Probe-Arbeitsvertrag Zwischen der Firma (im ... - Gruender-MV.de
Probe-Arbeitsvertrag Zwischen der Firma (im ... - Gruender-MV.de
Probe-Arbeitsvertrag Zwischen der Firma (im ... - Gruender-MV.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Probe</strong>-<strong>Arbeitsvertrag</strong><br />
<strong>Zwischen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Firma</strong><br />
(<strong>im</strong> folgen<strong>de</strong>n Arbeitgeber genannt)<br />
und<br />
Herrn/Frau<br />
wohnhaft in<br />
geb. am<br />
(<strong>im</strong> folgen<strong>de</strong>n Arbeitnehmer genannt)<br />
wird folgen<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Probe</strong>-<strong>Arbeitsvertrag</strong> geschlossen:<br />
1. Tätigkeit:<br />
Der/die Arbeitnehmer/in wird vom ........... an als ................ für folgen<strong>de</strong> Tätigkeit ................<br />
befristet bis zum ............. eingestellt.<br />
Als Arbeitsort wird vereinbart: ...................................<br />
2. Dauer <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses<br />
Die Einstellung erfolgt befristet zur <strong>Probe</strong> und en<strong>de</strong>t mit Ablauf <strong>de</strong>s ................, ohne dass es<br />
einer Kündigung bedarf.<br />
Sofern die Unterzeichnen<strong>de</strong>n sich darüber einig sind, dass das befristete <strong>Probe</strong>arbeitsverhältnis<br />
nach Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Befristung fortgesetzt wer<strong>de</strong>n soll, so hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber <strong>de</strong>n Arbeitnehmer<br />
14 Tage vor Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Befristung zu unterrichten.<br />
3. Arbeitszeit<br />
a) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich ........... Stun<strong>de</strong>n ohne die Berücksichtigung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Pausen.<br />
b) Die Arbeitszeit verteilt sich grundsätzlich auf die Wochentage Montag bis Freitag. Ihre<br />
Lage richtet sich nach <strong><strong>de</strong>r</strong> betrieblichen Einteilung. Der Arbeitgeber behält sich vor, Verteilung<br />
und Lage <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitszeit nach billigem Ermessen näher zu best<strong>im</strong>men und auch<br />
nachträglich abweichend zu regeln.<br />
c) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, <strong>im</strong> Falle betrieblicher Notwendigkeiten auf<br />
Anordnung Überstun<strong>de</strong>n zu leisten. Diese Überstun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n durch Freistellung abgegolten.<br />
Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wer<strong>de</strong>n sie entsprechend vergütet.<br />
d) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, bei entsprechen<strong>de</strong>m betrieblichem Bedarf in<br />
gesetzlich zulässigem Umfang auch Nacht-, Schicht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit<br />
sowie Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft zu leisten.<br />
e) Hinsichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitszeit <strong>de</strong>s Arbeitnehmers bestehen ggf. nach § 17 <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stlohngesetzes<br />
2015 (MiLoG) und evt. an<strong><strong>de</strong>r</strong>en rechtlichen Best<strong>im</strong>mungen Aufzeichnungspflichten.<br />
Der Arbeitnehmer sagt insoweit seine Mitwirkung in <strong>de</strong>m für die Aufzeichnung<br />
erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Umfange zu.
