Neues Spiel bei EU-Förderungen Fördern mit Ãbersicht
Neues Spiel bei EU-Förderungen Fördern mit Ãbersicht
Neues Spiel bei EU-Förderungen Fördern mit Ãbersicht
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Know-How<br />
Starthilfe braucht Durchblick<br />
Fördern <strong>mit</strong> Übersicht<br />
Förderungen können eine gute Geschäftsidee nicht ersetzen. Sie erleichtern den Start in die Unabhängigkeit<br />
aber enorm – die richtige Förderberatung vorausgesetzt.<br />
Das Stichwort „Förderungen“ ist oft<br />
negativ belegt: unübersichtlich, ungenügend,<br />
unberechenbar, denkt<br />
sich mancher. Mag. Stefan Tauchner,<br />
Leiter des Förderservice in der<br />
Investkredit, tritt seit langem gegen<br />
solche Vorbehalte an: „Der Eindruck<br />
der Unübersichtlichkeit ergibt<br />
sich aus der Zahl der ständig<br />
weiterentwickelten Programme.“<br />
Übersicht verschaffen<br />
Dass sich der thematische Durchblick<br />
dennoch eher einem Förder-<br />
Spezialisten und weniger dem operativ<br />
tätigen Unternehmensmanager<br />
eröffnet, verstehe sich von<br />
selbst: „Kompetente Förderungsberatung<br />
ist eine der wesentlichen<br />
Aufgaben verantwortungsvoller Kreditinstitute“,<br />
bricht Tauchner einen<br />
Stab für seine Zunft. Allerdings<br />
warnt er eindringlich, die Jagd nach<br />
den Zuschüssen als Selbstzweck zu<br />
sehen: „Förderungen können eine<br />
betriebswirtschaftliche Idee nicht<br />
ersetzen.“ Projekte, die sich trotz<br />
Zuhilfenahme von Subventionen gerade<br />
einmal so rechnen, haben<br />
kaum Erfolgschancen.<br />
Der Förderdschungel ist im Laufe<br />
der Jahre lichter geworden. Wer<br />
sich auf eigene Beine stellt, kann<br />
in aller Regel <strong>mit</strong> Unterstützung<br />
rechnen. Dazu tritt eine Reihe von<br />
<strong>EU</strong>-gestützten Programmen, die<br />
sich im Wesentlichen an fünf Prinzipien<br />
orientierten: Es sind dies jeweils<br />
Programme im Rahmen der<br />
Unterstützung der Forschungs- und<br />
Entwicklungstätigkeit, Stärkung der<br />
Wettbewerbsfähigkeit von KMU,<br />
Verbesserung der Regionalstruktur,<br />
Förderung des Umweltschutzes sowie<br />
Forcierung von Aus- und Weiterbildung<br />
bzw. Schulung.<br />
KMU voran<br />
„Die Unterstützung von Klein- und<br />
Mittelbetrieben wird auch im neuen<br />
<strong>EU</strong>-Förderreglement ab 2007 enthalten<br />
bleiben“, beruhigt Spezialist<br />
Tauchner. Allerdings sei <strong>mit</strong> einem<br />
Rückgang der Förderbudgets zu<br />
rechnen. Unangetastet bleibt <strong>bei</strong> den<br />
<strong>EU</strong>-Förderungen das Prinzip der Co-<br />
Finanzierung: Die Fördertöpfe aus<br />
Brüssel schütten nur soviel aus, wie<br />
auch die nationalen Regierungen<br />
bereit sind, für ihre Unternehmen<br />
auszugeben. Herrscht Ebbe in den<br />
nationalen Budgets, versiegt auch<br />
der Geldstrom aus Brüssel. Für die<br />
Förderexperten der Volksbank Gruppe<br />
besteht die Herausforderung darin,<br />
gemeinsam <strong>mit</strong> dem Kunden den<br />
optimalen Mix aus Bundes-, Landes-<br />
sowie <strong>EU</strong>-initiierten Förderungen<br />
zu erar<strong>bei</strong>ten und <strong>bei</strong> den Einreichungen<br />
zu beraten. Umfassende<br />
und aktuelle Unterlagen entscheiden<br />
vor allem auf <strong>EU</strong>-Ebene<br />
über Zusage und Ablehnung. Statt<br />
Geld gibt’s Haftungsübernahmen.<br />
Einschnitte in die Förderlandschaft<br />
<strong>Neues</strong> <strong>Spiel</strong> <strong>bei</strong> <strong>EU</strong>-Förderungen<br />
Ab 2007 werden die Regeln für einen Großteil der <strong>EU</strong>-Förderungen neu formuliert. Die regionalen<br />
Zielgebiete werden aufgelöst, Grenzregionen erhalten eine Gnadenfrist.<br />
Die Förderpläne der <strong>EU</strong>-Kommission<br />
für die weitere Entwicklung<br />
des Förderregimes von 2007 bis<br />
2013 liegen erst in Rohfassung am<br />
Tisch. Durch die späte Verabschiedung<br />
des neuen <strong>EU</strong>-Haushalts für<br />
die neue Budgetperiode – eine undetaillierte<br />
Einigung wurde erst zu<br />
Jahresende erzielt – hängen viele<br />
<strong>EU</strong>-relevante Finanzplanungen, die<br />
über das Jahr 2007 hinausgehen,<br />
immer noch in der Luft.<br />
Absehbar ist, dass Österreich <strong>mit</strong><br />
Einschnitten in der Regional- und<br />
Wirtschaftspolitik rechnen muss.<br />
Das Burgenland wird in der nächsten<br />
Programmperiode seinen besonderen<br />
Förderstatus als Ziel-1-<br />
Gebiet verlieren, im Zuge des „Phasing-out“-Konzepts<br />
soll aber eine<br />
Übergangsunterstützung <strong>mit</strong> jährlich<br />
abnehmender Intensität eingeführt<br />
werden. Weiters ist für jedes<br />
Bundesland ein Regionalprogramm<br />
zur Stärkung der regionalen<br />
Wettbewerbsfähigkeit und – ähnlich<br />
wie bisher – ein nationales Beschäftigungsprogramm<br />
in Aussicht<br />
genommen. Umstritten ist noch das<br />
Schicksal der österreichischen<br />
Grenzregionen zu den neuen Mitgliedsländern.<br />
Österreich kämpft<br />
hier für die Beibehaltung regional<br />
abgegrenzter Unternehmensförderungen.<br />
Gegenüber den <strong>bei</strong>den vorangegangenen<br />
Programmperioden wird<br />
es im Zeitraum 2007 bis 2013 keine<br />
<strong>EU</strong>-Fördergebietskulisse mehr<br />
geben. Das Feilschen um Grenzen<br />
und Regionen hat auf <strong>EU</strong>-Ebene ein<br />
Ende. Räumliche Schwerpunktsetzungen<br />
können nur mehr von den<br />
Mitgliedsstaaten und ihren Regionen<br />
(Bundesländern) vorgenommen<br />
werden. Laut Kommissionsentwurf<br />
nennt die neue Programmgeneration<br />
drei Prioritäten: Die wirtschaftlichen<br />
Unterschiede zwischen<br />
den 25 Mitgliedsstaaten sollen<br />
eingeebnet werden, Regionalprogramme<br />
sollen den wirtschaftlichen<br />
Wandel abfedern, die grenzübergreifende<br />
Zusammenar<strong>bei</strong>t<br />
wird alle Landregionen entlang der<br />
Binnengrenzen sowie bestimmte<br />
Landregionen entlang der Außengrenze<br />
betreffen.Gute Nachricht für<br />
die Kleinen: KMU werden auch im<br />
neuen Reglement als förderwürdig<br />
gelten.<br />
Informationen: Mag. Stefan Tauchner,<br />
Investkredit Bank AG.<br />
Tel.: +43/1/531 35/636<br />
www.unternehmer-net.at/foerderungen<br />
3
Aktuell<br />
Verbesserungen <strong>mit</strong> Vorbehalten<br />
Steuererleichterungen für<br />
Unternehmer ab 2007<br />
Ab dem Jahr 2007 treten neue steuerliche Erleichterungen und Förderungen für Kleinunternehmer<br />
in Kraft.<br />
Insbesondere für Einnahmen-Ausgaben-Rechner<br />
wurde nun eine neue,<br />
steuerlich sehr interessante Eigenkapitalbegünstigung<br />
geschaffen, die<br />
diesmal endlich auch Freiberuflern<br />
zugute kommt. Bilanzierer können<br />
von den Steuerzuckerln grundsätzlich<br />
nicht profitieren, wo<strong>mit</strong> ein Wechsel<br />
der Gewinner<strong>mit</strong>tlungsart <strong>bei</strong><br />
manchem von Vorteil sein könnte.<br />
Stichwort Freibetrag für investierte<br />
Gewinne: Bei (betriebsführenden) Einnahmen-Ausgaben-Rechnern<br />
bleibt<br />
ab dem Jahr 2007 ein Gewinnanteil<br />
von bis zu zehn Prozent – höchstens<br />
E 100.000 p.a. – dann steuerfrei,<br />
wenn er in ungebrauchte, körperliche,<br />
abnutzbare Wirtschaftsgüter des<br />
Anlagevermögens <strong>mit</strong> einer Nutzungsdauer<br />
von mindestens vier Jahren<br />
investiert wird. Dazu zählen <strong>bei</strong>spielsweise<br />
Maschinen, Betriebs- und<br />
Geschäftsausstattung, Lkw, Taxifahrzeuge,<br />
EDV etc, nicht hingegen<br />
aber Gebäude, Pkw, Kombis oder gebrauchte,<br />
geringwertige Wirtschaftsgüter.<br />
Aber auch bestimmte Wertpapiere<br />
(Anleihen und Anleihenfonds)<br />
sind begünstigte Investitionen, wenn<br />
sie zumindest vier Jahre gehalten<br />
werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums<br />
können die Wertpapiere wieder<br />
veräußert werden.<br />
Hier ist allerdings Vorsicht geboten!<br />
Nicht unter die neue Begünstigung<br />
fallen nach Interpretation der Finanzbehörde<br />
jene Selbstständigen,<br />
die keinen Betrieb haben, wie zum<br />
Beispiel Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
<strong>mit</strong> Einkünften aus (sonstiger)<br />
