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GRENZ-FREI - Regionalmanagement Graz & Graz-Umgebung

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Projekteinreichung: Was Wie Wo Wann<br />

Ihre Ansprechpartner<br />

Beratung<br />

Termine<br />

und<br />

Fristen<br />

Einreichung<br />

Empfohlen wird eine Beratung vor<br />

Projekteinreichung.<br />

Nach der Formulierung der Projektidee und der Partnersuche<br />

kann eine Erstinformation und Grundberatung vom<br />

Projektaufbau bis hin zur Unterstützung bei der Einreichung<br />

über die steirischen <strong>Regionalmanagement</strong>s erfolgen.<br />

Detailfragen wie zu Einreichkriterien und Förderabwicklung<br />

beantworten die MitarbeiterInnen der Abteilung 16 Landesund<br />

Gemeindeentwicklung, Referat für Territoriale Kohäsion<br />

und Landesplanung, Fachbereich Europäische Territoriale<br />

Zusammenarbeit.<br />

Bei der Entwicklung von der Anfangsidee zu einem Projekt<br />

sollten in der Detailplanung des Vorhabens gemeinsam mit<br />

den ausländischen Partnern Fragen zu Umsetzungsaktivitäten,<br />

Zeitplan, Finanzierung, Trägerschaft, etc. geklärt werden.<br />

Einreichtermine<br />

Die Einreichtermine werden in sogenannten Aufforderungen<br />

zur Einreichung („Calls“) mit fixierter Dotierung von der<br />

Abteilung 16 bekanntgemacht und auf der Homepage<br />

www.raumplanung.steiermark.at/ veröffentlicht. Spätester<br />

Einreichtermin ist der für die jeweilige Aufforderung bekannt<br />

gemachte Termin. Pro Jahr sind zwei Aufforderungen zur<br />

Einreichung vorgesehen. Die Projektlaufzeit beträgt maximal<br />

1 Jahr.<br />

Welche Dokumente müssen eingereicht<br />

werden<br />

• Vollständig ausgefülltes Original-Antragsformular mit<br />

Originalunterschrift des Zeichnungsberechtigten sowie<br />

Stempel<br />

• Projektkurzbeschreibung<br />

• Letter of Intent (Absichtserklärung der Projektpartner)<br />

• Eine Kopie des Dokumentes, welches den Status des<br />

Projektträgers bekundet (z.B. Vereinsregisterauszug,<br />

Firmenbuchauszug, etc.)<br />

Vorlagen und erläuternde Dokumente:<br />

www.raumplanung.steiermark.at/<br />

LAND STEIERMARK<br />

Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />

Abteilung 16, Landes- und Gemeindeentwicklung<br />

Stempfergasse 7; A-8010 <strong>Graz</strong><br />

E-mail: a16@stmk.gv.at<br />

<strong>GRENZ</strong>-<strong>FREI</strong><br />

Grenzüberschreitender Fonds für regionale Initiativen<br />

OAR Hannes Klug (Fachbereich Europäische Territoriale Zusammenarbeit)<br />

Mag. Nicole Binder (Freie Dienstnehmerin)<br />

Mag. Günther Monschein (Freier Dienstnehmer)<br />

Tel: +43 316 877-5476<br />

E-mail: guenther.monschein@stmk.gv.at<br />

Steirische <strong>Regionalmanagement</strong>s<br />

Liezen (Bezirk Liezen)<br />

www.rml.at<br />

Obersteiermark Ost (Bezirke Bruck an der Mur, Leoben u. Mürzzuschlag)<br />

www.obersteiermark.at<br />

Obersteiermark West (Bezirke Murtal und Murau)<br />

www.euregionalmanagement.at<br />

Oststeiermark (Bezirke Weiz, Hartberg und Fürstenfeld)<br />

www.regionalmanagement.at<br />

Südoststeiermark (Bezirke Feldbach und Radkersburg)<br />

www.vulkanland.at<br />

Südweststeiermark (Leibnitz und Deutschlandsberg)<br />

www.eu-regionalmanagement.at<br />

Steirischer Zentralraum (Stadt <strong>Graz</strong>, Bezirke <strong>Graz</strong>-<strong>Umgebung</strong> und Voitsberg)<br />

www.graz-umgebung.at bzw. www.eurm.or.at<br />

Weitere Informationen zum Grenzüberschreitenden Fonds für regionale Initiativen:<br />

www.raumplanung.steiermark.at/<br />

Abteilung 16<br />

Landes- und Gemeindeentwicklung<br />

<strong>GRENZ</strong>-<strong>FREI</strong><br />

<strong>GRENZ</strong>ÜBERSCHREITENDER<br />

FONDS FÜR<br />

REGIONALE<br />

INITIATIVEN<br />

Die Einreichung erfolgt per Post („Einschreiben“ wird<br />

empfohlen) sowie digital (per e-mail oder als CD).<br />

Einreichstelle ist ausschließlich die Abteilung 16,<br />

Landes- und Gemeindeentwicklung des Amtes der<br />

Steiermärkischen Landesregierung.<br />

gefördert aus Mitteln des Landes Steiermark


Welche Projekte können eingereicht werden<br />

<strong>GRENZ</strong>-<strong>FREI</strong> unterstützt folgende Projektkategorien:<br />

