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4-Protokoll vom 22.06.2010.pdf - Gemeinde Bad Gastein

4-Protokoll vom 22.06.2010.pdf - Gemeinde Bad Gastein

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P R O T O K O L L Nr. 4/2010<br />

über die am Dienstag, dem 22. Juni 2010, im Sitzungszimmer der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong><br />

stattgefundene öffentliche Sitzung des<br />

FINANZ-AUSSCHUSSES<br />

Beginn: 18.00 Uhr<br />

Ende: 19.10 Uhr<br />

Anwesende:<br />

ÖVP: Herr Bürgermeister Gerhard Steinbauer als Vorsitzender<br />

Herr GR. Martin Kerschbaumer für Herrn GR. Paul Bayr<br />

Frau GR. Erika Ullreich<br />

Herr GV. Franz Weiss<br />

Frau GV. Anna Söllner-Egger<br />

SPÖ: Herr GR. Andreas Kandler für Herr Vizebürgermeister Gerhard Kendlbacher<br />

Herr GV. Karl Revoul<br />

Herr GV. Heinz Czak<br />

ULB: Herr GV. Dr. Roland Krenn (Mitglied mit beratender Stimme)<br />

FPÖ: Herr GV. Michael Sametreiter (Mitglied mit beratender Stimme)<br />

Schriftführerin: VB. Birgit Lerchster<br />

Zuhörer: kein Zuhörer


Tagesordnung:<br />

1. Eröffnung und Begrüßung<br />

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

3. Anträge zur Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

4. Überschreitung der HHST 1/2402/613 - Instandhaltung Zaunanlagen Kindergarten <strong>Bad</strong><br />

Bruck um € 734,93; Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

5. <strong>Gastein</strong>ertal Tourismus GmbH - Subvention Snowboard Weltcup 2010 - Überschreitung<br />

der HHST 1/269/7572; Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

6. Überschreitung der HHST 7330, defekter Umrichter Siemens-Pumpanlage im alten<br />

Krafthaus für Thermalwasserpumpe 2; Überschreitung der HHST 1/263/043 von<br />

€ 6.015,95; Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

7. Überschreitung der HHST 1/263/043 von € 1.748,--; Beratung und Antragstellung an<br />

die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

8. Obj. Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>, Böcksteiner Bundesstraße 38a - defektes<br />

Sicherheitsventil beim Heißwasserboiler; Beratung und Antragstellung an die<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

9. Obj. Haus Renate Zitka, In der Au 4, <strong>Bad</strong>bruck - Defektes Sicherheitsventil beim<br />

Heißwasserboiler; Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

10. Golfclub <strong>Gastein</strong> - Ansuchen um Subvention anlässlich des 50-jährigen Bestehens;<br />

Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

11. Jürgen Sendlhofer, Uferstraße 120, 5026 Salzburg - Anfrage auf Rückerstattung der<br />

Kurtaxe für die Zweitwohnung in <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>, Hirschaustraße 3/6; Beratung und<br />

Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

12. Neubau <strong>Gemeinde</strong>amt und Mehrzwecksaal <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>; Schlussrechnung; Beratung und<br />

Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

13. Steak &- Mehr OG, Durda u. Dusko Cvetkovic, Kaiser Franz Josef-Straße 15, 5640 <strong>Bad</strong><br />

<strong>Gastein</strong>, Grundinanspruchnahme für die Errichtung eines Gastgartens; Beratung und<br />

Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

14. Schulkindgruppe im Kindergarten <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> und Schüler der Alterserweiterten<br />

Gruppe im Kindergarten Böckstein: Änderung der monatlichen Gebühren und der<br />

Gebühren für die Ferienbetreuung ab Sept. 2010 - Beratung und Antragstellung<br />

an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />

Seite<br />

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15. Allfälliges:<br />

a) Info über Besprechnung beim Reinhalteverband<br />

S I T Z U N G S B E R I C H T<br />

1. Eröffnung und Begrüßung<br />

Bürgermeister Gerhard Steinbauer, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.<br />

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.<br />

3. Anträge zur Tagesordnung<br />

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Tagesordnungpunkt<br />

7.) Überschreitung der HHST 1/263/043 vo9n € 1.748,--; Beratung und Antragstellung an<br />

die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

abzusetzen; und die Tagesordnung um die Punkte<br />

14.) Schulkindgruppe im Kindergarten <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> und Schüler der Alterserweiterten<br />

Gruppe im Kindergarten Böckstein: Änderung der monatlichen Gebühren und der<br />

Gebühren für die Ferienbetreuung ab September 2010 und<br />

15.) Allfälliges<br />

zu ergänzen.<br />

Abstimmung: einstimmige Annahme<br />

Öffentlicher Teil<br />

4. Überschreitung der HHST 1/2402/613 - Instandhaltung Zaunanlagen Kindergarten <strong>Bad</strong><br />

Bruck um € 734,93; Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />

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Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 18.05.2010, Bauhof - VB. Josef Triegler<br />

Beim Kindergarten <strong>Bad</strong> Bruck ist der Zaun auf der Westseite in den Wintermonaten<br />

umgefallen.(Hanglage) Für eine dauerhafte Sanierung musste wegen der Hanglage ein<br />

Fundament und eine Mauer errichtet werden auf der der Zaun befestigt wurde.<br />

