GRENZ-FREI - Regionalmanagement Graz & Graz-Umgebung
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Projekteinreichung: Was Wie Wo Wann<br />
Ihre Ansprechpartner<br />
Beratung<br />
Termine<br />
und<br />
Fristen<br />
Einreichung<br />
Empfohlen wird eine Beratung vor<br />
Projekteinreichung.<br />
Nach der Formulierung der Projektidee und der Partnersuche<br />
kann eine Erstinformation und Grundberatung vom<br />
Projektaufbau bis hin zur Unterstützung bei der Einreichung<br />
über die steirischen <strong>Regionalmanagement</strong>s erfolgen.<br />
Detailfragen wie zu Einreichkriterien und Förderabwicklung<br />
beantworten die MitarbeiterInnen der Abteilung 16 Landesund<br />
Gemeindeentwicklung, Referat für Territoriale Kohäsion<br />
und Landesplanung, Fachbereich Europäische Territoriale<br />
Zusammenarbeit.<br />
Bei der Entwicklung von der Anfangsidee zu einem Projekt<br />
sollten in der Detailplanung des Vorhabens gemeinsam mit<br />
den ausländischen Partnern Fragen zu Umsetzungsaktivitäten,<br />
Zeitplan, Finanzierung, Trägerschaft, etc. geklärt werden.<br />
Einreichtermine<br />
Die Einreichtermine werden in sogenannten Aufforderungen<br />
zur Einreichung („Calls“) mit fixierter Dotierung von der<br />
Abteilung 16 bekanntgemacht und auf der Homepage<br />
www.raumplanung.steiermark.at/ veröffentlicht. Spätester<br />
Einreichtermin ist der für die jeweilige Aufforderung bekannt<br />
gemachte Termin. Pro Jahr sind zwei Aufforderungen zur<br />
Einreichung vorgesehen. Die Projektlaufzeit beträgt maximal<br />
1 Jahr.<br />
Welche Dokumente müssen eingereicht<br />
werden<br />
• Vollständig ausgefülltes Original-Antragsformular mit<br />
Originalunterschrift des Zeichnungsberechtigten sowie<br />
Stempel<br />
• Projektkurzbeschreibung<br />
• Letter of Intent (Absichtserklärung der Projektpartner)<br />
• Eine Kopie des Dokumentes, welches den Status des<br />
Projektträgers bekundet (z.B. Vereinsregisterauszug,<br />
Firmenbuchauszug, etc.)<br />
Vorlagen und erläuternde Dokumente:<br />
www.raumplanung.steiermark.at/<br />
LAND STEIERMARK<br />
Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />
Abteilung 16, Landes- und Gemeindeentwicklung<br />
Stempfergasse 7; A-8010 <strong>Graz</strong><br />
E-mail: a16@stmk.gv.at<br />
<strong>GRENZ</strong>-<strong>FREI</strong><br />
Grenzüberschreitender Fonds für regionale Initiativen<br />
OAR Hannes Klug (Fachbereich Europäische Territoriale Zusammenarbeit)<br />
Mag. Nicole Binder (Freie Dienstnehmerin)<br />
Mag. Günther Monschein (Freier Dienstnehmer)<br />
Tel: +43 316 877-5476<br />
E-mail: guenther.monschein@stmk.gv.at<br />
Steirische <strong>Regionalmanagement</strong>s<br />
Liezen (Bezirk Liezen)<br />
www.rml.at<br />
Obersteiermark Ost (Bezirke Bruck an der Mur, Leoben u. Mürzzuschlag)<br />
www.obersteiermark.at<br />
Obersteiermark West (Bezirke Murtal und Murau)<br />
www.euregionalmanagement.at<br />
Oststeiermark (Bezirke Weiz, Hartberg und Fürstenfeld)<br />
www.regionalmanagement.at<br />
Südoststeiermark (Bezirke Feldbach und Radkersburg)<br />
www.vulkanland.at<br />
Südweststeiermark (Leibnitz und Deutschlandsberg)<br />
www.eu-regionalmanagement.at<br />
Steirischer Zentralraum (Stadt <strong>Graz</strong>, Bezirke <strong>Graz</strong>-<strong>Umgebung</strong> und Voitsberg)<br />
www.graz-umgebung.at bzw. www.eurm.or.at<br />
Weitere Informationen zum Grenzüberschreitenden Fonds für regionale Initiativen:<br />
www.raumplanung.steiermark.at/<br />
Abteilung 16<br />
Landes- und Gemeindeentwicklung<br />
<strong>GRENZ</strong>-<strong>FREI</strong><br />
<strong>GRENZ</strong>ÜBERSCHREITENDER<br />
FONDS FÜR<br />
REGIONALE<br />
INITIATIVEN<br />
Die Einreichung erfolgt per Post („Einschreiben“ wird<br />
empfohlen) sowie digital (per e-mail oder als CD).<br />
