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Probe-Arbeitsvertrag Zwischen der Firma (im ... - Gruender-MV.de

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<strong>Probe</strong>-<strong>Arbeitsvertrag</strong><br />

<strong>Zwischen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Firma</strong><br />

(<strong>im</strong> folgen<strong>de</strong>n Arbeitgeber genannt)<br />

und<br />

Herrn/Frau<br />

wohnhaft in<br />

geb. am<br />

(<strong>im</strong> folgen<strong>de</strong>n Arbeitnehmer genannt)<br />

wird folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Probe</strong>-<strong>Arbeitsvertrag</strong> geschlossen:<br />

1. Tätigkeit:<br />

Der/die Arbeitnehmer/in wird vom ........... an als ................ für folgen<strong>de</strong> Tätigkeit ................<br />

befristet bis zum ............. eingestellt.<br />

Als Arbeitsort wird vereinbart: ...................................<br />

2. Dauer <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses<br />

Die Einstellung erfolgt befristet zur <strong>Probe</strong> und en<strong>de</strong>t mit Ablauf <strong>de</strong>s ................, ohne dass es<br />

einer Kündigung bedarf.<br />

Sofern die Unterzeichnen<strong>de</strong>n sich darüber einig sind, dass das befristete <strong>Probe</strong>arbeitsverhältnis<br />

nach Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Befristung fortgesetzt wer<strong>de</strong>n soll, so hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber <strong>de</strong>n Arbeitnehmer<br />

14 Tage vor Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Befristung zu unterrichten.<br />

3. Arbeitszeit<br />

a) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich ........... Stun<strong>de</strong>n ohne die Berücksichtigung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Pausen.<br />

b) Die Arbeitszeit verteilt sich grundsätzlich auf die Wochentage Montag bis Freitag. Ihre<br />

Lage richtet sich nach <strong><strong>de</strong>r</strong> betrieblichen Einteilung. Der Arbeitgeber behält sich vor, Verteilung<br />

und Lage <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitszeit nach billigem Ermessen näher zu best<strong>im</strong>men und auch<br />

nachträglich abweichend zu regeln.<br />

c) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, <strong>im</strong> Falle betrieblicher Notwendigkeiten auf<br />

Anordnung Überstun<strong>de</strong>n zu leisten. Diese Überstun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n durch Freistellung abgegolten.<br />

Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wer<strong>de</strong>n sie entsprechend vergütet.<br />

d) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, bei entsprechen<strong>de</strong>m betrieblichem Bedarf in<br />

gesetzlich zulässigem Umfang auch Nacht-, Schicht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit<br />

sowie Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft zu leisten.<br />

e) Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitszeit <strong>de</strong>s Arbeitnehmers bestehen ggf. nach § 17 <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stlohngesetzes<br />

2015 (MiLoG) und evt. an<strong><strong>de</strong>r</strong>en rechtlichen Best<strong>im</strong>mungen Aufzeichnungspflichten.<br />

Der Arbeitnehmer sagt insoweit seine Mitwirkung in <strong>de</strong>m für die Aufzeichnung<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Umfange zu.


4. Kündigung<br />

a) Während <strong><strong>de</strong>r</strong> Befristung ist eine or<strong>de</strong>ntliche Kündigung <strong>de</strong>s <strong>Arbeitsvertrag</strong>es für bei<strong>de</strong><br />

Seiten unter Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Kündigungsfristen möglich.<br />

b) Bei einer Kündigung ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber berechtigt, <strong>de</strong>n/die Arbeitnehmer/in, während <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kündigungsfrist ganz o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweise unter Fortzahlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bezüge von <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeit freizustellen.<br />

c) Das Recht zur außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine<br />

außeror<strong>de</strong>ntliche Kündigung gilt für <strong>de</strong>n Fall ihrer Unwirksamkeit als or<strong>de</strong>ntliche Kündigung<br />

zum nächst zulässigen Termin.<br />

5. Pflichten <strong>de</strong>s/<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmers/in<br />

a) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, ihm/ihr übertragene Arbeitsaufgaben sorgfältig<br />

auszuführen, bei betrieblicher Notwendigkeit auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Arbeiten zu übernehmen und<br />

sich gegebenenfalls in eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Abteilung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsstätte <strong>de</strong>s Arbeitgebers versetzen<br />

zu lassen. Eine Lohnmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung darf hiermit nicht verbun<strong>de</strong>n sein.<br />

b) Der/die Arbeitnehmer/in darf Nebenbeschäftigungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher<br />