Nachstehende Rechnung für Gartenmauer:<br />

Rechnung Salzach Beton <strong>vom</strong> 29.04.2010<br />

734,93 Euro<br />

Die HHST. 1/2402/613 wurde bei der Budgeterstellung 2010 nicht berücksichtigt, da der<br />

Schaden 2009 nicht vorhersehbar war.<br />

Es kommt somit auf der HHST. 1/2402/613 zu einer Überschreitung von € 734,93<br />

Es ergeht daher der Antrag:<br />

Der Finanz-Ausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung die Überschreitung auf<br />

HHST. 1/2402/613 in der Höhe von € 734,93 beschließen.<br />

Abstimmung: Einstimmige Annahme<br />

Erledigung: VB. Josef Triegler<br />

5. <strong>Gastein</strong>ertal Tourismus GmbH - Subvention Snowboard Weltcup 2010 – Überschreitung<br />

der HHST 1/269/7572; Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 7.6.2010, Finanzabteilung - VB. Katharina Stingl,<br />

Am 31.01.2010 stellt die <strong>Gastein</strong>ertal Tourismus GmbH der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> die<br />

Subvention Snowboard Weltcup 2010 in der Höhe von € 14.534,00 in Rechnung.<br />

Auf Grund einer Rücksprache mit Herrn Franz Weiss am 10.11.2009 wurde der jährlich<br />

vorgesehene Betrag in der Höhe von € 14.500,00 für das Jahr 2010 auf € 10.000,00 gekürzt,<br />

mit der Begründung dass im Jahr 2010 statt wie bisher zwei Rennen nur mehr ein Rennen<br />

durchgeführt werden wird.<br />

Bei der Abrechnung des Snowboard Weltcup 2010 wurden zwar Weniger-Ausgaben<br />

verzeichnet, jedoch waren auch die Einnahmen der Sponsoren rückläufig, sodass wie bei allen<br />

anderen Subventionsgebern die ursprünglich vereinbarte jährliche Subvention (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong><br />

<strong>Gastein</strong> in der Höhe von € 14.534,00) verrechnet werden musste.<br />

Es ergibt sich daher eine Überschreitung in der Höhe von € 4.534,00.<br />

Vom Finanzausschuss wurde am 4.5.2010 kein Antrag an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung gestellt, da<br />

bei<br />

2 Positionen der Ausgaben mehr Informationen der GTG angefordert werden mussten.<br />

1) Preisgeld 2009 und 2010 gleich hoch obwohl nur ein Rennen durchgeführt wurde<br />

2) Detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben in der Höhe von € 135.000,00<br />

Mit E-Mail <strong>vom</strong> 5.5.2010 werden die angeforderten Informationen von der GTG<br />

nachgereicht.<br />

1) Stellungnahme GTG zu Preisgeld 2009 und 2010 lt. E-Mail <strong>vom</strong> 5.5.2010 (Anlage A)<br />

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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />

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2) Detaillierte Aufstellung der Ausgaben 2010 – Anhang zum E-Mail GTG <strong>vom</strong> 5.5.2010<br />

(Anlage B)<br />

Von Amtswegen wird vorgeschlagen, die Überschreitung auf der HHST 1/269/7572 in der<br />

Höhe von € 4.534,00 zu genehmigen.<br />

Es ergeht der Amtsantrag:<br />

Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung möge beschließen, die<br />

Überschreitung auf der HHST 1/269/7572 in der Höhe von € 4.534,00 für Subvention<br />

Snowboard Weltcup 2010, zu genehmigen.<br />

Abstimmung: Einstimmige Annahme<br />

Erledigung: VB. Katharina Stingl<br />

6. Überschreitung der HHST 7330, defekter Umrichter Siemens-Pumpanlage im alten<br />

Krafthaus für Thermalwasserpumpe 2; Überschreitung der HHST 7330 von<br />

€ 6.015,95 (Netto); Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 01.06.2010 – Bauhof (WW) - VB Viktor Bauer<br />

Im alten Krafthaus sind die Thermalwasser-Pumpanlagen, die das Thermalwasser zu den<br />

Hochbehältern THW 1 (Bärenhof), THW 3 (Helenenburg) gepumpt wird.<br />

Um die Thermalwasser Versorgung zu sichern sind jeweils 2 Pumpanlagen vorgesehen,<br />

Pumpe 1 und 2 (THW-Hochbehälter 1), 3 und 4 (THW-Hochbehälter 3), die sich wöchentlich<br />

automatisch umreihen. Im November 2009 ist der Umrichter (Pumpensteuerung) der Pumpe 2<br />

defekt. Nach Absprache mit den Technikern von der Firma Siemens ist ein neuer Umrichter<br />

die beste Variante, da die Pumpanlage auf den neuen Stand der Technik gebracht wird.<br />

Im Budget 2010 wurde von mir Bauer Viktor € 10.000 vorgesehen, wurde auf € 1.000<br />

gekürzt.<br />

Die Kosten des neuen Umrichters sind € 6.015,95 Netto.<br />

Finanzierung:<br />

Auf Grund der oben angeführten Darstellung des Sachverhaltes bitte ich den Finanzausschuss<br />

für die HHST 7330 eine Überschreitung von € 6.015,95 (Netto) zu gewähren.<br />

Es ergeht der Amtsantrag:<br />

Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließen, die<br />

Überschreitung<br />

der HHST 7330 in Höhe von € 6.015,95 (Netto) zu genehmigen.<br />

Abstimmung: Einstimmige Annahme<br />

Erledigung: VB Viktor Bauer<br />

7. Überschreitung der HHST 1/263/043 von € 1.748,--; Beratung und Antragstellung an<br />

