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Neues Spiel bei EU-Förderungen Fördern mit Übersicht

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Know-How<br />

Starthilfe braucht Durchblick<br />

Fördern <strong>mit</strong> Übersicht<br />

Förderungen können eine gute Geschäftsidee nicht ersetzen. Sie erleichtern den Start in die Unabhängigkeit<br />

aber enorm – die richtige Förderberatung vorausgesetzt.<br />

Das Stichwort „Förderungen“ ist oft<br />

negativ belegt: unübersichtlich, ungenügend,<br />

unberechenbar, denkt<br />

sich mancher. Mag. Stefan Tauchner,<br />

Leiter des Förderservice in der<br />

Investkredit, tritt seit langem gegen<br />

solche Vorbehalte an: „Der Eindruck<br />

der Unübersichtlichkeit ergibt<br />

sich aus der Zahl der ständig<br />

weiterentwickelten Programme.“<br />

Übersicht verschaffen<br />

Dass sich der thematische Durchblick<br />

dennoch eher einem Förder-<br />

Spezialisten und weniger dem operativ<br />

tätigen Unternehmensmanager<br />

eröffnet, verstehe sich von<br />

selbst: „Kompetente Förderungsberatung<br />

ist eine der wesentlichen<br />

Aufgaben verantwortungsvoller Kreditinstitute“,<br />

bricht Tauchner einen<br />

Stab für seine Zunft. Allerdings<br />

warnt er eindringlich, die Jagd nach<br />

den Zuschüssen als Selbstzweck zu<br />

sehen: „Förderungen können eine<br />

betriebswirtschaftliche Idee nicht<br />

ersetzen.“ Projekte, die sich trotz<br />

Zuhilfenahme von Subventionen gerade<br />

einmal so rechnen, haben<br />

kaum Erfolgschancen.<br />

Der Förderdschungel ist im Laufe<br />

der Jahre lichter geworden. Wer<br />

sich auf eigene Beine stellt, kann<br />

in aller Regel <strong>mit</strong> Unterstützung<br />

rechnen. Dazu tritt eine Reihe von<br />

<strong>EU</strong>-gestützten Programmen, die<br />

sich im Wesentlichen an fünf Prinzipien<br />

orientierten: Es sind dies jeweils<br />

Programme im Rahmen der<br />

Unterstützung der Forschungs- und<br />

Entwicklungstätigkeit, Stärkung der<br />

Wettbewerbsfähigkeit von KMU,<br />

Verbesserung der Regionalstruktur,<br />

Förderung des Umweltschutzes sowie<br />

Forcierung von Aus- und Weiterbildung<br />

bzw. Schulung.<br />

KMU voran<br />

„Die Unterstützung von Klein- und<br />

Mittelbetrieben wird auch im neuen<br />

<strong>EU</strong>-Förderreglement ab 2007 enthalten<br />

bleiben“, beruhigt Spezialist<br />

Tauchner. Allerdings sei <strong>mit</strong> einem<br />

Rückgang der Förderbudgets zu<br />

rechnen. Unangetastet bleibt <strong>bei</strong> den<br />

<strong>EU</strong>-Förderungen das Prinzip der Co-<br />

Finanzierung: Die Fördertöpfe aus<br />

Brüssel schütten nur soviel aus, wie<br />

auch die nationalen Regierungen<br />

bereit sind, für ihre Unternehmen<br />

auszugeben. Herrscht Ebbe in den<br />

nationalen Budgets, versiegt auch<br />

der Geldstrom aus Brüssel. Für die<br />

Förderexperten der Volksbank Gruppe<br />

besteht die Herausforderung darin,<br />

gemeinsam <strong>mit</strong> dem Kunden den<br />

optimalen Mix aus Bundes-, Landes-<br />

sowie <strong>EU</strong>-initiierten Förderungen<br />

zu erar<strong>bei</strong>ten und <strong>bei</strong> den Einreichungen<br />

zu beraten. Umfassende<br />

und aktuelle Unterlagen entscheiden<br />

vor allem auf <strong>EU</strong>-Ebene<br />

über Zusage und Ablehnung. Statt<br />

Geld gibt’s Haftungsübernahmen.<br />

Einschnitte in die Förderlandschaft<br />

<strong>Neues</strong> <strong>Spiel</strong> <strong>bei</strong> <strong>EU</strong>-Förderungen<br />

Ab 2007 werden die Regeln für einen Großteil der <strong>EU</strong>-Förderungen neu formuliert. Die regionalen<br />

Zielgebiete werden aufgelöst, Grenzregionen erhalten eine Gnadenfrist.<br />

Die Förderpläne der <strong>EU</strong>-Kommission<br />

für die weitere Entwicklung<br />

des Förderregimes von 2007 bis<br />

2013 liegen erst in Rohfassung am<br />

Tisch. Durch die späte Verabschiedung<br />

des neuen <strong>EU</strong>-Haushalts für<br />

die neue Budgetperiode – eine undetaillierte<br />

Einigung wurde erst zu<br />

Jahresende erzielt – hängen viele<br />

<strong>EU</strong>-relevante Finanzplanungen, die<br />

über das Jahr 2007 hinausgehen,<br />

immer noch in der Luft.<br />

Absehbar ist, dass Österreich <strong>mit</strong><br />

Einschnitten in der Regional- und<br />

Wirtschaftspolitik rechnen muss.<br />

Das Burgenland wird in der nächsten<br />

Programmperiode seinen besonderen<br />

Förderstatus als Ziel-1-<br />

Gebiet verlieren, im Zuge des „Phasing-out“-Konzepts<br />

soll aber eine<br />

Übergangsunterstützung <strong>mit</strong> jährlich<br />

abnehmender Intensität eingeführt<br />

werden. Weiters ist für jedes<br />

Bundesland ein Regionalprogramm<br />

zur Stärkung der regionalen<br />

Wettbewerbsfähigkeit und – ähnlich<br />

wie bisher – ein nationales Beschäftigungsprogramm<br />

in Aussicht<br />

genommen. Umstritten ist noch das<br />

Schicksal der österreichischen<br />

Grenzregionen zu den neuen Mitgliedsländern.<br />

Österreich kämpft<br />

hier für die Beibehaltung regional<br />

abgegrenzter Unternehmensförderungen.<br />

Gegenüber den <strong>bei</strong>den vorangegangenen<br />

Programmperioden wird<br />

es im Zeitraum 2007 bis 2013 keine<br />

<strong>EU</strong>-Fördergebietskulisse mehr<br />

geben. Das Feilschen um Grenzen<br />

und Regionen hat auf <strong>EU</strong>-Ebene ein<br />

Ende. Räumliche Schwerpunktsetzungen<br />

können nur mehr von den<br />

Mitgliedsstaaten und ihren Regionen<br />

(Bundesländern) vorgenommen<br />

werden. Laut Kommissionsentwurf<br />

nennt die neue Programmgeneration<br />

drei Prioritäten: Die wirtschaftlichen<br />

Unterschiede zwischen<br />

den 25 Mitgliedsstaaten sollen<br />

eingeebnet werden, Regionalprogramme<br />

sollen den wirtschaftlichen<br />

Wandel abfedern, die grenzübergreifende<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t<br />

wird alle Landregionen entlang der<br />

Binnengrenzen sowie bestimmte<br />

Landregionen entlang der Außengrenze<br />

betreffen.Gute Nachricht für<br />

die Kleinen: KMU werden auch im<br />

neuen Reglement als förderwürdig<br />

gelten.<br />

Informationen: Mag. Stefan Tauchner,<br />

Investkredit Bank AG.<br />

Tel.: +43/1/531 35/636<br />

www.unternehmer-net.at/foerderungen<br />

3


Aktuell<br />

Verbesserungen <strong>mit</strong> Vorbehalten<br />

Steuererleichterungen für<br />

Unternehmer ab 2007<br />

Ab dem Jahr 2007 treten neue steuerliche Erleichterungen und Förderungen für Kleinunternehmer<br />

in Kraft.<br />

Insbesondere für Einnahmen-Ausgaben-Rechner<br />

wurde nun eine neue,<br />

steuerlich sehr interessante Eigenkapitalbegünstigung<br />

geschaffen, die<br />

diesmal endlich auch Freiberuflern<br />

zugute kommt. Bilanzierer können<br />

von den Steuerzuckerln grundsätzlich<br />

nicht profitieren, wo<strong>mit</strong> ein Wechsel<br />

der Gewinner<strong>mit</strong>tlungsart <strong>bei</strong><br />

manchem von Vorteil sein könnte.<br />

Stichwort Freibetrag für investierte<br />

Gewinne: Bei (betriebsführenden) Einnahmen-Ausgaben-Rechnern<br />

bleibt<br />

ab dem Jahr 2007 ein Gewinnanteil<br />

von bis zu zehn Prozent – höchstens<br />

E 100.000 p.a. – dann steuerfrei,<br />

wenn er in ungebrauchte, körperliche,<br />

abnutzbare Wirtschaftsgüter des<br />

Anlagevermögens <strong>mit</strong> einer Nutzungsdauer<br />

von mindestens vier Jahren<br />

investiert wird. Dazu zählen <strong>bei</strong>spielsweise<br />

Maschinen, Betriebs- und<br />

Geschäftsausstattung, Lkw, Taxifahrzeuge,<br />

EDV etc, nicht hingegen<br />

aber Gebäude, Pkw, Kombis oder gebrauchte,<br />

geringwertige Wirtschaftsgüter.<br />

Aber auch bestimmte Wertpapiere<br />

(Anleihen und Anleihenfonds)<br />

sind begünstigte Investitionen, wenn<br />

sie zumindest vier Jahre gehalten<br />

werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums<br />

können die Wertpapiere wieder<br />

veräußert werden.<br />

Hier ist allerdings Vorsicht geboten!<br />

Nicht unter die neue Begünstigung<br />

fallen nach Interpretation der Finanzbehörde<br />

jene Selbstständigen,<br />

die keinen Betrieb haben, wie zum<br />

Beispiel Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

<strong>mit</strong> Einkünften aus (sonstiger)<br />

selbstständiger Ar<strong>bei</strong>t, Aufsichtsräte<br />

oder Stiftungsvorstände.<br />

Beispiel:<br />

Betragen der Jahresgewinn<br />

e 120.000, die Anschaffungskosten<br />

einer Maschine e 11.000,<br />

kann ein Steuerfreibetrag von<br />

e 11.000 geltend gemacht werden.<br />

Der zu versteuernde Jahresgewinn<br />

reduziert sich daher auf<br />

e 109.000 !<br />

Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechner vs. Bilanzierer<br />