selbstständiger Ar<strong>bei</strong>t, Aufsichtsräte<br />
oder Stiftungsvorstände.<br />
Beispiel:<br />
Betragen der Jahresgewinn<br />
e 120.000, die Anschaffungskosten<br />
einer Maschine e 11.000,<br />
kann ein Steuerfreibetrag von<br />
e 11.000 geltend gemacht werden.<br />
Der zu versteuernde Jahresgewinn<br />
reduziert sich daher auf<br />
e 109.000 !<br />
Einnahmen-Ausgaben-<br />
Rechner vs. Bilanzierer<br />
Die neue Begünstigung ist da<strong>mit</strong> vor<br />
allem <strong>bei</strong> Einnahmen-Ausgaben-<br />
Rechnern <strong>mit</strong> hohem Einkommen attraktiv<br />
– insbesondere dort, wo ein<br />
Wechsel in eine GmbH <strong>bei</strong>spielsweise<br />
aus berufsrechtlichen Gründen (Arzt<br />
u.a.) nicht möglich ist. Ein Freiberufler<br />
<strong>mit</strong> einem Einkommen von <strong>bei</strong>spielsweise<br />
E 500.000 kann ab 2007<br />
pro Jahr E 50.000 steuerfrei stellen<br />
und sich so<strong>mit</strong> E 25.000 an Einkommensteuer<br />
ersparen, vorausgesetzt,<br />
dass er in diesem Ausmaß<br />
investiert oder Anleihen erwirbt.<br />
Die <strong>bei</strong> Bilanzierern anwendbare Begünstigung<br />
für nicht entnommene<br />
Gewinne bringt in diesem Fall ebenfalls<br />
eine Steuerersparnis von maximal<br />
E 25.000 p.a. Jedoch ist <strong>bei</strong> der<br />
Begünstigung für nicht entnommene<br />
Gewinne dieser für sieben Jahre im<br />
Betrieb gebunden. Bei vorzeitiger Entnahme,<br />
d.h. vor Ablauf von sieben<br />
Jahren, kommt es zu einer Nachversteuerung.<br />
Derzeit können Einnahmen-Ausgaben-Rechner<br />
nur so genannte „Anlaufverluste“,<br />
das sind Verluste, die in<br />
den ersten drei Kalenderjahren ab Eröffnung<br />
des Betriebes entstanden<br />
sind, im Falle künftiger Gewinne als<br />
Verlustvorträge geltend machen. Mit<br />
dem Inkrafttreten des KMU-Förderungsgesetz<br />
2006 kommt es ab 2007<br />
hingegen insoweit zu einer Änderung,<br />
als zukünftig nicht mehr die Verluste<br />
der ersten drei Wirtschaftsjahre ab<br />
Betriebseröffnung, sondern jeweils<br />
der letzten drei Wirtschaftsjahre vortragsfähig<br />
sind!<br />
Diese Neuregelung wird in einzelnen<br />
Fällen zwar Vorteile bringen, können<br />
doch in Zukunft auch Verluste außerhalb<br />
der dreijährigen Anlaufphase bis<br />
zu drei Jahre lang vorgetragen werden.<br />
Sie erscheint aber nicht zuletzt<br />
dadurch besonders problematisch,<br />
dass die bisher bereits angefallenen<br />
Verluste der ersten drei Jahre nicht<br />
zementiert werden. In der Regel waren<br />
jedoch gerade die in der Anlaufphase<br />
nach einer Betriebseröffnung<br />
entstandenen Verluste besonders<br />
hoch. Nach der Neuregelung wird<br />
Beispiel:<br />
Hat ein Unternehmer seinen Betrieb<br />
im Jahr 2001 eröffnet, in den Jahren<br />
2001 bis 2004 jährlich Verluste<br />
geschrieben und erst ab dem<br />
Jahr 2005 jährlich Gewinne erzielt,<br />
so war nach der bisherigen Gesetzeslage<br />
der Verlust des Jahres<br />
2004 zwar verloren, die Verluste<br />
der Jahre 2001 bis 2003 blieben<br />
jedoch zeitlich unbegrenzt vortragsfähig<br />
und konnten daher gegen<br />
einen Gewinn in 2005 und<br />
2006 oder auch in späteren Veranlagungszeiträumen<br />
verrechnet<br />
werden.<br />
Durch die Änderungen des KMU-<br />
Förderungsgesetzes 2006 kann in<br />
unserem Beispiel im Jahr 2007 nur<br />
mehr der Verlust des Wirtschaftsjahres<br />
2004 verrechnet werden. In<br />
der Veranlagung 2008 steht in unserem<br />
Beispiel entgegen der bisherigen<br />
Regelung überhaupt kein<br />
Verlustvortrag mehr zu.<br />
nunmehr „rückwirkend“ in die Vortragsfähigkeit<br />
der Verlust eingegriffen,<br />
was verfassungsrechtlich bedenklich<br />
erscheint. Es bleibt daher<br />
abzuwarten, wie der Verfassungsgerichtshof<br />
in dieser Frage künftig entscheiden<br />
wird.<br />
Abschließend bleibt noch zu bemerken,<br />
dass die bislang <strong>bei</strong> E 22.000<br />
liegende „Kleinunternehmergrenze“<br />
ab 1.1.2007 auf E 30.000 angehoben<br />
wird. Betragen die jährlichen Umsätze<br />
nicht mehr als E 30.000, muss<br />
keine Umsatzsteuer an das Finanzamt<br />
abgeführt werden. Vorsteuerabzug<br />
steht dann aber auch keiner zu.<br />
Der Autor: Mag. Alexander Komarek,<br />
LL.M., Steuerberater <strong>bei</strong> LBG Wirtschaftstreuhand<br />
Österreich (www.lbg.at).<br />
Weiter Infos unter +43/1/53105-720<br />
oder alexander.komarek@lbg.at.<br />
4
Wann sind Essensbons an Mitar<strong>bei</strong>ter lohnsteuerfrei<br />
Mahlzeit!<br />
Tipp<br />
Viele Ar<strong>bei</strong>tgeber gewähren ihren Mitar<strong>bei</strong>tern freie oder verbilligte Mahlzeiten als zusätzliche<br />
Sozialleistung. Ob und in welcher Höhe diese freien bzw. verbilligten Mahlzeiten oder Essensbons<br />
von der Lohnsteuer befreit sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab.<br />
Grundsätzlich sind Essensbons und<br />
verbilligte oder freie Mahlzeiten nur<br />
dann von der Lohnsteuer befreit,<br />
wenn der Ar<strong>bei</strong>tgeber diese Zuwendungen<br />
freiwillig gewährt. Hat<br />
der Mitar<strong>bei</strong>ter einen Rechtsanspruch<br />
(z.B. auf Grund eines Kollektivvertrages)<br />
auf die freien oder<br />
verbilligten Mahlzeiten, steht die<br />
Lohnsteuerbefreiung nicht zu, und<br />
das Essen ist als Sachbezug zu versteuern.<br />
Auch Barzahlungen an Ar<strong>bei</strong>tnehmer<br />
sind nicht begünstigt.<br />
Steuerfrei bleiben Bons für Mahlzeiten<br />
bis zu einem Wert von<br />
E 4,40 pro Ar<strong>bei</strong>tstag. Können die<br />
Gutscheine allerdings auch zur Bezahlung<br />
von Lebens<strong>mit</strong>teln verwendet<br />
oder in von der Ar<strong>bei</strong>tsstätte weiter<br />
entfernten Gaststätten eingelöst<br />
werden, ist nur ein Betrag von<br />
E 1,10 pro Ar<strong>bei</strong>tstag steuerfrei.<br />
Ob die Mahlzeiten im Betrieb des<br />
Ar<strong>bei</strong>tgebers (z.B. in einer Werksküche<br />
oder Kantine) eingenommen<br />
werden, oder ob die Einnahme der<br />
Mahlzeiten in einem nahe gelegenen<br />
Gasthaus erfolgt, ist prinzipiell<br />
unerheblich. Als „Gaststätten“ gelten<br />
aber nur solche, die an den Ar<strong>bei</strong>tstagen<br />
ein Vollmenü anbieten.<br />
Der Begriff „nahe gelegen“ hängt<br />
von den ortsüblichen Verhältnissen<br />
ab. Grundsätzlich kann man davon<br />
ausgehen, dass eine Gaststätte<br />
dann als nahe gelegen gilt, wenn<br />
die Einnahme der Mahlzeit unter<br />
Berücksichtigung der Wegzeit<br />
innerhalb der Mittagspause möglich<br />
ist. Die Finanz geht davon aus,<br />
dass das in Ballungszentren <strong>bei</strong><br />
Wegzeiten von bis zu 15 Minuten<br />
Fußweg der Fall ist.<br />
Können Essensgutscheine auch zur<br />
Bezahlung <strong>bei</strong>spielsweise in Lebens<strong>mit</strong>telgeschäften,<br />
Konditoreien,<br />
Bäckereien oder Fleischhauereien<br />
verwendet werden, steht der erhöhte<br />
Freibetrag in Höhe von<br />
E 4,40 nicht zu. In diesem Fall bleibt<br />
nur ein Betrag von E 1,10 steuerfrei.<br />
Schädlich für die Anwendung<br />
des erhöhten Freibetrages von E<br />
4,40 ist auch der Umstand, dass die<br />
Bons neben Gaststätten in der Umgebung<br />
des Ar<strong>bei</strong>tsplatzes zusätzlich<br />
auch in Gaststätten eingelöst<br />
werden können, die nicht im Nahbereich<br />
der Ar<strong>bei</strong>tsstelle liegen, auch<br />
hier bleiben nur E 1,10 von der<br />
Lohnsteuer befreit. Weiters sollte<br />
darauf geachtet werden, dass die<br />
Mitar<strong>bei</strong>ter die Essensmarken nur<br />
an Ar<strong>bei</strong>tstagen einlösen können und<br />
dass die Speisen nicht nach Hause<br />
<strong>mit</strong>genommen werden können, da<br />
andernfalls auch wieder nur der niedrigere<br />
Freibetrag zusteht.<br />
Abschließend bleibt auch noch festzuhalten,<br />
dass es sich <strong>bei</strong> der steuerlichen<br />
Begünstigung für Essensbons<br />
um einen Freibetrag und nicht<br />
um eine Freigrenze handelt. Das bedeutet,<br />
dass E4,40 bzw. E1,10<br />
auf jeden Fall steuerfrei bleiben,<br />
auch wenn die Bons über einen diese<br />
Höhe übersteigenden Betrag<br />
ausgestellt sind. Hier ist nur der<br />