4. Kündigung<br />
a) Während <strong><strong>de</strong>r</strong> Befristung ist eine or<strong>de</strong>ntliche Kündigung <strong>de</strong>s <strong>Arbeitsvertrag</strong>es für bei<strong>de</strong><br />
Seiten unter Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Kündigungsfristen möglich.<br />
b) Bei einer Kündigung ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber berechtigt, <strong>de</strong>n/die Arbeitnehmer/in, während <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kündigungsfrist ganz o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweise unter Fortzahlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bezüge von <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeit freizustellen.<br />
c) Das Recht zur außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine<br />
außeror<strong>de</strong>ntliche Kündigung gilt für <strong>de</strong>n Fall ihrer Unwirksamkeit als or<strong>de</strong>ntliche Kündigung<br />
zum nächst zulässigen Termin.<br />
5. Pflichten <strong>de</strong>s/<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmers/in<br />
a) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, ihm/ihr übertragene Arbeitsaufgaben sorgfältig<br />
auszuführen, bei betrieblicher Notwendigkeit auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Arbeiten zu übernehmen und<br />
sich gegebenenfalls in eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Abteilung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsstätte <strong>de</strong>s Arbeitgebers versetzen<br />
zu lassen. Eine Lohnmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung darf hiermit nicht verbun<strong>de</strong>n sein.<br />
b) Der/die Arbeitnehmer/in darf Nebenbeschäftigungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher<br />
Zust<strong>im</strong>mung <strong>de</strong>s Arbeitgebers ausüben.<br />
c) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, Verschwiegenheit über die geschäftlichen und<br />
betrieblichen Angelegenheiten zu wahren.<br />
d) Die jeweils gelten<strong>de</strong>n betrieblichen Best<strong>im</strong>mungen sind Bestandteil <strong>de</strong>s <strong>Arbeitsvertrag</strong>es<br />
und wer<strong>de</strong>n vom/von <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmer/in anerkannt.<br />
e) Der/die Arbeitnehmer/in ist verpflichtet, sämtliche Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen seiner/ihrer Anschrift unverzüglich<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Firma</strong> mitzuteilen.<br />
6. Vergütung und Verbot <strong><strong>de</strong>r</strong> Lohnabtretung<br />
a) Die monatliche Brutto-Vergütung beträgt zur Zeit je Monat insgesamt ............. Euro (bei<br />
40 Stun<strong>de</strong>n / Woche min<strong>de</strong>stens = 1.564,00 €).<br />
Alternative:<br />
Der Arbeitnehmer erhält einen Stun<strong>de</strong>nlohn in Höhe von 8,50 € brutto (§ 1 Abs. 2 Mi-<br />
LoG).<br />
b) Die Bezüge wer<strong>de</strong>n am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Monats/bis zum .... <strong>de</strong>s Folgemonats auf das vom /von<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmer/in benannte Konto bei <strong><strong>de</strong>r</strong> …………………………………..........., IBAN<br />
............................ BIC ............................, überwiesen.<br />
c) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, etwa zu viel bezogene Zahlungen an <strong>de</strong>n Arbeitgeber<br />
zurückzuerstatten.<br />
d) Der Anspruch <strong>de</strong>s/<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmers/in auf Vergütung darf ohne vorherige schriftliche<br />
Zust<strong>im</strong>mung <strong>de</strong>s Arbeitgebers we<strong><strong>de</strong>r</strong> schuldrechtlich an Dritte abgetreten noch verpfän<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Zust<strong>im</strong>mung darf nur aus sachlichen Grün<strong>de</strong>n verweigert wer<strong>de</strong>n.<br />
Entgegenstehen<strong>de</strong> Verfügungen <strong>de</strong>s/<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmers/in sind gemäß § 399 BGB unwirksam.<br />
Unbenommen von diesem Abtretungsverbot bleibt die Pfändbarkeit <strong>de</strong>s Arbeitsentgelts<br />
<strong>im</strong> Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwangsvollstreckung (§ 851 Abs. 2 ZPO), sowie ein<br />
etwaiger For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsübergang auf Träger von Sozialleistungen gemäß § 115 SGB X.<br />
Die Kosten, die <strong>de</strong>m Arbeitgeber aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Pfändung, Abtretung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Verpfändung von<br />
Entgelt entstehen, wer<strong>de</strong>n mit jeweils 5,00 Euro berechnet und vom Entgelt einbehalten.<br />
Bei Nachweis höherer tatsächlicher Kosten ist das Unternehmen berechtigt, diese in Ansatz<br />
zu bringen.<br />
e) Ein Anspruch <strong>de</strong>s Arbeitnehmers auf Son<strong><strong>de</strong>r</strong>zahlungen (Gratifikationen, Prämien, Einmalzahlungen,<br />
Zulagen, 13. Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) besteht nicht.