Die neue Begünstigung ist da<strong>mit</strong> vor<br />

allem <strong>bei</strong> Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechnern <strong>mit</strong> hohem Einkommen attraktiv<br />

– insbesondere dort, wo ein<br />

Wechsel in eine GmbH <strong>bei</strong>spielsweise<br />

aus berufsrechtlichen Gründen (Arzt<br />

u.a.) nicht möglich ist. Ein Freiberufler<br />

<strong>mit</strong> einem Einkommen von <strong>bei</strong>spielsweise<br />

E 500.000 kann ab 2007<br />

pro Jahr E 50.000 steuerfrei stellen<br />

und sich so<strong>mit</strong> E 25.000 an Einkommensteuer<br />

ersparen, vorausgesetzt,<br />

dass er in diesem Ausmaß<br />

investiert oder Anleihen erwirbt.<br />

Die <strong>bei</strong> Bilanzierern anwendbare Begünstigung<br />

für nicht entnommene<br />

Gewinne bringt in diesem Fall ebenfalls<br />

eine Steuerersparnis von maximal<br />

E 25.000 p.a. Jedoch ist <strong>bei</strong> der<br />

Begünstigung für nicht entnommene<br />

Gewinne dieser für sieben Jahre im<br />

Betrieb gebunden. Bei vorzeitiger Entnahme,<br />

d.h. vor Ablauf von sieben<br />

Jahren, kommt es zu einer Nachversteuerung.<br />

Derzeit können Einnahmen-Ausgaben-Rechner<br />

nur so genannte „Anlaufverluste“,<br />

das sind Verluste, die in<br />

den ersten drei Kalenderjahren ab Eröffnung<br />

des Betriebes entstanden<br />

sind, im Falle künftiger Gewinne als<br />

Verlustvorträge geltend machen. Mit<br />

dem Inkrafttreten des KMU-Förderungsgesetz<br />

2006 kommt es ab 2007<br />

hingegen insoweit zu einer Änderung,<br />

als zukünftig nicht mehr die Verluste<br />

der ersten drei Wirtschaftsjahre ab<br />

Betriebseröffnung, sondern jeweils<br />

der letzten drei Wirtschaftsjahre vortragsfähig<br />

sind!<br />

Diese Neuregelung wird in einzelnen<br />

Fällen zwar Vorteile bringen, können<br />

doch in Zukunft auch Verluste außerhalb<br />

der dreijährigen Anlaufphase bis<br />

zu drei Jahre lang vorgetragen werden.<br />

Sie erscheint aber nicht zuletzt<br />

dadurch besonders problematisch,<br />

dass die bisher bereits angefallenen<br />

Verluste der ersten drei Jahre nicht<br />

zementiert werden. In der Regel waren<br />

jedoch gerade die in der Anlaufphase<br />

nach einer Betriebseröffnung<br />

entstandenen Verluste besonders<br />

hoch. Nach der Neuregelung wird<br />

Beispiel:<br />

Hat ein Unternehmer seinen Betrieb<br />

im Jahr 2001 eröffnet, in den Jahren<br />

2001 bis 2004 jährlich Verluste<br />

geschrieben und erst ab dem<br />

Jahr 2005 jährlich Gewinne erzielt,<br />

so war nach der bisherigen Gesetzeslage<br />

der Verlust des Jahres<br />

2004 zwar verloren, die Verluste<br />

der Jahre 2001 bis 2003 blieben<br />

jedoch zeitlich unbegrenzt vortragsfähig<br />

und konnten daher gegen<br />

einen Gewinn in 2005 und<br />

2006 oder auch in späteren Veranlagungszeiträumen<br />

verrechnet<br />

werden.<br />

Durch die Änderungen des KMU-<br />

Förderungsgesetzes 2006 kann in<br />

unserem Beispiel im Jahr 2007 nur<br />

mehr der Verlust des Wirtschaftsjahres<br />

2004 verrechnet werden. In<br />

der Veranlagung 2008 steht in unserem<br />

Beispiel entgegen der bisherigen<br />

Regelung überhaupt kein<br />

Verlustvortrag mehr zu.<br />

nunmehr „rückwirkend“ in die Vortragsfähigkeit<br />

der Verlust eingegriffen,<br />

was verfassungsrechtlich bedenklich<br />

erscheint. Es bleibt daher<br />

abzuwarten, wie der Verfassungsgerichtshof<br />

in dieser Frage künftig entscheiden<br />

wird.<br />

Abschließend bleibt noch zu bemerken,<br />

dass die bislang <strong>bei</strong> E 22.000<br />

liegende „Kleinunternehmergrenze“<br />

ab 1.1.2007 auf E 30.000 angehoben<br />

wird. Betragen die jährlichen Umsätze<br />

nicht mehr als E 30.000, muss<br />

keine Umsatzsteuer an das Finanzamt<br />

abgeführt werden. Vorsteuerabzug<br />

steht dann aber auch keiner zu.<br />

Der Autor: Mag. Alexander Komarek,<br />

LL.M., Steuerberater <strong>bei</strong> LBG Wirtschaftstreuhand<br />

Österreich (www.lbg.at).<br />

Weiter Infos unter +43/1/53105-720<br />

oder alexander.komarek@lbg.at.<br />

4


Wann sind Essensbons an Mitar<strong>bei</strong>ter lohnsteuerfrei<br />

Mahlzeit!<br />

Tipp<br />

Viele Ar<strong>bei</strong>tgeber gewähren ihren Mitar<strong>bei</strong>tern freie oder verbilligte Mahlzeiten als zusätzliche<br />

Sozialleistung. Ob und in welcher Höhe diese freien bzw. verbilligten Mahlzeiten oder Essensbons<br />

von der Lohnsteuer befreit sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab.<br />

Grundsätzlich sind Essensbons und<br />

verbilligte oder freie Mahlzeiten nur<br />

dann von der Lohnsteuer befreit,<br />

wenn der Ar<strong>bei</strong>tgeber diese Zuwendungen<br />

freiwillig gewährt. Hat<br />

der Mitar<strong>bei</strong>ter einen Rechtsanspruch<br />

(z.B. auf Grund eines Kollektivvertrages)<br />

auf die freien oder<br />

verbilligten Mahlzeiten, steht die<br />

Lohnsteuerbefreiung nicht zu, und<br />

das Essen ist als Sachbezug zu versteuern.<br />

Auch Barzahlungen an Ar<strong>bei</strong>tnehmer<br />

sind nicht begünstigt.<br />

Steuerfrei bleiben Bons für Mahlzeiten<br />

bis zu einem Wert von<br />

E 4,40 pro Ar<strong>bei</strong>tstag. Können die<br />

Gutscheine allerdings auch zur Bezahlung<br />

von Lebens<strong>mit</strong>teln verwendet<br />

oder in von der Ar<strong>bei</strong>tsstätte weiter<br />

entfernten Gaststätten eingelöst<br />

werden, ist nur ein Betrag von<br />

E 1,10 pro Ar<strong>bei</strong>tstag steuerfrei.<br />

Ob die Mahlzeiten im Betrieb des<br />

Ar<strong>bei</strong>tgebers (z.B. in einer Werksküche<br />

oder Kantine) eingenommen<br />

werden, oder ob die Einnahme der<br />

Mahlzeiten in einem nahe gelegenen<br />

Gasthaus erfolgt, ist prinzipiell<br />

unerheblich. Als „Gaststätten“ gelten<br />

aber nur solche, die an den Ar<strong>bei</strong>tstagen<br />

ein Vollmenü anbieten.<br />

Der Begriff „nahe gelegen“ hängt<br />

von den ortsüblichen Verhältnissen<br />

ab. Grundsätzlich kann man davon<br />

ausgehen, dass eine Gaststätte<br />

dann als nahe gelegen gilt, wenn<br />

die Einnahme der Mahlzeit unter<br />

Berücksichtigung der Wegzeit<br />

innerhalb der Mittagspause möglich<br />

ist. Die Finanz geht davon aus,<br />

dass das in Ballungszentren <strong>bei</strong><br />

Wegzeiten von bis zu 15 Minuten<br />

Fußweg der Fall ist.<br />

Können Essensgutscheine auch zur<br />

Bezahlung <strong>bei</strong>spielsweise in Lebens<strong>mit</strong>telgeschäften,<br />

Konditoreien,<br />

Bäckereien oder Fleischhauereien<br />

verwendet werden, steht der erhöhte<br />

Freibetrag in Höhe von<br />

E 4,40 nicht zu. In diesem Fall bleibt<br />

nur ein Betrag von E 1,10 steuerfrei.<br />

Schädlich für die Anwendung<br />

des erhöhten Freibetrages von E<br />

4,40 ist auch der Umstand, dass die<br />

Bons neben Gaststätten in der Umgebung<br />

des Ar<strong>bei</strong>tsplatzes zusätzlich<br />

auch in Gaststätten eingelöst<br />

werden können, die nicht im Nahbereich<br />

der Ar<strong>bei</strong>tsstelle liegen, auch<br />

hier bleiben nur E 1,10 von der<br />

Lohnsteuer befreit. Weiters sollte<br />

darauf geachtet werden, dass die<br />

Mitar<strong>bei</strong>ter die Essensmarken nur<br />

an Ar<strong>bei</strong>tstagen einlösen können und<br />

dass die Speisen nicht nach Hause<br />

<strong>mit</strong>genommen werden können, da<br />

andernfalls auch wieder nur der niedrigere<br />

Freibetrag zusteht.<br />

Abschließend bleibt auch noch festzuhalten,<br />

dass es sich <strong>bei</strong> der steuerlichen<br />

Begünstigung für Essensbons<br />

um einen Freibetrag und nicht<br />

um eine Freigrenze handelt. Das bedeutet,<br />

dass E4,40 bzw. E1,10<br />

auf jeden Fall steuerfrei bleiben,<br />

auch wenn die Bons über einen diese<br />

Höhe übersteigenden Betrag<br />

ausgestellt sind. Hier ist nur der<br />

E4,40 bzw. E1,10 übersteigende<br />

Betrag als Sachbezug steuerpflichtig.<br />

Die Autorin: Mag. Daniela Mühlberger,<br />

Beraterin <strong>bei</strong> LBG Wirtschaftstreuhand<br />

Österreich (www.lbg.at).<br />

Mehr Infos unter +43/1/53105-720<br />

oder d.muehlberger@lbg.at.<br />

Ran an den Speck!<br />

aws fördert Mikrokredite für KMU<br />

Kleinere und <strong>mit</strong>tlere Betriebe naschen ab sofort am Förderkuchen <strong>mit</strong>.<br />

