Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte (sog ... - Gruender-MV.de
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<strong>Arbeitsvertrag</strong> für geringfügig Beschäftigte (<strong>sog</strong>. „Minijob“)<br />
für Einstellungen ab 01.01.2015<br />
Zwischen <strong>de</strong>r Firma<br />
(im folgen<strong>de</strong>n Arbeitgeber genannt)<br />
und<br />
Herrn/Frau<br />
wohnhaft in<br />
geb. am<br />
(im folgen<strong>de</strong>n Arbeitnehmer genannt)<br />
wird folgen<strong>de</strong>r <strong>Arbeitsvertrag</strong> geschlossen:<br />
1. Tätigkeit:<br />
Der/die Arbeitnehmer/in wird vom ........... an als ................ für folgen<strong>de</strong> Tätigkeit ................ eingestellt.<br />
Als Arbeitsort wird vereinbart: ...................................<br />
2. Arbeitszeit<br />
a) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich ........... Stun<strong>de</strong>n ohne die Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />
Pausen.<br />
b) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird wie folgt vereinbart:<br />
(Tage, von bis)<br />
c) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, im Falle betrieblicher Notwendigkeiten auf Anordnung<br />
Überstun<strong>de</strong>n zu leisten. Diese Überstun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n durch Freistellung abgegolten. Sollte dies jedoch<br />
nicht möglich sein, wer<strong>de</strong>n sie entsprechend vergütet.<br />
d) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, bei entsprechen<strong>de</strong>m betrieblichen Bedarf in gesetzlich<br />
zulässigem Umfang auch Nacht-, Schicht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeitsbereitschaft<br />
und Rufbereitschaft zu leisten.<br />
e) Hinsichtlich <strong>de</strong>r Arbeitszeit <strong>de</strong>s Arbeitnehmers bestehen nach § 17 <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stlohngesetzes<br />
(MiLoG) Aufzeichnungspflichten. Danach besteht eine Verpflichtung <strong>de</strong>s Arbeitgebers, <strong>de</strong>n Beginn,<br />
das En<strong>de</strong> und die Dauer <strong>de</strong>r täglichen Arbeitszeit <strong>de</strong>s Arbeitnehmers bis spätestens zum siebten auf<br />
<strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Arbeitsleistung folgen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rtages aufzuzeichnen. Der/die Arbeitnehmer/in sagt<br />
insoweit seine/ihre in <strong>de</strong>m für die Aufzeichnung erfor<strong>de</strong>rlichen Umfange zu.<br />
3. Probezeit<br />
Die ersten ........... Wochen/Monate gelten als Probezeit.<br />
4. Kündigung / Beendigung<br />
a) Innerhalb <strong>de</strong>r Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von bei<strong>de</strong>n Parteien mit einer Frist von 2 Wochen<br />
gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />
b) Nach Ablauf <strong>de</strong>r Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von bei<strong>de</strong>n Parteien auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />
c) Bei einer Kündigung ist <strong>de</strong>r Arbeitgeber berechtigt, <strong>de</strong>n/die Arbeitnehmer/in, während <strong>de</strong>r Kündigungsfrist<br />
ganz o<strong>de</strong>r teilweise unter Fortzahlung <strong>de</strong>r Bezüge von <strong>de</strong>r Arbeit freizustellen.
d) Das Recht zur außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine außeror<strong>de</strong>ntliche<br />
Kündigung gilt für <strong>de</strong>n Fall ihrer Unwirksamkeit als or<strong>de</strong>ntliche Kündigung zum nächst zulässigen<br />
Termin.<br />
e) Das Arbeitsverhältnis en<strong>de</strong>t, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf <strong>de</strong>s Monats, in <strong>de</strong>m<br />
<strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in das für ihn/sie maßgebliche Regelrentenalter <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung<br />
erreicht o<strong>de</strong>r aufgrund einer ungemin<strong>de</strong>rten Erwerbsunfähigkeit dauerhaft Rente bezieht.<br />
5. Pflichten <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Arbeitnehmers/in<br />
a) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, ihm/ihr übertragene Arbeitsaufgaben sorgfältig auszuführen,<br />
bei betrieblicher Notwendigkeit auch an<strong>de</strong>re Arbeiten zu übernehmen und sich gegebenenfalls<br />
in eine an<strong>de</strong>re Abteilung o<strong>de</strong>r Betriebsstätte <strong>de</strong>s Arbeitgebers versetzen zu lassen. Eine Lohnmin<strong>de</strong>rung<br />