Sollte <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitgeber <strong>de</strong>nnoch eine solche Zahlung leisten, so geschieht dies freiwillig<br />
und ohne Begründung eines Rechtsanspruches - we<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> noch <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe<br />
nach - für die Zukunft; das gilt auch bei mehrfacher Zahlung (Freiwilligkeitsvorbehalt,<br />
Ausschluss betrieblicher Übung).<br />
7. Urlaub<br />
Der Urlaub richtet sich nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen. Er beträgt zurzeit 24 Werktage<br />
(20 Arbeitstage) <strong>im</strong> Kalen<strong><strong>de</strong>r</strong>jahr. Ein anteiliger Urlaubsanspruch entsteht, sofern die Tätigkeit<br />
über einen Monat hinausgeht. Die Lage <strong>de</strong>s Urlaubs wird zwischen <strong>de</strong>m Arbeitgeber und<br />
<strong>de</strong>m/<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmer/in unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> betrieblichen und persönlichen Belange<br />
bei<strong><strong>de</strong>r</strong> Seiten festgelegt.<br />
8. Krankheit und Arbeitsverhin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung / keine Entgeltzahlung bei Erkrankung Dritter /<br />
Ausschluss von § 616 BGB<br />
a) Im Falle einer Erkrankung hat <strong><strong>de</strong>r</strong>/die Arbeitnehmer/in dies unverzüglich anzuzeigen und<br />
spätestens innerhalb von 3 Tagen eine ärztliche Bescheinigung nachzureichen, aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
die Arbeitsunfähigkeit sowie <strong><strong>de</strong>r</strong>en Beginn und voraussichtliche Dauer ersichtlich sind.<br />
Sofern die Arbeitsunfähigkeit länger dauert als in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bescheinigung angegeben, so ist<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>/die Arbeitnehmer/in verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.<br />
b) Arbeitsverhin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist <strong>de</strong>m Arbeitgeber unverzüglich, möglichst am ersten Tag <strong>de</strong>s Arbeitsausfalls,<br />
unter Angabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Grün<strong>de</strong> mitzuteilen; ist die Arbeitsverhin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung vorher<br />
bekannt, so ist rechtzeitig die Einwilligung <strong>de</strong>s Arbeitgebers einzuholen.<br />
c) Die Entgeltfortzahlung bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Erkrankung Dritter ist ausgeschlossen. § 616 BGB (vorübergehen<strong>de</strong><br />
Verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zur Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitspflicht) fin<strong>de</strong>t keine Anwendung. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
erfolgt <strong>im</strong> Falle <strong><strong>de</strong>r</strong> Freistellung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers zur Pflege seines<br />
erkrankten Kin<strong>de</strong>s keine Entgeltfortzahlung.<br />
d) Im Übrigen gelten für die Entgeltfortzahlung <strong>im</strong> Krankheitsfall die gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen.<br />
9. Vertragsstrafen<br />
N<strong>im</strong>mt <strong><strong>de</strong>r</strong>/die Arbeitnehmer/in die Arbeit nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht fristgemäß auf, löst er/sie das Arbeitsverhältnis<br />
ohne Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> maßgeblichen Kündigungsfrist auf o<strong><strong>de</strong>r</strong> wird die <strong>Firma</strong><br />
durch vertragswidriges Verhalten <strong>de</strong>s/<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmer/in zur außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung<br />
veranlasst, so hat <strong><strong>de</strong>r</strong>/die Arbeitnehmer/in an die <strong>Firma</strong> eine Vertragsstrafe in Höhe eines<br />
Monats-Bruttogehaltes zu zahlen.<br />
Soweit <strong><strong>de</strong>r</strong>/die Arbeitnehmer/in bei Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> or<strong>de</strong>ntlichen Kündigungsfrist vor Ablauf<br />
eines Monats aus <strong>de</strong>m Arbeitsverhältnis ausschei<strong>de</strong>n könnte, reduziert sich die Vertragsstrafe<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe nach auf das Bruttoarbeitsentgelt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong>/die Arbeitnehmer/in während <strong>de</strong>s<br />
Laufs <strong><strong>de</strong>r</strong> or<strong>de</strong>ntlichen Kündigung erzielt hätte.<br />
Die Geltendmachung weitergehen<strong><strong>de</strong>r</strong> Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche bleibt vorbehalten.<br />
10. En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses mit Bezug von Altersrente<br />
Das Arbeitsverhältnis en<strong>de</strong>t unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> Befristung, ohne dass es einer Kündigung<br />
bedarf, in je<strong>de</strong>m Fall mit Ablauf <strong>de</strong>s Monats, in <strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong>/die Arbeitnehmer/in das für ihn/sie<br />
maßgebliche Regelrentenalter <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung erreicht.<br />
11. Verfall von Ansprüchen<br />
a) Alle Ansprüche <strong><strong>de</strong>r</strong> Parteien aus <strong>de</strong>m Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb<br />
von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweils an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Partei geltend<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n. Die Versäumung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausschlussfrist führt zum Verlust <strong>de</strong>s Anspruchs.
