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Update 3.3.7 – 6/2009 - RACK rechtsanwaelte

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<strong>–</strong><br />

-<br />

Rack • Rechtsanwälte • Notar • Lurgiallee 10 • 60439 Frankfurt am Main<br />

8. Juli <strong>2009</strong><br />

Dialogsystem »Recht im Betrieb«<br />

<strong>Update</strong> <strong>3.3.7</strong> <strong>–</strong> 6/<strong>2009</strong><br />

Frankfurt<br />

DR. MANFRED <strong>RACK</strong><br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

WOLFGANG DICKERSBACH<br />

Rechtsanwalt<br />

DR. WOLFGANG LINDSTAEDT<br />

Rechtsanwalt<br />

SIMON JOST<br />

Rechtsanwalt<br />

DR. ANNETTE HIENTZSCH<br />

Rechtsanwältin<br />

Interne Umweltauditorin<br />

Umweltmanagementbeauftragte<br />

TANJA WÜRSIG<br />

Rechtsanwältin<br />

DR. MONIKA KRUPAR<br />

Rechtsanwältin<br />

CHRISTINA EGELING<br />

Rechtsanwältin<br />

INA KWIEZINSKI<br />

Rechtsanwältin<br />

München<br />

JULIA WEGNER<br />

Rechtsanwältin<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

anbei überreiche ich Ihnen die Aktualisierung <strong>3.3.7</strong> zum Dialogsystem<br />

„Recht im Betrieb“.<br />

Mit diesem <strong>Update</strong> berichten wir über<br />

- 43 neue und 41 geänderte Rechtsvorschriften,<br />

- 4 umweltrechtliche Gesetzgebungsverfahren,<br />

- 24 neuere gerichtliche Entscheidungen,<br />

- 35 Aufsätze in Fachzeitschriften sowie<br />

- 23 gerichtliche Entscheidungen im Volltext.<br />

Das Dialogsystem enthält jetzt 8.532 Vorschriften im Volltext. Aus diesen<br />

ergeben sich 31.979 Pflichten, von denen 12.281 strafbewehrt<br />

sind. Das System enthält jetzt 12.151 vorformulierte Pflichten, die nur<br />

noch an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden müssen.<br />

Schließlich haben wir 18.960 riskante Unternehmenssachverhalte mit<br />

den zugehörigen Pflichten erfasst. Insgesamt ergeben sich daraus<br />

Lurgiallee 10 (Mertonviertel) • 60439 Frankfurt am Main • Telefon 069/95 78 31-0 • Telefax 069/95 78 31 40 • Gerichtsfach 203<br />

Biedersteiner Str. 2 • 80802 München • Telefon 0173/3 02 70 02 • anwaltsbuero@rack-<strong>rechtsanwaelte</strong>.de • www.rack-<strong>rechtsanwaelte</strong>.de<br />

Postbank Frankfurt am Main • BLZ 500 100 60 • Konto 335 035 604 • Deutsche Bank • BLZ 500 700 24 • Konto 45 37 205 00


385.920 Verknüpfungen zwischen Unternehmenssachverhalten und<br />

Pflichten.<br />

Nutzerseminar demnächst auf DVD erhältlich<br />

Am 17. Juni fand unser diesjähriges Nutzerseminar statt. Über 60 Teilnehmer<br />

konnten dabei Ihre Kenntnisse vertiefen, auffrischen und mit<br />

anderen Nutzern besprechen.<br />

Mein Einführungsvortrag zum Thema „Risikomanagement in Zeiten der<br />

Krise“ ging auf nützliche Erkenntnisse der neueren Verhaltensforschung<br />

für das Risikomanagement ein. Der Vortrag erscheint demnächst als<br />

Mitschnitt des Nutzerseminars auf DVD. Alle interessierten Nutzer des<br />

Dialogsystems können eine Kopie der DVD bei uns anfordern.<br />

Darüber hinaus konnten wir mehrere Neuerungen im Dialogsystem vorstellen,<br />

zum Beispiel die neuen Funktionen zum Einsatz des Dialogsystems<br />

als Mittel zur Gefährdungsbeurteilung. Das System soll kontinuierlich<br />

mit Muster-Gefährdungsbeurteilungen gefüllt werden, die mit den<br />

zugehörigen gesetzlichen Pflichten verknüpft sind.<br />

Neue Kleinfeuerungsverordnung (1. BImSchV) soll<br />

noch dieses Jahr in Kraft treten<br />

Die Bundesregierung hat den Entwurf für eine neue Verordnung für<br />

kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) beschlossen. Mit<br />

der Verordnung soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der<br />

2


Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreicht werden. Dieses<br />

Ziel soll mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie<br />

durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen erreicht werden.<br />