• „people to people“ Projekte:<br />

Kleinprojekte, die das gezielte Kennenlernen von Menschen in den Nachbarländern<br />

und ihren Institutionen in den Mittelpunkt stellen. People to people Projekte bilden<br />

den Schwerpunkt des Grenzüberschreitenden Fonds für regionale Initiativen.<br />

• Vorbereitungsaktivitäten, Machbarkeitsstudien, etc.:<br />

Notwendige Maßnahmen für die Aufbereitung von grenzüberschreitenden bzw.<br />

transnationalen Themen oder die Vorbereitung von größeren Projekten.<br />

Kategorie 1: „people to people“ Projekte<br />

Projekte dieser Kategorie sollen ermöglichen, neue Zielgruppen für grenzüberschreitende<br />

Aktivitäten zu gewinnen, die bislang noch keine ETZ-Projekte durchführen. Gewünscht sind<br />

Projekte, bei denen sich (viele) Menschen treffen und austauschen, wie z.B.<br />

• Schulkooperationen<br />

• Gemeinde- und Städtekooperationen<br />

• Lokale Entwicklungsinitiativen<br />

• Nachhaltige Kooperationen und Initiativen in Maßnahmenbereichen wie Tourismus,<br />

Wirtschaft, Integration, Dialogveranstaltungen, Kultur, Jugend, Sport, Frauen, Sozialund<br />

Umweltthemen, Qualifikation, Medizin, Gesundheit etc.<br />

• Verstärkte grenzüberschreitende Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit im<br />

Sinne des Europäischen Integrationsprozesses<br />

Bei „people to people“ Projekten muss mindestens eine Partnerinstitution aus einer anderen<br />

europäischen Region beteiligt sein und dies durch eine unterschriebene Absichtserklärung<br />

bekunden.<br />

Kategorie 2: Vorbereitungsaktivitäten, Machbarkeitsstudien, etc.<br />

Projekte dieser Kategorie sollen die Entwicklung neuer Themen für zukünftige – bilaterale<br />

und transnationale – ETZ-Projekte und deren Einreichung unterstützen. Gefördert<br />

werden hier zur qualitativen (innersteirischen und grenzüberschreitenden) Aufbereitung<br />

notwendige Maßnahmen für die Koordination und/oder Expertise.<br />

Wo muss der Wirkungsbereich des Projektes liegen<br />

Die Aktivitäten können sich auf das gesamte steirische Landesgebiet beziehen, sowie<br />

auf die Programmgebiete der ETZ-Programme, an denen die Steiermark beteiligt ist<br />

(siehe www.raumplanung.steiermark.at), insbesondere jene in Slowenien und Ungarn.<br />

Grundsätzlich gilt für die Definition „grenzüberschreitend“ auch immer der transnationale<br />

und interregionale Bereich der o.a. Programm-Gebiete, der letztendlich alle 27 EU-<br />

Mitgliedsstaaten umfasst.<br />

Die Projektlaufzeit kann bis zu max. einem Jahr betragen.<br />

Die Steiermark beteiligt sich mit unterschiedlichen Projektträgern sehr erfolgreich<br />

an der Umsetzung der bilateralen, transnationalen und transregionalen Programme<br />

der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) im Rahmen der Europäischen<br />

Strukturfonds. Dabei handelt es sich in der Regel um große Projektpartnerschaften<br />

mit einer Vielzahl von (internationalen) ProjektpartnerInnen und einer komplexen<br />

Abwicklungsstruktur.<br />

Neue Zielgruppen – neue Initiativen<br />

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass auch die Unterstützung von<br />

Kleininitiativen und -kooperationen von entscheidender Bedeutung ist, um sowohl die<br />

Ziele der steirischen Regionalentwicklungspolitik zu erreichen als auch den europäischen<br />

Gedanken der grenzenlosen Zusammenarbeit zu transportieren.<br />

Die Abteilung 16 möchte mit <strong>GRENZ</strong>-<strong>FREI</strong> vorrangig solche kleineren grenzüberschreitenden<br />

