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projektbezogener Arbeitsvertrag - Gruender-MV.de

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Projektbezogener <strong>Arbeitsvertrag</strong><br />

Zwischen <strong>de</strong>r Firma<br />

(im folgen<strong>de</strong>n Arbeitgeber genannt)<br />

und<br />

Herrn/Frau<br />

wohnhaft in<br />

geb. am<br />

(im folgen<strong>de</strong>n Arbeitnehmer genannt)<br />

wird folgen<strong>de</strong>r <strong>Arbeitsvertrag</strong> auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s § 14 Abs. 1 TzBfG geschlossen:<br />

1. Tätigkeit:<br />

Der/die Arbeitnehmer/in wird vom ........... an als ................ für das Projekt ................ eingestellt.<br />

Als Arbeitsort wird vereinbart: ...................................<br />

2. Dauer <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses<br />

Die Einstellung erfolgt befristet.<br />

Befristungsgrund ist die Erfüllung folgen<strong>de</strong>r Arbeitsaufgabe: Projekt .<br />

Das Arbeitsverhältnis en<strong>de</strong>t mit Beendigung <strong>de</strong>s o.g. Projektes, frühestens jedoch zwei Wochen nach<br />

Zugang <strong>de</strong>r schriftlichen Unterrichtung <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Arbeitnehmers/in durch <strong>de</strong>n Arbeitgeber über die Beendigung<br />

<strong>de</strong>r Tätigkeit für das o.g. Projekt, spätestens jedoch am ............... (Datum einsetzen)<br />

3. Arbeitszeit<br />

a) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich ........... Stun<strong>de</strong>n ohne die Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />

Pausen.<br />

b) Die Arbeitszeit verteilt sich grundsätzlich auf die Wochentage Montag bis Freitag. Ihre Lage richtet<br />

sich nach <strong>de</strong>r betrieblichen Einteilung. Der Arbeitgeber behält sich vor, Verteilung und Lage <strong>de</strong>r Arbeitszeit<br />

nach billigem Ermessen näher zu bestimmen und auch nachträglich abweichend zu regeln.<br />

c) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, im Falle betrieblicher Notwendigkeiten auf Anordnung Überstun<strong>de</strong>n<br />

zu leisten. Diese Überstun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n durch Freistellung abgegolten. Sollte dies jedoch<br />

nicht möglich sein, wer<strong>de</strong>n sie entsprechend vergütet.<br />

d) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, bei entsprechen<strong>de</strong>m betrieblichem Bedarf in gesetzlich<br />

zulässigem Umfang auch Nacht-, Schicht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeitsbereitschaft<br />

und Rufbereitschaft zu leisten.<br />

e) Hinsichtlich <strong>de</strong>r Arbeitszeit <strong>de</strong>s Arbeitnehmers bestehen ggf. nach § 17 <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stlohngesetzes<br />

2015 (MiLoG) und evt. an<strong>de</strong>ren rechtlichen Bestimmungen Aufzeichnungspflichten. Der Arbeitnehmer<br />

sagt insoweit seine Mitwirkung in <strong>de</strong>m für die Aufzeichnung erfor<strong>de</strong>rlichen Umfange zu.<br />

4. Probezeit<br />

Die ersten ........... Wochen/Monate gelten als Probezeit.


5. Kündigung /Beendigung mit Bezug von Altersrente<br />

a) Innerhalb <strong>de</strong>r Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unabhängig von <strong>de</strong>r Befristung von bei<strong>de</strong>n Parteien<br />

mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

b) Nach Ablauf <strong>de</strong>r Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unabhängig von <strong>de</strong>r Befristung von bei<strong>de</strong>n<br />

Parteien auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

c) Bei einer Kündigung ist <strong>de</strong>r Arbeitgeber berechtigt, <strong>de</strong>n/die Arbeitnehmer/in, während <strong>de</strong>r Kündigungsfrist<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise unter Fortzahlung <strong>de</strong>r Bezüge von <strong>de</strong>r Arbeit freizustellen.<br />

d) Das Recht zur außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine außeror<strong>de</strong>ntliche<br />

