Repetitorium aus Personengesellschaftsrecht
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GesBR: Beendigung<br />
§§ 1205 ff ABGB<br />
• Vereitelung/Erreichung des Gesellschaftszwecks<br />
• Befristung/Eintritt einer auflösenden Bedingung<br />
• Aufhebungsbeschluss<br />
• Verlust des Hauptstammes ohne Nachschusspflicht § 1205<br />
ABGB<br />
• Austritt o Tod des vorletzten Gesellschafters -> Vermögen<br />
geht in Analogie zu § 142 UGB auf den verbleibenden<br />
Gesellschafter über<br />
• Aufkündigung befristeter oder unbefristeter (wichtiger Grund)<br />
GesBR (§ 1212 ABGB)<br />
• vereinbarte Auflösungsgründe<br />
• Keine Liquidation -> schlichte Miteigentumsgemeinschaft<br />
Rep PersG Told 20