Die staatliche Förderbank austria<br />

wirtschaftsservice (aws) startete<br />

Anfang Juli <strong>mit</strong> der Umsetzung des<br />

von der Bundesregierung angekündigten<br />

Maßnahmen- und Förderpakets<br />

für Klein- und Mittelbetriebe<br />

(KMU) und Einpersonenunternehmen<br />

(EPU). Das Paket umfasst<br />

die Übernahme von Bürgschaften<br />

<strong>bei</strong> Mikrokrediten.<br />

„Besonders kleine Kredite bis zu<br />

E 25.000 werden am Markt nicht<br />

ausreichend angeboten“, meint<br />

aws-Geschäftsführer Peter Takacs.<br />

Die aws fördert durch Übernahme<br />

eine Bürgschaft in Höhe von 80 Prozent<br />

des Kreditbetrages, <strong>bei</strong> Investitionskrediten<br />

bis zu einer Laufzeit<br />

von 20 Jahren und <strong>bei</strong> Betriebs<strong>mit</strong>telkrediten<br />

bis zu maximal<br />

fünf Jahren. Bürgschaften und<br />

Kreditbetrag werden pro Unternehmen<br />

und Kalenderjahr gewährt,<br />

es können also pro Unternehmen<br />

auch mehrer Mikrokredite gefördert<br />

werden.<br />

Bedingung für die<br />

Förderung<br />

Bedingung für die Förderung ist,<br />

dass das Unternehmen weniger als<br />

50 Mitar<strong>bei</strong>ter hat und maximal<br />

zehn Millionen Euro Umsatz bzw.<br />

Bilanzsumme aufweist. Ausgenommen<br />

sind Betriebe der Tourismus-<br />

und Freizeitwirtschaft, was<br />

<strong>mit</strong> Problemen in der Abwicklung<br />

begründet wird. Tacacs rechnet <strong>mit</strong><br />

jährlich rund 500 Anträgen und da<strong>mit</strong><br />

einem Fördervolumen von rund<br />

zehn Millionen Euro.<br />

Der Rahmen für „Double Equity“<br />

wurde ab 1. Juli auf zwei Millionen<br />

Euro erhöht. Mit dem Programm soll<br />

die Finanzierung von KMU, die sich<br />

in der Gründungs- oder Frühphase<br />

befinden, durch Verdoppelung des<br />

Eigenkapitals erleichtert werden.<br />

Ausgenommen sind wieder Freizeit-<br />

und Tourismusbetriebe. Gefördert<br />

wird durch eine Kreditbürgschaft<br />

für bis zu 100 Prozent<br />

des Kreditbetrages. Eingereicht<br />

wird über die Volksbank.<br />

2005 haben 100 Unternehmen dieses<br />

Instrument in Anspruch genommen,<br />

für 2006 wird eine weitere<br />

Steigerung erwartet.<br />

Verlustvortrag<br />

Fördermaßnahmen für Kleinunternehmen<br />

umfassen weiters den Verlustvortrag<br />

neu, der es allen Unternehmen<br />

drei Jahre lang ermöglicht,<br />

Belastungen und Gewinne optimal<br />

zu verteilen, den 10-Prozent-Freibetrag<br />

für investierte Gewinne sowie<br />

die für die Umsatzsteuer relevante<br />

Erhöhung der Kleinunternehmergrenze<br />

von E 22.000 auf<br />

E 30.000 Umsatz.<br />

Informationen: Mag. Stefan Tauchner,<br />

Investkredit Bank AG.<br />

Tel.: +43/1/531 35/636<br />

www.unternehmer-net.at/foerderungen<br />

5


Aktuell<br />

Unternehmens-Rating<br />

Chancen nutzen,<br />

Risiken erkennen<br />

Basel II sorgte schon im Vorfeld des geplanten Inkrafttretens am 1.1.2007 für Unruhe. Viele Unternehmer<br />

wissen nicht genau, was <strong>mit</strong> den neuen Regelungen im Kreditgeschäft auf sie zukommt.<br />

Viele <strong>mit</strong>telständische Betriebe sind<br />

auf faire Finanzierungskonditionen<br />

angewiesen. Wir verstehen uns als<br />

Partner des Mittelstandes, deshalb<br />

wird von den Volksbanken ein Ratingverfahren<br />

eingesetzt, das speziell<br />

auf unsere Kunden zugeschnitten<br />

ist.<br />

Generell ist ein Rating nichts anderes<br />

als die Beurteilung und Bewertung<br />

verschiedener Faktoren, um<br />

anhand des Ergebnisses die Bonität<br />

des Unternehmens einschätzen zu<br />

können. Daraus leiten sich die Kosten<br />

für die Bank und so<strong>mit</strong> die Kosten<br />

für den Kreditnehmer ab. Das<br />

Rating wird in der Regel von der kreditgebenden<br />

Bank durchgeführt. So<strong>mit</strong><br />

wird die Beziehung – die Partnerschaft<br />

– zwischen dem Firmenkunden<br />

und seiner Volksbank noch<br />

enger, noch vertrauter, noch intensiver.<br />

Wenn Sie schon im Vorfeld auf<br />

Ihr Rating hinar<strong>bei</strong>ten, umso besser:<br />

Sie profitieren von der Erfahrung<br />

und Kompetenz Ihres Kundenberaters.<br />

Schaffen wir gemeinsam<br />

die Voraussetzungen für ein gutes<br />

Ratingergebnis und da<strong>mit</strong> beste Zukunftsperspektiven<br />

für Ihr Unternehmen.<br />

Notenvergabe<br />

6<br />

Volksbank Ratingklassen<br />

Bei einem Rating werden verschiedene<br />

qualitative und quantitative<br />

Faktoren erhoben und <strong>mit</strong> Punkten<br />

bewertet. Aus dieser Punktebewertung<br />

ergibt sich am Ende eine Gesamtpunktzahl,<br />

die in eine sogenannte<br />

Ratingklasse fällt. Diese Ratingklasse<br />

ist <strong>mit</strong> einer Schulnote<br />

vergleichbar. Je mehr Punkte ein<br />

Unternehmen sammelt, desto besser<br />

die Schulnote, respektive die Ratingklasse.<br />

Aus der Ratingklasse<br />

kann die Bank die Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

für einen Kreditnehmer<br />

ableiten. Die folgende Tabelle<br />

zeigt die von den Volksbanken verwendeten<br />

Ratingklassen und deren<br />

Bedeutung. In jeder Ratingklasse<br />

werden die gerateten Unternehmen<br />

nochmals in jeweils fünf Unterstufen<br />

unterteilt, um eine bessere, genauere<br />

Bewertung zu ermöglichen.<br />

Ein internes Rating durch Ihre Volksbank<br />

ist eine faire, auf statistischen<br />

Grundlagen aufgebaute, transparente<br />

und objektive Beurteilung Ihrer<br />

Bonität. Ein intaktes Vertrauensverhältnis<br />

zwischen Unternehmen<br />

und Bank ist sehr wichtig. Nur<br />

durch eine offene Informationspolitik<br />

von <strong>bei</strong>den Seiten kann die notwendige<br />

Transparenz über die Lage<br />

des Unternehmens und die Möglichkeiten<br />

zur Verbesserung des Ratings<br />

geschaffen werden. Eine gute<br />

Vorbereitung ist hier<strong>bei</strong> der halbe<br />

Erfolg!<br />

1. Beste Qualität, geringstes Ausfallrisiko. Diese Ratingklasse ist nur für Länder<br />

und Unternehmen <strong>mit</strong> entsprechendem externen Rating (Moody’s,<br />

Standard & Poor’s oder Fitch IBCA) geöffnet.<br />

2. Sehr gute Bonität.<br />

3. Gute bis <strong>mit</strong>tlere Bonität. Viele gute Investment-Attribute, aber auch Elemente,<br />

die sich <strong>bei</strong> veränderter Wirtschaftslage negativ auswirken können.<br />

4. Noch akzeptable bis bereits mangelhafte Qualität. Es besteht ein mangelnder<br />

Schutz gegenüber einer sich verändernden Wirtschaftslage.<br />

Die letzte Unterstufe innerhalb der Klasse ist als Grenze zum Ausfall zu<br />

verstehen. Dies sind Unternehmen, die aus Risikoüberlegungen bereits<br />

intensiv betreut werden.<br />

5. Schlechte Qualität. Es besteht nur eine geringe Sicherheit für die langfristige<br />

Bedienung der Schulden. Ein Zahlungsverzug droht bereits kurzfristig<br />

oder ist bereits eingetreten. In die letzte Unterstufe dieser Klasse<br />

kommen insolvente Unternehmen.<br />

In das Rating fließen neben dem Bilanzrating<br />

und den qualitativen Faktoren<br />

auch die sogenannten „Risikofaktoren”<br />

<strong>mit</strong> ein. Risikofaktoren<br />

treten in der Regel sehr selten auf,<br />

haben dann aber zum Teil sehr starke<br />

negative Auswirkungen auf das<br />

Rating. Risikofaktoren sind unter anderem<br />

Zahlungsausfälle, anhaltende<br />

Liquiditätsprobleme oder schlechte<br />

Beurteilungen durch Auskunfteien.<br />

Auffälligkeiten in der Liquiditätssituation<br />

des Unternehmens führen<br />

oftmals zu einer Verschlechterung<br />

des Ratings. Es geht hier<strong>bei</strong> vor allem<br />

um die Einhaltung von Zahlungsund<br />

Rückzahlungsvereinbarungen<br />

oder um allgemeine Auffälligkeiten<br />

im Zahlungs- und Buchungsverhalten,<br />

z.B. Wechselprotesten.<br />

Das Rating findet einmal im Jahr<br />

statt, um da<strong>mit</strong> der wirtschaftlichen<br />

Situation und den veränderten Gegebenheiten<br />

im Unternehmen und<br />

am Markt gerecht zu werden.<br />

www.unternehmer-net.at<br />

Basel II<br />

Unternehmens-Rating<br />

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Aktuell<br />

Abfertigung Neu<br />

Aufruf zum Beitritt<br />

Eine Zwangszuweisung der Gebietskrankenkassen steht für all jene Unternehmen ins Haus, die<br />