darf hiermit nicht verbun<strong>de</strong>n sein.<br />
b) Der/die Arbeitnehmer/in darf Nebenbeschäftigungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s Arbeitgebers ausüben.<br />
c) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, Verschwiegenheit über die geschäftlichen und betrieblichen<br />
Angelegenheiten zu wahren.<br />
d) Die jeweils gelten<strong>de</strong>n betrieblichen Bestimmungen sind Bestandteil <strong>de</strong>s <strong>Arbeitsvertrag</strong>es und wer<strong>de</strong>n<br />
vom/von <strong>de</strong>r Arbeitnehmer/in anerkannt.<br />
e) Der/die Arbeitnehmer/in ist verpflichtet, sämtliche Än<strong>de</strong>rungen seiner/ihrer Anschrift unverzüglich <strong>de</strong>r<br />
Firma mitzuteilen.<br />
6. Vergütung und Verbot <strong>de</strong>r Lohnabtretung<br />
a) Die monatliche Brutto-Vergütung beträgt zur Zeit je Monat insgesamt ........ Euro (maximal 450,00 €).<br />
(Hinweis: Bei Zahlung einer Vergütung von 450,00 € darf nach § 1 Abs. 2 MiLoG eine maximale Höchstarbeitszeit<br />
von 52,9 Stun<strong>de</strong>n im Monat geleistet wer<strong>de</strong>n.)<br />
b) Die Bezüge wer<strong>de</strong>n am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Monats/bis zum .... <strong>de</strong>s Folgemonats auf das vom /von <strong>de</strong>r Arbeitnehmer/in<br />
benannte Konto bei <strong>de</strong>r …………………………………..........., IBAN ............................ BIC<br />
............................, überwiesen.<br />
c) Der Anspruch <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Arbeitnehmers/in auf Vergütung darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s Arbeitgebers we<strong>de</strong>r schuldrechtlich an Dritte abgetreten noch verpfän<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die Zustimmung<br />
darf nur aus sachlichen Grün<strong>de</strong>n verweigert wer<strong>de</strong>n.<br />
Entgegenstehen<strong>de</strong> Verfügungen <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Arbeitnehmers/in sind gemäß § 399 BGB unwirksam. Unbenommen<br />
von diesem Abtretungsverbot bleibt die Pfändbarkeit <strong>de</strong>s Arbeitsentgelts im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Zwangsvollstreckung (§ 851 Abs. 2 ZPO), sowie ein etwaiger For<strong>de</strong>rungsübergang auf Träger von<br />
Sozialleistungen gemäß § 115 SGB X.<br />
Die Kosten, die <strong>de</strong>m Arbeitgeber aus <strong>de</strong>r Pfändung, Abtretung o<strong>de</strong>r Verpfändung von Entgelt entstehen,<br />
wer<strong>de</strong>n mit jeweils 5,00 Euro berechnet und vom Entgelt einbehalten. Bei Nachweis höherer<br />
tatsächlicher Kosten ist das Unternehmen berechtigt, diese in Ansatz zu bringen.<br />
d) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, etwa zuviel bezogene Zahlungen an <strong>de</strong>n Arbeitgeber zurückzuerstatten.<br />
e) Ein Anspruch <strong>de</strong>s Arbeitnehmers auf Son<strong>de</strong>rzahlungen (Gratifikationen, Prämien, Einmalzahlungen,<br />
Zulagen, 13. Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) besteht nicht.<br />
f) Sollte <strong>de</strong>r Arbeitgeber <strong>de</strong>nnoch eine solche Zahlung leisten, so geschieht dies freiwillig und ohne<br />
Begründung eines Rechtsanspruches - we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> noch <strong>de</strong>r Höhe nach - für die Zukunft;<br />
das gilt auch bei mehrfacher Zahlung (Freiwilligkeitsvorbehalt, Ausschluss betrieblicher Übung).<br />
7. Urlaub<br />
Der Urlaub richtet sich nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen. Er beträgt zurzeit ……………..Arbeitstage<br />
(20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Arbeitswoche) im Kalen<strong>de</strong>rjahr. Ein anteiliger Urlaubsanspruch entsteht,<br />
sofern die Tätigkeit über einen Monat hinausgeht. Die Lage <strong>de</strong>s Urlaubs wird zwischen <strong>de</strong>m Arbeitgeber<br />
und <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Arbeitnehmer/in unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r betrieblichen und persönlichen Belange<br />
bei<strong>de</strong>r Seiten festgelegt.<br />
Sofern mehrere Teilzeitarbeitsverträge bestehen, sind die Vertragsparteien bemüht, eine Urlaubsregelung<br />
zu fin<strong>de</strong>n, die einen zusammenhängen<strong>de</strong>n Urlaub für <strong>de</strong>n/die Arbeitnehmer/in ermöglicht.
8. Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung und Krankheit / keine Entgeltzahlung bei Erkrankung Dritter / Ausschluss<br />
von § 616 BGB<br />
a) Im Falle einer Erkrankung hat <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in dies unverzüglich anzuzeigen und spätestens<br />
innerhalb von 3 Tagen eine ärztliche Bescheinigung nachzureichen, aus <strong>de</strong>r die Arbeitsunfähigkeit<br />
sowie <strong>de</strong>ren Beginn und voraussichtliche Dauer ersichtlich sind.<br />
Sofern die Arbeitsunfähigkeit länger dauert als in <strong>de</strong>r Bescheinigung angegeben, so ist <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in<br />
verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.<br />
b) Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung ist <strong>de</strong>m Arbeitgeber unverzüglich, möglichst am ersten Tag <strong>de</strong>s Arbeitsausfalls,<br />
unter Angabe <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> mitzuteilen; ist die Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung vorher bekannt, so ist rechtzeitig<br />
die Einwilligung <strong>de</strong>s Arbeitgebers einzuholen.<br />
c) Die Entgeltfortzahlung bei <strong>de</strong>r Erkrankung Dritter ist ausgeschlossen. § 616 BGB (vorübergehen<strong>de</strong><br />
Verhin<strong>de</strong>rung zur Erfüllung <strong>de</strong>r Arbeitspflicht) fin<strong>de</strong>t keine Anwendung. Insbeson<strong>de</strong>re erfolgt im Falle<br />
<strong>de</strong>r Freistellung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers zur Pflege seines erkrankten Kin<strong>de</strong>s keine Entgeltfortzahlung.<br />
d) Im Übrigen gelten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
9. Vertragsstrafen<br />
Nimmt <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in die Arbeit nicht o<strong>de</strong>r nicht fristgemäß auf, löst er/sie das Arbeitsverhältnis<br />
ohne Einhaltung <strong>de</strong>r maßgeblichen Kündigungsfrist auf o<strong>de</strong>r wird die Firma durch vertragswidriges Verhalten<br />
<strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Arbeitnehmer/in zur außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung veranlasst, so hat <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in<br />
an die Firma eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monats-Bruttogehaltes zu zahlen.<br />
Soweit <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in bei Einhaltung <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Kündigungsfrist vor Ablauf eines Monats<br />
aus <strong>de</strong>m Arbeitsverhältnis ausschei<strong>de</strong>n könnte, reduziert sich die Vertragsstrafe <strong>de</strong>r Höhe nach auf das<br />
Bruttoarbeitsentgelt, dass <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in während <strong>de</strong>s Laufs <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Kündigung erzielt<br />
hätte.<br />
Die Geltendmachung weitergehen<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche bleibt vorbehalten.<br />
10. Verfall von Ansprüchen<br />
a) Alle Ansprüche <strong>de</strong>r Parteien aus <strong>de</strong>m Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei<br />
Monaten nach Fälligkeit schriftlich gegenüber <strong>de</strong>r jeweils an<strong>de</strong>ren Partei geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Versäumung <strong>de</strong>r Ausschlussfrist führt zum Verlust <strong>de</strong>s Anspruchs.<br />
b) Lehnt <strong>de</strong>r Anspruchsgegner <strong>de</strong>n Anspruch ab o<strong>de</strong>r äußert er sich nicht innerhalb von zwei Wochen<br />
nach schriftlicher Geltendmachung gemäß Abs. a), verfallen die Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb<br />
von 3 Monaten nach <strong>de</strong>r Ablehnung o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Ablauf <strong>de</strong>r Äußerungsfrist gerichtlich geltend<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
c) Der Ausschluss nach <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Ziffern gilt nicht bei Ansprüchen wegen Verletzung <strong>de</strong>s Lebens,<br />
<strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit sowie bei vorsätzlichen o<strong>de</strong>r grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.<br />
d) Wird <strong>de</strong>r Anspruch nicht formgemäß und innerhalb <strong>de</strong>r Fristen geltend gemacht, führt dies zum Erlöschen<br />
<strong>de</strong>s Anspruchs.<br />
e) Vorstehen<strong>de</strong>s gilt nicht für Ansprüche auf Min<strong>de</strong>stentgelt nach <strong>de</strong>m Min<strong>de</strong>stlohngesetz (MiLoG) bzw.<br />
auf nach <strong>de</strong>m Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz (AEntG) bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Min<strong>de</strong>starbeitsbedingungen, für Ansprüche<br />
aus einem normativ auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag, sowie für die Beitreibungskostenpauschale<br />