Einreichstelle ist ausschließlich die Abteilung 16,<br />
Landes- und Gemeindeentwicklung des Amtes der<br />
Steiermärkischen Landesregierung.<br />
gefördert aus Mitteln des Landes Steiermark
Welche Projekte können eingereicht werden<br />
<strong>GRENZ</strong>-<strong>FREI</strong> unterstützt folgende Projektkategorien:<br />
• „people to people“ Projekte:<br />
Kleinprojekte, die das gezielte Kennenlernen von Menschen in den Nachbarländern<br />
und ihren Institutionen in den Mittelpunkt stellen. People to people Projekte bilden<br />
den Schwerpunkt des Grenzüberschreitenden Fonds für regionale Initiativen.<br />
• Vorbereitungsaktivitäten, Machbarkeitsstudien, etc.:<br />
Notwendige Maßnahmen für die Aufbereitung von grenzüberschreitenden bzw.<br />
transnationalen Themen oder die Vorbereitung von größeren Projekten.<br />
Kategorie 1: „people to people“ Projekte<br />
Projekte dieser Kategorie sollen ermöglichen, neue Zielgruppen für grenzüberschreitende<br />
Aktivitäten zu gewinnen, die bislang noch keine ETZ-Projekte durchführen. Gewünscht sind<br />
Projekte, bei denen sich (viele) Menschen treffen und austauschen, wie z.B.<br />
• Schulkooperationen<br />
• Gemeinde- und Städtekooperationen<br />
• Lokale Entwicklungsinitiativen<br />
• Nachhaltige Kooperationen und Initiativen in Maßnahmenbereichen wie Tourismus,<br />
Wirtschaft, Integration, Dialogveranstaltungen, Kultur, Jugend, Sport, Frauen, Sozialund<br />
Umweltthemen, Qualifikation, Medizin, Gesundheit etc.<br />
• Verstärkte grenzüberschreitende Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit im<br />
Sinne des Europäischen Integrationsprozesses<br />
Bei „people to people“ Projekten muss mindestens eine Partnerinstitution aus einer anderen<br />
europäischen Region beteiligt sein und dies durch eine unterschriebene Absichtserklärung<br />
bekunden.<br />
Kategorie 2: Vorbereitungsaktivitäten, Machbarkeitsstudien, etc.<br />
Projekte dieser Kategorie sollen die Entwicklung neuer Themen für zukünftige – bilaterale<br />
und transnationale – ETZ-Projekte und deren Einreichung unterstützen. Gefördert<br />
werden hier zur qualitativen (innersteirischen und grenzüberschreitenden) Aufbereitung<br />
notwendige Maßnahmen für die Koordination und/oder Expertise.<br />
Wo muss der Wirkungsbereich des Projektes liegen<br />
Die Aktivitäten können sich auf das gesamte steirische Landesgebiet beziehen, sowie<br />
auf die Programmgebiete der ETZ-Programme, an denen die Steiermark beteiligt ist<br />
(siehe www.raumplanung.steiermark.at), insbesondere jene in Slowenien und Ungarn.<br />
Grundsätzlich gilt für die Definition „grenzüberschreitend“ auch immer der transnationale<br />
und interregionale Bereich der o.a. Programm-Gebiete, der letztendlich alle 27 EU-<br />
Mitgliedsstaaten umfasst.<br />
Die Projektlaufzeit kann bis zu max. einem Jahr betragen.<br />
Die Steiermark beteiligt sich mit unterschiedlichen Projektträgern sehr erfolgreich<br />
an der Umsetzung der bilateralen, transnationalen und transregionalen Programme<br />
der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) im Rahmen der Europäischen<br />
Strukturfonds. Dabei handelt es sich in der Regel um große Projektpartnerschaften<br />
mit einer Vielzahl von (internationalen) ProjektpartnerInnen und einer komplexen<br />
Abwicklungsstruktur.<br />
Neue Zielgruppen – neue Initiativen<br />
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass auch die Unterstützung von<br />
Kleininitiativen und -kooperationen von entscheidender Bedeutung ist, um sowohl die<br />
Ziele der steirischen Regionalentwicklungspolitik zu erreichen als auch den europäischen<br />
Gedanken der grenzenlosen Zusammenarbeit zu transportieren.<br />
Die Abteilung 16 möchte mit <strong>GRENZ</strong>-<strong>FREI</strong> vorrangig solche kleineren grenzüberschreitenden<br />
