02.02.2015 Aufrufe

Broschuere Teil 1 - IG LIZ

Broschuere Teil 1 - IG LIZ

Broschuere Teil 1 - IG LIZ

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Interessengemeinschaft - L I Z<br />

LEBEN IM ZENTRUM<br />

Seite -30-<br />

Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)<br />

Aufgrund der angespannten Finanzsituation des Bundes und der Länder wurde eine Priorisierung von Projekten beschlossen. Hiernach sollen Projekte die unter<br />

einem NKV von 1 liegen vorerst nicht mehr weiterverfolgt werden. Da ein hohes NKV nur teilweise die Dringlichkeit einer Maßnahme beweist, sind weitere Faktoren<br />

für eine zügige Durchführung notwendig.<br />

Der Nutzen einer Maßnahme setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Verkehrssicherheit, Reisezeitnutzen, rämliche Wirkungen, Umwelteinwirkungen,<br />

günstigere Betriebs- und Unterhaltungskosten.<br />

Da in Heppenheim täglich Staus, gesundheitsschädliche Immissionen von Lärm, Abgasen und Erschütterungen in grenzwertüberschreitenden Meßwerten nachgewiesen,<br />

der Wertverfall der Bausubstanz offensichtlich und kostengünstige Ortsumfahrungen möglich sind, liegt einerseits das NKV weit über 1, andererseits<br />

sprechen viele andere Faktoren für eine zügige Realisierung z.B.: Denkmalschutz, anstehende Stadtbacherneuerung, städtebauliche Revitalisierung etc..<br />

Schutzstreifen (Radfahrweg)<br />

StVO 12 5. „Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild ‚Fahrräder‘ markierter <strong>Teil</strong><br />

der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn<br />

die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muß so breit sein, daß<br />

er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil<br />

muß so breit sein, daß sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. ...“<br />

In der Siegfriedstraße soll nach dem Ausbau eine dem Kfz-Verkehr vorbehaltene Fahrbahn ohne Mittelstreifen von 5 m entstehen. Dies bei ständigem Begegnungsverkehr<br />

von Fern-Lkw, Gefälle- und kurvenreicher Strecke. Bei Nutzung des geplanten Schutzstreifens wird man sich in Lebensgefahr begeben müssen.<br />

Schon beim Ausbau der Ludwigstraße (B3) Ende der 80er Jahre hat das ASV alle Richtlinien ignoriert, die Mindestbreiten von Rad- und Fußwegen weit unterschritten<br />

und durch pflanzraumunwürdigen Baumpflanzungen weiter eingeengt. Ebenso beim Ausbau der Lorscher Straße, des Postplatzes und der Lehrstraße<br />

bei dem Radwege gar nicht vorgesehen wurden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!