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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />

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die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Der Tagesordnungspunkt wurde auf einstimmigen Antrag von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

8. Obj. Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>, Böcksteiner Bundesstraße 38a - defektes<br />

Sicherheitsventil beim Heißwasserboiler; Beratung und Antragstellung an die<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 17.05.2010, Bauhof (WW) - VB. Viktor Bauer<br />

Im Oktober 2009 ist dem Feuerwehr Kommandant Andi Katstaller aufgefallen dass, das<br />

Sicherheitsventil <strong>vom</strong> Heißwasserboiler defekt ist. Katstaller Andi hat die Firma Bauer Anton<br />

beauftragt das Sicherheitsventil auszutauschen. Das Sicherheitsventil wurde gleich von der<br />

Firma Bauer ausgetauscht. Laut Wasserzähler Ablesung muss der defekt 2008 entstanden<br />

sein.<br />

Die Trinkwasser Ablesungen 2005 66m³<br />

2006 70m³<br />

2007 68m³<br />

2008 198m³<br />

2009 404m³<br />

Von 2005 bis 2007 ist ein durchschnittlicher Verbrauch von 68m³. Das Wasser das durch<br />

dieses defekte Sicherheitsventil durchgeflossen ist, macht keine Geräusche, so sind für das<br />

Jahr 2008 130 m³ und für das Jahr 2009 336 m³ unbemerkt verloren gegangen. Die<br />

Ableitung für dieses Sicherheitsventil geht in den Kanal. Ein defektes Sicherheitsventil ist<br />

einem Rohrbruch gleich zu stellen.<br />

Die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> ersucht um eine Absetzung von 130 m³<br />

Kanalgebühr für das Jahr 2008, und eine Absetzung von 336 m³ Kanalgebühr für das Jahr<br />

2009.<br />

Im Grundsatzbeschluss <strong>vom</strong> Jahr 2005 ist der Wasserverlust durch defekte Sicherheitsventile<br />

nicht vorgesehen.<br />

A n t r a g:<br />

Im Grundsatzbeschluss der <strong>Gemeinde</strong> ist diese Situation nicht erfasst. Es ergeht der<br />

Amtsantrag, folgende Kanalgebühr auf Kulanzwege abzusetzen:<br />

Kanalgebühr für 2008 130 m³ € 2,70 351,00<br />

MwSt 10% € 35,10<br />

Summe € 386,10<br />

Kanalgebühr für 2009 336 m³ € 2,90 907,20<br />

MwSt 10% € 90,72<br />

Summe € 997,92<br />

€ Netto<br />

€ Netto<br />

Gesamt für 2008 und 2009 1.258,20<br />

MwSt 10% € 125,82<br />

Summe € 1.384,02<br />

€ Netto<br />

Der Vorsitzende bemerkt, dass in letzter Zeit defekte Sicherheitsventile gehäuft auftreten und<br />

diese bisher aufgrund eines Amtsberichts des Wassermeisters Viktor Bauer einem Rohrbruch<br />

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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />

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gleichgesetzt wurden. Da bei einem Rohrbruch das Wasser nicht in den Kanal fließt sehr wohl<br />

aber bei einem defekten Sicherheitsventil, und die Grundsatzvereinbarung keine Regelung für<br />

ein defektes Sicherheitsventil vorsieht, sollte vor Antragstellung an das Plenum eine<br />

grundsätzliche Klärung herbeigeführt werden. Da die Anträge der Tagsesordnungspunkte 8.)<br />

und 9.) defekte Sicherheitsventile betreffen, beantragt der Vorsitzende für die beiden<br />

Tagesordnungspunkte keinen Antrag an das Plenum zu stellen.<br />

Abstimmung: Kein Antrag<br />

9. Obj. Haus Renate Zitka, In der Au 4, <strong>Bad</strong>bruck - Defektes Sicherheitsventil beim<br />

Heißwasserboiler; Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 07.06.2010, Bauhof (WW) - VB. Viktor Bauer<br />

Bei der jährlichen Wasserablesung im Dezember 2009 ist Frau Renate Zitka aufgefallen, dass<br />

der Wasserverbrauch gegenüber dem Vorjahr zu viel ist. Am 19.05.2010 gab Fr. Zitka der<br />

Firma Gross (<strong>Bad</strong> Hofgastein) den Auftrag, die Wasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen. Die<br />

Firma Gross hat ein defektes Sicherheitsventil festgestellt. Bis zur Wasserablesung im<br />

Dezember 2008 Zählerstand 732 m³ bis Mai 2010 war ein Wasserverbrauch von 519 m³, um<br />

239 m³ über dem Durchschnittlichen Verbrauch. Das Sicherheitsventil wurde ausgetauscht<br />

und der Schaden war behoben.<br />

Der Jahresdurchschnitts-Verbrauch der letzten 3 Jahre betrug 198 m³ im Jahr, der von<br />

Dezember 2008 bis Mai 2010 wäre demnach 280 m³, ergibt eine Verlustmenge von 239 m³<br />

Das Wasser das durch dieses defekte Sicherheitsventil durchgeflossen ist, macht keine<br />