E4,40 bzw. E1,10 übersteigende<br />
Betrag als Sachbezug steuerpflichtig.<br />
Die Autorin: Mag. Daniela Mühlberger,<br />
Beraterin <strong>bei</strong> LBG Wirtschaftstreuhand<br />
Österreich (www.lbg.at).<br />
Mehr Infos unter +43/1/53105-720<br />
oder d.muehlberger@lbg.at.<br />
Ran an den Speck!<br />
aws fördert Mikrokredite für KMU<br />
Kleinere und <strong>mit</strong>tlere Betriebe naschen ab sofort am Förderkuchen <strong>mit</strong>.<br />
Die staatliche Förderbank austria<br />
wirtschaftsservice (aws) startete<br />
Anfang Juli <strong>mit</strong> der Umsetzung des<br />
von der Bundesregierung angekündigten<br />
Maßnahmen- und Förderpakets<br />
für Klein- und Mittelbetriebe<br />
(KMU) und Einpersonenunternehmen<br />
(EPU). Das Paket umfasst<br />
die Übernahme von Bürgschaften<br />
<strong>bei</strong> Mikrokrediten.<br />
„Besonders kleine Kredite bis zu<br />
E 25.000 werden am Markt nicht<br />
ausreichend angeboten“, meint<br />
aws-Geschäftsführer Peter Takacs.<br />
Die aws fördert durch Übernahme<br />
eine Bürgschaft in Höhe von 80 Prozent<br />
des Kreditbetrages, <strong>bei</strong> Investitionskrediten<br />
bis zu einer Laufzeit<br />
von 20 Jahren und <strong>bei</strong> Betriebs<strong>mit</strong>telkrediten<br />
bis zu maximal<br />
fünf Jahren. Bürgschaften und<br />
Kreditbetrag werden pro Unternehmen<br />
und Kalenderjahr gewährt,<br />
es können also pro Unternehmen<br />
auch mehrer Mikrokredite gefördert<br />
werden.<br />
Bedingung für die<br />
Förderung<br />
Bedingung für die Förderung ist,<br />
dass das Unternehmen weniger als<br />
50 Mitar<strong>bei</strong>ter hat und maximal<br />
zehn Millionen Euro Umsatz bzw.<br />
Bilanzsumme aufweist. Ausgenommen<br />
sind Betriebe der Tourismus-<br />
und Freizeitwirtschaft, was<br />
<strong>mit</strong> Problemen in der Abwicklung<br />
begründet wird. Tacacs rechnet <strong>mit</strong><br />
jährlich rund 500 Anträgen und da<strong>mit</strong><br />
einem Fördervolumen von rund<br />
zehn Millionen Euro.<br />
Der Rahmen für „Double Equity“<br />
wurde ab 1. Juli auf zwei Millionen<br />
Euro erhöht. Mit dem Programm soll<br />
die Finanzierung von KMU, die sich<br />
in der Gründungs- oder Frühphase<br />
befinden, durch Verdoppelung des<br />
Eigenkapitals erleichtert werden.<br />
Ausgenommen sind wieder Freizeit-<br />
und Tourismusbetriebe. Gefördert<br />
wird durch eine Kreditbürgschaft<br />
für bis zu 100 Prozent<br />
des Kreditbetrages. Eingereicht<br />
wird über die Volksbank.<br />
2005 haben 100 Unternehmen dieses<br />
Instrument in Anspruch genommen,<br />
für 2006 wird eine weitere<br />
Steigerung erwartet.<br />
Verlustvortrag<br />
Fördermaßnahmen für Kleinunternehmen<br />
umfassen weiters den Verlustvortrag<br />
neu, der es allen Unternehmen<br />
drei Jahre lang ermöglicht,<br />
Belastungen und Gewinne optimal<br />
zu verteilen, den 10-Prozent-Freibetrag<br />
für investierte Gewinne sowie<br />
die für die Umsatzsteuer relevante<br />
Erhöhung der Kleinunternehmergrenze<br />
von E 22.000 auf<br />
E 30.000 Umsatz.<br />
Informationen: Mag. Stefan Tauchner,<br />
Investkredit Bank AG.<br />
Tel.: +43/1/531 35/636<br />
www.unternehmer-net.at/foerderungen<br />
5
Aktuell<br />
Unternehmens-Rating<br />
Chancen nutzen,<br />
Risiken erkennen<br />
Basel II sorgte schon im Vorfeld des geplanten Inkrafttretens am 1.1.2007 für Unruhe. Viele Unternehmer<br />
wissen nicht genau, was <strong>mit</strong> den neuen Regelungen im Kreditgeschäft auf sie zukommt.<br />
Viele <strong>mit</strong>telständische Betriebe sind<br />
auf faire Finanzierungskonditionen<br />
angewiesen. Wir verstehen uns als<br />
Partner des Mittelstandes, deshalb<br />
wird von den Volksbanken ein Ratingverfahren<br />
eingesetzt, das speziell<br />
auf unsere Kunden zugeschnitten<br />
ist.<br />
Generell ist ein Rating nichts anderes<br />
als die Beurteilung und Bewertung<br />
verschiedener Faktoren, um<br />
anhand des Ergebnisses die Bonität<br />
des Unternehmens einschätzen zu<br />
können. Daraus leiten sich die Kosten<br />
für die Bank und so<strong>mit</strong> die Kosten<br />
für den Kreditnehmer ab. Das<br />
Rating wird in der Regel von der kreditgebenden<br />
Bank durchgeführt. So<strong>mit</strong><br />
wird die Beziehung – die Partnerschaft<br />
– zwischen dem Firmenkunden<br />
und seiner Volksbank noch<br />
enger, noch vertrauter, noch intensiver.<br />
Wenn Sie schon im Vorfeld auf<br />
Ihr Rating hinar<strong>bei</strong>ten, umso besser:<br />
Sie profitieren von der Erfahrung<br />
und Kompetenz Ihres Kundenberaters.<br />
Schaffen wir gemeinsam<br />
die Voraussetzungen für ein gutes<br />
Ratingergebnis und da<strong>mit</strong> beste Zukunftsperspektiven<br />
für Ihr Unternehmen.<br />
Notenvergabe<br />
6<br />
Volksbank Ratingklassen<br />
Bei einem Rating werden verschiedene<br />
qualitative und quantitative<br />
Faktoren erhoben und <strong>mit</strong> Punkten<br />
bewertet. Aus dieser Punktebewertung<br />
ergibt sich am Ende eine Gesamtpunktzahl,<br />
die in eine sogenannte<br />
Ratingklasse fällt. Diese Ratingklasse<br />
ist <strong>mit</strong> einer Schulnote<br />
vergleichbar. Je mehr Punkte ein<br />
Unternehmen sammelt, desto besser<br />
die Schulnote, respektive die Ratingklasse.<br />
Aus der Ratingklasse<br />
kann die Bank die Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
für einen Kreditnehmer<br />
ableiten. Die folgende Tabelle<br />
zeigt die von den Volksbanken verwendeten<br />
Ratingklassen und deren<br />
Bedeutung. In jeder Ratingklasse<br />
werden die gerateten Unternehmen<br />
nochmals in jeweils fünf Unterstufen<br />
unterteilt, um eine bessere, genauere<br />
Bewertung zu ermöglichen.<br />
Ein internes Rating durch Ihre Volksbank<br />
ist eine faire, auf statistischen<br />
Grundlagen aufgebaute, transparente<br />
und objektive Beurteilung Ihrer<br />
Bonität. Ein intaktes Vertrauensverhältnis<br />
zwischen Unternehmen<br />
und Bank ist sehr wichtig. Nur<br />
durch eine offene Informationspolitik<br />
von <strong>bei</strong>den Seiten kann die notwendige<br />
Transparenz über die Lage<br />
des Unternehmens und die Möglichkeiten<br />
zur Verbesserung des Ratings<br />
geschaffen werden. Eine gute<br />
Vorbereitung ist hier<strong>bei</strong> der halbe<br />
Erfolg!<br />
1. Beste Qualität, geringstes Ausfallrisiko. Diese Ratingklasse ist nur für Länder<br />
und Unternehmen <strong>mit</strong> entsprechendem externen Rating (Moody’s,<br />
Standard & Poor’s oder Fitch IBCA) geöffnet.<br />
2. Sehr gute Bonität.<br />
3. Gute bis <strong>mit</strong>tlere Bonität. Viele gute Investment-Attribute, aber auch Elemente,<br />
die sich <strong>bei</strong> veränderter Wirtschaftslage negativ auswirken können.<br />
4. Noch akzeptable bis bereits mangelhafte Qualität. Es besteht ein mangelnder<br />
Schutz gegenüber einer sich verändernden Wirtschaftslage.<br />
Die letzte Unterstufe innerhalb der Klasse ist als Grenze zum Ausfall zu<br />
verstehen. Dies sind Unternehmen, die aus Risikoüberlegungen bereits<br />
intensiv betreut werden.<br />
5. Schlechte Qualität. Es besteht nur eine geringe Sicherheit für die langfristige<br />
Bedienung der Schulden. Ein Zahlungsverzug droht bereits kurzfristig<br />
oder ist bereits eingetreten. In die letzte Unterstufe dieser Klasse<br />
kommen insolvente Unternehmen.<br />
In das Rating fließen neben dem Bilanzrating<br />
und den qualitativen Faktoren<br />
auch die sogenannten „Risikofaktoren”<br />
<strong>mit</strong> ein. Risikofaktoren<br />
treten in der Regel sehr selten auf,<br />
haben dann aber zum Teil sehr starke<br />
negative Auswirkungen auf das<br />
Rating. Risikofaktoren sind unter anderem<br />
Zahlungsausfälle, anhaltende<br />
Liquiditätsprobleme oder schlechte<br />
Beurteilungen durch Auskunfteien.<br />
Auffälligkeiten in der Liquiditätssituation<br />
des Unternehmens führen<br />
oftmals zu einer Verschlechterung<br />
des Ratings. Es geht hier<strong>bei</strong> vor allem<br />
um die Einhaltung von Zahlungsund<br />
Rückzahlungsvereinbarungen<br />
oder um allgemeine Auffälligkeiten<br />
im Zahlungs- und Buchungsverhalten,<br />
z.B. Wechselprotesten.<br />
Das Rating findet einmal im Jahr<br />