Zust<strong>im</strong>mung <strong>de</strong>s Arbeitgebers ausüben.<br />

c) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, Verschwiegenheit über die geschäftlichen und<br />

betrieblichen Angelegenheiten zu wahren.<br />

d) Die jeweils gelten<strong>de</strong>n betrieblichen Best<strong>im</strong>mungen sind Bestandteil <strong>de</strong>s <strong>Arbeitsvertrag</strong>es<br />

und wer<strong>de</strong>n vom/von <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmer/in anerkannt.<br />

e) Der/die Arbeitnehmer/in ist verpflichtet, sämtliche Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen seiner/ihrer Anschrift unverzüglich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Firma</strong> mitzuteilen.<br />

6. Vergütung und Verbot <strong><strong>de</strong>r</strong> Lohnabtretung<br />

a) Die monatliche Brutto-Vergütung beträgt zur Zeit je Monat insgesamt ............. Euro (bei<br />

40 Stun<strong>de</strong>n / Woche min<strong>de</strong>stens = 1.564,00 €).<br />

Alternative:<br />

Der Arbeitnehmer erhält einen Stun<strong>de</strong>nlohn in Höhe von 8,50 € brutto (§ 1 Abs. 2 Mi-<br />

LoG).<br />

b) Die Bezüge wer<strong>de</strong>n am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Monats/bis zum .... <strong>de</strong>s Folgemonats auf das vom /von<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmer/in benannte Konto bei <strong><strong>de</strong>r</strong> …………………………………..........., IBAN<br />

............................ BIC ............................, überwiesen.<br />

c) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, etwa zu viel bezogene Zahlungen an <strong>de</strong>n Arbeitgeber<br />

zurückzuerstatten.<br />

d) Der Anspruch <strong>de</strong>s/<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmers/in auf Vergütung darf ohne vorherige schriftliche<br />

Zust<strong>im</strong>mung <strong>de</strong>s Arbeitgebers we<strong><strong>de</strong>r</strong> schuldrechtlich an Dritte abgetreten noch verpfän<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Zust<strong>im</strong>mung darf nur aus sachlichen Grün<strong>de</strong>n verweigert wer<strong>de</strong>n.<br />

Entgegenstehen<strong>de</strong> Verfügungen <strong>de</strong>s/<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmers/in sind gemäß § 399 BGB unwirksam.<br />

Unbenommen von diesem Abtretungsverbot bleibt die Pfändbarkeit <strong>de</strong>s Arbeitsentgelts<br />

<strong>im</strong> Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwangsvollstreckung (§ 851 Abs. 2 ZPO), sowie ein<br />

etwaiger For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsübergang auf Träger von Sozialleistungen gemäß § 115 SGB X.<br />

Die Kosten, die <strong>de</strong>m Arbeitgeber aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Pfändung, Abtretung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Verpfändung von<br />

Entgelt entstehen, wer<strong>de</strong>n mit jeweils 5,00 Euro berechnet und vom Entgelt einbehalten.<br />

Bei Nachweis höherer tatsächlicher Kosten ist das Unternehmen berechtigt, diese in Ansatz<br />

zu bringen.<br />

e) Ein Anspruch <strong>de</strong>s Arbeitnehmers auf Son<strong><strong>de</strong>r</strong>zahlungen (Gratifikationen, Prämien, Einmalzahlungen,<br />

Zulagen, 13. Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) besteht nicht.


