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Theodor-Litt-Schule - Stadt Neumünster

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Fachoberschule Wirtschaft<br />

Aufnahmevoraussetzung und -verfahren<br />

Die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, wer<br />

• den Realschulabschluss, einen gleichwertigen Abschluss oder den überdurchschnittlichen<br />

Abschluss der zehnten Klassenstufe einer Hauptschule besitzt und<br />

• eine für den gewählten Fachbereich Wirtschaft einschlägige berufliche Erstausbildung (bei<br />

gestufter Ausbildung mindestens eine zweijährige berufliche Erstausbildung) erfolgreich<br />

abgeschlossen hat und danach nicht die Fachrichtung Wirtschaft wechselt.<br />

Verfügt die Bewerberin/der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht über die notwendigen<br />

Zeugnisse, so ist das letzte Halbjahreszeugnis der beruflichen <strong>Schule</strong> und ggf. das Zeugnis über die<br />

abgelegte Zwischenprüfung im Rahmen der Berufsausbildung einzureichen. Der Aufnahmeantrag<br />

(Vordruck im Sekretariat und im Internet unter www.tls.neumuenster.de erhältlich) ist von der<br />

Bewerberin/dem Bewerber jeweils<br />

bis zum 28. Februar bei der <strong>Theodor</strong>-<strong>Litt</strong>-<strong>Schule</strong> einzureichen.<br />

Unter Berücksichtigung eines Notendurchschnitts der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und der<br />

Berufsschulfächer Allgemeine Wirtschaftslehre und Rechnungswesen entscheidet eine Konferenz über<br />

die Aufnahme. Die Zusage für die Aufnahme erfolgt nur schriftlich durch die <strong>Theodor</strong>-<strong>Litt</strong>-<strong>Schule</strong><br />

(voraussichtlich Mitte bis Ende März).<br />

Abschlusszeugnis oder letztes Halbjahreszeugnis<br />

Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:<br />

Lichtbild<br />

abschluss 1 beworben hat.<br />

tabellarische, lückenlose Darstellung des schulischen<br />

der Berufsschule 1<br />

und beruflichen Werdegangs bis zur<br />

Antragstellung (mit Datum und Unterschrift)<br />

Ausbildungsabschlusszeugnis (Prüfungszeugnis)<br />

Abschlusszeugnis einer Realschule oder ein als<br />

gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder das<br />

Zeugnis über einen qualifizierten Hauptschul-<br />

eine formlose Erklärung, aus der hervorgeht,<br />

ob die Bewerberin oder der Bewerber sich um<br />

Aufnahme an einer anderen Fachoberschule<br />

1 Die Zeugnisse sind in beglaubigter Fotokopie oder in beglaubigter Abschrift einzureichen.<br />

Stand: Februar 2007<br />

<strong>Theodor</strong>-<strong>Litt</strong>-<strong>Schule</strong> Abteilungsleitung: StD Jens Krutein www.tls.neumuenster.de<br />

Parkstr. 12 – 18 Telefon: 04321 265330 E-Mail: Info@tls.neumuenster.de<br />

24534 Neumünster Telefax: 04321 2653399 Seite 12 von 30

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