Kooperationen unterstützen und neue Zielgruppen erreichen, die sich an großen, finanziell<br />

aufwändigen und komplexen ETZ-Projekten nicht beteiligen können, aber im Rahmen ihrer<br />

Möglichkeiten wertvolle bilaterale Arbeit leisten.<br />

People to people: Von Mensch zu Mensch für ein gemeinsames<br />

Europa<br />

Mit <strong>GRENZ</strong>-<strong>FREI</strong> soll die Zusammenarbeit außerhalb etablierter institutioneller<br />

Strukturen, d.h. die direkte Begegnung zwischen einzelnen EinwohnerInnen beiderseits<br />

der Grenze, im Rahmen von Kleinprojekten erleichtert werden. Der Aufbau neuer lokaler<br />

grenzüberschreitender Beziehungen stärkt das Bewusstsein für ein gemeinsames Europa.<br />

Im Mittelpunkt stehen die Menschen, die sich treffen und austauschen, gemeinsam eine Idee<br />

umsetzen und zusammenarbeiten – seien es SchülerInnen, VertreterInnen von Gemeinden,<br />

Institutionen und Vereinen oder einfach nur aktive BürgerInnen. Für die Menschen entsteht<br />

damit spürbare und erlebbare europäische Zusammenarbeit.<br />

Grenzen überwinden<br />

Warum Kleinprojekte –<br />

warum grenzüberschreitend<br />

Leitziel von <strong>GRENZ</strong>-<strong>FREI</strong> ist es also, eine messbare Verbesserung der Zusammenarbeit<br />

zwischen einzelnen BürgerInnen und Institutionen verschiedener europäischer<br />

Regionen, insbesondere mit den Nachbarstaaten Slowenien und Ungarn zu erreichen.<br />

Sowohl im Bereich sogenannter „people to people“ Projekte als auch im Rahmen von<br />

Vorbereitungsmaßnahmen für größere grenzüberschreitende Projekte soll ein messbarer<br />

Nutzen erzielt werden.<br />

Jedes Projekt sollte daher mit den Fragen beginnen:<br />

• Was soll nach dem Projekt anders sein<br />

• Welchen messbaren nachhaltigen Nutzen hat mein Projekt<br />

• Was soll damit bewirkt werden<br />

• Wie kann die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch mein Projekt verbessert<br />

werden<br />

Förderungswerber und Endbegünstigte sind juristische Personen:<br />

• Öffentliche Stellen (wie z.B.: Gemeinden, Gemeindeverbände etc.)<br />

• Öffentlichkeitsnahe Institutionen (z.B. Interessensvertretungen,<br />

Tourismus(regional)verbände)<br />

• Einrichtungen ohne Erwerbscharakter<br />

• Weitere Organisationen, wie z.B.: Vereine, Schulen/Schulerhalter/Elternvereine,<br />

Universitäten, Forschungseinrichtungen, kulturelle und soziale Einrichtungen, Cluster,<br />

Wirtschaftsförderungszentren - die auf Projektebene im öffentlichen Interesse<br />

handeln.<br />

Wo müssen die AntragstellerInnen/ProjektträgerInnen ihren Sitz<br />

haben<br />

Der/Die AntragstellerInnen/ProjektträgerInnen müssen Ihren Sitz in der Steiermark haben.<br />

Nichtfinanzwirksame Projektpartner können auch aus anderen Regionen kommen.<br />

Wer ist nicht förderfähig<br />

Ausgeschlossen sind Einzelpersonen, private Unternehmen und politische Parteien.<br />

Welche Kosten werden in welcher Höhe gefördert<br />

Welche Kosten sind förderfähig<br />

• Externe Dienstleistungen (Übersetzung und Dolmetsch, externe Honorare, Werkverträge<br />

etc.)<br />

• Sachkosten (Öffentlichkeitsarbeit, Druckkosten, Materialkosten, externe Mietkosten,<br />

Verpflegungs- und Nächtigungskosten etc.)<br />

• Kleine Investitionen<br />

Wer kann Projekte einreichen<br />

Nicht förderfähig sind:<br />

• Personalkosten, Betriebskosten, Geschenke etc.<br />

Nähere Details dazu finden sich in den Antragsunterlagen.<br />

Höhe der Förderung<br />

Die Förderung beträgt zwischen € 500,-- und max. € 10.000,-- aus Mitteln des Landes<br />

Steiermark.<br />

• Kategorie 1: People to people Projekte bis zu 100 % der förderfähigen Kosten<br />

• Kategorie 2: Vorbereitungsmaßnahmen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten<br />

Fotos: RECOM

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