statt, um da<strong>mit</strong> der wirtschaftlichen<br />
Situation und den veränderten Gegebenheiten<br />
im Unternehmen und<br />
am Markt gerecht zu werden.<br />
www.unternehmer-net.at<br />
Basel II<br />
Unternehmens-Rating<br />
Chancen nutzen,<br />
Risiken erkennen<br />
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in Ihrer Volksbank
Aktuell<br />
Abfertigung Neu<br />
Aufruf zum Beitritt<br />
Eine Zwangszuweisung der Gebietskrankenkassen steht für all jene Unternehmen ins Haus, die<br />
zwar Beiträge für Mitar<strong>bei</strong>ter leisten, sich aber noch für keine bestimmte Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />
entschieden haben!<br />
Seit 01.01.2003 gibt es in Österreich<br />
ein neues Abfertigungsgesetz,<br />
das den Unternehmer verpflichtet,<br />
für seine Dienstnehmer ab dem<br />
zweiten Beschäftigungsmonat Beiträge<br />
in eine Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />
einzubezahlen. Der Vorteil<br />
liegt darin, dass er nun für seine<br />
neuen Mitar<strong>bei</strong>ter keine Rücklagen<br />
mehr bilden muss. Die Höhe der Beiträge<br />
lässt sich leicht berechnen:<br />
immer 1,53 Prozent des Bruttolohns<br />
bzw. –gehalts, inkl. Sonderzahlungen.<br />
Zwangsverpflichtet<br />
Hat ein Unternehmen bereits Dienstnehmer<br />
angemeldet, die nach dem<br />
Stichtag 01.01.2003 ins Unternehmen<br />
eingetreten sind, und noch keine<br />
Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse ausgewählt,<br />
wird er per 01.12.2006 zu<br />
einer von der Gebietskrankenkasse<br />
ausgewählten Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />
zwangszugewiesen.<br />
Um das zu verhindern, ist es ratsam,<br />
noch vor dem 10.11.2006 einen Beitrittsvertrag<br />
<strong>bei</strong> der Volksbank Ihres<br />
Vertrauens abzuschließen. Denn diese<br />
bietet in Zusammenar<strong>bei</strong>t <strong>mit</strong> der<br />
Victoria-Volksbanken-Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />
AG das neue Abfertigungssystem<br />
an. Versäumt der<br />
Dienstgeber die oben genannte Frist<br />
(10.11.2006), besteht für ihn lediglich<br />
die Möglichkeit, den ihm<br />
zwangszugewiesenen Beitrittsvertrag<br />
per Bilanzstichtag der zugeteilten<br />
Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />
(meist 31.12.) zu kündigen, um zu<br />
seiner bevorzugten Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />
zu wechseln.<br />
Um dem neuen Abfertigungssystem<br />
der Victoria-Volksbanken-Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />
AG <strong>bei</strong>zutreten ist<br />
vom Dienstgeber folgendes zu tun:<br />
1. Beitrittsvertrag (liegt in allen<br />
Volksbanken auf bzw. kann unter<br />
www.bav.victoria.at heruntergeladen<br />
werden) vollständig ausfüllen,<br />
erforderliche Legitimation <strong>bei</strong>legen<br />
und unterfertigt in einer Volksbank-<br />
Filiale abgeben – oder direkt an die<br />
Victoria-Volksbanken-Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />
AG, 1013 Wien,<br />
Schottengasse 10, schicken.<br />
2. Weiters ist nur noch die Kassenleitzahl<br />
der Victoria-Volksbanken-<br />
Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse AG<br />
(71800) <strong>bei</strong> der Anmeldung des neuen<br />
Dienstnehmers der Gebietskrankenasse<br />
zu melden.<br />
Ab diesem Zeitpunkt werden die entsprechenden<br />
Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekassen<strong>bei</strong>träge<br />
über die Gebietskrankenkasse<br />
eingehoben und an<br />
die Victoria-Volksbanken-Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />
AG weitergeleitet.<br />
Die Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse verwaltet<br />
und veranlagt die Beträge für<br />
die Dienstnehmer. Alljährlich werden<br />
die Dienstnehmer schriftlich<br />
über den aktuellen Kontostand informiert.<br />
Abfertigung Alt – Abfertigung Neu<br />
Aus Alt mach Neu!<br />
Der Übertritt in das neue Abfertigungssystem ist immer noch ein Thema und sowohl für Dienstgeber<br />
als auch für Dienstnehmer interessant!<br />
Für alle Dienstnehmer die nach dem<br />
01.01.2003 in ein Unternehmen neu<br />
eingetreten sind, gilt automatisch<br />
das neue Abfertigungsgesetz. Aber<br />
auch für Dienstnehmer, die schon<br />
seit längerer Zeit in einem Unternehmen<br />
beschäftigt sind, besteht<br />
die Möglichkeit, in das neue Abfertigungssystem<br />
zu wechseln. Dieser<br />
Schritt bringt sowohl dem Dienstgeber<br />
als auch dem Dienstnehmer<br />
Vorteile.<br />
Die Vorteile für den Dienstgeber liegen<br />
in erster Linie darin, dass er<br />
sich künftig um keine Rückstellungen<br />
für die Abfertigungsansprüche<br />
seiner Dienstnehmer kümmern<br />
muss. Dem Dienstnehmer entgehen<br />
nun die bisher erworbenen Abfertigungsansprüche<br />
nicht mehr – auch<br />
<strong>bei</strong> Selbstkündigung. Interessant für<br />
die Dienstnehmer ist der Wechsel<br />
auch dann, wenn im alten System<br />
bereits 25 Dienstjahre vorhanden<br />
sind und sich dadurch seine Ansprüche<br />
nicht mehr weiter erhöhen.<br />
Bei einem Wechsel des Dienstnehmers<br />
in das neue Abfertigungssystem<br />
werden die bisher erworbenen<br />
Abfertigungsansprüche vom Dienstgeber<br />
direkt in die Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />
eingebracht.<br />
Ab dem Stichtag des Übertritts zahlt<br />
der Dienstgeber die laufenden MV-<br />
Beiträge über die Gebietskrankenkasse<br />
an die Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />
seiner Wahl.<br />
Um in das neue Abfertigungssystem<br />
zu wechseln, ist vom Dienstgeber<br />
bzw. Dienstnehmer folgendes zu<br />
unternehmen:<br />
1. Der Dienstgeber und der Dienstnehmer<br />
vereinbaren – in Anlehnung<br />
an den gültigen Kollektivvertrag –<br />
die Höhe des Übertragungsbetrages,<br />
unterfertigen gemeinsam eine entsprechende<br />
Einzelvereinbarung und<br />
senden diese an die Victoria-Volksbanken-Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />
AG.<br />
2. Der Dienstgeber überweist den<br />
Übertragungsbetrag direkt an die<br />
Victoria-Volksbanken-Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />
AG. Es besteht selbstverständlich<br />
auch die Möglichkeit,<br />
den vereinbarten Betrag in bis zu 5<br />
jährlichen Raten von je 20 Prozent<br />
zu leisten.<br />
Gleichzeitig muss der Dienstgeber<br />
an die Gebietskrankenkasse auch<br />
eine Änderungsmeldung durchführen,<br />
da<strong>mit</strong> die GKK ab dem vereinbarten<br />
Übertrittsstichtag die laufenden<br />
Beiträge einheben und an die<br />
Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse weiterleiten<br />
kann.<br />
3. Von der Victoria-Volksbanken-Mitar<strong>bei</strong>tervorsorgekasse<br />
AG wird der<br />
Übertragungsbetrag und auch die<br />
laufenden MV-Beiträge veranlagt<br />
und der Dienstnehmer wir jährlich<br />
über seinen aktuellen Kontostand<br />
informiert.<br />
7
Immobilien<br />
Leasen statt kaufen<br />
Bilanz- und Ratingoptimierung durch ein innovatives Finanzierungsinstrument<br />
Leasing gilt für Unternehmen inzwischen<br />
als interessante Finanzierungsalternative<br />
zu Krediten.<br />
Leasing kann jedoch auch das Banken-Rating<br />
und da<strong>mit</strong> die Bonitätseinstufung<br />
von Unternehmen positiv<br />
beeinflussen.<br />
Vor Jahren galt Leasing als Finanzierungsalternative<br />
für finanzschwache<br />
Unternehmen, die nur erschwert<br />
Zugang zu Krediten hatten.<br />
Ein erfolgreicher Unternehmer<br />
war stolz darauf, in seiner Bilanz<br />
Vermögenswerte im Immobilienbereich<br />
auszuweisen. Die entsprechende<br />
Finanzierungsstruktur war<br />
nicht immer optimal gewählt, waren<br />
doch einerseits oft erhebliche<br />
Eigen<strong>mit</strong>tel durch die Anschaffung<br />
der betriebsnotwendigen Immobilien<br />
gebunden und wurde andererseits<br />
Anlagevermögen über kurzfristige<br />
Kredite nicht fristenkonform<br />
finanziert.<br />
Unternehmen müssen zwar die Nutzung<br />
ihrer Immobilien sichern, jedoch<br />
ist dafür der Eigentumserwerb<br />
nicht unbedingt notwendig. Unternehmen<br />
werden langfristig nicht<br />
am Besitz, sondern am Verdienst<br />
gemessen.<br />
8<br />