Die Verfeuerung von Biomasse führt durch die Freisetzung verschiedener<br />

Luftschadstoffe zu gesundheitsgefährdenden Emissionen wie<br />

Feinstaub und zu erheblichen Geruchsbelästigungen. Die derzeit geltenden<br />

Regelungen in der 1. BImSchV stellen den Stand der Technik<br />

aus dem Jahr 1988 dar. Um den weiteren Anstieg der Schadstoffbelastung<br />

entgegen zu wirken und die vorhandene hohe Belastung zu reduzieren,<br />

sollen mit der neuen Verordnung die Emissionen aus den Feuerungsanlagen<br />

im Geltungsbereich der 1. BImSchV langfristig und nachhaltig<br />

gesenkt werden. Der Verordnung muss der Deutsche Bundestag<br />

noch zustimmen.<br />

Bundesregierung beschließt Biomassestrom-<br />

Nachhaltigkeitsverordnung<br />

Für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien dürfen ab 1. Januar<br />

2010 nur noch Pflanzenöle eingesetzt werden, die nachhaltig hergestellt<br />

worden sind. Mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung<br />

werden die Nachhaltigkeitsanforderungen für die energetische Nutzung<br />

von flüssiger Biomasse, auf die sich die EU im Dezember 2008 geeinigt<br />

hat, für den Strombereich umgesetzt. Mit der frühzeitigen Umsetzung<br />

dieser Anforderungen soll Anlagenbetreibern, die Pflanzenöl zur Stromerzeugung<br />

einsetzen, frühzeitig Planungssicherheit gegeben werden.<br />

Die Verordnung sieht vor, dass flüssige Biomasse, die nach dem EEG<br />

vergütet wird (z.B. Raps-, Palm- und Sojaöl), so hergestellt werden<br />

muss, dass ihr Einsatz zur Stromerzeugung im Vergleich zu fossilen<br />

Energieträgern mindestens 35 % weniger Treibhausgase freisetzt. Bis<br />

zum Jahr 2018 wird diese Mindestanforderung schrittweise auf 60 %<br />

angehoben. Zudem dürfen die Pflanzen nicht auf Flächen mit hohem<br />

Naturschutzwert, wie etwa Regenwäldern oder Feuchtgebieten, angebaut<br />

worden sein.<br />

Emissionshandels-Versteigerungsverordnung<br />

Das Bundeskabinett hat den Einstieg in die Versteigerung von Emissionsberechtigungen<br />

beschlossen. Die Versteigerung soll die Effizienz des<br />

Emissionshandels weiter verbessern. Sie wird an einer bestehenden europäischen<br />

Emissionshandelsbörse stattfinden.<br />

Die geplante neue Verordnung regelt die Versteigerung von jährlich 40<br />

Millionen Emissionszertifikaten für die Jahre 2010 bis 2012, die den<br />

Betreibern von Kraftwerken nicht kostenlos zugeteilt wurden. Für die<br />

Versteigerungen in den kommenden drei Jahren sieht die Verordnung<br />

vor, dass die Auktion in wöchentlich gleichen Mengen an einer der bestehenden<br />

Emissionshandelsbörsen in der Form der dort gehandelten<br />

Produkte (Spot- und Terminmarkt) stattfindet. Welche der Börsen hierfür<br />

am besten geeignet ist, soll im Laufe des Jahres in einem Vergabeverfahren<br />

entschieden werden.<br />

3


Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />

Das <strong>Update</strong> enthält zwei neue Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />

(TRGS), die TRGS 507 - Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern<br />

<strong>–</strong> und die TRGS 430 - Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und<br />