Geräusche, und deshalb sind 239 m³ unbemerkt verloren gegangen.<br />

Frau Renate Zitka ersucht um eine Absetzung von 196 m³ Kanalgebühr für das Jahr 2009, und<br />

gleich um eine Absetzung von 43 m³ Kanalgebühr für das Jahr 2010 zu berücksichtigen.<br />

A n t r a g:<br />

Im Grundsatzbeschluss der <strong>Gemeinde</strong> ist diese Situation nicht erfasst. Es ergeht der<br />

Amtsantrag, folgende Kanalgebühr auf Kulanzwege abzusetzen:<br />

Kanalgebühr für 2009 196 m³ € 2,90 529,20<br />

MwSt 10% € 52,92<br />

Summe € 582,12<br />

Kanalgebühr für 2010 43 m³ € 2,98 116,10<br />

MwSt 10% € 11,61<br />

Summe € 127,71<br />

€ Netto<br />

€ Netto<br />

Gesamt für 2009 und 2010 645,30<br />

MwSt 10% € 64,53<br />

Summe € 709,83<br />

€ Netto<br />

Abstimmung: Kein Antrag<br />

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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />

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10. Golfclub <strong>Gastein</strong> - Ansuchen um Subvention anlässlich des 50-jährigen Bestehens;<br />

Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 07.06.2010, Finanzabteilung – VB. Katharina Stingl<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 26.5.2010 ersucht der Golfclub um eine Subvention anlässlich seines<br />

50-jährigen Bestehens.<br />

Laut telefonischer Rückfrage beim Golfclub am 2.6.2010 soll der Betrag € 500,00 betragen.<br />

Nachdem Subventionsansuchen das Jahr 2010 betreffend im September 2009 gestellt werden<br />

müssen um im Budget 2010 berücksichtigt werden zu können, sind für das Jahr 2010 keine<br />

Mittel vorgesehen.<br />

Von Amtswegen wird vorgeschlagen, dem Ansuchen nicht näherzutreten und keine<br />

Subvention an den Golfclub anlässlich seines 50-jährigen Bestehens zu leisten.<br />

Es ergeht der Amtsantrag:<br />

Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließen, dem<br />

Ansuchen des Golfclubs <strong>Gastein</strong> um eine Subvention anlässlich des 50-jährigen Bestehens in<br />

der Höhe von € 500,00 nicht stattzugeben und keinen Beitrag zu gewähren.<br />

Der Vorsitzende berichtet von der erfolgreichen Jugendarbeit des Golfclubs und beantragt<br />

die Abänderung des Antrages in:<br />

Es ergeht der Amtsantrag:<br />

Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließen, dem<br />

Ansuchen des Golfclubs <strong>Gastein</strong> um eine Subvention anlässlich des 50-jährigen Bestehens in<br />

der Höhe von € 500,00 stattzugeben und den Beitrag zu gewähren.<br />

Abstimmung: Einstimmige Annahme<br />

Erledigung: VB Katharina Stingl<br />

11. Jürgen Sendlhofer, Uferstraße 120, 5026 Salzburg - Anfrage auf Rückerstattung der<br />

Kurtaxe für die Zweitwohnung in <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>, Hirschaustraße 3/6; Beratung und<br />

Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 22.06.2010 – Gästemeldeamt - VB Brigitte Bley<br />

Herr Sendlhofer Jürgen hat mit Schenkungsvertrag <strong>vom</strong> 17.06.2002 die Wohnung in <strong>Bad</strong><br />

<strong>Gastein</strong>, Hirschaustraße 3/6 von der Familie Gremes Karl und Maria übernommen.<br />

Seit diesen Zeitpunkt wurde an Herrn Sendlhofer die bes. Kurtaxe für Ferienwohnung<br />

vorgeschrieben und von diesem auch immer pünktlich bezahlt (Hauptwohnsitz von Herrn<br />

Sendlhofer war zu diesem Zeitpunkt schon in Salzburg).<br />

Am 7. Mai 2004 hat sich in dieser Wohnung die Familie Gagajew (2 Erwachsene und 3<br />

Kinder vorher Anlauftalstr. 10) mit Hauptwohnsitz angemeldet.<br />

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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />

Seite<br />

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Da weder von Herrn Sendlhofer Einspruch gegen die Vorschreibung erhoben wurde noch<br />

seitens des Einwohnermeldeamtes an das Gästemeldeamt (vorschreibende Stelle) eine<br />

Mitteilung erfolgte, dass in dieser Wohnung ab diesem Zeitpunkt ein Hauptwohnsitz<br />

gemeldet ist wurde die bes. Kurtaxe weiter vorgeschrieben.<br />

Herr Sendlhofer hat per E-Mail am 17.02.2010 sowie mit Schreiben <strong>vom</strong> 30.03.2010 die<br />

tatsächliche Sachlage mitgeteilt und ersucht gleichzeitig um Prüfung, ob eine Rückerstattung<br />

der bezahlten Kurtaxe seitens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> möglich ist.<br />

Da seitens Herrn Sendlhofer gegen die Vorschreibung der bes. Kurtaxe bis zum heutigen Tag<br />

keinerlei Einspruch erhoben wurde ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> auch nicht verpflichtet, die<br />

bezahlte Kurtaxe rückzuerstatten.<br />

Da es sich andererseits auch um einen Fehler des Amtes handelt und die Kurtaxe ab 2004<br />