Das Immobilienleasingmodell der<br />
Immoconsult ist vor diesem Hintergrund<br />
die ideale fristenkonforme,<br />
d.h. langfristige Finanzierungsform.<br />
Das Objekt wird nicht in der Bilanz<br />
des Unternehmens ausgewiesen,<br />
sondern das Unternehmen nutzt das<br />
Objekt für seine Zwecke und zahlt<br />
nur die Leasingrate. Darüber hinaus<br />
ist Immobilienleasing eine wesentlich<br />
flexiblere Finanzierungslösung.<br />
Das Objekt kann z.B. am Ende<br />
der Leasinglaufzeit erworben<br />
werden oder aber – falls die Immobilie<br />
nicht mehr betriebsnotwendig<br />
sein sollte – ein anderer Nutzer gesucht<br />
werden, der den Leasingvertrag<br />
übernimmt. Diese Vorgehensweise<br />
ist wesentlich kostengünstiger<br />
(da nur die Mietvertragsgebühr<br />
anfällt) als der Verkauf der Immobilie<br />
(Kosten der Grunderwerbsteuer<br />
und Eintragungsgebühr).<br />
Rating verbessern<br />
Die daraus resultierende Flexibilität<br />
und die Auswirkungen der<br />
langfristigen bilanzneutralen Finanzierungsform<br />
spiegeln sich im<br />
Bilanzbild des Unternehmens und<br />
der daraus abgeleiteten Unternehmensbewertung<br />
(Rating) wider.<br />
Leasing führt demnach zu keiner<br />
Erhöhung der Verbindlichkeiten und<br />
der Bilanzsumme, d.h. im Gegensatz<br />
zur Kreditfinanzierung bleibt<br />
die Eigenkapitalquote in gleicher<br />
Höhe bestehen.<br />
Ratingsysteme von Banken beurteilen<br />
neben der Finanzkraft von<br />
Unternehmen (Verhältnis von<br />
Schulden zu Cashflow) vor allem<br />
auch die Finanzierungsstruktur (Fristigkeit<br />
der Finanzierungen) sowie<br />
die Eigenkapitalquote. Leasing<br />
führt zu einer optimierten Eigenkapitalquote<br />
und so<strong>mit</strong> zu einem<br />
besseren Unternehmensrating.<br />
Eine Sonderform der Ratingverbesserung<br />
ist das sale & lease<br />
back-Modell der Immoconsult: Das<br />
Unternehmen verkauft ein Betriebsobjekt<br />
an die Immoconsult<br />
und deckt so<strong>mit</strong> stille Reserven auf.<br />
Dies führt zu einer Erhöhung der<br />
Eigenkapitalquote. Mit dem Verkaufserlös<br />
werden teilweise teure<br />
Kredite und Überziehungslinien zurückgeführt<br />
sowie die Zahlungsziele<br />
<strong>bei</strong> Lieferanten optimiert. Dadurch<br />
kann auch das Betriebsergebnis<br />
(geringere Zinsen, höhere<br />
Skontoerträge) positiv beeinflusst<br />
werden. Beide Maßnahmen führen<br />
zu einer verbesserten Ratingeinstufung.<br />
Für das Unternehmen ist<br />
da<strong>mit</strong> die Chance verbunden vorteilhaftere<br />
Konditionen <strong>bei</strong> den<br />
Banken für weitere Finanzierungen<br />
zu erhalten.<br />
Beispiel: Auswirkung von Leasing in der Bilanz<br />
Immoconsult hat für ein <strong>mit</strong>telständisches Unternehmen folgende Finanzierung<br />
strukturiert:<br />
Grundkosten T<strong>EU</strong>R 700<br />
Gebäudekosten inkl. NK T<strong>EU</strong>R 1.100<br />
Gesamtkosten T<strong>EU</strong>R 1.800<br />
Variante 1)<br />
Kreditfinanzierung<br />
AKTIVA<br />
PASSIVA<br />
Bebaute Grundstücke 1.800 Stammkapital 35 Eigen<strong>mit</strong>tel<br />
Maschinen 260 Eigen<strong>mit</strong>tel 140}<br />
7,5%<br />
Geschäftsausstattung/<br />
Fuhrpark 80 Darlehen 1.650<br />
Handelswaren 65 Kontokorrentkredit 320<br />
Forderungen 120 Lieferanten 150<br />
Kassa/Bank 25 Rückstellungen 55<br />
2.350 2.350<br />
Variante 2)<br />
Leasingfinanzierung<br />
AKTIVA<br />
PASSIVA<br />
Maschinen 260 Stammkapital 35<br />
Geschäftsausstattung/<br />
Fuhrpark 80 Eigen<strong>mit</strong>tel 140<br />
Handelswaren 65 KK 170<br />
Forderungen 120 Lieferanten 150<br />
Kassa/Bank 25 Rückstellungen 55<br />
550 550<br />
Leasingverpflicht. 1 Jahr 112<br />
Leasingverpflicht. 5 Jahre 560<br />
Werte in T<strong>EU</strong>R<br />
Allgemeine Grundlagen des Immobilienleasing<br />
• Die Immoconsult ist Eigentümer des Objektes<br />
• Der Leasingnehmer nutzt das Objekt „wie ein Eigentümer“<br />
• Leasing ist die Nutzungsüberlassung des Objektes auf eine bestimmte<br />
Zeit („Grundmietdauer“)<br />
• Eigentumserwerb durch den Leasingnehmer ist nach Ablauf der<br />
Grundmietdauer möglich<br />
• Leasing ist grundsätzlich eine „off-balance“-Finanzierung, d.h.<br />
der Leasingnehmer weist weder Aktivvermögen (bebaute Grundstücke)<br />
noch Bankverbindlichkeiten aus<br />
Kontakt<br />
Das Immobilienleasing-Team der Volksbank Gruppe steht Ihnen für<br />
ein persönliches Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.<br />
Rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns ein E-Mail<br />
+43/(0)50/4004-3636, birgit.waschka@immoconsult.at<br />
}<br />
Eigen<strong>mit</strong>tel<br />
32%
Service<br />
Topthema Factoring<br />
Ausreichende<br />
Liquidität für KMU<br />
Zum Kundenkreis der VB Factoring zählen Handels-, Produktions- und Dienstleistungsbetriebe,<br />
verteilt über ganz Österreich.<br />
Die zum Allfinanzverbund der Volksbank<br />
Gruppe (Volksbank, Investkredit,<br />
Kommunalkredit) zählende VB<br />
Factoring Bank AG wurde bereits<br />
1980 in Salzburg gegründet. Die Bank<br />
beschäftigt sich <strong>mit</strong> dem Ankauf von<br />
Kundenforderungen. Das Volumen der<br />
angekauften Forderungen erreichte<br />
im Jahr 2005 den Rekordwert von<br />
852 Millionen Euro. Für die Hauptzielgruppe<br />
der Bank, österreichische<br />
Klein- und Mittelbetriebe, wird es immer<br />
schwieriger, ausreichende Betriebs<strong>mit</strong>telkredite<br />
zu erhalten. Klassische<br />
Sicherheiten wie Grund und<br />
Boden, Betriebsgebäude sind häufig<br />
nicht vorhanden.Als Aktivposten verbleiben<br />
also im Regelfall Lager und<br />
eben die Kundenforderungen.<br />
Insbesondere Basel II fordert für<br />
Unternehmer und Banken ein neues<br />
Herangehen in der Unternehmens<strong>mit</strong>telfinanzierung.<br />
Die Banken werden<br />
<strong>bei</strong> der Kreditvergabe an <strong>mit</strong>telständische<br />
Unternehmen ab 2007 ein<br />
klar definiertes Rating zu Grunde legen.<br />
Factoring kann hier helfen, diese<br />
Kriterien zu erfüllen und eine verbesserte<br />
Finanzierungsstruktur zu<br />
schaffen. Vor allem für kleine und<br />
<strong>mit</strong>tlere Unternehmen ist Factoring<br />
daher eine sinnvolle Finanzierungsalternative,<br />
können da<strong>mit</strong> doch Liquidität<br />
und Rentabilität gesteigert<br />
und da<strong>mit</strong> Bilanzbild und Bonität verbessert<br />
werden.<br />
International bedeutend<br />
Bereits in 63 Ländern wird Factoring<br />
angeboten, es agieren über 1000 Gesellschaften<br />
und Spezialbanken in<br />
diesem Bereich. Die international<br />
vertretenen Factoringinstitute haben<br />
im Jahr 2005 ein Forderungsvolumen<br />
von über 1.106 Milliarden Euro<br />
angekauft. In Österreich hat sich Factoring<br />
bereits gut etabliert. Das österreichische<br />
Marktvolumen hat gegenüber<br />
2004 um 15,74 Prozent zugenommen<br />
und liegt nun <strong>bei</strong> 4,273<br />
Milliarden Euro. Im Vergleich <strong>mit</strong> den<br />
führenden Märkten gibt es in Österreich<br />
noch großen Nachholbedarf,<br />
da<strong>mit</strong> aber auch großes Wachstumspotential<br />
für Factoring.<br />
Zur Jahres<strong>mit</strong>te 2005 ist ein bis zu<br />
diesem Zeitpunkt großes Hindernis<br />
für das Factoringgeschäft, das absolute<br />
Zessionsverbot, weggefallen.<br />
Liquidität<br />
Kein Unternehmen gleicht dem anderen,<br />
jede Branche hat ihre Besonderheiten.Von<br />
VB Factoring werden<br />
maßgeschneiderte Lösungen<br />
angeboten, je nachdem ob die Finanzierung<br />
der Umsätze und Außenstände<br />
oder die Entlastung im Debitorenmanagement<br />
im Vordergrund<br />
der Überlegungen stehen. Primär<br />
geht es um die Sicherstellung der<br />
Liquidität, Lebensader eines jeden<br />
Unternehmens. Mit Factoring ist diese<br />
besser zu planen und vermeidet<br />
so Kosten für teure Zwischenfinanzierungen.<br />
Full Service Factoring<br />
Eine aussagekräftige, tagfertige Debitorenbuchhaltung<br />
und ein pünktliches<br />
Mahnwesen sind da<strong>bei</strong> garantiert.<br />
Denn besonders für Klein- und<br />
Mittelbetriebe ist es notwendig, ihre<br />
finanzielle Lage zu stabilisieren<br />
