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Finanzierungsmöglichkeiten<br />
Verhin<strong>de</strong>rungspflege<br />
Wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubes, Krankheit o<strong>de</strong>r aus an<strong>de</strong>ren<br />
Grün<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Pflege gehin<strong>de</strong>rt ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine<br />
Ersatzpflege für längstens 4 Wochen im Kalen<strong>de</strong>rjahr (§39 SGB XI). Die<br />
Verhin<strong>de</strong>rungspflege kann für Dienste <strong>de</strong>s FeD, Freizeiten und unter Umstän<strong>de</strong>n<br />
auch für die Teilnahme an Aktivitäten <strong>de</strong>r OBA in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Aufwendungen <strong>de</strong>r Pflegekasse dürfen im Einzelfall bis zu 1.510,-- Euro im<br />
Kalen<strong>de</strong>rjahr nicht überschreiten. Ist die Verhin<strong>de</strong>rungspflege ausgeschöpft, so<br />
bestehen weitere Möglichkeiten <strong>de</strong>r finanziellen Unterstützung.<br />
Leistungen nach <strong>de</strong>m Pflegeleistungsergänzungsgesetz<br />
Als Ergänzung zu <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>r Pflegeversicherung können Pflegebedürftige<br />
mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf sogenannte „zusätzliche<br />
Betreuungsleistungen“ in Höhe von max. 2400,-- Euro pro Kalen<strong>de</strong>rjahr in Anspruch<br />
nehmen (§45a SGB XI). Jedoch höchstens 100,-- Euro monatlich (Grundbetrag) o<strong>de</strong>r<br />
200,-- Euro monatlich (erhöhter Betrag). Die Höhe <strong>de</strong>s jeweiligen Anspruchs wird<br />
von <strong>de</strong>r Pflegekasse auf Empfehlung <strong>de</strong>s Medizinischen Dienstes im Einzelfall<br />
festgelegt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Leistungen ist eine<br />
„erhebliche Einschränkung <strong>de</strong>r Alltagskompetenz“– auch ohne Pflegestufe ist es<br />
möglich, diese Leistungen zu beantragen.<br />
Persönliches Budget<br />
Seit <strong>de</strong>m 01.01.2008 hat je<strong>de</strong>r Mensch mit Behin<strong>de</strong>rung einen gesetzlichen<br />
Anspruch auf Persönliches Budget. Die Leistungen können darüber bezahlt wer<strong>de</strong>n,<br />
sofern Freizeitmaßnahmen in Ihrer Leistungsvereinbarung enthalten sind.<br />
Einglie<strong>de</strong>rungshilfe nach <strong>de</strong>m Sozialgesetzbuch<br />
Behin<strong>de</strong>rte Menschen können unter Umstän<strong>de</strong>n noch För<strong>de</strong>rmittel für eine<br />
Ferienmaßnahme beantragen, wenn diese nicht vor<strong>de</strong>rgründig einer Ferienerholung<br />
dient, son<strong>de</strong>rn nach Art und Schwere <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Behin<strong>de</strong>rung sinnvoll o<strong>de</strong>r<br />
geboten ist. Leistungen und Hilfe zur Teilhabe am Leben in <strong>de</strong>r Gemeinschaft<br />
umfassen vor allem die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Begegnungen und <strong>de</strong>s Umgangs mit<br />
nichtbehin<strong>de</strong>rten Menschen und <strong>de</strong>n Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen,<br />
die <strong>de</strong>r Geselligkeit o<strong>de</strong>r kulturellen Zwecken dienen.<br />
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrem zuständigen Leistungsträger.<br />
Gerne berät Sie auch unsere Beratungskraft Christine Volpert über die für Sie<br />
in Frage kommen<strong>de</strong>n Finanzierungsmöglichkeiten: 09771 / 630 994 - 15<br />
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