zwar Beiträge für Mitar<strong>bei</strong>ter leisten, sich aber noch für keine bestimmte Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />

entschieden haben!<br />

Seit 01.01.2003 gibt es in Österreich<br />

ein neues Abfertigungsgesetz,<br />

das den Unternehmer verpflichtet,<br />

für seine Dienstnehmer ab dem<br />

zweiten Beschäftigungsmonat Beiträge<br />

in eine Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />

einzubezahlen. Der Vorteil<br />

liegt darin, dass er nun für seine<br />

neuen Mitar<strong>bei</strong>ter keine Rücklagen<br />

mehr bilden muss. Die Höhe der Beiträge<br />

lässt sich leicht berechnen:<br />

immer 1,53 Prozent des Bruttolohns<br />

bzw. –gehalts, inkl. Sonderzahlungen.<br />

Zwangsverpflichtet<br />

Hat ein Unternehmen bereits Dienstnehmer<br />

angemeldet, die nach dem<br />

Stichtag 01.01.2003 ins Unternehmen<br />

eingetreten sind, und noch keine<br />

Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse ausgewählt,<br />

wird er per 01.12.2006 zu<br />

einer von der Gebietskrankenkasse<br />

ausgewählten Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />

zwangszugewiesen.<br />

Um das zu verhindern, ist es ratsam,<br />

noch vor dem 10.11.2006 einen Beitrittsvertrag<br />

<strong>bei</strong> der Volksbank Ihres<br />

Vertrauens abzuschließen. Denn diese<br />

bietet in Zusammenar<strong>bei</strong>t <strong>mit</strong> der<br />

Victoria-Volksbanken-Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />

AG das neue Abfertigungssystem<br />

an. Versäumt der<br />

Dienstgeber die oben genannte Frist<br />

(10.11.2006), besteht für ihn lediglich<br />

die Möglichkeit, den ihm<br />

zwangszugewiesenen Beitrittsvertrag<br />

per Bilanzstichtag der zugeteilten<br />

Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />

(meist 31.12.) zu kündigen, um zu<br />

seiner bevorzugten Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />

zu wechseln.<br />

Um dem neuen Abfertigungssystem<br />

der Victoria-Volksbanken-Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />

AG <strong>bei</strong>zutreten ist<br />

vom Dienstgeber folgendes zu tun:<br />

1. Beitrittsvertrag (liegt in allen<br />

Volksbanken auf bzw. kann unter<br />

www.bav.victoria.at heruntergeladen<br />

werden) vollständig ausfüllen,<br />

erforderliche Legitimation <strong>bei</strong>legen<br />

und unterfertigt in einer Volksbank-<br />

Filiale abgeben – oder direkt an die<br />

Victoria-Volksbanken-Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />

AG, 1013 Wien,<br />

Schottengasse 10, schicken.<br />

2. Weiters ist nur noch die Kassenleitzahl<br />

der Victoria-Volksbanken-<br />

Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse AG<br />

(71800) <strong>bei</strong> der Anmeldung des neuen<br />

Dienstnehmers der Gebietskrankenasse<br />

zu melden.<br />

Ab diesem Zeitpunkt werden die entsprechenden<br />

Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekassen<strong>bei</strong>träge<br />

über die Gebietskrankenkasse<br />

eingehoben und an<br />

die Victoria-Volksbanken-Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />

AG weitergeleitet.<br />

Die Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse verwaltet<br />

und veranlagt die Beträge für<br />

die Dienstnehmer. Alljährlich werden<br />

die Dienstnehmer schriftlich<br />

über den aktuellen Kontostand informiert.<br />

Abfertigung Alt – Abfertigung Neu<br />

Aus Alt mach Neu!<br />

Der Übertritt in das neue Abfertigungssystem ist immer noch ein Thema und sowohl für Dienstgeber<br />

als auch für Dienstnehmer interessant!<br />

Für alle Dienstnehmer die nach dem<br />

01.01.2003 in ein Unternehmen neu<br />

eingetreten sind, gilt automatisch<br />

das neue Abfertigungsgesetz. Aber<br />

auch für Dienstnehmer, die schon<br />

seit längerer Zeit in einem Unternehmen<br />

beschäftigt sind, besteht<br />

die Möglichkeit, in das neue Abfertigungssystem<br />

zu wechseln. Dieser<br />

Schritt bringt sowohl dem Dienstgeber<br />

als auch dem Dienstnehmer<br />

Vorteile.<br />

Die Vorteile für den Dienstgeber liegen<br />

in erster Linie darin, dass er<br />

sich künftig um keine Rückstellungen<br />

für die Abfertigungsansprüche<br />

seiner Dienstnehmer kümmern<br />

muss. Dem Dienstnehmer entgehen<br />

nun die bisher erworbenen Abfertigungsansprüche<br />

nicht mehr – auch<br />

<strong>bei</strong> Selbstkündigung. Interessant für<br />

die Dienstnehmer ist der Wechsel<br />

auch dann, wenn im alten System<br />

bereits 25 Dienstjahre vorhanden<br />

sind und sich dadurch seine Ansprüche<br />

nicht mehr weiter erhöhen.<br />

Bei einem Wechsel des Dienstnehmers<br />

in das neue Abfertigungssystem<br />

werden die bisher erworbenen<br />

Abfertigungsansprüche vom Dienstgeber<br />

direkt in die Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />

eingebracht.<br />

Ab dem Stichtag des Übertritts zahlt<br />

der Dienstgeber die laufenden MV-<br />

Beiträge über die Gebietskrankenkasse<br />

an die Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />

seiner Wahl.<br />

Um in das neue Abfertigungssystem<br />

zu wechseln, ist vom Dienstgeber<br />

bzw. Dienstnehmer folgendes zu<br />

unternehmen:<br />

1. Der Dienstgeber und der Dienstnehmer<br />

vereinbaren – in Anlehnung<br />

an den gültigen Kollektivvertrag –<br />

die Höhe des Übertragungsbetrages,<br />

unterfertigen gemeinsam eine entsprechende<br />

Einzelvereinbarung und<br />

senden diese an die Victoria-Volksbanken-Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />

AG.<br />

2. Der Dienstgeber überweist den<br />

Übertragungsbetrag direkt an die<br />

Victoria-Volksbanken-Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />

AG. Es besteht selbstverständlich<br />

auch die Möglichkeit,<br />

den vereinbarten Betrag in bis zu 5<br />

jährlichen Raten von je 20 Prozent<br />

zu leisten.<br />

Gleichzeitig muss der Dienstgeber<br />

an die Gebietskrankenkasse auch<br />

eine Änderungsmeldung durchführen,<br />

da<strong>mit</strong> die GKK ab dem vereinbarten<br />

Übertrittsstichtag die laufenden<br />

Beiträge einheben und an die<br />

Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse weiterleiten<br />

kann.<br />

3. Von der Victoria-Volksbanken-Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />

AG wird der<br />

Übertragungsbetrag und auch die<br />

laufenden MV-Beiträge veranlagt<br />

und der Dienstnehmer wir jährlich<br />

über seinen aktuellen Kontostand<br />

informiert.<br />

7


Immobilien<br />

Leasen statt kaufen<br />

Bilanz- und Ratingoptimierung durch ein innovatives Finanzierungsinstrument<br />