Sollte <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber <strong>de</strong>nnoch eine solche Zahlung leisten, so geschieht dies freiwillig<br />

und ohne Begründung eines Rechtsanspruches - we<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> noch <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe<br />

nach - für die Zukunft; das gilt auch bei mehrfacher Zahlung (Freiwilligkeitsvorbehalt,<br />

Ausschluss betrieblicher Übung).<br />

7. Urlaub<br />

Der Urlaub richtet sich nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen. Er beträgt zurzeit 24 Werktage<br />

(20 Arbeitstage) <strong>im</strong> Kalen<strong><strong>de</strong>r</strong>jahr. Ein anteiliger Urlaubsanspruch entsteht, sofern die Tätigkeit<br />

über einen Monat hinausgeht. Die Lage <strong>de</strong>s Urlaubs wird zwischen <strong>de</strong>m Arbeitgeber und<br />

<strong>de</strong>m/<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmer/in unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> betrieblichen und persönlichen Belange<br />

bei<strong><strong>de</strong>r</strong> Seiten festgelegt.<br />

8. Krankheit und Arbeitsverhin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung / keine Entgeltzahlung bei Erkrankung Dritter /<br />

Ausschluss von § 616 BGB<br />

a) Im Falle einer Erkrankung hat <strong><strong>de</strong>r</strong>/die Arbeitnehmer/in dies unverzüglich anzuzeigen und<br />

spätestens innerhalb von 3 Tagen eine ärztliche Bescheinigung nachzureichen, aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

die Arbeitsunfähigkeit sowie <strong><strong>de</strong>r</strong>en Beginn und voraussichtliche Dauer ersichtlich sind.<br />

Sofern die Arbeitsunfähigkeit länger dauert als in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bescheinigung angegeben, so ist<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>/die Arbeitnehmer/in verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.<br />

b) Arbeitsverhin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist <strong>de</strong>m Arbeitgeber unverzüglich, möglichst am ersten Tag <strong>de</strong>s Arbeitsausfalls,<br />

unter Angabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Grün<strong>de</strong> mitzuteilen; ist die Arbeitsverhin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung vorher<br />

bekannt, so ist rechtzeitig die Einwilligung <strong>de</strong>s Arbeitgebers einzuholen.<br />

c) Die Entgeltfortzahlung bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Erkrankung Dritter ist ausgeschlossen. § 616 BGB (vorübergehen<strong>de</strong><br />

Verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zur Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitspflicht) fin<strong>de</strong>t keine Anwendung. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

erfolgt <strong>im</strong> Falle <strong><strong>de</strong>r</strong> Freistellung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers zur Pflege seines<br />

erkrankten Kin<strong>de</strong>s keine Entgeltfortzahlung.<br />

d) Im Übrigen gelten für die Entgeltfortzahlung <strong>im</strong> Krankheitsfall die gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen.<br />

9. Vertragsstrafen<br />

N<strong>im</strong>mt <strong><strong>de</strong>r</strong>/die Arbeitnehmer/in die Arbeit nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht fristgemäß auf, löst er/sie das Arbeitsverhältnis<br />

ohne Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> maßgeblichen Kündigungsfrist auf o<strong><strong>de</strong>r</strong> wird die <strong>Firma</strong><br />

durch vertragswidriges Verhalten <strong>de</strong>s/<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmer/in zur außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung<br />

veranlasst, so hat <strong><strong>de</strong>r</strong>/die Arbeitnehmer/in an die <strong>Firma</strong> eine Vertragsstrafe in Höhe eines<br />

Monats-Bruttogehaltes zu zahlen.<br />

Soweit <strong><strong>de</strong>r</strong>/die Arbeitnehmer/in bei Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> or<strong>de</strong>ntlichen Kündigungsfrist vor Ablauf<br />

eines Monats aus <strong>de</strong>m Arbeitsverhältnis ausschei<strong>de</strong>n könnte, reduziert sich die Vertragsstrafe<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe nach auf das Bruttoarbeitsentgelt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong>/die Arbeitnehmer/in während <strong>de</strong>s<br />

Laufs <strong><strong>de</strong>r</strong> or<strong>de</strong>ntlichen Kündigung erzielt hätte.<br />

