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Repetitorium aus Personengesellschaftsrecht

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GesBR: Beendigung<br />

§§ 1205 ff ABGB<br />

• Vereitelung/Erreichung des Gesellschaftszwecks<br />

• Befristung/Eintritt einer auflösenden Bedingung<br />

• Aufhebungsbeschluss<br />

• Verlust des Hauptstammes ohne Nachschusspflicht § 1205<br />

ABGB<br />

• Austritt o Tod des vorletzten Gesellschafters -> Vermögen<br />

geht in Analogie zu § 142 UGB auf den verbleibenden<br />

Gesellschafter über<br />

• Aufkündigung befristeter oder unbefristeter (wichtiger Grund)<br />

GesBR (§ 1212 ABGB)<br />

• vereinbarte Auflösungsgründe<br />

• Keine Liquidation -> schlichte Miteigentumsgemeinschaft<br />

Rep PersG Told 20

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