(Meldung HWS in der Wohnung) nicht zur Vorschreibung hätte gelangen dürfen, wäre es auf<br />

dem Kulanzwege möglich, die letzten fünf Jahre an Herrn Sendholfer zurück zu erstatten.<br />

Dies wäre eine Summe von<br />

für 2005 € 400,80<br />

für 2006 € 400,80<br />

für 2007 € 400,80<br />

für 2008 € 400,80<br />

für 2009 € 465,60<br />

Gesamt € 2.068,80<br />

Es ergeht der Amtsantrag:<br />

Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließen:<br />

Im Kulanzwege die letzten fünf Jahre der bezahlten bes. Kurtaxe (gesamt € 2.068,80) an<br />

Herrn Sendlhofer Jürgen zurück zu zahlen.<br />

Abstimmung: Einstimmige Annahme<br />

Erledigung: VB Brigitte Bley<br />

12. Neubau <strong>Gemeinde</strong>amt und Mehrzwecksaal <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>; Schlussrechnung;<br />

Beratung und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 15.06.2010 – Amtsleiter, Mag. Hinterstoisser<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 26.04.2010 hat die Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft<br />

m.b.H (GSWB), Ignaz-Harrer-Straße 84, 5020 Salzburg, die Schlussrechnung für den Neubau<br />

des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> (samt Mehrzwecksaal) gelegt (Beilage ./A).<br />

Nach der beiliegenden Schlussrechnung der GSWB betragen die an die GSWB beauftragten<br />

Gesamtherstellungskosten für das <strong>Gemeinde</strong>amt netto € 2.030.490,57.<br />

Die Kosten für von der GSWB ausgeführten Sonderausstattungen im <strong>Gemeinde</strong>saal betragen<br />

netto € 187.893,76, die Gesamtherstellungskosten betragen somit netto € 2.218.384,33.<br />

_________________________________________<br />

<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />

Seite<br />

9


Die GSWB stellt mit der Schlussrechnung eine 2%-ige Rücklage gemäß<br />

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz in Höhe von netto € 44.367,99 in Rechnung.<br />

Die Gesamtherstellungskosten inklusive 2%-iger Rücklage gemäß WGG betragen demnach<br />

netto € 2.262.752,02, inklusive 20% Ust. € 2.715.302,42.<br />

Gesamtkosten - Gesamtfinanzierung:<br />

Die Gesamtkosten für die Errichtung und Einrichtung des <strong>Gemeinde</strong>amtes und<br />

Mehrzwecksaales (inklusive Cateringküche) sowie der Gestaltung der Außenanlage inklusive<br />

Vorplatz Seniorenheim und Parkplatz „Comini-Villa“ betragen nach Schlussrechnung netto €<br />

2.714.549,73.<br />

Gegenüber der im Finanzausschuss <strong>vom</strong> 23.09.2008, TOP 4. (<strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>vom</strong><br />

08.10.2008, TOP 8)4.) beschlossenen Kostenübersicht nach Ausschreibung (vorläufiger<br />

Kaufpreis GSWB, Zusatzausstattung Mehrzwecksaal GSWB, Zusatzausstattung lt.<br />

Aufstellung 01.07.2008, Außenanlage inkl. Vorplatz Seniorenheim und Parkplatz „Comini-<br />

Villa“) bzw. Schätzung (Umrüstung EDV und Einrichtung) bedeutet dies eine<br />

Unterschreitung von netto € 207.242,91.<br />

Für die Wirtschaftlichen Unternehmungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>, für die Bereiche<br />

Kanal, Wasser und Abfallbeseitigung wurde anteilige Vorsteuer in Höhe von € 182.803,45<br />

geltend gemacht. Die Gesamtkosten inklusive Mehrwertsteuer betragen damit nach<br />

Schlussrechnung € 3.074.656,23.<br />

Die endabgerechneten Bruttogesamtkosten liegen damit um € 431.494,94 unter der<br />

Kostenübersicht <strong>vom</strong> Finanzausschuss <strong>vom</strong> 23.09.2008, TOP 4.<br />

FA 23.09.2008 Schlussrechnung Differenz:<br />

Gesamt <strong>Gemeinde</strong>amt und Mehrzwecksaal inkl. Einrichtung € 2.921.792,64 € 2.714.549,73 -€ 207.242,91<br />

20% MWSt. € 584.358,53 € 542.909,95 -€ 41.448,58<br />

anteilige Vorsteuer WU, Kanal, Wasser, Müll -€ 182.803,45 -€ 182.803,45<br />

Gesamt <strong>Gemeinde</strong>amt und Mehrzwecksaal brutto € 3.506.151,17 € 3.074.656,23 -€ 431.494,94<br />

Für den Neubau des <strong>Gemeinde</strong>amtes wurden Fördermittel aus dem <strong>Gemeinde</strong>ausgleichsfonds<br />

(GAF) in Höhe von € 509.500,00 ausbezahlt.<br />

Die Gesamteigenmittel für den Neubau des <strong>Gemeinde</strong>amtes und Mehrzwecksaales<br />

(Errichtung + Einrichtung), betragen somit € 2.565.156,23 (Bruttogesamtkosten €<br />

3.074.656,23 abzüglich GAF € 509.500,00).<br />

Bisher wurden von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> in den Rechnungsjahren 2008 und 2009<br />

Zahlungen in Höhe von € 2.536.653,81 geleistet. Zur Ausfinanzierung verbleibt somit der<br />