und Forderungsverluste zu vermeiden.<br />
Ein pünktliches und gut organisiertes<br />
Mahnwesen ist da<strong>bei</strong> ein<br />
Fixpunkt. Falsche Scheu ist nicht immer<br />
angebracht. Jeder will rasch zu<br />
seinem Geld kommen, daher sollten<br />
<strong>bei</strong>m Inkasso der überfälligen Rechnungen<br />
nicht immer nur Samthandschuhe<br />
getragen werden.<br />
Bei umsatzstärkeren Unternehmen,<br />
die selbst gut organisiert sind und<br />
keine Engpässe im Debitorenmanagement<br />
haben, steht die Finanzierung<br />
der Außenstände im Vordergrund.<br />
Für diesen Bereich wird Finanzierungsfactoring<br />
angeboten.<br />
Da<strong>bei</strong> verbleibt alles wie gewohnt.<br />
Kundenbuchhaltung und Mahnwesen<br />
werden weiterhin <strong>bei</strong>m Unternehmer<br />
geführt, aber Wachstum und<br />
Außenstände sind fristenkonform<br />
über VB Factoring finanziert.<br />
Vorteile <strong>bei</strong>m Rating<br />
Auf den Punkt gebracht, ist Factoring<br />
eine Finanzierungsalternative,<br />
über die Umsatzzuwächse und<br />
Außenstände einfach, günstig und<br />
fristenkonform finanziert werden<br />
können. Dazu kommt noch die Entlastung<br />
in der Kundenbuchhaltung<br />
und im Mahnwesen. Zeitraubende<br />
und ärgerliche Verwaltungsar<strong>bei</strong>t<br />
wird ausgelagert. Durch die <strong>mit</strong><br />
Factoring erreichte finanzielle Beweglichkeit<br />
können Skontoerträge<br />
besser genutzt werden, und der<br />
Cash-Flow wächst. Nicht zu vergessen<br />
ist natürlich auch der bilanzverkürzende<br />
Effekt, der über<br />
Factoring erreicht wird. Die verkauften<br />
Forderungen werden nicht<br />
mehr <strong>bei</strong>m Unternehmen bilanziert.<br />
Dadurch verringert sich die Bilanzsumme,<br />
das Verhältnis zu Eigenkapital<br />
steigt. Durch die Erhöhung der<br />
Eigenkapitalquote sollte sich auch<br />
das Rating <strong>bei</strong> der Hausbank verbessern.<br />
Daraus können in Zukunft<br />
bessere Konditionen resultieren.<br />
Informationen:<br />
VB Factoring Bank AG<br />
Thumegger Straße 2<br />
5020 Salzburg<br />
Tel. +43/662/62 35 53<br />
Renngasse 10<br />
1013 Wien<br />
Tel. +43/1/53 1 35 – 545<br />
www.vb-factoring-bank.ag<br />
9
Know-How<br />
Umsichtige Betriebsübergaben als strategische Herausforderung für Familienbetriebe<br />
Professionelle<br />
Unternehmensübergabe<br />
Familienunternehmen stellen im unternehmerischen Umfeld insofern eine Besonderheit dar, da<br />
in ihnen zwei soziale Systeme – Familie und Unternehmen – vereint sind.<br />
Eine langfristige, strategische Ausrichtung<br />
führt dazu, dass sich die<br />
Unternehmensleitung Gedanken über<br />
die Nachfolge macht. Denn von der<br />
Nachfolgeregelung hängt die nachhaltige<br />
Existenz und Entwicklung eines<br />
Unternehmens ab. Daher zählt<br />
diese gerade <strong>bei</strong> Familienunternehmen<br />
zu den entscheidenden Phasen<br />
der Unternehmensentwicklung.<br />
Die Übergabe von Familienunternehmen<br />
an einen Nachfolger ist ein<br />
Thema von hoher wirtschaftlicher<br />
und gesellschaftlicher Relevanz. In<br />
den kommenden zehn Jahren stehen<br />
laut einer Studie des Instituts<br />
für Gewerbe- und Handelsforschung<br />
in Österreich mehr als<br />
50.000 Unternehmen <strong>mit</strong> insgesamt<br />
rund 450.000 Beschäftigten vor der<br />
Herausforderung, die Unternehmensübergabe<br />
zu regeln. Die erfolgreiche<br />
Nachfolgeregelung ist<br />
da<strong>mit</strong> nicht nur ein zentraler<br />
Schlüsselfaktor für die einzelnen<br />
Unternehmen, sondern auch für die<br />
gesamte Volkswirtschaft.<br />
Die idealtypische Nachfolgeregelung<br />
erfolgt bereits Jahre vor der<br />
eigentlichen Übergabe. Da die Ausgangslage<br />
in jedem Fall unterschiedlich<br />
ist, gilt es, alle spezifischen<br />
persönlichen und familiären,<br />
unternehmerischen, finanziellen,<br />
steuerlichen sowie rechtliche Bedingungen<br />
und ihre gegenseitigen<br />
Abhängigkeiten zu beachten. Da<br />
dieser Schlüsselprozess in der Regel<br />
von den Beteiligten in ihrer<br />
Funktion nur ein Mal durchlaufen<br />
wird, ist es von größtem Nutzen,<br />
sich dafür professionelle Unterstützung<br />
durch einen externen Berater<br />
zu holen.<br />
Gedanken im Vorfeld<br />
Im Zentrum einer Nachfolgelösung<br />
steht in aller Regel der Wunsch des<br />
Übergebers, die Unabhängigkeit des<br />
Unternehmens zu erhalten und idealerweise<br />
den oder die Nachfolger<br />
aus dem Familienumfeld zu bestimmen.<br />
Insbesondere zu Beginn<br />
des Prozesses ist daher das Verhältnis<br />
der drei Ebenen „Führung“,<br />
„Kapitalgeber“ und „Familie“ zu<br />
beleuchten. Die Frage, inwieweit<br />
die Familie weiter Einfluss auf Führung,<br />
Aufsicht und Kapital im Unternehmen<br />
ausüben kann und will,<br />
spielt eine wesentliche Rolle.<br />
Für die Unternehmensnachfolge<br />
stehen grundsätzlich vier Optionen<br />
offen:<br />
● Wenn der Einfluss der Familie auf<br />
Führung, Aufsicht und Kapital gewährleistet<br />
bleiben soll, ist die<br />
Nachfolge innerhalb der Familie<br />
zu regeln. Da<strong>bei</strong> ist es wichtig,<br />
potenzielle Nachfolger rechtzeitig<br />
auf die Nachfolge vorzubereiten.<br />
10
● Die Fremdgeschäftsführung bietet<br />
sich an, wenn die Führungsfunktion<br />
durch die Familie nicht wahrgenommen<br />
werden kann, der Einfluss<br />
auf Aufsicht und Kapital aber<br />
gewährleistet bleiben soll. Schlüsselfaktor<br />
<strong>bei</strong> der Auswahl der Führungskraft<br />
stellt – neben der fachlichen<br />
und persönlichen Qualifikation<br />
– die Fähigkeit dar, <strong>mit</strong> den<br />
aus dem besonderen Spannungsfeld<br />
von Unternehmen und Familie<br />
resultierenden Herausforderungen<br />
für die Unternehmensführung umzugehen.<br />
● Die Einbringung des Unternehmens<br />
in eine Privatstiftung empfiehlt<br />
sich dann, wenn der Bestand<br />
des Unternehmens – unabhängig<br />
vom Ab- bzw. Erleben von<br />
Gesellschaftern – garantiert werden<br />
soll und weder die Nachfolge<br />
innerhalb der Familie, noch der<br />
Verkauf eine Alternative sind.<br />
● Der Unternehmensverkauf wird<br />
dann eingesetzt, wenn innerhalb<br />
der Familie keine geeigneten oder<br />
übernahmewilligen Nachfolger<br />
vorhanden sind.<br />
Familienunternehmen müssen die<br />
Unternehmensnachfolge als Chance<br />
einer strategischen und organisatorischen<br />
Neuausrichtung begreifen<br />
und dies in einem professionellen<br />
Konzept erar<strong>bei</strong>ten. Dazu gehört,<br />
neben einer steuerlichen und rechtlichen<br />
Beratung auch die Entwicklung<br />
der Neuausrichtung <strong>mit</strong> einem<br />
externen Berater als Gerüst des<br />
Nachfolgeprozesses. Die Investkredit<br />
unterstützt Sie da<strong>bei</strong> gerne.<br />
Informationen:<br />
Mag. Robert Ehrenhöfer<br />
Director Corporate Finance<br />
Investkredit Bank AG<br />
Renngasse 10<br />
1013 Wien<br />
Tel. +43/1/53 1 35/353<br />
r.ehrenhoefer@investkredit.at<br />
Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: ÖGV-Verbundmarketing, Kolingasse 14, A-1090 Wien.<br />
E-Mail: redaktion@geldleben.volksbank.at. Chefredakteur: Kurt Kaiser. Redaktion Wien: Dr. Dieter Seyser, Mag. Mirjam Ernst.<br />
Regionale Beiträge sind durch den jeweiligen Autor gekennzeichnet und werden auch von diesem verantwortet, ebenso Gast<strong>bei</strong>träge.<br />
Gestaltung und Gesamtproduktion: Back Office Service für Banken GmbH, A-1090 Wien. Kontakt: Manfred Wagner, Bakk.<br />
Druck: Ferdinand Berger & Söhne Ges.m.b.H., A-3580 Horn.<br />
Stand: 16. Oktober 2006<br />
11
Know-How<br />
Unternehmensnachfolge – Unternehmensübergabe<br />
Steuerliche Vorteile nutzen<br />
Jedes Jahr stehen viele Unternehmer vor der Frage, wer wird mein Nachfolger, und wie übergebe<br />
ich meinen Betrieb an meinen Nachfolger Neben der Klärung der zivilrechtlichen Übergabe sind<br />
<strong>bei</strong> der Gestaltung auch immer die steuerlichen Folgen zu bedenken.<br />
Dass die Übergabe möglichst steuerschonend<br />
von statten gehen soll,<br />
versteht sich von selbst. Ein steuerliches<br />
Patentrezept gibt es dafür<br />
allerdings nicht. Man sollte jedoch<br />