Leasing gilt für Unternehmen inzwischen<br />

als interessante Finanzierungsalternative<br />

zu Krediten.<br />

Leasing kann jedoch auch das Banken-Rating<br />

und da<strong>mit</strong> die Bonitätseinstufung<br />

von Unternehmen positiv<br />

beeinflussen.<br />

Vor Jahren galt Leasing als Finanzierungsalternative<br />

für finanzschwache<br />

Unternehmen, die nur erschwert<br />

Zugang zu Krediten hatten.<br />

Ein erfolgreicher Unternehmer<br />

war stolz darauf, in seiner Bilanz<br />

Vermögenswerte im Immobilienbereich<br />

auszuweisen. Die entsprechende<br />

Finanzierungsstruktur war<br />

nicht immer optimal gewählt, waren<br />

doch einerseits oft erhebliche<br />

Eigen<strong>mit</strong>tel durch die Anschaffung<br />

der betriebsnotwendigen Immobilien<br />

gebunden und wurde andererseits<br />

Anlagevermögen über kurzfristige<br />

Kredite nicht fristenkonform<br />

finanziert.<br />

Unternehmen müssen zwar die Nutzung<br />

ihrer Immobilien sichern, jedoch<br />

ist dafür der Eigentumserwerb<br />

nicht unbedingt notwendig. Unternehmen<br />

werden langfristig nicht<br />

am Besitz, sondern am Verdienst<br />

gemessen.<br />

8<br />

Das Immobilienleasingmodell der<br />

Immoconsult ist vor diesem Hintergrund<br />

die ideale fristenkonforme,<br />

d.h. langfristige Finanzierungsform.<br />

Das Objekt wird nicht in der Bilanz<br />

des Unternehmens ausgewiesen,<br />

sondern das Unternehmen nutzt das<br />

Objekt für seine Zwecke und zahlt<br />

nur die Leasingrate. Darüber hinaus<br />

ist Immobilienleasing eine wesentlich<br />

flexiblere Finanzierungslösung.<br />

Das Objekt kann z.B. am Ende<br />

der Leasinglaufzeit erworben<br />

werden oder aber – falls die Immobilie<br />

nicht mehr betriebsnotwendig<br />

sein sollte – ein anderer Nutzer gesucht<br />

werden, der den Leasingvertrag<br />

übernimmt. Diese Vorgehensweise<br />

ist wesentlich kostengünstiger<br />

(da nur die Mietvertragsgebühr<br />

anfällt) als der Verkauf der Immobilie<br />

(Kosten der Grunderwerbsteuer<br />

und Eintragungsgebühr).<br />

Rating verbessern<br />

Die daraus resultierende Flexibilität<br />

und die Auswirkungen der<br />

langfristigen bilanzneutralen Finanzierungsform<br />

spiegeln sich im<br />

Bilanzbild des Unternehmens und<br />

der daraus abgeleiteten Unternehmensbewertung<br />

(Rating) wider.<br />

Leasing führt demnach zu keiner<br />

Erhöhung der Verbindlichkeiten und<br />

der Bilanzsumme, d.h. im Gegensatz<br />

zur Kreditfinanzierung bleibt<br />

die Eigenkapitalquote in gleicher<br />

Höhe bestehen.<br />

Ratingsysteme von Banken beurteilen<br />

neben der Finanzkraft von<br />

Unternehmen (Verhältnis von<br />

Schulden zu Cashflow) vor allem<br />

auch die Finanzierungsstruktur (Fristigkeit<br />

der Finanzierungen) sowie<br />

die Eigenkapitalquote. Leasing<br />

führt zu einer optimierten Eigenkapitalquote<br />

und so<strong>mit</strong> zu einem<br />

besseren Unternehmensrating.<br />

Eine Sonderform der Ratingverbesserung<br />

ist das sale & lease<br />

back-Modell der Immoconsult: Das<br />

Unternehmen verkauft ein Betriebsobjekt<br />

an die Immoconsult<br />

und deckt so<strong>mit</strong> stille Reserven auf.<br />

Dies führt zu einer Erhöhung der<br />

Eigenkapitalquote. Mit dem Verkaufserlös<br />

werden teilweise teure<br />

Kredite und Überziehungslinien zurückgeführt<br />

sowie die Zahlungsziele<br />

<strong>bei</strong> Lieferanten optimiert. Dadurch<br />

kann auch das Betriebsergebnis<br />

(geringere Zinsen, höhere<br />

Skontoerträge) positiv beeinflusst<br />

werden. Beide Maßnahmen führen<br />

zu einer verbesserten Ratingeinstufung.<br />

Für das Unternehmen ist<br />

da<strong>mit</strong> die Chance verbunden vorteilhaftere<br />

Konditionen <strong>bei</strong> den<br />

Banken für weitere Finanzierungen<br />

zu erhalten.<br />

Beispiel: Auswirkung von Leasing in der Bilanz<br />

Immoconsult hat für ein <strong>mit</strong>telständisches Unternehmen folgende Finanzierung<br />

strukturiert:<br />

Grundkosten T<strong>EU</strong>R 700<br />

Gebäudekosten inkl. NK T<strong>EU</strong>R 1.100<br />

Gesamtkosten T<strong>EU</strong>R 1.800<br />

Variante 1)<br />

Kreditfinanzierung<br />

AKTIVA<br />

PASSIVA<br />

Bebaute Grundstücke 1.800 Stammkapital 35 Eigen<strong>mit</strong>tel<br />

Maschinen 260 Eigen<strong>mit</strong>tel 140}<br />

7,5%<br />

Geschäftsausstattung/<br />

Fuhrpark 80 Darlehen 1.650<br />

Handelswaren 65 Kontokorrentkredit 320<br />

Forderungen 120 Lieferanten 150<br />

Kassa/Bank 25 Rückstellungen 55<br />

2.350 2.350<br />

Variante 2)<br />

Leasingfinanzierung<br />

AKTIVA<br />

PASSIVA<br />

Maschinen 260 Stammkapital 35<br />

Geschäftsausstattung/<br />

Fuhrpark 80 Eigen<strong>mit</strong>tel 140<br />

Handelswaren 65 KK 170<br />

Forderungen 120 Lieferanten 150<br />

Kassa/Bank 25 Rückstellungen 55<br />

550 550<br />

Leasingverpflicht. 1 Jahr 112<br />

Leasingverpflicht. 5 Jahre 560<br />

Werte in T<strong>EU</strong>R<br />

Allgemeine Grundlagen des Immobilienleasing<br />

• Die Immoconsult ist Eigentümer des Objektes<br />

• Der Leasingnehmer nutzt das Objekt „wie ein Eigentümer“<br />

• Leasing ist die Nutzungsüberlassung des Objektes auf eine bestimmte<br />

Zeit („Grundmietdauer“)<br />

• Eigentumserwerb durch den Leasingnehmer ist nach Ablauf der<br />

Grundmietdauer möglich<br />

• Leasing ist grundsätzlich eine „off-balance“-Finanzierung, d.h.<br />

der Leasingnehmer weist weder Aktivvermögen (bebaute Grundstücke)<br />

noch Bankverbindlichkeiten aus<br />

Kontakt<br />

Das Immobilienleasing-Team der Volksbank Gruppe steht Ihnen für<br />

ein persönliches Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.<br />

Rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns ein E-Mail<br />

+43/(0)50/4004-3636, birgit.waschka@immoconsult.at<br />

}<br />

Eigen<strong>mit</strong>tel<br />

32%


Service<br />

Topthema Factoring<br />

Ausreichende<br />

Liquidität für KMU<br />

Zum Kundenkreis der VB Factoring zählen Handels-, Produktions- und Dienstleistungsbetriebe,<br />

verteilt über ganz Österreich.<br />

Die zum Allfinanzverbund der Volksbank<br />

Gruppe (Volksbank, Investkredit,<br />

Kommunalkredit) zählende VB<br />

Factoring Bank AG wurde bereits<br />

1980 in Salzburg gegründet. Die Bank<br />

beschäftigt sich <strong>mit</strong> dem Ankauf von<br />

Kundenforderungen. Das Volumen der<br />

angekauften Forderungen erreichte<br />

im Jahr 2005 den Rekordwert von<br />

852 Millionen Euro. Für die Hauptzielgruppe<br />

der Bank, österreichische<br />

Klein- und Mittelbetriebe, wird es immer<br />

schwieriger, ausreichende Betriebs<strong>mit</strong>telkredite<br />

zu erhalten. Klassische<br />

Sicherheiten wie Grund und<br />

Boden, Betriebsgebäude sind häufig<br />

nicht vorhanden.Als Aktivposten verbleiben<br />

also im Regelfall Lager und<br />

eben die Kundenforderungen.<br />

Insbesondere Basel II fordert für<br />

Unternehmer und Banken ein neues<br />

Herangehen in der Unternehmens<strong>mit</strong>telfinanzierung.<br />

Die Banken werden<br />

<strong>bei</strong> der Kreditvergabe an <strong>mit</strong>telständische<br />

Unternehmen ab 2007 ein<br />

klar definiertes Rating zu Grunde legen.<br />

Factoring kann hier helfen, diese<br />

Kriterien zu erfüllen und eine verbesserte<br />

Finanzierungsstruktur zu<br />

schaffen. Vor allem für kleine und<br />

<strong>mit</strong>tlere Unternehmen ist Factoring<br />

daher eine sinnvolle Finanzierungsalternative,<br />

können da<strong>mit</strong> doch Liquidität<br />

und Rentabilität gesteigert<br />

und da<strong>mit</strong> Bilanzbild und Bonität verbessert<br />

werden.<br />

International bedeutend<br />

Bereits in 63 Ländern wird Factoring<br />

angeboten, es agieren über 1000 Gesellschaften<br />

und Spezialbanken in<br />

diesem Bereich. Die international<br />

vertretenen Factoringinstitute haben<br />

im Jahr 2005 ein Forderungsvolumen<br />

von über 1.106 Milliarden Euro<br />

angekauft. In Österreich hat sich Factoring<br />

bereits gut etabliert. Das österreichische<br />

Marktvolumen hat gegenüber<br />

2004 um 15,74 Prozent zugenommen<br />

und liegt nun <strong>bei</strong> 4,273<br />

Milliarden Euro. Im Vergleich <strong>mit</strong> den<br />

führenden Märkten gibt es in Österreich<br />

noch großen Nachholbedarf,<br />

da<strong>mit</strong> aber auch großes Wachstumspotential<br />

für Factoring.<br />

Zur Jahres<strong>mit</strong>te 2005 ist ein bis zu<br />

diesem Zeitpunkt großes Hindernis<br />

für das Factoringgeschäft, das absolute<br />

Zessionsverbot, weggefallen.<br />

Liquidität<br />

Kein Unternehmen gleicht dem anderen,<br />

jede Branche hat ihre Besonderheiten.Von<br />

VB Factoring werden<br />

maßgeschneiderte Lösungen<br />

angeboten, je nachdem ob die Finanzierung<br />

der Umsätze und Außenstände<br />

oder die Entlastung im Debitorenmanagement<br />

im Vordergrund<br />

der Überlegungen stehen. Primär<br />

geht es um die Sicherstellung der<br />

Liquidität, Lebensader eines jeden<br />

Unternehmens. Mit Factoring ist diese<br />

besser zu planen und vermeidet<br />

so Kosten für teure Zwischenfinanzierungen.<br />

Full Service Factoring<br />

Eine aussagekräftige, tagfertige Debitorenbuchhaltung<br />

und ein pünktliches<br />

Mahnwesen sind da<strong>bei</strong> garantiert.<br />

Denn besonders für Klein- und<br />

Mittelbetriebe ist es notwendig, ihre<br />

finanzielle Lage zu stabilisieren<br />

und Forderungsverluste zu vermeiden.<br />

Ein pünktliches und gut organisiertes<br />

Mahnwesen ist da<strong>bei</strong> ein<br />

Fixpunkt. Falsche Scheu ist nicht immer<br />

angebracht. Jeder will rasch zu<br />

seinem Geld kommen, daher sollten<br />

<strong>bei</strong>m Inkasso der überfälligen Rechnungen<br />

nicht immer nur Samthandschuhe<br />

getragen werden.<br />

Bei umsatzstärkeren Unternehmen,<br />

die selbst gut organisiert sind und<br />

keine Engpässe im Debitorenmanagement<br />

haben, steht die Finanzierung<br />

der Außenstände im Vordergrund.<br />

Für diesen Bereich wird Finanzierungsfactoring<br />

angeboten.<br />

Da<strong>bei</strong> verbleibt alles wie gewohnt.<br />

Kundenbuchhaltung und Mahnwesen<br />

werden weiterhin <strong>bei</strong>m Unternehmer<br />

geführt, aber Wachstum und<br />

Außenstände sind fristenkonform<br />

über VB Factoring finanziert.<br />

Vorteile <strong>bei</strong>m Rating<br />

Auf den Punkt gebracht, ist Factoring<br />

eine Finanzierungsalternative,<br />

über die Umsatzzuwächse und<br />

Außenstände einfach, günstig und<br />

fristenkonform finanziert werden<br />

können. Dazu kommt noch die Entlastung<br />

in der Kundenbuchhaltung<br />

und im Mahnwesen. Zeitraubende<br />

und ärgerliche Verwaltungsar<strong>bei</strong>t<br />

wird ausgelagert. Durch die <strong>mit</strong><br />

Factoring erreichte finanzielle Beweglichkeit<br />

können Skontoerträge<br />

besser genutzt werden, und der<br />

Cash-Flow wächst. Nicht zu vergessen<br />

ist natürlich auch der bilanzverkürzende<br />

Effekt, der über<br />

Factoring erreicht wird. Die verkauften<br />

Forderungen werden nicht<br />

mehr <strong>bei</strong>m Unternehmen bilanziert.<br />

Dadurch verringert sich die Bilanzsumme,<br />

das Verhältnis zu Eigenkapital<br />

steigt. Durch die Erhöhung der<br />

Eigenkapitalquote sollte sich auch<br />

das Rating <strong>bei</strong> der Hausbank verbessern.<br />

Daraus können in Zukunft<br />

bessere Konditionen resultieren.<br />

Informationen:<br />

VB Factoring Bank AG<br />

Thumegger Straße 2<br />

5020 Salzburg<br />

Tel. +43/662/62 35 53<br />

Renngasse 10<br />

1013 Wien<br />

Tel. +43/1/53 1 35 – 545<br />

www.vb-factoring-bank.ag<br />

9


Know-How<br />

Umsichtige Betriebsübergaben als strategische Herausforderung für Familienbetriebe<br />