Kündigung gilt für <strong>de</strong>n Fall ihrer Unwirksamkeit als or<strong>de</strong>ntliche Kündigung zum nächst zulässigen<br />

Termin.<br />

e) Das Arbeitsverhältnis en<strong>de</strong>t in je<strong>de</strong>m Fall, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf <strong>de</strong>s Monats,<br />

in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in das für ihn/sie maßgebliche Regelrentenalter <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Rentenversicherung erreicht.<br />

6. Pflichten <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Arbeitnehmers/in<br />

a) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, ihm/ihr übertragene Arbeitsaufgaben sorgfältig auszuführen,<br />

bei betrieblicher Notwendigkeit auch an<strong>de</strong>re Arbeiten zu übernehmen und sich gegebenenfalls in eine<br />

an<strong>de</strong>re Abteilung o<strong>de</strong>r Betriebsstätte <strong>de</strong>s Arbeitgebers versetzen zu lassen. Eine Lohnmin<strong>de</strong>rung<br />

darf hiermit nicht verbun<strong>de</strong>n sein.<br />

b) Der/die Arbeitnehmer/in darf Nebenbeschäftigungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s Arbeitgebers ausüben.<br />

c) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, Verschwiegenheit über die geschäftlichen und betrieblichen<br />

Angelegenheiten zu wahren.<br />

d) Die jeweils gelten<strong>de</strong>n betrieblichen Bestimmungen sind Bestandteil <strong>de</strong>s <strong>Arbeitsvertrag</strong>es und wer<strong>de</strong>n<br />

vom/von <strong>de</strong>r Arbeitnehmer/in anerkannt.<br />

e) Der/die Arbeitnehmer/in ist verpflichtet, sämtliche Än<strong>de</strong>rungen seiner/ihrer Anschrift unverzüglich <strong>de</strong>r<br />

Firma mitzuteilen.<br />

7. Vergütung und Verbot <strong>de</strong>r Lohnabtretung<br />

a) Die monatliche Brutto-Vergütung beträgt zur Zeit je Monat insgesamt ............. Euro (bei 40 Stun<strong>de</strong>n /<br />

Woche min<strong>de</strong>stens = 1564,00 €).<br />

Alternative:<br />

Der Arbeitnehmer erhält einen Stun<strong>de</strong>nlohn in Höhe von 8,50 € brutto (§ 1 Abs. 2 MiLoG).<br />

b) Die Bezüge wer<strong>de</strong>n am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Monats/bis zum .... <strong>de</strong>s Folgemonats auf das vom /von <strong>de</strong>r Arbeitnehmer/in<br />

benannte Konto bei <strong>de</strong>r …………………………………..........., IBAN ............................ BIC<br />

............................, überwiesen.<br />

c) Der Anspruch <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Arbeitnehmers/in auf Vergütung darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s Arbeitgebers we<strong>de</strong>r schuldrechtlich an Dritte abgetreten noch verpfän<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die Zustimmung<br />

darf nur aus sachlichen Grün<strong>de</strong>n verweigert wer<strong>de</strong>n.<br />

Entgegenstehen<strong>de</strong> Verfügungen <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Arbeitnehmers/in sind gemäß § 399 BGB unwirksam. Unbenommen<br />

von diesem Abtretungsverbot bleibt die Pfändbarkeit <strong>de</strong>s Arbeitsentgelts im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Zwangsvollstreckung (§ 851 Abs. 2 ZPO), sowie ein etwaiger For<strong>de</strong>rungsübergang auf Träger von<br />

Sozialleistungen gemäß § 115 SGB X.<br />

Die Kosten, die <strong>de</strong>m Arbeitgeber aus <strong>de</strong>r Pfändung, Abtretung o<strong>de</strong>r Verpfändung von Entgelt entstehen,<br />

wer<strong>de</strong>n mit jeweils 5,00 Euro berechnet und vom Entgelt einbehalten. Bei Nachweis höherer tatsächlicher<br />

Kosten ist das Unternehmen berechtigt, diese in Ansatz zu bringen.<br />

d) Der/die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich, etwa zu viel bezogene Zahlungen an <strong>de</strong>n Arbeitgeber zurückzuerstatten.<br />

e) Ein Anspruch <strong>de</strong>s Arbeitnehmers auf Son<strong>de</strong>rzahlungen (Gratifikationen, Prämien, Einmalzahlungen,<br />

Zulagen, 13. Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) besteht nicht.