nicht nur vom Gedanken der Steueroptimierung<br />
getragen sein, in erster<br />
Linie empfiehlt sich, jene Variante<br />
der Unternehmensübergabe zu<br />
wählen, welche die Bedürfnisse und<br />
Wünsche des Übergebers und Übernehmers<br />
optimal erfüllt.<br />
Einkommensteuergesetz, Erbschafts-<br />
und Schenkungssteuergesetz<br />
bieten einige Zuckerln,<br />
um die Unternehmensnachfolge<br />
steuerlich attraktiv zu machen.<br />
Grundsätzlich sind folgende Varianten<br />
der Unternehmensnachfolge<br />
möglich:<br />
• Schenken oder Vererben<br />
• Verkaufen und Kaufen<br />
Darüber hinaus ist noch zu unterscheiden,<br />
ob ein Einzelunternehmen/Personengesellschaft<br />
(Anteil) oder Anteile an einer<br />
Kapitalgesellschaft (GmbH oder<br />
AG) übertragen werden.<br />
Wird der Betrieb eines Einzelunternehmens<br />
/ Mitunternehmeranteil<br />
oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft<br />
(mindestens 25 % ige Beteiligung)<br />
geschenkt oder vererbt, so<br />
bleibt ein Freibetrag von E 365.000<br />
steuerfrei.<br />
Im Falle der Erbschaft steht dieser<br />
Freibetrag in jedem Fall zu. Bei der<br />
Schenkung des Betriebes oder der<br />
Beteiligung muss der Geschenkgeber<br />
das 55. Lebensjahr vollendet<br />
haben oder wegen körperlicher oder<br />
geistiger Gebrechlichkeit in einem<br />
Ausmaß erwerbsunfähig sein, dass<br />
er nicht in der Lage ist, seinen Betrieb<br />
fortzuführen oder seine Aufgaben<br />
und Rechte, die <strong>mit</strong> seiner<br />
Mitunternehmerschaft verbunden<br />
sind, wahrzunehmen. Dieser Umstand<br />
muss entweder durch einen<br />
gerichtlich beeideten Sachverständigen<br />
oder durch den gesetzlich zuständigen<br />
Sozialversicherungsträger<br />
bestätigt werden.<br />
Der Steuerfreibetrag umfasst die<br />
Übertragung von inländischen Betrieben<br />
oder Teilbetrieben, welche<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger<br />
Ar<strong>bei</strong>t oder Land- und<br />
Forstwirtschaft erzielen.<br />
Da<strong>mit</strong> der Freibetrag genutzt werden<br />
kann, muss mindestens 25 %<br />
des gesamten Betriebsvermögens<br />
übertragen werden. Die Anteile an<br />
Personengesellschaften gemäß<br />
HGB, Erwerbsgesellschaften und an<br />
einer inländischen AG oder GmbH<br />
müssen zumindest 25 % betragen.<br />
Sonderbetriebsvermögen von einzelnen<br />
Gesellschaftern einer Personengesellschaft<br />
fällt ebenfalls unter<br />
diese Begünstigung.<br />
Versucht man eine gleitende Vermögensübertragung<br />
durch zu führen,<br />
muss man immer darauf achten,<br />
die Mindestübertragungsquote<br />
von 25 % zu erfüllen. Sollten zwei<br />
eigenständige Betriebe vererbt oder<br />
geschenkt werden, so steht der<br />
Freibetrag in voller Höhe für jeden<br />
Betrieb zu. Anteilige Betriebsübertragungen<br />
ver<strong>mit</strong>teln jedoch nur den<br />
anteiligen Freibetrag für den Erben<br />
oder Geschenknehmer (Nachfolger).<br />
Die Begünstigung ist aber noch an<br />
eine andere Bedingung geknüpft.<br />
Der Nachfolger muss den Betrieb<br />
mind. 5 Jahre weiterführen. Wird<br />
der Betrieb innerhalb dieser Frist,<br />
entgeltlich oder unentgeltlich übertragen,<br />
betriebsfremden Zwecken<br />
zugeführt, so wird die Erbschaftsund<br />
Schenkungssteuer nachträglich<br />
eingehoben.<br />
Werden Grundstücke <strong>bei</strong> der Betriebsübertragung<br />
<strong>mit</strong> übertragen,<br />
so ist die Bemessungsgrundlage für<br />
die Steuer der dreifache Einheitswert.<br />
In diesem Fall fällt auch das<br />
sogenannte Grunderwerbsteueräquivalent<br />
an. Laut Meinung des<br />
BMF ist hiefür auch der Freibetrag<br />
für die Grunderwerbsteuer gemäß<br />
N<strong>EU</strong>FÖG in Höhe von E 75.000 ausnützbar.<br />
Einkommensteuer fällt <strong>bei</strong> Schenkung<br />
oder Erbschaft für den Übergeber<br />
nicht an.<br />
Wird der Betrieb, der Anteil an einer<br />
Personengesellschaft, GmbH oder<br />
AG verkauft, so löst dies <strong>bei</strong>m Verkäufer<br />
grundsätzlich eine Einkommensteuerpflicht<br />
aus.<br />
Der Veräußerungsgewinn von Beteiligungen<br />
an einer GmbH oder AG<br />
wird <strong>mit</strong> dem halben Durchschnittssteuersatz,<br />
also maximal<br />
<strong>mit</strong> 25 % besteuert. Die Beteiligung<br />
muss aber schon mehr als ein Jahr<br />
im Besitz des Verkäufers gewesen<br />
sein.<br />
Werden die Anteile im Privatvermögen<br />
erworben, ist der Kaufpreis<br />
nicht absetzbar. Wertminderungen<br />
der Anteile sind steuerlich nicht relevant.<br />
Im Betriebsvermögen (Einzelunternehmer<br />
oder Kapitalgesellschaft)<br />
können spätere Wertminderungen<br />
der erworbenen Anteile als steuerlicher<br />
Aufwand geltend gemacht<br />
werden.<br />
Ein gekaufter Firmenwert ist über<br />
15 Jahre abzuschreiben.<br />
Der Veräußerungsgewinn von einem<br />
Einzelunternehmen oder eines Mitunternehmeranteiles<br />
an einer Personengesellschaft<br />
unterliegt grundsätzlich<br />
der Tarifbesteuerung <strong>bei</strong>m<br />
Verkäufer.<br />
Eine begünstigte Besteuerung<br />
gibt es nur, wenn:<br />
• der Verkauf des Betriebs erfolgt,<br />
weil der Unternehmer<br />
verstorben ist.<br />
• der Verkäufer aus gesundheitlichen<br />
Gründen nicht mehr<br />
in der Lage ist, den Betrieb<br />
selbst zu führen. Dies muss<br />
aber <strong>mit</strong>tels Gutachten einen<br />
gerichtlich beeideten Sachverständigen<br />
oder des gesetzlichen<br />
Sozialversicherungsträgers<br />
nachgewiesen<br />
werden.<br />
• der Verkäufer das 60. Lebensjahr<br />
vollendet hat und<br />
seine Erwerbstätigkeit einstellt<br />
(die späteren Einkünfte aus<br />
der ausgeübten Tätigkeit dürfen<br />
730 Euro p.a. nicht überschreiten),<br />
• der Betrieb bereits sieben Jahre<br />
bestanden hat.<br />
Der Käufer eines Betriebes kann im<br />
Rahmen des N<strong>EU</strong>FÖG Begünstigungen<br />
in Anspruch nehmen, wenn er<br />
die Voraussetzungen hierfür erfüllt.<br />
Darüber hinaus gibt es noch Förderungen<br />
von den Ländern oder sogar<br />
von der Europäischen Union,<br />
welche im Einzelfall beansprucht<br />
werden können, wenn die Fördervoraussetzungen<br />
vorliegen.<br />
Die Unternehmensübergabe ist, wie<br />
der kurze steuerliche Überblick<br />
zeigt, ein sehr komplexes Thema,<br />
für das man sich sowohl als Übergeber,<br />
wie auch als Nachfolger ausreichend<br />
Zeit reservieren muss und<br />
auf jeden Fall eine fachliche Beratung<br />
in Anspruch nehmen soll.<br />
12
International<br />
In Mittel- und Osteuropa zu Hause<br />
CEE-Spezialisten<br />
sprechen Ihre Sprache<br />
Firmenkunden der Volksbank sind von ihren Beratern perfekten Service und profunde Erfahrung<br />
gewöhnt. Diese Betreuungsqualität wünschen sie sich auch <strong>bei</strong> wirtschaftlichen Engagements<br />
im Ausland.<br />
Zusammen <strong>mit</strong> der Volksbank International<br />
AG (VBI) kann nunmehr<br />
jede Volksbank ihren Kunden auch<br />
volle „Central and Eastern Europe“<br />
Kompetenz bieten. Das Netzwerk<br />
der VBI umfasst eigene Banken in<br />
acht Ländern (Slowakei, Tschechien,<br />
Ungarn, Slowenien, Kroatien,<br />
Rumänien, Bosnien-Herzegowina<br />
und Serbien) <strong>mit</strong> über 210 Geschäftsstellen<br />
und einer Bilanzsumme<br />
von insgesamt mehr als 4,7<br />
Milliarden Euro.<br />
Dieses schlagkräftige und kompetente<br />
Team können Sie nun nutzen.<br />
Als Firmenkunde werden Sie unverändert<br />
von Ihrem gewohnten<br />
Gegenüber in Ihrer österreichischen<br />
Volksbank beraten und betreut.<br />
Doch Sie haben nunmehr auch Zugriff<br />
auf professionelle Bankdienstleistungen<br />
im gewünschten<br />
CEE-Land! Bequem, umfassend –<br />
und natürlich auf Deutsch!<br />
Expertise<br />
Es ist oft nicht ganz einfach, neue<br />
Märkte kennen und verstehen zu<br />
lernen – sprachliche Barrieren und<br />
Mentalitätsprobleme sind häufig ein<br />
Problem. Daher hat die Volksbank<br />
International in jeder Tochterbank<br />
deutschsprachige CEE-Spezialisten<br />
bestellt, die ihren Kunden aus<br />
Österreich <strong>mit</strong> Rat und Tat zur Seite<br />
stehen. Darüber hinaus bieten<br />
sie Kontakte zu einem Netzwerk<br />