Professionelle<br />

Unternehmensübergabe<br />

Familienunternehmen stellen im unternehmerischen Umfeld insofern eine Besonderheit dar, da<br />

in ihnen zwei soziale Systeme – Familie und Unternehmen – vereint sind.<br />

Eine langfristige, strategische Ausrichtung<br />

führt dazu, dass sich die<br />

Unternehmensleitung Gedanken über<br />

die Nachfolge macht. Denn von der<br />

Nachfolgeregelung hängt die nachhaltige<br />

Existenz und Entwicklung eines<br />

Unternehmens ab. Daher zählt<br />

diese gerade <strong>bei</strong> Familienunternehmen<br />

zu den entscheidenden Phasen<br />

der Unternehmensentwicklung.<br />

Die Übergabe von Familienunternehmen<br />

an einen Nachfolger ist ein<br />

Thema von hoher wirtschaftlicher<br />

und gesellschaftlicher Relevanz. In<br />

den kommenden zehn Jahren stehen<br />

laut einer Studie des Instituts<br />

für Gewerbe- und Handelsforschung<br />

in Österreich mehr als<br />

50.000 Unternehmen <strong>mit</strong> insgesamt<br />

rund 450.000 Beschäftigten vor der<br />

Herausforderung, die Unternehmensübergabe<br />

zu regeln. Die erfolgreiche<br />

Nachfolgeregelung ist<br />

da<strong>mit</strong> nicht nur ein zentraler<br />

Schlüsselfaktor für die einzelnen<br />

Unternehmen, sondern auch für die<br />

gesamte Volkswirtschaft.<br />

Die idealtypische Nachfolgeregelung<br />

erfolgt bereits Jahre vor der<br />

eigentlichen Übergabe. Da die Ausgangslage<br />

in jedem Fall unterschiedlich<br />

ist, gilt es, alle spezifischen<br />

persönlichen und familiären,<br />

unternehmerischen, finanziellen,<br />

steuerlichen sowie rechtliche Bedingungen<br />

und ihre gegenseitigen<br />

Abhängigkeiten zu beachten. Da<br />

dieser Schlüsselprozess in der Regel<br />

von den Beteiligten in ihrer<br />

Funktion nur ein Mal durchlaufen<br />

wird, ist es von größtem Nutzen,<br />

sich dafür professionelle Unterstützung<br />

durch einen externen Berater<br />

zu holen.<br />

Gedanken im Vorfeld<br />

Im Zentrum einer Nachfolgelösung<br />

steht in aller Regel der Wunsch des<br />

Übergebers, die Unabhängigkeit des<br />

Unternehmens zu erhalten und idealerweise<br />

den oder die Nachfolger<br />

aus dem Familienumfeld zu bestimmen.<br />

Insbesondere zu Beginn<br />

des Prozesses ist daher das Verhältnis<br />

der drei Ebenen „Führung“,<br />

„Kapitalgeber“ und „Familie“ zu<br />

beleuchten. Die Frage, inwieweit<br />

die Familie weiter Einfluss auf Führung,<br />

Aufsicht und Kapital im Unternehmen<br />

ausüben kann und will,<br />

spielt eine wesentliche Rolle.<br />

Für die Unternehmensnachfolge<br />

stehen grundsätzlich vier Optionen<br />

offen:<br />

● Wenn der Einfluss der Familie auf<br />

Führung, Aufsicht und Kapital gewährleistet<br />

bleiben soll, ist die<br />

Nachfolge innerhalb der Familie<br />

zu regeln. Da<strong>bei</strong> ist es wichtig,<br />

potenzielle Nachfolger rechtzeitig<br />

auf die Nachfolge vorzubereiten.<br />

10


● Die Fremdgeschäftsführung bietet<br />

sich an, wenn die Führungsfunktion<br />

durch die Familie nicht wahrgenommen<br />

werden kann, der Einfluss<br />

auf Aufsicht und Kapital aber<br />

gewährleistet bleiben soll. Schlüsselfaktor<br />

<strong>bei</strong> der Auswahl der Führungskraft<br />

stellt – neben der fachlichen<br />

und persönlichen Qualifikation<br />

– die Fähigkeit dar, <strong>mit</strong> den<br />

aus dem besonderen Spannungsfeld<br />

von Unternehmen und Familie<br />

resultierenden Herausforderungen<br />

für die Unternehmensführung umzugehen.<br />

● Die Einbringung des Unternehmens<br />

in eine Privatstiftung empfiehlt<br />

sich dann, wenn der Bestand<br />

des Unternehmens – unabhängig<br />

vom Ab- bzw. Erleben von<br />

Gesellschaftern – garantiert werden<br />

soll und weder die Nachfolge<br />

innerhalb der Familie, noch der<br />

Verkauf eine Alternative sind.<br />

● Der Unternehmensverkauf wird<br />

dann eingesetzt, wenn innerhalb<br />

der Familie keine geeigneten oder<br />

übernahmewilligen Nachfolger<br />

vorhanden sind.<br />

Familienunternehmen müssen die<br />

Unternehmensnachfolge als Chance<br />

einer strategischen und organisatorischen<br />

Neuausrichtung begreifen<br />

und dies in einem professionellen<br />

Konzept erar<strong>bei</strong>ten. Dazu gehört,<br />

neben einer steuerlichen und rechtlichen<br />

Beratung auch die Entwicklung<br />

der Neuausrichtung <strong>mit</strong> einem<br />

externen Berater als Gerüst des<br />

Nachfolgeprozesses. Die Investkredit<br />

unterstützt Sie da<strong>bei</strong> gerne.<br />

Informationen:<br />

Mag. Robert Ehrenhöfer<br />

Director Corporate Finance<br />

Investkredit Bank AG<br />

Renngasse 10<br />

1013 Wien<br />

Tel. +43/1/53 1 35/353<br />

r.ehrenhoefer@investkredit.at<br />

Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: ÖGV-Verbundmarketing, Kolingasse 14, A-1090 Wien.<br />

E-Mail: redaktion@geldleben.volksbank.at. Chefredakteur: Kurt Kaiser. Redaktion Wien: Dr. Dieter Seyser, Mag. Mirjam Ernst.<br />

Regionale Beiträge sind durch den jeweiligen Autor gekennzeichnet und werden auch von diesem verantwortet, ebenso Gast<strong>bei</strong>träge.<br />

Gestaltung und Gesamtproduktion: Back Office Service für Banken GmbH, A-1090 Wien. Kontakt: Manfred Wagner, Bakk.<br />

Druck: Ferdinand Berger & Söhne Ges.m.b.H., A-3580 Horn.<br />

Stand: 16. Oktober 2006<br />

11


Know-How<br />

Unternehmensnachfolge – Unternehmensübergabe<br />

Steuerliche Vorteile nutzen<br />

Jedes Jahr stehen viele Unternehmer vor der Frage, wer wird mein Nachfolger, und wie übergebe<br />

ich meinen Betrieb an meinen Nachfolger Neben der Klärung der zivilrechtlichen Übergabe sind<br />

<strong>bei</strong> der Gestaltung auch immer die steuerlichen Folgen zu bedenken.<br />

Dass die Übergabe möglichst steuerschonend<br />

von statten gehen soll,<br />

versteht sich von selbst. Ein steuerliches<br />

Patentrezept gibt es dafür<br />

allerdings nicht. Man sollte jedoch<br />

nicht nur vom Gedanken der Steueroptimierung<br />

getragen sein, in erster<br />

Linie empfiehlt sich, jene Variante<br />

der Unternehmensübergabe zu<br />

wählen, welche die Bedürfnisse und<br />

Wünsche des Übergebers und Übernehmers<br />

optimal erfüllt.<br />

Einkommensteuergesetz, Erbschafts-<br />

und Schenkungssteuergesetz<br />

bieten einige Zuckerln,<br />

um die Unternehmensnachfolge<br />

steuerlich attraktiv zu machen.<br />

Grundsätzlich sind folgende Varianten<br />

der Unternehmensnachfolge<br />

möglich:<br />

• Schenken oder Vererben<br />

• Verkaufen und Kaufen<br />

Darüber hinaus ist noch zu unterscheiden,<br />

ob ein Einzelunternehmen/Personengesellschaft<br />

(Anteil) oder Anteile an einer<br />

Kapitalgesellschaft (GmbH oder<br />

AG) übertragen werden.<br />

Wird der Betrieb eines Einzelunternehmens<br />

/ Mitunternehmeranteil<br />

oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft<br />

(mindestens 25 % ige Beteiligung)<br />

geschenkt oder vererbt, so<br />

bleibt ein Freibetrag von E 365.000<br />

steuerfrei.<br />

Im Falle der Erbschaft steht dieser<br />

Freibetrag in jedem Fall zu. Bei der<br />

Schenkung des Betriebes oder der<br />

Beteiligung muss der Geschenkgeber<br />

das 55. Lebensjahr vollendet<br />

haben oder wegen körperlicher oder<br />

geistiger Gebrechlichkeit in einem<br />

Ausmaß erwerbsunfähig sein, dass<br />

er nicht in der Lage ist, seinen Betrieb<br />

fortzuführen oder seine Aufgaben<br />

und Rechte, die <strong>mit</strong> seiner<br />

Mitunternehmerschaft verbunden<br />

sind, wahrzunehmen. Dieser Umstand<br />

muss entweder durch einen<br />

gerichtlich beeideten Sachverständigen<br />

oder durch den gesetzlich zuständigen<br />

Sozialversicherungsträger<br />

bestätigt werden.<br />

Der Steuerfreibetrag umfasst die<br />

Übertragung von inländischen Betrieben<br />

oder Teilbetrieben, welche<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger<br />