Restbetrag aus der Schlussrechnung der GSWB in Höhe von € 28.502,42 inklusive Ust.<br />

Finanzierung:<br />

Rechnungsergebnis 2010 € 28.502,42<br />

Es ergeht der Amtsantrag:<br />

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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />

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Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließen:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung erteilt der Endabrechnung für die Errichtung und Einrichtung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtes samt Mehrzwecksaal (inklusive Cateringküche) sowie der Gestaltung der<br />

Außenanlage inklusive Vorplatz Seniorenheim und Parkplatz „Comini-Villa“ wie im<br />

Amtsbericht ausgeführt, die Zustimmung.<br />

Abstimmung: Einstimmige Annahme<br />

Erledigung: Mag. Peter Hinterstoisser, Amtsleiter<br />

13. Steak &- Mehr OG, Durda u. Dusko Cvetkovic, Kaiser Franz Josef-Straße 15, 5640<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>, Grundinanspruchnahme für die Errichtung eines Gastgartens; Beratung<br />

und Antragstellung an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 14.06.2010 – Amtsleiter Mag. Hintersoisser<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 451, GB 55001 <strong>Bad</strong>gastein,<br />

mit dem dort unter anderem vorgetragenen Grundstück 770/3 (Kaiser-Franz-Josef-Straße,<br />

Lageplan Beilage ./A).<br />

Die Steak & Mehr OG, Durda & Dusko Cvetkovic, Kaiser-Franz-Josef-Straße 15, 5640 <strong>Bad</strong><br />

<strong>Gastein</strong>, beabsichtigt in den Sommermonaten auf den bestehenden Parkplätzen vor ihrem<br />

Lokal „Steakhouse“ einen Gastgarten zu errichten. Der Gastgarten soll in Form einer mobilen<br />

Terrasse mit einer Länge von ca. 17 m beginnend an der südöstlichen Hausseite in der Zeit<br />

<strong>vom</strong> 1. Mai bis 30. September eines jeden Jahres betrieben werden. Mit Eingabe <strong>vom</strong> 3. Mai<br />

2010 (Beilage ./B) hat die Steak & Mehr OG ein diesbezügliches Ansuchen an die <strong>Gemeinde</strong><br />

gestellt.<br />

Die beabsichtigte Errichtung einer mobilen Terrasse und die Nutzung der bestehenden<br />

Parkplätze als Gastgarten ist grundsätzlich möglich.<br />

Die Parkplätze vor dem Lokal „Steakhouse“ befinden sich in der parkraumbewirtschafteten<br />

Kurzparkzone der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> (Verordnungen der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> <strong>vom</strong> 11.06.2003).<br />

Der Ausschuss für Bau-, Raumplanungs- und Umweltangelegenheiten wird in seiner Sitzung<br />

am 21.06.2010 mit den erforderlichen Änderungen der Verordnungen <strong>vom</strong> 11.06.2003<br />

hinsichtlich der Ausnahme von der Einhebung einer Parkgebühr und der Festlegung des<br />

örtlichen Geltungsbereiches der Kurzparkzone im Umfang des Ansuchens <strong>vom</strong> 03.05.2010<br />

befasst.<br />

Für die Benutzung der Parkplätze als Gastgarten ist weiters die Zustimmung des<br />

Bürgermeisters als Straßenrechtsbehörde gemäß § 8 Salzburger Landesstraßengesetz 1972 –<br />

LStG. 1972 notwendig.<br />

Die Zustimmung gemäß § 8 Landesstraßengesetz könnte in Form einer Nutzungsvereinbarung<br />

(Grundbenützungsbewilligung) gegeben werden.<br />

In der Grundbenützungsbewilligung sollte zunächst klargestellt werden, dass die Zustimmung<br />

ein freiwilliges Zugeständnis darstellt und für den Zeitraum 1. Mai bis 30. September eines<br />

jeden Jahres erteilt wird.<br />

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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />

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Die Straßenrechtsbehörde kann jederzeit eine entsprechende Abänderung oder Entfernung der<br />

hergestellten Einrichtungen verlangen, falls dies wegen baulicher Umgestaltung der Straße<br />

oder aus Verkehrsrücksichten notwendig wird. Die Kosten einer allfälligen Abänderung oder<br />

Entfernung gehen zu Lasten der Antragsteller.<br />

Bauliche Maßnahmen dürfen nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der<br />

Straßenrechtsbehörde durchgeführt werden.<br />

Sämtliche für die beabsichtigte Nutzung als Gastgarten allenfalls erforderlichen behördlichen<br />

oder sonstigen Bewilligungen und Genehmigungen haben die Antragsteller auf eigene Kosten<br />

zu erwirken.<br />

Die Antragsteller halten die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> hinsichtlich sämtlicher aus der<br />

Verwendung der überlassenen Grundstücksflächen sowie dem Betrieb des Gastgartens<br />

allenfalls entstehender oder geltend gemachter Ansprüche, Forderungen oder Klagen Dritter<br />

vollkommen- und schad- und klaglos.<br />

Die Antragsteller haben keinerlei Anspruch auf Schadenersatz bei Beschädigung oder<br />

Störung des Betriebes ihrer Anlage (Gastgarten), die durch den Betrieb und die Erhaltung der<br />

Kaiser-Franz-Josef-Straße verursacht werden.<br />

Die Antragsteller verpflichten sich zur Zahlung eines jährlichen Anerkennungsbetrages in<br />