nach § 288 Abs. 5 BGB.<br />
11. Weitere Beschäftigungen<br />
a) Der/die Arbeitnehmer/in versichert, zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Abschlusses dieses <strong>Arbeitsvertrag</strong>es<br />
(Zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen)<br />
□ keiner weiteren - auch geringfügig entlohnten- Beschäftigung nachzugehen<br />
□ folgen<strong>de</strong> weitere Beschäftigungen auszuüben (Unternehmen, regelmäßiges monatliches Entgelt, Beginn<br />
<strong>de</strong>r Beschäftigung):<br />
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
) Er/sie verpflichtet sich, je<strong>de</strong> Aufnahme einer weiteren Beschäftigung <strong>de</strong>m Arbeitgeber unverzüglich<br />
schriftlich mitzuteilen. Das gilt für sämtliche Beschäftigungen, unabhängig vom zeitlichen Umfang<br />
und <strong>de</strong>r Vergütungshöhe. Sind die Angaben <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Arbeitnehmers/in unrichtig o<strong>de</strong>r unterlässt er es,<br />
<strong>de</strong>n Arbeitgeber über Verän<strong>de</strong>rungen zur unterrichten und kommt es infolge<strong>de</strong>ssen zu einer Heranziehung<br />
<strong>de</strong>s Arbeitgebers zu Versicherungsbeiträgen, so trägt <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in die hierdurch<br />
entstan<strong>de</strong>nen Aufwendungen bzw. <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Arbeitgebers.<br />
12. Hinweis zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />
Der/die Arbeitnehmer/in ist rentenversicherungspflichtig. Dadurch erwirbt er/sie unter <strong>de</strong>n jeweils bestehen<strong>de</strong>n<br />
gesetzlichen Voraussetzungen Rentenansprüche.<br />
Der/die Arbeitnehmer/in wird darauf hingewiesen, dass er/sie in <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung<br />
auf die Stellung eines/einer versicherungspflichtigen Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin verzichten kann,<br />
wenn er/sie nach § 6 Abs. 1b SGB VI auf die Versicherung durch schriftliche Erklärung gegenüber <strong>de</strong>m<br />
Arbeitgeber verzichtet. Der Antrag kann bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen nur einheitlich<br />
gestellt wer<strong>de</strong>n und ist für die Dauer <strong>de</strong>r Beschäftigungen bin<strong>de</strong>nd.<br />
Der/die Arbeitnehmer/in erklärt <strong>de</strong>m Arbeitgeber daraufhin:<br />
(Zutreffen<strong>de</strong>s bitte ankreuzen)<br />
□ dass er/sie versicherungspflichtig bleiben möchte.<br />
□ dass er/sie die Befreiung von <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherungspflicht beantragt wie folgt:<br />
Antrag auf Befreiung von <strong>de</strong>r Rentenversicherungspflicht:<br />
Hiermit beantragt <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in die Befreiung von <strong>de</strong>r Versicherungspflicht in <strong>de</strong>r Rentenversicherung<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r geringfügig entlohnten Beschäftigung und verzichtet damit auf<br />
<strong>de</strong>n Erwerb von Pflichtbeitragszeiten. Der/die Arbeitnehmer/in hat die Hinweise auf <strong>de</strong>m „Merkblatt<br />
über die möglichen Folgen einer Befreiung von <strong>de</strong>r Rentenversicherungspflicht“ zur Kenntnis<br />
genommen. Dem/<strong>de</strong>r Arbeitnehmer/in ist bekannt, das <strong>de</strong>r Befreiungsantrag für alle von<br />
ihm/ihr zeitgleich ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigungen gilt und für die Dauer <strong>de</strong>r<br />
Beschäftigungen bin<strong>de</strong>nd ist; eine Rücknahme ist nicht möglich. Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet<br />
sich, alle weiteren Arbeitgeber, bei <strong>de</strong>nen eine geringfügig entlohnte Beschäftigung<br />
ausgeübt wird, über diesen Befreiungsantrag zu informieren.<br />
Unterschrift <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Arbeitnehmers/in<br />
13. Vertragsän<strong>de</strong>rungen<br />
Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Ergänzungen dieses <strong>Arbeitsvertrag</strong>es bedürfen zu ihrer Wirksamkeit <strong>de</strong>r Schriftform,<br />
soweit sie nicht auf einer ausdrücklichen o<strong>de</strong>r einer individuell ausgehan<strong>de</strong>lten Abre<strong>de</strong> beruhen.<br />
Dies gilt auch für Än<strong>de</strong>rungen dieses Schriftformerfor<strong>de</strong>rnisses. Dies be<strong>de</strong>utet, dass keine Ansprüche<br />
auf Grund betrieblicher Übung entstehen können.<br />
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit <strong>de</strong>s übrigen<br />
Vertrages nicht berührt.<br />
14. Sonstiges<br />
Zwischen <strong>de</strong>n Unterzeichnen<strong>de</strong>n besteht Übereinstimmung zum Inhalt <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Vertrages.<br />
(Ort, Datum)<br />
(Unterschrift <strong>de</strong>s Arbeitgebers)<br />
(Unterschrift <strong>de</strong>s Arbeitnehmers)