ausgewählter Berater – vom Notar<br />
bis zum Steuerberater, vom Anwalt<br />
bis zum Immobilienmakler –, die im<br />
Bedarfsfall <strong>bei</strong>gezogen werden<br />
können. Mit einem Wort: Komplett-<br />
Service wie zuhause!<br />
Mit dem CEE- Kontovertrag der<br />
Volksbank International geht die<br />
Einrichtung eines Geschäftskontos<br />
ganz einfach. Die Verträge sind für<br />
jedes Land gleich und immer zweisprachig<br />
– in Deutsch und der Landessprache<br />
– abgefasst. Ohne weitere<br />
Formalitäten oder Zeitaufwand<br />
steht dann das Konto ab sofort zur<br />
Verfügung, samt direktem Zugriff<br />
von Ihrer Volksbank aus.<br />
Informationen:<br />
Eine Liste aller CEE-Spezialisten<br />
samt ihren Kontaktdaten in den acht<br />
<strong>mit</strong>tel- und osteuropäischen Ländern<br />
sowie Muster der CEE-Kontoverträge<br />
finden sich neben anderen<br />
wichtigen Informationen auf einer<br />
CD-Rom der VBI. Sie können diese<br />
jederzeit <strong>bei</strong> Ihrem Volksbank Kundenbetreuer<br />
bestellen.<br />
VBI-Banken in Zahlen<br />
(Halbjahr 2006)<br />
• in 8 CEE-Ländern tätig<br />
• 4,7 Mrd. Euro Bilanzsumme<br />
• 3100 Mitar<strong>bei</strong>ter<br />
• 214 Geschäftsstellen<br />
13
Aktuell<br />
Alternative: Leasing-Angebote <strong>bei</strong> Banken prüfen<br />
Bestpreis-Leasing<br />
Über 65 Prozent der österreichischen Unternehmen nutzen bereits Leasing<br />
als Finanzierungsinstrument – Tendenz steigend.<br />
ve haben sich in den letzten Jahren<br />
die so genannten Fiskal-Pkw herausgestellt.<br />
Fahrzeuge wie <strong>bei</strong>spielsweise<br />
VW Sharan, Ford Galaxy oder<br />
Renault Espace fallen in diese Kategorie<br />
– <strong>bei</strong> diesen Fahrzeugen kann<br />
der Unternehmer sehr wohl die Vorsteuer<br />
in Abzug bringen und das monatliche<br />
Leasingentgelt zur Gänze als<br />
Aufwand verbuchen. (Eine aktuelle<br />
Liste der Fiskal-PKW finden Sie auf<br />
der Homepage des Finanzministeriums<br />
unter www.bmf.gv.at).<br />
Warum, ist leicht erklärt. Ist es nicht<br />
oft so, dass eine neue Anschaffung<br />
ansteht, es jedoch daran scheitert,<br />
dass genau diese Investition nicht<br />
budgetiert ist Der Bedarf ist da, es<br />
fehlen jedoch die liquiden Mittel, und<br />
bestehende Kreditlinien sollen für andere<br />
Investitionen freigehalten werden.<br />
Gleichzeitig zeigen die jährlich veröffentlichten<br />
Statistiken des Österreichischen<br />
Leasingverbandes (VÖL),<br />
dass sich Leasingfinanzierungen<br />
stets laufender Zuwächse erfreuen.<br />
Dazu zwei Beispiele: Vier von zehn<br />
neu angeschafften Personenkraftwagen<br />
werden geleast, der Bereich<br />
Mobilienleasing verzeichnete innerhalb<br />
von 2 Jahren (2003 auf 2005) 40<br />
Prozent Zuwachs! (Weitere Informationen<br />
finden Sie auch auf www.leasingverband.at).<br />
Ein zentraler Punkt für ein gutes<br />
Unternehmensrating ist die Verbesserung<br />
der Eigenkapitalquote. Diese<br />
gewinnt unter den Basel II – Bestimmungen<br />
<strong>bei</strong> einer Kreditvergabe zunehmend<br />
an Bedeutung. Im Vergleich<br />
zum Kauf bzw. zur Kreditfinanzierung<br />
und der da<strong>mit</strong> verbundenen Aktivierung<br />
des Kaufobjektes im Anlagevermögen<br />
steht Leasing für eine geringere<br />
Kapitalbindung und Erhöhung<br />
des finanziellen <strong>Spiel</strong>raumes für<br />
Unternehmen. Da<strong>mit</strong> verbunden auch<br />
der positive Effekt der Verkürzung der<br />
Bilanzsumme und der Erhöhung der<br />
Eigenkapitalquote. Nicht immer muss<br />
man etwas kaufen, um davon zu profitieren.<br />
Leasing bietet mehr Vorteile,<br />
als mancher vielleicht denken mag.<br />
Vorteile<br />
Wenn Sie etwas leasen, anstatt <strong>mit</strong><br />
Cash zu kaufen, setzen Sie diesen Teil<br />
Ihres Kapitals frei und können dieses<br />
für andere Ausgaben nutzen. Lediglich<br />
die monatlichen Kosten sind zu<br />
kalkulieren. Aber auch andere Mehrwerte<br />
finden sich im Portfolio – Stichwort<br />
Technologie. Technologien entwickeln<br />
sich laufend weiter. Das Entwicklungstempo<br />
ist enorm, der<br />
Mensch wird immer anspruchsvoller.<br />
Durch Leasen wird der Austausch von<br />
veralteten Technologien wesentlich<br />
vereinfacht. Wird eine verbesserte,<br />
aktualisierte und schnellere Version<br />
Ihrer Technologien auf den Markt gebracht,<br />
profitieren Sie davon schnell,<br />
problemlos und zu geringen Kosten.<br />
Durch die Leasingfinanzierung von<br />
Investitionsgütern bleibt Ihr Kreditrahmen<br />
weiterhin zur Verfügung. Diese<br />
Mittel bleiben frei für Ausgaben,<br />
die nicht auf monatlicher Basis bezahlt<br />
werden können. So<strong>mit</strong> ist man<br />
für unerwartete Zahlungen stets gerüstet<br />
und kann sich flexibel neuen<br />
Marktgegebenheiten anpassen.<br />
Durch die Möglichkeit der flexiblen<br />
Laufzeitgestaltung sowie der Einbringung<br />
von Eigen<strong>mit</strong>teln können die<br />
monatlichen Raten an Ihren Cashflow<br />
angepasst werden. Durch die bilanzschonende<br />
Finanzierungsform eröffnet<br />
Leasing Möglichkeiten der betriebswirtschaftlichen<br />
Gestaltung<br />
durch eventuelle Einbringung von Eigenleistungen,<br />
Variation der Leasingdauer<br />
innerhalb der steuerlichen<br />
Vorgaben sowie die Möglichkeit, einen<br />
Restwert zu vereinbaren. Leasing<br />
ist zudem auch ohne Eigen<strong>mit</strong>tel<br />
möglich: Bei Kreditfinanzierung wird<br />
für gewöhnlich auf die Einbringung<br />
von Eigen<strong>mit</strong>tel abgestellt. Bei Leasing<br />
ist auch eine Finanzierung in Höhe<br />
von 100 Prozent des Kaufpreises<br />
ohne Eigen<strong>mit</strong>tel möglich.<br />
Die monatlichen Leasingraten sind zur<br />
Gänze als Betriebsaufwand abzusetzen.<br />
Gleichzeitig können auch etwaige<br />
Eigen<strong>mit</strong>tel als Betriebsaufwand abgesetzt<br />
werden (bis max. 30 Prozent<br />
des Kaufpreises). Die Leasinggesellschaft<br />
ist Eigentümer des finanzierten<br />
Gutes: Das kann sich vorteilhaft auf die<br />
Risikobeurteilung und die Konditionen<br />
auswirken. Eine interessante Option<br />
<strong>bei</strong> Leasing ist zudem die mögliche<br />
vorzeitige Abschreibung.Auf Grund der<br />
steuerlichen Vorgabe hinsichtlich der<br />
Leasingdauer kann eine Abschreibedauer<br />
auf bis zu 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer<br />
verkürzt werden. Bei Einhaltung dieses<br />
Leasingzyklus kann sich ein beträchtlicher<br />
Steuervorteil ergeben.<br />
Alternative „Fiskal-Pkw“<br />
Für Pkw besteht die Möglichkeit der<br />
vorzeitigen Abschreibung leider nicht,<br />
auch der Abzug der Vorsteuer für Pkw<br />
ist nicht möglich. Als echte Alternati-<br />
Warum <strong>bei</strong> der Bank leasen<br />
Heutzutage wird oftmals im Zuge der<br />
Offertlegung eines Lieferanten eine<br />
Finanzierungsvariante angeboten –<br />
denn auch der Lieferant weiß, wie er<br />
seinen Absatz fördern kann.Aber:Vergleichen<br />
zahlt sich aus! Unser Tipp:<br />
Verhandeln Sie, nach der Objektentscheidung,<br />
den Kaufpreis als „Barzahlungspreis“<br />
– denn <strong>bei</strong> einer Leasingabwicklung<br />
gelten Sie <strong>bei</strong>m Lieferanten<br />
als Barzahler. Erst nachdem<br />
der Preis ausverhandelt ist, teilen Sie<br />
dem Lieferanten <strong>mit</strong>, dass Sie <strong>mit</strong>tels<br />
Leasing finanzieren. Neutrale und seriöse<br />
Beratung bekommt einen immer<br />
größeren Stellenwert. Gerade<br />
<strong>bei</strong>m Leasing ist es entscheidend, auf<br />
Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen.<br />
● Objektive Beratung betreffend<br />
Restwert und Leasingdauer<br />
Versicherungs-<br />
● Angemessener<br />
schutz<br />
● Entwicklung eines auf Ihre Bedürfnisse<br />
optimierten Leasingmodells<br />
● Objektive Beratung betreffend<br />
Fungibilität und Werthaltigkeit von<br />
Leasingobjekten<br />
● Unterstützung <strong>bei</strong> Lieferverträgen<br />
und Skonti-Einhaltung<br />
Der Autor:<br />
Dietmar König,<br />
VB Leasing FinanzierungsgmbH.<br />
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14
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