) Lehnt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anspruchsgegner <strong>de</strong>n Anspruch ab o<strong><strong>de</strong>r</strong> äußert er sich nicht innerhalb von<br />
zwei Wochen nach schriftlicher Geltendmachung gemäß Abs. a), verfallen die Ansprüche,<br />
wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Ablehnung o<strong><strong>de</strong>r</strong> nach <strong>de</strong>m Ablauf<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Äußerungsfrist gerichtlich geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
c) Der Ausschluss nach <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Ziffern gilt nicht bei Ansprüchen wegen Verletzung<br />
<strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesundheit sowie bei vorsätzlichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> grob<br />
fahrlässigen Pflichtverletzungen.<br />
d) Wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Anspruch nicht formgemäß und innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Fristen geltend gemacht, führt<br />
dies zum Erlöschen <strong>de</strong>s Anspruchs.<br />
e) Vorstehen<strong>de</strong>s gilt nicht für Ansprüche auf Min<strong>de</strong>stentgelt nach <strong>de</strong>m Min<strong>de</strong>stlohngesetz<br />
(MiLoG) bzw. auf nach <strong>de</strong>m Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz (AEntG) bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Min<strong>de</strong>starbeitsbedingungen,<br />
für Ansprüche aus einem normativ auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren<br />
Tarifvertrag, sowie für die Beitreibungskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.<br />
12. Vertragsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ergänzungen dieses <strong>Arbeitsvertrag</strong>es bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Schriftform, soweit sie nicht auf einer ausdrücklichen o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer individuell ausgehan<strong>de</strong>lten<br />
Abre<strong>de</strong> beruhen. Dies gilt auch für Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen dieses Schriftformerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses. Dies<br />
be<strong>de</strong>utet, dass keine Ansprüche auf Grund betrieblicher Übung entstehen können.<br />
Sind einzelne Best<strong>im</strong>mungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit<br />
<strong>de</strong>s übrigen Vertrages nicht berührt.<br />
13. Arbeitslosmeldung<br />
Der/die Arbeitnehmer/in wird darauf hingewiesen, dass er/sie sich spätestens drei Monate<br />
vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Beendigung seines/ihres Arbeitsverhältnisses persönlich bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Agentur für Arbeit<br />
arbeitsuchend zu mel<strong>de</strong>n hat. Soweit zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> Beendigung <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses und<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Kenntnis <strong>de</strong>s Beendigungszeitpunktes weniger als drei Monate liegen, hat die Meldung<br />
innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis <strong>de</strong>s Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Bei nicht<br />
rechtzeitiger Meldung droht <strong><strong>de</strong>r</strong> Eintritt einer Sperrzeit für <strong>de</strong>n Bezug von Arbeitslosengeld.<br />
14. Sonstiges<br />
<strong>Zwischen</strong> <strong>de</strong>n Unterzeichnen<strong>de</strong>n besteht Übereinst<strong>im</strong>mung zum Inhalt <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Vertrages.<br />
(Ort, Datum)<br />
(Unterschrift <strong>de</strong>s Arbeitgebers)<br />
(Unterschrift <strong>de</strong>s Arbeitnehmers)<br />
(Bei Min<strong><strong>de</strong>r</strong>jährigen Unterschrift<br />
<strong>de</strong>s gesetzlichen Vertreters)