ihre berufsgenossenschaft organisation und ... - M/S VisuCom GmbH
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Rehabilitation <strong>und</strong> Entschädigung<br />
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Geld- <strong>und</strong> Sachleistungen<br />
Im Versicherungsfall werden gewährt:<br />
Verletztengeld (bei Arbeitsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall,<br />
Wegeunfall oder einer Berufskrankheit)<br />
Höhe: 80 % des Bruttoverdienstes, höchstens Nettoverdienst<br />
(abzüglich Beitragsanteile zur Renten- <strong>und</strong> Arbeitslosenversicherung).<br />
Übergangsgeld (während der Zeit der beruflichen Rehabilitation<br />
oder für die Übergangszeiten, z. B. zwischen zwei Reha-Maßnahmen,<br />
wird der Lebensunterhalt durch ein Übergangsgeld gesichert)<br />
Höhe: 68 % des Verletztengeldes oder<br />
75 % des Verletztengeldes, wenn sich ein Kind im<br />
Haushalt befindet oder der Ehepartner den Versicherten<br />
pflegt ohne berufstätig zu sein oder selbst pflegebedürftig<br />
ist.<br />
Rente<br />
Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen:<br />
•<br />
•<br />
Jahresarbeitsverdienst (JAV) = Bruttoverdienst in den letzten 12<br />
Monaten vor dem Unfallmonat (Höchstgrenze 72.000 Euro)<br />
Die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wird auf<br />
der Gr<strong>und</strong>lage eines medizinischen Gutachtens geschätzt. Die<br />
Entscheidung trifft der Rentenausschuss (Besetzung: Ein Arbeitnehmer-<br />
<strong>und</strong> ein Arbeitgebervertreter) auf Vorschlag der Verwaltung.