Schutzmaßnahmen.<br />

Die TRGS 507 gilt bei bestimmten Arbeiten an Innenflächen und Einbauten<br />

in engen Räumen, Behältern und Schiffsräumen sowie sonstigen<br />

Räumen, bei denen häufig die natürliche Lüftung unterbunden ist und<br />

bei denen Gefahrstoffe eingesetzt werden. Unter den Anwendungsbereich<br />

der Technischen Regel fallen z.B. das Reinigen einschließlich<br />

Restmengenbeseitigung von Tanks, Kesselwagen und Straßentankfahrzeugen,<br />

Tätigkeiten zum Aufbringen von Beschichtungen wie Lacke,<br />

Versiegelungen, Korrosionsschutz, Gummierungen, Harze und Isolierungen)<br />

sowie Klebetätigkeiten.<br />

Die TRGS 430 beschreibt die Gefährdungsbeurteilung und die daraus<br />

abgeleiteten Schutzmaßnahmen für Arbeitsplätze, an denen Isocyanate<br />

auftreten. Sie stellt auch ein abgestuftes Verfahren zur Ermittlung und<br />

Bewertung der Exposition vor. Sie ist bei Tätigkeiten mit Isocyanaten<br />

anzuwenden. Dies sind in der Regel Tätigkeiten zur Herstellung und<br />

Anwendung von Polyurethanen (PU, PUR).<br />

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der<br />

Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte<br />

Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung<br />

und Kennzeichnung wieder. Bei Einhaltung der Technischen<br />

Regeln für Gefahrstoffe ist gemäß § 8 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung<br />

(GefStoffV) in der Regel davon auszugehen, dass die in der Gefahrstoffverordnung<br />

gestellten entsprechenden Anforderungen erfüllt<br />

sind. Von den Regeln darf nur abgewichen werden, wenn durch andere<br />

Maßnahmen zumindest in vergleichbarer Weise der Schutz der Gesundheit<br />

und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet wird. Dies ist in<br />

der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zu begründen.<br />

Wahlthema:<br />

Aktuelle Fragen zur Gefährdungsbeurteilung:<br />

Mitbestimmung des Betriebsrats<br />

und Erfüllungsanspruch<br />

des Arbeitnehmers<br />

Bei der praktischen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5<br />

des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) haben sich in der betrieblichen<br />

Praxis Streitfragen zur Gefährdungsbeurteilung ergeben im Verhältnis<br />

zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat. Zwei dieser Streitfragen<br />

hat das Bundesarbeitsgericht mittlerweile entschieden. Nach Erlass<br />

des § 5 ArbSchG war zunächst unklar, ob dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht<br />

bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung<br />

zusteht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung im<br />

Jahr 2004 grundsätzlich bejaht.<br />

4


In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht eine weitere<br />

Streitfrage geklärt. Es hat entschieden, dass einem Arbeitnehmer<br />

ein einklagbarer Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber zusteht, eine Gefährdungsbeurteilung<br />

für seinen Arbeitsplatz durchzuführen. Die Reichweite<br />

des Anspruchs steht im Zusammenhang mit dem Mitbestimmungsrecht<br />

des Betriebsrats.<br />

Das Wahlthema greift deshalb die beiden für den betrieblichen Arbeitsschutz<br />

bedeutsamen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts auf.<br />

Anfragen aus den Reihen der Nutzer des Dialogsystems „Recht im Betrieb“<br />

haben gezeigt, dass die entschiedenen Fragen immer wieder in<br />

den Betrieben diskutiert werden.<br />

Wir werden das Thema Gefährdungsbeurteilung in weiteren Wahlthemen<br />

behandeln. Dabei möchten wir beispielsweise auf das Thema „Dokumentation<br />

der Gefährdungsbeurteilung“ eingehen. Die gesetzlichen Vorgaben<br />

zur Dokumentation in § 6 ArbSchG sind allgemein gehalten. Diese<br />

allgemeinen Anforderungen müssen vom Arbeitgeber ausgefüllt werden.<br />

Außerdem gibt es in mehreren arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften<br />

Spezialregelungen, die beachtet werden müssen. Wir wollen in diesem<br />

Zusammenhang auch darauf eingehen, wie die Durchführung und<br />

das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung im Dialogsystem „Recht im<br />

Betrieb“ dokumentiert werden können.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Manfred Rack<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

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