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ihre berufsgenossenschaft organisation und ... - M/S VisuCom GmbH

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Rehabilitation <strong>und</strong> Entschädigung<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geld- <strong>und</strong> Sachleistungen<br />

Geld- <strong>und</strong> Sachleistungen<br />

Im Versicherungsfall werden gewährt:<br />

Verletztengeld (bei Arbeitsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall,<br />

Wegeunfall oder einer Berufskrankheit)<br />

Höhe: 80 % des Bruttoverdienstes, höchstens Nettoverdienst<br />

(abzüglich Beitragsanteile zur Renten- <strong>und</strong> Arbeitslosenversicherung).<br />

Übergangsgeld (während der Zeit der beruflichen Rehabilitation<br />

oder für die Übergangszeiten, z. B. zwischen zwei Reha-Maßnahmen,<br />

wird der Lebensunterhalt durch ein Übergangsgeld gesichert)<br />

Höhe: 68 % des Verletztengeldes oder<br />

75 % des Verletztengeldes, wenn sich ein Kind im<br />

Haushalt befindet oder der Ehepartner den Versicherten<br />

pflegt ohne berufstätig zu sein oder selbst pflegebedürftig<br />

ist.<br />

Rente<br />

Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen:<br />

•<br />

•<br />

Jahresarbeitsverdienst (JAV) = Bruttoverdienst in den letzten 12<br />

Monaten vor dem Unfallmonat (Höchstgrenze 72.000 Euro)<br />

Die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wird auf<br />

der Gr<strong>und</strong>lage eines medizinischen Gutachtens geschätzt. Die<br />

Entscheidung trifft der Rentenausschuss (Besetzung: Ein Arbeitnehmer-<br />

<strong>und</strong> ein Arbeitgebervertreter) auf Vorschlag der Verwaltung.

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