Ar<strong>bei</strong>t oder Land- und<br />

Forstwirtschaft erzielen.<br />

Da<strong>mit</strong> der Freibetrag genutzt werden<br />

kann, muss mindestens 25 %<br />

des gesamten Betriebsvermögens<br />

übertragen werden. Die Anteile an<br />

Personengesellschaften gemäß<br />

HGB, Erwerbsgesellschaften und an<br />

einer inländischen AG oder GmbH<br />

müssen zumindest 25 % betragen.<br />

Sonderbetriebsvermögen von einzelnen<br />

Gesellschaftern einer Personengesellschaft<br />

fällt ebenfalls unter<br />

diese Begünstigung.<br />

Versucht man eine gleitende Vermögensübertragung<br />

durch zu führen,<br />

muss man immer darauf achten,<br />

die Mindestübertragungsquote<br />

von 25 % zu erfüllen. Sollten zwei<br />

eigenständige Betriebe vererbt oder<br />

geschenkt werden, so steht der<br />

Freibetrag in voller Höhe für jeden<br />

Betrieb zu. Anteilige Betriebsübertragungen<br />

ver<strong>mit</strong>teln jedoch nur den<br />

anteiligen Freibetrag für den Erben<br />

oder Geschenknehmer (Nachfolger).<br />

Die Begünstigung ist aber noch an<br />

eine andere Bedingung geknüpft.<br />

Der Nachfolger muss den Betrieb<br />

mind. 5 Jahre weiterführen. Wird<br />

der Betrieb innerhalb dieser Frist,<br />

entgeltlich oder unentgeltlich übertragen,<br />

betriebsfremden Zwecken<br />

zugeführt, so wird die Erbschaftsund<br />

Schenkungssteuer nachträglich<br />

eingehoben.<br />

Werden Grundstücke <strong>bei</strong> der Betriebsübertragung<br />

<strong>mit</strong> übertragen,<br />

so ist die Bemessungsgrundlage für<br />

die Steuer der dreifache Einheitswert.<br />

In diesem Fall fällt auch das<br />

sogenannte Grunderwerbsteueräquivalent<br />

an. Laut Meinung des<br />

BMF ist hiefür auch der Freibetrag<br />

für die Grunderwerbsteuer gemäß<br />

N<strong>EU</strong>FÖG in Höhe von E 75.000 ausnützbar.<br />

Einkommensteuer fällt <strong>bei</strong> Schenkung<br />

oder Erbschaft für den Übergeber<br />

nicht an.<br />

Wird der Betrieb, der Anteil an einer<br />

Personengesellschaft, GmbH oder<br />

AG verkauft, so löst dies <strong>bei</strong>m Verkäufer<br />

grundsätzlich eine Einkommensteuerpflicht<br />

aus.<br />

Der Veräußerungsgewinn von Beteiligungen<br />

an einer GmbH oder AG<br />

wird <strong>mit</strong> dem halben Durchschnittssteuersatz,<br />

also maximal<br />

<strong>mit</strong> 25 % besteuert. Die Beteiligung<br />

muss aber schon mehr als ein Jahr<br />

im Besitz des Verkäufers gewesen<br />

sein.<br />

Werden die Anteile im Privatvermögen<br />

erworben, ist der Kaufpreis<br />

nicht absetzbar. Wertminderungen<br />

der Anteile sind steuerlich nicht relevant.<br />

Im Betriebsvermögen (Einzelunternehmer<br />

oder Kapitalgesellschaft)<br />

können spätere Wertminderungen<br />

der erworbenen Anteile als steuerlicher<br />

Aufwand geltend gemacht<br />

werden.<br />

Ein gekaufter Firmenwert ist über<br />

15 Jahre abzuschreiben.<br />

Der Veräußerungsgewinn von einem<br />

Einzelunternehmen oder eines Mitunternehmeranteiles<br />

an einer Personengesellschaft<br />

unterliegt grundsätzlich<br />

der Tarifbesteuerung <strong>bei</strong>m<br />

Verkäufer.<br />

Eine begünstigte Besteuerung<br />

gibt es nur, wenn:<br />

• der Verkauf des Betriebs erfolgt,<br />

weil der Unternehmer<br />

verstorben ist.<br />

• der Verkäufer aus gesundheitlichen<br />

Gründen nicht mehr<br />

in der Lage ist, den Betrieb<br />

selbst zu führen. Dies muss<br />

aber <strong>mit</strong>tels Gutachten einen<br />

gerichtlich beeideten Sachverständigen<br />

oder des gesetzlichen<br />

Sozialversicherungsträgers<br />

nachgewiesen<br />

werden.<br />

• der Verkäufer das 60. Lebensjahr<br />

vollendet hat und<br />

seine Erwerbstätigkeit einstellt<br />

(die späteren Einkünfte aus<br />

der ausgeübten Tätigkeit dürfen<br />

730 Euro p.a. nicht überschreiten),<br />

• der Betrieb bereits sieben Jahre<br />

bestanden hat.<br />

Der Käufer eines Betriebes kann im<br />

Rahmen des N<strong>EU</strong>FÖG Begünstigungen<br />

in Anspruch nehmen, wenn er<br />

die Voraussetzungen hierfür erfüllt.<br />

Darüber hinaus gibt es noch Förderungen<br />

von den Ländern oder sogar<br />

von der Europäischen Union,<br />

welche im Einzelfall beansprucht<br />

werden können, wenn die Fördervoraussetzungen<br />

vorliegen.<br />

Die Unternehmensübergabe ist, wie<br />

der kurze steuerliche Überblick<br />

zeigt, ein sehr komplexes Thema,<br />

für das man sich sowohl als Übergeber,<br />

wie auch als Nachfolger ausreichend<br />

Zeit reservieren muss und<br />

auf jeden Fall eine fachliche Beratung<br />

in Anspruch nehmen soll.<br />

12


International<br />

In Mittel- und Osteuropa zu Hause<br />

CEE-Spezialisten<br />

sprechen Ihre Sprache<br />

Firmenkunden der Volksbank sind von ihren Beratern perfekten Service und profunde Erfahrung<br />

gewöhnt. Diese Betreuungsqualität wünschen sie sich auch <strong>bei</strong> wirtschaftlichen Engagements<br />