Die Geltendmachung weitergehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche bleibt vorbehalten.<br />

10. En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses mit Bezug von Altersrente<br />

Das Arbeitsverhältnis en<strong>de</strong>t unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> Befristung, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, in je<strong>de</strong>m Fall mit Ablauf <strong>de</strong>s Monats, in <strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong>/die Arbeitnehmer/in das für ihn/sie<br />

maßgebliche Regelrentenalter <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung erreicht.<br />

11. Verfall von Ansprüchen<br />

a) Alle Ansprüche <strong><strong>de</strong>r</strong> Parteien aus <strong>de</strong>m Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb<br />

von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweils an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Partei geltend<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n. Die Versäumung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschlussfrist führt zum Verlust <strong>de</strong>s Anspruchs.


) Lehnt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anspruchsgegner <strong>de</strong>n Anspruch ab o<strong><strong>de</strong>r</strong> äußert er sich nicht innerhalb von<br />

zwei Wochen nach schriftlicher Geltendmachung gemäß Abs. a), verfallen die Ansprüche,<br />

wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Ablehnung o<strong><strong>de</strong>r</strong> nach <strong>de</strong>m Ablauf<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Äußerungsfrist gerichtlich geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

c) Der Ausschluss nach <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Ziffern gilt nicht bei Ansprüchen wegen Verletzung<br />

<strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesundheit sowie bei vorsätzlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> grob<br />

fahrlässigen Pflichtverletzungen.<br />

d) Wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Anspruch nicht formgemäß und innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Fristen geltend gemacht, führt<br />

dies zum Erlöschen <strong>de</strong>s Anspruchs.<br />

e) Vorstehen<strong>de</strong>s gilt nicht für Ansprüche auf Min<strong>de</strong>stentgelt nach <strong>de</strong>m Min<strong>de</strong>stlohngesetz<br />

(MiLoG) bzw. auf nach <strong>de</strong>m Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz (AEntG) bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Min<strong>de</strong>starbeitsbedingungen,<br />

für Ansprüche aus einem normativ auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren<br />

Tarifvertrag, sowie für die Beitreibungskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.<br />

12. Vertragsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ergänzungen dieses <strong>Arbeitsvertrag</strong>es bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Schriftform, soweit sie nicht auf einer ausdrücklichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer individuell ausgehan<strong>de</strong>lten<br />

Abre<strong>de</strong> beruhen. Dies gilt auch für Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen dieses Schriftformerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses. Dies<br />

be<strong>de</strong>utet, dass keine Ansprüche auf Grund betrieblicher Übung entstehen können.<br />

Sind einzelne Best<strong>im</strong>mungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit<br />

<strong>de</strong>s übrigen Vertrages nicht berührt.<br />

13. Arbeitslosmeldung<br />

Der/die Arbeitnehmer/in wird darauf hingewiesen, dass er/sie sich spätestens drei Monate<br />

vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Beendigung seines/ihres Arbeitsverhältnisses persönlich bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Agentur für Arbeit<br />

arbeitsuchend zu mel<strong>de</strong>n hat. Soweit zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> Beendigung <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Kenntnis <strong>de</strong>s Beendigungszeitpunktes weniger als drei Monate liegen, hat die Meldung<br />

innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis <strong>de</strong>s Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Bei nicht<br />

rechtzeitiger Meldung droht <strong><strong>de</strong>r</strong> Eintritt einer Sperrzeit für <strong>de</strong>n Bezug von Arbeitslosengeld.<br />

14. Sonstiges<br />

<strong>Zwischen</strong> <strong>de</strong>n Unterzeichnen<strong>de</strong>n besteht Übereinst<strong>im</strong>mung zum Inhalt <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Vertrages.<br />

(Ort, Datum)<br />

(Unterschrift <strong>de</strong>s Arbeitgebers)<br />

(Unterschrift <strong>de</strong>s Arbeitnehmers)<br />

(Bei Min<strong><strong>de</strong>r</strong>jährigen Unterschrift<br />

<strong>de</strong>s gesetzlichen Vertreters)

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