Sollte <strong>de</strong>r Arbeitgeber <strong>de</strong>nnoch eine solche Zahlung leisten, so geschieht dies freiwillig und ohne Begründung<br />

eines Rechtsanspruches - we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> noch <strong>de</strong>r Höhe nach - für die Zukunft; das<br />

gilt auch bei mehrfacher Zahlung (Freiwilligkeitsvorbehalt, Ausschluss betrieblicher Übung).<br />

8. Urlaub<br />

Der Urlaub richtet sich nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen. Er beträgt zurzeit 24 Werktage (20 Arbeitstage)<br />

im Kalen<strong>de</strong>rjahr. Ein anteiliger Urlaubsanspruch entsteht, sofern die Tätigkeit über einen Monat<br />

hinausgeht. Die Lage <strong>de</strong>s Urlaubs wird zwischen <strong>de</strong>m Arbeitgeber und <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Arbeitnehmer/in unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r betrieblichen und persönlichen Belange bei<strong>de</strong>r Seiten festgelegt.<br />

9. Krankheit und Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung / keine Entgeltzahlung bei Erkrankung Dritter/ Ausschluss<br />

von § 616 BGB<br />

a) Im Falle einer Erkrankung hat <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in dies unverzüglich anzuzeigen und spätestens<br />

innerhalb von 3 Tagen eine ärztliche Bescheinigung nachzureichen, aus <strong>de</strong>r die Arbeitsunfähigkeit<br />

sowie <strong>de</strong>ren Beginn und voraussichtliche Dauer ersichtlich sind.<br />

Sofern die Arbeitsunfähigkeit länger dauert als in <strong>de</strong>r Bescheinigung angegeben, so ist <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in<br />

verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.<br />

b) Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung ist <strong>de</strong>m Arbeitgeber unverzüglich, möglichst am ersten Tag <strong>de</strong>s Arbeitsausfalls,<br />

unter Angabe <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> mitzuteilen; ist die Arbeitsverhin<strong>de</strong>rung vorher bekannt, so ist rechtzeitig<br />

die Einwilligung <strong>de</strong>s Arbeitgebers einzuholen.<br />

c) Die Entgeltfortzahlung bei <strong>de</strong>r Erkrankung Dritter ist ausgeschlossen. § 616 BGB (vorübergehen<strong>de</strong><br />

Verhin<strong>de</strong>rung zur Erfüllung <strong>de</strong>r Arbeitspflicht) fin<strong>de</strong>t keine Anwendung. Insbeson<strong>de</strong>re erfolgt im Falle<br />

<strong>de</strong>r Freistellung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers zur Pflege seines erkrankten Kin<strong>de</strong>s keine Entgeltfortzahlung.<br />

d) Im Übrigen gelten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

10. Vertragsstrafen<br />

Nimmt <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in die Arbeit nicht o<strong>de</strong>r nicht fristgemäß auf, löst er/sie das Arbeitsverhältnis<br />

ohne Einhaltung <strong>de</strong>r maßgeblichen Kündigungsfrist auf o<strong>de</strong>r wird die Firma durch vertragswidriges Verhalten<br />

<strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Arbeitnehmer/in zur außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung veranlasst, so hat <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in<br />

an die Firma eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monats-Bruttogehaltes zu zahlen.<br />

Soweit <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in bei Einhaltung <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Kündigungsfrist vor Ablauf eines Monats<br />

aus <strong>de</strong>m Arbeitsverhältnis ausschei<strong>de</strong>n könnte, reduziert sich die Vertragsstrafe <strong>de</strong>r Höhe nach auf das<br />

