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Repetitorium aus Personengesellschaftsrecht

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Allgemeines<br />

Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft<br />

• Gesellschaftsvertrag weist Wurzelmangel auf<br />

• Gesellschaft wurde bereits vollzogen<br />

• Zivilrechtliche Rechtsfolge: Auflösung ex tunc<br />

• Aber: Problem der Rückabwicklung bereits vollzogener<br />

Gesellschaften – vgl Parallelproblem bei<br />

Dauerschuldverhältnissen<br />

• Teleologische Reduktion der Nichtigkeitsfolge<br />

• Zweck: Bestandsschutz, Vertrauensschutz,<br />

Verkehrsschutz<br />

• -> Rückabwicklung ex nunc<br />

Rep PersG Told 4

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