Höhe von € 73,00 zuzüglich einer allfällig anfallenden MwSt. Der Anerkennungsbetrag ist<br />

jährlich im Vorhinein bis längstens 15.04. des jeweiligen Jahres auf ein von der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> bekannt zu gebendes Konto zu überweisen. Der Anerkennungsbetrag wird nach<br />

dem Verbraucherpreisindex 2005, Basis April 2010, wertgesichert.<br />

Unter der Voraussetzung des Abschlusses einer Nutzungsvereinbarung<br />

(Grundbenützungsbewilligung) mit den im Amtsbericht angeführten Inhalten erteilt die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> als Grundeigentümerin des Grundstückes Nr. 770/3, GB 55001<br />

<strong>Bad</strong>gastein, ihre Zustimmung zur Nutzung von Teilflächen als Gastgarten zu dem im<br />

Amtsbericht angeführten Zeitraum und Umfang.<br />

Es ergeht der Amtsantrag:<br />

Der Finanzausschuss möge zu Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließen:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> erteilt als Grundeigentümerin des Grundstückes Nr. 770/3, GB<br />

55001 <strong>Bad</strong>gastein, ihre Zustimmung zur Nutzung von Teilflächen durch die Steak & Mehr<br />

OG, Durda & Dusko Cvetkovic, Kaiser-Franz-Josef-Straße 15, 5640 <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>, als<br />

Gastgarten in der Zeit <strong>vom</strong> 1. Mai bis 30. September eines jeden Jahres in dem im<br />

Amtsbericht angeführten Umfang.<br />

Die Zustimmung wird unter der Voraussetzung des rechtswirksamen Abschlusses einer<br />

Nutzungsvereinbarung (Grundbenützungsbewilligung) zwischen der Straßenrechtsbehörde<br />

(Bürgermeister) und der Steak & Mehr OG, Inh. Durda & Dusko Cvetkovic, Kaiser-Franz-<br />

Josef-Straße 15, 5640 <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>, mit den im Amtsbericht angeführten Inhalten, erteilt.<br />

Herr GV. Dr. Krenn erkundigt sich in Hinblick auf die Gleichbehandlung warum die<br />

Benützungsgebühr der Mozart Ges.mbH höher ist als die der Steak & Mehr OG.<br />

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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />

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Der Vorsitzende klärt auf, dass die Mozart Ges.mbH genau dieselbe Benützungsgebühr<br />

bezahlte, wie die Steak & Mehr OG, diese Gebühr seit 1996 unverändert ist und somit der<br />

Gleichbehandlung entspricht.<br />

Abstimmung: Einstimmige Annahme<br />

Erledigung: Mag. Peter Hinterstoisser<br />

14. Schulkindgruppe im Kindergarten <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> und Schüler der Alterserweiterten<br />

Gruppe im Kindergarten Böckstein: Änderung der monatlichen Gebühren und der<br />

Gebühren für die Ferienbetreuung ab Sept. 2010<br />

Sachverhalt: Amtsbericht <strong>vom</strong> 17.06.2010 – Amtsleitung - VB. Cilly Wallinger<br />

Seit September 2007 gibt es die Schulkindgruppe im Kindergarten <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong>.<br />

Da die Schulkinder nach dem Unterricht in die Schulkindgruppe gehen, hat sich folgende<br />

Staffelung der Gebühren bzw. des Betreuungsangebotes ergeben:<br />

Besuch der Schulkindgruppe 1 Tag (5 Std.) / Wo =<br />

¼ Betreuung<br />

€ 16,00<br />

/ Monat<br />

2 Tage (10 Std.) / Wo = € 32,00 / Monat<br />

3 Tage (15 Std.) / Wo = € 48,00 / Monat ½ Betreuung<br />

4 Tage (20 Std.) / Wo = € 64,00 / Monat<br />

5 Tage (25 Std.) / Wo = € 80,00 / Monat - ¾ Betreuung<br />

Viertelbetreuung = 1 bis 10 Std./Wo<br />

Halbbetreuung = 11 bis 20 Std./Wo<br />

Dreiviertelbetreuung = 21 bis 30 Std/Wo<br />

Ganztagesbetreuung = ab 31 Std./Wo<br />

Bisher wurde dies <strong>vom</strong> Land bewilligt, wobei aber erstmals im Bewilligungsbescheid 2009<br />

darauf hingewiesen worden ist, dass eine Viertelbetreuung nur in Ausnahmefällen möglich<br />

und eine 5-Stunden-Betreuung nicht vorgesehen ist.<br />

Auf Grund des <strong>Gemeinde</strong>vertretungsbeschlusses <strong>vom</strong> 18.05.2010 wurde beim Amt der<br />

Salzburger Landesregierung um Bewilligung einer Schulkindgruppe für das Schuljahr<br />

2010/2011 angesucht.<br />

Die Begründung für die 5- bzw. 10-Std-Betreuung wurde so dargelegt, dass es sich dabei um<br />

berufstätige Eltern handelt, bei denen 1 Elternteil teilzeitbeschäftigt ist und daher nur dieses<br />

geringe Betreuungsangebot benötigt wird bzw. die ohne dieses Angebot der<br />

Teilzeitbeschäftigung nicht nachgehen könnten. Diese Begründung wurde <strong>vom</strong> Land so zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />

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Nun wurde aber <strong>vom</strong> Land darauf hingewiesen, dass die Staffelung bei der ¼- und ½-<br />

Betreuung der Tarife nicht zulässig ist. Sollte die <strong>Gemeinde</strong> diese Staffelung nicht aufheben,<br />

würde eine Schulkindgruppe für das kommende Schuljahr nicht mehr genehmigt werden.<br />

Von der Aufhebung der Staffelung der Tarife sind 10 Kinder betroffen, die entweder für eine<br />

1- oder 3- Tagesbetreuung angemeldet worden sind. Problem dabei wird sein, dass zwar der<br />

Tarif für eine 2- bzw. 4-Tagesbetreuung bezahlt werden muss, aber nur eine 1- bzw. 3-<br />

Tagesbetreuung in Anspruch genommen werden kann, da ansonsten die genehmigte<br />

Kinderanzahl von dzt. 13/Tag (ab Sept. 2010 voraussichtlich nur mehr 12) überschritten<br />

werden würde.<br />

Da aber die Gefahr gegeben ist, dass es ab Herbst 2010 keine Bewilligung für die<br />

Schulkindgruppe mehr geben könnte, wird empfohlen, die Staffelung für die ¼- und ½-<br />

Betreuung sowohl der monatlichen Gebühren als auch für die Semester- und<br />

Sommerferienbetreuung für die Schulkindgruppe und die Schulkinder der Alterserweiterten<br />

Gruppe auf zu heben.<br />

Es ergeht der Amtsantrag:<br />

Der Finanzausschuss möge zur Vorlage an die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließen:<br />

Die Gebühren für die Schulkindgruppe im Kindergarten <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> und für die Schüler in<br />

der Alterserweiterten Gruppe im Kindergarten Böckstein werden ab Sept. 2010 wie folgt<br />

festgelegt:<br />

Besuch der Schulkindgruppe bzw. Schüler der Alterserweiterten Gruppe<br />

1 - 2 Tage ( 5 bis 10 Std.) / Wo = € 32,00 / Monat – ¼ Betreuung<br />

3 - 4 Tage (15 bis 20 Std.) / Wo = € 64,00 / Monat – ½ Betreuung<br />

5 Tage (25 Std.) / Wo = € 80,00 / Monat – ¾ Betreuung<br />

Gebühren für die Ferienbetreuung (Semester- und Sommerferien):<br />

ganztags 4-5 Tage/Wo - € 22,00 / Woche - Ganztagesbetreuung<br />

3 Tage/Wo - € 13,20 / Woche – ¾ Betreuung<br />

2 Tage/Wo - € 8,80 / Woche – ½ Betreuung<br />

1 Tag/Wo - € 4,40 / Woche – ¼ Betreuung<br />

vormittags<br />

4-5 Tage/Wo - € 18,00 / Woche – ¾ Betreuung<br />

2-3 Tage/Wo - € 10,80 / Woche – ½ Betreuung<br />

1 Tag/Wo - € 3,60 / Woche – ¼ Betreuung<br />

nachmittags<br />

3-5 Tage/Wo - € 13,00 / Woche – ½ Betreuung<br />

1-2 Tage/Wo - € 5,20 / Woche – ¼ Betreuung<br />

Abstimmung: Einstimmige Annahme<br />

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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />

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Erledigung: VB Cilly Wallinger<br />

15.) Allfälliges:<br />

a) Information über Besprechnung beim Reinhalteverband<br />

Der Amtsleiter, Herr Mag. Hinterstoisser berichtet, dass bei der heutigen Besprechung<br />

im Reinhalteverband mit den Bürgermeistern und Amtsleitern der <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Hofgastein und Dorfgastein und dem Geschäftsführer des Reinhalteverbands das<br />

Ergebnis der Vergleichsmessungen präsentiert wurde. Von den fünf der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong><br />

<strong>Gastein</strong> vertretenen Standpunkten wurden vier vollinhaltlich bestätigt. Ein offener Punkt<br />

blieb übrig und zwar die Abweichungen der Messstelle im Bereich <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> - <strong>Bad</strong><br />

Hofgastein. In diesem Bereich werden nochmals gemeinsam von Herrn Dr. Frey und der<br />

Firma Jäger Vergleichsmessungen durchgeführt. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Gastein</strong> ist ganz<br />

zuversichtlich, dass dieses noch abzuwartende Ergebnis auch unseren Standpunkt<br />

bestätigen wird. Danach werden finanzielle Verhandlungen aufgenommen.<br />

Da keine weitere Wortmeldung vorliegt, bedankt sich der Vorsitzende bei den<br />

Anwesenden für die Mitarbeit und schließt die Sitzung.<br />

-oooOOOOOOooo-<br />

Vorsitzender: Bürgermeister Gerhard Steinbauer .....................................................................<br />

Amtsleiter Mag. Peter Hinterstoisser<br />

…………………………………………….<br />

Schriftführerin: VB. Birgit Lerchster ...................................................................<br />

ÖVP-Fraktion: ............................................................................<br />

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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />

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SPÖ-Fraktion: ............................................................................<br />

ULB-Fraktion: ............................................................................<br />

FPÖ-Fraktion:<br />

………………………………………………….<br />

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<strong>Protokoll</strong> des Finanzausschusses <strong>vom</strong> 22.06.2010 (Pro.Nr.4/2010)<br />

Seite<br />

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