />
Besuch der Schulkindgruppe 1 Tag (5 Std.) / Wo =<br />
¼ Betreuung<br />
€ 16,00<br />
/ Monat<br />
2 Tage (10 Std.) / Wo = € 32,00 / Monat<br />
3 Tage (15 Std.) / Wo = € 48,00 / Monat ½ Betreuung<br />
4 Tage (20 Std.) / Wo = € 64,00 / Monat<br />
5 Tage (25 Std.) / Wo = € 80,00 / Monat - ¾ Betreuung<br />
Viertelbetreuung = 1 bis 10 Std./Wo<br />
Halbbetreuung = 11 bis 20 Std./Wo<br />
Dreiviertelbetreuung = 21 bis 30 Std/Wo<br />
Ganztagesbetreuung = ab 31 Std./Wo<br />
Bisher wurde dies <strong>vom</strong> Land bewilligt, wobei aber erstmals im Bewilligungsbescheid 2009<br />
darauf hingewiesen worden ist, dass eine Viertelbetreuung nur in Ausnahmefällen möglich<br />
und eine 5-Stunden-Betreuung nicht vorgesehen ist.<br />
Auf Grund des <strong>Gemeinde</strong>vertretungsbeschlusses <strong>vom</strong> 18.05.2010 wurde beim Amt der<br />
Salzburger Landesregierung um Bewilligung einer Schulkindgruppe für das Schuljahr<br />
2010/2011 angesucht.<br />
Die Begründung für die 5- bzw. 10-Std-Betreuung wurde so dargelegt, dass es sich dabei um<br />
berufstätige Eltern handelt, bei denen 1 Elternteil teilzeitbeschäftigt ist und daher nur dieses<br />
geringe Betreuungsangebot benötigt wird bzw. die ohne dieses Angebot der<br />
Teilzeitbeschäftigung nicht nachgehen könnten. Diese Begründung wurde <strong>vom</strong> Land so zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />
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Nun wurde aber <strong>vom</strong> Land darauf hingewiesen, dass die Staffelung bei der ¼- und ½-<br />
Betreuung der Tarife nicht zulässig ist. Sollte die <strong>Gemeinde</strong> diese Staffelung nicht aufheben,<br />
würde eine Schulkindgruppe für das kommende Schuljahr nicht mehr genehmigt werden.<br />
Von der Aufhebung der Staffelung der Tarife sind 10 Kinder betroffen, die entweder für eine<br />
1- oder 3- Tagesbetreuung angemeldet worden sind. Problem dabei wird sein, dass zwar der<br />
Tarif für eine 2- bzw. 4-Tagesbetreuung bezahlt werden muss, aber nur eine 1- bzw. 3-<br />
Tagesbetreuung in Anspruch genommen werden kann, da ansonsten die genehmigte<br />
Kinderanzahl von dzt. 13/Tag (ab Sept. 2010 voraussichtlich nur mehr 12) überschritten<br />
werden würde.<br />
Da aber die Gefahr gegeben ist, dass es ab Herbst 2010 keine Bewilligung für die<br />
Schulkindgruppe mehr geben könnte, wird empfohlen, die Staffelung für die ¼- und ½-<br />
Betreuung sowohl der monatlichen Gebühren als auch für die Semester- und<br />
Sommerferienbetreuung für die Schulkindgruppe und die Schulkinder der Alterserweiterten<br />
Gruppe auf zu heben.<br />
Es ergeht der Amtsantrag:<br />
Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließen:<br />
Die Gebühren für die Schulkindgruppe im Kindergarten <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> und für die Schüler in<br />
der Alterserweiterten Gruppe im Kindergarten Böckstein werden ab Sept. 2010 wie folgt<br />
festgelegt:<br />
Besuch der Schulkindgruppe bzw. Schüler der Alterserweiterten Gruppe<br />
1 - 2 Tage ( 5 bis 10 Std.) / Wo = € 32,00 / Monat – ¼ Betreuung<br />
3 - 4 Tage (15 bis 20 Std.) / Wo = € 64,00 / Monat – ½ Betreuung<br />
5 Tage (25 Std.) / Wo = € 80,00 / Monat – ¾ Betreuung<br />
Gebühren für die Ferienbetreuung (Semester- und Sommerferien):<br />
ganztags 4-5 Tage/Wo - € 22,00 / Woche - Ganztagesbetreuung<br />
3 Tage/Wo - € 13,20 / Woche – ¾ Betreuung<br />
2 Tage/Wo - € 8,80 / Woche – ½ Betreuung<br />
1 Tag/Wo - € 4,40 / Woche – ¼ Betreuung<br />
vormittags<br />
4-5 Tage/Wo - € 18,00 / Woche – ¾ Betreuung<br />
2-3 Tage/Wo - € 10,80 / Woche – ½ Betreuung<br />
1 Tag/Wo - € 3,60 / Woche – ¼ Betreuung<br />
nachmittags<br />
3-5 Tage/Wo - € 13,00 / Woche – ½ Betreuung<br />
1-2 Tage/Wo - € 5,20 / Woche – ¼ Betreuung<br />
Abstimmung: Einstimmige Annahme<br />
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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />
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Erledigung: VB Cilly Wallinger<br />
15.) Allfälliges:<br />
a) Information über Besprechnung beim Reinhalteverband<br />
Der Amtsleiter, Herr Mag. Hinterstoisser berichtet, dass bei der heutigen Besprechung<br />
im Reinhalteverband mit den Bürgermeistern und Amtsleitern der <strong>Gemeinde</strong>n<br />
Hofgastein und Dorfgastein und dem Geschäftsführer des Reinhalteverbands das<br />
Ergebnis der Vergleichsmessungen präsentiert wurde. Von den fünf der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong><br />
<strong>Gastein</strong> vertretenen Standpunkten wurden vier vollinhaltlich bestätigt. Ein offener Punkt<br />
blieb übrig und zwar die Abweichungen der Messstelle im Bereich <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> - <strong>Bad</strong><br />
Hofgastein. In diesem Bereich werden nochmals gemeinsam von Herrn Dr. Frey und der<br />
Firma Jäger Vergleichsmessungen durchgeführt. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> ist ganz<br />
zuversichtlich, dass dieses noch abzuwartende Ergebnis auch unseren Standpunkt<br />
bestätigen wird. Danach werden finanzielle Verhandlungen aufgenommen.<br />
Da keine weitere Wortmeldung vorliegt, bedankt sich der Vorsitzende bei den<br />
Anwesenden für die Mitarbeit und schließt die Sitzung.<br />
-oooOOOOOOooo-<br />
Vorsitzender: Bürgermeister Gerhard Steinbauer .....................................................................<br />
Amtsleiter Mag. Peter Hinterstoisser<br />
…………………………………………….<br />
Schriftführerin: VB. Birgit Lerchster ...................................................................<br />
ÖVP-Fraktion: ............................................................................<br />
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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />
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SPÖ-Fraktion: ............................................................................<br />
ULB-Fraktion: ............................................................................<br />
FPÖ-Fraktion:<br />
………………………………………………….<br />
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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />
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