Broschuere Teil 1 - IG LIZ
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Interessengemeinschaft - L I Z<br />
LEBEN IM ZENTRUM<br />
Seite -30-<br />
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)<br />
Aufgrund der angespannten Finanzsituation des Bundes und der Länder wurde eine Priorisierung von Projekten beschlossen. Hiernach sollen Projekte die unter<br />
einem NKV von 1 liegen vorerst nicht mehr weiterverfolgt werden. Da ein hohes NKV nur teilweise die Dringlichkeit einer Maßnahme beweist, sind weitere Faktoren<br />
für eine zügige Durchführung notwendig.<br />
Der Nutzen einer Maßnahme setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Verkehrssicherheit, Reisezeitnutzen, rämliche Wirkungen, Umwelteinwirkungen,<br />
günstigere Betriebs- und Unterhaltungskosten.<br />
Da in Heppenheim täglich Staus, gesundheitsschädliche Immissionen von Lärm, Abgasen und Erschütterungen in grenzwertüberschreitenden Meßwerten nachgewiesen,<br />
der Wertverfall der Bausubstanz offensichtlich und kostengünstige Ortsumfahrungen möglich sind, liegt einerseits das NKV weit über 1, andererseits<br />
sprechen viele andere Faktoren für eine zügige Realisierung z.B.: Denkmalschutz, anstehende Stadtbacherneuerung, städtebauliche Revitalisierung etc..<br />
Schutzstreifen (Radfahrweg)<br />
StVO 12 5. „Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild ‚Fahrräder‘ markierter <strong>Teil</strong><br />
der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn<br />
die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muß so breit sein, daß<br />
er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil<br />
muß so breit sein, daß sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. ...“<br />
In der Siegfriedstraße soll nach dem Ausbau eine dem Kfz-Verkehr vorbehaltene Fahrbahn ohne Mittelstreifen von 5 m entstehen. Dies bei ständigem Begegnungsverkehr<br />
von Fern-Lkw, Gefälle- und kurvenreicher Strecke. Bei Nutzung des geplanten Schutzstreifens wird man sich in Lebensgefahr begeben müssen.<br />
Schon beim Ausbau der Ludwigstraße (B3) Ende der 80er Jahre hat das ASV alle Richtlinien ignoriert, die Mindestbreiten von Rad- und Fußwegen weit unterschritten<br />
und durch pflanzraumunwürdigen Baumpflanzungen weiter eingeengt. Ebenso beim Ausbau der Lorscher Straße, des Postplatzes und der Lehrstraße<br />
bei dem Radwege gar nicht vorgesehen wurden.