Bruttoarbeitsentgelt, dass <strong>de</strong>r/die Arbeitnehmer/in während <strong>de</strong>s Laufs <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Kündigung erzielt<br />

hätte.<br />

Die Geltendmachung weitergehen<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche bleibt vorbehalten.<br />

11. Verfall von Ansprüchen<br />

a) Alle Ansprüche <strong>de</strong>r Parteien aus <strong>de</strong>m Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei<br />

Monaten nach Fälligkeit schriftlich gegenüber <strong>de</strong>r jeweils an<strong>de</strong>ren Partei geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Versäumung <strong>de</strong>r Ausschlussfrist führt zum Verlust <strong>de</strong>s Anspruchs.<br />

b) Lehnt <strong>de</strong>r Anspruchsgegner <strong>de</strong>n Anspruch ab o<strong>de</strong>r äußert er sich nicht innerhalb von zwei Wochen<br />

nach schriftlicher Geltendmachung gemäß Abs. a), verfallen die Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb<br />

von 3 Monaten nach <strong>de</strong>r Ablehnung o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Ablauf <strong>de</strong>r Äußerungsfrist gerichtlich geltend gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

c) Der Ausschluss nach <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Ziffern gilt nicht bei Ansprüchen wegen Verletzung <strong>de</strong>s Lebens,<br />

<strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit sowie bei vorsätzlichen o<strong>de</strong>r grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.<br />

d) Wird <strong>de</strong>r Anspruch nicht formgemäß und innerhalb <strong>de</strong>r Fristen geltend gemacht, führt dies zum Erlöschen<br />

<strong>de</strong>s Anspruchs.<br />

e) Vorstehen<strong>de</strong>s gilt nicht für Ansprüche auf Min<strong>de</strong>stentgelt nach <strong>de</strong>m Min<strong>de</strong>stlohngesetz (MiLoG) bzw.<br />

auf nach <strong>de</strong>m Arbeitnehmer-Entsen<strong>de</strong>gesetz (AEntG) bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Min<strong>de</strong>starbeitsbedingungen, für<br />

Ansprüche aus einem normativ auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag, sowie für die Beitreibungskostenpauschale<br />

nach § 288 Abs. 5 BGB.


12. Vertragsän<strong>de</strong>rungen<br />

Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Ergänzungen dieses <strong>Arbeitsvertrag</strong>es bedürfen zu ihrer Wirksamkeit <strong>de</strong>r Schriftform,<br />

soweit sie nicht auf einer ausdrücklichen o<strong>de</strong>r einer individuell ausgehan<strong>de</strong>lten Abre<strong>de</strong> beruhen. Dies gilt<br />

auch für Än<strong>de</strong>rungen dieses Schriftformerfor<strong>de</strong>rnisses. Dies be<strong>de</strong>utet, dass keine Ansprüche auf Grund<br />

betrieblicher Übung entstehen können.<br />

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit <strong>de</strong>s übrigen<br />

Vertrages nicht berührt.<br />

13. Arbeitslosmeldung<br />

Der/die Arbeitnehmer/in wird darauf hingewiesen, dass er/sie sich spätestens drei Monate vor <strong>de</strong>r Beendigung<br />

seines/ihres Arbeitsverhältnisses persönlich bei <strong>de</strong>r Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu mel<strong>de</strong>n<br />

hat. Soweit zwischen <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses und <strong>de</strong>r Kenntnis <strong>de</strong>s Beendigungszeitpunktes<br />

weniger als drei Monate liegen, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis <strong>de</strong>s<br />

Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Meldung droht <strong>de</strong>r Eintritt einer Sperrzeit für<br />

<strong>de</strong>n Bezug von Arbeitslosengeld.<br />

14. Sonstiges<br />

Zwischen <strong>de</strong>n Unterzeichnen<strong>de</strong>n besteht Übereinstimmung zum Inhalt <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Vertrages.<br />

(Ort, Datum)<br />

(Unterschrift <strong>de</strong>s Arbeitgebers)<br />

(Unterschrift <strong>de</strong>s Arbeitnehmers)<br />

(Bei Min<strong>de</strong>rjährigen Unterschrift<br />

<strong>de</strong>s gesetzlichen Vertreters)

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