im Ausland.<br />

Zusammen <strong>mit</strong> der Volksbank International<br />

AG (VBI) kann nunmehr<br />

jede Volksbank ihren Kunden auch<br />

volle „Central and Eastern Europe“<br />

Kompetenz bieten. Das Netzwerk<br />

der VBI umfasst eigene Banken in<br />

acht Ländern (Slowakei, Tschechien,<br />

Ungarn, Slowenien, Kroatien,<br />

Rumänien, Bosnien-Herzegowina<br />

und Serbien) <strong>mit</strong> über 210 Geschäftsstellen<br />

und einer Bilanzsumme<br />

von insgesamt mehr als 4,7<br />

Milliarden Euro.<br />

Dieses schlagkräftige und kompetente<br />

Team können Sie nun nutzen.<br />

Als Firmenkunde werden Sie unverändert<br />

von Ihrem gewohnten<br />

Gegenüber in Ihrer österreichischen<br />

Volksbank beraten und betreut.<br />

Doch Sie haben nunmehr auch Zugriff<br />

auf professionelle Bankdienstleistungen<br />

im gewünschten<br />

CEE-Land! Bequem, umfassend –<br />

und natürlich auf Deutsch!<br />

Expertise<br />

Es ist oft nicht ganz einfach, neue<br />

Märkte kennen und verstehen zu<br />

lernen – sprachliche Barrieren und<br />

Mentalitätsprobleme sind häufig ein<br />

Problem. Daher hat die Volksbank<br />

International in jeder Tochterbank<br />

deutschsprachige CEE-Spezialisten<br />

bestellt, die ihren Kunden aus<br />

Österreich <strong>mit</strong> Rat und Tat zur Seite<br />

stehen. Darüber hinaus bieten<br />

sie Kontakte zu einem Netzwerk<br />

ausgewählter Berater – vom Notar<br />

bis zum Steuerberater, vom Anwalt<br />

bis zum Immobilienmakler –, die im<br />

Bedarfsfall <strong>bei</strong>gezogen werden<br />

können. Mit einem Wort: Komplett-<br />

Service wie zuhause!<br />

Mit dem CEE- Kontovertrag der<br />

Volksbank International geht die<br />

Einrichtung eines Geschäftskontos<br />

ganz einfach. Die Verträge sind für<br />

jedes Land gleich und immer zweisprachig<br />

– in Deutsch und der Landessprache<br />

– abgefasst. Ohne weitere<br />

Formalitäten oder Zeitaufwand<br />

steht dann das Konto ab sofort zur<br />

Verfügung, samt direktem Zugriff<br />

von Ihrer Volksbank aus.<br />

Informationen:<br />

Eine Liste aller CEE-Spezialisten<br />

samt ihren Kontaktdaten in den acht<br />

<strong>mit</strong>tel- und osteuropäischen Ländern<br />

sowie Muster der CEE-Kontoverträge<br />

finden sich neben anderen<br />

wichtigen Informationen auf einer<br />

CD-Rom der VBI. Sie können diese<br />

jederzeit <strong>bei</strong> Ihrem Volksbank Kundenbetreuer<br />

bestellen.<br />

VBI-Banken in Zahlen<br />

(Halbjahr 2006)<br />

• in 8 CEE-Ländern tätig<br />

• 4,7 Mrd. Euro Bilanzsumme<br />

• 3100 Mitar<strong>bei</strong>ter<br />

• 214 Geschäftsstellen<br />

13


Aktuell<br />

Alternative: Leasing-Angebote <strong>bei</strong> Banken prüfen<br />

Bestpreis-Leasing<br />

Über 65 Prozent der österreichischen Unternehmen nutzen bereits Leasing<br />

als Finanzierungsinstrument – Tendenz steigend.<br />

ve haben sich in den letzten Jahren<br />

die so genannten Fiskal-Pkw herausgestellt.<br />

Fahrzeuge wie <strong>bei</strong>spielsweise<br />

VW Sharan, Ford Galaxy oder<br />

Renault Espace fallen in diese Kategorie<br />

– <strong>bei</strong> diesen Fahrzeugen kann<br />

der Unternehmer sehr wohl die Vorsteuer<br />

in Abzug bringen und das monatliche<br />

Leasingentgelt zur Gänze als<br />

Aufwand verbuchen. (Eine aktuelle<br />

Liste der Fiskal-PKW finden Sie auf<br />

der Homepage des Finanzministeriums<br />

unter www.bmf.gv.at).<br />

Warum, ist leicht erklärt. Ist es nicht<br />

oft so, dass eine neue Anschaffung<br />

ansteht, es jedoch daran scheitert,<br />

dass genau diese Investition nicht<br />

budgetiert ist Der Bedarf ist da, es<br />

fehlen jedoch die liquiden Mittel, und<br />

bestehende Kreditlinien sollen für andere<br />

Investitionen freigehalten werden.<br />

Gleichzeitig zeigen die jährlich veröffentlichten<br />

Statistiken des Österreichischen<br />

Leasingverbandes (VÖL),<br />

dass sich Leasingfinanzierungen<br />

stets laufender Zuwächse erfreuen.<br />

Dazu zwei Beispiele: Vier von zehn<br />

neu angeschafften Personenkraftwagen<br />

werden geleast, der Bereich<br />

Mobilienleasing verzeichnete innerhalb<br />

von 2 Jahren (2003 auf 2005) 40<br />

Prozent Zuwachs! (Weitere Informationen<br />

finden Sie auch auf www.leasingverband.at).<br />

Ein zentraler Punkt für ein gutes<br />

Unternehmensrating ist die Verbesserung<br />

der Eigenkapitalquote. Diese<br />

gewinnt unter den Basel II – Bestimmungen<br />

<strong>bei</strong> einer Kreditvergabe zunehmend<br />

an Bedeutung. Im Vergleich<br />

zum Kauf bzw. zur Kreditfinanzierung<br />

und der da<strong>mit</strong> verbundenen Aktivierung<br />

des Kaufobjektes im Anlagevermögen<br />

steht Leasing für eine geringere<br />

Kapitalbindung und Erhöhung<br />

des finanziellen <strong>Spiel</strong>raumes für<br />

Unternehmen. Da<strong>mit</strong> verbunden auch<br />

der positive Effekt der Verkürzung der<br />

Bilanzsumme und der Erhöhung der<br />

Eigenkapitalquote. Nicht immer muss<br />

man etwas kaufen, um davon zu profitieren.<br />

Leasing bietet mehr Vorteile,<br />

als mancher vielleicht denken mag.<br />

Vorteile<br />

Wenn Sie etwas leasen, anstatt <strong>mit</strong><br />

Cash zu kaufen, setzen Sie diesen Teil<br />

Ihres Kapitals frei und können dieses<br />

für andere Ausgaben nutzen. Lediglich<br />

die monatlichen Kosten sind zu<br />

kalkulieren. Aber auch andere Mehrwerte<br />

finden sich im Portfolio – Stichwort<br />

Technologie. Technologien entwickeln<br />

sich laufend weiter. Das Entwicklungstempo<br />

ist enorm, der<br />

Mensch wird immer anspruchsvoller.<br />

Durch Leasen wird der Austausch von<br />

veralteten Technologien wesentlich<br />

vereinfacht. Wird eine verbesserte,<br />

aktualisierte und schnellere Version<br />

Ihrer Technologien auf den Markt gebracht,<br />

profitieren Sie davon schnell,<br />

problemlos und zu geringen Kosten.<br />

Durch die Leasingfinanzierung von<br />

Investitionsgütern bleibt Ihr Kreditrahmen<br />

weiterhin zur Verfügung. Diese<br />

Mittel bleiben frei für Ausgaben,<br />

die nicht auf monatlicher Basis bezahlt<br />

werden können. So<strong>mit</strong> ist man<br />

für unerwartete Zahlungen stets gerüstet<br />

und kann sich flexibel neuen<br />

Marktgegebenheiten anpassen.<br />

Durch die Möglichkeit der flexiblen<br />

Laufzeitgestaltung sowie der Einbringung<br />

von Eigen<strong>mit</strong>teln können die<br />

monatlichen Raten an Ihren Cashflow<br />

angepasst werden. Durch die bilanzschonende<br />

Finanzierungsform eröffnet<br />

Leasing Möglichkeiten der betriebswirtschaftlichen<br />

Gestaltung<br />

durch eventuelle Einbringung von Eigenleistungen,<br />

Variation der Leasingdauer<br />

innerhalb der steuerlichen<br />

Vorgaben sowie die Möglichkeit, einen<br />

Restwert zu vereinbaren. Leasing<br />

ist zudem auch ohne Eigen<strong>mit</strong>tel<br />

möglich: Bei Kreditfinanzierung wird<br />

für gewöhnlich auf die Einbringung<br />

von Eigen<strong>mit</strong>tel abgestellt. Bei Leasing<br />

ist auch eine Finanzierung in Höhe<br />

von 100 Prozent des Kaufpreises<br />

ohne Eigen<strong>mit</strong>tel möglich.<br />

Die monatlichen Leasingraten sind zur<br />

Gänze als Betriebsaufwand abzusetzen.<br />

Gleichzeitig können auch etwaige<br />

Eigen<strong>mit</strong>tel als Betriebsaufwand abgesetzt<br />

werden (bis max. 30 Prozent<br />

des Kaufpreises). Die Leasinggesellschaft<br />

ist Eigentümer des finanzierten<br />

Gutes: Das kann sich vorteilhaft auf die<br />

Risikobeurteilung und die Konditionen<br />

auswirken. Eine interessante Option<br />

<strong>bei</strong> Leasing ist zudem die mögliche<br />

vorzeitige Abschreibung.Auf Grund der<br />

steuerlichen Vorgabe hinsichtlich der<br />

Leasingdauer kann eine Abschreibedauer<br />

auf bis zu 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer<br />

verkürzt werden. Bei Einhaltung dieses<br />

Leasingzyklus kann sich ein beträchtlicher<br />

Steuervorteil ergeben.<br />

Alternative „Fiskal-Pkw“<br />

Für Pkw besteht die Möglichkeit der<br />

vorzeitigen Abschreibung leider nicht,<br />

auch der Abzug der Vorsteuer für Pkw<br />

ist nicht möglich. Als echte Alternati-<br />

Warum <strong>bei</strong> der Bank leasen<br />

Heutzutage wird oftmals im Zuge der<br />

Offertlegung eines Lieferanten eine<br />

Finanzierungsvariante angeboten –<br />

denn auch der Lieferant weiß, wie er<br />

seinen Absatz fördern kann.Aber:Vergleichen<br />

zahlt sich aus! Unser Tipp:<br />

Verhandeln Sie, nach der Objektentscheidung,<br />

den Kaufpreis als „Barzahlungspreis“<br />

– denn <strong>bei</strong> einer Leasingabwicklung<br />

gelten Sie <strong>bei</strong>m Lieferanten<br />

als Barzahler. Erst nachdem<br />

der Preis ausverhandelt ist, teilen Sie<br />

dem Lieferanten <strong>mit</strong>, dass Sie <strong>mit</strong>tels<br />

Leasing finanzieren. Neutrale und seriöse<br />

Beratung bekommt einen immer<br />

größeren Stellenwert. Gerade<br />

<strong>bei</strong>m Leasing ist es entscheidend, auf<br />

Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen.<br />

● Objektive Beratung betreffend<br />

Restwert und Leasingdauer<br />

Versicherungs-<br />

● Angemessener<br />

schutz<br />

● Entwicklung eines auf Ihre Bedürfnisse<br />

optimierten Leasingmodells<br />

● Objektive Beratung betreffend<br />

Fungibilität und Werthaltigkeit von<br />

Leasingobjekten<br />

● Unterstützung <strong>bei</strong> Lieferverträgen<br />

und Skonti-Einhaltung<br />

Der Autor:<br />

Dietmar König,<br />

VB Leasing FinanzierungsgmbH.<br />

Tel. +43/(0)50/4004/7766<br />

www.vbleasing.at<br />

14


GewinnKupon<br />

Firma:<br />

Postgebühr<br />

zahlt<br />

Empfänger<br />

Vorname:<br />

Zuname:<br />

Straße:<br />

PLZ:<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

Mobil:<br />

Datum:<br />

Ort:<br />

Fax:<br />

Unterschrift:<br />

An<br />

Volksbank Altheim-Braunau<br />

Kundenservice<br />

Stadtplatz 25-26<br />

4950 Altheim<br />

An der Verlosung nehmen alle bis zum 07.12.2006 <strong>bei</strong> der Volksbank einlangenden Gewinnkupons<br />

unter Ausschluss des Rechtsweges teil. Die Verlosung erfolgt am 11.12.2006. Die Gewinner werden<br />

schriftlich verständigt. Die Preise können nicht in bar abgelöst werden. Mitar<strong>bei</strong>ter der Volksbank<br />

und deren Angehörige dürfen am Gewinnspiel nicht teilnehmen.<br />

15


/<br />

3 1 8% sind gut,<br />

7,5% sind besser!<br />

Mit dem Spar Garant.<br />

Wir lassen Ihr Geld hart ar<strong>bei</strong>ten, da<strong>mit</strong> Sie das Leben genießen<br />

können. Egal, für welche Veranlagung<br />

Sie sich entscheiden. Mit uns erreichen Sie Ihre<br />

finanziellen Ziele <strong>mit</strong> Sicherheit.<br />

Fragen Sie Ihren Volksbank-Berater.<br />

www.volksbank.at<br />

✃<br />

GewinnKupon<br />

Zu folgenden Themen möchte ich<br />

vertiefende Informationen erhalten:<br />

■ Leistungsübersicht für Unternehmer<br />

■ Basel II Unternehmensrating<br />

■ Jungunternehmer-Service<br />

■ Förderungen<br />

■ Steuer & Gewinn<br />

■ Betriebliche Vorsorge<br />

■ Internationales Geschäft<br />

■ Leasing<br />

■ Factoring<br />

■ Private Banking<br />

■ Terminvereinbarung<br />

Ich will eine Ratingberatung samt "RatingSimulation"<br />

durchführen lassen und darauf aufbauend optimierende<br />

Maßnahmen für mein Unternehmen gemeinsam erar<strong>bei</strong>ten.<br />

■ Ja, ich möchte an der Verlosung<br />

von 3 digitalen Spiegelreflexkameras<br />

Olympus Camedia E-500 <strong>mit</strong> 8,0 Megapixel teilnehmen.<br />

■ Senden Sie mir regelmäßig aktuelle<br />

Unternehmerinformationen per E-Mail zu.<br />

Digitale Spiegelreflexkamera<br />

Olympus Camedia E-500

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