Kooperationen unterstützen und neue Zielgruppen erreichen, die sich an großen, finanziell<br />
aufwändigen und komplexen ETZ-Projekten nicht beteiligen können, aber im Rahmen ihrer<br />
Möglichkeiten wertvolle bilaterale Arbeit leisten.<br />
People to people: Von Mensch zu Mensch für ein gemeinsames<br />
Europa<br />
Mit <strong>GRENZ</strong>-<strong>FREI</strong> soll die Zusammenarbeit außerhalb etablierter institutioneller<br />
Strukturen, d.h. die direkte Begegnung zwischen einzelnen EinwohnerInnen beiderseits<br />
der Grenze, im Rahmen von Kleinprojekten erleichtert werden. Der Aufbau neuer lokaler<br />
grenzüberschreitender Beziehungen stärkt das Bewusstsein für ein gemeinsames Europa.<br />
Im Mittelpunkt stehen die Menschen, die sich treffen und austauschen, gemeinsam eine Idee<br />
umsetzen und zusammenarbeiten – seien es SchülerInnen, VertreterInnen von Gemeinden,<br />
Institutionen und Vereinen oder einfach nur aktive BürgerInnen. Für die Menschen entsteht<br />
damit spürbare und erlebbare europäische Zusammenarbeit.<br />
Grenzen überwinden<br />
Warum Kleinprojekte –<br />
warum grenzüberschreitend<br />
Leitziel von <strong>GRENZ</strong>-<strong>FREI</strong> ist es also, eine messbare Verbesserung der Zusammenarbeit<br />
zwischen einzelnen BürgerInnen und Institutionen verschiedener europäischer<br />
Regionen, insbesondere mit den Nachbarstaaten Slowenien und Ungarn zu erreichen.<br />
Sowohl im Bereich sogenannter „people to people“ Projekte als auch im Rahmen von<br />
Vorbereitungsmaßnahmen für größere grenzüberschreitende Projekte soll ein messbarer<br />
Nutzen erzielt werden.<br />
Jedes Projekt sollte daher mit den Fragen beginnen:<br />
• Was soll nach dem Projekt anders sein<br />
• Welchen messbaren nachhaltigen Nutzen hat mein Projekt<br />
• Was soll damit bewirkt werden<br />
• Wie kann die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch mein Projekt verbessert<br />
werden<br />
Förderungswerber und Endbegünstigte sind juristische Personen:<br />
• Öffentliche Stellen (wie z.B.: Gemeinden, Gemeindeverbände etc.)<br />
• Öffentlichkeitsnahe Institutionen (z.B. Interessensvertretungen,<br />
Tourismus(regional)verbände)<br />
• Einrichtungen ohne Erwerbscharakter<br />
• Weitere Organisationen, wie z.B.: Vereine, Schulen/Schulerhalter/Elternvereine,<br />
Universitäten, Forschungseinrichtungen, kulturelle und soziale Einrichtungen, Cluster,<br />
Wirtschaftsförderungszentren - die auf Projektebene im öffentlichen Interesse<br />
handeln.<br />
Wo müssen die AntragstellerInnen/ProjektträgerInnen ihren Sitz<br />
haben<br />
Der/Die AntragstellerInnen/ProjektträgerInnen müssen Ihren Sitz in der Steiermark haben.<br />
Nichtfinanzwirksame Projektpartner können auch aus anderen Regionen kommen.<br />
Wer ist nicht förderfähig<br />
Ausgeschlossen sind Einzelpersonen, private Unternehmen und politische Parteien.<br />
Welche Kosten werden in welcher Höhe gefördert<br />
Welche Kosten sind förderfähig<br />
• Externe Dienstleistungen (Übersetzung und Dolmetsch, externe Honorare, Werkverträge<br />
etc.)<br />
• Sachkosten (Öffentlichkeitsarbeit, Druckkosten, Materialkosten, externe Mietkosten,<br />
Verpflegungs- und Nächtigungskosten etc.)<br />
• Kleine Investitionen<br />
Wer kann Projekte einreichen<br />
Nicht förderfähig sind:<br />
• Personalkosten, Betriebskosten, Geschenke etc.<br />
Nähere Details dazu finden sich in den Antragsunterlagen.<br />
Höhe der Förderung<br />
Die Förderung beträgt zwischen € 500,-- und max. € 10.000,-- aus Mitteln des Landes<br />
Steiermark.<br />
• Kategorie 1: People to people Projekte bis zu 100 % der förderfähigen Kosten<br />
• Kategorie 2: Vorbereitungsmaßnahmen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten<br />
Fotos: RECOM